BKA 0845
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 172. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 14.06.2024
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 172. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 14.06.2024)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0845 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Eva Kuhl Telefon 0221 / 147 - 4871 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 18.11.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 29.11.2024 2. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 172. Sitzung des Braun- kohlenausschusses vom 14.06.2024 Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Niederschrift_BKA 14.06.2024_final_komplett
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Niederschrift_BKA 14.06.2024_final_komplett)
57368 Zeichen
Niederschrift
über das wesentliche Ergebnis der
172. Sitzung des Braunkohlenausschusses
am Freitag, dem 14. Juni 2024,
von 10:00 Uhr bis 12:05 Uhr,
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln
Vorsitz: Stefan Götz (CDU)
Tagesordnung und Beschlüsse
TOP 1 Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird festgestellt.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 171.
Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 15.03.2024
Drucksachen Nr. BKA 0835
Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine
Sitzung am 15.03.2024.
TOP 3 Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Si-
cherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach
Der Braunkohlenausschuss fasst gegen die Stimme der Vertreterin der Natur-
schutzverbände und bei Enthaltung DIE LINKE sowie der Landwirtschaftskam-
mer folgende Beschlüsse:
1. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braunkohlen-
plans „Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben auf-
grund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan:
Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach“ auf der
Grundlage des Vorentwurfes einschließlich der zeichnerischen Festlegung
(Stand April 2024) und beauftragt die Regionalplanungsbehörde der Be-
zirksregierung Köln die Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen.
Der Braunkohlenausschuss ermächtigt die Regionalplanungsbehörde erfor-
derliche redaktionelle Änderungen am Planentwurf vorzunehmen.
2. Der Braunkohlenausschuss empfiehlt die Belange der Anrainerkommunen
im Rahmen der nachfolgenden Planfeststellungs verfahren besonders zu
berücksichtigen. Dazu wird den Anrainerkommunen die Ausarbeitung einer
Rahmenplanung und deren Eingabe in das entsprechende Planverfahren
empfohlen.
TOP 3.1 Eingabe der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 28.05.2024 „Ablauf des Tage-
bausees Hambach in die Große Erft: Frühzeitiger Baubeginn"
Der Braunkohlenausschuss nimmt gegen die Stimme der Landwirtschaftskam-
mer und bei Enthaltung DIE LINKE den geänderten Antrag der Fraktion GRÜNE
an und beschließt, die seitens der Verwaltung empfohlene Formulierung:
Tagesordnung und Beschlüsse
„Der Braunkohlenausschuss empfiehlt, dass der Bau der Ablauftrasse des Ta-
gebausees Hambach in Parallelität mit den anderen seefernen Baumaßnamen
frühestmöglich durchgeführt wird.“
TOP 4 Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Feststellungsbeschluss
Der Braunkohlenausschuss fasst gegen die Stimme der Vertreterin der Natur-
schutzverbände, DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion GRÜNE folgende Be-
schlüsse:
1. Der Braunkohlenausschuss beschließt über die im Braunkohlenplan Hambach
für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendi-
gungsgesetzes vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwä-
gungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln.
2. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Rahmenvereinbarung zwischen der
NEULAND HAMBACH GmbH und der RWE Power AG vom 26.05.2023, das
Schreiben der RWE Power AG vom 30.04.2024 sowie den fertiggestellten Rah-
menplan der NEULAND HAMBACH GmbH zur Kenntnis beauftragt die Regio-
nalplanungsbehörde mit der Bildung einer Koordinierungsgruppe mit dem Ziel
die Umsetzung der angelegten und im weiteren Prozess durch weitere Plan-
und Zulassungsverfahren noch zu konkretisierenden Projekte zu gewährleis-
ten. Die Koordinierungsgruppe soll dem Arbeitskreis Hambach einen regelmä-
ßigen – mindestens einmal jährlich - Fortschrittsbericht erstatten.
3. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Feststellung des Braunkohlenplans
Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstro-
mungsbeendigungsgesetzes in der Fassung des Entwurfs - Stand Mai 2024 -
Textliche Festlegung mit Erläuterungsbericht einschließlich der Umweltprüfung
und Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:10.000.
4. Der Braunkohlenausschuss stellt fest, dass zur Ums etzung des Rahmenplan
Hambach das Land NRW als Fördergeber gefordert ist und verweist hierbei auf
den Reviervertrag 2.0: „Ziel ist es, aus den Tagebauumfeldern Zukunftsräume
zu machen und dort frühzeitig vielfältige Perspektiven zu ermöglichen. Das
Land wird die Entwicklung der Folgelandschaften bis 2040 gezielt entlang der
Masterpläne der Umfeldverbünde fördern.“ In Umsetzung des Beschlusses des
Braunkohlenausschusses vom 13.12.2021 (Ziffer 4 zu TOP 3b) sind die Be-
zirksregierung Köln und das Land NRW nach wie vor aufgefordert, über den
Braunkohlenplan hinausgehende Regelungserfordernisse zur Umsetzung des
Rahmenplan Hambach der Koordinierungsgruppe/dem Arbeitskreis Hambach/
dem Braunkohlenausschuss zeitnah vorzulegen.
Tagesordnung und Beschlüsse
TOP 4.1 Eingabe der Naturschutzverbände v. 03.06.2024: Anträge zu den vorge-
legten textlichen und zeichnerischen Unterlagen zu TOP 4
Der Änderungsantrag zu Teil A, Seite 56 (Streichung des Passus: „die Immissi-
onsschutzdämme vor der Stadt Elsdorf, soweit immissionsschutzrechtlich zu-
lässig und im Sinne der Folgenutzung erwünscht, bereits möglichst im Zusam-
menhang mit der Ufergestaltung des Tagebausees umgestaltet oder rückge-
baut werden können,“) wird gegen die Stimme der Naturschutzverbände, der
Die LINKE und gegen Teile der Fraktion GRÜNE abgelehnt.
Der Änderungsantrag zu Teil A, Seite 126 (Streichung des unter dem vierten
Spiegelstrich aufgeführten Textes. Ebenfalls Seite 136/137 entsprechende
Passagen.) wird gegen die Stimme der Naturschutzverbände der Die LINKE
und drei Stimmen aus der Fraktion GRÜNE abgelehnt.
Der Änderungsantrag zu, Teil A, Seite 137 (Streichen Zeile 13 … und Wind-
energieanlagen“) wird gegen die Stimme der Naturschutzverbände der Die
LINKE und zwei Stimmen aus der Fraktion GRÜNE abgelehnt.
Der Braunkohlenausschuss lehnt den Antrag insgesamt ab.
TOP 5 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Siche-
rung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung; Genehmigung
durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalens
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Genehmigung zur Kenntnis.
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Genehmigung des Ministeriums
für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nord-
rhein-Westfalens vom 24.05.2024 der Änderung des Braunkohlenplans
Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rhein-
wassertransportleitung in der Fassung des Feststellungbeschlusses -
Stand Oktober 2023 - Textliche Darstellung mit Erläuterungsbericht und
Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:10.000 einschließlich des Ka-
pitels 1 Umweltprüfung und des Kapitels 2 Umweltverträglichkeitsprü-
fung und die Zusammenfassende Darstellung gem. § 10 Abs. 3 ROG
zur Kenntnis.
Tagesordnung und Beschlüsse
TOP 6 Straßenverkehrsplanung und Werksbahn im Rheinischen Revier - Multi-
modales Landesverkehrsmodell 2035
Der Braunkohlenausschuss fasst in der durch den Wortbeitrag von Harald Zillikens
(CDU) geänderten Fassung bei einer Gegenstimme von der Fraktion SPD folgenden
Beschluss:
Der Braunkohlenausschuss sieht in dem vorgelegten Grobkonzept des
Zweckverbands Landfolge eine geeignete Grundlage für die Straßener-
satzverbindungen im Tagebau Garzweiler II und Frimmersdorf.
