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V/0668/2006

Stationäre Verkehrsüberwachung auf der Verbindungsrampe im Autobahnkreuz Münster-Süd

Vorlage 01.09.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2006, TOP 10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5915 Zeichen

V/0668/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stationäre Verkehrsüberwachung auf der Verbindungsrampe im Autobahnkreuz Münster-Süd      
hier: Schreiben der Autobahnunfallkommission vom 01.06.2006 (Anlage) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
27.09.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
27.09.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
27.09.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt die Bitte der Autobahnunfallkommission bei der Bezirksregierung Münster 
zur Kenntnis, eine stationäre Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung (Radaranlage) zu 
installieren. 
 
2. Der Rat beschließt: 
 
2.1   Eine stationäre Überwachungsanlage  (Radaranlage)  auf der Verbindungsrampe im 
           Autobahnkreuz Münster-Süd wird eingerichtet. 
 
2.2   Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes wird im Innendienst um zwei Kräfte (Entgeltgruppe  
           6 TVöD) verstärkt. 
 
2.3   Außerplanmäßige Haushaltsmittel  für das  Jahr  2006 werden in  Höhe  von 115.000 €  
           bereitgestellt. 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
 
1.  Anschaffungskosten     
Für die technische Ausstattung (Radaranlage, Büroarbeitsplätze, EDV-Ausstattung) fallen 
Kosten in Höhe von 115.000 €  an. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0668/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Vechtel 
Ruf: 
492 32 80 
E-Mail: 
VechtelN@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.08.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0668/2006 
 
Sachkosten  
Als  Sachkosten  (im Wesentlichen Porto  und Betriebsmittel)  fallen ab 2007 jährlich 
78.000  € an. 
 
2.       Personalkosten 
Es fallen ab 2007 für zwei Kräfte im Ordnungsamt Personalaufwendungen in Höhe von 
jährlich 83.540 € an. 
 
 
 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
 
1. Personalkosten 
 
            Die Mittel stehen zur Verfügung. Für die beiden Kräfte werden ursprünglich zur Einsparung 
vorgesehene Stellen aus der Gesamtverwaltung in Anspruch genommen. Die dadurch feh
-
lenden Einsparungen werden an anderer Stelle gesichert. In der Produktgruppe 0203  
“straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten” werden die Personalaufwendungen in Höhe 
von jährlich 83.540 € veranschlagt. 
 
 
2.        Anschaffungskosten 2006 
 
Die erforderlichen Anschaffungskosten sind be
i der HHSt. 1103.935.0000.5 außerplanmä-
ßig gem. § 82 (1) GO NW bereitzustellen. Die Zustimmung zur Leistung einer außerplan-
mäßigen Ausgabe in Höhe von 115.000,00 € bei der 
 
 HHSt. 1103.935.0000.5 “Beschaffung Radaranlage” wird gem. § 82 (1) GO NW er- 
            teilt. 
 
vorläufige Deckung:
 
           Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 115.000,00 € 
 
endgültige Deckung: 
Im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2006 
 
 
3. Sachkosten ab 2007 (NKF-Haushalt) 
 
In der Pro
duktgruppe 0203 “straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten” sind ab dem 
Haushaltsjahr 2007 jährlich zusätzliche Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und 
sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 78.000,00 € zu veranschlagen. 
Diese werden durch die zusätzlich zu veranschlagenden Erträge aus Verwarnungs- und 
Bußgeldern in Höhe von jährlich 566.000,00 € gedeckt.

- 3 - 
V/0668/2006 
Begründung: 
 
Die Verbindungsrampe zwischen den Autobahnen A 43 und A 1 wurde im Sommer 2005 
für den Verkehr freigegeben. Die für die Verkehrsregelung auf Autobahnen zuständige Be-
zirksregierung Münster hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit für dieses Bauwerk auf-
grund der baulichen Gegebenheiten (Radius und Querneigung der Fahrbahn) auf 80 km/ h 
begrenzt. Bei einer Überschreitung dieser Höchstgeschwindigkeit besteht ein deutlich hö-
heres Unfallrisiko. Mehrwöchige Verkehrsmessungen an verschiedenen Stellen der Verbin-
dungsrampe haben ergeben, dass es trotz der deutlichen Beschilderung ganztägig und zu 
teilweise erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt.  
 
Da Unfälle auf der Verbindungsrampe besonders folgenschwer sind (erschwerte Rettung 
der Unfallopfer, Sperrung der Straße, Absturzgefahr auf die A 1, substantielle Beschädi-
gungen des Bauwerkes), wurde von der Unfallkommission die Bitte an die Stadt Münster 
herangetragen, an dieser Stelle eine dauerhafte Verkehrsüberwachungsanlage zu installie-
ren. Andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit stehen nach Ansicht 
der Autobahnunfallkommission nicht zur Verfügung. Die Kommission bei der Bezirkregie-
rung Münster besteht aus Vertretern des Landesbetriebes Straßen NRW, der Autobahnpo-
lizei und der höheren Straßenverkehrsbehörde. Die Stadt Münster ist nicht Mitglied der Un-
fallkommission für Autobahnen.  
 
