V/0170/2007
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Satzung
696 Zeichen
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster Aufgrund der §§ 7 Abs. 3, 41 der Gemeindeor dnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Ju li 1994 (GV NRW 1994 S. 666), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005 S. 498), hat der Rat der Stadt Müns- ter in seiner Sitzung am _______ die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 4 Absatz 3 Buchstaben j wird wie folgt geändert: j) ein vom Jugendrat der Stadt Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied. Artikel 2 Diese Satzung zu Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorlage
2478 Zeichen
V/0170/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster Beratungsfolge 08.05.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 10.05.2007 Hauptausschuss Vorberatung 10.05.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster (Anlage 1) wird be- schlossen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Im Rahmen des Satzungsbeschlusses für die „Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen“ (Anlage 2 der Vorlage V/0378/2006) in der Sitzung des Rates am 27.09.2006 ist in § 17 Absatz 1 der Satzungstext wie folgt geändert worden: „Der Sprecher/die Sprecherin oder in Vertretung dessen/deren Stellvertretung nimmt nach Maßg a- be der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster ein anderes vom Jugendrat zu bestimmen- des ständiges Mitglied des Jugendrats nimmt nach Maßgabe der Satzung des Jugendrats der Stadt Münster mit Rede- und Antragsrecht (ohne Stimmrecht) an den Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien teil.“ Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die „Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster“ (Anlage 4 der Vorlage V/0378/2006), die wie die „Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen“ eine Mitgliedschaft der Spre cherin/des Sprechers des Jugendrates im Aus- schuss für Kinder, Jugendliche und Familien vorsah. Die Änderung in der „Satzung für den Ju- gendrat der Stadt Münster und die Jugendforen“ ist in der „Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster“ aber nicht nachvollzogen worden und muss daher mit diesem Satzungsbeschluss nach- geholt werden. Der redaktionelle Fehler „… nimmt nach Maßgabe der Satzung des Jugendrats der Vorlagen-Nr.: V/0170/2007 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492 60 41 E-Mail: lembecka@stadt-muenster.de Datum: 02.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0170/2007 Stadt Münster …“ (es müsste heißen „…nimmt nach Maßgabe der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster …“) wird bei einer zukünftigen Änderung der „Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster und der Jugendforen“ korrigiert. gez. Dr. Tillmann Anlagen: Anlage 1: Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0170/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37