Der Braunkohlenausschuss bittet die Regionalräte diese Verbindungen
für den Landesstraßenbedarfsplan anzumelden.
Der Braunkohlenausschuss empfiehlt die Werksbahn der RWE Power
AG als ÖPVN Bedarfsplananmeldung an Go Rheinland zu übermitteln.
TOP 7 Monitoring Inden, Bericht der Bezirksregierung Arnsberg
Vortrag von Maximilian Jeglorz (Bezirksregierung Arnsberg)
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
TOP 8 Mündlicher Sachstandsbericht zu Bergschäden, Schlichtungsstelle
Braunkohle NRW
Vortrag von Arno Bormann (Schlichtungsstelle Braunkohle NRW)
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
TOP 9 Anträge
TOP 9.1 Antrag der Naturschutzverbände v. 18.03.2024: Seewasserqualität im Ta-
gebausee Hambach in der Zwischennutzungsphase zwischen 2030 und
2070 – Bedeutung für die Nutzbarkeit des Sees
Der Braunkohlenausschuss lehnt den Antrag gegen die Stimme der Vertreterin
der Naturschutzverbände, der Fraktion GRÜNE und DIE LINKE ab.
TOP 10 Anfragen
TOP 10.1 Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v.29.04.2024: Abbaugrenzen
Garzweiler II in Jahresabschnitten
Tagesordnung und Beschlüsse
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen von der RWE Power AG
zur Kenntnis.
TOP 10.2 Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 07.05.2024: Braunkohleförde-
rung 2023, 2024 und zukünftigen Prognosen
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen von der RWE Power AG
zur Kenntnis.
TOP 11 Mitteilungen
TOP 11.1 der Bezirksregierung
TOP 11.2 des Vorsitzenden
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
1
Vor Eintritt in die Tagesordnung
Vorsitzender Stefan Götz begrüßt die Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Ein-
ladung zur 172. Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 1 Feststellung der Tagesordnung
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Tagesordnung.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 171.
Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 15.03.2024
Drucksache Nr. BKA 0835
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine 171. Sitzung
am 15.03.2024.
TOP 3 Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan:
Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach
Drucksache Nr. BKA 0840
Josef Johann Schmitz (SPD) berichtet aus dem Arbeitskreis Hambach vom 17.05.2024. In
dieser Sitzung wurden mit einer Gegenstimme der Naturschutzverbände die Empfehlung für
den Braunkohlenausschuss den Aufstellungsbeschluss Braunkohlenplan Hambach für das
geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachli-
cher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach zu beschlie-
ßen, gefasst. In den Beratungen wurde gewünscht, die Belange der Anrainerkommunen in-
nerhalb des Verfahrens frühzeitiger zu berücksichtigen, dies auch über das Braunkohlenplan-
verfahren hinaus in den nachfolgenden Planfeststellungsverfahren. Analog zum Braunkohlen-
planänderungsverfahren Hambach könne beispielhaft im weiteren Verfahren zum Seeablauf
ein noch z u erstellender Rahmenplan der Anrainerkommunen besondere Berücksichtigung
finden. Die Geschäftsstelle wurde gebeten, einen entsprechenden Ergänzungsvorschlag für
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
2
den Braunkohlenausschuss zu formulieren. Aus diesem Grund wurde der Beschlussvorschlag
zu TOP 3 durch die Verwaltung um Ziffer 2 ergänzt.
Aus dem Vorentwurf weist Herr Schmitz noch besonders auf das Ziel 2.1 Festlegungen des
Trassenkorridors sowie auf das Ziel 2.2 Möglichkeiten der Zwischennutzung einschließlich der
Erläuterung hin. Damit wird die zeitliche Dimension deutlich, bis wann der Seeablauf funkti-
onsfähig sein muss.
TOP 3.1 Eingabe der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 28.05.2024 „Ablauf des Tage-
bausees Hambach in die Große Erft: Frühzeitiger Baubeginn"
Drucksache BKA 0843
Die Verwaltung empfiehlt dem Braunkohlenausschuss den zu fassenden Beschluss weicher
zu formulieren und regt vor diesem Hintergrund eine Empfehlung an. Dies begründe sich zum
einen darin, dass der Beschluss über die Einflussnahmemöglichkeit des Braunkohlenaus-
schusses hinausgehe und andere Verfahren umfasse. Aber auch um eine sachgerechte Ab-
wägung zu gewährleisten und einem Abwägungsergebnis im weiteren Braunkohlenplanver-
fahren nicht vorzugreifen.
Es wird empfohlen die Formulierung „beschließt“ durch „empfiehlt“ zu ersetzen. Der Braun-
kohlenausschuss schließt sich diesem Vorschlag der Formulierungsänderung an.
Manfred Waddey (GRÜNE) möchte wissen, wie viele Masse beim Aushub des Seeablaufs
gewonnen und für diesen verwendet werde.
Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) entgegnet, dass einige 100.000 m
3 Massen beim Aus-
hub entstehen und diese als Verfüllungs- oder Rekultivierungssubstrat verwendet werden.
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) erkundigt sich über die Möglichkeiten von
Zwischennutzungen, sofern dem Antrag der Grünen zugestimmt würde.
Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) informiert darüber, dass Zwischennutzungen möglich
und sinnvoll seien. Dabei seien verschiedene Projekte denkbar, wie etwa Fahrradwege, ein
temporärer Verbund von Biotopflächen oder auch Photovoltaikanlagen. Solche Projekte gelte
es in dem zu erstellenden Rahmenplan zu hinterlegen.
Erich Gussen (Landwirtschaftskammer) weist darauf hin, die aufgeführten Anregungen
seien nicht zielführend und bittet um getrennte Abstimmungen.
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
3
Andreas Heller (CDU) bedankt sich für die Aufnahme der Ziffer 2 im Beschlussvorschlag.
Der Braunkohlenausschuss nimmt gegen die Stimme der Landwirtschaftskammer und bei Ent-
haltung DIE LINKE den Antrag der Fraktion GRÜNE an.
Der Braunkohlenausschuss fasst gegen die Stimme der Vertreterin der Naturschutzverbände
und bei Enthaltung DIE LINKE sowie der Landwirtschaftskammer folgende Beschlüsse:
1. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braunkohlenplans „Braunkoh-
lenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungs-
beendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Ta-
gebausees Hambach“ auf der Grundlage des Vorentwurfes einschließlich der zeichneri-
schen Festlegung (Stand April 2024) und beauftragt die Regionalplanungsbehörde der Be-
zirksregierung Köln die Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen. Der Braunkoh-
lenausschuss ermächtigt die Regionalplanungsbehörde erforderliche redaktionelle Ände-
rungen am Planentwurf vorzunehmen.
2. Der Braunkohlenausschuss empfiehlt die Belange der Anrainerkommunen im Rahmen der
nachfolgenden Planfeststellungsverfahren besonders zu berücksichtigen. Dazu wird den
Anrainerkommunen die Ausarbeitung einer Rahmenplanung und deren Eingabe in das
entsprechende Planverfahren empfohlen.
TOP 4 Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Feststellungsbeschluss
Drucksache Nr. BKA 0839
Josef Johann Schmitz (SPD) berichtet aus dem Arbeitskreis Hambach vom 17.05.2024. Ge-
genstand der Beratungen in der 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach am 17.05.2024 war
der Feststellungsbeschluss im Braunkohlenplanänderungsverfahren Hambach. Dazu standen
dem Arbeitskreis die Anlagen zur Verfügung, die sich aus der Vorlage der heutigen Sitz ung
ergeben.
Zunächst wurden die vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwägungsvor-
schläge der Regionalplanungsbehörde Köln nach Aufruf anhand der Schlagworte in Blöcken
beschlossen.
Im Rahmen der Abwägung waren vielfältige Anregungen abzulehnen, weil diese aus rechtli-
chen Gründen nicht Gegenstand eines Braunkohlenplanes sein können.
