V/0548/2012
38. Änderung FNP - Kenntnisnahme des Entwurfs
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V-0548-2012-Anlage-1-Buergeranhoerung
33655 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0548/2012
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 13.07.2012
61.22-0001 Herr Krause-Kämereit 6111
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB
Stadtbezirke: Münster-Mitte, -Nord und -Ost
Anlass: 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Münster in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost -
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord -
Datum / Zeit: 25.04.2012, 18.30 Uhr
Ort: Agora des Bürgerhauses Kinderhaus,
Idenbrockplatz 8, 48159 Münster
Teilnehmer: ca. 100 Bürgerinnen und Bürger
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Manfred Igelbrink, Bezirksbürgermeister MS-Nord
Herr Peter Fischer-Baumeister, Bezirksbürgermeister MS-
Mitte
Vertreterinnen und Vertreter Herr Tobias Krause-Kämereit, Stadtplanungsamt
der Verwaltung: Herr Ralf Renkhoff, Stadtplanungsamt
Frau Maria Dirking, Stadtplanungsamt, Protokoll
Herr Bezirksbürgermeister Manfred Igelbrink eröffnete um 18.35 Uhr die Bürgeranhörung,
begrüßte die Anwesenden und richtete Grüße von Frau Martina Klimek, Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks Münster-Ost, aus, die wegen einer parallel stattfindenden Veranstaltung zum
Bürgerhaushalt im Stadtbezirk Münster-Ost nicht an der Bürgeranhörung teilnehmen konnte.
Herr Igelbrink informierte anschließend über den geplanten Ablauf der Veranstaltung.
Anschließend erläuterte Herr Krause-Kämereit das Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplans, dessen förmlicher öffentlicher Teil mit dieser Veranstaltung begonnen
hat, und stellte das der Flächennutzungsplan-Änderung zugrunde liegende Konzept vor:
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Freiraum zwischen den Stadtteilen
Rumphorst und Uppenberg im Norden des Stadtbezirks Mitte und den Stadtteilen Coerde und
Kinderhaus im Süden des Stadtbezirks Nord die Trasse der so genannten Entlastungsstraße
Nord als Hauptverkehrsstraße dar. Sie verbindet die Steinfurter Straße im Westen mit dem
Schifffahrter Damm im Osten. Die Trasse der Entlastungsstraße Nord verläuft dabei
ausschließlich in dem Freiraum, der im Grünsystem und Freiraumkonzept gemäß der
Grünordnung Münster Bestandteil des 2. Grünrings ist. Dieser Abschnitt des 2. Grünrings
verbindet dabei auch die aus nördlichen Richtungen in den Grünring mündenden
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 1 von 11
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Hauptgrünzüge „Hoppengarten – Edelbach“ im Nordos ten, „Nördliches Aatal“ im Norden und
„Vorbergs Hügel – Gasselstiege“ im Nordwesten.
Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 "Planung für III.
Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD-Fraktion, der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke.Münster sowie der Ratsherren Pfau (UWG),
Kersting (ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss
verwiesen. Der Hauptausschuss hat am 03.02.2010 zu der zugehörigen Verwaltungsvorlage
V/0027/2010 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
„1. Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter
Straße und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gestrichen.
Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstellung aller
weiteren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente unverzüglich einzuleiten.
2. Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten
Landschaftsbestandteile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft und
noch besser in das Biotopverbundnetz eingebunden werden können.
Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen Straßen weiter zu erhöhen, soll die
Verkehrsbelastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen-
Beteiligungsmöglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen, zu gewährleisten, um
hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen.“
Auf der Grundlage des Beschlusspunktes 1 hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 mit
der Vorlage V/0187/2010 den Beschluss zur entsprechenden Änderung des FNP gefasst und
damit das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans formal eingeleitet.
Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans hatte der
Planungsausschuss am 07.03.2002 beschlossen, dass die Entlastungsstraße Nord als eine
innerstädtische Straßenverbindung zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem
Schifffahrter Damm im Osten als Hauptverkehrsstraße im Entwurf zur Fortschreibung des FNP
darzustellen ist. Aufgrund der Darstellung der Entlastungsstraße Nord im FNP wurde die
ebenfalls im FNP bestehende Darstellung des Straßenzuges der Kreisstraße 7 (K 7), die bisher
als Teil des innerstädtischen und die Stadtteile verbindenden Hauptstraßennetzes fungierte und
durch die geplante Entlastungsstraße Nord eine deutliche Verkehrsentlastung erfahren sollte,
entbehrlich und sie wurde zwischen Schifffahrter Damm und Steinfurter Straße aus dem
Flächennutzungsplan herausgenommen.
In Folge der nunmehr geplanten Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP
müssen dafür andere Straßen die im FNP bisher dargestellte Verbindungsfunktion der
Entlastungsstraße Nord im klassifizierten Hauptverkehrsstraßennetz übernehmen und als
Hauptverkehrsstraßen neu bzw. erneut im FNP dargestellt werden. Entsprechend soll die K 7
zwischen dem Schifffahrter Damm im Osten – über Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum
Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter
Straße im Westen erneut als Hauptverkehrsstraße im FNP dargestellt werden.
Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat Auswirkungen hinsichtlich der
zukünftigen Verkehrsverteilung und -belastung einzelner Straßen bzw. Straßenabschnitte im
Änderungsbereich. Diese Auswirkungen sind ausführlich in der Tabelle: „Entwicklung der
Querschnittsbelastungen [KFZ/24h]“ (s. Anlage) beschrieben, die in der Versammlung zur
Bürgeranhörung präsentiert wurde. Für 17 repräsentative Querschnitte im Untersuchungsraum
wurden hier die Verkehrsbelastungen Analyse/Bestand 2010 zu Prognose 2025 vergleichend
gegenüber gestellt.
Prognose 2025
Für die Prognose 2025 wurden die Rahmenbedingungen des aktuellen FNP berücksichtigt,
jedoch ohne die Entlastungsstraße Nord (allerdings mit Fertigstellung der B 51/B 481n).
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 2 von 11
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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Darüber hinaus wurden die verkehrlichen Umbau-Maßnahmen für die Erweiterung des
Zentrums Kinderhaus bei den Simulationsberechnungen für die Prognosebelastungen im
Hauptverkehrstraßennetz berücksichtigt.
Gesamtstädtisch wird das Verkehrsaufkommen bis 2025 weiter um rd. 7,4 % ansteigen, von
aktuell (Datenbasis 2007) 1,435 Mio. Wege und Fahrten pro Tag auf 1,541 Mio. Wege und
Fahrten pro Tag im Jahr 2025. Im Zeitraum 1982 bis 2007 war das Verkehrsaufkommen um
insgesamt 26,4 % von 1,135 Mio. auf 1,435 Mio. Wege und Fahrten angestiegen.
Gründe für den prognostizierten Anstieg des gesamtstädtischen Verkehrsaufkommens sind im
Wesentlichen
eine noch weiterhin positive Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Münster,
der Anstieg an Arbeitsplätzen in Münster,
der Anstieg des Pendlerverkehrs, der zu über 80 % mit dem Pkw abgewickelt wird und
der nach wie vor deutlich wachsende Fahrzeugbestand in der Stadt und im Umland.
Ein Großteil des prognostizierten Verkehrszuwachses entfällt dabei auf den Kfz-Verkehr. Dieser
wird von rd. 688.000 Kfz-Personenfahrten/Tag im Jahr 2007 um rd. 10% auf ca. 755.000 Kfz-
Personenfahrten/Tag 2025 zunehmen. Dementsprechend werden auch die
Verkehrsbelastungen im Straßennetz weiter steigen. Zum Vergleich: Im Zeitraum 1982 bis 2007
war der Kfz-Verkehr um ca. 33 % bzw. rd. 170.000 Kfz-Personenfahrten/Tag gestiegen; dabei
hatte sich die Anzahl der Kfz-Personenfahrten/Tag beim Stadt-Umland-Verkehr
(Pendlerverkehr) in diesem Zeitraum nahezu verdoppelt.
Zusammenfassung der Auswirkungen im Verkehrsnetz
Wegen des bis 2025 insgesamt weiterhin noch steigenden Verkehrsaufkommens in Münster ist
insbesondere auch mit teilweise deutlichen Steigerungen des Verkehrsaufkommens im Bereich
der Ortsdurchfahrten Kinderhaus und Coerde im Zuge der Kreisstraße 7 zu rechnen. Die
Schwerpunkte des Zuwachses liegen dabei im Bereich der Straße Wilkinghege und des
Bröderichwegs im Stadtteil Kinderhaus sowie insgesamt auf der Königsberger Straße im
Stadtteil Coerde. Bei diesen Steigerungen um bis zu rd. 33 % bzw. absolut ca. 3.300 Kfz-
Fahrten/24h (Königsberger Straße, Querschnitt 14) gegenüber der Verkehrssituation im Jahr
2010 darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass der nochmalige leichte Anstieg des
Verkehrsaufkommens auf dem II. Tangentenring bedeutet, dass hier die Anwohner weiterhin
einer täglichen Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, die rund dem Dreifachen der bestehenden
bzw. prognostizierten Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten in Kinderhaus und Coerde
entspricht.
Zur Vervollständigung eines geschlossenen Straßennetzes sind ergänzend die Kanalstraße
nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der Hohe Heckenweg nach Norden bis zur
Königsberger Straße als Hauptverkehrsstraßen darzustellen.
Durch die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird deren Trasse entsprechend der
nördlich bzw. südlich angrenzenden Darstellungen im Bereich östlich des Kinderbachs
überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage neu dargestellt. Im Bereich
zwischen Kinderbach und Steinfurter Straße wird die Trasse entsprechend der nördlich bzw.
südlich angrenzenden Darstellungen als Fläche für die Landwirtschaft neu dargestellt.
Das vorliegende FNP-Änderungsverfahren bezweckt die Herausnahme der Darstellung der
Entlastungsstraße Nord aus dem FNP und hat zur Folge, dass sich zwar für die Anwohner im
vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord keine Entlastungswirkungen hinsichtlich
des Verkehrsaufkommens und der Immissionen einstellen werden, andererseits aber Eingriffe
in Natur und Landschaft vermieden werden. Ein Ausgleich ist für die Herausnahme der
Darstellung der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP nicht erforderlich.
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 3 von 11
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Im Anschluss daran forderte Herr Igelbrink die Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Meinung zur
geplanten Änderung des Flächennutzungsplans zu äußern sowie Fragen zu stellen.
Die nachfolgend aufgeführten Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern wurden
nach Themengruppen sortiert und themenspezifisch in der Veranstaltung zur Bürgeranhörung
von der Verwaltung wie folgt beantwortet.
• Ein Bürger hielt der Verwaltung vor, sie habe die Ergebnisse der
Umweltverträglichkeitsstudie mit überwiegend positiven Auswirkungen des Verzichts auf
die Entlastungsstraße nicht erwähnt. Er warf der Verwaltung eine einseitige Stellungnahme
vor.
Herr Krause-Kämereit antwortete, dass er seinen Vortrag wegen Zwischenfragen noch nicht
habe abschließen können. Wegen der einsetzenden Diskussion habe er seinen Vortrag jedoch
vorzeitig beendet und vorgesehen, diese Aspekte im Rahmen der weiteren Antworten
einbringen zu können.
• Ein Bürger wies auf die Aufgabe der Verwaltung hin, den Sachverhalt neutral darzustellen.
Herr Krause-Kämereit antwortete, dass eine nicht wertende Darstellung der Sachverhalte
Aufgabe der Verwaltung sei. Dazu gehöre aber auch das Aufzeigen der Wirkungen des
Verzichts auf die Entlastungsstraße Nord auf die zukünftige Verkehrsverteilung im vorhandenen
Straßennetz der betroffenen Stadtteile.
Umweltbelange
• Ein Bürger wies darauf hin, dass mit Realisierung der Nordtangente die Belastung des
Korridors erheblich höher ausfallen würde, als ohne die zusätzliche Straße, da mit der
Realisierung der Nordtangente zusätzliche Verkehre entstehen würden.
