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0583/2017

Errichtung einer Mega-Light-Werbeanlage vor dem Grundstück Frankfurter Straße gegenüber 716, Weinheimer Straße

Mitteilung BV 14.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.03.2017, TOP 10.2.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3035 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0583/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 
 
Errichtung einer Mega-Light-Werbeanlage vor dem Grundstück Frankfurter Straße gegenüber 
716, Weinheimer Straße 
AN/0204/2017 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Errichtung einer Mega-Light-Werbeanlage  
im Bereich des öffentlichen Straßenlandes vor dem Grundstück Frankfurter Straße  
gegenüber 716, Weinheimer Straße, wie in den Anlagen 1-3 dargestellt, mit folgenden  
Maßgaben:  
 
Bei den für die Errichtung notwendigen Installations-und Bauarbeiten werden am  
unmittelbar benachbarten Fahrradunterstand zwei Ladestationen für E-Bikes installiert.  
 
Der vorhandene Werbeträger mit Uhr wird nicht verschrottet, sondern den Bürgervereinen  
im Stadtbezirk Kalk als mögliches gestaltendes Element bei der Aufwertung  
und Neugestaltung von Plätzen und ähnlichem angeboten.  
 
Die Werbeanlage ist so aufzustellen, dass sie nicht über den Rad-und Fußweg hinausragt. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk hat der Aufstellung der Mega-Light-Werbeanlage an dem beantragten 
Standort mit Maßgaben zugestimmt. Die zu erteilenden Erlaubnisse (Baugenehmigung und Son-
dernutzungserlaubnis) können jedoch nur mit Auflagen erteilt werden, die mit der Aufstellung der 
Werbeanlage in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Dies ist hier nicht der Fall. 
 
Die Errichtung von Ladestationen für E-Bikes wird im Rahmen der bereits gesamtstädtisch gefassten 
Beschlüsse zur Förderung der Elektromobilität zentral bei der Koordinationsstelle Klimaschutz (V-7) 
bearbeitet. Hierbei werden sowohl Standortfragen als auch die Fragestellung, wer die Aufstellung von 
Ladesäulen vornehmen wird, eine Rolle spielen. 
Mit der Erlaubnis zur Aufstellung einer Mega-Light-Anlage kann dies nicht verknüpft werden. 
 
Der Werbeträger mit Uhr befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Köln, sondern im Eigentum der 
Firma Ströer KAW GmbH. Nach Rücksprache mit der Firma Ströer wird der Werbeträger nicht ver-
schrottet, sondern an einem noch festzulegenden Standort neu aufgebaut.  
Die Firma Ströer kann gemäß Ziffer 3.1.19 des vom Rat beschlossenen und seit dem 01.01.2015 
gültigen Werbenutzungsvertrages 97 Uhrensäulen mit Werbung im Stadtgebiet aufstellen. Der Wer-
benutzungsvertrag sieht keine Standortvorgaben oder andere Maßgaben über die bezirkliche Vertei-

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lung der Werbeanlagen vor. Die Konzessionäre sind berechtigt, die Aufstellung an von Ihnen ausge-
wählten Orten im öffentlichen Raum zu beantragen.  
 
Nach Angaben der Firma Ströer kann der Standort der Mega-Light-Werbeanlage bedingt durch die 
Fahrradabstellanlage nicht verschoben werden. Durch die Höhe der Mega-Light-Werbeanlage ist si-
chergestellt, dass es hier zu keiner Gefährdung kommt. Der untere Rand der Werbetafel liegt 2,50 
Meter über dem Radweg und dem Fußweg. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Werbeanlage wie beantragt zu genehmigen.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0583/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27