BV8/251/2025
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 GO NW in Verbindung mit § 60 GO NW – Bauvoranfrage Gerresheimer Landstraße 113a – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage
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Beschlussvorlage_BV
1536 Zeichen
BV8/251/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 GO NW in Verbindung mit § 60 GO NW – Bauvoranfrage Gerresheimer Landstraße 113a – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Bezirksvertretung 8 genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Dringlichkeitsentscheidung: Die Vorsitzende der SPD -Fraktion, Frau Albes, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Barkemeyer, beschließen gemäß Vorlage BV8/238/2025 die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich von der Geschossigkeit, der Dachneigung und der überbaubaren Grundstücksfläche. Begründung: Der Bauherr benötigt Planungssicherheit, insbesondere aus Gründe n der Finanzierungssicherheit. Im Anschluss an den dafür erforderlichen Bauvorbescheid kann dann der Bauantrag gestellt werden, mit dessen Umsetzung neuer Wohnraum geschaffen werden kann. Der Vorgang ist entscheidungsreif. Zur Beschleunigung der Antragsverfahren soll hier die Entscheidung in der nächsten Bezirksvertretungssitzung nicht abgewartet werden, da diese erst Ende November stattfinden wird. Anlagen: BV8/238/2025 Beschlussvorlage Bauvoranfrage Gerresheimer Landstraße 113 a - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/251/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Beschlussvorlage
- Datum
- 28.10.2025
- Erstellt
- 28.10.2025 09:43