• Ergänzend wies ein Bürger auf den hohen ökologischen Eingriff der Trasse durch das Aatal
hin; die Frischluftschneise würde durch diesen Straßenbau zerstört.
Herr Krause-Kämereit wies darauf hin, dass im Umweltbericht zur 38. Änderung des FNP
ansatzweise diese Wirkungen beschrieben sind, dass aber durch das erhöhte
Verkehrsaufkommen im bestehenden Straßennetz wegen des Verzichts auf die
Entlastungsstraße Nord auch negative Umweltauswirkungen entlang dieser Straßen zu
verzeichnen seien.
• Ein Bürger regte an, die Trasse der Nordtangente zu sichern, um langfristig einen Bau zu
ermöglichen. Nur aktuell sei diese Planung nicht umsetzbar.
• Ergänzend wies ein Bürger auf die Bedeutung der Frischluftschneise als Raum für die
städtische Erholung hin.
• Ein Bürger fragte, ob es mit dem Wegfall der Trasse der Entlastungsstraße Nord die
Möglichkeiten einer baulichen Nutzung des Geländes gebe.
• Bürger fragte nach der Sicherung der Grünflächen nach dem Wegfall der Trasse der
Entlastungsstraße Nord.
Herr Krause-Kämereit antwortete, dass die jetzige Trasse der Entlastungsstraße Nord auch
zukünftig als Freiraum erhalten bliebe und im FNP als Grünfläche mit verschiedenen
Zweckbestimmungen – im Wesentlichen aber mit der Zweckbestimmung Parkanlage –
dargestellt bleiben werde. Der Freiraum sei Bestandteil des II. Grünrings der Grünordnung
Münster. Diese sei vom Rat beschlossen und deren Ziele seien im Rahmen der Fortschreibung
des FNP, wirksam seit dem 08.04.2004, in den FNP eingearbeitet worden. Eine Überplanung
der Trasse durch Siedlungsflächen stünde den vorgenannten Beschlüssen entgegen und sei
nicht vorgesehen.
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 4 von 11
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Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
• Ein Bürger fragte, warum die Flächen im Bereich der ehemaligen Trasse der
Entlastungsstraße Nord zum Teil als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Grünfläche
dargestellt werden sollen. Er fragte weiter, warum nicht insgesamt der Freiraum als
landwirtschaftliche Fläche dargestellt werde, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht
aus dem Produktionskreislauf genommen werden.
Herr Krause-Kämereit antwortete, dass sich die jeweilige Darstellung der ehemaligen Trasse
der Entlastungsstraße Nord jeweils nach der im Flächennutzungsplan (FNP) unmittelbar
nördlich bzw. südlich angrenzend dargestellten Nutzung richtet. Die Darstellung von
Grünflächen bedeutet nicht, dass hier eine landwirt schaftliche Nutzung nicht mehr möglich ist.
Im Gegenteil: Im Erläuterungsbericht wird im Zusammenhang mit der Einbindung der Ziele der
Grünordnung Münster in den 2004 fortgeschriebenen FNP ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass bei einer im FNP dargestellten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“, die für
den örtlichen Bedarf an öffentlichen Freizeit- und Erholungsfunktionen sowie entsprechender
Erholungseinrichtungen entwickelt werden soll,
¾ je nach spezifischer Zielkonzeption für die Entwicklung eines bestimmten Typs
„Parkanlage“ land- und forstwirtschaftlic h extensiv genutzte Flächen generell nicht
ausschlossen, sondern ausdrücklich erwünscht sind und
¾ die Umsetzung stets im Einvernehmen und mit freiwilliger Mitwirkung der betroffenen
Grundstückseigentümer und/oder Pächter erfolgt, i.d.R. den vor Ort ansässigen
Landwirten.
• Ein Bürger wies auf die Gefahren für das Grundwasser hin, weil geplant war, die
Entlastungsstraße Nord im Bereich des Kiessandrückens zu führen.
Herr Krause-Kämereit antwortete, dass im Fall der konkreten Planungen für eine
Entlastungsstraße Nord dieser Aspekt im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigen
gewesen wäre. Tatsächlich geht es aktuell aber im Gegenteil um die Herausnahme der Trasse
der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP und damit um die Aufgabe dieser Planung.
Allgemeine Verkehrsthemen
• Ein Bürger wies darauf hin, dass bei weiter steigenden Preisen für Kraftstoffe ein
verändertes Verkehrsverhalten eintreten werde. Er regte eine Verbesserung des ÖPNV, die
Möglichkeit der Optimierung von Ampelschaltungen etc. an.
Herr Renkhoff antwortete, dass die Stadt Münster aktuell den 3. Nahverkehrsplan aufstelle, um
gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke Münster den ÖPNV weiter zu
verbessern. Darüber hinaus werden im gesamten Stadtgebiet alle Ampelanlagen überholt und
die veraltete Technik gegen modernste Technik ausgetauscht. Ein Teil der Lichtsignalanlagen
wurde bereits überarbeitet. Jedoch werde es noch einige Jahre dauern, bis alle Anlagen
ausgetauscht und deren Programmierung überarbeitet worden seien. Hierdurch soll der
Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer optimiert werden.
• Ein Bürger regte an, die Gelder, die für die Realisierung der Entlastungsstraße Nord
eingeplant waren, zur Optimierung von Alternativen zu nutzen.
Herr Krause-Kämereit antwortete, dass Gelder in den städtischen Haushalt in der
Vergangenheit nur für Gutachten (Verkehrsentwicklung, Umweltstudie zur Trassenoptimierung)
und ggf. zum Flächenerwerb eingeplant gewesen seien. Gelder für die konkrete Planung und
bauliche Maßnahmen wurden in den Haushalt noch nicht eingestellt.
• Ein Bürger wies auf Verbesserungsmöglichkeiten der Radwegeverbindungen hin; diese
seien nur für Fahrten bis 17 km/h ausgerichtet. Beläge müssten für schnellere bzw.
Elektroräder angepasst werden.
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 5 von 11
Stadtplanung
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Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Herr Renkhoff antwortete, dass das Thema Elektromobilität bereits ein wichtiges Thema bei
der Verkehrsplanung der Stadt Münster sei. Durch die Förderung von E-Bikes und Pedelecs
solle das gute Verkehrsverhalten der Münsteraner weiter gesteigert werden. Zurzeit werden
mögliche Korridore unter dem Aspekt der Einrichtung von Radschnellwegen und Velorouten
geprüft.
• Ein Bürger fragte nach der Möglichkeit einer Begrenzung des Schwerlastverkehrs auf den
jetzt dargestellten Hauptverkehrsstraßen.
Herr Renkhoff antwortete, dass auf den klassifizierten Straßen (das sind die im
Flächennutzungsplan dargestellten Hauptverkehrsstraßen) generell die Möglichkeit einer
Begrenzung des Schwerlastverkehrs rechtlich nicht gegeben sei.
• Ein Bürger wies auf die zu erwartende hohe Verkehrsbelastung der Königsberger Straße
hin.
Herr Krause-Kämereit antwortete, dass in der Verkehrsuntersuchung 2011 die
Verkehrsverteilung im Untersuchungsraum (Bestand 2010) der für das Jahr 2025
prognostizierten Verkehrsverteilung für den Planfall „Netz ohne die Entlastungsstraße Nord“
aufgezeigt worden ist. Die allgemeine Verkehrszunahme bis 2025 verursacht auf der Steinfurter
Straße und dem zweiten Tangentenring leichte Belastungszunahmen, die allerdings deutlich
unter 10 % liegen. Da aber gerade diese Straßenzüge bereits heute an ihre Belastungsgrenzen
stoßen, führt die allgemeine Verkehrszunahme auf diesen Straßenabschnitten zu weiteren
Verdrängungsverkehren, die wiederum zu Lasten des nachgeordneten Straßennetzes gehen.
Hierdurch steigen vor allem in der Ortsdurchfahrt von Coerde die Querschnittsbelastungen um
ca. 28% bzw. 33% an. Für z. B. die Königsberger Straße, östlich Hoher Heckenweg, bedeutet
dies, dass das Verkehrsaufkommen von heute rd. 10.100 Kfz/24h auf 13.400 Kfz/24h im
Prognosejahre 2025 ansteigen wird.
Bei dieser Steigerung um bis zu rd. 33 % bzw. absolut ca. 3.300 Kfz-Fahrten/24h (Königsberger
Straße) gegenüber der Verkehrssituation im Jahr 2010 darf aber nicht außer Acht gelassen
werden, dass der nochmalige leichte Anstieg des Verkehrsaufkommens auf dem II.
Tangentenring bedeutet, dass hier die Anwohner weiterhin einer täglichen Verkehrsbelastung
ausgesetzt sind, die rund dem Dreifachen der bestehenden bzw. prognostizierten
Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten in Kinderhaus und Coerde entspricht (z. B. maximal
37.000 - 37.500 Kfz-Fahrten/24h im Bereich York-Ring bzw. Lublinring).
Eine deutliche Entlastung der Ortsdurchfahrt Coerde vom Schwerlastverkehr ist in Zukunft
jedoch dadurch zu erwarten, dass weiterhin am geplanten Bau einer östlichen Zufahrt der
zentralen Mülldeponie vom Schifffahrter Damm über eine noch zu errichtende Kanalbrücke über
den DEK festgehalten wird.
• Ein Bürger fragte, ob Planungen bestehen, die plangleichen Kreuzungen mit den
Bahngleisen zu beseitigen.
Herr Renkhoff antwortete, dass grundsätzlich das Bestreben bestehe, höhengleiche
Bahnübergänge zu beseitigen. Ob es in dem vorliegenden Fall konkrete Planungen gäbe,
konnte Herr Renkhoff nicht beantworten.
Eine anschließende Nachfrage in der Verwaltung hat ergeben, dass aktuell der Bahnübergang
Holtmannsweg am westlichen Ortsausgang von C oerde umgebaut und optimiert worden ist, es
aber darüber hinaus keine konkreten Pläne zur Beseitigung der beiden Bahnübergänge gibt.
Ein Bürger fragte nach Möglichkeiten der Entschleunigung des Verkehrs durch beispielsweise
die Einrichtung von Tempo 30-Zonen im Bereich Holtmannsweg, um dadurch die Strecke
unattraktiv für den Durchgangsverkehr zu machen.
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 6 von 11
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Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Herr Renkhoff antwortete, dass es sich bei den in der Verkehrsuntersuchung betrachteten
Straßen im Wesentlichen um Hauptverkehr sstraßen handelt, die zudem noch zum so
genannten Feuerwehr-Vorbehaltsnetz der Stadt Münster zählen. Zur Sicherstellung der
Feuerschutz- und Hilfsleistungs-Einsätze der Feuerwehr erfüllt das Feuerwehr-Vorbehaltsnetz
im Stadtgebiet bestimmte Anforderungen, die ein möglichst zügiges Erreichen des jeweiligen
Einsatzortes ermöglicht und sicherstellt. Das bedeutet u.a., dass die Straßen des Feuerwehr-
Vorbehaltsnetzes nicht Bestandteil von verkehrsberuhigten Zonen sein dürfen. Das trifft auch
auf den Holtmannsweg zu.
• Mehrere Bürger regten eine stärkere Kooperation der Stadt Münster mit den
Umlandgemeinden an, um die Anzahl der Pendler, die mit dem eigenen PKW in die Stadt
fahren, zu reduzieren und den Anteil des ÖPNV zu stärken.
Herr Renkhoff antwortete, dass sich die Zahl der Pendler in den letzten 25 Jahren verdoppelt
habe. Durch Taktverdichtungen, den Ausbau der Schienenhaltepunkte, die Einführung des Job-
Tickets sowie neue, moderne Züge stiegen auch die Fahrgastzahlen auf der Schiene um über
50 % an. Darüber hinaus wurden vielerorts Mitfahrerparkplätze angelegt, um
Fahrgemeinschaften zu fördern. Aber nicht nur die Einpendler aus dem Umland belasten das
Straßennetz in Münster. Immer mehr Münsteraner pendeln täglich ins Umland, um dort zu
arbeiten. Für diese Wege benutzt auch der Münsteraner vorwiegend seinen Pkw. Ziel sei es,
dass sich der Münsteraner auch für diese Wege zukünftig so umweltbewusst verhalte, wie bei
den innerstädtischen Wegen.
