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V/0548/2012

38. Änderung FNP - Kenntnisnahme des Entwurfs

Vorlagen 18.07.2012

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V-0548-2012-Anlage-1-Buergeranhoerung

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V-0548-2012-Anlage-2-Begruendung

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Berichtsvorlage

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V-0548-2012-Anlage-5-Verkehrsuntersuchung

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V-0548-2012-Anlage-3-Bisherige-Darstellung

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V-0548-2012-Anlage-4-Zukünftige-Darstellung

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Ansehen

V-0548-2012-Anlage-1-Buergeranhoerung

33655 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0548/2012 
 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung    13.07.2012 
61.22-0001   Herr Krause-Kämereit     6111 
 
 
 
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB 
 
 
 
Stadtbezirke:  Münster-Mitte, -Nord und -Ost  
 
 
Anlass:  38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt 
Münster in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost - 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord -  
 
 
Datum / Zeit:  25.04.2012, 18.30 Uhr 
 
 
Ort:  Agora des Bürgerhauses Kinderhaus,  
Idenbrockplatz 8, 48159 Münster  
  
 
Teilnehmer: ca. 100 Bürgerinnen und Bürger  
 
 
Leitung der Bürgeranhörung:  Herr Manfred Igelbrink, Bezirksbürgermeister MS-Nord 
 Herr Peter Fischer-Baumeister, Bezirksbürgermeister MS-
Mitte 
 
 
Vertreterinnen und Vertreter Herr Tobias Krause-Kämereit, Stadtplanungsamt 
der Verwaltung:  Herr Ralf Renkhoff, Stadtplanungsamt 
Frau Maria Dirking, Stadtplanungsamt, Protokoll 
 
 
Herr Bezirksbürgermeister Manfred Igelbrink eröffnete um 18.35 Uhr die Bürgeranhörung, 
begrüßte die Anwesenden und richtete Grüße von Frau Martina Klimek, Bezirksbürgermeisterin 
des Stadtbezirks Münster-Ost, aus, die wegen einer parallel stattfindenden Veranstaltung zum 
Bürgerhaushalt im Stadtbezirk Münster-Ost nicht an der Bürgeranhörung teilnehmen konnte. 
Herr Igelbrink informierte anschließend über den geplanten Ablauf der Veranstaltung.  
Anschließend erläuterte Herr Krause-Kämereit das Verfahren zur Änderung des 
Flächennutzungsplans, dessen förmlicher öffentlicher Teil mit dieser Veranstaltung begonnen 
hat, und stellte das der Flächennutzungsplan-Änderung zugrunde liegende Konzept vor:  
 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Freiraum zwischen den Stadtteilen 
Rumphorst und Uppenberg im Norden des Stadtbezirks Mitte und den Stadtteilen Coerde und 
Kinderhaus im Süden des Stadtbezirks Nord die Trasse der so genannten Entlastungsstraße 
Nord als Hauptverkehrsstraße dar. Sie verbindet die Steinfurter Straße im Westen mit dem 
Schifffahrter Damm im Osten. Die Trasse der Entlastungsstraße Nord verläuft dabei 
ausschließlich in dem Freiraum, der im Grünsystem und Freiraumkonzept gemäß der 
Grünordnung Münster Bestandteil des 2. Grünrings ist. Dieser Abschnitt des 2. Grünrings 
verbindet dabei auch die aus nördlichen Richtungen in den Grünring mündenden 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 1 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Hauptgrünzüge „Hoppengarten – Edelbach“ im Nordos ten, „Nördliches Aatal“ im Norden und 
„Vorbergs Hügel – Gasselstiege“ im Nordwesten.  
Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 "Planung für III. 
Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD-Fraktion, der Fraktion 
Bündnis90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke.Münster sowie der Ratsherren Pfau (UWG), 
Kersting (ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss 
verwiesen. Der Hauptausschuss hat am 03.02.2010 zu der zugehörigen Verwaltungsvorlage 
V/0027/2010 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 
 
„1.  Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter 
Straße und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gestrichen. 
Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstellung aller 
weiteren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente unverzüglich einzuleiten. 
 
2.  Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten 
Landschaftsbestandteile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft und 
noch besser in das Biotopverbundnetz eingebunden werden können. 
Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen Straßen weiter zu erhöhen, soll die 
Verkehrsbelastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen-
Beteiligungsmöglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen, zu gewährleisten, um 
hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen.“ 
 
Auf der Grundlage des Beschlusspunktes 1 hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 mit 
der Vorlage V/0187/2010 den Beschluss zur entsprechenden Änderung des FNP gefasst und 
damit das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans formal eingeleitet.  
 
Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans hatte der 
Planungsausschuss am 07.03.2002 beschlossen, dass die Entlastungsstraße Nord als eine 
innerstädtische Straßenverbindung zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem 
Schifffahrter Damm im Osten als Hauptverkehrsstraße im Entwurf zur Fortschreibung des FNP 
darzustellen ist. Aufgrund der Darstellung der Entlastungsstraße Nord im FNP wurde die 
ebenfalls im FNP bestehende Darstellung des Straßenzuges der Kreisstraße 7 (K 7), die bisher 
als Teil des innerstädtischen und die Stadtteile verbindenden Hauptstraßennetzes fungierte und 
durch die geplante Entlastungsstraße Nord eine deutliche Verkehrsentlastung erfahren sollte, 
entbehrlich und sie wurde zwischen Schifffahrter Damm und Steinfurter Straße aus dem 
Flächennutzungsplan herausgenommen.  
In Folge der nunmehr geplanten Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP 
müssen dafür andere Straßen die im FNP bisher dargestellte Verbindungsfunktion der 
Entlastungsstraße Nord im klassifizierten Hauptverkehrsstraßennetz übernehmen und als 
Hauptverkehrsstraßen neu bzw. erneut im FNP dargestellt werden. Entsprechend soll die K 7 
zwischen dem Schifffahrter Damm im Osten – über Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum 
Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter 
Straße im Westen erneut als Hauptverkehrsstraße im FNP dargestellt werden.  
 
Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat Auswirkungen hinsichtlich der 
zukünftigen Verkehrsverteilung und -belastung einzelner Straßen bzw. Straßenabschnitte im 
Änderungsbereich. Diese Auswirkungen sind ausführlich in der Tabelle: „Entwicklung der 
Querschnittsbelastungen [KFZ/24h]“ (s. Anlage) beschrieben, die in der Versammlung zur 
Bürgeranhörung präsentiert wurde. Für 17 repräsentative Querschnitte im Untersuchungsraum 
wurden hier die Verkehrsbelastungen Analyse/Bestand 2010 zu Prognose 2025 vergleichend 
gegenüber gestellt.  
 
Prognose 2025
 
Für die Prognose 2025 wurden die Rahmenbedingungen des aktuellen FNP berücksichtigt, 
jedoch ohne die Entlastungsstraße Nord (allerdings mit Fertigstellung der B 51/B 481n). 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 2 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Darüber hinaus wurden die verkehrlichen Umbau-Maßnahmen für die Erweiterung des 
Zentrums Kinderhaus bei den Simulationsberechnungen für die Prognosebelastungen im 
Hauptverkehrstraßennetz berücksichtigt. 
 
Gesamtstädtisch wird das Verkehrsaufkommen bis 2025 weiter um rd. 7,4 % ansteigen, von 
aktuell (Datenbasis 2007) 1,435 Mio. Wege und Fahrten pro Tag auf 1,541 Mio. Wege und 
Fahrten pro Tag im Jahr 2025. Im Zeitraum 1982 bis 2007 war das Verkehrsaufkommen um 
insgesamt 26,4 % von 1,135 Mio. auf 1,435 Mio. Wege und Fahrten angestiegen.  
Gründe für den prognostizierten Anstieg des gesamtstädtischen Verkehrsaufkommens sind im 
Wesentlichen  
ƒ eine noch weiterhin positive Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Münster, 
ƒ der Anstieg an Arbeitsplätzen in Münster,  
ƒ der Anstieg des Pendlerverkehrs, der zu über 80 % mit dem Pkw abgewickelt wird und  
ƒ der nach wie vor deutlich wachsende Fahrzeugbestand in der Stadt und im Umland. 
 
Ein Großteil des prognostizierten Verkehrszuwachses entfällt dabei auf den Kfz-Verkehr. Dieser 
wird von rd. 688.000 Kfz-Personenfahrten/Tag im Jahr 2007 um rd. 10% auf ca. 755.000 Kfz-
Personenfahrten/Tag 2025 zunehmen. Dementsprechend werden auch die 
Verkehrsbelastungen im Straßennetz weiter steigen. Zum Vergleich: Im Zeitraum 1982 bis 2007 
war der Kfz-Verkehr um ca. 33 % bzw. rd. 170.000 Kfz-Personenfahrten/Tag gestiegen; dabei 
hatte sich die Anzahl der Kfz-Personenfahrten/Tag beim Stadt-Umland-Verkehr 
(Pendlerverkehr) in diesem Zeitraum nahezu verdoppelt.  
 
Zusammenfassung der Auswirkungen im Verkehrsnetz
 
Wegen des bis 2025 insgesamt weiterhin noch steigenden Verkehrsaufkommens in Münster ist 
insbesondere auch mit teilweise deutlichen Steigerungen des Verkehrsaufkommens im Bereich 
der Ortsdurchfahrten Kinderhaus und Coerde im Zuge der Kreisstraße 7 zu rechnen. Die 
Schwerpunkte des Zuwachses liegen dabei im Bereich der Straße Wilkinghege und des 
Bröderichwegs im Stadtteil Kinderhaus sowie insgesamt auf der Königsberger Straße im 
Stadtteil Coerde. Bei diesen Steigerungen um bis zu rd. 33 % bzw. absolut ca. 3.300 Kfz-
Fahrten/24h (Königsberger Straße, Querschnitt 14) gegenüber der Verkehrssituation im Jahr 
2010 darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass der nochmalige leichte Anstieg des 
Verkehrsaufkommens auf dem II. Tangentenring bedeutet, dass hier die Anwohner weiterhin 
einer täglichen Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, die rund dem Dreifachen der bestehenden 
bzw. prognostizierten Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten in Kinderhaus und Coerde 
entspricht.  
 
Zur Vervollständigung eines geschlossenen Straßennetzes sind ergänzend die Kanalstraße 
nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der Hohe Heckenweg nach Norden bis zur 
Königsberger Straße als Hauptverkehrsstraßen darzustellen.  
 
Durch die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird deren Trasse entsprechend der 
nördlich bzw. südlich angrenzenden Darstellungen im Bereich östlich des Kinderbachs 
überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage neu dargestellt. Im Bereich 
zwischen Kinderbach und Steinfurter Straße wird die Trasse entsprechend der nördlich bzw. 
südlich angrenzenden Darstellungen als Fläche für die Landwirtschaft neu dargestellt.  
 
Das vorliegende FNP-Änderungsverfahren bezweckt die Herausnahme der Darstellung der 
Entlastungsstraße Nord aus dem FNP und hat zur Folge, dass sich zwar für die Anwohner im 
vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord keine Entlastungswirkungen hinsichtlich 
des Verkehrsaufkommens und der Immissionen einstellen werden, andererseits aber Eingriffe 
in Natur und Landschaft vermieden werden. Ein Ausgleich ist für die Herausnahme der 
Darstellung der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP nicht erforderlich. 
 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 3 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Im Anschluss daran forderte Herr Igelbrink die Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Meinung zur 
geplanten Änderung des Flächennutzungsplans zu äußern sowie Fragen zu stellen.  
 
Die nachfolgend aufgeführten Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern wurden 
nach Themengruppen sortiert und themenspezifisch in der Veranstaltung zur Bürgeranhörung 
von der Verwaltung wie folgt beantwortet.  
• Ein Bürger hielt der Verwaltung vor, sie habe die Ergebnisse der 
Umweltverträglichkeitsstudie mit überwiegend positiven Auswirkungen des Verzichts auf 
die Entlastungsstraße nicht erwähnt. Er warf der Verwaltung eine einseitige Stellungnahme 
vor. 
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass er seinen Vortrag wegen Zwischenfragen noch nicht 
habe abschließen können. Wegen der einsetzenden Diskussion habe er seinen Vortrag jedoch 
vorzeitig beendet und vorgesehen, diese Aspekte im Rahmen der weiteren Antworten 
einbringen zu können.  
 
• Ein Bürger wies auf die Aufgabe der Verwaltung hin, den Sachverhalt neutral darzustellen. 
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass eine nicht wertende Darstellung der Sachverhalte 
Aufgabe der Verwaltung sei. Dazu gehöre aber auch das Aufzeigen der Wirkungen des 
Verzichts auf die Entlastungsstraße Nord auf die zukünftige Verkehrsverteilung im vorhandenen 
Straßennetz der betroffenen Stadtteile.  
 
