V/0668/2006
Stationäre Verkehrsüberwachung auf der Verbindungsrampe im Autobahnkreuz Münster-Süd
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5915 Zeichen
V/0668/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Stationäre Verkehrsüberwachung auf der Verbindungsrampe im Autobahnkreuz Münster-Süd
hier: Schreiben der Autobahnunfallkommission vom 01.06.2006 (Anlage)
Beratungsfolge
20.09.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
27.09.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
27.09.2006 Hauptausschuss Vorberatung
27.09.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die Bitte der Autobahnunfallkommission bei der Bezirksregierung Münster
zur Kenntnis, eine stationäre Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung (Radaranlage) zu
installieren.
2. Der Rat beschließt:
2.1 Eine stationäre Überwachungsanlage (Radaranlage) auf der Verbindungsrampe im
Autobahnkreuz Münster-Süd wird eingerichtet.
2.2 Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes wird im Innendienst um zwei Kräfte (Entgeltgruppe
6 TVöD) verstärkt.
2.3 Außerplanmäßige Haushaltsmittel für das Jahr 2006 werden in Höhe von 115.000 €
bereitgestellt.
Kosten/Folgekosten
1. Anschaffungskosten
Für die technische Ausstattung (Radaranlage, Büroarbeitsplätze, EDV-Ausstattung) fallen
Kosten in Höhe von 115.000 € an.
Vorlagen-Nr.:
V/0668/2006
Auskunft erteilt:
Herr Vechtel
Ruf:
492 32 80
E-Mail:
VechtelN@stadt-muenster.de
Datum:
29.08.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0668/2006
Sachkosten
Als Sachkosten (im Wesentlichen Porto und Betriebsmittel) fallen ab 2007 jährlich
78.000 € an.
2. Personalkosten
Es fallen ab 2007 für zwei Kräfte im Ordnungsamt Personalaufwendungen in Höhe von
jährlich 83.540 € an.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
1. Personalkosten
Die Mittel stehen zur Verfügung. Für die beiden Kräfte werden ursprünglich zur Einsparung
vorgesehene Stellen aus der Gesamtverwaltung in Anspruch genommen. Die dadurch feh
-
lenden Einsparungen werden an anderer Stelle gesichert. In der Produktgruppe 0203
“straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten” werden die Personalaufwendungen in Höhe
von jährlich 83.540 € veranschlagt.
2. Anschaffungskosten 2006
Die erforderlichen Anschaffungskosten sind be
i der HHSt. 1103.935.0000.5 außerplanmä-
ßig gem. § 82 (1) GO NW bereitzustellen. Die Zustimmung zur Leistung einer außerplan-
mäßigen Ausgabe in Höhe von 115.000,00 € bei der
HHSt. 1103.935.0000.5 “Beschaffung Radaranlage” wird gem. § 82 (1) GO NW er-
teilt.
vorläufige Deckung:
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 115.000,00 €
endgültige Deckung:
Im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2006
3. Sachkosten ab 2007 (NKF-Haushalt)
In der Pro
duktgruppe 0203 “straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten” sind ab dem
Haushaltsjahr 2007 jährlich zusätzliche Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und
sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 78.000,00 € zu veranschlagen.
Diese werden durch die zusätzlich zu veranschlagenden Erträge aus Verwarnungs- und
Bußgeldern in Höhe von jährlich 566.000,00 € gedeckt.
- 3 -
V/0668/2006
Begründung:
Die Verbindungsrampe zwischen den Autobahnen A 43 und A 1 wurde im Sommer 2005
für den Verkehr freigegeben. Die für die Verkehrsregelung auf Autobahnen zuständige Be-
zirksregierung Münster hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit für dieses Bauwerk auf-
grund der baulichen Gegebenheiten (Radius und Querneigung der Fahrbahn) auf 80 km/ h
begrenzt. Bei einer Überschreitung dieser Höchstgeschwindigkeit besteht ein deutlich hö-
heres Unfallrisiko. Mehrwöchige Verkehrsmessungen an verschiedenen Stellen der Verbin-
dungsrampe haben ergeben, dass es trotz der deutlichen Beschilderung ganztägig und zu
teilweise erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt.
Da Unfälle auf der Verbindungsrampe besonders folgenschwer sind (erschwerte Rettung
der Unfallopfer, Sperrung der Straße, Absturzgefahr auf die A 1, substantielle Beschädi-
gungen des Bauwerkes), wurde von der Unfallkommission die Bitte an die Stadt Münster
herangetragen, an dieser Stelle eine dauerhafte Verkehrsüberwachungsanlage zu installie-
ren. Andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit stehen nach Ansicht
der Autobahnunfallkommission nicht zur Verfügung. Die Kommission bei der Bezirkregie-
rung Münster besteht aus Vertretern des Landesbetriebes Straßen NRW, der Autobahnpo-
lizei und der höheren Straßenverkehrsbehörde. Die Stadt Münster ist nicht Mitglied der Un-
fallkommission für Autobahnen.