• Einige Bürger regten an, die Bürgerschaft bei der Entwicklung von verkehrlichen
Alternativen einzubinden.
Herr Renkhoff antwortete, dass die Bürgerbeteiligung grundsätzlich Bestandteil aller
Planverfahren von Verkehrsmaßnahmen sei. Ergänzend erklärte er, dass jeder einzelne Bürger
durch sein eigenes Verkehrsverhalten bzw. seine getroffene Wahl des jeweils genutzten
Verkehrsmittels generell auch das Verkehrsaufkommen mitbestimme und beeinflusse.
• Ein Bürger erkundigte sich, ob wegen des Verzichts auf die Entlastungsstraße Nord
zukünftig ein 4-spuriger Ausbau der bestehenden Hauptverkehrsstraßen angedacht sei.
Herr Renkhoff antwortete, dass die prognostizierten Verkehrsmengen keine Veranlassung für
einen Straßenausbau gäben, sondern diese auf den bestehenden Straßenquerschnitten leistbar
seien.
• Bürger warf der Verwaltung vor, nur Verkehre zu zählen und nicht zu planen.
Herr Krause-Kämereit wies diesen Vorwurf zurück und antwortete, dass die aktuelle
Aufgabenstellung darin bestehe, eine bislang geplante Straße aus dem FNP herauszunehmen.
Im Rahmen der durchgeführten Verkehrsuntersuchung wurde hierzu untersucht, wie sich der
Verkehr zukünftig im bestehenden Straßennetz verteilen wird und ob ggf. begleitend
planerische Maßnahmen zur Wahrung der Leistungsfähigkeit des Netzes erforderlich sein
werden, was aber im Ergebnis nicht der Fall ist.
• Ein Bürger fragte, warum in Coerde im Bereich Hamannplatz Bäume gefällt wurden, was
negative Auswirkungen im Hinblick auf die Ausbreitung von Verkehrslärm und die
Luftschadstoffe bedeutet.
Herr Krause-Kämereit antwortete, dass dieser Vorgang den anwesenden
Verwaltungsvertretern nicht bekannt sei; er kündigte hierzu an, sich um eine entsprechende
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 7 von 11
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Verkehrsplanung
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Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Sachaufklärung zu bemühen und das Ergebnis in das Protokoll der Bürgeranhörung
einzufügen.
Eine entsprechende Nachfrage beim zuständigen Amt für Grünflächen und Naturschutz hat
folgenden Sachstand ergeben: Ende Februar 2011 ist im Bereich Hamannplatz auf öffentlicher
Fläche eine Buche aus einem Hochbeet entfernt worden, weil deren Standfestigkeit nicht mehr
gegeben war. Diese Maßnahme war seinerzeit durch eine entsprechende Pressemitteilung
bekannt gemacht worden. Von der hier anges prochenen Baumfällaktion im Frühjahr 2012 ist
dem Amt nichts bekannt; wenn dies so zutri fft, handelt es sich vermutlich um eine Maßnahme
auf privatem Grund.
Verkehrsthemen im Stadtteil Kinderhaus
• Anwohner der Straße Am Burloh befürchten, dass durch die neue Verkehrsführung die
Verkehrsbelastungen auf der Straße Am Burloh zunehmen werden.
Herr Renkhoff antwortete, dass durch den Einbau von Kreisverkehren generell die Möglichkeit
einer direkten Verkehrssteuerung genommen sei. Dies betreffe insbesondere die ehemalige
Kreuzung Westhoffstraße/Am Burloh. Hier müsse im Weiteren beobachtet werden, wie sich das
Verkehrsverhalten in Zukunft einpendeln bzw. entwickeln werde. Ggf. müsse später durch
geeignete Maßnahmen steuernd eingegriffen werden. Grundsätzlich müsse damit gerechnet
werden, dass die Verkehrsbelastungen im Zuge der Straße Am Burloh zu- nehmen werden.
• Ein Bürger fragte, warum der Verkehr in Kinderhaus laut Plan über die Westhoffstraße und
damit durch ein Wohngebiet geleitet werde.
Herr Renkhoff antwortete, dass die Signatur im Stadtplan mit der Bedeutung der Straße und
ihrer Netzfunktion übereinstimme.
• Ein Bürger regt an, die Westhoffstraße durch eine Vorfahrtsregelung auf die Straße am
Burloh zu leiten; Herr Renkhoff sagte eine entsprechende Prüfung zu.
Sonstige Themen
Während der Veranstaltung wurden auch ergänzend eine Reihe weiterer Vorschläge zur
individuellen Änderung des eigenen Verkehrsverhaltens vorgetragen und allgemeine Hinweise
gegeben, die im Folgenden wiedergegeben werden, aber nicht durch die Verwaltung zu
beantworten waren:
• Eine Bürgerin wies darauf hin, dass die Buslinien, die auch das Schulzentrum Kinderhaus
nördlich der Kristiansandstraße bedienen, in der Taktfolge verdichtet worden seien; dieses
verbesserte Angebot müsse stärker kommuniziert werden, damit es auch angenommen
werde.
• Eine Bürgerin wies auf die Möglichkeit hin, den Pendlerverkehr durch den Bau eines
Fahrradparkhauses im Bereich Steinfurter Straße / Ecke Wilkinghege zu begrenzen.
Gemeint war hier offenbar der Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad.
Ergänzend regte sie an, die Möglichkeiten des Jobtickets für Pendler stärker zu
kommunizieren.
• Ein Bürger wies auf die Gefahr der Umfahrung der gebührenpflichtigen Nutzung der
Autobahn durch den Lkw-Verkehr bei Fertigstellung der B 481n sowie der
Entlastungsstraße Nord hin, um dadurch Maut-Gebühren zu sparen.
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 8 von 11
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, bedankten sich Herr Igelbrink und
Herr Fischer-Baumeister bei den Bürgerinnen und Bürgern für das rege Interesse an den
Planungen und die zahlreichen Fragen und Meinungsäußerungen. Gegen 20.15 Uhr schloss
Herr Igelbrink die Bürgeranhörung.
gez. gez.
Manfred Igelbrink Peter Fischer-Baumeister
Bezirksbürgermeister Münster-Nord Bezirksbürgermeister Münster-Mitte
Für die Verwaltung
gez. gez. gez.
Maria Dirking Tobias Krause-Kämereit Ralf Renkhoff
Schriftführerin
Anlage: Verkehrsuntersuchung (Auszug)
Verkehrsentwicklungen
im Stadtbezirk Nord (Stadtteile Kinderhaus, Coerde),
im Stadtbezirke Mitte (Bereiche Rumphorst und Uppenberg) sowie
im Stadtbezirk Ost (Bereich Schifffahrter Damm)
Für 17 repräsentative Querschnitte im Untersuchungsraum wurden die Verkehrsbelastungen
Analyse 2010 zu Prognose 2025 vergleichend gegenüber gestellt. Die folgende Abbildung zeigt
die Lage der ausgewählten Querschnitte.
Abbildung: Lage der Querschnitte
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 9 von 11
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuelle (2010) und die Prognosebelastung 2025 der
ausgewählten 17 Querschnitte.
Tabelle: Entwicklung der Querschnittsbelastungen [KFZ/24h]
STADTTEIL Tages-Verkehrsbelastung
Nr. Quer- Strecken-
schnitt abschnitt
Bestand 2010 Prognose 2025 Entwicklung
in %
KINDERHAUS
1 Steinfurter Straße – West,
westlich Wilkinghege
43.000 44.400 + 3,3
3 Wilkinghege
12.400 13.700 + 10,5
4 Westhoffstraße – Süd,
östlich Wilkinghege
10.500 8.400 - 20,0
5 Am Burloh
6.900 10.000 + 44,9
6 Kristiansandstraße
4.700 4.300 - 8,5
16 Zum Rieselfeld,
östlich Kanalstraße
10.400 12.400 + 19,2
17 Bröderichweg
12.100 13.300 + 9,9
INNENSTADT – NORD
2 Steinfurter Straße – Ost,
westlich II. Ring
31.800 33.000 + 3,8
7 York-Ring
37.300 37.500 + 0,5
8 Grevener Straße,
nördlich II. Ring
28.700 24.600 - 14,3
9 Lublinring
34.600 37.000 + 6,9
10 Kanalstraße,
südlich Bröderichweg
11.800 11.000 - 6,8
11 Hoher Heckenweg
11.100 9.000 - 18,9
12 Schifffahrter Damm,
nördlich Ostmarkstraße
10.000 7.900 - 21,0
GELMER – DYCKBURG
13 Schifffahrter Damm,
nördlich Mariendorfer Straße
14.100 6.100 - 56,7
COERDE
14 Königsberger Straße,
östlich Hoher Heckenweg
10.100 13.400 + 32,7
15 Königsberger Straße,
westlich Hoher Heckenweg
8.300 10.600 + 27,7
Wie die Daten der Tabelle zeigen, wird sich das Verkehrsbild im Stadtbezirk Nord bis 2025
deutlich verändern. Die allgemeine Verkehrszunahme sowie die lokalen, siedlungsstrukturellen
und verkehrstechnischen Veränderungen in Kinderhaus (u. a. Verlegung der Westhoffstraße im
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 10 von 11
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 11 von 11
Zentrum, Ersatz von Ampel geregelten Kreuzungen durch Kreisverkehre) führen dazu, dass die
Straße Am Burloh zukünftig deutlich stärker belastet wird (Querschnitt 5, plus rd. 45%) und die
parallel verlaufenden Straßen Westhoffstraße (Querschnitt 4) und Kristiansandstraße
(Querschnitt 6) entsprechend entlastet werden.
Die allgemeine Verkehrszunahme bis 2025 verursacht auf der Steinfurter Straße und dem
zweiten Tangentenring leichte Belastungszunahmen, die allerdings deutlich unter 10 % liegen.
Da aber gerade diese Straßenzüge bereits heute an ihre Belastungsgrenzen stoßen, führt die
allgemeine Verkehrszunahme auf diesen Straßenabschnitten zu weiteren
Verdrängungsverkehren, die wiederum zu Lasten des nachgeordneten Straßennetzes gehen.
Hierdurch steigen vor allem in der Ortsdurchfahrt von Coerde die Querschnittsbelastungen um
ca. 28% bzw. 33% an. Für z. B. die Königsberger Straße, östlich Hoher Heckenweg, bedeutet
dies, dass das Verkehrsaufkommen von heute rd. 10.100 Kfz/24h auf 13.400 Kfz/24h im
Prognosejahre 2025 ansteigen wird.
Der weitere Ausbau der B 51 und der Neubau der B 481n mit Anschluss an den Schifffahrter
Damm werden ebenfalls das Verkehrsbild nachhaltig verändern; seit dem 30.09.2011 liegt für
diese Projekte der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vor. Zwar ist die
konkrete Umsetzung der Projekte gegenwärtig ungewiss, aber in der Prognose 2025 wurde die
Fertigstellung der B 481n unterstellt. Die B 481n bündelt dann Verkehre und wird im Jahre 2025
täglich von bis zu 26.000 Kraftfahrzeugen befahren. Da es sich hierbei vorrangig um verlagerte
Verkehrsbeziehungen handelt, werden die parallel (in Nord-Süd-Richtung) verlaufenden Achsen
im Untersuchungsgebiet entlastet: So werden die Verkehrsbelastungen im Zuge des
Schifffahrter Damms um bis zu rd. 57 % (Querschnitt 13) sinken. Die Verkehrsbelastung am
Querschnitt 8 auf der Grevener Straße sinkt danach um rd. 14 %, die Kanalstraße erfährt eine
Entlastung um rd. 7 % (Querschnitt 10) und der Hohe Heckenweg wird um rd. 19 % entlastet
(Querschnitt 11).