 
Umweltbelange
 
• Ein Bürger wies darauf hin, dass mit Realisierung der Nordtangente die Belastung des 
Korridors erheblich höher ausfallen würde, als ohne die zusätzliche Straße, da mit der 
Realisierung der Nordtangente zusätzliche Verkehre entstehen würden.  
• Ergänzend wies ein Bürger auf den hohen ökologischen Eingriff der Trasse durch das Aatal 
hin; die Frischluftschneise würde durch diesen Straßenbau zerstört.  
 
Herr Krause-Kämereit  wies darauf hin, dass im Umweltbericht zur 38. Änderung des FNP 
ansatzweise diese Wirkungen beschrieben sind, dass aber durch das erhöhte 
Verkehrsaufkommen im bestehenden Straßennetz wegen des Verzichts auf die 
Entlastungsstraße Nord auch negative Umweltauswirkungen entlang dieser Straßen zu 
verzeichnen seien.  
 
• Ein Bürger regte an, die Trasse der Nordtangente zu sichern, um langfristig einen Bau zu 
ermöglichen. Nur aktuell sei diese Planung nicht umsetzbar.  
• Ergänzend wies ein Bürger auf die Bedeutung der Frischluftschneise als Raum für die 
städtische Erholung hin.  
• Ein Bürger fragte, ob es mit dem Wegfall der Trasse der Entlastungsstraße Nord die 
Möglichkeiten einer baulichen Nutzung des Geländes gebe.  
• Bürger fragte nach der Sicherung der Grünflächen nach dem Wegfall der Trasse der 
Entlastungsstraße Nord.  
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass die jetzige Trasse der Entlastungsstraße Nord auch 
zukünftig als Freiraum erhalten bliebe und im FNP als Grünfläche mit verschiedenen 
Zweckbestimmungen – im Wesentlichen aber  mit der Zweckbestimmung Parkanlage – 
dargestellt bleiben werde. Der Freiraum sei Bestandteil des II. Grünrings der Grünordnung 
Münster. Diese sei vom Rat beschlossen und deren Ziele seien im Rahmen der Fortschreibung 
des FNP, wirksam seit dem 08.04.2004, in den FNP eingearbeitet worden. Eine Überplanung 
der Trasse durch Siedlungsflächen stünde den vorgenannten Beschlüssen entgegen und sei 
nicht vorgesehen.  
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 4 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
• Ein Bürger fragte, warum die Flächen im Bereich der ehemaligen Trasse der 
Entlastungsstraße Nord zum Teil als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Grünfläche 
dargestellt werden sollen. Er fragte weiter, warum nicht insgesamt der Freiraum als 
landwirtschaftliche Fläche dargestellt werde, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht 
aus dem Produktionskreislauf genommen werden.  
 
Herr Krause-Kämereit antwortete, dass sich die jeweilige Darstellung der ehemaligen Trasse 
der Entlastungsstraße Nord jeweils nach der im Flächennutzungsplan (FNP) unmittelbar 
nördlich bzw. südlich angrenzend dargestellten Nutzung richtet. Die Darstellung von 
Grünflächen bedeutet nicht, dass hier eine landwirt schaftliche Nutzung nicht mehr möglich ist. 
Im Gegenteil: Im Erläuterungsbericht wird im Zusammenhang mit der Einbindung der Ziele der 
Grünordnung Münster in den 2004 fortgeschriebenen FNP ausdrücklich darauf hingewiesen, 
dass bei einer im FNP dargestellten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“, die für 
den örtlichen Bedarf an öffentlichen Freizeit- und Erholungsfunktionen sowie entsprechender 
Erholungseinrichtungen entwickelt werden soll,  
¾ je nach spezifischer Zielkonzeption für die Entwicklung eines bestimmten Typs 
„Parkanlage“ land- und forstwirtschaftlic h extensiv genutzte Flächen generell nicht 
ausschlossen, sondern ausdrücklich erwünscht sind und  
¾ die Umsetzung stets im Einvernehmen und mit freiwilliger Mitwirkung der betroffenen 
Grundstückseigentümer und/oder Pächter erfolgt, i.d.R. den vor Ort ansässigen 
Landwirten. 
 
• Ein Bürger wies auf die Gefahren für das Grundwasser hin, weil geplant war, die 
Entlastungsstraße Nord im Bereich des Kiessandrückens zu führen.  
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass im Fall der konkreten Planungen für eine 
Entlastungsstraße Nord dieser Aspekt im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigen 
gewesen wäre. Tatsächlich geht es aktuell aber im Gegenteil um die Herausnahme der Trasse 
der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP und damit um die Aufgabe dieser Planung.  
 
Allgemeine Verkehrsthemen
 
 
• Ein Bürger wies darauf hin, dass bei weiter steigenden Preisen für Kraftstoffe ein 
verändertes Verkehrsverhalten eintreten werde. Er regte eine Verbesserung des ÖPNV, die 
Möglichkeit der Optimierung von Ampelschaltungen etc. an.  
 
Herr Renkhoff antwortete, dass die Stadt Münster aktuell den 3. Nahverkehrsplan aufstelle, um 
gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke Münster den ÖPNV weiter zu 
verbessern. Darüber hinaus werden im gesamten Stadtgebiet alle Ampelanlagen überholt und 
die veraltete Technik gegen modernste Technik ausgetauscht. Ein Teil der Lichtsignalanlagen 
wurde bereits überarbeitet. Jedoch werde es noch einige Jahre dauern, bis alle Anlagen 
ausgetauscht und deren Programmierung überarbeitet worden seien. Hierdurch soll der 
Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer optimiert werden.  
  
• Ein Bürger regte an, die Gelder, die für die Realisierung der Entlastungsstraße Nord 
eingeplant waren, zur Optimierung von Alternativen zu nutzen.  
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass Gelder in den städtischen Haushalt in der 
Vergangenheit nur für Gutachten (Verkehrsentwicklung, Umweltstudie zur Trassenoptimierung) 
und ggf. zum Flächenerwerb eingeplant gewesen seien. Gelder für die konkrete Planung und 
bauliche Maßnahmen wurden in den Haushalt noch nicht eingestellt.  
 
• Ein Bürger wies auf Verbesserungsmöglichkeiten der Radwegeverbindungen hin; diese 
seien nur für Fahrten bis 17 km/h ausgerichtet. Beläge müssten für schnellere bzw. 
Elektroräder angepasst werden.  
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 5 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
 
Herr Renkhoff antwortete, dass das Thema Elektromobilität bereits ein wichtiges Thema bei 
der Verkehrsplanung der Stadt Münster sei. Durch die Förderung von E-Bikes und Pedelecs 
solle das gute Verkehrsverhalten der Münsteraner weiter gesteigert werden. Zurzeit werden 
mögliche Korridore unter dem Aspekt der Einrichtung von Radschnellwegen und Velorouten 
geprüft.  
 
• Ein Bürger fragte nach der Möglichkeit einer Begrenzung des Schwerlastverkehrs auf den 
jetzt dargestellten Hauptverkehrsstraßen.  
 
Herr Renkhoff antwortete, dass auf den klassifizierten Straßen (das sind die im 
Flächennutzungsplan dargestellten Hauptverkehrsstraßen) generell die Möglichkeit einer 
Begrenzung des Schwerlastverkehrs rechtlich nicht gegeben sei.  
 
• Ein Bürger wies auf die zu erwartende hohe Verkehrsbelastung der Königsberger Straße 
hin.  
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass in der Verkehrsuntersuchung 2011 die 
Verkehrsverteilung im Untersuchungsraum (Bestand 2010) der für das Jahr 2025 
prognostizierten Verkehrsverteilung für den Planfall „Netz ohne die Entlastungsstraße Nord“ 
aufgezeigt worden ist. Die allgemeine Verkehrszunahme bis 2025 verursacht auf der Steinfurter 
Straße und dem zweiten Tangentenring leichte Belastungszunahmen, die allerdings deutlich 
unter 10 % liegen. Da aber gerade diese Straßenzüge bereits heute an ihre Belastungsgrenzen 
stoßen, führt die allgemeine Verkehrszunahme auf diesen Straßenabschnitten zu weiteren 
Verdrängungsverkehren, die wiederum zu Lasten des nachgeordneten Straßennetzes gehen. 
Hierdurch steigen vor allem in der Ortsdurchfahrt von Coerde die Querschnittsbelastungen um 
ca. 28% bzw. 33% an. Für z. B. die Königsberger Straße, östlich Hoher Heckenweg, bedeutet 
dies, dass das Verkehrsaufkommen von heute rd. 10.100 Kfz/24h auf 13.400 Kfz/24h im 
Prognosejahre 2025 ansteigen wird. 
Bei dieser Steigerung um bis zu rd. 33 % bzw. absolut ca. 3.300 Kfz-Fahrten/24h (Königsberger 
Straße) gegenüber der Verkehrssituation im Jahr 2010 darf aber nicht außer Acht gelassen 
werden, dass der nochmalige leichte Anstieg des Verkehrsaufkommens auf dem II. 
Tangentenring bedeutet, dass hier die Anwohner weiterhin einer täglichen Verkehrsbelastung 
ausgesetzt sind, die rund dem Dreifachen der bestehenden bzw. prognostizierten 
Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten in Kinderhaus und Coerde entspricht (z. B. maximal 
37.000 - 37.500 Kfz-Fahrten/24h im Bereich York-Ring bzw. Lublinring). 
 
Eine deutliche Entlastung der Ortsdurchfahrt Coerde vom Schwerlastverkehr ist in Zukunft 
jedoch dadurch zu erwarten, dass weiterhin am geplanten Bau einer östlichen Zufahrt der 
zentralen Mülldeponie vom Schifffahrter Damm über eine noch zu errichtende Kanalbrücke über 
den DEK festgehalten wird.  
 
• Ein Bürger fragte, ob Planungen bestehen, die plangleichen Kreuzungen mit den 
Bahngleisen zu beseitigen.  
 
Herr Renkhoff antwortete, dass grundsätzlich das Bestreben bestehe, höhengleiche 
Bahnübergänge zu beseitigen. Ob es in dem vorliegenden Fall konkrete Planungen gäbe, 
konnte Herr Renkhoff nicht beantworten.  
Eine anschließende Nachfrage in der Verwaltung hat ergeben, dass aktuell der Bahnübergang 
Holtmannsweg am westlichen Ortsausgang von C oerde umgebaut und optimiert worden ist, es 
aber darüber hinaus keine konkreten Pläne zur Beseitigung der beiden Bahnübergänge gibt.  
 
Ein Bürger fragte nach Möglichkeiten der Entschleunigung des Verkehrs durch beispielsweise 
die Einrichtung von Tempo 30-Zonen im Bereich Holtmannsweg, um dadurch die Strecke 
unattraktiv für den Durchgangsverkehr zu machen.  
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 6 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
 
Herr Renkhoff antwortete, dass es sich bei den in der Verkehrsuntersuchung betrachteten 
Straßen im Wesentlichen um Hauptverkehr sstraßen handelt, die zudem noch zum so 
genannten Feuerwehr-Vorbehaltsnetz der Stadt Münster zählen. Zur Sicherstellung der 
Feuerschutz- und Hilfsleistungs-Einsätze der Feuerwehr erfüllt das Feuerwehr-Vorbehaltsnetz 
im Stadtgebiet bestimmte Anforderungen, die ein möglichst zügiges Erreichen des jeweiligen 
Einsatzortes ermöglicht und sicherstellt. Das bedeutet u.a., dass die Straßen des Feuerwehr-
Vorbehaltsnetzes nicht Bestandteil von verkehrsberuhigten Zonen sein dürfen. Das trifft auch 
auf den Holtmannsweg zu.  
 
• Mehrere Bürger regten eine stärkere Kooperation der Stadt Münster mit den 
Umlandgemeinden an, um die Anzahl der Pendler, die mit dem eigenen PKW in die Stadt 
fahren, zu reduzieren und den Anteil des ÖPNV zu stärken.  
 
Herr Renkhoff antwortete, dass sich die Zahl der Pendler in den letzten 25 Jahren verdoppelt 
habe. Durch Taktverdichtungen, den Ausbau der Schienenhaltepunkte, die Einführung des Job-
Tickets sowie neue, moderne Züge stiegen auch die Fahrgastzahlen auf der Schiene um über 
50 % an. Darüber hinaus wurden vielerorts Mitfahrerparkplätze angelegt, um 
Fahrgemeinschaften zu fördern. Aber nicht nur die Einpendler aus dem Umland belasten das 
Straßennetz in Münster. Immer mehr Münsteraner pendeln täglich ins Umland, um dort zu 
arbeiten. Für diese Wege benutzt auch der Münsteraner vorwiegend seinen Pkw. Ziel sei es, 
dass sich der Münsteraner auch für diese Wege zukünftig so umweltbewusst verhalte, wie bei 
den innerstädtischen Wegen.  
 
