3455/2018
Überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0106 - Zentrale Dienstleistungen - für das Haushaltsjahr 2018
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1000 Vorlagen-Nummer 3455/2018 Freigabedatum 31.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0106 - Zentrale Dienstleistungen - für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen gem. § 83 GO NW in Höhe von insgesamt 2.922.000 € im Teilplan 0106 - Zentrale Dienstleistungen in der Teilplanzeile 13 - Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 2.512.000 € und in der Teilplanzeile 16 - sonstige or- dentliche Aufwendungen mit 410.000 € im Haushaltsjahr 2018. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 13 - Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 96.500 € und in der Teilplanzeile 16 - sonstige ordent- liche Aufwendungen mit 9.200 €, im Teilergebnisplan 0701 - Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 20.900 € sowie im Teilergebnisplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen mit 2.795.400 €. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.922.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Zentralen Dienste sind mit ihren Bereichen Gebäudereinigung, Postdienste, Einkauf nach VOL, Druckerei und Zentrales Aktendepot in erster Linie als interner Dienstleister im Auftrag und für städt. Dienststellen tätig. In dieser Funktion ist eine Einflussnahme auf die Leistungen und somit auf die Aufwendungen nur begrenzt bzw. nicht möglich. Es zeichnet sich in den vorgenannten Bereichen ein höherer Budgetbedarf ab, als bei der Haushalts- planaufstellung 2018 berücksichtigt wurde. Im Bereich der Reinigung zeichnet sich ein Bedarf von rd. 30,55 Mio. € ab (in 2017 fielen rd. 28,9 Mio. € an Aufwendungen an). Da sich die Reinigungsintervalle bereits am untersten Level befinden, wer- den aus fachlicher Sicht keine Möglichkeiten gesehen, Einsparungen vornehmen zu können und so- mit diesen Bedarf zu reduzieren. Dem Bedarf stehen lediglich Mittel in Höhe von rd. 28,0 Mio. € gegenüber, so dass hier ein Mehrbe- darf von rd. 2,5 Mio. € erwartet wird. Bei den Portoleistungen wird auf Grund einer aktuellen Bedarfsprognose von einem Mittelabfluss von rd. 4,9 Mio. € ausgegangen, der die veranschlagten Mittel um 410.000 € übersteigen wird. Diese Überschreitung erklärt sich einerseits durch ein höheres Postaufkommen und andererseits durch ge- ringere Rabatte. Bedingt durch die Umstellung des Kassenverfahrens in 2017 konnten in dem Jahr nicht alle Mahnläu- fe durchgeführt werden, dies wurde dann in 2018 nachgeholt. Daneben mussten im Rahmen des In- krafttretens der Datenschutzgrundverordnung alle Steuerpflichtigen für jede Steuerart über die sich hieraus ergebenden datenschutzrechtlichen Änderungen informiert werden. Beides wird in 2018 zu einem erhöhten Postaufkommen und somit zu höheren Aufwendungen führen. Des Weiteren hat die Deutsche Post AG zum 01.05.2018 eine neue Anforderung für den Teilleis- tungsrabatt vorgegeben, deren technische Voraussetzungen aber noch nicht gegeben waren. Bis zur Umstellung, sukzessive bis Ende 2018, verringert sich somit der erzielbare Teilleistungsrabatt. 3 Somit führen die o.g. Gründe zu einem überplanmäßigen Mehrbedarf von insgesamt 2.922.000 €. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 13 - Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 96.500 € und in der Teilplanzeile 16 - sonstige ordent- liche Aufwendungen mit 9.200 €, im Teilergebnisplan 0701 - Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 20.900 € sowie im Teilergebnisplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen mit 2.795.400 €. Unabweisbarkeit des Mehrbedarfs Die Zentralen Dienste benötigen im Haushaltsjahr 2018 überplanmäßige zahlungswirksame Auf- wandsermächtigungen von 2.922.000 €, die sich aus bereits vorliegenden Rechnungen sowie weite- ren, bis zum Jahresende voraussichtlich anfallenden Aufwendungen zusammensetzen. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen, zu denen die Zentralen Dienste in 2018 vertraglich verpflichtet und damit zwingend notwendig sind. Somit sind die zahlungswirksamen Mehraufwendungen sowohl in- haltlich als auch zeitlich unabweisbar.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3455/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.10.2018
- Erstellt
- 22.10.2018 11:28