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2006/0270

Jugendstilbad; Betreibervertrag

Magistratsvorlage 07.04.2006

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2006/0270

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Eigenbetrieb Bäder Darmstadt, 28.02.2006
der Wissenschaftsstadt Darmstadt

VORLAGE

an die Betriebskommission des Eigenbetriebes
„Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt“

Te

Betreff: Jugendstilbad; Betreibervertrag

Vorlage vom 28.02.2006 zu beschließen:

Die Betriebskommission nimmt das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung des
Betreibers sowie den unterschriftsreifen Betreibervertrag mit dem als Bestandteil beigefügten
Protokoll des Aufklärungsgesprächs vom 15.12.2005 zur Kenntnis.

Anschließend wird die Vorlage umgehend an den Magistrat zur Kenntnisnahme
weitergeleitet.

a EEE

Beschluß der Betriebskommission vom:

Die Vorlage wird mit dem Zusatz versehen: "Die Verwaltung wird beauftragt, beim Einsatz von
Subunternehmern regelmäßig zu überprüfen, dass ausschließlich sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse begründet werden.”

Der Zusatz wird einstimmig, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen, beschlossen. Der Betreibervertrag
wird zu Kenntnis genommen.

R
1. Bätriebgleiter

Begründungsseite zur Vorlage an die Betriebskommission vom 28.02.2006:

Mit Magistratsbeschluss Nr. 209 vom 24.04.2005 und mit Beschluss der Betriebskommission
vom 02.05.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen eines Ausschreibungs-
verfahrens einen geeigneten Bewerber für den Betrieb des „Jugendstilbades“ auszuwählen
und einen entsprechenden Managementvertrag auszuarbeiten.

Der Eigenbetrieb Bäder als Vetreter des Bauherrn hat daraufhin zusammen mit der
Kämmerei, dem städtischen Rechtsamt, der Projektsteuerung und deren als
Konsortialpartner angeschlossenen Rechtanwaltskanzlei den als Anlage beigefügten
Managementvertrag erarbeitet.

Dieser Vertrag war die Grundlage der anschließend erfolgten eu-weiten VOL-Betreiber-
Ausschreibung. Nach entsprechender Wertung der eingegangenen Angebote erhielt die

Firma Aquapark Management, Dr. Quell & Partner GmbH, Joseph-König-Str.15, 48147
Münster, mit Datum vom 14.02.2006 den Auftrag.

Darmstadt, den 28.02.2006
52/pr Nst. 2974

Dezernat |

MmuwuN

Walter Hoffman
Oberbürgermeister

Anlagen

2006/0270

2988 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.04.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat I 
Amt: Sportamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat II  
Vorlage-Nr. 2006/0270 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Jugendstilbad; Betreibervertrag 
 
Vorlage vom: 07.04.06 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission über das Ergebnis der europaweiten 
Ausschreibung des Betreibers sowie den unterschriftsreifen Betreibervertrag mit dem als 
Bestandteil beigefügten Protokoll des Aufklärungsgesprächs vom 15.12.2005 zur Kenntnis. 
 
Anlagen: Betreibervertrag 
Vorlage an die Betriebskommission 
Anlage zum Betreibervertrag 
Protokoll Aufklärung Angebotsinhalt 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Vorlage vom 7. April 2006: 
 
Wie aus § 9 des beiliegenden Betreibervertrags ersichtlich ist, beginnt der Vertrag sofort und 
hat eine vorläufige Laufzeit von 3 Jahren nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Bades. 
Nach EU-Bestimmungen wurde der Auftrag an den ausgewählten Betreiber nach Ablauf der 
einzuhalten Fristen am 14.02.2006 erteilt. 
 
Gemäß § 8 Ziffer 1 des Vertrages erhält der Betreiber für sämtliche im Rahmen des Betriebs 
des Bades anfallenden Leistungen eine pauschale Vergütung je Kalenderjahr in Höhe von 
78.000, - EURO netto. Das ergibt im o.a. Zeitraum von 3 Jahren 234.000, - EURO netto. 
 
Wie in § 8 Ziffer 2 weiterhin festgelegt ist, trifft dieser Betrag dann zu, wenn das 
Jahresergebnis des Bades das mit der Stadt abgestimmte prognostizierte Ergebnis um nicht 
mehr als 10 % überschreitet oder um nicht mehr als 20 % unterschreitet. 
 
Übertrifft das Jahresergebnis das mit der Stadt abgestimmte prognostizierte Ergebnis um 
mehr als 10 %, so steht dem Betreiber an dem hierüber hinaus gehenden Ergebnis ein Anteil 
von 20 % als zusätzliche ergebnisabhängige Vergütung zu. 
 
Unterschreitet das Jahresergebnis das mit der Stadt abgestimmte prognostizierte Ergebnis 
um mehr als 20 %, so reduziert sich die Vergütung um 20 % der hierüber hinaus gehenden 
Unterschreitung. Die Reduzierung der Vergütung gem. § 8 Ziffer 1 ist jedoch beschränkt auf 
maximal 15 % der Vergütung gemäß Ziffer 1. 
 
Gemäß § 8 Ziffer 3 erhält der Betreiber während der Planungsphase eine pauschale 
Vergütung in Höhe von 63.000, - EURO netto.  
 
Gemäß § 8 Ziffer 4 erhält der Betreiber während der pre-opening-Phase eine pauschale 
Vergütung in Höhe von 40.500, - EURO netto. 
 
Darmstadt, 07.04.2006 
52 pr/zi 
 
Dezernat I                              Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann                   Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister                Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0270
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.04.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00