• Einige Bürger regten an, die Bürgerschaft bei der Entwicklung von verkehrlichen 
Alternativen einzubinden.  
 
Herr Renkhoff antwortete, dass die Bürgerbeteiligung grundsätzlich Bestandteil aller 
Planverfahren von Verkehrsmaßnahmen sei. Ergänzend erklärte er, dass jeder einzelne Bürger 
durch sein eigenes Verkehrsverhalten bzw. seine getroffene Wahl des jeweils genutzten 
Verkehrsmittels generell auch das Verkehrsaufkommen mitbestimme und beeinflusse.  
 
• Ein Bürger erkundigte sich, ob wegen des Verzichts auf die Entlastungsstraße Nord 
zukünftig ein 4-spuriger Ausbau der bestehenden Hauptverkehrsstraßen angedacht sei.  
 
Herr Renkhoff antwortete, dass die prognostizierten Verkehrsmengen keine Veranlassung für 
einen Straßenausbau gäben, sondern diese auf den bestehenden Straßenquerschnitten leistbar 
seien.  
 
• Bürger warf der Verwaltung vor, nur Verkehre zu zählen und nicht zu planen.  
 
Herr Krause-Kämereit  wies diesen Vorwurf zurück und antwortete, dass die aktuelle 
Aufgabenstellung darin bestehe, eine bislang geplante Straße aus dem FNP herauszunehmen. 
Im Rahmen der durchgeführten Verkehrsuntersuchung wurde hierzu untersucht, wie sich der 
Verkehr zukünftig im bestehenden Straßennetz verteilen wird und ob ggf. begleitend 
planerische Maßnahmen zur Wahrung der Leistungsfähigkeit des Netzes erforderlich sein 
werden, was aber im Ergebnis nicht der Fall ist.  
 
• Ein Bürger fragte, warum in Coerde im Bereich Hamannplatz Bäume gefällt wurden, was 
negative Auswirkungen im Hinblick auf die Ausbreitung von Verkehrslärm und die 
Luftschadstoffe bedeutet.  
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass dieser Vorgang den anwesenden 
Verwaltungsvertretern nicht bekannt sei; er kündigte hierzu an, sich um eine entsprechende 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 7 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Sachaufklärung zu bemühen und das Ergebnis in das Protokoll der Bürgeranhörung 
einzufügen.  
Eine entsprechende Nachfrage beim zuständigen Amt für Grünflächen und Naturschutz hat 
folgenden Sachstand ergeben: Ende Februar 2011 ist im Bereich Hamannplatz auf öffentlicher 
Fläche eine Buche aus einem Hochbeet entfernt worden, weil deren Standfestigkeit nicht mehr 
gegeben war. Diese Maßnahme war seinerzeit durch eine entsprechende Pressemitteilung 
bekannt gemacht worden. Von der hier anges prochenen Baumfällaktion im Frühjahr 2012 ist 
dem Amt nichts bekannt; wenn dies so zutri fft, handelt es sich vermutlich um eine Maßnahme 
auf privatem Grund.  
 
Verkehrsthemen im Stadtteil Kinderhaus
 
 
• Anwohner der Straße Am Burloh befürchten, dass durch die neue Verkehrsführung die 
Verkehrsbelastungen auf der Straße Am Burloh zunehmen werden.  
 
Herr Renkhoff antwortete, dass durch den Einbau von Kreisverkehren generell die Möglichkeit 
einer direkten Verkehrssteuerung genommen sei. Dies betreffe insbesondere die ehemalige 
Kreuzung Westhoffstraße/Am Burloh. Hier müsse im Weiteren beobachtet werden, wie sich das 
Verkehrsverhalten in Zukunft einpendeln bzw. entwickeln werde. Ggf. müsse später durch 
geeignete Maßnahmen steuernd eingegriffen werden. Grundsätzlich müsse damit gerechnet 
werden, dass die Verkehrsbelastungen im Zuge der Straße Am Burloh zu- nehmen werden.  
 
• Ein Bürger fragte, warum der Verkehr in Kinderhaus laut Plan über die Westhoffstraße und 
damit durch ein Wohngebiet geleitet werde.  
 
Herr Renkhoff antwortete, dass die Signatur im Stadtplan mit der Bedeutung der Straße und 
ihrer Netzfunktion übereinstimme.  
 
• Ein Bürger regt an, die Westhoffstraße durch eine Vorfahrtsregelung auf die Straße am 
Burloh zu leiten; Herr Renkhoff sagte eine entsprechende Prüfung zu.  
 
Sonstige Themen
 
Während der Veranstaltung wurden auch ergänzend eine Reihe weiterer Vorschläge zur 
individuellen Änderung des eigenen Verkehrsverhaltens vorgetragen und allgemeine Hinweise 
gegeben, die im Folgenden wiedergegeben werden, aber nicht durch die Verwaltung zu 
beantworten waren:  
  
• Eine Bürgerin wies darauf hin, dass die Buslinien, die auch das Schulzentrum Kinderhaus 
nördlich der Kristiansandstraße bedienen, in der Taktfolge verdichtet worden seien; dieses 
verbesserte Angebot müsse stärker kommuniziert werden, damit es auch angenommen 
werde.  
 
• Eine Bürgerin wies auf die Möglichkeit hin, den Pendlerverkehr durch den Bau eines 
Fahrradparkhauses im Bereich Steinfurter Straße / Ecke Wilkinghege zu begrenzen. 
Gemeint war hier offenbar der Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad.  
Ergänzend regte sie an, die Möglichkeiten des Jobtickets für Pendler stärker zu 
kommunizieren.  
 
• Ein Bürger wies auf die Gefahr der Umfahrung der gebührenpflichtigen Nutzung der 
Autobahn durch den Lkw-Verkehr bei Fertigstellung der B 481n sowie der 
Entlastungsstraße Nord hin, um dadurch Maut-Gebühren zu sparen.  
 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 8 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, bedankten sich Herr Igelbrink und 
Herr Fischer-Baumeister bei den Bürgerinnen und Bürgern für das rege Interesse an den 
Planungen und die zahlreichen Fragen und Meinungsäußerungen. Gegen 20.15 Uhr schloss 
Herr Igelbrink die Bürgeranhörung. 
 
 
gez.   gez.  
 
Manfred Igelbrink  Peter Fischer-Baumeister 
Bezirksbürgermeister Münster-Nord  Bezirksbürgermeister Münster-Mitte 
 
 
Für die Verwaltung 
 
 
gez.  gez.      gez.  
 
Maria Dirking  Tobias Krause-Kämereit  Ralf Renkhoff 
Schriftführerin 
 
 
 
Anlage: Verkehrsuntersuchung (Auszug)  
Verkehrsentwicklungen  
ƒ im Stadtbezirk Nord (Stadtteile Kinderhaus, Coerde),  
ƒ im Stadtbezirke Mitte (Bereiche Rumphorst und Uppenberg) sowie  
ƒ im Stadtbezirk Ost (Bereich Schifffahrter Damm) 
 
Für 17 repräsentative Querschnitte im Untersuchungsraum wurden die Verkehrsbelastungen 
Analyse 2010 zu Prognose 2025 vergleichend gegenüber gestellt. Die folgende Abbildung zeigt 
die Lage der ausgewählten Querschnitte. 
 
 
Abbildung: Lage der Querschnitte  
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 9 von 11

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuelle (2010) und die Prognosebelastung 2025 der 
ausgewählten 17 Querschnitte. 
 
Tabelle: Entwicklung der Querschnittsbelastungen [KFZ/24h] 
STADTTEIL  Tages-Verkehrsbelastung 
Nr. Quer-        Strecken- 
schnitt            abschnitt 
Bestand 2010 Prognose 2025 Entwicklung 
in % 
 
KINDERHAUS 
1  Steinfurter Straße – West,  
    westlich Wilkinghege 
43.000 44.400 +   3,3
3  Wilkinghege 
 
12.400 13.700 + 10,5
4  Westhoffstraße – Süd,  
    östlich Wilkinghege 
10.500 8.400 - 20,0
5  Am Burloh 
 
6.900 10.000 + 44,9
6  Kristiansandstraße 
 
4.700 4.300 -   8,5
16  Zum Rieselfeld,  
      östlich Kanalstraße 
10.400 12.400 + 19,2
17  Bröderichweg 
 
12.100 13.300 +   9,9
 
INNENSTADT – NORD 
2  Steinfurter Straße – Ost,    
    westlich II. Ring 
31.800 33.000 +   3,8
7  York-Ring 
 
37.300 37.500 +   0,5
8  Grevener Straße,  
    nördlich II. Ring  
28.700 24.600 - 14,3
9  Lublinring 
 
34.600 37.000 +  6,9
10  Kanalstraße, 
      südlich Bröderichweg 
11.800 11.000 -   6,8
11  Hoher Heckenweg 
 
11.100 9.000 - 18,9
12  Schifffahrter Damm,  
      nördlich Ostmarkstraße 
10.000 7.900 - 21,0
 
GELMER – DYCKBURG 
13  Schifffahrter Damm,  
      nördlich Mariendorfer Straße 
14.100 6.100 - 56,7
 
COERDE 
14  Königsberger Straße,  
     östlich Hoher Heckenweg 
10.100 13.400 + 32,7
15  Königsberger Straße,  
     westlich Hoher Heckenweg 
8.300 10.600 + 27,7
 
 
Wie die Daten der Tabelle zeigen, wird sich das Verkehrsbild im Stadtbezirk Nord bis 2025 
deutlich verändern. Die allgemeine Verkehrszunahme sowie die lokalen, siedlungsstrukturellen 
und verkehrstechnischen Veränderungen in Kinderhaus (u. a. Verlegung der Westhoffstraße im 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 10 von 11

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 11 von 11 
Zentrum, Ersatz von Ampel geregelten Kreuzungen durch Kreisverkehre) führen dazu, dass die 
Straße Am Burloh zukünftig deutlich stärker belastet wird (Querschnitt 5, plus rd. 45%) und die 
parallel verlaufenden Straßen Westhoffstraße (Querschnitt 4) und Kristiansandstraße 
(Querschnitt 6) entsprechend entlastet werden. 
Die allgemeine Verkehrszunahme bis 2025 verursacht auf der Steinfurter Straße und dem 
zweiten Tangentenring leichte Belastungszunahmen, die allerdings deutlich unter 10 % liegen. 
Da aber gerade diese Straßenzüge bereits heute an ihre Belastungsgrenzen stoßen, führt die 
allgemeine Verkehrszunahme auf diesen Straßenabschnitten zu weiteren 
Verdrängungsverkehren, die wiederum zu Lasten des nachgeordneten Straßennetzes gehen. 
Hierdurch steigen vor allem in der Ortsdurchfahrt von Coerde die Querschnittsbelastungen um 
ca. 28% bzw. 33% an. Für z. B. die Königsberger Straße, östlich Hoher Heckenweg, bedeutet 
dies, dass das Verkehrsaufkommen von heute rd. 10.100 Kfz/24h auf 13.400 Kfz/24h im 
Prognosejahre 2025 ansteigen wird. 
 
Der weitere Ausbau der B 51 und der Neubau der B 481n mit Anschluss an den Schifffahrter 
Damm werden ebenfalls das Verkehrsbild nachhaltig verändern; seit dem 30.09.2011 liegt für 
diese Projekte der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vor. Zwar ist die 
konkrete Umsetzung der Projekte gegenwärtig ungewiss, aber in der Prognose 2025 wurde die 
Fertigstellung der B 481n unterstellt. Die B 481n bündelt dann Verkehre und wird im Jahre 2025 
täglich von bis zu 26.000 Kraftfahrzeugen befahren. Da es sich hierbei vorrangig um verlagerte 
Verkehrsbeziehungen handelt, werden die parallel (in Nord-Süd-Richtung) verlaufenden Achsen 
im Untersuchungsgebiet entlastet: So werden die Verkehrsbelastungen im Zuge des 
Schifffahrter Damms um bis zu rd. 57 % (Querschnitt 13) sinken. Die Verkehrsbelastung am 
Querschnitt 8 auf der Grevener Straße sinkt danach um rd. 14 %, die Kanalstraße erfährt eine 
Entlastung um rd. 7 % (Querschnitt 10) und der Hohe Heckenweg wird um rd. 19 % entlastet 
(Querschnitt 11).