Das Ordnungsbehördengesetz NW (§ 48 Abs. 3 Satz 3) lässt eine entsprechende stationä-
re Überwachung durch die Kreisordnungsbehörden auf Autobahnen ausdrücklich zu; eine
Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Die Bitte der Unfallkommission hat jedoch ein
herausragendes Gewicht. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer Ver-
besserung der Verkehrssicherheit auf der Verbindungsrampe A 43/A 1, um so folgen-
schwere Unfälle und damit einhergehende Personen- und Sachschäden wirksam zu be-
grenzen. Auf die Verkehrüberwachungsanlage würden die Verkehrsteilnehmer/innen recht-
zeitig durch eine deutlich sichtbare Beschilderung hingewiesen.
Stationäre Überwachungsanlagen an Autobahnen existieren in Nordrhein-Westfalen bereits
auf der A 44 (betrieben durch die Stadt Düsseldorf), auf der A 42 (betrieben durch den
Kreis Wesel) und auf der A 40 (betrieben durch die Stadt Essen).
Hinweis:
Die Verwaltung empfiehlt, angesichts des konkreten Gefährdungspotenzials eine Entschei-
dung zu treffen. Es handelt sich nicht um einen Konsolidierungsvorschlag, auch wenn die
Maßnahme in die Ratsvorlage V/0579/2006, Anhang 2, Blatt 34, aufgenommen worden ist.
I. V.
gez.
Dr. Heinrichs
Stadtrat
Anlage: Schreiben der Bezirksregierung Münster
Anlage
2450 Zeichen
• Bezirksregierung Münster B ezirksregierung Münster. 48128 Münster Oberbürgermeister der Stadt Münster - Ordnungsamt- 48127 Münster Dienstgebäude: Domplatz 6-7 48143 Münster Telefon: 0251411-0 Durchwahl: 411-1449 Telefax: 411-Fax Raum: C 118 Auskunft erteilt: Both E-Mail: reinhard. both@brms.nrw.de Aktenzeichen: 53.1 08. Juni 2006 Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Überwurf im AK Münster-Süd Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Besprechung der Unfallkommission Autobahn vom 1.06.2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf der neuen Verbindungsrampe von der A 43 auf die A 1 in Fahrtrichtung Bremen (Überwurf) ist die Geschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt. Die Notwendigkeit für diese Maßnahme ergibt sich im Wesentlichen aus dem Verhältnis von Radius und Quer- neigung der Fahrbahn, das eine höhere Geschwindigkeit auf dem Bauwerk nicht erlaubt. Von Ihnen durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen haben ergeben, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von einer Vielzahl der Verkehrsteilnehmer in z.T. erheblichem Umfang überschritten wird. Das Gremium der Unfallkommission für die Autobahnen im Bezirk hat daher am 1.06.2006 beschlossen, die örtlich zuständige Ordnungsbehörde zu bitten, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im fraglichen Bereich mit einer festinstallierten Anlage zur Geschwindigkeitsmessung zu überwachen. Hierzu verweise ich auf die bisherigen Besprechungen, bei denen Sie jeweils vertreten waren und Ihre E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de Konten der Deutsche Bundesbank - WestLBAG 1/2 Internet: www.bezreg-muenster.nrw.de Landeskasse Filiale Münster Münster Grünes Umweltschutztelefon: (0251) 411 - 3300 BLZ: 40000000 40050000 OPNV - Haltestellen: Konto: 40001 520 61820 Domplatz, Linien 2, 10, 11, 12, 14, 20 IBAN: DE34 4000 0000 0040 DE65 4005 0000 NRWRaphaelsklinik, Linien 2, 10, 11, 12 (Haus K) 001520 0000061820 Albrecht- Thaer-Straße, Linie 17 (Haus N) Hauptbahnhof, ca. 100 m zu Fuß (Haus S) Ble: MARKDEF1400 WELADE3M Bereitschaft zur Installation der Anlage erklärt haben. Da ich beabsichtige, wie in der o.g. Besprechung vereinbart, diese Maßnahme in der Presse anzukündigen und voraussichtlich mit Reaktionen aus der Öffentlichkeit zu rechnen ist, bitte ich Sie, mich über den Stand der Angelegenheit in Ihrem Hause auf dem Laufenden zu halten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Both 2/2
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Albrecht-Thaer-Straße
- Domplatz 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0668/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 01.09.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37