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1456/2022

Bedarfsfeststellungsbeschluss zum erhöhten Risikomanagement der Stadt Köln zum 11.11. und Straßenkarneval

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 03.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3887 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 03.05.2022 
 1456/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 05.05.2022 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zum erhöhten Risikomanagement der Stadt Köln zum 11.11. 
und Straßenkarneval 
Zur Sondersitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internatio-
nales am 28.04.2022 stellt die Fraktion Die FRAKTION mit Session-Nr. AN/0899/2022 folgende Fra-
gen zum Bedarfsfeststellungsbeschluss zum erhöhten Risikomanagement der Stadt Köln zum 11.11. 
und Straßenkarneval (Session-Nr. 0014/2022).  
Da die Beschlussvorlage 0014/2022 dem Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 05.05.2022 zur 
Entscheidung vorliegt, werden die Fragen wunschgemäß zur heutigen Sitzung des Rates beantwor-
tet. 
 
1. Welche Expertise konnte die Stadt bislang durch ihre  Mitgliedschaft im EFUS/DEFUS gewin-
nen? Bitte nennen Sie uns dazu Veröffentlichungen oder Praxisbeispiele. 
2. Wurde das DEFUS und/oder der kriminalpräventive Rat bezüglich des Risikomanagements 
kontaktiert? 
3. In welchem Umfang könnte die gewünschte Koordination „aus einer Hand“ vom Zentrum für 
Kriminalprävention und Sicherheit (Dez. I, I/3) erbracht werden? 
4. Wie zur Hölle funktioniert diese Stadt, und warum nicht? 
 
 
Beantwortung durch die Verwaltung: 
Zu 1.  
Die Frage richtet sich nicht konkret auf den Bedarfsfeststellungbeschluss, sondern umfasst allgemei-
ne Themen der Mitgliedschaft der Stadt Köln im EFUS/DEFUS. Um diese umfassend beantworten zu 
können, wird sie zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beantwortet. 
Zu 2. 
Das erhöhte Risikomanagement bezieht sich auf konkrete Anlässe und Veranstaltungen in Köln. Das 
DEFUS beschäftigt sich mit allgemeingültigen Sicherheitsfragen. Die konkrete Ausgestaltung – wie 
hier im Rahmen des erhöhten Risikomanagements – muss individuell erfolgen.

2 
 
 
 
Auf Basis der gesetzlichen Grundlagen ist dabei der „Orientierungsrahmen des Ministeriums des In-
nern NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbetrachtung von Ver-
anstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential“ die Leitlinie städtischen Handelns. An der 
Überarbeitung des Orientierungsrahmens in den Jahren 2020/2021 war die Stadt Köln maßgeblich 
beteiligt.  
 
Sowohl in diesem Zusammenhang wie auch regelmäßig zu überregionalen Veranstaltungen findet ein 
Austausch mit anderen Großstädten in NRW und ganz Deutschland über die Sicherheitsarchitektur 
bei Großveranstaltungen und besonderen Anlässen statt.    
Der Kriminalpräventive Rat beschäftigt sich mit grundlegenden, strategischen Fragestellung und nicht 
mit der Erarbeitung oder Abstimmung von operativen Konzepten. Diese Abstimmung erfolgt hinsicht-
lich der Sicherheitskonzepte u.a. zu den vorgenannten Anlässen/Veranstaltungen im Rahmen des 
Koordinierungsgremiums. Hierin sind neben den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden anlassbezogen 
auch weitere Ämter (Jugendamt, Presseamt, Rechts- und Versicherungsamt, Verkehrsämter etc.), 
Behörden oder Beteiligte (KVB, AWB etc.) vertreten. 
 
Zu 3. 
Die Koordination der Maßnahmen ist nicht vom Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit zu leis-
ten und auch nicht dessen Aufgabe.  
 
Die Überwachung und Vorgabe der Maßnahmen obliegt der Verwaltung, die mehrfach im Jahr - mit 
der Unterstützung des Koordinierungsgremiums - Sicherheitskonzepte für private Veranstaltungen im 
öffentlichen Raum mit mehreren zehn- bis hunderttausend Besucher*innen prüft, anordnet und über-
wacht. 
 
Zu 4. 
Sofern sich der sachliche Teil der Fragestellung auf die rechtlichen Grundlagen der Kommunalverwal-
tung in Nordrhein-Westfalen bezieht, wird auf die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) verwiesen. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1456/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
03.05.2022
Erstellt
29.04.2022 15:06