V-0548-2012-Anlage-2-Begruendung

42079 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0548/2012 
 
Begründung  
zum Entwurf der 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost im Bereich der Trasse der 
Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem 
Schifffahrter Damm im Osten  
 – Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem Flächennutzungsplan –  
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass und Planungsziele.......................................................................................................1 
2. Änderungsbereich..................................................................................................................................2 
3. Landschaftsschutzgebiet .......................................................................................................................2 
4. Änderungsinhalte...................................................................................................................................3 
4.1 Verkehrsflächen – Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen.......................... 3 
4.2 Grünflächen – Zweckbestimmung Parkanlage –........................................................................ 3 
4.3 Flächen für die Landwirtschaft ................................................................................................... 3 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ...................................................4 
5.1. Rahmen der Umweltprüfung.......................................................................................................4 
5.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 5 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 6 
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................ 7 
5.4.1 Menschen..........................................................................................................................7 
5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ...........................................................................8 
5.4.3 Boden ................................................................................................................................8 
5.4.4 Wasser ..............................................................................................................................9 
5.4.5 Klima / Luft ........................................................................................................................9 
5.4.6 Landschaft / Ortsbild .......................................................................................................10 
5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................11 
5.4.8 Wechselwirkungen ..........................................................................................................11 
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 11 
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten....................................................................................... 12 
5.7 Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................12 
5.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 12 
6. Gesamtabwägung................................................................................................................................13 
6.1 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich................................................................................. 13 
6.2 Altlasten.................................................................................................................................... 13 
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung........................................................................... 13 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Freiraum zwischen den Stadtteilen 
Rumphorst und Uppenberg im Norden des Stadtbezirks Mitte und den Stadtteilen Coerde und 
Kinderhaus im Süden des Stadtbezirks Nord die Trasse der so genannten Entlastungsstraße 
Nord als Hauptverkehrsstraße dar; diese Trasse bildet zugleich die gemeinsame Grenze der 
beiden Stadtbezirke. Sie verbindet die Steinfurter Straße im Westen mit dem Schifffahrter 
Damm im Osten. Die Trasse der Entlastungsstraße Nord verläuft dabei ausschließlich in dem 
Freiraum, der im Grünsystem und Frei raumkonzept gemäß der Grünordnung Münster 
Bestandteil des 2. Grünrings ist. Dieser Abschnitt des 2. Grünrings verbindet dabei auch die aus 
nördlichen Richtungen in den Grünring mündenden Hauptgrünzüge „Hoppengarten – Edelbach“ 
im Nordosten, „Nördliches Aatal“ im Norden und „Vorbergs Hügel – Gasselstiege“ im 
Nordwesten.  
Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 "Planung für III. 
Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD-Fraktion, der Fraktion 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 14

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StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE. Münster sowie der Ratsherren Pfau 
(UWG), Kersting (ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht und an den 
Hauptausschuss verwiesen. 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 zu der zugehörigen Verwaltungs-
vorlage V/0027/2010 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 
„1. Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter 
Straße und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) 
gestrichen. Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger 
Einstellung aller weiteren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente 
unverzüglich einzuleiten. 
2. Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten 
Landschaftsbestandteile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft und 
noch besser in das Biotopverbundnetz eingebunden werden können. 
Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen Straßen weiter zu erhöhen, soll die 
Verkehrsbelastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen-
Beteiligungsmöglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen, zu gewährleisten, um 
hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen.“ 
Auf der Grundlage des Beschlusspunktes 1 hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 mit 
der Vorlage V/0187/2010 den Beschluss zur entsprechenden Änderung des FNP gefasst und 
damit das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans formal eingeleitet. 
Die BürgerInnen-Beteiligungsmöglichkeiten gem. des o. a. Beschlusses des Hauptausschusses 
am 03.02.2010 sind sowohl im Rahmen des FN P- Änderungsverfahrens als auch im Rahmen 
des Verfahrens zur Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans Münster 2025 (VEP 2025) 
selbstverständliche Bestandteile beider Verfahren.  
2. Änderungsbereich 
Der Änderungsbereich wird durch folgende Grenzen eingefasst:  
- im Südwesten durch die Steinfurter Straße,  
- im Westen verläuft die Grenze ca. 200 m westlich parallel zu dem Straßenzug der 
Kreisstraße 7 (K 7), gebildet aus den Straßen Wilkinghege und Westhoffstraße (Details s. 
Plan zur 38. Änderung des FNP – bisherige Darstellung; Anlage 3 zu dieser Vorlage),  
- im Norden verläuft die Grenze ca. 200-300 m nördlich parallel zu dem Straßenzug der K 7, 
gebildet aus den Straßen Am Burloh, Bröderichweg, Zum Rieselfeld, Holtmannsweg und 
Königsberger Straße, 
- im Osten durch die Trasse der B 481n,  
- im Süden verläuft die Grenze ca. 300-400 m südlich parallel zur Trasse der 
Entlastungsstraße Nord.  
3. Landschaftsschutzgebiet 
Die Trasse der Entlastungsstraße Nord liegt vollständig im Geltungsbereich des 
Landschaftsplans Nr. 2 Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel . Die Trasse ist im 
Landschaftsplan jedoch nicht dargestellt. Eine Änderung des Landschaftsplans bzw. des u. g. 
Landschaftsschutzgebietes ist nicht erforderlich. 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 14

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StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Der westliche Teil der Trasse der Entlastungsstraße Nord (zwischen Steinfurter Straße und 
Gasselstiege) liegt zusätzlich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets (LSG) 
Altenberger Rücken , das im o. g. Landschaftsplan Nr. 2 festgesetzt ist. Durch die geplante 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord als Hauptverkehrsstraße aus dem FNP und 
stattdessen die Darstellung von im Wesentlichen Flächen für die Landwirtschaft werden die 
Entwicklungsmöglichkeiten des bestehenden Landschaftsschutzgebietes verbessert. 
4. Änderungsinhalte 
4.1 Verkehrsflächen – Sonstige überört liche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen 
Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans hatte der 
Planungsausschuss am 07.03.2002 beschlossen, dass die Entlastungsstraße Nord als eine 
innerstädtische Straßenverbindung zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem 
Schifffahrter Damm im Osten als Hauptverkehrsstraße im Entwurf zur Fortschreibung des FNP 
darzustellen ist. Aufgrund der Darstellung der Entlastungsstraße Nord im FNP wurde die 
ebenfalls im FNP bestehende Darstellung des Straßenzuges der Kreisstraße 7 (K 7), die bisher 
als Teil des innerstädtischen und die Stadtteile verbindenden Hauptstraßennetzes fungierte und 
durch die geplante Entlastungsstraße Nord eine deutliche Verkehrsentlastung erfahren sollte, 
entbehrlich und sie wurde zwischen Schifffahrter Damm und Steinfurter Straße aus dem 
Flächennutzungsplan herausgenommen. 
In Folge der nunmehr geplanten Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP 
müssen dafür andere Straßen die im FNP bisher dargestellte Verbindungsfunktion der 
Entlastungsstraße Nord im klassifizierten Hauptverkehrsstraßennetz übernehmen und als 
Hauptverkehrsstraßen neu bzw. erneut im FNP dargestellt werden. Entsprechend soll die K 7 
zwischen dem Schifffahrter Damm im Osten – über Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum 
Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter 
Straße im Westen erneut als Hauptverkehrsstraße im FNP dargestellt werden. 
Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat Auswirkungen hinsichtlich der 
zukünftigen Verkehrsverteilung und -belastung einzelner Straßen bzw. Straßenabschnitte im 
Änderungsbereich. Diese Auswirkungen sind in der Verkehrsuntersuchung (Anlage 5 zu dieser 
Vorlage) beschrieben. 
Zur Vervollständigung eines geschlossenen Straßennetzes sind ergänzend die Kanalstraße 
nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der Hohe Heckenweg nach Norden bis zur 
Königsberger Straße als Hauptverkehrsstraßen darzustellen. 
Durch die Darstellung der o. g. Hauptverkehrsstraßen werden bisher dargestellte 
Siedlungsflächen – und dabei überwiegend Wohnbauflächen, aber auch gemischte Bauflächen, 
Gewerbegebiete und Flächen für den Gemeinbedarf – sowie Grünflächen, Flächen für die 
Landwirtschaft, Wasserflächen und Flächen für Bahnanlagen überplant. 
4.2 Grünflächen – Zweckbestimmung Parkanlage –  
Durch die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird deren Trasse entsprechend der 
nördlich bzw. südlich angrenzenden Darstellungen im Bereich östlich des Kinderbachs 
überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage neu dargestellt. 
4.3 Flächen für die Landwirtschaft 
Durch die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird deren Trasse im Westen im Bereich 
zwischen Kinderbach und Steinfurter Straße entsprechend der nördlich bzw. südlich 
angrenzenden Darstellungen als Fläche für die Landwirtschaft neu dargestellt. 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 14

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Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
5.1. Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht für die Änderung des Flächennutzungsplans ist auf Basis einer 
Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) 
erstellt worden.  
Als Grundlage für die Umweltprüfung dienen folgende Gutachten und Beiträge, die in 
Vorbereitung der ursprünglich vorgesehenen verbindlichen Bauleitplanung für die Straßentrasse 
erstellt wurden: 
• Umweltverträglichkeitsstudie, 1. Bearbeitungsstufe (Raumanalyse) für die Planung der 
Entlastungsstraße Nord in Münster (Landschaft und Siedlung, 2008), 
• Teilgutachten Fauna mit Artenschutzprüfung (Landschaft und Siedlung, 2008), 
• Fachbeitrag zu klimatologischen Messungen zur Planung der Entlastungsstraße Nord in 
Münster (Universität Duisburg-Essen, 2008).  
Anlässlich der 38. Änderung des FNP für die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wurde 
die Verkehrsuntersuchung  
• „Verkehrsentwicklungen im Stadtbezirk Nord“ (Stadt Münster, 2011, s. Anlage 5 zu dieser 
Vorlage)  
von der Stadt Münster erstellt und im vorliegenden Umweltbericht verwendet. 
Hinweis: Das in der Umweltverträglichkeitsstudie, 1. Bearbeitungsstufe, zusammengefasst 
dargestellte Teilgutachten „Lärm und Luftschadstoffe“ (afi Arno Flörke Ingenieurbüro, 2007) ist 
aufgrund der dort verwendeten Verkehrszahlen aus dem Jahr 2001 nicht mehr aktuell. Die 
Aussagen hinsichtlich der Kriterien Lärm und Luftschadstoffe sind nur noch eingeschränkt gültig 
(s. Punkt 5.4.1). 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im 
Internet (http://geo.stadt-muenster.de/umweltkataster
). 
Als Untersuchungsgebiet dient ein insgesamt rund 460 ha umfassender Korridor zwischen der 
nördlichen Innenstadt mit den Stadtteilen Rumphorst und Uppenberg im Süden und den 
Stadtteilen Coerde und Kinderhaus im Norden sowie dem Schifffahrter Damm im Osten und der 
Steinfurter Straße (B 54) im Westen (s. Abb. 1). 
 
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet und aufzuhebende FNP-Darstellung der Straße 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 14

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Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Die Auswirkungen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens wurden innerhalb des 
Hauptverkehrsstraßennetzes Münster-Nord betrachtet (s. Abbildung 2). 
 
Abbildung 2:  Hauptverkehrstraßennetz Münster-Nord in den Stadteilen Coerde, Kinderhaus, 
Uppenberg und Rumphorst 
Im vorliegenden Umweltbericht sind die we sentlichen Ergebnisse der genannten Quellen 
zusammengefasst. Weitere Informationen sind den oben genannten Gutachten und Beiträgen 
zu entnehmen. Der Umweltbericht beschränkt sich dabei auf die voraussichtlich erheblichen 
Umweltauswirkungen (positiv wie negativ). 
5.2 Kurzdarstellung der Planung 
Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes hat zum Ziel, die bisherige Darstellung der 
Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm 
aufzuheben. Stattdessen wird die jeweils angrenzende Nutzung dargestellt, bei der es sich um 
Grünflächen mit überwiegend der Zweckbestimmung Parkanlage sowie im westlichen Bereich, 
zwischen Kinderbach und Steinfurter Straße, um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt. 
Aufgrund der Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP müssen andere Straßen 
die im FNP bisher dargestellte Verbindungsfunktion dieser Straßenplanung im klassifizierten 
Hauptstraßennetz übernehmen und entsprechend im FNP neu dargestellt werden. 
Entsprechend soll die Kreisstraße (K) 7 zwischen Schifffahrter Damm im Osten – über 
Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, 
Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter Straße im Westen als 
Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. 
Zur Vervollständigung eines geschlossenen Straßennetzes sind die Kanalstraße vom 
Cherusker-/ Lublinring nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der Hohe Heckenweg nach 
Norden bis zur Königsberger Straße ergänzend als Hauptverkehrsstraßen darzustellen. Bisher 
sind diese beiden Straßen im Flächennutzungsplan jeweils bis zur dargestellten 
Entlastungsstraße Nord als Hauptverkehrsstraßen dargestellt. 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 14

