4276/2022
Freigabe von Finanzmitteln aus dem polit. VN 2023/2024, Sparte Musik, Strukturförderung freie Musik: Kleinstförderung und unterjährige Förderung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
6196 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/41/41/22 Vorlagen-Nummer 4276/2022 Freigabedatum 16.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Finanzmitteln aus dem polit. VN 2023/2024, Sparte Musik, Strukturförderung freie Musik: Kleinstförderung und unterjährige Förderung Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ gemäß Finanzausschussbe- schluss (AN/1726/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 250.000 Euro in 2023. Die Erhöhung der freien Projektmittel im Bereich Musik soll zur Stärkung der freien Mu- sikszene im Jahr 2023 gemäß nachfolgender Aufteilung verwendet werden: Förderzweck Förderhöhe Kleinstförderung und unterjährige Projektförderung 150.000 Euro Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) 100.000 Euro Summe 250.000 Euro Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Ausgangssituation: Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30. September 2022 wurden im Rahmen des AN/1726/2022 für „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für 2023 sowie 600.000 Euro für 2024 (inkl. Fortschreibung in der Mittelfristigen Finanzplanung) bereitgestellt. Diese Transferaufwendungen wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die Positionen stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Es sollen zunächst 250.000 Euro für die Aufstockung der regulären Projektförderung Musik (Antragsfrist 30.09.2022) sowie für die unterjährige Förderung bzw. Kleinstförderung im Zuge dieses Freigabebeschlusses zweckgebunden freigegeben werden. Begründung: Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) Im Jahr 2022 hat die Gesamtsumme der beantragten Projektmittel die im Förderbereich Musik ursprünglich zur Verfügung stehenden Fördermittel von ca. 370.000 € um das 3-fache über- stiegen. Zudem hatte das Antragsaufkommen durch die hinzugekommenen Teilszenen Klas- sische und Globale Musik noch einmal zugenommen. Dies hatte zur Konsequenz, dass quali- fizierte und förderfähige Anträge wegen der begrenzt zur Verfügung stehenden Projektmittel abgelehnt werden mussten. Das Verhältnis zwischen Antragssumme und bewilligter Gesamt- 3 summe konnte durch Zusetzungen im Zuge von Aufstockungen gem. Beschluss des Finanz- ausschusses (AN/2094/2021) vom 04. Oktober 2021 stark verbessert werden. Diesen Weg möchte die Kulturverwaltung weitergehen und plant die Förderung von mehr Projekten mit höheren adäquaten Zuschüssen. Damit Veranstalter*innen die Honoraruntergrenzen zukünftig besser berücksichtigen können, werden die Projektmittel im Musikreferat in 2023 daher ein- malig um 100.000 € aufgestockt. Kleinstförderung und unterjährige Förderung Das Förderinstrument der Kleinstförderung bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.500 Euro wurde im Jahr 2020 zum ersten Mal eingeführt und hat sich bewährt. Die Nachfrage durch die Musiker*innen hat seitdem stark zugenommen. Aufgrund nicht vorhersehbarer Um- stände ergeben sich im laufenden Jahr kurzfristig Projekte oder eröffnen sich Möglichkeiten zur Kooperation mit Künstler*innen oder mit Veranstalter*innen, deren Realisierung an An- tragsfristen und Vorlaufzeiten scheitern. Mit der Kleinstförderung können solche Projekte rea- lisiert werden. Um auch umfangreichere Vorhaben mit großen Besetzungen und aufwändigen Produktionen fördern zu können, soll die unterjährige Förderung bis zu einer maximalen För- derhöhe von 5.000 Euro vergeben werden. Gefördert werden können Konzerte, Proben, Do- kumentationen, Kompositionsvorhaben, Reise- und Unterbringungskosten, Raum- und Tech- nikmiete sowie Honorare. Umsetzung: Die Bewertung und Auswahl der Projekte und die Vergabe der Mittel erfolgen durch den IFM e.V. (siehe Beschlussvorlage 0468/2020 Organisatorische Stärkung IFM) in Zusammenarbeit mit einer dreiköpfigen Jury, deren Mitglieder drei Teilszenen repräsentieren und regelmäßig rotieren. Die Mittel werden dem IFM e.V. in Form eines Projektkostenzu- schusses gewährt, der die (städtischen) Förderkriterien und Bewilligungsauflagen enthält, die an die Antragsteller*innen weiterzugeben sind; die Vergabe erfolgt in Form von Weiterlei- tungsverträgen durch den IFM e.V. Hierzu wird dem IFM e.V einmalig ein städtischer Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung gestellt. Finanzierung: Die Aufwandsermächtigungen für die „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ in Höhe von 500.000 Euro in 2023 und 600.000 Euro ab 2024 (inkl. Fortschreibung in der mittelfristi- gen Finanzplanung) stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen zur Verfügung. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßi- gen Auswirkungen in Höhe von 250.000 Euro für das Jahr 2023 sind ein Teil dessen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10. November 2022 be- schlossen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2431 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41/41/22
Vorlagen-Nummer
4276/2022
Stand: 11.01.2024
Sachstandsbericht
Freigabe von Finanzmitteln aus dem polit. VN 2023/2024, Sparte Musik,
Strukturförderung freie Musik: Kleinstförderung und unterjährige Förderung
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen,
CDU, Volt:
Beschluss:
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushalts-
plan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Mu-
sik“ und die Erhöhung der Fördergrenze auf 5.000 Euro.
2. Die Vergabe der unterjährigen Projekte soll weiterhin durch das Kulturamt erfol-
gen, die Vergabe der Kleinstförderung soll durch den IFM e.V. erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage:
Beschluss:
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushalts-
plan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Mu-
sik“ gemäß Finanzausschussbeschluss (AN/1726/2022) vom 30. September
2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 – Kulturförderung, Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 250.000 Euro in 2023. Die Erhö-
hung der freien Projektmittel im Bereich Musik soll zur Stärkung der freien Mu-
sikszene im Jahr 2023 gemäß nachfolgender Aufteilung verwendet werden:
Förderzweck Förderhöhe
Kleinstförderung und unterjährige Projektförderung 150.000 Euro
Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) 100.000 Euro
Summe 250.000 Euro
2. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushalts-
plan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Mu-
sik“ und die Erhöhung der Fördergrenze auf 5.000 Euro.
3. Die Vergabe der unterjährigen Projekte soll weiterhin durch das Kulturamt erfol-
gen, die Vergabe der Kleinstförderung soll durch den IFM e.V. erfolgen.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
2
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig geändert zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde in 2023 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend verausgabt.
Nächste Schritte:
Die Mittel für Kleinstförderung sowie die Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstel-
lung) werden auch in 2024 vergeben (siehe BV 2321/2023).
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4276/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.01.2023
- Erstellt
- 15.12.2022 15:36