4057/2018
Sicherheit unter Brücken im Bezirk
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2342 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 20.02.2019 4057/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 Sicherheit unter Brücken im Bezirk hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 13.09.2018, TOP 7.2.5 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 13.09.2018 unter TOP 7.2.5 um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: „Gibt es eine Liste von gemeldeten Gefährdungen durch „Steinewerfer“ auf Brücken im Bezirk Chor- weiler, die kontinuierlich geführt wird? a) Wenn ja, kann diese der BV Chorweiler zur Kenntnis gege- ben werden? b) Wenn nein, warum nicht?“ Antwort der Verwaltung: Der Stadt Köln und der Polizei liegen keine statistischen Erfassungen zu Steinewerfern auf Brücken vor. Eine solche Liste wird aufgrund der Seltenheit solcher Vorfälle nicht geführt. Frage 2 „Welche konstruktiven Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unter den Brücken zu erhöhen, die z. Bsp. das gezielte herabwerfen von Gegenständen zu erschweren?“ Antwort der Verwaltung: Die städtischen Brückenbauwerke sind in einem regelkonformen Zustand und werden im Rahmen der Bauwerksprüfung laufend überwacht. Auf den Bauwerken befinden sich keine losen oder bewegli- chen Teile, die herabgeworfen werden können. Dies könnte allenfalls durch das gewaltsame Heraus- brechen von Bauelementen bzw. Steinen im Rahmen schwerer krimineller Formen von Vandalismus erfolgen. Besondere konstruktive Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. So- fern sich auf oder neben Brückenbauwerken Baustellen (u.a. mit Materiallagerung) befinden sind die- se Bereiche durch Bauzäune gegen das Betreten von Unbefugten gesichert. Frage 3: „Gibt es ein Regelwerk, das Parken auf und unter Brücken regelt? a) Wenn ja, welchen Geltungsbe- reich betrifft es?“ Antwort der Verwaltung: Für das Parken auf und unter Brücken existiert kein gesondertes Regelwerk. Hier gelten die allge- meinen Regeln der Straßenverkehrsordnung. Allerdings hat das zuständige Amt alle Flächen unter 2 Brücken überprüft und das Parken teilweise unterbunden. gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4057/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.02.2019
- Erstellt
- 05.12.2018 11:11