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5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und -plänen sind für das anstehende FNP-
Änderungsverfahren neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen 
folgende relevant und zu berücksichtigen: 
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV ) 
- DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. 
BImSchV) 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) 
im Hinblick auf streng geschützte Arten 
- Landschaftsgesetz (LG) NRW  
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. 
BImSchV) 
Landschaft - Landschaftsgesetz NRW  
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Schutzausweisungen 
Im Untersuchungsgebiet befinden sich zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG „Altenberger 
Rücken“ sowie LSG „Nördliches Aatal und Emsniederung“) sowie zwei geschützte 
Landschaftsbestandteile (Kinderbachaue und Meerwiese). Des Weiteren befinden sich in dem 
Bereich zahlreiche Naturdenkmale sowie insgesamt vier gesetzlich geschützte Biotope (§ 62 
LG NRW): Bei einem der gesetzlich geschützten Biotope handelt es sich um den Max-Clemens-
Kanal, der auch als Bodendenkmal geschützt ist. 
Ergänzend zu den Schutzausweisungen weist das Untersuchungsgebiet das Vorkommen von 
zahlreichen geschützten Tierarten auf (s. hierzu Punkt 5.4.2). 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 14

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5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
5.4.1 Menschen 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Untersuchungsgebiet (s. Abb. 1) wird überwiegend zum Wohnen und zur Erholung sowie 
gewerblich und landwirtschaftlich genutzt. Die Bedeutung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion 
wurde in der Raumanalyse der UVS mit sehr hoch bis hoch bedeutsam sowie mittel im Bereich 
der Gewerbegebiete bewertet. Die Bedeutung bzw. Empfindlichkeit der Erholungsfunktion 
wurde überwiegend mit sehr hoch bewertet, lediglich im Falle der vorhandenen 
Lärmvorbelastung an den Hauptverkehrsstraßen wurde die Bedeutung auf hoch bzw. mittel 
herabgestuft. 
Die Anwohner entlang der Hauptverkehrsstraßen innerhalb des Verkehrsnetzes Münster-Nord 
(s. Abb. 2) sind gegenwärtig einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die höchsten 
Verkehrsbelastungen traten im Analyse-Fall 2010 auf den Bundesstraßen B 54 (Steinfurter 
Straße) und B 219 (Grevener Straße) sowie auf dem 2. Tangentenring auf, insbesondere auf 
dem York-Ring und dem Lublinring (s. hierzu auch Anlage 1, Tabelle  „Entwicklung der 
Querschnittsbelastungen [KFZ/24h]“). An diesen Straßen sowie an der Ortsdurchfahrt von 
Coerde und Kinderhaus (K7) treten hohe Lärmbelastungen auf. 
Durch den weiteren Ausbau der B 51 und den Neubau der B 481 n mit Anschluss an den 
Schifffahrter Damm werden gemäß der Prognose 2025 Verkehre von den parallel verlaufenden 
Achsen verlagert. Dies bedeutet eine Entlastung der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden 
Straßen wie dem Schifffahrter Damm, dem Hohen Heckenweg, der Grevener Straße und der 
Kanalstraße. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Im Untersuchungsgebiet im Bereich der Entlastungsstraße Nord sind durch die Aufhebung der 
Straßendarstellung keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen feststellbar. Die 
beschriebenen Wohn- und Erholungsfunktionen bleiben erhalten und sind nicht durch 
Auswirkungen im Falle der Realisierung der Straße wie Lärm- und Schadstoffimmissionen, 
Zerschneidung von Funktionsbeziehungen, Veränderung des Landschaftsbildes oder 
erhebliche Beeinträchtigungen der Erholungsnutzbarkeit etc. betroffen. Generell kommen die 
mit der Planung der Entlastungsstraße Nord verbundenen erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen in dem betroffenen Raum zwischen dem Schifffahrter Damm und der 
Steinfurter Straße nicht zum Tragen. Der Verzicht auf die Planung und die Neudarstellung der 
bisherigen Straßenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft ist als positive 
Umweltauswirkung zu werten. 
Im Bereich des Hauptverkehrsstraßennetzes Münster-Nord  wird sich die fehlende 
Entlastungswirkung der entfallenden Straße insbesondere in den Ortsdurchfahrten von Coerde 
(Königsberger Straße) und Kinderhaus (Am Burloh) sowie geringfügig auf dem 2. 
Tangentenring nachteilig auswirken (Verkehrsuntersuchung 2011). 
Generell ist das Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord Gegenstand der Untersuchungen im 
Rahmen der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlin ie. Es wird die Lärmsituation geprüft und es 
werden die Potenziale zur Lärmminderung untersucht. Das aufgezeigte Verfahren ist eine  
Monitoringmaßnahme (s. Punkt 5.7). 
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild einschl. 
Erholung und Kulturgüter, werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert.  
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 14