Im Februar 2024 wurde der Rahmenplan der Neuland Hambach GmbH fertiggestellt und die-
ser liege dem Braunkohlenplan als Anlage 2 bei.
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
4
Zwischen der RWE Power AG und der Neuland Hambach GmbH wurde am 26.05.2023 eine
Rahmenvereinbarung im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der Folgelandschaft
des Tagebaus Hambach und zur Unterstützung des Strukturwandels im Rheinischen Revier
geschlossen. Diese Grundzüge bilden einen ersten Rahmen für ein Zusammenwirken. Auch
diese Rahmenvereinbarung ist der Vorlage Drucksache 839 beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist
das Schreiben der RWE Power AG vom 30.04.2024 über die Konkretisierung der Rahmenver-
einbarung mit der Neuland Hambach GmbH und deren Umsetzung durch die RWE Power AG
und die Neuland Hambach GmbH. Grundlage für dieses Schreiben war ein Abstimmungsge-
spräch vom 17.04.2024 zur Vorbereitung der Sitzung des Arbeitskreises Hambach.
Mitte Januar 2024 sei ein Termin für eine Sitzung des Arbeitskreises vom 17.04.2024 mit den
beiden Vorsitzenden von der Geschäftsstelle abgestimmt worden. Anfang März gab es dann
ein weiteres Gespräch, ob die Sitzung stattfinden könne, insbesondere unter dem Aspekt der
vollständigen Bereitstellung von beratungsfähigen Unterlagen und der Realisierung des letz-
ten Satzes der Ziffer 4 des Beschlusses vom 13.12.2021. Erkennbar war dies aber nicht leist-
bar und daher wurde der Termin 17.04.2024 für die Arbeitskreis Sitzung abgesagt. Stattdessen
wurde der Termin zu einem Abstimmungsgespräch genutzt, an dem die Geschäftsstelle, die
beiden Vorsitzenden, der Geschäftsführer der Neuland Hambach GmbH und der Bergbautrei-
bende teilgenommen haben. In diesem Gespräch wurde sich sehr intensiv über die Umset-
zung der Rahmenvereinbarung vom 26.05.2023 ausgetauscht. Als Ergebnis wurde hier fest-
gehalten, dass die RWE Power AG in einer schriftlichen Stellungnahme den aktuellen Sach-
stand zur Umsetzung darlege, die dann dem Arbeitskreis Hambach zur Kenntnis gegeben
werde.
Nicht nur die RWE Power AG sei gefordert, sondern auch die Bezirksregierung und insbeson-
dere das Land NRW. In dem Abstimmungsgespräch am 17.04.2024 wurde für die Beratungen
im Arbeitskreis Hambach der Vorschlag einer Koordinierungsgruppe überlegt und im Arbeits-
kreis auch beschlossen. Der Arbeitsauftrag ergebe sich aus dem Beschlussvorschlag Ziffer 2
der Vorlage 839. Ebenso sei die Zusammensetzung der Koordinierungsgruppe festgelegt wor-
den, siehe hierzu Seite 6 der Vorlage 839. In der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschus-
ses erfolge hierzu einen Bericht der Geschäftsstelle.
Weiter wurde im Abstimmungsgespräch die Bitte an den Bergbautreibenden geäußert, in der
Sitzung des Arbeitskreises Hambach eine Übersicht vorzustellen, aus der sich die erforderli-
chen Genehmigungsverfahren zum Tagebau Hambach ergeben. Diese seien der Anlage zur
Niederschrift des AK vom 14.05.2024 zu finden. Damit werde deutlich, welche Verfahren in
welchen Zeiträumen noch durchzuführen seien.
In dem Abstimmungsgespräch wurde die Geschäftsstelle gebeten, zur nächsten Sitzung des
Arbeitskreises Hambach Frau Dr. Renz -von Kintzel einzuladen, weil es erkennbar Probleme
gebe, die nicht im Braunkohlenplan zu regeln seien, sondern über andere verbindliche und
rechtssichere vertragliche Regelungen. Wobei das Land dann ein wesentlicher Partner sei,
der auch Geld zur Verfügung stellen müsse. Im Abstimmungsgespräch sei auch der Sitzungs-
termin für den 14.05.2024 zwischen der Geschäftsstelle und den beiden Vorsitzenden abge-
stimmt worden.
Im Arbeitskreis Hambach wurde besonders der Beschluss des Braunkohlenausschusses vom
13.12.2021 Ziffer 4 zu TOP 3 b (siehe Vorlage 839 auf Seite 5) diskutiert, und zwar mit der
Geschäftsstelle und Herrn Falke vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
5
Energie (MWIKE). Frau Dr. Renz-von Kintzel habe zunächst für die Sitzung des AK zugesagt,
musste aber wegen der am 14.05.2024 gleichzeitig stattfindenden Plenarsitzung des Landta-
ges in Düsseldorf dort anwesend sein. Schwerpunkt war dabei die Realisierung des Beschlus-
ses vom 13.12.2021, insbesondere der beiden letzten Sätze, die wie folgt lauten:
Wegen der erheblichen Zeitverkürzung für Planungsüberlegungen durch das Kohleausstiegs-
gesetz sind bereits im zu erstellenden Vorentwurf Festlegungen zu treffen und Ziele zu formu-
lieren, die für nachfolgende Verfahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben machen. Soweit
diese den rechtlichen Rahmen eines Braunkohlenplanes überschreiten, sind ergänzend, ver-
bindlich und rechtssicher vertragliche Regelungen zu formulieren, die spätestens bei der Auf-
stellung des Braunkohlenplanes dem Braunkohlenausschuss vorzulegen sind.
Wegen der zeitlichen Abläufe kann der Beschluss aktuell nicht realisiert werden, es wurden
aber Wege aufgezeichnet, wie dies zu erreichen ist, z.B. durch die Einrichtung der Koordinie-
rungsgruppe. Keinesfalls darf die Realisierung des Beschlusses auf den St. Nimmerleinstag
verschoben werden, sondern es sind zeitnah Lösungen zu erarbeiten. Aus diesem Grunde
haben die beiden Vorsitzenden einen weiteren Beschlussvorschlag Ziffer 4 in der Sitzung des
AK Hambach eingebracht, den der AK beschlossen hat und sich in der Vorlage unter Ziffer 4
aufgeführt ist.
Der Arbeitskreis Hambach hat bei einer Gegenstimme der Naturschutzverbände die Empfeh-
lungen Ziffer 1 bis 4 zum Feststellungbeschluss Braunkohlenplan Hambach für das geänderte
Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes gefasst.
Herr Schmitz bittet, den empfehlenden Beschlüssen des AK Hambach auch heute zuzustim-
men.
Stephanie Lang (Bezirksregierung Köln) greift aufgrund der inhaltlichen Zugehörigkeit zum
Feststellungsbeschluss den Antrag des Landesbüros der Naturschutzverbände unter 9.1 auf.
Sie berichtet, dass eine schriftliche Beantwortung des Antrages durch die Gutachter der RWE
Power AG vorliege und an alle Mitglieder des Braunkohlenausschusses per E-Mail versendet
wurde. Das Antwortschreiben werde dem Protokoll beigefügt und nachträglich im Ratsinfor-
mationssystem zur Verfügung gestellt.
Frau Lang weist darauf hin, dass die innerhalb des Antrages aufgeworfenen Fragestellungen
auch im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingespielt und inhaltlich fachlich bearbeitet wur-
den. Sie waren damit Teil der Abwägung.
Jutta Schnütgen -Weber (Naturschutzverbände) führt aus, dass von Seiten der Natur-
schutzverbände zwar zahlreiche Zielsetzungen und Formulierungen im Braunkohlenplan an-
erkannt werden, aber im Rahmen der Abwägungsvorschläge nicht alle eingebrachten Belange
in vollem Umfang berücksichtigt würden. Sie betont den Blick der Naturschutzverbände im
Zusammenhang mit der Gewährleistung eines Biotopverbundes und der Klimavorsorge. Dar-
über hinaus kritisiert sie das Vorhaben der Manheimer Bucht und die geplanten Maßnahmen
zur Herstellung des Elsdorfer Hafenbalkons.
