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0853/2023

Problemimmobilien im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.03.2023, TOP 7.3.11.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3431 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0853/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 
 
Problemimmobilien im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 
1) Wie viele verwahrloste Häuser, sogenannte „Schrottimmobilien“, sind der Verwaltung 
im Stadtbezirk Rodenkirchen an welchen Standorten bekannt? 
 
2) Wie viele Immobilien mit drohender Verwahrlosung sind der Verwaltung im Stadtbezirk 
Rodenkirchen an welchen Standorten bekannt? 
 
3) Inwieweit wäre der am Kölnberg in Köln -Meschenich befindliche Hochhauskomplex 
nach dem „Modellvorhaben Problemimmobilien“ förderungswürdig gewesen? Aus wel-
chem Grunde wurde diesbezüglich kein Förderungsantrag gestellt? 
 
4) Inwieweit wird die Verwaltung bezüglich der im Stadtbezirk Rodenkirchen vorhandenen 
„Schrottimmobilien“ für ein ggfs. beabsichtigtes Nachfolgeförderprogramm einen För-
derungsantrag stellen?  
 
Stellungnahme zu Frage 1 und 2 
In Rodenkirchen sind zwar Immobilien vorhanden, die besonders in den Blick genommen 
werden müssen, da hier verschiedene Problemlagen kumulieren (z. B. Großwohnsiedlungen 
Kölnberg). Als „klassische Schrottimmobilien“, die nicht mehr angemessen genutzt werden 
und verwahrlosen, sind diese jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht zu bewerten. Entspre-
chend existiert auch keine Datenbank über verwahrloste Immobilien oder Immobilien mit dro-
hender Verwahrlosung. 
Die Wohnungen am Kölnberg sind darüber hinaus ganz überwiegend vermietet. Erhöhte 
Wohnungsleerstände, die ein wesentliches Kennzeichen von Schrottimmobilien sind, sind 
nicht bekannt.  
 
Stellungnahme zu Frage 3 
Grundsätzlich waren die Fördervoraussetzungen des „Modellvorhabens Problemimmobilien“, 
das 2017 vom Landesbauministerium ins Leben gerufen wurde, beim Kölnberg nicht in Gänze 
erfüllt. Eine Problemimmobilie ist danach eine Immobilie, die durch die Art ihrer Bewirtschaf-
tung ungesunde Wohnverhältnisse begründet oder verfestigt, weil sie den geltenden rechtli-
chen Vorschriften zum Umgang, zur Nutzung und zur Bewirtschaftung nicht entspricht oder 
die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Diese Definition trifft ggf. 
auf einzelne Wohnungen, jedoch nicht auf den gesamten Kölnberg zu. In der Vergangenheit 
sind von der Wohnungsaufsicht Köln einige Verfahren zu Wohnungsmängeln durchgeführt 
und abgeschlossen worden. Abgeschlossen ist ein Verfahren erst dann, wenn die beanstan-

2 
 
deten Wohnungsmängel behoben worden sind. Eine weitere Fördervoraussetzung war der 
Nachweis eines strategischen Umgangs von Seiten der Verwaltung mit Problemimmobilien, 
der für den Kölnberg nicht vorgesehen war. Dies liegt auch in der komplexen und unübersicht-
lichen Eigentümerstruktur begründet, sog. Wohnungseigentümergemeinschaften. Dieses 
„Streueigentum“ erschwert eine gebündelte Strategie erheblich, da kein zentraler Ansprech-
partner vorhanden ist. Der Stadtteil Meschenich als Sozialraum mit dem  Hochhauskomplex 
Kölnberg wurde aber bereits im Jahr 2016 in das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ 
aufgenommen mit dem Ziel, eine Erneuerungs- und Stabilisierungsstrategie zu entwickeln. 
Zur Unterstützung und Verbesserung der Wohnsituation vor Ort hat die Verwaltung den Ar-
beitskreis Kölnberg gegründet.  
 
Stellungnahme zu Frage 4 
Ein Nachfolgeförderprogramm ist der Verwaltung derzeit nicht bekannt..

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.11.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Kölnberg

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Details

Aktenzeichen
0853/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.03.2023
Erstellt
07.03.2023 12:45