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5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation 
Der Raum im Bereich der aufzuhebenden Entlastungsstraße Nord wird überwiegend 
landwirtschaftlich genutzt, wobei die Ackernutzung etwa doppelt soviel Fläche einnimmt wie die 
Grünlandnutzung. Grünlandflächen, teilweise als Feucht- und Nassgrünländer, finden sich 
hauptsächlich in den Tälern von Kinderbach, Aa und Edelbach sowie im unmittelbaren Umfeld 
der Hofstellen. Ein hoher Anteil von gliedernden Gehölzstrukturen verleiht dem Gebiet 
insgesamt einen abwechslungsreichen, parkartigen Charakter. 
Das Gebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans (LP) „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ 
(LP 2 der Stadt Münster). Als Schutzausweisungen befinden sich im Untersuchungsgebiet 
folgende: 
• zwei geschützte Landschaftsbestandteile (Kinderbach und Meerwiese), 
• zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG „Altenberger Rücken“ und LSG „Nördliches Aatal und 
Emsniederung“) sowie 
• vier gesetzlich geschützte Biotope nach § 62 LG NRW und 
• zahlreiche Naturdenkmäler (Einzelbäume und Baumreihen). 
Darüber hinaus befinden sich einige schutzwürdige Biotope im Untersuchungsgebiet. Im 
Rahmen des Teilgutachtens „Fauna“ mit Artenschutzprüfung wurde festgestellt, dass das 
Untersuchungsgebiet als Lebensraum für zahlreiche streng geschützte, planungsrelevante 
Arten (Vögel und Fledermäuse) dient. 
Die Lebensräume von Tieren und Pflanzen (Biotope) im Untersuchungsgebiet wurden 
überwiegend mit sehr hoch bis hoch bedeutsam bewertet. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßenplanung sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die beschriebenen hochwertigen Lebensräume und ihre 
Tier- und Pflanzenwelt werden erhalten. Die mit einer weiteren Straßenplanung verbundenen 
erheblichen negativen Umweltauswirkungen wie Zerschneidung, Barrierewirkung, Verinselung 
und Habitatverkleinerung usw. kommen nicht zum Tragen. Die Herausnahme der 
Straßendarstellung aus dem FNP und die Neudarstellung als Grünfläche bzw. Fläche für die 
Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen, 
biologische Vielfalt zu werten. 
5.4.3 Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Den überwiegenden Teil der Böden im Untersuchungsgebiet nehmen Pseudogleye und im 
Bereich des Kiessandrückens Plaggenesche ein. Kleinflächig kommen auch Podsole und 
Gleyböden vor. Die Staunässe- und Grundwasserböden in den Bachtälern im Bereich 
Meerwiese und Rumphorst zeichnen sich durch eine sehr hohe Bedeutung hinsichtlich ihrer 
biotischen Lebensraumfunktion aus. Darüber hinaus sind die aufgrund ihrer Archivfunktion für 
die Natur- und Kulturgeschichte schutzwürdigen Plaggenesche großflächig verbreitet mit einem 
Schwerpunkt im mittleren Untersuchungsraum. Di e Speicher- und Reglerfunktionen der Böden 
im Untersuchungsgebiet sind in Teilbereichen mittel bis hoch. 
Altlasten-/Verdachtsflächen einschließlich historischer Altstandorte befinden sich im 
Untersuchungsraum an insgesamt 17 Standorten. 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßenplanung sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die dargestellte Trasse quert Bereiche mit hoch bis sehr 
hoch bedeutsamen Bodenfunktionen. Die mit einer weiteren Straßenplanung verbundenen 
erheblichen negativen Umweltauswirkungen auf diese Funktionen und Wertigkeiten kommen 
nicht zum Tragen. Der Verzicht auf die Straßendarstellung geht mit der Maßgabe der 
Bodenschutzklausel (§ 1a Abs. 2 BauGB) einher, mit Grund und Boden sparsam umzugehen 
und Neuversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Herausnahme der 
Straßendarstellung aus dem FNP und die Neudarstellung als Grünfläche und Fläche für die 
Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Boden zu werten. 
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 5.4.7 (Kulturgüter). 
5.4.4 Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Der Bereich der im FNP zu streichenden Straßendarstellung wird vom Münsterländer 
Kiessandzug durchzogen, der ein ergiebiger Grundwassersammler ist. Der wasserreiche 
Grundwasserstrom, der unter dem Kiessandzug von Süden nach Norden fließt, hat für die 
Wasserversorgung von Münster große Bedeutung und ist im Untersuchungsgebiet in 
Teilbereichen als Wasserschutzzone III ausgewiesen. Im gesamten Untersuchungsgebiet hat 
die Grundwasserergiebigkeit überwiegend eine sehr hohe bis hohe Bedeutung. 
Von den Fließgewässern des Untersuchungsgebietes wurden die Münstersche Aa sowie der 
Nord- und Südabschnitt des Kinderbachs mit hoch bedeutsam eingestuft. Von den 
Stillgewässern haben die Gewässer im Bereich Meerwiese eine hohe bis sehr hohe Bedeutung 
sowie der Max-Clemens-Kanal und die Gewässer am Haus Rumphorst eine hohe Bedeutung. 
Die sonstigen Fließ- und Stillgewässer des Untersuchungsgebietes weisen eine mittlere 
Bedeutung auf. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser 
verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen wie möglicherweise die 
Beeinträchtigung des Grundwasserleiters durch Einschnittslage und 
Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers sowie die Verunreinigung, die 
Flächeninanspruchnahme und die Überbauung bei den Oberflächengewässern kommen nicht 
zum Tragen. 
Der Verzicht auf die Planung und die Neudarstellung der bisherigen Straßenfläche als 
Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das 
Schutzgut Wasser zu werten. 
5.4.5 Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Klima des Raumes im Bereich der zu streichenden Straßendarstellung ist geprägt von den 
großflächigen und durchgängigen, relativ waldarmen und agrarisch geprägten Freiräumen, die 
etwa 79 % der Gesamtfläche einnehmen und als Kaltluftproduktionsfläche dienen. Hierzu 
zählen alle Flächen, die nicht bebaut oder Verkehrsflächen sind. Die Bedeutung bzw. 
Empfindlichkeit des Freilandklimas als Kaltluftproduktionsfläche wurde mit mittel und die 
klimatische und lufthygienische Funktion der Gehölze und Waldflächen mit hoch bewertet. 
Entlang der Hauptverkehrsstraßen besteht eine Vorbelastung im Hinblick auf Luftschadstoffe. 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßendarstellung im FNP sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser 
verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen aufgrund von Querung der 
Gehölzbestände mit hoher Bedeutung hinsichtlich der bioklimatischen und lufthygienischen 
Filterfunktion sowie durch Schadstoffbelastung entlang der Trasse kommen nicht zum Tragen. 
Der Verzicht auf die Straßenplanung und die Neudarstellung der bisherigen Trassenfläche als 
Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft ist als positive Umweltauswirkung für das 
Schutzgut Klima zu werten. 
5.4.6 Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation 
Das komplexe Landschaftsbild mit ländlichem Charakter hat eine sehr hohe Bedeutung für die 
örtliche Wohnbevölkerung und die lokale wie auch regionale Erholung. Die gut erhaltenen 
Bereiche der Parklandschaft sind ein wichtiges Zeugnis traditioneller Wirtschaftsformen 
(altbäuerliche Kulturlandschaft im Bereich der Flur „Teigelkamp“ / Uppenberg (nordöstlich Haus 
Steinfurter Straße Nr. 226) und in Coerde im Bereich der Flur „Kleischlag“, östlich der Straße 
Edelbach). Der Raum beidseitig der aufzuhebenden Straßendarstellung weist überwiegend eine 
hohe bis sehr hohe Bedeutung auf, was sich nicht zuletzt auch in den 
Schutzgebietsausweisungen widerspiegelt (Landschaftsschutzgebiete, geschützte 
Landschaftsbestandteile etc., s. Punkt 5.4.2). In ausgeräumten Agrarbereichen (westlich der 
Steinfurter Straße) und in den von Menschen gestalteten Freiräumen (Kleingärten, 
Grünanlagen) sind die Bedeutung und Empfindlichkeit der mittleren Einstufung zugeordnet. Die 
Landschaftsbildqualität hinsichtlich der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und 
Landschaft wurde im Untersuchungsgebiet überwiegend mit sehr hoch bis hoch, teilweise mit 
mittel und in den Gewerbegebieten mit nachrangig bewertet. 
Als Entwicklungsziele für die Landschaft sind im Landschaftsplan 2 die Erhaltung (zwischen 
Steinfurter Straße und Gasselstiege) sowie die Sicherung der Freiraumfunktion (zwischen 
Gasselstiege und DEK) dargestellt. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser 
verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen durch Verlust bzw. Überformung 
prägender Landschaftsbestandteile und gliedernder und belebender Landschaftselemente 
sowie durch zusätzliche Technisierung und Zerschneidung zusammenhängender 
Landschaftsbildbereiche kommen nicht zum Tragen. Es entfällt die Querung von hoch und sehr 
hoch bedeutsamen Landschaftsbildfunktionen wie: 
- kulturhistorische Münsterländer Parklandschaft mit sehr hoher Bedeutung, 
- Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, 
- Landschaftsbildprägende Strukturelemente (lineare Gehölzstrukturen (inkl. Naturdenkmale 
Gasselstiege), Gewässer, Röhricht, markante Tal- und Geländekanten). 
Die Entwicklungsziele für die Landschaft „Erhal tung und Sicherung“ bleiben im Bereich der zu 
streichenden Straßendarstellung erhalten. 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Die Rücknahme der Straßendarstellung im FNP und die Neudarstellung der bisherigen 
Trassenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive 
Umweltauswirkung für das Schutzgut Landschaft / Ortsbild zu werten. 
5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation 
Wie aus der Beschreibung des Landschaftsbildes (s. Punkt 5.4.6) hervorgeht, zählen große 
Bereiche des Untersuchungsgebietes zu der kulturhistorisch sehr wertvollen Münsterländer 
Parklandschaft, die geprägt ist von gut eingegrünten, alten Hoflagen oder Einzelbebauung, 
einer dauerhaften Wegeführung, von Bildstöcken / Wegekreuzen, Wallhecken und sonstigen 
gliedernden Gehölzstrukturen, von Altbaumbestand, hofnahen Weiden und Obstwiesen. Als 
schutzwürdig sind einzelne Objekte in der Kulturlandschaft einzustufen, die als Zeugnis der 
traditionellen Kulturlandschaft bzw. der Naturgeschichte einzustufen sind. Dazu zählen im 
Gebiet beidseitig der aufzuhebenden Straßendarstellung: Bildstöcke, Wegekreuze, Bau- und 
Bodendenkmale (einschl. archäologischer Fundstellen) und Park-/Gartenanlagen historischen 
Ursprungs (Haus Wienburg, Haus Nevinghoff, Haus Rumphorst). Als herausragendes 
Bodendenkmal ist der Max-Clemens-Kanal zu nennen. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser 
verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen kommen nicht zum Tragen. Die 
schutzwürdigen Objekte des kulturellen Erbes weisen eine sehr hohe Empfindlichkeit 
gegenüber Inanspruchnahme und Zerschneidung auf. Ebenfalls als hoch empfindlich ist die 
kultur-historisch sehr wertvolle Münsterländer Parklandschaft einzustufen. Da eine Bewertung 
der Landschaft jedoch bereits unter Punkt 8.4.6 Landschaft / Ortsbild vorgenommen wurde, 
wird dieser Aspekt unter dem Punkt Kulturgüter und sonstige Sachgüter zur Vermeidung von 
Doppelbewertungen lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt. 
Das Bodendenkmal „Max-Clemens-Kanal“ mit seiner sehr hoch bedeutsamen kulturhistorischen 
Funktion würde von der aufzuhebenden Trasse gequert werden. 
Die Rücknahme der Straßenplanung und die Neudarstellung der bisherigen Straßenfläche als 
Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das 
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu werten. 
5.4.8 Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Die Nullvariante bedeutet im vorliegenden Fall die Beibehaltung der Darstellung der 
Entlastungsstraße Nord im Flächennutzungsplan als Voraussetzung für eine verbindliche 
Bauleitplanung für diese Straße. In diesem Fall wären die aufgezeigten erheblichen 
Umweltauswirkungen mit umgekehrten Vorzeichen zu sehen, d.h. positive 
Umweltauswirkungen für die Anwohner der entlasteten Straßenzüge im 
Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord sowie negative Umweltauswirkungen auf alle 
Schutzgüter im Untersuchungsgebiet (s. hierzu die Punkte 8.4.1 bis 8.4.7). Diese erheblichen, 
negativen Umweltauswirkungen müssten mit geeigneten Maßnahmen soweit möglich 
vermindert und kompensiert werden und mit den erwünschten Entlastungswirkungen 
abgewogen werden. 
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Rat der Stadt Münster hat am 03.02.2010 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des 
Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Aufhebung der Darstellung der Entlastungsstraße Nord 
einzuleiten, da die Straßenplanung nicht weiter verfolgt werden soll. Anderweitige 
Planungsmöglichkeiten kommen insofern nicht in Betracht.  
5.7 Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene 
nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete 
Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im Folgenden genannten 
Maßnahmen sowie die Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3 BauGB zu nutzen. 
Im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung erfolgt eine Überwachung der 
Verkehrsentwicklung im Verkehrsnetz Münster-Nord. Generell ist das 
Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord Gegenstand der Untersuchungen im Rahmen der 2. 
Stufe der Umgebungslärmrichtlinie. Es wird die Lärmsituation geprüft und es werden die 
Potenziale zur Lärmminderung untersucht. 
Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund der Durchführung 
des Bauleitplans ist gemäß § 4 Abs. 3 BauGB vorgesehen, dass die Behörden die Gemeinde 
über ihre diesbezüglichen Erkenntnisse informieren. 
5.8 Zusammenfassung 
Die Herausnahme der Darstellung der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat zur Folge, 
dass sich für die Anwohner im vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord keine 
Entlastungswirkung hinsichtlich Verkehrsaufkommen und Immissionen einstellen wird. 
Innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes sind mit der Aufhebung der Darstellung der 
Entlastungsstraße Nord für alle Schutzgüter positive Umweltauswirkungen verbunden. Dies 
betrifft sowohl die Menschen hinsichtlich Wohnen und Erholung als auch die Tiere, Pflanzen 
und die biologische Vielfalt sowie die abiotisch e Umwelt mit Boden, Wasser, Klima und Luft, 
Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter.  
Umweltauswirkungen Schutzgut 
positiv negativ 
Menschen: Wohnen und Erholen im Trassenbereich X - 
Menschen: Wohnen im Bereich Verkehrsnetz Münster-Nord - X 
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt X - 
Boden X - 
Wasser X - 
Klima/Luft X - 
Landschaft/Ortsbild X - 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter X - 
Tabelle 2: Erhebliche Umweltauswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
6. Gesamtabwägung 
6.1 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich  
Das vorliegende FNP-Änderungsverfahren bezweckt die Herausnahme der Darstellung der 
Entlastungsstraße Nord aus dem FNP und hat zur Folge, dass sich zwar für die Anwohner im 
vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord keine Entlastungswirkungen hinsichtlich 
Verkehrsaufkommen und Immissionen einstellen werden, andererseits aber Eingriffe in Natur 
und Landschaft vermieden werden. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. 
6.2 Altlasten 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen 
vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind", 
gekennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsber eichs besteht im Bereich der bisher 
dargestellten Trasse der Entlastungsstraße Nord westlich Grevener Straße eine entsprechend 
gekennzeichnete Altlastenverdachtsfläche in ei ner Größe von mehr als einem Hektar. Diese 
Kennzeichnung einer Altlastenverdachtsfläche wird bei der Herausnahme der Trasse aus dem 
Flächennutzungsplan unverändert beibehalten. 
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)) für den Regierungsbezirk 
Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich im Bereich der Trasse der 
Entlastungsstraße Nord überwiegend als Agrarbereiche dar, überlagert im Bereich westlich der 
Aa durch die Funktion Bereiche für die Wasserwirtschaft mit der Zweckbestimmung „Bereiche 
zum Schutz der Gewässer“ sowie in den Bereichen Grünzug Gasselstiege, im Bereich 
zwischen Kanalstraße und Bahnstrecke Münster – Rheine sowie im äußersten Osten im 
Bereich des Grünzugs Edelbach – Hoppengarten durch die Funktion „Erholungsbereiche“. 
Ergänzend sind der Grünzug Gasselstiege als „Bereich für den Schutz der Landschaft“ sowie 
die Aatal-Aue als „Bereich für den Schutz der Natur“ durch entsprechende Randsignaturen 
gekennzeichnet. 
Zurzeit wird der Regionalplan Münsterland fortgeschrieben und dessen Entwurf hatte im 
Zeitraum 17.01. bis 31.07.2011 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Dem Entwurf liegt auch 
ein geändertes Planzeichenverzeichnis zugrunde. Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des 
Regionalplans enthält für den Planbereich folgende Aussagen und Darstellungen: 
Der Änderungsbereich im Bereich der Trasse der Entlastungsstraße Nord ist als Allgemeiner 
Freiraum- und Agrarbereich dargestellt und mit Ausnahme des Korridors zwischen den 
Stadtteilen Uppenberg und Kinderhaus-Ost ergänzend flächendeckend mit der 
Freiraumfunktion „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ 
gekennzeichnet. Der Bereich der Aatal-Aue ist mit den Freiraumfunktionen „Bereich für den 
Schutz der Natur“ sowie „Überschwemmungsbereich“ dargestellt. Im Bereich von Kinderhaus-
Ost grenzt nördlich an den Änderungsbereich ein Bereich mit der Freiraumfunktion „Bereich für 
den Grundwasser- und Gewässerschutz“. 
Damit stehen die geplanten Darstellungen der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im 
Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben und Zielaussagen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 14 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster.  
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Berichtsvorlage

4180 Zeichen

V/0548/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
38. Änderung des Flächennutzungsplans in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost 
- Herausnahme der Entlastungsstraße Nord -  
Kenntnisnahme des Entwurfs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
27.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht:  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 38.  Änderung des Flächennutzungsplans im 
Bereich der Trasse der Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße im Westen 
und dem Schifffahrter Damm im Osten öffentlich auszulegen. 
 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Freiraum zwischen den  Stadtteilen Rumpho-
rst und Uppenberg im Norden des Stadtbezirks Mitte und den Stadtteilen Coerde und Kinderhaus 
im Süden des Stadtbezirks Nord die Trasse der so genannten Entlastungsstraße Nord als Haupt-
verkehrsstraße dar; diese Trasse bildet zugleich die gemeinsame Grenze der beiden Stadtbezir-
ke. Sie verbindet die Steinfurter Straße im Westen mit dem Schifffahrter Damm im Osten.  
 
Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 "Planung für III. 
Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD -Fraktion, der Fraktion 
Bündnis90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE. Münster sowie der Ratsherren Pfau 
(UWG), Kersting (ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht und an den Hauptau s-
schuss verwiesen.  
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 zu der zugehörigen Verwaltungsvorl a-
ge V/0027/2010 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:  
 
„1.  Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter 
Straße und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gestrichen. 
Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstellung aller weit e-
ren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente unverzüglich einzuleiten.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0548/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.08.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0548/2012 
 
2.  Es wird geprüft,  wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten Landschaftsb e-
standteile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft und noch besser in 
das Biotopverbundnetz eingebunden werden können.  
Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen St raßen weiter zu erhöhen, soll die Ve r-
kehrsbelastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen -
Beteiligungsmöglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen, zu gewährleisten, um 
hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen.“  
 
Auf der Grundlage des Beschlusspunktes 1 hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 mit der 
Vorlage V/0187/2010 den Beschluss zur entsprechenden Änderung des FNP gefasst und damit 
das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans formal eingeleitet.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 25.04.2012 in Form einer Bürgerinformati-
onsveranstaltung in der Agora des Bürgerhauses Kinderhaus statt.  
 
Aus der Bürgeranhörung hat es keine Beiträge bzw. Anregungen seitens der Bürger g egeben, 
die zu einer Änderung der Planung führen.  
 