V-0548-2012-Anlage-2-Begruendung
42079 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0548/2012 Begründung zum Entwurf der 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost im Bereich der Trasse der Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem Schifffahrter Damm im Osten – Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem Flächennutzungsplan – Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele.......................................................................................................1 2. Änderungsbereich..................................................................................................................................2 3. Landschaftsschutzgebiet .......................................................................................................................2 4. Änderungsinhalte...................................................................................................................................3 4.1 Verkehrsflächen – Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen.......................... 3 4.2 Grünflächen – Zweckbestimmung Parkanlage –........................................................................ 3 4.3 Flächen für die Landwirtschaft ................................................................................................... 3 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ...................................................4 5.1. Rahmen der Umweltprüfung.......................................................................................................4 5.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 5 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 6 5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................ 7 5.4.1 Menschen..........................................................................................................................7 5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ...........................................................................8 5.4.3 Boden ................................................................................................................................8 5.4.4 Wasser ..............................................................................................................................9 5.4.5 Klima / Luft ........................................................................................................................9 5.4.6 Landschaft / Ortsbild .......................................................................................................10 5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................11 5.4.8 Wechselwirkungen ..........................................................................................................11 5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 11 5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten....................................................................................... 12 5.7 Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................12 5.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 12 6. Gesamtabwägung................................................................................................................................13 6.1 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich................................................................................. 13 6.2 Altlasten.................................................................................................................................... 13 6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung........................................................................... 13 1. Planungsanlass und Planungsziele Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Freiraum zwischen den Stadtteilen Rumphorst und Uppenberg im Norden des Stadtbezirks Mitte und den Stadtteilen Coerde und Kinderhaus im Süden des Stadtbezirks Nord die Trasse der so genannten Entlastungsstraße Nord als Hauptverkehrsstraße dar; diese Trasse bildet zugleich die gemeinsame Grenze der beiden Stadtbezirke. Sie verbindet die Steinfurter Straße im Westen mit dem Schifffahrter Damm im Osten. Die Trasse der Entlastungsstraße Nord verläuft dabei ausschließlich in dem Freiraum, der im Grünsystem und Frei raumkonzept gemäß der Grünordnung Münster Bestandteil des 2. Grünrings ist. Dieser Abschnitt des 2. Grünrings verbindet dabei auch die aus nördlichen Richtungen in den Grünring mündenden Hauptgrünzüge „Hoppengarten – Edelbach“ im Nordosten, „Nördliches Aatal“ im Norden und „Vorbergs Hügel – Gasselstiege“ im Nordwesten. Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 "Planung für III. Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD-Fraktion, der Fraktion Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE. Münster sowie der Ratsherren Pfau (UWG), Kersting (ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss verwiesen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 zu der zugehörigen Verwaltungs- vorlage V/0027/2010 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: „1. Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gestrichen. Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstellung aller weiteren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente unverzüglich einzuleiten. 2. Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten Landschaftsbestandteile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft und noch besser in das Biotopverbundnetz eingebunden werden können. Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen Straßen weiter zu erhöhen, soll die Verkehrsbelastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen- Beteiligungsmöglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen, zu gewährleisten, um hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen.“ Auf der Grundlage des Beschlusspunktes 1 hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 mit der Vorlage V/0187/2010 den Beschluss zur entsprechenden Änderung des FNP gefasst und damit das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans formal eingeleitet. Die BürgerInnen-Beteiligungsmöglichkeiten gem. des o. a. Beschlusses des Hauptausschusses am 03.02.2010 sind sowohl im Rahmen des FN P- Änderungsverfahrens als auch im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans Münster 2025 (VEP 2025) selbstverständliche Bestandteile beider Verfahren. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich wird durch folgende Grenzen eingefasst: - im Südwesten durch die Steinfurter Straße, - im Westen verläuft die Grenze ca. 200 m westlich parallel zu dem Straßenzug der Kreisstraße 7 (K 7), gebildet aus den Straßen Wilkinghege und Westhoffstraße (Details s. Plan zur 38. Änderung des FNP – bisherige Darstellung; Anlage 3 zu dieser Vorlage), - im Norden verläuft die Grenze ca. 200-300 m nördlich parallel zu dem Straßenzug der K 7, gebildet aus den Straßen Am Burloh, Bröderichweg, Zum Rieselfeld, Holtmannsweg und Königsberger Straße, - im Osten durch die Trasse der B 481n, - im Süden verläuft die Grenze ca. 300-400 m südlich parallel zur Trasse der Entlastungsstraße Nord. 3. Landschaftsschutzgebiet Die Trasse der Entlastungsstraße Nord liegt vollständig im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 2 Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel . Die Trasse ist im Landschaftsplan jedoch nicht dargestellt. Eine Änderung des Landschaftsplans bzw. des u. g. Landschaftsschutzgebietes ist nicht erforderlich. Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Der westliche Teil der Trasse der Entlastungsstraße Nord (zwischen Steinfurter Straße und Gasselstiege) liegt zusätzlich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets (LSG) Altenberger Rücken , das im o. g. Landschaftsplan Nr. 2 festgesetzt ist. Durch die geplante Herausnahme der Entlastungsstraße Nord als Hauptverkehrsstraße aus dem FNP und stattdessen die Darstellung von im Wesentlichen Flächen für die Landwirtschaft werden die Entwicklungsmöglichkeiten des bestehenden Landschaftsschutzgebietes verbessert. 4. Änderungsinhalte 4.1 Verkehrsflächen – Sonstige überört liche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans hatte der Planungsausschuss am 07.03.2002 beschlossen, dass die Entlastungsstraße Nord als eine innerstädtische Straßenverbindung zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem Schifffahrter Damm im Osten als Hauptverkehrsstraße im Entwurf zur Fortschreibung des FNP darzustellen ist. Aufgrund der Darstellung der Entlastungsstraße Nord im FNP wurde die ebenfalls im FNP bestehende Darstellung des Straßenzuges der Kreisstraße 7 (K 7), die bisher als Teil des innerstädtischen und die Stadtteile verbindenden Hauptstraßennetzes fungierte und durch die geplante Entlastungsstraße Nord eine deutliche Verkehrsentlastung erfahren sollte, entbehrlich und sie wurde zwischen Schifffahrter Damm und Steinfurter Straße aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen. In Folge der nunmehr geplanten Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP müssen dafür andere Straßen die im FNP bisher dargestellte Verbindungsfunktion der Entlastungsstraße Nord im klassifizierten Hauptverkehrsstraßennetz übernehmen und als Hauptverkehrsstraßen neu bzw. erneut im FNP dargestellt werden. Entsprechend soll die K 7 zwischen dem Schifffahrter Damm im Osten – über Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter Straße im Westen erneut als Hauptverkehrsstraße im FNP dargestellt werden. Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Verkehrsverteilung und -belastung einzelner Straßen bzw. Straßenabschnitte im Änderungsbereich. Diese Auswirkungen sind in der Verkehrsuntersuchung (Anlage 5 zu dieser Vorlage) beschrieben. Zur Vervollständigung eines geschlossenen Straßennetzes sind ergänzend die Kanalstraße nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der Hohe Heckenweg nach Norden bis zur Königsberger Straße als Hauptverkehrsstraßen darzustellen. Durch die Darstellung der o. g. Hauptverkehrsstraßen werden bisher dargestellte Siedlungsflächen – und dabei überwiegend Wohnbauflächen, aber auch gemischte Bauflächen, Gewerbegebiete und Flächen für den Gemeinbedarf – sowie Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wasserflächen und Flächen für Bahnanlagen überplant. 4.2 Grünflächen – Zweckbestimmung Parkanlage – Durch die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird deren Trasse entsprechend der nördlich bzw. südlich angrenzenden Darstellungen im Bereich östlich des Kinderbachs überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage neu dargestellt. 4.3 Flächen für die Landwirtschaft Durch die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird deren Trasse im Westen im Bereich zwischen Kinderbach und Steinfurter Straße entsprechend der nördlich bzw. südlich angrenzenden Darstellungen als Fläche für die Landwirtschaft neu dargestellt. Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 5.1. Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht für die Änderung des Flächennutzungsplans ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Als Grundlage für die Umweltprüfung dienen folgende Gutachten und Beiträge, die in Vorbereitung der ursprünglich vorgesehenen verbindlichen Bauleitplanung für die Straßentrasse erstellt wurden: • Umweltverträglichkeitsstudie, 1. Bearbeitungsstufe (Raumanalyse) für die Planung der Entlastungsstraße Nord in Münster (Landschaft und Siedlung, 2008), • Teilgutachten Fauna mit Artenschutzprüfung (Landschaft und Siedlung, 2008), • Fachbeitrag zu klimatologischen Messungen zur Planung der Entlastungsstraße Nord in Münster (Universität Duisburg-Essen, 2008). Anlässlich der 38. Änderung des FNP für die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wurde die Verkehrsuntersuchung • „Verkehrsentwicklungen im Stadtbezirk Nord“ (Stadt Münster, 2011, s. Anlage 5 zu dieser Vorlage) von der Stadt Münster erstellt und im vorliegenden Umweltbericht verwendet. Hinweis: Das in der Umweltverträglichkeitsstudie, 1. Bearbeitungsstufe, zusammengefasst dargestellte Teilgutachten „Lärm und Luftschadstoffe“ (afi Arno Flörke Ingenieurbüro, 2007) ist aufgrund der dort verwendeten Verkehrszahlen aus dem Jahr 2001 nicht mehr aktuell. Die Aussagen hinsichtlich der Kriterien Lärm und Luftschadstoffe sind nur noch eingeschränkt gültig (s. Punkt 5.4.1). Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im Internet (http://geo.stadt-muenster.de/umweltkataster ). Als Untersuchungsgebiet dient ein insgesamt rund 460 ha umfassender Korridor zwischen der nördlichen Innenstadt mit den Stadtteilen Rumphorst und Uppenberg im Süden und den Stadtteilen Coerde und Kinderhaus im Norden sowie dem Schifffahrter Damm im Osten und der Steinfurter Straße (B 54) im Westen (s. Abb. 1). Abbildung 1: Untersuchungsgebiet und aufzuhebende FNP-Darstellung der Straße Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Die Auswirkungen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens wurden innerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes Münster-Nord betrachtet (s. Abbildung 2). Abbildung 2: Hauptverkehrstraßennetz Münster-Nord in den Stadteilen Coerde, Kinderhaus, Uppenberg und Rumphorst Im vorliegenden Umweltbericht sind die we sentlichen Ergebnisse der genannten Quellen zusammengefasst. Weitere Informationen sind den oben genannten Gutachten und Beiträgen zu entnehmen. Der Umweltbericht beschränkt sich dabei auf die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen (positiv wie negativ). 