0853/2023
Problemimmobilien im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3431 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/15/152/2 Vorlagen-Nummer 0853/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 Problemimmobilien im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 1) Wie viele verwahrloste Häuser, sogenannte „Schrottimmobilien“, sind der Verwaltung im Stadtbezirk Rodenkirchen an welchen Standorten bekannt? 2) Wie viele Immobilien mit drohender Verwahrlosung sind der Verwaltung im Stadtbezirk Rodenkirchen an welchen Standorten bekannt? 3) Inwieweit wäre der am Kölnberg in Köln -Meschenich befindliche Hochhauskomplex nach dem „Modellvorhaben Problemimmobilien“ förderungswürdig gewesen? Aus wel- chem Grunde wurde diesbezüglich kein Förderungsantrag gestellt? 4) Inwieweit wird die Verwaltung bezüglich der im Stadtbezirk Rodenkirchen vorhandenen „Schrottimmobilien“ für ein ggfs. beabsichtigtes Nachfolgeförderprogramm einen För- derungsantrag stellen? Stellungnahme zu Frage 1 und 2 In Rodenkirchen sind zwar Immobilien vorhanden, die besonders in den Blick genommen werden müssen, da hier verschiedene Problemlagen kumulieren (z. B. Großwohnsiedlungen Kölnberg). Als „klassische Schrottimmobilien“, die nicht mehr angemessen genutzt werden und verwahrlosen, sind diese jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht zu bewerten. Entspre- chend existiert auch keine Datenbank über verwahrloste Immobilien oder Immobilien mit dro- hender Verwahrlosung. Die Wohnungen am Kölnberg sind darüber hinaus ganz überwiegend vermietet. Erhöhte Wohnungsleerstände, die ein wesentliches Kennzeichen von Schrottimmobilien sind, sind nicht bekannt. Stellungnahme zu Frage 3 Grundsätzlich waren die Fördervoraussetzungen des „Modellvorhabens Problemimmobilien“, das 2017 vom Landesbauministerium ins Leben gerufen wurde, beim Kölnberg nicht in Gänze erfüllt. Eine Problemimmobilie ist danach eine Immobilie, die durch die Art ihrer Bewirtschaf- tung ungesunde Wohnverhältnisse begründet oder verfestigt, weil sie den geltenden rechtli- chen Vorschriften zum Umgang, zur Nutzung und zur Bewirtschaftung nicht entspricht oder die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Diese Definition trifft ggf. auf einzelne Wohnungen, jedoch nicht auf den gesamten Kölnberg zu. In der Vergangenheit sind von der Wohnungsaufsicht Köln einige Verfahren zu Wohnungsmängeln durchgeführt und abgeschlossen worden. Abgeschlossen ist ein Verfahren erst dann, wenn die beanstan- 2 deten Wohnungsmängel behoben worden sind. Eine weitere Fördervoraussetzung war der Nachweis eines strategischen Umgangs von Seiten der Verwaltung mit Problemimmobilien, der für den Kölnberg nicht vorgesehen war. Dies liegt auch in der komplexen und unübersicht- lichen Eigentümerstruktur begründet, sog. Wohnungseigentümergemeinschaften. Dieses „Streueigentum“ erschwert eine gebündelte Strategie erheblich, da kein zentraler Ansprech- partner vorhanden ist. Der Stadtteil Meschenich als Sozialraum mit dem Hochhauskomplex Kölnberg wurde aber bereits im Jahr 2016 in das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ aufgenommen mit dem Ziel, eine Erneuerungs- und Stabilisierungsstrategie zu entwickeln. Zur Unterstützung und Verbesserung der Wohnsituation vor Ort hat die Verwaltung den Ar- beitskreis Kölnberg gegründet. Stellungnahme zu Frage 4 Ein Nachfolgeförderprogramm ist der Verwaltung derzeit nicht bekannt..
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Kölnberg
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Details
- Aktenzeichen
- 0853/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.03.2023
- Erstellt
- 07.03.2023 12:45