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
6
Manfred Krause (GRÜNE) bezieht sich auf Kapitel 1.5.6 „Rolle der rheinischen Braunkohle“
der textlichen Festlegungen. Er führt aus, dass es seit 2022 einen Rückgang in der Förderung
von Braunkohle gebe. Somit seien die Zahlen aus dem Gutachten von 2021, welches von der
Bezirksregierung Köln in Auftrag gegeben wurde, nicht mehr aktuell. Herr Krause möchte wis-
sen, wieso nicht mit den aktuellen Zahlen gerechnet werde und ob sich durch diese Verände-
rungen in der Seegestaltung ergeben.
Vera Müller (Bezirksregierung Köln) erläutert, dass der Braunkohlenplan dem Gutachten
von 2021 mit dem zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Daten zu Grunde liege. Die Leitentschei-
dung habe zu dem Änderungsverfahren des Braunkohlenplans geführt. Frau Müller unter-
streicht die Wichtig- und Richtigkeit des Plans für den Strukturwandel im Rheinischen Revier.
Rainer Thiel (SPD) weist darauf hin, dass die Entscheidungen im Rahmen des Braunkohlen-
planverfahrens Hambach auf Grundlage des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes zu tref-
fen seien und demnach die Kohleentnahme im Tagebau Hambach keine Rolle spiele. Aus
diesem Grund könne eine Befüllung des Sees bereits 2029 erfolgen. Er verweist auf Erkennt-
nisse wonach Effekte des Kohleausstiegs auf die CO2 -Minderung in Europa bereits verpufft
seien.
Stefan Götz (Vorsitzender) führt aus, dass Gegenstand der heutigen Sitzung keine Grund-
satzdebatte zur Energiepolitik sei, sondern der Feststellungsbeschluss im Braunkohlenplanän-
derungsverfahren Hambach auf Grundlage des KVBG.
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) stellt klar, dass der eingereichte Antrag un-
ter TOP 9.1 nicht den Feststellungsbeschluss zum Verfahren in Frage stellt, sondern das Hö-
ren der Gutachter zum Inhalt hat.
TOP 4.1 Eingabe der Naturschutzverbände v. 03.06.2024: Anträge zu den vorgeleg-
ten textlichen und zeichnerischen Unterlagen zu TOP 4
Drucksache BKA 0844
Aufruf und Abstimmung anhand der Schlagworte in folgenden Blöcken:
• Block 1: Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitslinie (S.1-37)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss lehnt den 3. Teil des Antrages der Naturschutzver-
bände, Antrag: Teil A, S. 56 gegen die Stimme der Vertreterin der Naturschutz-
verbände, DIE LINKE und Teile der Fraktion GRÜNE ab.
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
7
• Block 2: Archäologie und Denkmalschutz, Böden, Böschungen und Erläuterungskarten
(S. 37-70)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem Block bei Gegenstimme der Natur-
schutzverbände und Enthaltung von der DIE LINKE sowie einer Stimme aus der
Fraktion GRÜNE zu.
• Block 3: Gewinnung Bodenschätze und Gliederung der Landschaft (S. 70-103)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem Block bei Gegenstimme der Natur-
schutzverbände und DIE LINKE sowie bei einer Enthaltung von einer Stimme
aus der Fraktion GRÜNE zu.
• Block 4: Immissionen / Emissionen, Keine Bedenken und Massendisposition (S. 103-
132)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem Block bei Gegenstimme der Natur-
schutzverbände und DIE LINKE sowie bei Enthaltung von drei Stimmen aus der
Fraktion GRÜNE und einer Stimme aus der Fraktion SPD zu.
• Block 5: Natur- und Landschaft außerhalb des Abbaubereichs (S. 132-164)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem Block bei Gegenstimme der Natur-
schutzverbände und DIE LINKE sowie bei einer Enthaltung aus der Fraktion
GRÜNE zu.
• Block 6: Natur und Landschaft im Abbaubereich und Oberflächengestaltung (S. 164-
186)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss lehnt den 1. Teil des Antrags der Naturschutzver-
bände, Antrag: Teil A, S. 126 gegen die Stimme der Vertreterin der Naturschutz-
verbände, DIE LINKE, drei Stimmen aus der Fraktion GRÜNE und Enthaltung
von zwei Stimmen aus der Fraktion GRÜNE ab.
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
8
Block 6 wird in seiner Ursprungsfassung bei je einer Gegenstimme der Natur-
schutzverbände und DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion GRÜNE angenom-
men.
• Block 7: Sonstiges (S. 186-282)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem Block bei Gegenstimme der Natur-
schutzverbände und Enthaltung von der DIE LINKE und einer Stimme aus der
Fraktion GRÜNE zu.
• Block 8: Straßen und Leitungen, Tagebausee und Umsiedlung (S. 282-312)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss lehnt den 2. Teil des Antrages der Naturschutzver-
bände, Antrag: Teil A, S. 137 gegen die Stimme der Vertreterin der Naturschutz-
verbände, eine Gegenstimme DIE LINKE und zw ei Stimmen aus der Fraktion
GRÜNE ab.
Der Block wird in seiner Ursprungsfassung bei je einer Gegenstimme der Na-
turschutzverbände und DIE LINKE und Enthaltung von einer Stimme der Frak-
tion GRÜNE angenommen.
• Block 9: Wasserwirtschaft und Tagebausee Block I (S. 312-381)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem Block bei Gegenstimme der Natur-
schutzverbände und DIE LINKE sowie Enthaltung von einer Stimme der Frak-
tion GRÜNE zu.
• Block 10: Wasserwirtschaft und Tagebausee Block II (S. 381-436)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem Block bei Gegenstimme der Naturschutzver-
bände und DIE LINKE sowie Enthaltung von einer Stimme der Fraktion GRÜNE zu.
• Block 11: Wasserwirtschaft und Tagebausee Block III (S. 437-512)
Uwe Zaar (Rhein- Erft-Kreis) nimmt Bezug auf die Seiten 460 und 461 des Abwä-
gungsvorschlages und die im Zusammenhang stehenden Stellungnahmen mit den En-
dungen _014 und _015. Er stellt fest, dass den Eingaben des Erft-Verbandes in diesen
Punkten nicht gefolgt wurde und führt aus, dass der Rhein- Erft-Kreis als Genehmi-
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
9
gungsbehörde bei Abgrabungen, Altlasten etc. im Zusammenhang mit den Zwischen-
ständen des Grundwasser-Wiederanstiegs dringend auf verlässliche Daten angewie-
sen sei. Herr Zaar bittet um ein Gespräch mit der Bezirksregierung Köln, dem Erftver-
band und der RWE Power AG um eine verlässliche Grundlage zu schaffen.
Im Kontext zur Stellungnahme mit der Endung _015 weist Herr Zaar darauf hin, dass
die gutachterliche Prognose tagebaubedingte Grundwasserbelas tungen beim zu he-
benden Grundwasser in der Erftaue nicht auszuschließen sind. Dies verursache ggf.
Kosten bei der Wasseraufbereitung, die dem Verursacher zu zulasten seien. Er bittet
der Eingabe des Rhein-Erft-Kreises in diesem Punkt zu folgen
Ein Gespräch zwischen dem Rhein-Erft-Kreis, der Bezirksregierung Köln, dem Erftver-
band und der RWE Power AG wird zugesichert.
Der Braunkohlenausschuss lehnt den Antrag des Rhein- Erft-Kreises, der Ein-
gabe unter _15 zu folgen mit Gegenstimme Fraktion GRÜNE und mit j e einer
Gegenstimme der Vertreterin der Naturschutzverbände und DIE LINKE ab.
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem Block 11 bei Gegenstimme der Natur-
schutzverbände und DIE LINKE sowie Enthaltung von einer Stimme aus der
Fraktion GRÜNE zu.