5.2 Kurzdarstellung der Planung Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes hat zum Ziel, die bisherige Darstellung der Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm aufzuheben. Stattdessen wird die jeweils angrenzende Nutzung dargestellt, bei der es sich um Grünflächen mit überwiegend der Zweckbestimmung Parkanlage sowie im westlichen Bereich, zwischen Kinderbach und Steinfurter Straße, um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt. Aufgrund der Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP müssen andere Straßen die im FNP bisher dargestellte Verbindungsfunktion dieser Straßenplanung im klassifizierten Hauptstraßennetz übernehmen und entsprechend im FNP neu dargestellt werden. Entsprechend soll die Kreisstraße (K) 7 zwischen Schifffahrter Damm im Osten – über Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter Straße im Westen als Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Zur Vervollständigung eines geschlossenen Straßennetzes sind die Kanalstraße vom Cherusker-/ Lublinring nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der Hohe Heckenweg nach Norden bis zur Königsberger Straße ergänzend als Hauptverkehrsstraßen darzustellen. Bisher sind diese beiden Straßen im Flächennutzungsplan jeweils bis zur dargestellten Entlastungsstraße Nord als Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und -plänen sind für das anstehende FNP- Änderungsverfahren neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV ) - DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten - Landschaftsgesetz (LG) NRW Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Landschaft - Landschaftsgesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Schutzausweisungen Im Untersuchungsgebiet befinden sich zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG „Altenberger Rücken“ sowie LSG „Nördliches Aatal und Emsniederung“) sowie zwei geschützte Landschaftsbestandteile (Kinderbachaue und Meerwiese). Des Weiteren befinden sich in dem Bereich zahlreiche Naturdenkmale sowie insgesamt vier gesetzlich geschützte Biotope (§ 62 LG NRW): Bei einem der gesetzlich geschützten Biotope handelt es sich um den Max-Clemens- Kanal, der auch als Bodendenkmal geschützt ist. Ergänzend zu den Schutzausweisungen weist das Untersuchungsgebiet das Vorkommen von zahlreichen geschützten Tierarten auf (s. hierzu Punkt 5.4.2). Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 5.4.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation Das Untersuchungsgebiet (s. Abb. 1) wird überwiegend zum Wohnen und zur Erholung sowie gewerblich und landwirtschaftlich genutzt. Die Bedeutung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion wurde in der Raumanalyse der UVS mit sehr hoch bis hoch bedeutsam sowie mittel im Bereich der Gewerbegebiete bewertet. Die Bedeutung bzw. Empfindlichkeit der Erholungsfunktion wurde überwiegend mit sehr hoch bewertet, lediglich im Falle der vorhandenen Lärmvorbelastung an den Hauptverkehrsstraßen wurde die Bedeutung auf hoch bzw. mittel herabgestuft. Die Anwohner entlang der Hauptverkehrsstraßen innerhalb des Verkehrsnetzes Münster-Nord (s. Abb. 2) sind gegenwärtig einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die höchsten Verkehrsbelastungen traten im Analyse-Fall 2010 auf den Bundesstraßen B 54 (Steinfurter Straße) und B 219 (Grevener Straße) sowie auf dem 2. Tangentenring auf, insbesondere auf dem York-Ring und dem Lublinring (s. hierzu auch Anlage 1, Tabelle „Entwicklung der Querschnittsbelastungen [KFZ/24h]“). An diesen Straßen sowie an der Ortsdurchfahrt von Coerde und Kinderhaus (K7) treten hohe Lärmbelastungen auf. Durch den weiteren Ausbau der B 51 und den Neubau der B 481 n mit Anschluss an den Schifffahrter Damm werden gemäß der Prognose 2025 Verkehre von den parallel verlaufenden Achsen verlagert. Dies bedeutet eine Entlastung der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Straßen wie dem Schifffahrter Damm, dem Hohen Heckenweg, der Grevener Straße und der Kanalstraße. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Im Untersuchungsgebiet im Bereich der Entlastungsstraße Nord sind durch die Aufhebung der Straßendarstellung keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen feststellbar. Die beschriebenen Wohn- und Erholungsfunktionen bleiben erhalten und sind nicht durch Auswirkungen im Falle der Realisierung der Straße wie Lärm- und Schadstoffimmissionen, Zerschneidung von Funktionsbeziehungen, Veränderung des Landschaftsbildes oder erhebliche Beeinträchtigungen der Erholungsnutzbarkeit etc. betroffen. Generell kommen die mit der Planung der Entlastungsstraße Nord verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen in dem betroffenen Raum zwischen dem Schifffahrter Damm und der Steinfurter Straße nicht zum Tragen. Der Verzicht auf die Planung und die Neudarstellung der bisherigen Straßenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft ist als positive Umweltauswirkung zu werten. Im Bereich des Hauptverkehrsstraßennetzes Münster-Nord wird sich die fehlende Entlastungswirkung der entfallenden Straße insbesondere in den Ortsdurchfahrten von Coerde (Königsberger Straße) und Kinderhaus (Am Burloh) sowie geringfügig auf dem 2. Tangentenring nachteilig auswirken (Verkehrsuntersuchung 2011). Generell ist das Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord Gegenstand der Untersuchungen im Rahmen der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlin ie. Es wird die Lärmsituation geprüft und es werden die Potenziale zur Lärmminderung untersucht. Das aufgezeigte Verfahren ist eine Monitoringmaßnahme (s. Punkt 5.7). Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild einschl. Erholung und Kulturgüter, werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert. Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Der Raum im Bereich der aufzuhebenden Entlastungsstraße Nord wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt, wobei die Ackernutzung etwa doppelt soviel Fläche einnimmt wie die Grünlandnutzung. Grünlandflächen, teilweise als Feucht- und Nassgrünländer, finden sich hauptsächlich in den Tälern von Kinderbach, Aa und Edelbach sowie im unmittelbaren Umfeld der Hofstellen. Ein hoher Anteil von gliedernden Gehölzstrukturen verleiht dem Gebiet insgesamt einen abwechslungsreichen, parkartigen Charakter. Das Gebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans (LP) „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ (LP 2 der Stadt Münster). Als Schutzausweisungen befinden sich im Untersuchungsgebiet folgende: • zwei geschützte Landschaftsbestandteile (Kinderbach und Meerwiese), • zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG „Altenberger Rücken“ und LSG „Nördliches Aatal und Emsniederung“) sowie • vier gesetzlich geschützte Biotope nach § 62 LG NRW und • zahlreiche Naturdenkmäler (Einzelbäume und Baumreihen). Darüber hinaus befinden sich einige schutzwürdige Biotope im Untersuchungsgebiet. Im Rahmen des Teilgutachtens „Fauna“ mit Artenschutzprüfung wurde festgestellt, dass das Untersuchungsgebiet als Lebensraum für zahlreiche streng geschützte, planungsrelevante Arten (Vögel und Fledermäuse) dient. Die Lebensräume von Tieren und Pflanzen (Biotope) im Untersuchungsgebiet wurden überwiegend mit sehr hoch bis hoch bedeutsam bewertet. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßenplanung sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die beschriebenen hochwertigen Lebensräume und ihre Tier- und Pflanzenwelt werden erhalten. Die mit einer weiteren Straßenplanung verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen wie Zerschneidung, Barrierewirkung, Verinselung und Habitatverkleinerung usw. kommen nicht zum Tragen. Die Herausnahme der Straßendarstellung aus dem FNP und die Neudarstellung als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt zu werten. 5.4.3 Boden Derzeitige Umweltsituation Den überwiegenden Teil der Böden im Untersuchungsgebiet nehmen Pseudogleye und im Bereich des Kiessandrückens Plaggenesche ein. Kleinflächig kommen auch Podsole und Gleyböden vor. Die Staunässe- und Grundwasserböden in den Bachtälern im Bereich Meerwiese und Rumphorst zeichnen sich durch eine sehr hohe Bedeutung hinsichtlich ihrer biotischen Lebensraumfunktion aus. Darüber hinaus sind die aufgrund ihrer Archivfunktion für die Natur- und Kulturgeschichte schutzwürdigen Plaggenesche großflächig verbreitet mit einem Schwerpunkt im mittleren Untersuchungsraum. Di e Speicher- und Reglerfunktionen der Böden im Untersuchungsgebiet sind in Teilbereichen mittel bis hoch. Altlasten-/Verdachtsflächen einschließlich historischer Altstandorte befinden sich im Untersuchungsraum an insgesamt 17 Standorten. Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßenplanung sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die dargestellte Trasse quert Bereiche mit hoch bis sehr hoch bedeutsamen Bodenfunktionen. Die mit einer weiteren Straßenplanung verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen auf diese Funktionen und Wertigkeiten kommen nicht zum Tragen. Der Verzicht auf die Straßendarstellung geht mit der Maßgabe der Bodenschutzklausel (§ 1a Abs. 2 BauGB) einher, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und Neuversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Herausnahme der Straßendarstellung aus dem FNP und die Neudarstellung als Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Boden zu werten. Zu Bodendenkmälern s. Punkt 5.4.7 (Kulturgüter). 5.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Der Bereich der im FNP zu streichenden Straßendarstellung wird vom Münsterländer Kiessandzug durchzogen, der ein ergiebiger Grundwassersammler ist. Der wasserreiche Grundwasserstrom, der unter dem Kiessandzug von Süden nach Norden fließt, hat für die Wasserversorgung von Münster große Bedeutung und ist im Untersuchungsgebiet in Teilbereichen als Wasserschutzzone III ausgewiesen. Im gesamten Untersuchungsgebiet hat die Grundwasserergiebigkeit überwiegend eine sehr hohe bis hohe Bedeutung. Von den Fließgewässern des Untersuchungsgebietes wurden die Münstersche Aa sowie der Nord- und Südabschnitt des Kinderbachs mit hoch bedeutsam eingestuft. Von den Stillgewässern haben die Gewässer im Bereich Meerwiese eine hohe bis sehr hohe Bedeutung sowie der Max-Clemens-Kanal und die Gewässer am Haus Rumphorst eine hohe Bedeutung. Die sonstigen Fließ- und Stillgewässer des Untersuchungsgebietes weisen eine mittlere Bedeutung auf. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen wie möglicherweise die Beeinträchtigung des Grundwasserleiters durch Einschnittslage und Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers sowie die Verunreinigung, die Flächeninanspruchnahme und die Überbauung bei den Oberflächengewässern kommen nicht zum Tragen. Der Verzicht auf die Planung und die Neudarstellung der bisherigen Straßenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Wasser zu werten. 5.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Das Klima des Raumes im Bereich der zu streichenden Straßendarstellung ist geprägt von den großflächigen und durchgängigen, relativ waldarmen und agrarisch geprägten Freiräumen, die etwa 79 % der Gesamtfläche einnehmen und als Kaltluftproduktionsfläche dienen. Hierzu zählen alle Flächen, die nicht bebaut oder Verkehrsflächen sind. Die Bedeutung bzw. Empfindlichkeit des Freilandklimas als Kaltluftproduktionsfläche wurde mit mittel und die klimatische und lufthygienische Funktion der Gehölze und Waldflächen mit hoch bewertet. Entlang der Hauptverkehrsstraßen besteht eine Vorbelastung im Hinblick auf Luftschadstoffe. Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßendarstellung im FNP sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen aufgrund von Querung der Gehölzbestände mit hoher Bedeutung hinsichtlich der bioklimatischen und lufthygienischen Filterfunktion sowie durch Schadstoffbelastung entlang der Trasse kommen nicht zum Tragen. Der Verzicht auf die Straßenplanung und die Neudarstellung der bisherigen Trassenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft ist als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Klima zu werten. 5.4.6 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Das komplexe Landschaftsbild mit ländlichem Charakter hat eine sehr hohe Bedeutung für die örtliche Wohnbevölkerung und die lokale wie auch regionale Erholung. Die gut erhaltenen Bereiche der Parklandschaft sind ein wichtiges Zeugnis traditioneller Wirtschaftsformen (altbäuerliche Kulturlandschaft im Bereich der Flur „Teigelkamp“ / Uppenberg (nordöstlich Haus Steinfurter Straße Nr. 226) und in Coerde im Bereich der Flur „Kleischlag“, östlich der Straße Edelbach). Der Raum beidseitig der aufzuhebenden Straßendarstellung weist überwiegend eine hohe bis sehr hohe Bedeutung auf, was sich nicht zuletzt auch in den Schutzgebietsausweisungen widerspiegelt (Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile etc., s. Punkt 5.4.2). In ausgeräumten Agrarbereichen (westlich der Steinfurter Straße) und in den von Menschen gestalteten Freiräumen (Kleingärten, Grünanlagen) sind die Bedeutung und Empfindlichkeit der mittleren Einstufung zugeordnet. Die Landschaftsbildqualität hinsichtlich der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft wurde im Untersuchungsgebiet überwiegend mit sehr hoch bis hoch, teilweise mit mittel und in den Gewerbegebieten mit nachrangig bewertet. Als Entwicklungsziele für die Landschaft sind im Landschaftsplan 2 die Erhaltung (zwischen Steinfurter Straße und Gasselstiege) sowie die Sicherung der Freiraumfunktion (zwischen Gasselstiege und DEK) dargestellt. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen durch Verlust bzw. Überformung prägender Landschaftsbestandteile und gliedernder und belebender Landschaftselemente sowie durch zusätzliche Technisierung und Zerschneidung zusammenhängender Landschaftsbildbereiche kommen nicht zum Tragen. Es entfällt die Querung von hoch und sehr hoch bedeutsamen Landschaftsbildfunktionen wie: - kulturhistorische Münsterländer Parklandschaft mit sehr hoher Bedeutung, - Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, - Landschaftsbildprägende Strukturelemente (lineare Gehölzstrukturen (inkl. Naturdenkmale Gasselstiege), Gewässer, Röhricht, markante Tal- und Geländekanten). Die Entwicklungsziele für die Landschaft „Erhal tung und Sicherung“ bleiben im Bereich der zu streichenden Straßendarstellung erhalten. Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Die Rücknahme der Straßendarstellung im FNP und die Neudarstellung der bisherigen Trassenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Landschaft / Ortsbild zu werten. 5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation Wie aus der Beschreibung des Landschaftsbildes (s. Punkt 5.4.6) hervorgeht, zählen große Bereiche des Untersuchungsgebietes zu der kulturhistorisch sehr wertvollen Münsterländer Parklandschaft, die geprägt ist von gut eingegrünten, alten Hoflagen oder Einzelbebauung, einer dauerhaften Wegeführung, von Bildstöcken / Wegekreuzen, Wallhecken und sonstigen gliedernden Gehölzstrukturen, von Altbaumbestand, hofnahen Weiden und Obstwiesen. Als schutzwürdig sind einzelne Objekte in der Kulturlandschaft einzustufen, die als Zeugnis der traditionellen Kulturlandschaft bzw. der Naturgeschichte einzustufen sind. Dazu zählen im Gebiet beidseitig der aufzuhebenden Straßendarstellung: Bildstöcke, Wegekreuze, Bau- und Bodendenkmale (einschl. archäologischer Fundstellen) und Park-/Gartenanlagen historischen Ursprungs (Haus Wienburg, Haus Nevinghoff, Haus Rumphorst). Als herausragendes Bodendenkmal ist der Max-Clemens-Kanal zu nennen. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen kommen nicht zum Tragen. Die schutzwürdigen Objekte des kulturellen Erbes weisen eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Inanspruchnahme und Zerschneidung auf. Ebenfalls als hoch empfindlich ist die kultur-historisch sehr wertvolle Münsterländer Parklandschaft einzustufen. Da eine Bewertung der Landschaft jedoch bereits unter Punkt 8.4.6 Landschaft / Ortsbild vorgenommen wurde, wird dieser Aspekt unter dem Punkt Kulturgüter und sonstige Sachgüter zur Vermeidung von Doppelbewertungen lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt. Das Bodendenkmal „Max-Clemens-Kanal“ mit seiner sehr hoch bedeutsamen kulturhistorischen Funktion würde von der aufzuhebenden Trasse gequert werden. Die Rücknahme der Straßenplanung und die Neudarstellung der bisherigen Straßenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu werten. 5.4.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Die Nullvariante bedeutet im vorliegenden Fall die Beibehaltung der Darstellung der Entlastungsstraße Nord im Flächennutzungsplan als Voraussetzung für eine verbindliche Bauleitplanung für diese Straße. In diesem Fall wären die aufgezeigten erheblichen Umweltauswirkungen mit umgekehrten Vorzeichen zu sehen, d.h. positive Umweltauswirkungen für die Anwohner der entlasteten Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord sowie negative Umweltauswirkungen auf alle Schutzgüter im Untersuchungsgebiet (s. hierzu die Punkte 8.4.1 bis 8.4.7). Diese erheblichen, negativen Umweltauswirkungen müssten mit geeigneten Maßnahmen soweit möglich vermindert und kompensiert werden und mit den erwünschten Entlastungswirkungen abgewogen werden. Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Der Rat der Stadt Münster hat am 03.02.2010 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Aufhebung der Darstellung der Entlastungsstraße Nord einzuleiten, da die Straßenplanung nicht weiter verfolgt werden soll. Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen insofern nicht in Betracht. 5.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im Folgenden genannten Maßnahmen sowie die Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3 BauGB zu nutzen. Im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung erfolgt eine Überwachung der Verkehrsentwicklung im Verkehrsnetz Münster-Nord. Generell ist das Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord Gegenstand der Untersuchungen im Rahmen der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie. Es wird die Lärmsituation geprüft und es werden die Potenziale zur Lärmminderung untersucht. Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund der Durchführung des Bauleitplans ist gemäß § 4 Abs. 3 BauGB vorgesehen, dass die Behörden die Gemeinde über ihre diesbezüglichen Erkenntnisse informieren. 5.8 Zusammenfassung Die Herausnahme der Darstellung der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat zur Folge, dass sich für die Anwohner im vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord keine Entlastungswirkung hinsichtlich Verkehrsaufkommen und Immissionen einstellen wird. Innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes sind mit der Aufhebung der Darstellung der Entlastungsstraße Nord für alle Schutzgüter positive Umweltauswirkungen verbunden. Dies betrifft sowohl die Menschen hinsichtlich Wohnen und Erholung als auch die Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt sowie die abiotisch e Umwelt mit Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Umweltauswirkungen Schutzgut positiv negativ Menschen: Wohnen und Erholen im Trassenbereich X - Menschen: Wohnen im Bereich Verkehrsnetz Münster-Nord - X Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt X - Boden X - Wasser X - Klima/Luft X - Landschaft/Ortsbild X - Kulturgüter und sonstige Sachgüter X - Tabelle 2: Erhebliche Umweltauswirkungen der 38. Änderung des FNP Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 6. Gesamtabwägung 6.1 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich Das vorliegende FNP-Änderungsverfahren bezweckt die Herausnahme der Darstellung der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP und hat zur Folge, dass sich zwar für die Anwohner im vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord keine Entlastungswirkungen hinsichtlich Verkehrsaufkommen und Immissionen einstellen werden, andererseits aber Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. 6.2 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind", gekennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsber eichs besteht im Bereich der bisher dargestellten Trasse der Entlastungsstraße Nord westlich Grevener Straße eine entsprechend gekennzeichnete Altlastenverdachtsfläche in ei ner Größe von mehr als einem Hektar. Diese Kennzeichnung einer Altlastenverdachtsfläche wird bei der Herausnahme der Trasse aus dem Flächennutzungsplan unverändert beibehalten. 6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich im Bereich der Trasse der Entlastungsstraße Nord überwiegend als Agrarbereiche dar, überlagert im Bereich westlich der Aa durch die Funktion Bereiche für die Wasserwirtschaft mit der Zweckbestimmung „Bereiche zum Schutz der Gewässer“ sowie in den Bereichen Grünzug Gasselstiege, im Bereich zwischen Kanalstraße und Bahnstrecke Münster – Rheine sowie im äußersten Osten im Bereich des Grünzugs Edelbach – Hoppengarten durch die Funktion „Erholungsbereiche“. Ergänzend sind der Grünzug Gasselstiege als „Bereich für den Schutz der Landschaft“ sowie die Aatal-Aue als „Bereich für den Schutz der Natur“ durch entsprechende Randsignaturen gekennzeichnet. Zurzeit wird der Regionalplan Münsterland fortgeschrieben und dessen Entwurf hatte im Zeitraum 17.01. bis 31.07.2011 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Dem Entwurf liegt auch ein geändertes Planzeichenverzeichnis zugrunde. Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans enthält für den Planbereich folgende Aussagen und Darstellungen: Der Änderungsbereich im Bereich der Trasse der Entlastungsstraße Nord ist als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt und mit Ausnahme des Korridors zwischen den Stadtteilen Uppenberg und Kinderhaus-Ost ergänzend flächendeckend mit der Freiraumfunktion „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ gekennzeichnet. Der Bereich der Aatal-Aue ist mit den Freiraumfunktionen „Bereich für den Schutz der Natur“ sowie „Überschwemmungsbereich“ dargestellt. Im Bereich von Kinderhaus- Ost grenzt nördlich an den Änderungsbereich ein Bereich mit der Freiraumfunktion „Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz“. Damit stehen die geplanten Darstellungen der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben und Zielaussagen. Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 14 Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster. Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
Berichtsvorlage
4180 Zeichen
V/0548/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 38. Änderung des Flächennutzungsplans in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost - Herausnahme der Entlastungsstraße Nord - Kenntnisnahme des Entwurfs Beratungsfolge 04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 27.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Trasse der Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem Schifffahrter Damm im Osten öffentlich auszulegen. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Freiraum zwischen den Stadtteilen Rumpho- rst und Uppenberg im Norden des Stadtbezirks Mitte und den Stadtteilen Coerde und Kinderhaus im Süden des Stadtbezirks Nord die Trasse der so genannten Entlastungsstraße Nord als Haupt- verkehrsstraße dar; diese Trasse bildet zugleich die gemeinsame Grenze der beiden Stadtbezir- ke. Sie verbindet die Steinfurter Straße im Westen mit dem Schifffahrter Damm im Osten. Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 "Planung für III. Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD -Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE. Münster sowie der Ratsherren Pfau (UWG), Kersting (ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht und an den Hauptau s- schuss verwiesen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 zu der zugehörigen Verwaltungsvorl a- ge V/0027/2010 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: „1. Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gestrichen. Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstellung aller weit e- ren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente unverzüglich einzuleiten. Vorlagen-Nr.: V/0548/2012 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.08.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0548/2012 2. Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten Landschaftsb e- standteile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft und noch besser in das Biotopverbundnetz eingebunden werden können. Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen St raßen weiter zu erhöhen, soll die Ve r- kehrsbelastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen - Beteiligungsmöglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen, zu gewährleisten, um hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen.“ Auf der Grundlage des Beschlusspunktes 1 hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 mit der Vorlage V/0187/2010 den Beschluss zur entsprechenden Änderung des FNP gefasst und damit das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans formal eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 25.04.2012 in Form einer Bürgerinformati- onsveranstaltung in der Agora des Bürgerhauses Kinderhaus statt. Aus der Bürgeranhörung hat es keine Beiträge bzw. Anregungen seitens der Bürger g egeben, die zu einer Änderung der Planung führen. Die Offenlegung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans soll im Anschluss an die Kenntni s- nahme der vorliegenden Berichtsvorlage durch die Bezirksvertretungen und den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent wicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) im November / Dezember 2012 erfolgen. Für die Offenlegung eines Bauleitplans ist ein Ratsbeschluss nicht erforderlich. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Protokoll der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Planzeichnung – Bisherige Darstellung 4. Planzeichnung – Zukünftige Darstellung 5. Verkehrsuntersuchung
V-0548-2012-Anlage-5-Verkehrsuntersuchung
20556 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 5
zur Vorlage Nr. V/0548/2012
38. Änderung des FNP
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Verkehrsuntersuchung
Verkehrsentwicklungen
im Stadtbezirk Nord (Stadtteile Kinderhaus, Coerde),
im Stadtbezirk Mitte (Bereiche Rumphorst und Uppenberg)
sowie
im Stadtbezirk Ost (Bereich Schifffahrter Damm)
Stand: August 2011
Inhalt Seite
A. Chronologie der Planung.................................................................................................................. - 2 -
B. Verkehrsuntersuchung Entlastungsstraße Nord 2002...................................................................... - 2 -
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen ........................................................................................ - 3 -
C. Verkehrsuntersuchung 2011 – aktuelle Aufgabenstellung............................................................... - 4 -
Analyse der Ist-Situation 2010.......................................................................................................... - 4 -
Prognose 2025.................................................................................................................................. - 5 -
Verkehrsuntersuchung / Seite 1 von 8
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Verkehrsuntersuchung / Seite 2 von 8
A. Chronologie der Planung
Die III. Nordtangente war seit der kommunalen Neugliederung (1975) wesentlicher Bestandteil
des Gesamtverkehrsplans (GVP) und des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster. In
Verbindung mit der Planung des (Verwaltungs-)Zentrums Nord (mit damals geplanten ca. 6.600
Arbeitsplätzen
1) hatte die Stadt Münster bis 1995 immer wieder erklärt, eine III. Nordtangente
zu planen, mit folgenden Zielen bzw. Funktionen:
- Entlastung der Kanalstraße und der Gartenstraße als Zubringer zum Zentrum Nord,
- Entlastung des II. Tangentenrings,
- Entlastung des Straßenzuges Bröderichweg-Königsberger Straße (Ortsdurchfahrt Coerde)
und
- Verbesserung der Erreichbarkeit der Gewerbegebiete in den Stadtbezirken Mitte und Nord.
