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4276/2022

Freigabe von Finanzmitteln aus dem polit. VN 2023/2024, Sparte Musik, Strukturförderung freie Musik: Kleinstförderung und unterjährige Förderung

Beschlussvorlage Ausschuss 16.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 31.01.2023, TOP 4.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6196 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 4276/2022 
Freigabedatum 
 16.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Finanzmitteln aus dem polit. VN 2023/2024, Sparte Musik, 
Strukturförderung freie Musik: Kleinstförderung und unterjährige Förderung  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 
zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ gemäß Finanzausschussbe-
schluss (AN/1726/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 
– Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 250.000 Euro in 
2023. Die Erhöhung der freien Projektmittel im Bereich Musik soll zur Stärkung der freien Mu-
sikszene im Jahr 2023 gemäß nachfolgender Aufteilung verwendet werden: 
Förderzweck Förderhöhe 
Kleinstförderung und unterjährige Projektförderung 150.000 Euro 
Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) 100.000 Euro 
Summe 250.000 Euro 
 
 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Ausgangssituation: 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30. September 2022 wurden im Rahmen des 
AN/1726/2022 für „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ zusätzliche Mittel in Höhe von 
500.000 Euro für 2023 sowie 600.000 Euro für 2024 (inkl. Fortschreibung in der Mittelfristigen 
Finanzplanung) bereitgestellt. Diese Transferaufwendungen wurden in den am 10.11.2022 
vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die Positionen stehen unter 
dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. 
 
Es sollen zunächst 250.000 Euro für die Aufstockung der regulären Projektförderung Musik 
(Antragsfrist 30.09.2022) sowie für die unterjährige Förderung bzw. Kleinstförderung im Zuge 
dieses Freigabebeschlusses zweckgebunden freigegeben werden. 
Begründung: 
Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) 
 
Im Jahr 2022 hat die Gesamtsumme der beantragten Projektmittel die im Förderbereich Musik 
ursprünglich zur Verfügung stehenden Fördermittel von ca. 370.000 € um das 3-fache über-
stiegen. Zudem hatte das Antragsaufkommen durch die hinzugekommenen Teilszenen Klas-
sische und Globale Musik noch einmal zugenommen. Dies hatte zur Konsequenz, dass quali-
fizierte und förderfähige Anträge wegen der begrenzt zur Verfügung stehenden Projektmittel 
abgelehnt werden mussten. Das Verhältnis zwischen Antragssumme und bewilligter Gesamt-

3 
summe konnte durch Zusetzungen im Zuge von Aufstockungen gem. Beschluss des Finanz-
ausschusses (AN/2094/2021) vom 04. Oktober 2021 stark verbessert werden. Diesen Weg 
möchte die Kulturverwaltung weitergehen und plant die Förderung von mehr Projekten mit 
höheren adäquaten Zuschüssen. Damit Veranstalter*innen die Honoraruntergrenzen zukünftig 
besser berücksichtigen können, werden die Projektmittel im Musikreferat in 2023 daher ein-
malig um 100.000 € aufgestockt. 
 
Kleinstförderung und unterjährige Förderung 
Das Förderinstrument der Kleinstförderung bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.500 
Euro wurde im Jahr 2020 zum ersten Mal eingeführt und hat sich bewährt. Die Nachfrage 
durch die Musiker*innen hat seitdem stark zugenommen. Aufgrund nicht vorhersehbarer Um-
stände ergeben sich im laufenden Jahr kurzfristig Projekte oder eröffnen sich Möglichkeiten 
zur Kooperation mit Künstler*innen oder mit Veranstalter*innen, deren Realisierung an An-
tragsfristen und Vorlaufzeiten scheitern. Mit der Kleinstförderung können solche Projekte rea-
lisiert werden. Um auch umfangreichere Vorhaben mit großen Besetzungen und aufwändigen 
Produktionen fördern zu können, soll die unterjährige Förderung bis zu einer maximalen För-
derhöhe von 5.000 Euro vergeben werden. Gefördert werden können Konzerte, Proben, Do-
kumentationen, Kompositionsvorhaben, Reise- und Unterbringungskosten, Raum- und Tech-
nikmiete sowie Honorare. 
Umsetzung: Die Bewertung und Auswahl der Projekte und die Vergabe der Mittel erfolgen 
durch den IFM e.V. (siehe Beschlussvorlage 0468/2020 Organisatorische Stärkung IFM) in 
Zusammenarbeit mit einer dreiköpfigen Jury, deren Mitglieder drei Teilszenen repräsentieren 
und regelmäßig rotieren. Die Mittel werden dem IFM e.V. in Form eines Projektkostenzu-
schusses gewährt, der die (städtischen) Förderkriterien und Bewilligungsauflagen enthält, die 
an die Antragsteller*innen weiterzugeben sind; die Vergabe erfolgt in Form von Weiterlei-
tungsverträgen durch den IFM e.V. 
Hierzu wird dem IFM e.V einmalig ein städtischer Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro zur 
Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung: 
Die Aufwandsermächtigungen für die „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ in Höhe 
von 500.000 Euro in 2023 und 600.000 Euro ab 2024 (inkl. Fortschreibung in der mittelfristi-
gen Finanzplanung) stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 -
Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen zur Verfügung. Sie stehen 
unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßi-
gen Auswirkungen in Höhe von 250.000 Euro für das Jahr 2023 sind ein Teil dessen. Der Rat 
hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10. November 2022 be-
schlossen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2431 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/22 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4276/2022
Stand: 11.01.2024 
Sachstandsbericht  
Freigabe von Finanzmitteln aus dem polit. VN 2023/2024, Sparte Musik, 
Strukturförderung freie Musik: Kleinstförderung und unterjährige Förderung 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, 
CDU, Volt:  
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushalts-
plan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Mu-
sik“ und die Erhöhung der Fördergrenze auf 5.000 Euro. 
2. Die Vergabe der unterjährigen Projekte soll weiterhin durch das Kulturamt erfol-
gen, die Vergabe der Kleinstförderung soll durch den IFM e.V. erfolgen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage: 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushalts-
plan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Mu-
sik“ gemäß Finanzausschussbeschluss (AN/1726/2022) vom 30. September 
2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 – Kulturförderung, Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 250.000 Euro in 2023. Die Erhö-
hung der freien Projektmittel im Bereich Musik soll zur Stärkung der freien Mu-
sikszene im Jahr 2023 gemäß nachfolgender Aufteilung verwendet werden: 
Förderzweck Förderhöhe 
Kleinstförderung und unterjährige Projektförderung 150.000 Euro 
Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) 100.000 Euro 
Summe 250.000 Euro 
 
2. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushalts-
plan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Mu-
sik“ und die Erhöhung der Fördergrenze auf 5.000 Euro. 
3. Die Vergabe der unterjährigen Projekte soll weiterhin durch das Kulturamt erfol-
gen, die Vergabe der Kleinstförderung soll durch den IFM e.V. erfolgen. 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.

2 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig geändert zugestimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss wurde in 2023 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend verausgabt. 
Nächste Schritte: 
Die Mittel für Kleinstförderung sowie die Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstel-
lung) werden auch in 2024 vergeben (siehe BV 2321/2023). 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

31.01.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4276/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.01.2023
Erstellt
15.12.2022 15:36