• Block 12: Wasserwirtschaft und Tagebausee Block IV (S. 513-617)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem Block bei Gegenstimme der Natur-
schutzverbände und DIE LINKE sowie Enthaltung von einer Stimme aus der
Fraktion GRÜNE zu.
• Block 13: Zeichnerische Festlegung (inkl. eine Stellungnahme ohne Schlagwort) (S.
617-646)
(keine Wortmeldung)
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem Block bei Gegenstimme der Natur-
schutzverbände und Enthaltung von drei Stimmen aus der Fraktion GRÜNE und
DIE LINKE zu.
Der Braunkohlenausschuss fasst gegen die Stimme der Vertreterin der Naturschutzverbände,
DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion der GRÜNE folgende Beschlüsse:
1. Der Braunkohlenausschuss beschließt über die im Braunkohlenplan Hambach für das
geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
10
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwägungsvorschläge der Re-
gionalplanungsbehörde Köln.
2. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Rahmenvereinbarung zwischen der NEULAND
HAMBACH GmbH und der RWE Power AG vom 26.05.2023, das Schreiben der RWE
Power AG vom 30.04.2024 sowie den fertiggestellten Rahmenplan der NEULAND
HAMBACH GmbH zur Kenntnis beauf tragt die Regionalplanungsbehörde mit der Bil-
dung einer Koordinierungsgruppe mit dem Ziel die Umsetzung der angelegten und im
weiteren Prozess durch weitere Plan- und Zulassungsverfahren noch zu konkretisie-
renden Projekte zu gewährleisten. Die Koordinierun gsgruppe soll dem Arbeitskreis
Hambach einen regelmäßigen – mindestens einmal jährlich - Fortschrittsbericht erstat-
ten.
3. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Feststellung des Braunkohlenplans Ham-
bach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendi-
gungsgesetzes in der Fassung des Entwurfs - Stand Mai 2024 - Textliche Festlegung
mit Erläuterungsbericht einschließlich der Umweltprüfung und Zeichnerische Festle-
gung im Maßstab 1:10.000.
4. Der Braunkohlenausschuss stellt fest, dass zur Umsetzung des Rahmenplan Hambach
das Land NRW als Fördergeber gefordert ist und verweist hierbei auf den Reviervertrag
2.0: „Ziel ist es, aus den Tagebauumfeldern Zukunftsräume zu machen und dort früh-
zeitig vielfältige Perspektiven zu ermöglichen. Das Land wird die Entwicklung der
Folgelandschaften bis 2040 gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldverbünde för-
dern.“ In Umsetzung des Beschlusses des Braunkohlenausschusses vom 13.12.2021
(Ziffer 4 zu TOP 3b) sind die Bezirksregierung Köln und das Land NRW nach wie vor
aufgefordert, über den Braunkohlenplan hinausgehende Regelungserfordernisse zur
Umsetzung des Rahmenplan Hambach der Koordinierungsgruppe/dem Arbeitskreis
Hambach/ dem Braunkohlenausschuss zeitnah vorzulegen.
Alexandra Renz-von Kintzel (MWIKE) unterstreicht die Wichtigkeit des Verfahren sowie die
politische Bedeutung und spricht ihre Glückwünsche zum beschlossen Feststellungbeschluss
aus und bedankt sich für das erfolgreiche Verfahren.
TOP 5 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Siche-
rung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung; Genehmigung
durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalens
Drucksache BKA 0841
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
11
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Genehmigung einstimmig zur Kenntnis. Die förmliche
Bekanntmachung durch das MWIKE steht noch aus und wird im nächsten Gesetz- und Ver-
ordnungsblatt erfolgen. Damit würde der Plan dann wirksam.
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Genehmigung des Ministeriums für Wirtsc haft,
Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens vom 24.05.2024
der Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung ei-
ner Trasse für die Rheinwassertransportleitung in der Fassung des Feststellungbe-
schlusses - Stand Oktober 2023 - Textliche Darstellung mit Erläuterungsbericht und
Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:10.000 einschließlich des Kapitels 1 Umwelt-
prüfung und des Kapitels 2 Umweltverträglichkeitsprüfung und die Zusammenfassende
Darstellung gem. § 10 Abs. 3 ROG zur Kenntnis.
TOP 6 Straßenverkehrsplanung und Werksbahn im Rheinischen Revier - Multi-
modales Landesverkehrsmodell 2035
Drucksache BKA 0842
Stefan Götz (Vorsitzender) schlägt eine gemeinsame Befahrung der Werksbahn mit den Äl-
testenräten der Regionalräte Köln und Düsseldorf vor. Ein möglicher Termin wäre vermutlich
Anfang 2025 realistisch.
Harald Zillikens (CDU) bittet die Auflistung der in den Erläuterungen zum Beschlussvorschlag
TOP 6 konkret benannten Straßen wie folgt zu ändern, bzw. zu ergänzen.
- bei L19n (Netzschluss) „Wanlo“ durch „Jüchen-Hochneukirch“ ersetzen
- L354n Netzschluss und Anbindung an L19n südlich von Hochneukirch
- die Anbindung der L31n an die BAB 44n; Anschluss Interkommunales GIB Jüchen,
Grevenbroich und Entwicklungsfläche Kraftwerk Frimmersdorf/Kohlebunker.
Rainer Thiel (SPD) regt an, dass ein räumliches Gesamtbild des ÖPNVs fehle. Man solle nach
Möglichkeit eine Betrachtung dessen mit allen Funktionalitäten darstellen.
Dieter Spalink (SPD) führt aus, dass die Straßenverkehrsplanung und Werksbahn im Rheini-
schen Revier am 20.02.2024 im Arbeitskreis Garzweiler vorgestellt und zur Kenntnis genom-
men wurde. Zur Diskussion stand diese allerdings nicht.
Manfred Waddey (GRÜNE) gibt zu bedenken, dass wenn die Werksbahn für den Güterver-
kehr und den ÖPNV geöffnet werden soll, eine frühzeitige Planung beginnen sollte, da ent-
sprechende Genehmigungsverfahren viel Zeit in Anspruch nähmen.
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
12
Volker Mielchen (Landfolge Garzweiler) weist darauf hin, dass es nur um die braunkohlen-
planrelevanten Dinge geht und darüber hinaus viele Dinge in der Regionalplanung und der
Strukturwandel betreffend noch zu klären sind. Er regt eine Weiterleitung der Punkte an die
Landesstraßenbedarfsplanung an.
Harald Zillikens (CDU) stellt fest, dass im zweiten Satz des Beschlussvorschlages nur der
Regionalrat Köln adressiert wird und fragt nach ob der Beschluss auch noch an den Regional-
rat Düsseldorf zu richten sei.
Stefan Götz (Vorsitzender) schlägt vor im Beschlussvorschlag im zweiten Satz „Den Regio-
nalrat“ durch „Die Regionalräte“ zu ersetzen.
Peter Feron (CDU) schlägt eine engere behördenübergreifende Zusammenarbeit vor und bit-
tet um Diskussion der Planung bei der Landesplanungsbehörde.
Josef Johann Schmitz (SPD) stellt auch die Bedeutung der Verkehrsplanung um den Tage-
bau Hambach und Inden dar. Eine Behandlung des Regionalrates damit wird über eine Ein-
gabe der Kommunen an diesen erfolgen.
Der Braunkohlenausschuss fasst in der durch Harald Zillikens (CDU) geänderten Fassung bei
einer Gegenstimme aus der Fraktion SPD folgenden Beschluss:
Der Braunkohlenausschuss sieht in dem vorgelegten Grobkonzept des Zweckver-
bands Landfolge eine geeignete Grundlage für die Straßenersatzverbindungen im Ta-
gebau Garzweiler II und Frimmersdorf.
Der Braunkohlenausschuss bittet die Regionalräte diese Verbindungen für den Lan-
desstraßenbedarfsplan anzumelden.