Die Offenlegung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans soll im Anschluss an die Kenntni s-
nahme der vorliegenden Berichtsvorlage durch die Bezirksvertretungen und den Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtent wicklung, Verkehr und Wirtschaft  (ASSVW) im November / Dezember 
2012 erfolgen. Für die Offenlegung eines Bauleitplans ist ein Ratsbeschluss nicht erforderlich. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
1. Protokoll der Bürgeranhörung  
2. Begründung  
3. Planzeichnung – Bisherige Darstellung  
4. Planzeichnung – Zukünftige Darstellung  
5. Verkehrsuntersuchung

V-0548-2012-Anlage-5-Verkehrsuntersuchung

20556 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 5 
zur Vorlage Nr. V/0548/2012 
 
38. Änderung des FNP 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord  
Verkehrsuntersuchung  
Verkehrsentwicklungen  
ƒ im Stadtbezirk Nord (Stadtteile Kinderhaus, Coerde),  
ƒ im Stadtbezirk Mitte (Bereiche Rumphorst und Uppenberg) 
sowie  
ƒ im Stadtbezirk Ost (Bereich Schifffahrter Damm)  
Stand: August 2011  
Inhalt Seite  
A. Chronologie der Planung.................................................................................................................. - 2 - 
B. Verkehrsuntersuchung Entlastungsstraße Nord 2002...................................................................... - 2 - 
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen ........................................................................................ - 3 - 
C. Verkehrsuntersuchung 2011 – aktuelle Aufgabenstellung............................................................... - 4 - 
Analyse der Ist-Situation 2010.......................................................................................................... - 4 - 
Prognose 2025.................................................................................................................................. - 5 - 
 
Verkehrsuntersuchung / Seite 1 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Verkehrsuntersuchung / Seite 2 von 8 
A. Chronologie der Planung  
Die III. Nordtangente war seit der kommunalen Neugliederung (1975) wesentlicher Bestandteil 
des Gesamtverkehrsplans (GVP) und des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster. In 
Verbindung mit der Planung des (Verwaltungs-)Zentrums Nord (mit damals geplanten ca. 6.600 
Arbeitsplätzen
1) hatte die Stadt Münster bis 1995 immer wieder erklärt, eine III. Nordtangente 
zu planen, mit folgenden Zielen bzw. Funktionen:  
- Entlastung der Kanalstraße und der Gartenstraße als Zubringer zum Zentrum Nord,  
- Entlastung des II. Tangentenrings,  
- Entlastung des Straßenzuges Bröderichweg-Königsberger Straße (Ortsdurchfahrt Coerde) 
und  
- Verbesserung der Erreichbarkeit der Gewerbegebiete in den Stadtbezirken Mitte und Nord.  
Die ursprüngliche Planung sah die III. Nordtangente bis 1995 als eine 4-spurige Kfz-Straße mit 
planfreien Knotenpunkten im Bereich zwischen Steinfurter Straße und B 481 n vor.  
Im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Münster zum ergänzenden Erarbeitungsbeschluss zur 
Fortschreibung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) für den Regierungsbezirk Münster – 
Teilabschnitt Münsterland – hatte der Rat der Stadt Münster im November 1995 beschlossen, 
dass „die Stadt Münster die sogenannte Nordtangente nicht weiter planen wird“. Im Rahmen 
des Verfahrens zur Fortschreibung des FNP wurde die III. Nordtangente im 1. offen gelegten 
Entwurf 1999 gemäß Ratsbeschluss von 1995 nicht mehr dargestellt.  
Bei der Abgabe der Bedenken und Anregungen zum 1. Entwurf zur Offenlegung des FNP 
wurde von der Handwerkskammer, der IHK Münster und von politischen Parteien im November 
1999 die Beibehaltung der III. Nordtangente im FNP beantragt. Durch Beschluss des Rates im 
Juli 2002 wurde dieser Antrag aufgegriffen und die zwischenzeitlich umbenannte 
Entlastungsstraße Nord  als zweispurige, innerörtliche Entlastungsstraße auf der Trasse der 
bisherigen III. Nordtangente zwischen Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm im Entwurf zur 
2. Offenlegung im FNP dargestellt.  
In dieser Form hat der Rat der Stadt Münster im Juni 2003 die Entlastungsstraße Nord als 
Bestandteil des fortgeschriebenen FNP beschlossen, der nach seiner Genehmigung seit dem 
08.04.2004 wirksam ist. 
B. Verkehrsuntersuchung Entlastungsstraße Nord 2002  
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hatte 1999 vier Anträge zu Einzelfragen im 
Zusammenhang mit der III. Nordtangente gestellt; in Verbindung mit der Diskussion und 
parlamentarischen Beratung zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Gewerbegebiets 
Nienkamp-Meßkamp hatten Geschäftsleute aus dem Gebiet eine zusätzliche 
Straßenverbindung zwischen Grevener Straße und Kanalstraße gefordert.  
Zur Prüfung der vorgenannten Anträge wurde 1999 ein externes Ingenieurbüro (IVV Aachen) 
beauftragt, die gesamtstädtische Verkehrsbedeutung des Gesamtstraßenzuges der damaligen 
III. Nordtangente zu untersuchen. Dazu wurde für das Zieljahr 2015 das gesamtstädtische 
Verkehrsnetz gemäß Entwurf zur Fortschreibung des FNP mit Hilfe des GVP-Verkehrsmodells 
Münster zugrunde gelegt.  
                                                
 
1 Eine Nennung der aktuellen Anzahl der bestehenden Arbeitsplätze ist nicht möglich; es gibt keine 
Statistik zur Erfassung von Arbeitsplätzen

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StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Mit der Vorlage Nr. V/0378/2002 „Verkehrsuntersuchung Entlastungsstraße Nord“, die am 
18.06.2002 in der BV Münster-Nord beraten wurde, sollten die Ergebnisse der 
Verkehrsuntersuchungen zur geplanten Entlastungsstraße Nord (vormals III. Nordtangente) 
vorgelegt und verschiedene Fragestellungen sowohl gesamtstädtisch als auch stadtteilbezogen 
auf die Stadtbezirke Münster-Nord im Wesent lichen und Münster-Mitte beantwortet werden. Die 
Vorlage wurde auch den Mitgliedern der BV Münster-Mitte und des damaligen 
Planungsausschusses zur Kenntnis gegeben und diente auch für die weiteren Beratungen im 
Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans.  
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen  
Das gesamtstädtische Verkehrsgutachten 2002 macht deutlich, dass eine Entlastungsstraße 
Nord als zweispurige innerstädtische Verbindungsstraße zwischen Steinfurter Straße und 
Schifffahrter Damm einen hohen Verkehrswert besitzt. Gleichzeitig kann eine solche 
Straßenverbindung wichtige stadtstrukturelle Funktionen durch Verbesserung der Erreichbarkeit 
der Gewerbegebiete in den Stadtbezirken Mitte und Nord (Nienkamp/Meßkamp, 
Verwaltungszentrum Nord, Gewerbegebiete am Schifffahrter Damm und Hessenweg) erfüllen 
und einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Stadtteile Kinderhaus (vornehmlich Straßenzug 
Wilkinghege und Bröderichweg) und Coerde (Königsberger Straße) im Zuge der Kreisstraße (K) 
7 und für die Innenstadt (Kanalstraße, Gartenstraße, II. Tangentenring) erfüllen vor dem 
Hintergrund, dass in den nächsten Jahren mit einem noch deutlich steigenden Kfz-
Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet von Münster zu rechnen ist.  
Die wesentlichen Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung 2002 können wie folgt 
zusammengefasst werden:  
1. Den höchsten Verkehrswert und deutliche Verkehrsentlastungen für den Stadtteil Coerde 
bringt der Neubau eines Teilabschnitts der Entlastungsstraße Nord zwischen Schifffahrter 
Damm und Kanalstraße mit Anbindung des Zentrums Nord über die damals seit langem 
planungsrechtlich gesicherte, so genannte Bahntangente.  
2. Die Errichtung eines Teilabschnitts der Entlastungsstraße Nord nur im Bereich zwischen 
Schifffahrter Damm und Hoher Heckenweg bringt eine nur geringe Entlastung der 
Königsberger Straße. Es muss sogar befürchtet werden, dass durch einen solchen Ausbau 
sich eine ungünstige und nicht gewollte Bündelung des Kfz-Verkehrs auf den Südteil des 
Hohen Heckenwegs ergeben kann.  
3. Die von den Antragstellern aus dem Gewerbegebiet Nienkamp/Meßkamp beantragte neue 
Querverbindung zwischen Grevener Straße und Kanalstraße mit Anbindung der Regina-
Protmann-Straße alleine bringt keine Verbesserung der Erreichbarkeit des Gewerbegebiets 
und führt auch nicht zu der gewünschten Verkehrsentlastung des Bröderichwegs. Erst in 
Verbindung mit den angrenzenden Teilabschnitten einer Entlastungsstraße Nord wird die 
angestrebte Verbesserung der Erreichbarkeit des Gewerbegebiets Nienkamp/Meßkamp 
erreicht.  
4. Eine Entlastung des Stadtteils Kinderhaus kann erreicht werden, wenn die 
Entlastungsstraße Nord im Abschnitt zwischen Steinfurter Straße und Kanalstraße gebaut 
wird.  
5. Aus gesamtstädtischer Sicht ergibt sich hinsichtlich der Auswahl und Festlegung der 
Priorität von Planungs- und Bauabschnitten die Empfehlung, die Planung einer 
Entlastungsstraße von Osten nach Westen aufzunehmen und auf dieser Grundlage 
einzelne Teilabschnitte festzulegen.  
Diese Ergebnisse rechtfertigen und begründen die Darstellung einer solchen innerstädtischen 
Straßenverbindung als Entlastungsstraße Nord im fortgeschriebenen FNP.  
Verkehrsuntersuchung / Seite 3 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
C. Verkehrsuntersuchung 2011 – aktuelle Aufgabenstellung 
Für die 38. Änderung des FNP (Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP) sind 
Aussagen über die zu erwartende zukünftige Verkehrsverteilung und -belastung einzelner 
Straßenabschnitte im Hauptverkehrsstraßennetz im Planbereich in den Stadtteilen Kinderhaus, 
Coerde, Uppenberg, Rumphorst und in der nördlichen Innenstadt für den Planfall „Netz ohne 
die Entlastungsstraße Nord“ aufzuzeigen. Hierzu wird die aktuelle Verkehrssituation 
(Datenbasis Stand 2010) in einer Analyse aufbereitet und erläutert. Anschließend wird die 
Prognosesituation 2025 für den Planfall „Netz ohne die Entlastungsstraße Nord“ beschrieben. 
Abschließend werden die verkehrlichen Konsequenzen aufgezeigt, die aus der Herausnahme 
der Entlastungsstraße Nord für die o. g. Stadteile entstehen.  
Analyse der Ist-Situation 2010 
Die Stadtteile Kinderhaus, Coerde, Uppenberg und Rumphorst werden durch das 
Hauptverkehrsstraßennetz – wie in Abbildung 1 dargestellt – erschlossen. Im Einzelnen handelt 
es sich um folgende Straßen (Bezeichnung einer klassifizierten Straße): Steinfurter Straße (B 
54), Grevener Straße (B 219), Wilkinghege (K 7), die Ortsdurchfahrt in Kinderhaus – bestehend 
aus den Straßen Westhoffstraße (tlw. K 7), Am Burloh (K 7) und Kristiansandstraße –, 
Kanalstraße (K 13), Hoher Heckenweg (K 8), Schifffahrter Damm (L 587), die Netzverbindung 
(K 7) zwischen Grevener Straße im Westen und Schifffahrter Damm im Osten und zugleich die 
Ortsdurchfahrt in Coerde, bestehend aus den Straßen Bröderichweg, Zum Rieselfeld, 
Holtmannsweg und Königsberger Straße, die Gartenstraße und der Abschnitt des zweiten 
Tangentenrings (K 6) zwischen Steinfurter Straße und Ostmarkstraße – gebildet aus den 
Teilabschnitten Friesenring, Cheruskerring, Lublinring und Niedersachsenring.  
 