Die ursprüngliche Planung sah die III. Nordtangente bis 1995 als eine 4-spurige Kfz-Straße mit
planfreien Knotenpunkten im Bereich zwischen Steinfurter Straße und B 481 n vor.
Im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Münster zum ergänzenden Erarbeitungsbeschluss zur
Fortschreibung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) für den Regierungsbezirk Münster –
Teilabschnitt Münsterland – hatte der Rat der Stadt Münster im November 1995 beschlossen,
dass „die Stadt Münster die sogenannte Nordtangente nicht weiter planen wird“. Im Rahmen
des Verfahrens zur Fortschreibung des FNP wurde die III. Nordtangente im 1. offen gelegten
Entwurf 1999 gemäß Ratsbeschluss von 1995 nicht mehr dargestellt.
Bei der Abgabe der Bedenken und Anregungen zum 1. Entwurf zur Offenlegung des FNP
wurde von der Handwerkskammer, der IHK Münster und von politischen Parteien im November
1999 die Beibehaltung der III. Nordtangente im FNP beantragt. Durch Beschluss des Rates im
Juli 2002 wurde dieser Antrag aufgegriffen und die zwischenzeitlich umbenannte
Entlastungsstraße Nord als zweispurige, innerörtliche Entlastungsstraße auf der Trasse der
bisherigen III. Nordtangente zwischen Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm im Entwurf zur
2. Offenlegung im FNP dargestellt.
In dieser Form hat der Rat der Stadt Münster im Juni 2003 die Entlastungsstraße Nord als
Bestandteil des fortgeschriebenen FNP beschlossen, der nach seiner Genehmigung seit dem
08.04.2004 wirksam ist.
B. Verkehrsuntersuchung Entlastungsstraße Nord 2002
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hatte 1999 vier Anträge zu Einzelfragen im
Zusammenhang mit der III. Nordtangente gestellt; in Verbindung mit der Diskussion und
parlamentarischen Beratung zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Gewerbegebiets
Nienkamp-Meßkamp hatten Geschäftsleute aus dem Gebiet eine zusätzliche
Straßenverbindung zwischen Grevener Straße und Kanalstraße gefordert.
Zur Prüfung der vorgenannten Anträge wurde 1999 ein externes Ingenieurbüro (IVV Aachen)
beauftragt, die gesamtstädtische Verkehrsbedeutung des Gesamtstraßenzuges der damaligen
III. Nordtangente zu untersuchen. Dazu wurde für das Zieljahr 2015 das gesamtstädtische
Verkehrsnetz gemäß Entwurf zur Fortschreibung des FNP mit Hilfe des GVP-Verkehrsmodells
Münster zugrunde gelegt.
1 Eine Nennung der aktuellen Anzahl der bestehenden Arbeitsplätze ist nicht möglich; es gibt keine
Statistik zur Erfassung von Arbeitsplätzen
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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Mit der Vorlage Nr. V/0378/2002 „Verkehrsuntersuchung Entlastungsstraße Nord“, die am
18.06.2002 in der BV Münster-Nord beraten wurde, sollten die Ergebnisse der
Verkehrsuntersuchungen zur geplanten Entlastungsstraße Nord (vormals III. Nordtangente)
vorgelegt und verschiedene Fragestellungen sowohl gesamtstädtisch als auch stadtteilbezogen
auf die Stadtbezirke Münster-Nord im Wesent lichen und Münster-Mitte beantwortet werden. Die
Vorlage wurde auch den Mitgliedern der BV Münster-Mitte und des damaligen
Planungsausschusses zur Kenntnis gegeben und diente auch für die weiteren Beratungen im
Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans.
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen
Das gesamtstädtische Verkehrsgutachten 2002 macht deutlich, dass eine Entlastungsstraße
Nord als zweispurige innerstädtische Verbindungsstraße zwischen Steinfurter Straße und
Schifffahrter Damm einen hohen Verkehrswert besitzt. Gleichzeitig kann eine solche
Straßenverbindung wichtige stadtstrukturelle Funktionen durch Verbesserung der Erreichbarkeit
der Gewerbegebiete in den Stadtbezirken Mitte und Nord (Nienkamp/Meßkamp,
Verwaltungszentrum Nord, Gewerbegebiete am Schifffahrter Damm und Hessenweg) erfüllen
und einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Stadtteile Kinderhaus (vornehmlich Straßenzug
Wilkinghege und Bröderichweg) und Coerde (Königsberger Straße) im Zuge der Kreisstraße (K)
7 und für die Innenstadt (Kanalstraße, Gartenstraße, II. Tangentenring) erfüllen vor dem
Hintergrund, dass in den nächsten Jahren mit einem noch deutlich steigenden Kfz-
Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet von Münster zu rechnen ist.
Die wesentlichen Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung 2002 können wie folgt
zusammengefasst werden:
1. Den höchsten Verkehrswert und deutliche Verkehrsentlastungen für den Stadtteil Coerde
bringt der Neubau eines Teilabschnitts der Entlastungsstraße Nord zwischen Schifffahrter
Damm und Kanalstraße mit Anbindung des Zentrums Nord über die damals seit langem
planungsrechtlich gesicherte, so genannte Bahntangente.
2. Die Errichtung eines Teilabschnitts der Entlastungsstraße Nord nur im Bereich zwischen
Schifffahrter Damm und Hoher Heckenweg bringt eine nur geringe Entlastung der
Königsberger Straße. Es muss sogar befürchtet werden, dass durch einen solchen Ausbau
sich eine ungünstige und nicht gewollte Bündelung des Kfz-Verkehrs auf den Südteil des
Hohen Heckenwegs ergeben kann.
3. Die von den Antragstellern aus dem Gewerbegebiet Nienkamp/Meßkamp beantragte neue
Querverbindung zwischen Grevener Straße und Kanalstraße mit Anbindung der Regina-
Protmann-Straße alleine bringt keine Verbesserung der Erreichbarkeit des Gewerbegebiets
und führt auch nicht zu der gewünschten Verkehrsentlastung des Bröderichwegs. Erst in
Verbindung mit den angrenzenden Teilabschnitten einer Entlastungsstraße Nord wird die
angestrebte Verbesserung der Erreichbarkeit des Gewerbegebiets Nienkamp/Meßkamp
erreicht.
4. Eine Entlastung des Stadtteils Kinderhaus kann erreicht werden, wenn die
Entlastungsstraße Nord im Abschnitt zwischen Steinfurter Straße und Kanalstraße gebaut
wird.
5. Aus gesamtstädtischer Sicht ergibt sich hinsichtlich der Auswahl und Festlegung der
Priorität von Planungs- und Bauabschnitten die Empfehlung, die Planung einer
Entlastungsstraße von Osten nach Westen aufzunehmen und auf dieser Grundlage
einzelne Teilabschnitte festzulegen.
Diese Ergebnisse rechtfertigen und begründen die Darstellung einer solchen innerstädtischen
Straßenverbindung als Entlastungsstraße Nord im fortgeschriebenen FNP.
Verkehrsuntersuchung / Seite 3 von 8
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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
C. Verkehrsuntersuchung 2011 – aktuelle Aufgabenstellung
Für die 38. Änderung des FNP (Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP) sind
Aussagen über die zu erwartende zukünftige Verkehrsverteilung und -belastung einzelner
Straßenabschnitte im Hauptverkehrsstraßennetz im Planbereich in den Stadtteilen Kinderhaus,
Coerde, Uppenberg, Rumphorst und in der nördlichen Innenstadt für den Planfall „Netz ohne
die Entlastungsstraße Nord“ aufzuzeigen. Hierzu wird die aktuelle Verkehrssituation
(Datenbasis Stand 2010) in einer Analyse aufbereitet und erläutert. Anschließend wird die
Prognosesituation 2025 für den Planfall „Netz ohne die Entlastungsstraße Nord“ beschrieben.
Abschließend werden die verkehrlichen Konsequenzen aufgezeigt, die aus der Herausnahme
der Entlastungsstraße Nord für die o. g. Stadteile entstehen.
Analyse der Ist-Situation 2010
Die Stadtteile Kinderhaus, Coerde, Uppenberg und Rumphorst werden durch das
Hauptverkehrsstraßennetz – wie in Abbildung 1 dargestellt – erschlossen. Im Einzelnen handelt
es sich um folgende Straßen (Bezeichnung einer klassifizierten Straße): Steinfurter Straße (B
54), Grevener Straße (B 219), Wilkinghege (K 7), die Ortsdurchfahrt in Kinderhaus – bestehend
aus den Straßen Westhoffstraße (tlw. K 7), Am Burloh (K 7) und Kristiansandstraße –,
Kanalstraße (K 13), Hoher Heckenweg (K 8), Schifffahrter Damm (L 587), die Netzverbindung
(K 7) zwischen Grevener Straße im Westen und Schifffahrter Damm im Osten und zugleich die
Ortsdurchfahrt in Coerde, bestehend aus den Straßen Bröderichweg, Zum Rieselfeld,
Holtmannsweg und Königsberger Straße, die Gartenstraße und der Abschnitt des zweiten
Tangentenrings (K 6) zwischen Steinfurter Straße und Ostmarkstraße – gebildet aus den
Teilabschnitten Friesenring, Cheruskerring, Lublinring und Niedersachsenring.
Abbildung 1: Hauptverkehrstraßennetz in den Stadteilen Coerde, Kinderhaus, Uppenberg,
Rumphorst
Verkehrsuntersuchung / Seite 4 von 8
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Die Steinfurter Straße, die Grevener Straße und der zweite Tangentenring sind vierstreifig
ausgebaut. Entsprechend ihres Ausbaustandards werden diese Straßen werktäglich von
deutlich über 20.000 Kraftfahrzeugen belastet (Datenbasis Stand 2010). Auf einzelnen
Streckenabschnitten liegen die Spitzenbelastungen sogar bei über 37.000 Kfz/24h (York-Ring).
Die Straßen des übrigen Hauptverkehrsstraßennetzes sind zweistreifige Straßen. Hier liegen
die täglichen Verkehrsbelastungen zwischen 10.000 Kfz und 15.000 Kfz. Lediglich die Straße
Am Burloh (bis zu 6.900 Kfz/24h), die Kristiansandstraße (bis zu 4.800 Kfz/24h) und die
westliche Königsberger Straße (bis zu 8.300 Kfz/24h) werden täglich von deutlich weniger
Kraftfahrzeugen befahren.
Im Zuge des vierstreifigen Straßennetzes kommt es auf Grund der hohen Verkehrsbelastungen
in den Verkehrsspitzen zu Störungen im Verkehrsfluss. Die maximalen Kapazitäten der
Knotenpunkte der Hauptverkehrsstraßen werden erreicht und es kommt vereinzelt zu
Staubildungen. Diese Verkehrssituation tritt vor allem im Zuge des zweiten Tangentenrings auf.
Im übrigen 2-streifigen Straßennetz können die vorhandenen Verkehrsmengen weitgehend
störungsfrei mit ausreichenden Verkehrsqualitäten abgewickelt werden. Eine Ausnahme bildet
die Straße Wilkinghege. Hier lösen die vorhandenen Verkehrsbelastungen Verkehrsstauungen
aus, insbesondere am Knotenpunkt Wilkinghege/Steinfurter Straße.
Die vorhandenen Verkehrsbelastungen in den Ortsdurchfahrten Kinderhaus und Coerde sowie
die Situation entlang des zweiten Tangentenrings sind verkehrstechnisch, städtebaulich und
umwelttechnisch nicht unproblematisch. Diese Entwicklung wurde bereits im
Gesamtverkehrsplan (GVP) 1986 für das damalige Prognosejahr 2000 vorhergesagt:
„Ohne eine III. Nordtangente wären vor allem aufgrund des Ziel- und Quellverkehrs zum
Verwaltungszentrum Nord erhebliche, städtebaulich kaum lösbare Verkehrsprobleme zu
erwarten, – vor allem in Coerde und Kinderhaus, aber auch auf der II. Nordtangente (York-
Ring/Niedersachsenring) am Rande der Innenstadt.