Der Braunkohlenausschuss empfiehlt die Werksbahn der RWE Power AG als ÖPVN
Bedarfsplananmeldung an Go Rheinland zu übermitteln.
TOP 7 Monitoring Inden, Bericht der Bezirksregierung Arnsberg
Vortrag von Maximilian Jeglorz (Bezirksregierung Arnsberg)
Maximilian Jeglorz (Bezirksregierung Arnsberg) trägt anhand der Präsentation „ Wasser-
wirtschaftliches Monitoring 2021/2022 Tagebau Iden“ vor.
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Jeglorz (Bezirksregierung) zur
Kenntnis.
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
13
Der Vortrag wird dem Protokoll als Anhang beigefügt.
Ute Sickelmann (GRÜNE) versichert sich durch eine Rückfrage an Herrn Jeglorz, dass die
Zahlen auf Folie 8 sich auf eine mengenmäßige Verschlechterung beziehen.
Andreas Heller (CDU) wünscht, dass Präsentationen künftig nur noch versendet und aus zeit-
lichen Gründen nicht mehr vorgetragen werden, sofern der Inhalt des Vortrags nicht über den
Text der Folien hinausgeht.
Gudrun Zentis (GRÜNE) erkundigt sich, welchen Einfluss die Beendigung der Sümpfung auf
die Prüfintervalle des Monitorings habe.
Maximilian Jeglorz (Bezirksregierung Arnsberg) antwortet, dass eine neue Sümpfungser-
laubnis bis zur Beendigung des Gewinnungsbetriebs beantragt sei. Danach würde eine soge-
nannte nachlaufende Sümpfung in den Tagebauseeverfahren geregelt werden. Bis zur Been-
digung der Tagebauaktivität würden in der Sümpfungserlaubnis weiterhin die Regelungen des
Monitorings festgeschrieben. Auch über den Gewinnungszeitraum hinaus würde ein Monito-
ring betrieben werden bis sich die entsprechenden Grundwasserstände eingestellt haben.
Gudrun Zentis (GRÜNE) präzisiert ihre Frage und möchte wissen, ob die Intervalle der Prü-
fungen bei Grundwasseranstieg neu terminiert werden.
Maximilian Jeglorz (Bezirksregierung Arnsberg) entgegnet, dass hierzu noch keine ab-
schließenden Ergebnisse vorliegen und dass dies in den Arbeitsgruppen diskutiert und durch
die Koordinierungs- und Entscheidungsgruppe festgelegt würde, sobald die entsprechenden
Planungen vorliegen.
Manfred Waddey (GRÜNE) fragt in wie weit die Sümpfungsmaßnahmen der Tagebaue mit-
einander verbunden seien bzw. wie diese sich gegenseitig beeinflussen. Darüber hinaus er-
kundigt sich Herr Waddey, was vor dem Hintergrund vergangener trockener Jahre Folge von
Sümpfungsmaßnahmen und Folgen von Niederschlagsmengen seien.
Maximilian Jeglorz (Bezirksregierung Arnsberg) stellt dar, dass bei möglichen Überschnei-
dungen diese aufgeführt und angepasst werden. Der Einfluss von Niederschlagsmengen
werde in Beobachtungen mit einbezogen.
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
14
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) regt an, dass mittelfristig Synergieeffekte
genutzt werden sollten und es einen Austausch zwischen den Monitoring Gruppen geben
solle.
Maximilian Jeglorz (Bezirksregierung Arnsberg) antwortet, dass es Überlegungen gebe,
dass die Monitoring Gruppen zusammengelegt werden.
Beate Hane-Knoll (DIE LINKE) fragt nach Beispielen für Unterstützungs- und Pflegemaßnah-
men der Feuchtgebiete und möchte wissen, ob diese bei Unterlassung dieser Maßnahmen
trockenfallen würden bzw. was die Folgen seien.
Maximilian Jeglorz (Bezirksregierung Arnsberg) antwortet, dass die RWE Power AG was-
serrechtliche Erlaubnisse beantragt, um die entsprechenden Gebiete durch Stützungsmaß-
nahmen mit Wasser zu versorgen. Die Bergbehörde sei zuständige untere Wasserbehörde
und führe diese Verfahren. Die Maßnahmen würden bei Antragstellung m it dem Beteiligten-
kreis abgesprochen und die Ergebnisse seien Bestandteil des Monitorings.
Sollten keine weiteren Stützungsmaßnahmen möglich sein würde dies beobachtet und doku-
mentiert. Dies könne z.B. aufgrund geologischer Gegebenheiten der Fall sein. Es würde dann
überlegt, ob an anderer Stelle Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können um das
zu kompensieren.
Ulrich Göbbels (FDP) erläutert, dass es in geographischer Nähe zum Tagebausee Inden den
Blausteinsee gebe und fragt in wie weit Einflüsse auf den Blausteinsee berücksichtigt werden.
Maximilian Jeglorz (Bezirksregierung Arnsberg) antwortet, dass es grundsätzlich das Ge-
biet der Sümpfungsmaßnahmen gebe und auch Stützungsmaßnahmen des Blausteinsees bei
der wasserrechtlichen Erlaubnis betrachtet werden müssen.
Josef Johann Schmitz (SPD) verweist hierbei auf das Wasserwirtschaftliche Gesamtkonzept
für das Rheinisches Revier.
Stefan Götz (Vorsitzender) gibt an dieser Stelle den Hinweis, dass unter TOP 11.1 die Be-
zirksregierung noch eine Mitteilung zum Wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept geben werde.
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
15
TOP 8 Mündlicher Sachstandsbericht zu Bergschäden, Schlichtungsstelle
Braunkohle NRW
Vortrag von Arno Bormann (Schlichtungsstelle NRW)
Arno Bormann (Schlichtungsstelle NRW) trägt anhand der Präsentation „Geschäftsbericht
der Schlichtungsstelle Braunkohle NRW“ vor.
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Bormann (Schlichtungsstelle
NRW) zur Kenntnis.
Der Vortrag wird dem Protokoll als Anhang beigefügt.
Gudrun Zentis (GRÜNE) erkundigt sich über den Einfluss von Steinkohle im westlichen Rhei-
nischen Revier und wie diese Verfahren abgegrenzt würden. Außerdem erkundigt sie sich
nach der durchschnittlichen Entschädigungshöhe in den Verfahren.
Arno Bormann (Schlichtungsstelle NRW) stellt dar, dass es eine Zuständigkeitskarte gebe.
Dennoch seien Überschneidungen möglich. Dies habe in der Vergangenheit zu Problemen
geführt. Die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit haben sich in den letzten Jahren positiv
entwickelt und auch rückwirkend seien Verfahren eröffnet worden. Die durchschnittliche Ent-
schädigungshöhe kann nicht konkret beziffert werden, da nicht in allen Fällen eine finanzielle
Entschädigungssumme entrichtet wird, sondern es teilweise auch zur Behebung der aufgetre-
tenen Schäden auf Kosten der RWE Power AG kommt.
TOP 9 Anträge
TOP 9.1 Antrag der Naturschutzverbände v. 18.03.2024: Seewasserqualität im Ta-
gebausee Hambach in der Zwischennutzungsphase zwischen 2030 und
2070 – Bedeutung für die Nutzbarkeit des Sees
Drucksache Nr. BKA 0838
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) untermauert ihren Antrag im Hinblick auf
die geplanten Zwischennutzungen und Wasserzugänge. Der Antrag beziehe sich auf einen
instabilen Zustand des Nährstoffgehaltes und der Wasserq ualität. Aufgrund der Bedeutung
dessen beantragen die Naturschutzverbände den Gutachter Uhlmann des Instituts für Wasser
und Boden im Braunkohlenausschuss vorstellig zu werden.
Josef Johann Schmitz (SPD) verweist hier auf die nachfolgenden Wasserrechtliche Verfah-
ren und sieht keine Zuständigkeit des Braunkohlenausschusses.
