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V/0071/2005

Einrichtung einer kommunalen Seniorenvertretung und ihre Einbeziehung

Vorlage 24.01.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2005, TOP 21.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8524 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung einer kommunalen Seniorenvertretung und ihre Einbeziehung in kommunale 
Entscheidungsprozesse 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.02.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Antrags- und die Einschätzungslage  der Fraktionen zu dem Anliegen, in 
Münster eine demokratisch legitimierte Seniorenvertretung zu bilden und diese in geeigneter 
Weise mit der kommunalpolitischen Arbeit der Ratsgremien zu verknüpfen, zur Kenntnis 
(Antragsanliegen vgl. Anlagen 1 – 3, Einschätzungen vgl. Begründung). 
 
2. Der Rat stellt fest, dass 
 
2.1 unter diesen aktuell gegebenen Rahmenbedingungen für das genannte Antragsanlie-
gen bis auf weiteres noch keine hinreichende Zustimmungsbasis besteht, die eine Um-
setzung des Gesamtanliegens zum jetzigen Zeitpunkt nahe legen würde; 
 
2.2 statt dessen zunächst eine Fortsetzung der Gespräche zwischen den Antragstellern 
und den Ratsfraktionen angezeigt ist mit dem Ziel, noch in diesem Jahr die Meinungs-
bildung abzuschließen und – im Falle einer antragsgemäßen tragfähigen Einigung – im 
Jahre 2006 (etwa in Verbindung mit der Bundestagswahl) in geeigneter Form die Wahl 
einer Seniorenvertretung für Münster zu ermöglichen und sie in die kommunalpoliti-
sche Willensbildung einzubeziehen. 
 
2.3 unabhängig von diesem Klärungsprozess bereits jetzt vorgesehen werden soll, die 
Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren über das Instrument des „Sachkundigen 
Einwohners“ in verschiedenen Ausschüssen des Rates zu eröffnen (vgl. Vorlage 
V/0041/2005). 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Prozess der abschließenden Meinungsbildung in geeig-
neter Weise (z.B. durch Diskussionsforen, Hearings o.ä.) zu organisieren und dem Rat im 4. 
Quartal einen abgestimmten und tragfähigen Regelungsvorschlag zu unterbreiten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0071/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
KupfersJ@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.01.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
 
 
Begründung: 
 
Bürgerschaftliche Mitwirkung und politische Partizipation haben in Münster eine lange und intensi-
ve Tradition. Das gilt sowohl für die breitgestreute Aktivitätenpalette freier Träger und ihre Mitwir-
kung bei der Erledigung stadtgesellschaftlicher Aufgaben, als auch für die Tätigkeit beratender 
Gremien, die die Arbeit des Rates und seiner Ausschüsse unterstützen und flankieren. Auch die 
intensive Einbeziehung sachkundiger Bürger/Einwohner in die Gremien arbeit von Ausschüssen 
nach den Rahmenvorgaben der Gemeindeordnung unseres Landes gehören in diesen Zusam-
menhang einer Stärkung lokaler Demokratie und einer aktiven Bürgergesellschaft in Münster. Inso-
fern ist auch die Überlegung der Seniorengeneration unserer Stadt, sich verstärkt in die kommuna-
len Entscheidungsprozesse einzubringen und dazu auch eine hinreichende Legitimationsbasis zu 
schaffen, zu begrüßen, ohne dabei auch die bereits bisher geleistete Arbeit seniorenpolitisch orien-
tierter Gruppen und Träger relativieren zu wollen.  
 
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zeigt viele weitere Instrumente auf, um 
die Bürgerinnen und Bürger in die kommunalen Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Die Zahl 
der jährlich eingehenden Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung und die in der Vergangen-
heit initiierten Bürgerbegehren machen deutlich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt 
Münster ihrer in der Gemeindeordnung verankerten Rechte durchaus bewusst sind und auch ge-
willt sind, sie zur positiven Mitgestaltung des Lebens in der Stadt zu nutzen. Darüber hinaus hat 
der Gesetzgeber auch die Möglichkeit geschaffen, durch die Wahl von sog. „sachkundigen Ein-
wohnerinnen und Einwohnern“ in Ausschüsse des Rates zusätzlichen Sach- und Fachverstand 
auch direkt in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.  Von dieser Möglichkeit hat der Rat der 
Stadt Münster in der Vergangenheit Gebrauch gemacht und wird dies auch in dieser Wahlperiode 
tun (Vorlage V/0041/2005). 
 
