V/0555/2009
Ausweisung der Schmeddingstraße ab Soetenkamp sowie der Straße Soetenkamp als Anliegerstraße
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Berichtsvorlage
2977 Zeichen
V/0555/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Ausweisung der Schmeddingstraße ab Soetenkamp sowie der Straße Soetenkamp als Anliegerstraße Anregung nach § 24 GO NRW von Herrn Müller-Glunz vom 15.04.2009 (lfd. Nr. 53/2009) Beratungsfolge 03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Die Anregung (Anlage 1) wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 30.04.2009 und in der Sitzung des Rates am 13.05.2009 bekannt gegeben. Die Entscheidungs- zuständigkeit liegt bei der Bezirksvertretung Münster West. Mit der Anregung wird die Ausweisung der Schmeddingstraße ab Soetenkamp sowie der Straße Soetenkamp als Anliegerstraße beantragt. Die Verwaltung hat das Anliegen geprüft und kommt zu dem Ergebnis, die Schmeddingstraße und die Straße Soetenkamp nicht als Anliegerstraßen auszuweisen Die Ausweisung einer Straße als „Anliegerstraße“ heißt: Aufstellung eines Verkehrszeichens VZ 260 der Straßenverkehrsordnung StVO (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträ- der und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatz „Anlieger Frei“. Nach der StVO und der Rechtsprechung ist der Begriff „Anlieger“ sehr weit gefasst. Anlieger ist vereinfacht gesagt jeder, dessen Fahrtziel ein Grundstück mit Zugang in der gesperrten Straße oder in dem gesperrten Gebiet ist bzw. dessen Fahrt in Verbindung mit einer dort lebenden Per- son steht. Selbstverständlich sind auch die Anwohner Anlieger. Maßgebend ist die gewollte Be- ziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück. In der Praxis bedeutet das, dass ein Durch- fahrverbot für Nichtanlieger sehr schlecht überwacht werden kann, da diese erforderliche Bezie- hung sehr leicht hergestellt ist oder auch konstruiert werden kann. Die Beweisführung bei einem Verstoß gegen die Regelung ist schwierig und nur mit großem personellen Aufwand zu führen. Seit Mitte November werden die privaten Park möglichkeiten des Uni-Klinikums flächendeckend auch für Mitarbeiter bewirtschaftet. Seit diesem Zeitpunkt weichen vermehrt Mitarbeiter, Studen- ten etc. auf die umliegenden Wohnstraßen z.B. Schmeddingstraße, Sentruper Höhe etc. aus. Der Vorlagen-Nr.: V/0555/2009 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 14.08.2009 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0555/2009 Parkdruck hat sich in diesen Straßen mit Problemen für die Bewohner erhöht. Durch die Vielzahl der Parker ist allerdings der Personenkreis der Anlieger nicht mehr einzugrenzen. Aus diesem Grund und den Erfahrungen bei der vorhandenen älteren Beschilderung, hat die Ver- waltung in Abstimmung mit der Polizei vereinbart, keine Straßen mehr als Anliegerstraßen aus- zuweisen. Dem Eingeber wird in diesem Sinne geantwortet. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Anregung nach § 24 GO NRW lfd. Nr. 53/2009
Anlage 1: Anregung nach § 24 GO NRW
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Anlage 1 zur Vorlage V/0555/2009 Anregung Nr. 53/2009
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Schmeddingstraße
- Soetenkamp
- Sentruper Höhe
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0555/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.08.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37