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
16
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) argumentiert, dass der Braunkohlenaus-
schuss sich auch mit Zwischennutzungen beschäftigt.
Horst Lambertz (GRÜNE) stimmt den Ausführungen von Herrn Schmitz zu. Hält es aber den-
noch für sinnvoll den Gutachter im Braunkohlenausschuss sprechen zu lassen.
Der Braunkohlenausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Vertre-
terin der Naturschutzverbände, der DIE LINKE und der Fraktion der GRÜNEN ab.
TOP 10 Anfragen
TOP 10.1 Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 29.04.2024: Abbaugrenzen
Garzweiler II in Jahresabschnitten
Drucksache Nr. BKA 0836
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen der RWE Power AG zur Kenntnis.
TOP 10.2 Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN v. 07.05.2024: Braunkohleförde-
rung 2023, 2024 und zukünftigen Prognosen
Drucksache Nr. BKA 0837
Manfred Krause (GRÜNE) kritisiert die Antwort von der RWE Power AG und hat diesbezüg-
lich einige Rückfragen.
Stefan Götz (Vorsitzender) schlägt vor, dass Manfred Krause (GRÜNE) seine Fragen schrift-
lich an die Geschäftsstelle weiterleiten solle. In der kommenden Sitzung sollen die Antworten
dieser Fragen dann ergänzt werden.
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen der RWE Power AG zur Kenntnis.
TOP 11 Mitteilungen
TOP 11.1 Der Bezirksregierung
Stephanie Lang (Bezirksregierung) gibt einen Sachstandsbericht zur Steuerungs- und Ko-
ordinierungsgruppe Rheinisches Revier. Dieser ist der Niederschrift als Anhang beigefügt.
Braunkohlenausschuss
172. Sitzung 14.06.2024
17
Stephanie Lang (Bezirksregierung) stellt die personellen Zuständigkeiten der Braunkohlen-
planung der Bezirksregierung Köln dar.
TOP 11.2 Des Vorsitzenden
Stefan Götz (Vorsitzender) informiert über die Sitzungen im kommenden Jahr 2025. Diese
werden am 21.03.2025, 13.06.2025, 26.09.2025 und 21.11.2025 stattfinden.
gez. Stefan Götz gez. Josef Johann Schmitz gez. Mario Wigger
Johanna Bartsch
(Vorsitzender des
Braunkohlenausschusses)
(Stell. Vorsitzender des
Braunkohlenausschusses)
(Geschäftsstelle des Braun-
kohlenausschusses)
Wasserwirtschaftliches Monitoring 2021/2022Tagebau IndenMaximilian JeglorzWasserwirtschaft in der BraunkohleAbteilung für Bergbau und EnergieBezirksregierung Arnsberg
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 20242
Stand des Monitorings IndenoGrundlage des Monitorings IndenoAufbau der ArbeitsstrukturoBeteiligte InstitutionenoInhalte des MonitoringsGrundwasserbeobachtungWasserversorgungOberflächengewässerFeuchtgebieteoMonitoringbericht
Grundlagen
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 20243
oRechtliche Grundlagen:Aufgrund von Nebenbestimmungen der wasserrechtliche Erlaubnis vom 30.07.2004 für die Sümpfung im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaus Inden sind die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung in Form eines Monitorings zu überwachenoZweck:Systematisches Programm zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle und Bewertung der wasserwirtschaftlichen und ökologisch relevanten Größen im Einflussbereich des Tagebaus IndenoZiele:Festlegung von Umweltstandards und -zielen, zielgerichtete Umweltbeobachtung, Beurteilung der Situation (Soll/Ist), Information und DokumentationoAufgabenschwerpunkte:Grundwasser, Oberflächengewässer, Feuchtgebiete, Wasserversorgung
Untersuchungsgebiet Rur-Scholle
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 20244 • Geologische und hydrologische Begrenzung des Sümpfungseinflussesdes Tagebaus Inden auf die Rur-Scholle (rd. 1.400 km²)• Schutzgüter: - Grundwasser und Wasserversorgung- rd. 60 Feuchtgebiete - rd. 160 Oberflächengewässer mit ökologischer Wertigkeit
Aufbau der Arbeitsstruktur
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 20245
Koordinierungs- und Entscheidungsgruppe (KEG)Koordination: BR Arnsberg gemeinsam mit MUNVTeilnehmer: alle betroffenen StellenSitzungsturnus: nach BedarfArbeitsgruppe (AG)fachliche Leitung: ErftverbandTeilnehmer: jede interessierte DienststelleSitzungsturnus: halbjährigUnterarbeitsgruppen (nach Bedarf)fachl. Leitung: durch UAG bestimmt Teilnehmer: durch UAG bestimmtSitzungsturnus: fachl. Notwendigkeit
Beteiligte Institutionen
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 20246
oBehörden:- Umweltministerium (MUNV) - Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie- Bezirksregierung Köln- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)- Kreise (Heinsberg, Aachen, Düren und Euskirchen)- Kommunen - Provincie Limburg (Niederlande)- Geologischer Dienst NRW- ForstämteroVerbände und Träger öffentlicher Belange:- Wasserverbände (Wasserverband Eifel-Rur, Erftverband)- Naturschutzverbände- Landwirtschaftskammer- WasserversorgeroInsgesamt rd. 40 beteiligte Behörden, Verbände und TöB sowie die RWE Power AG
Grundwasserbeobachtung
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 20247
oBeobachtung, Bewertung und Optimierung des GrundwasserstellenmessnetzesoBeobachtung und jährliche Bewertung der Grundwasserstände anhand der entwickelten methodischen AnsätzeoDie Grundwasserstände entwickeln sich weitgehend gemäß den Modellprognosen
Grundwasserbeobachtung
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 20248
oKompartiment 11 – RodebachaueoVerschlechterung der Grundwassersituation im Jahr 2021 und 2022oÜberschreitung des Warnwertes (2021) bzw. Alarmwertes (2022)oWeitergehende Untersuchungen mit dem Grundwassermodell IBRAHYM der Provinz Limburg zu den grenzüberschreitenden GrundwasserentnahmenoBerechnungen zeigten einen negativen Einfluss der niederländischen Entnahmen und der Sümpfung auf die Grundwasserstände der RegionoDer prozentuale Anteil der Entnahmen konnte aufgrund der Ungenauigkeit des Modells nicht bestimmt werdenDaher trotz Warnwertüberschreitung in 2021 zunächst keine weiteren Maßnahmen geplantAufgrund der Warnwertüberschreitungen 2022 wurde im Mai 2023 die Ad-Hoc-Arbeitsgruppe für die Rodebachaue beschlossenDie Ergebnisse bleiben abzuwarten
Wasserversorgung
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 20249
oBeobachtung und Bewertung der Wasserversorgung anhand von Auswertungen zur GrundwasserbeschaffenheitoIm zweijährigen Turnus werden abwechselnd die tieferen Grundwasserleiter und das obere Grundwasserstockwerk durch den Erftverband betrachtetoDarstellung der Einzugsgebiete der Förderschwerpunkte für den unbeeinflussten und den jeweils aktuellen Zustand (alle 6 Jahre)oDie Wasserversorgung in der Rur-Scholle ist gesichert
Oberflächengewässer
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 202410
oBeobachtung und Bewertung der zu betrachtenden Oberflächengewässer mittels jährlicher Begehungen sowie anhand verschiedener Abfluss- und Lattenpegel, oder über den GrundwasserstandoNach mehrjähriger Beobachtung der Oberflächengewässer wurden in 2012 Zielkarten erstellt, die nunmehr die Bewertungsgrundlage für die Einschätzung der Gewässersituation bildenoDie Situation der Oberflächengewässer ist weitgehend stabil
Feuchtgebiete
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 202411
