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V/0170/2007

Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster

Vorlagen 27.02.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.05.2007, TOP 9

Anlage 1 - Satzung

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Satzung

696 Zeichen

Satzung zur Änderung der 
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster 
 
Aufgrund der §§ 7 Abs. 3, 41 der Gemeindeor dnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Ju li 1994 (GV NRW 1994 S. 666), zuletzt ge-
ändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005 S. 498), hat der Rat der Stadt Müns-
ter in seiner Sitzung am _______ die folgende Satzung beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
 
§ 4 Absatz 3 Buchstaben j wird wie folgt geändert: 
 
j) ein vom Jugendrat der Stadt Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied. 
 
 
Artikel 2 
 
Diese Satzung zu Änderung der Satzung für das  Jugendamt der Stadt Münster tritt am 
Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussvorlage

2478 Zeichen

V/0170/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.05.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
10.05.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
10.05.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster (Anlage 1) wird be-
schlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen des Satzungsbeschlusses für die „Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster und 
die Jugendforen“ (Anlage 2 der Vorlage V/0378/2006) in der Sitzung des Rates am 27.09.2006 ist 
in § 17 Absatz 1 der Satzungstext wie folgt geändert worden: 
 
„Der Sprecher/die Sprecherin oder in Vertretung dessen/deren Stellvertretung nimmt nach Maßg
a-
be der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster  ein anderes vom Jugendrat zu bestimmen-
des ständiges Mitglied des Jugendrats nimmt nach Maßgabe der Satzung des Jugendrats der 
Stadt Münster mit Rede- und Antragsrecht (ohne Stimmrecht) an den Sitzungen des Ausschusses 
für Kinder, Jugendliche und Familien teil.“ 
 
Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die „Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster“ 
(Anlage 4 der Vorlage V/0378/2006), die wie die „Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster 
und die Jugendforen“ eine Mitgliedschaft der Spre cherin/des Sprechers des Jugendrates im Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien vorsah. Die Änderung in der „Satzung für den Ju-
gendrat der Stadt Münster und die Jugendforen“ ist in der „Satzung für das Jugendamt der Stadt 
Münster“ aber nicht nachvollzogen worden und muss daher mit diesem Satzungsbeschluss nach-
geholt werden. Der redaktionelle Fehler „… nimmt nach Maßgabe der Satzung des Jugendrats der 
Vorlagen-Nr.: 
V/0170/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Lembeck 
Ruf: 
492 60 41 
E-Mail: 
lembecka@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0170/2007 
Stadt Münster …“ (es müsste heißen „…nimmt nach Maßgabe der Satzung für das Jugendamt der 
Stadt Münster …“) wird bei einer zukünftigen Änderung der „Satzung für den Jugendrat der Stadt 
Münster und der Jugendforen“ korrigiert. 
 
 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster

Beratungsverlauf (3)

08.05.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2007 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.05.2007 Rat
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0170/2007
Typ
Vorlagen
Datum
27.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37