Fazit: Für die langfristige Stadt- und Verkehrsplanung ist die Bündelung des innerstädtischen
Durchgangsverkehrs, des Schwerverkehrs und des Gewerbeverkehrs auf einer III.
Nordtangente unverzichtbar. Deshalb ist die Flächensicherung im Flächennutzungsplan
weiterhin zu gewährleisten.“
Prognose 2025
Für die Prognose 2025 werden die Rahmenbedingungen des aktuellen FNP berücksichtigt,
jedoch ohne die Entlastungsstraße Nord (allerdings mit Fertigstellung der B 481n). Darüber
hinaus werden die verkehrlichen Umbau-Maßnahmen für die Erweiterung des Zentrums
Kinderhaus bei den Simulationsberechnungen für die Prognosebelastungen im
Hauptverkehrstraßennetz berücksichtigt.
Gesamtstädtisch wird das Verkehrsaufkommen bis 2025 weiter leicht um rd. 7,4 % ansteigen,
von aktuell (Datenbasis 2007) 1,435 Mio. Wege und Fahrten pro Tag auf 1,541 Mio. Wege und
Fahrten pro Tag im Jahr 2025. Im Zeitraum 1982 bis 2007 war das Verkehrsaufkommen um
insgesamt 26,4 % von 1,135 Mio. auf 1,435 Mio. Wege und Fahrten angestiegen.
Gründe für den prognostizierten Anstieg des gesamtstädtischen Verkehrsaufkommens sind im
Wesentlichen
eine noch weiterhin positive Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Münster,
der Anstieg an Arbeitsplätzen in Münster,
der Anstieg des Pendlerverkehrs, der zu über 80 % mit dem Pkw abgewickelt wird und
Verkehrsuntersuchung / Seite 5 von 8
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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
der nach wie vor deutlich wachsende Fahrzeugbestand in der Stadt und im Umland; in
Münster ist der Kfz-Bestand im Zeitraum 1990-2006 um ca. 50.000 Kfz (+ 38,9 %)
angestiegen, das bedeutet im Durchschnitt einen jährlichen Zuwachs um ca. 2,4 %. In den
vier Münsterlandkreisen (BOR, COE, ST, WAF) wuchs der Bestand an Kraftfahrzeugen im
Zeitraum 1996-2006 um insgesamt 20,8 %, von 1996: 730.907 Kfz auf 2006: 883.010 Kfz.
Ein Großteil des prognostizierten Verkehrszuwachses entfällt dabei auf den Kfz-Verkehr. Dieser
wird von rd. 688.000 Kfz Personenfahrten/Tag im Jahr 2007 um rd. 10% auf ca. 755.000 Kfz-
Personenfahrten/Tag 2025 zunehmen. Dementsprechend werden auch die
Verkehrsbelastungen im Straßennetz weiter steigen.
Im Zeitraum 1982 bis 2007 war der Kfz-Verkehr um ca. 33 % bzw. rd. 170.000 Kfz-
Personenfahrten/Tag gestiegen; dabei hatte sich die Anzahl der Kfz-Personenfahrten/Tag beim
Stadt-Umland-Verkehrs (Pendlerverkehr) in diesem Zeitraum nahezu verdoppelt.
Für 17 repräsentative Querschnitte im Untersuchungsraum wurden die Verkehrsbelastungen
Analyse 2010 zu Prognose 2025 vergleichend gegenüber gestellt. Die folgende Abbildung zeigt
die Lage der ausgewählten Querschnitte.
Abbildung 2: Lage der Querschnitte
Verkehrsuntersuchung / Seite 6 von 8
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Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuelle (2010) und die Prognosebelastung 2025 der
ausgewählten Querschnitte.
STADTTEIL Tages-Verkehrsbelastung
Nr.
Quer-
schnitt
Streckenabschnitt Bestand
2010
Prognose
2025
Entwicklung
in %
KINDERHAUS
1 Steinfurter Straße – West, westlich
Wilkinghege
43.000 44.400 +3,3
3 Wilkinghege 12.400 13.700 +10,5
4 Westhoffstraße – Süd, östlich
Wilkinghege
10.500 8.400 -20,0
5 Am Burloh 6.900 10.000 +44,9
6 Kristiansandstraße 4.700 4.300 -8,5
16 Zum Rieselfeld, östlich Kanalstraße 10.400 12.400 +19,2
17 Bröderichweg 12.100 13.300 +9,9
INNENSTADT – NORD
2 Steinfurter Straße – Ost, westlich II.
Ring
31.800 33.000 +3,8
7 York-Ring 37.300 37.500 +0,5
8 Grevener Straße, nördlich II. Ring 28.700 24.600 -14,3
9 Lublinring 34.600 37.000 +6,9
10 Kanalstraße, südlich Bröderichweg 11.800 11.000 -6,8
11 Hoher Heckenweg 11.100 9.000 -18,9
12 Schifffahrter Damm, nördlich
Ostmarkstraße
10.000 7.900 -21,0
GELMER – DYCKBURG
13 Schifffahrter Damm, nördlich
Mariendorfer Straße
14.100 6.100 -56,7
COERDE
14 Königsberger Straße, östlich Hoher
Heckenweg
10.100 13.400 +32,7
15 Königsberger Straße, westlich Hoher
Heckenweg
8.300 10.600 +27,7
Tabelle: Entwicklung der Querschnittsbelastungen [KFZ/24h]
Wie die Daten der Tabelle zeigen, wird sich das Verkehrsbild im Stadtbezirk Nord bis 2025
deutlich verändern. Die allgemeine Verkehrszunahme sowie die lokalen, siedlungsstrukturellen
und verkehrstechnischen Veränderungen in Kinderhaus (u. a. Verlegung der Westhoffstraße im
Zentrum, Ersatz von Ampel geregelten Kreuzungen durch Kreisverkehre) führen dazu, dass die
Straße Am Burloh zukünftig deutlich stärker belastet wird (Querschnitt 5, plus rd. 45%) und die
parallel verlaufenden Straßen Westhoffstraße (Querschnitt 4) und Kristiansandstraße
(Querschnitt 6) entsprechend entlastet werden.
Die allgemeine Verkehrszunahme bis 2025 verursacht auf der Steinfurter Straße und dem
zweiten Tangentenring leichte Belastungszunahmen, die allerdings deutlich unter 10 % liegen.
Da aber gerade diese Straßenzüge bereits heute an ihre Belastungsgrenzen stoßen, führt die
allgemeine Verkehrszunahme auf diesen Straßenabschnitten zu weiteren
Verdrängungsverkehren, die wiederum zu Lasten des nachgeordneten Straßennetzes gehen.
Hierdurch steigen vor allem in der Ortsdurchfahrt von Coerde die Querschnittsbelastungen um
ca. 28% bzw. 33% an. Für z. B. die Königsberger Straße, östlich Hoher Heckenweg, bedeutet
dies, dass das Verkehrsaufkommen von heute rd. 10.100 Kfz/24h auf 13.400 Kfz/24h im
Prognosejahre 2025 ansteigen wird.
Verkehrsuntersuchung / Seite 7 von 8
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
38. Änderung des Flächennutzungsplans
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord
Verkehrsuntersuchung / Seite 8 von 8
Der weitere Ausbau der B 51 und der Neubau der B 481n mit Anschluss an den Schifffahrter
Damm werden ebenfalls das Verkehrsbild nachhaltig verändern; seit dem 30.09.2011 liegt für
diese Projekte der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vor. Zwar ist die
konkrete Umsetzung der Projekte gegenwärtig ungewiss, aber in der Prognose 2025 wurde die
Fertigstellung der B 481n unterstellt. Die B 481n bündelt dann Verkehre und wird im Jahre 2025
täglich von bis zu 26.000 Kraftfahrzeugen befahren. Da es sich hierbei vorrangig um verlagerte
Verkehrsbeziehungen handelt, werden die parallel (in Nord-Süd-Richtung) verlaufenden Achsen
im Untersuchungsgebiet entlastet: So werden die Verkehrsbelastungen im Zuge des
Schifffahrter Damms um bis zu rd. 57 % (Querschnitt 13) sinken. Die Verkehrsbelastung am
Querschnitt 8 auf der Grevener Straße sinkt danach um rd. 14 %, die Kanalstraße erfährt eine
Entlastung um rd. 7 % (Querschnitt 10) und der Hohe Heckenweg wird um rd. 19 % entlastet
(Querschnitt 11).
Insgesamt ist wegen des bis 2025 weiterhin noch steigenden Verkehrsaufkommens in Münster
mit teilweise noch deutlichen Steigerungen des Verkehrsaufkommens insbesondere im Bereich
der Ortsdurchfahrten Kinderhaus und Coerde im Zuge der Kreisstraße 7 zu rechnen, wobei die
Schwerpunkte des Zuwachses im Bereich der Wilkinghege und des Bröderichwegs im Stadtteil
Kinderhaus sowie insgesamt auf der Königsberger Straße im Stadtteil Coerde liegen werden.
Bei diesen Steigerungen um bis zu rd. 33 % bzw. absolut ca. 3.300 Kfz-Fahrten/24h
(Königsberger Straße, Querschnitt 14) gegenüber der Verkehrssituation im Jahr 2010 darf aber
nicht außer Acht gelassen werden, dass der nochmalige leichte Anstieg des
Verkehrsaufkommens auf dem II. Tangentenring bedeutet, dass hier die Anwohner weiterhin
einer täglichen Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, die rund dem Dreifachen der bestehenden
bzw. prognostizierten Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten in Kinderhaus und Coerde
entspricht.
V-0548-2012-Anlage-3-Bisherige-Darstellung
772 Zeichen
Plan zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0548/2012 Bisherige Darstellung h hi h Bl x j ni "0, 5 Fi Z; ITFIID)GE =. SI IT ot 2 / | \g- | \" \ N N \ s & SZ, % S IBIE:: Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Gewerbegebiet Flächen für den Gemeinbedarf Flächen für Ver- und Entsorgung Grünflächen Wasserflächen Flächen für die Landwirtschaft Flächen für Wald Fläche für Bahnanlagen Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Dortmund-Ems-Kanal Fläche für Aufschüttungen Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha Änderungsbereich Amt für WE Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes N _ m Stand: 10.02.2012 M.: 1: 15.000
V-0548-2012-Anlage-4-Zukünftige-Darstellung
748 Zeichen
Plan zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0548/2012 Neue Darstellung — kl, Fr En An a) I. h RER m " 7, NW) Z RETE: ICIITI I ITE ES Ur Wohnbaufläche RN Gemischte Baufläche AkeH Gewerbegebiet Flächen für den Gemeinbedarf — Flächen für Ver- und Entsorgung Grünflächen Wasserflächen Flächen für die Landwirtschaft Flächen für Wald Fläche für Bahnanlagen Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Dortmund-Ems-Kanal Fläche für Aufschüttungen Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha Änderungsbereich A mt für „" Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes _ m M.: 1: 15.000 N Stand: 10.02.2012
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (34)
- Steinfurter Straße
- Königsberger Straße
- Westhoffstraße
- Kanalstraße 10
- Grevener Straße
- Gartenstraße
- Kristiansandstraße 4
- Schifffahrter Damm
- Bröderichweg 12
- Holtmannsweg
- Lublinring 34
- York-Ring 37
- Teigelkamp
- Nienkamp
- Hoher Heckenweg 11
- Cheruskerring
- Idenbrockplatz 8
- Am Burloh 6
- Zum Rieselfeld
- Regina-Protmann-Straße
- Niedersachsenring
- Mariendorfer Straße 14
- Vorbergs Hügel
- Ostmarkstraße 10
- Hoppengarten
- Gasselstiege
- Wilkinghege 43
- Friesenring
- Kinderhaus 1
- Edelbach
- Heckenweg
- Nevinghoff
- Hessenweg
- Meßkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0548/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.07.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37