oBeobachtung und Bewertung der zu betrachtenden Feuchtgebietskulisse mittels regelmäßiger Vegetationsaufnahmen anhand der entwickelten methodischen AnsätzeoIn zweijährigem Turnus erfolgt eine Gesamtbewertung der Feuchtgebiete, in die neben den Ergebnissen der Vegetationsaufnahmen auch die Ergebnisse der Grundwasserauswertungen sowie der Oberflächengewässerbewertungen einfließenoInsgesamt ist die aktuelle Situationin 51/57 Feuchtgebieten der Rur-Scholle stabil. Die in den vergangenen Jahren umgesetzten und optimierten Stützungsmaßnahmen sowie die jährlichen Pflegearbeiten zeigen Wirkung
Feuchtgebiete
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 202412
oKreis Heinsberg und Niederlande oRodebachaue, westl. Teil, incl. NLoSaeffeler Bachaue, östl. Teil Gesamtbewertung/Empfehlung: Die Wirkung der Stützungsmaßnahme ist zu beobachten, keine weiteren effektiven Maßnahmen möglichoSaeffeler Bach, westl. TeilGesamtbewertung/Empfehlung: Keine weiteren effektiven Maßnahmen möglich
Feuchtgebiete
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 202413
oKreis EuskirchenoFeuchtgebiet am Rotbach östlich OberelvenichGesamtbewertung/Empfehlung: Entwicklung beobachtenoKreis DürenoRurauenwald-IndemündungGesamtbewertung/Empfehlung: Umsetzung der Baumaßnahme im Gewässerbett der Rur, um den Betrieb an der Pumpstation Altenburg und somit die Versorgung der Teiche östlich der Rur zu sichernoFeuchtgebiet Mersheimer BruchGesamtbewertung/Empfehlung: Wirkung der Gegenmaßnahmen beobachten
Monitoringberichte
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 202414
Monitoringbericht Inden im Internet
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 202415https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/umweltschutz-im-bergbau/wasserwirtschaft-bei-der-braunkohlengewinnung
Fazit
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 202416
oDas Monitoring Inden dient der Überwachung der Sümpfungsauswirkungen des Tagebaus IndenoEs dient der räumlichen Beobachtung, Kontrolle, Steuerung und Bewertung der Einhaltung der festgelegten SchutzzieleoDie Ergebnisse der Feuchtgebietskartierungen sowie die Auswertungen der Grundwassermessstellen und Gewässerpegel werden zweimal im Jahr in den Monitoringsitzungen vorgestellt und diskutiertoHierdurch ist es möglich negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen bei Bedarf einzuleiten. Die Auswirkungen der Sümpfung des Tagebaus Inden können somit minimiert werden
Monitoring Inden - Braunkohlenausschuss, 14. Juni 202417 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Freitag, 14.06.2024 – 10.00 Uhr
Sitzung des Braunkohlenausschusses
Bezirksregierung Köln
Plenarsaal
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Geschäftsbericht der
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
Agenda
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 2
1. Ablauf des Schlichtungsverfahrens
2. Statistische Auswertung 2010 bis 2024
3. Gesamtübersicht 2010 bis 2024
4. Verfahrensabschlüsse 2018 bis 2024
5. Lokale Verteilung angenommener
Schlichtungsfälle
6. Verteilung Beisitzer Auswahl der
Antragsteller aus den 5 Verbänden 2018
bis 2024
7. Verschiedenes
Statistische Auswertung
Gesamtübersicht 2010 bis 2024
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 3
Eingänge Gesamt
Positiv
abgeschlossene
Verfahren
Negativ
Abgeschlossene
Verfahren
Zurückgezogene
Anträge
Offene
Verfahren
282 112 103 59 8
Gesamtübersicht 2010 bis 2024
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 4
Jahr Gesamt Positiv Negativ zurückgezogen offen
2010 6 4 2 0 0
2011 43 19 10 14 0
2012 38 20 6 12 0
2013 53 22 20 11 0
2014 19 3 8 8 0
2015 8 4 2 2 0
2016 16 5 8 3 0
2017 21 10 9 2 0
2018 15 7 7 1 0
2019 8 1 6 1 0
2020 18 8 8 2 0
2021 8 3 5 0 0
2022 15 5 6 2 2
2023 11 1 6 1 3
2024 3 0 0 0 3
Gesamt 282 112 103 59 8
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW Schlichtungsanträge
2010 bis 2024 insgesamt 282
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 5
112 Positive Anträge
40%
102 negative Anträge
36%
59 zurückgezogene Anträge
21%
8 offene Anträge
3%
SCHLICHTUNGSSTELLE BRAUNKOHLE NRW
SCHLICHTUNGSANTRÄGE 2010 BIS 2024
INSGESAMT 282
Verfahrensabschlüsse im Jahr 2018
2018 wurden 13 Verfahren abgeschlossen, und zwar
1 Verfahren aus 2014
1 Verfahren aus 2016
9 Verfahren aus 2017
2 Verfahren aus 2018
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 6
Verfahrensabschlüsse im Jahr 2019
2019 wurden 20 Verfahren abgeschlossen, und zwar
1 Verfahren aus 2013
1 Verfahren aus 2014
1 Verfahren aus 2015
3 Verfahren aus 2016
2 Verfahren aus 2017
7 Verfahren aus 2018
5 Verfahren aus 2019
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 7
Verfahrensabschlüsse im Jahr 2020
2020 wurden 24 Verfahren abgeschlossen, und zwar
5 Verfahren aus 2011
1 Verfahren aus 2012
3 Verfahren aus 2013
2 Verfahren aus 2014
1 Verfahren aus 2015
3 Verfahren aus 2017
3 Verfahren aus 2018
1 Verfahren aus 2019
5 Verfahren aus 2020
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 8
Verfahrensabschlüsse im Jahr 2021
2021 wurden 11 Verfahren abgeschlossen, und zwar
1 Verfahren aus 2014
1 Verfahren aus 2019
7 Verfahren aus 2020
2 Verfahren aus 2021
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 9
Verfahrensabschlüsse im Jahr 2022
2022 wurden 15 Verfahren abgeschlossen, und zwar
2 Verfahren aus 2017
2 Verfahren aus 2018
4 Verfahren aus 2020
5 Verfahren aus 2021
2 Verfahren aus 2022
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 10
Verfahrensabschlüsse im Jahr 2023
2023 wurden 17 Verfahren abgeschlossen, und zwar
1 Verfahren aus 2019
2 Verfahren aus 2020
1 Verfahren aus 2021
8 Verfahren aus 2022
5 Verfahren aus 2023
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
Verfahrensabschlüsse im Jahr 2024
2024 wurden 6 Verfahren abgeschlossen, und zwar
3 Verfahren aus 2022
3 Verfahren aus 2023
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 12
Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 13
RWE Stand 07.02.2024
Verteilung Beisitzer Auswahl der Antragsteller
aus den 5 Verbänden 2018 bis 2024
Jahr Verband Anzahl der Verfahren
2018 BgB Bürger gegen Bergschäden e.V.
Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V.
3
12
2019 BgB Bürger gegen Bergschäden e.V.
Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V
4
4
2020
BgB Bürger gegen Bergschäden e.V.
Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V
VBHG Verband bergbaugeschädigter Haus-und Grundeigentümer e.V.
4
13
1
2021
BgB Bürger gegen Bergschäden e.V.
Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V
VBHG Verband bergbaugeschädigter Haus-und Grundeigentümer e.V.
2
5
1
2022
BgB Bürger gegen Bergschäden e.V.
Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V
RIBS Rheinische Initiative Bergschaden e.V.
1
12
2
2023 BgB Bürger gegen Bergschäden e.V.
Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V.
2
9
2024 Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V.
BgB Bürger gegen Bergschäden e.V.
2
1
14Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
Vorsitzender der Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
Schloßstraße 20
41515 Grevenbroich
02181 – 6019002/6019003
Ich bedanke mich für Ihre
Aufmerksamkeit
Arno Bormann
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0845
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 29.11.2024
- Erstellt
- 30.10.2024 11:13