Das Ordnungsbehördengesetz NW (§ 48 Abs. 3 Satz 3) lässt eine entsprechende stationä-
re Überwachung durch die Kreisordnungsbehörden auf Autobahnen ausdrücklich zu; eine 
Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Die Bitte der Unfallkommission hat jedoch ein 
herausragendes Gewicht. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer Ver-
besserung der Verkehrssicherheit auf der Verbindungsrampe A 43/A 1, um so folgen-
schwere Unfälle und damit einhergehende Personen- und Sachschäden wirksam zu be-
grenzen. Auf die Verkehrüberwachungsanlage würden die Verkehrsteilnehmer/innen recht-
zeitig durch eine deutlich sichtbare Beschilderung hingewiesen. 
 
Stationäre Überwachungsanlagen an Autobahnen existieren in Nordrhein-Westfalen bereits 
auf der A 44 (betrieben durch die Stadt Düsseldorf), auf der A 42 (betrieben durch den 
Kreis Wesel) und auf der A 40 (betrieben durch die Stadt Essen). 
 
Hinweis:  
Die Verwaltung empfiehlt, angesichts des konkreten Gefährdungspotenzials eine Entschei-
dung zu treffen. Es handelt sich nicht um einen Konsolidierungsvorschlag, auch wenn die 
Maßnahme in die Ratsvorlage V/0579/2006, Anhang 2, Blatt 34, aufgenommen worden ist. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage: Schreiben der Bezirksregierung Münster

Anlage

2450 Zeichen

•  
Bezirksregierung Münster  
B ezirksregierung Münster. 48128 Münster  
Oberbürgermeister der 
Stadt Münster -
Ordnungsamt-  
48127 Münster  
 
Dienstgebäude:  
Domplatz 6-7  
48143 Münster 
Telefon: 0251411-0 
Durchwahl: 411-1449 
Telefax: 411-Fax 
Raum: C 118 Auskunft 
erteilt:  
Both  
E-Mail:  
reinhard. both@brms.nrw.de
 
Aktenzeichen:  
53.1  
08. Juni 2006  
 
Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Überwurf im AK Münster-Süd 
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung  
Besprechung der Unfallkommission Autobahn vom 1.06.2006  
Sehr geehrte Damen und Herren,  
auf der neuen Verbindungsrampe von der A 43 auf die A 1 in Fahrtrichtung Bremen 
(Überwurf) ist die Geschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt. Die Notwendigkeit für diese 
Maßnahme ergibt sich im Wesentlichen aus dem Verhältnis von Radius und Quer-
neigung der Fahrbahn, das eine höhere Geschwindigkeit auf dem Bauwerk nicht erlaubt. 
Von Ihnen durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen haben ergeben, dass die 
vorgeschriebene Geschwindigkeit von einer Vielzahl der Verkehrsteilnehmer in z.T. 
erheblichem Umfang überschritten wird.  
Das Gremium der Unfallkommission für die Autobahnen im Bezirk hat daher am 
1.06.2006 beschlossen, die örtlich zuständige Ordnungsbehörde zu bitten, die Einhaltung 
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im fraglichen Bereich mit einer festinstallierten 
Anlage zur Geschwindigkeitsmessung zu überwachen. Hierzu verweise ich auf die 
bisherigen Besprechungen, bei denen Sie jeweils vertreten waren und Ihre  
 
E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de  Konten der Deutsche Bundesbank -  WestLBAG  1/2 
Internet: www.bezreg-muenster.nrw.de  Landeskasse Filiale Münster  Münster   
Grünes Umweltschutztelefon: (0251) 411 - 3300  BLZ: 40000000  40050000  
OPNV - Haltestellen:  Konto: 40001 520  61820  
Domplatz, Linien 2, 10, 11, 12, 14, 20  IBAN: DE34 4000 0000 0040  DE65 4005 0000  
NRWRaphaelsklinik, Linien 2, 10, 11, 12 (Haus K)  001520 0000061820 
Albrecht- Thaer-Straße, Linie 17 (Haus N)   
Hauptbahnhof, ca. 100 m zu Fuß (Haus S)  Ble: MARKDEF1400  WELADE3M

Bereitschaft zur Installation der Anlage erklärt haben.  
Da ich beabsichtige, wie in der o.g. Besprechung vereinbart, diese Maßnahme in der 
Presse anzukündigen und voraussichtlich mit Reaktionen aus der Öffentlichkeit zu 
rechnen ist, bitte ich Sie, mich über den Stand der Angelegenheit in Ihrem Hause auf 
dem Laufenden zu halten.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag  
Both  
2/2

Beratungsverlauf (4)

20.09.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2006 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.09.2006 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Albrecht-Thaer-Straße
  • Domplatz 6

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0668/2006
Typ
Vorlage
Datum
01.09.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37