mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Sicherheit unter Brücken im Bezirk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 4057/2018 vom 20.02.2019

Stand: Am 14.03.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 20.02.2019 4057/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 Sicherheit unter Brücken im Bezirk hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 13.09.2018, TOP 7.2.5 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 13.09.2018 unter TOP 7.2.5 um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: „Gibt es eine Liste von gemeldeten Gefährdungen durch „Steinewerfer“ auf Brücken im Bezirk Chor- weiler, die kontinuierlich geführt wird? a) Wenn ja, kann diese der BV Chorweiler zur Kenntnis gege- ben werden? b) Wenn nein, warum nicht?“ Antwort der Verwaltung: Der Stadt Köln und der Polizei liegen keine statistischen Erfassungen zu Steinewerfern auf Brücken vor. Eine solche Liste wird aufgrund der Seltenheit solcher Vorfälle nicht geführt. Frage 2 „Welche konstruktiven Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unter den Brücken zu erhöhen, die z. Bsp. das gezielte herabwerfen von Gegenständen zu erschweren?“ Antwort der Verwaltung: Die städtischen Brückenbauwerke sind in einem regelkonformen Zustand und werden im Rahmen der Bauwerksprüfung laufend überwacht. Auf den Bauwerken befinden sich keine losen oder bewegli- chen Teile, die herabgeworfen werden können. Dies könnte allenfalls durch das gewaltsame Heraus- brechen von Bauelementen bzw. Steinen im Rahmen schwerer krimineller Formen von Vandalismus erfolgen. Besondere konstruktive Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. So- fern sich auf oder neben Brückenbauwerken Baustellen (u.a. mit Materiallagerung) befinden sind die- se Bereiche durch Bauzäune gegen das Betreten von Unbefugten gesichert. Frage 3: „Gibt es ein Regelwerk, das Parken auf und unter Brücken regelt? a) Wenn ja, welchen Geltungsbe- reich betrifft es?“ Antwort der Verwaltung: Für das Parken auf und unter Brücken existiert kein gesondertes Regelwerk. Hier gelten die allge- meinen Regeln der Straßenverkehrsordnung. Allerdings hat das zuständige Amt alle Flächen unter 2 Brücken überprüft und das Parken teilweise unterbunden. gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz