0583/2017
Errichtung einer Mega-Light-Werbeanlage vor dem Grundstück Frankfurter Straße gegenüber 716, Weinheimer Straße
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 Vorlagen-Nummer 0583/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 Errichtung einer Mega-Light-Werbeanlage vor dem Grundstück Frankfurter Straße gegenüber 716, Weinheimer Straße AN/0204/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Errichtung einer Mega-Light-Werbeanlage im Bereich des öffentlichen Straßenlandes vor dem Grundstück Frankfurter Straße gegenüber 716, Weinheimer Straße, wie in den Anlagen 1-3 dargestellt, mit folgenden Maßgaben: Bei den für die Errichtung notwendigen Installations-und Bauarbeiten werden am unmittelbar benachbarten Fahrradunterstand zwei Ladestationen für E-Bikes installiert. Der vorhandene Werbeträger mit Uhr wird nicht verschrottet, sondern den Bürgervereinen im Stadtbezirk Kalk als mögliches gestaltendes Element bei der Aufwertung und Neugestaltung von Plätzen und ähnlichem angeboten. Die Werbeanlage ist so aufzustellen, dass sie nicht über den Rad-und Fußweg hinausragt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Bezirksvertretung Kalk hat der Aufstellung der Mega-Light-Werbeanlage an dem beantragten Standort mit Maßgaben zugestimmt. Die zu erteilenden Erlaubnisse (Baugenehmigung und Son- dernutzungserlaubnis) können jedoch nur mit Auflagen erteilt werden, die mit der Aufstellung der Werbeanlage in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Dies ist hier nicht der Fall. Die Errichtung von Ladestationen für E-Bikes wird im Rahmen der bereits gesamtstädtisch gefassten Beschlüsse zur Förderung der Elektromobilität zentral bei der Koordinationsstelle Klimaschutz (V-7) bearbeitet. Hierbei werden sowohl Standortfragen als auch die Fragestellung, wer die Aufstellung von Ladesäulen vornehmen wird, eine Rolle spielen. Mit der Erlaubnis zur Aufstellung einer Mega-Light-Anlage kann dies nicht verknüpft werden. Der Werbeträger mit Uhr befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Köln, sondern im Eigentum der Firma Ströer KAW GmbH. Nach Rücksprache mit der Firma Ströer wird der Werbeträger nicht ver- schrottet, sondern an einem noch festzulegenden Standort neu aufgebaut. Die Firma Ströer kann gemäß Ziffer 3.1.19 des vom Rat beschlossenen und seit dem 01.01.2015 gültigen Werbenutzungsvertrages 97 Uhrensäulen mit Werbung im Stadtgebiet aufstellen. Der Wer- benutzungsvertrag sieht keine Standortvorgaben oder andere Maßgaben über die bezirkliche Vertei- 2 lung der Werbeanlagen vor. Die Konzessionäre sind berechtigt, die Aufstellung an von Ihnen ausge- wählten Orten im öffentlichen Raum zu beantragen. Nach Angaben der Firma Ströer kann der Standort der Mega-Light-Werbeanlage bedingt durch die Fahrradabstellanlage nicht verschoben werden. Durch die Höhe der Mega-Light-Werbeanlage ist si- chergestellt, dass es hier zu keiner Gefährdung kommt. Der untere Rand der Werbetafel liegt 2,50 Meter über dem Radweg und dem Fußweg. Die Verwaltung beabsichtigt, die Werbeanlage wie beantragt zu genehmigen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0583/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27