Die in der Gemeindeordnung verankerte Gremienstruktur, vom Rat über die Ausschüsse, die Be-
zirksvertretungen bis hin zum Ausländerbeirat gewährleistet, dass viele unterschiedliche Aspekte 
und Blickwinkel bei den politischen Entscheidungen in einer Gemeinde Beachtung finden. Zusätz-
lich wurden in Münster ergänzend Gremien, wie der Beirat für kommunale Entwicklungszusam-
menarbeit, der Beirat für Stadtgestaltung oder der Kommission zur Förderung der Integration von 
Menschen mit Behinderungen,  gebildet, die durch eine mittelbare Beteiligung von unterschied-
lichsten Fachleuten zusätzliche fachspezifische Gesichtspunkte in die Entscheidungsprozesse 
einfließen lassen. Alle diese Gremien leiten ihre Legitimation bzw. ihren Wahlmodus direkt aus der 
Gemeindeordnung bzw. aus einem Entsendeverfahren durch den Rat ab. Sie wurden in einem 
breiten politischen Konsens aller politischen Kräfte im Rat gebildet und verfügen somit über eine 
solide demokratische Basis. 
 
Die Bildung einer kommunalen Seniorenvertretung zur verbesserten Bündelung seniorenspezifi-
scher Belange und ihre Einbeziehung in die kommunalpolitische Willensbildung ist bereits seit Mit-
te 2003 durch die Anregung von  „ver.di e.V. – Ressort Senioren“ im Gespräch. Bereits nach der 
Einbringung der Vorlage der Verwaltung zur Behandlung dieser Anregung wurde allerdings deut-
lich, dass es sich hierbei um ein, auch bei den Seniorinnen und Senioren zumindest phasenweise 
und punktuell kontrovers diskutiertes Thema handelt. Die Verwaltung hatte daher seinerzeit diese 
unterschiedlichen Strömungen aufgenommen, die bereits im Beratungsgang befindliche Vorlage 
zwecks weiteren Klärungsbedarfs zurückgezogen und vorgeschlagen, die Behandlung dieses 
Themas dem neuen Rat zu überlassen. Die SPD-Fraktion hat diesem Vorschlag zwar widerspro-
chen und im Juli 2004 einen Antrag in den Rat eingebracht,  über den eine zügige Beschlussfas-
sung noch vor der Kommunalwahl erreicht werden sollte. Zu einer Regelung im alten Rat kam es 
jedoch nicht mehr. Der Antrag wurde stattdessen zunächst an den Haupt- und Finanzausschuss 
verwiesen.

- 3 - 
Auch der neugewählte Rat hat das Thema „Seniorenvertretung“ bisher nicht aufgegriffen. Statt-
dessen wurde die Einbeziehung von Senioreninnen und Senioren in die kommunalen Entschei-
dungsprozesse in Zusammenhang mit der aktuell anstehenden Entsendung von sachkundigen 
Einwohnerinnen und Einwohnern in Ausschüsse des Rates thematisiert. Im Hinblick auf den wei-
tergehenden Antrag zur Schaffung einer gesondert legitimierten Seniorenvertretung und ihre sys-
tematische Verknüpfung mit den kommunalpolitischen Willenbildungsprozessen zeichnet sich je-
doch ab, dass ein hinreichend tragfähiger Konsens zwischen den Kräften des Rates bislang nicht 
existiert. Dies ist das klare Ergebnis von Sondierungsgesprächen, die die Verwaltung mit allen 
politischen Kräften des Rates in den letzten Wochen geführt hat.  Gleichzeitig wurde aber deutlich, 
dass noch weitergehender Bedarf zur abschließenden Willensbildung besteht und dass bis dahin 
keine abschließende Entscheidung getroffen werden sollte. Dieses Ergebnis der Sondierungsge-
spräche möchte die Verwaltung mit dieser Vorlage aufgreifen, damit in der wichtigen Frage der 
zukünftigen politischen Selbstorganisation der Seniorengeneration in unser Stadt und ihrer kom-
munalpolitischen Mitwirkung eine nachhaltig tragfähige  Beurteilungsgrundlage entstehen kann.. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, in Rückkopplung zu den Fraktionen in den nächsten Monaten 
über geeignete Instrumente (z.B. Diskussionsforum, Hearing, Vorträge) den weiteren Meinungsbil-
dungsprozess der Fraktionen zu begleiten und auf Wunsch auch zu moderieren. Ziel sollte sein, 
noch in diesem Jahr (4. Quartal) zu einem abschließenden, von einer soliden Basis im Rat getra-
genen Entscheidungsvorschlag über die Bildung einer kommunalen Seniorenvertretung zu kom-
men, und - im Falle einer antragsorientierten Regelung, d.h. vorzusehenden Urwahl – gegebenen-
falls den Tag der Bundestagswahl 2006 dafür zu nutzen.  
 
Unabhängig von dieser Entscheidung sollte bereits jetzt der vom  Seniorenrat e.V. vorgetragenen 
Anregung des Runden Tisches „Kommunalpolitik für Senioren“, Seniorinnen und Senioren über 
das Instrument des „Sachkundigen Einwohners“ in die kommunalen Entscheidungsprozesse ein-
zubeziehen, entsprochen werden (vgl. Vorlage V/0041/2005) 
 
 
gez. 
 
Dr. Berthold Tillmann

Beratungsverlauf (1)

09.02.2005 Rat
TOP 21.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0071/2005
Typ
Vorlage
Datum
24.01.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37