Abbildung 1:  Hauptverkehrstraßennetz in den Stadteilen Coerde, Kinderhaus, Uppenberg, 
Rumphorst 
Verkehrsuntersuchung / Seite 4 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Die Steinfurter Straße, die Grevener Straße und der zweite Tangentenring sind vierstreifig 
ausgebaut. Entsprechend ihres Ausbaustandards werden diese Straßen werktäglich von 
deutlich über 20.000 Kraftfahrzeugen belastet (Datenbasis Stand 2010). Auf einzelnen 
Streckenabschnitten liegen die Spitzenbelastungen sogar bei über 37.000 Kfz/24h (York-Ring).  
Die Straßen des übrigen Hauptverkehrsstraßennetzes sind zweistreifige Straßen. Hier liegen 
die täglichen Verkehrsbelastungen zwischen 10.000 Kfz und 15.000 Kfz. Lediglich die Straße 
Am Burloh (bis zu 6.900 Kfz/24h), die Kristiansandstraße (bis zu 4.800 Kfz/24h) und die 
westliche Königsberger Straße (bis zu 8.300 Kfz/24h) werden täglich von deutlich weniger 
Kraftfahrzeugen befahren.  
Im Zuge des vierstreifigen Straßennetzes kommt es auf Grund der hohen Verkehrsbelastungen 
in den Verkehrsspitzen zu Störungen im Verkehrsfluss. Die maximalen Kapazitäten der 
Knotenpunkte der Hauptverkehrsstraßen werden erreicht und es kommt vereinzelt zu 
Staubildungen. Diese Verkehrssituation tritt vor allem im Zuge des zweiten Tangentenrings auf. 
Im übrigen 2-streifigen Straßennetz können die vorhandenen Verkehrsmengen weitgehend 
störungsfrei mit ausreichenden Verkehrsqualitäten abgewickelt werden. Eine Ausnahme bildet 
die Straße Wilkinghege. Hier lösen die vorhandenen Verkehrsbelastungen Verkehrsstauungen 
aus, insbesondere am Knotenpunkt Wilkinghege/Steinfurter Straße.  
Die vorhandenen Verkehrsbelastungen in den Ortsdurchfahrten Kinderhaus und Coerde sowie 
die Situation entlang des zweiten Tangentenrings sind verkehrstechnisch, städtebaulich und 
umwelttechnisch nicht unproblematisch. Diese Entwicklung wurde bereits im 
Gesamtverkehrsplan (GVP) 1986 für das damalige Prognosejahr 2000 vorhergesagt:  
„Ohne eine III. Nordtangente wären vor allem aufgrund des Ziel- und Quellverkehrs zum 
Verwaltungszentrum Nord erhebliche, städtebaulich kaum lösbare Verkehrsprobleme zu 
erwarten, – vor allem in Coerde und Kinderhaus, aber auch auf der II. Nordtangente (York-
Ring/Niedersachsenring) am Rande der Innenstadt.  
Fazit: Für die langfristige Stadt- und Verkehrsplanung ist die Bündelung des innerstädtischen 
Durchgangsverkehrs, des Schwerverkehrs und des Gewerbeverkehrs auf einer III. 
Nordtangente unverzichtbar. Deshalb ist die Flächensicherung im Flächennutzungsplan 
weiterhin zu gewährleisten.“  
Prognose 2025 
Für die Prognose 2025 werden die Rahmenbedingungen des aktuellen FNP berücksichtigt, 
jedoch ohne die Entlastungsstraße Nord (allerdings mit Fertigstellung der B 481n). Darüber 
hinaus werden die verkehrlichen Umbau-Maßnahmen für die Erweiterung des Zentrums 
Kinderhaus bei den Simulationsberechnungen für die Prognosebelastungen im 
Hauptverkehrstraßennetz berücksichtigt.  
Gesamtstädtisch wird das Verkehrsaufkommen bis 2025 weiter leicht um rd. 7,4 % ansteigen, 
von aktuell (Datenbasis 2007) 1,435 Mio. Wege und Fahrten pro Tag auf 1,541 Mio. Wege und 
Fahrten pro Tag im Jahr 2025. Im Zeitraum 1982 bis 2007 war das Verkehrsaufkommen um 
insgesamt 26,4 % von 1,135 Mio. auf 1,435 Mio. Wege und Fahrten angestiegen.  
Gründe für den prognostizierten Anstieg des gesamtstädtischen Verkehrsaufkommens sind im 
Wesentlichen  
ƒ eine noch weiterhin positive Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Münster,  
ƒ der Anstieg an Arbeitsplätzen in Münster,  
ƒ der Anstieg des Pendlerverkehrs, der zu über 80 % mit dem Pkw abgewickelt wird und  
Verkehrsuntersuchung / Seite 5 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
ƒ der nach wie vor deutlich wachsende Fahrzeugbestand in der Stadt und im Umland; in 
Münster ist der Kfz-Bestand im Zeitraum 1990-2006 um ca. 50.000 Kfz (+ 38,9 %) 
angestiegen, das bedeutet im Durchschnitt einen jährlichen Zuwachs um ca. 2,4 %. In den 
vier Münsterlandkreisen (BOR, COE, ST, WAF) wuchs der Bestand an Kraftfahrzeugen im 
Zeitraum 1996-2006 um insgesamt 20,8 %, von 1996: 730.907 Kfz auf 2006: 883.010 Kfz. 
Ein Großteil des prognostizierten Verkehrszuwachses entfällt dabei auf den Kfz-Verkehr. Dieser 
wird von rd. 688.000 Kfz Personenfahrten/Tag im Jahr 2007 um rd. 10% auf ca. 755.000 Kfz-
Personenfahrten/Tag 2025 zunehmen. Dementsprechend werden auch die 
Verkehrsbelastungen im Straßennetz weiter steigen.  
Im Zeitraum 1982 bis 2007 war der Kfz-Verkehr um ca. 33 % bzw. rd. 170.000 Kfz-
Personenfahrten/Tag gestiegen; dabei hatte sich die Anzahl der Kfz-Personenfahrten/Tag beim 
Stadt-Umland-Verkehrs (Pendlerverkehr) in diesem Zeitraum nahezu verdoppelt.  
Für 17 repräsentative Querschnitte im Untersuchungsraum wurden die Verkehrsbelastungen 
Analyse 2010 zu Prognose 2025 vergleichend gegenüber gestellt. Die folgende Abbildung zeigt 
die Lage der ausgewählten Querschnitte.  
 
Abbildung 2:  Lage der Querschnitte  
Verkehrsuntersuchung / Seite 6 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuelle (2010) und die Prognosebelastung 2025 der 
ausgewählten Querschnitte. 
STADTTEIL Tages-Verkehrsbelastung 
Nr. 
Quer-
schnitt 
Streckenabschnitt  Bestand 
2010 
Prognose 
2025  
Entwicklung 
in %
KINDERHAUS  
1 Steinfurter Straße – West, westlich 
Wilkinghege  
43.000 44.400 +3,3
3 Wilkinghege  12.400 13.700 +10,5
4 Westhoffstraße – Süd, östlich 
Wilkinghege  
10.500 8.400 -20,0
5 Am Burloh  6.900 10.000 +44,9
6 Kristiansandstraße  4.700 4.300 -8,5
16 Zum Rieselfeld, östlich Kanalstraße  10.400 12.400 +19,2
17 Bröderichweg  12.100 13.300 +9,9
INNENSTADT – NORD 
2 Steinfurter Straße – Ost, westlich II. 
Ring 
31.800 33.000 +3,8
7 York-Ring 37.300 37.500 +0,5
8 Grevener Straße, nördlich II. Ring 28.700 24.600 -14,3
9 Lublinring 34.600 37.000 +6,9
10 Kanalstraße, südlich Bröderichweg 11.800 11.000 -6,8
11 Hoher Heckenweg 11.100 9.000 -18,9
12 Schifffahrter Damm, nördlich 
Ostmarkstraße 
10.000 7.900 -21,0
GELMER – DYCKBURG 
13 Schifffahrter Damm, nördlich 
Mariendorfer Straße 
14.100 6.100 -56,7
COERDE 
14 Königsberger Straße, östlich Hoher 
Heckenweg 
10.100 13.400 +32,7
15 Königsberger Straße, westlich Hoher 
Heckenweg 
8.300 10.600 +27,7
Tabelle:  Entwicklung der Querschnittsbelastungen [KFZ/24h]  
Wie die Daten der Tabelle zeigen, wird sich das Verkehrsbild im Stadtbezirk Nord bis 2025 
deutlich verändern. Die allgemeine Verkehrszunahme sowie die lokalen, siedlungsstrukturellen 
und verkehrstechnischen Veränderungen in Kinderhaus (u. a. Verlegung der Westhoffstraße im 
Zentrum, Ersatz von Ampel geregelten Kreuzungen durch Kreisverkehre) führen dazu, dass die 
Straße Am Burloh zukünftig deutlich stärker belastet wird (Querschnitt 5, plus rd. 45%) und die 
parallel verlaufenden Straßen Westhoffstraße (Querschnitt 4) und Kristiansandstraße 
(Querschnitt 6) entsprechend entlastet werden. 
Die allgemeine Verkehrszunahme bis 2025 verursacht auf der Steinfurter Straße und dem 
zweiten Tangentenring leichte Belastungszunahmen, die allerdings deutlich unter 10 % liegen. 
Da aber gerade diese Straßenzüge bereits heute an ihre Belastungsgrenzen stoßen, führt die 
allgemeine Verkehrszunahme auf diesen Straßenabschnitten zu weiteren 
Verdrängungsverkehren, die wiederum zu Lasten des nachgeordneten Straßennetzes gehen. 
Hierdurch steigen vor allem in der Ortsdurchfahrt von Coerde die Querschnittsbelastungen um 
ca. 28% bzw. 33% an. Für z. B. die Königsberger Straße, östlich Hoher Heckenweg, bedeutet 
dies, dass das Verkehrsaufkommen von heute rd. 10.100 Kfz/24h auf 13.400 Kfz/24h im 
Prognosejahre 2025 ansteigen wird. 
Verkehrsuntersuchung / Seite 7 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Verkehrsuntersuchung / Seite 8 von 8 
Der weitere Ausbau der B 51 und der Neubau der B 481n mit Anschluss an den Schifffahrter 
Damm werden ebenfalls das Verkehrsbild nachhaltig verändern; seit dem 30.09.2011 liegt für 
diese Projekte der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vor. Zwar ist die 
konkrete Umsetzung der Projekte gegenwärtig ungewiss, aber in der Prognose 2025 wurde die 
Fertigstellung der B 481n unterstellt. Die B 481n bündelt dann Verkehre und wird im Jahre 2025 
täglich von bis zu 26.000 Kraftfahrzeugen befahren. Da es sich hierbei vorrangig um verlagerte 
Verkehrsbeziehungen handelt, werden die parallel (in Nord-Süd-Richtung) verlaufenden Achsen 
im Untersuchungsgebiet entlastet: So werden die Verkehrsbelastungen im Zuge des 
Schifffahrter Damms um bis zu rd. 57 % (Querschnitt 13) sinken. Die Verkehrsbelastung am 
Querschnitt 8 auf der Grevener Straße sinkt danach um rd. 14 %, die Kanalstraße erfährt eine 
Entlastung um rd. 7 % (Querschnitt 10) und der Hohe Heckenweg wird um rd. 19 % entlastet 
(Querschnitt 11). 
Insgesamt ist wegen des bis 2025 weiterhin noch steigenden Verkehrsaufkommens in Münster 
mit teilweise noch deutlichen Steigerungen des Verkehrsaufkommens insbesondere im Bereich 
der Ortsdurchfahrten Kinderhaus und Coerde im Zuge der Kreisstraße 7 zu rechnen, wobei die 
Schwerpunkte des Zuwachses im Bereich der Wilkinghege und des Bröderichwegs im Stadtteil 
Kinderhaus sowie insgesamt auf der Königsberger Straße im Stadtteil Coerde liegen werden. 
Bei diesen Steigerungen um bis zu rd. 33 % bzw. absolut ca. 3.300 Kfz-Fahrten/24h 
(Königsberger Straße, Querschnitt 14) gegenüber der Verkehrssituation im Jahr 2010 darf aber 
nicht außer Acht gelassen werden, dass der nochmalige leichte Anstieg des 
Verkehrsaufkommens auf dem II. Tangentenring bedeutet, dass hier die Anwohner weiterhin 
einer täglichen Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, die rund dem Dreifachen der bestehenden 
bzw. prognostizierten Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten in Kinderhaus und Coerde 
entspricht.

V-0548-2012-Anlage-3-Bisherige-Darstellung

772 Zeichen

Plan zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes

Anlage 3 zur Vorlage
Nr. V/0548/2012

Bisherige Darstellung

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Flächen für die Landwirtschaft

Flächen für Wald

Fläche für Bahnanlagen

Sonstige überörtliche oder
örtliche Hauptverkehrsstraßen

Dortmund-Ems-Kanal

Fläche für Aufschüttungen

Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha

Änderungsbereich

Amt für WE Stadtentwicklung

Stadtplanung
Verkehrsplanung

Plan zur 38. Änderung
des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes

N
_ m Stand: 10.02.2012

M.: 1: 15.000

V-0548-2012-Anlage-4-Zukünftige-Darstellung

748 Zeichen

Plan zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes

Anlage 4 zur Vorlage
Nr. V/0548/2012

Neue Darstellung

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örtliche Hauptverkehrsstraßen

Dortmund-Ems-Kanal

Fläche für Aufschüttungen

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Änderungsbereich

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Stadtplanung
Verkehrsplanung

Plan zur 38. Änderung
des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes

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M.: 1: 15.000

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Stand: 10.02.2012

Beratungsverlauf (4)

04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 2.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (34)

  • Steinfurter Straße
  • Königsberger Straße
  • Westhoffstraße
  • Kanalstraße 10
  • Grevener Straße
  • Gartenstraße
  • Kristiansandstraße 4
  • Schifffahrter Damm
  • Bröderichweg 12
  • Holtmannsweg
  • Lublinring 34
  • York-Ring 37
  • Teigelkamp
  • Nienkamp
  • Hoher Heckenweg 11
  • Cheruskerring
  • Idenbrockplatz 8
  • Am Burloh 6
  • Zum Rieselfeld
  • Regina-Protmann-Straße
  • Niedersachsenring
  • Mariendorfer Straße 14
  • Vorbergs Hügel
  • Ostmarkstraße 10
  • Hoppengarten
  • Gasselstiege
  • Wilkinghege 43
  • Friesenring
  • Kinderhaus 1
  • Edelbach
  • Heckenweg
  • Nevinghoff
  • Hessenweg
  • Meßkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0548/2012
Typ
Vorlagen
Datum
18.07.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37