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V/0375/2009

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost

Vorlagen 19.05.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 09.06.2009, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

5084 Zeichen

V/0375/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen 
im Stadtbezirk Münster-Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
  
1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im Stadtbe-
zirk werden folgende Zuschüsse gewährt: 
 
 
1.1 Zuschüsse zu Vereinsjubiläen
 
    
 Freiwillige Feuerwehr Löschzug Wolbeck 100-jähriges Jubiläum 300 €
   
 VDK Sozialverband Angelmodde/Gremmendorf 60-jähriges Jubiläum 200 €
   
 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 10-jähriges Jubiläum 100 €
   
   
1.2 Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
  
   
 Freiwillige Feuerwehr Löschzug Angelmodde 
- Tag der offenen Tür am/im erweiterten Feuer-
wehrgerätehaus 
 1.000 €
   
 Seniorengemeinschaft St. Bernhard 
- Seniorennachmittage 
 100 €
   
 Rassegeflügelzuchtverein Westfalia 
- Zuchtausstellung am 31.10./01.11.09 
 130 €
   
 Geflügelzuchtverein Phönix 
- Geflügelzuchtschau am 30.10./01.11.09 
 130 €
Vorlagen-Nr.: 
V/0375/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Hagel 
Ruf: 
0 25 06/93 19 160 
E-Mail: 
Hagel@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0375/2009 
   
 Heimatfreunde Angelmodde 
- Ausstellungen und Vorträge im Gallitzin-Haus 
- Erstellung der Ortschronik Heft 20 
 1.200 €
    
 Rassekaninchenzuchtverein W 467 
- Zuchtausstellung am 07./08.11.09 
 130 €
   
1.3 Zuschüsse für gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   
 Schützenverein Hubertus-Angelmodde 
- Anschaffung von Flöten und einer Pauke für 
den Spielmannszug 
- Anschaffung einer Sicherheitslampe und einer 
Schießauflage 
 880 €
   
 Trägerverein Bahnhof-Wolbeck e.V. 
- Erweiterung der Ausstattung (für den kulturellen 
Bereich, die pädagogische Gruppenarbeit und 
den Veranstaltungsbereich) des Jugendzent-
rums  
 
 1.750 €
 Förderkreis Drostenhof 
- Anschaffung eines Konzertflügels 
 1.500 €
   
 Freiwillige Feuerwehr Löschzug Angelmodde 
- Brandschutzaufklärung und –erziehung von 
Jugendlichen (mit Migrationshintergrund in so-
zialen Brennpunkten) 
 2.000 €
   
 Bürgerforum Wolbeck 
- Skulptur für den Kreisverkehr Münsterstraße 
 
 (bis zu) 
4.000 € *)
 *) Die Auszahlung erfolgt erst nach Zustimmung der Bezirksvertretung 
Münster-Südost zum Skulpturen-Vorschlag der Fachhochschule für Kunst  
   
 Freiwillige Feuerwehr Löschzug Wolbeck 
- Ausstattung des Übungsraumes zur theoreti-
schen Ausbildung 
- Inventar für die Teeküche 
- Material für die Wiederherrichtung des Außen-
bereichs des Gerätehauses 
 1.800 €
   
 Heimatfreunde Angelmodde 
- Gestaltung/Herrichtung des geplanten Standor-
tes des Bildstocks am Twenhövenweg 
 3.000 €
   
 Familienzentrum St. Bernhard 
- Einbau eines Balkens in der Turnhalle zur Be-
festigung von Tauen, Schaukeln und Ringen 
- Anschaffung von Schaukeln 
 1.760 €

- 3 - 
V/0375/2009 
1.4 Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen 
   
 Gartenbauverein Wolbeck 
- Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck 
 550 €
   
 - Heimatfreunde Angelmodde 
- Weihnachtsbaumbeleuchtung in Angelmodde-
Dorf 
 350 €
   
   
2. Die nachstehenden Anträge werden zurückgestellt:  
   
 Ev. Kinder-, Jugend- und Familiendienst „Mobile“ 
- Kurzfreizeit („Besuch der Hauptstadt als Beitrag zur Integration“) für 15 Jugendliche 
des Stadtteils 
 
 Wolbeck-Marketing im Bürgerforum Wolbeck e.V. 
- Projekt Ortseingangsschilder 
   
3. Die nachstehenden Anträge werden abgelehnt: 
   
 TSV Angelmodde e.V. 
- Kauf von Tischtennisplatten 
 
 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 
- Münstertafel und jährliche Renovierung der Räume und Grundreinigung des Fußbo-
dens 
 
 Tennisabteilung „Hohes Ufer“ 
- Besuch von Mitgliedern des Tennisvereins Upten LTC aus England 
 
 Chor St. Nikolaus 
- Konzert in der Kirche St. Nikolaus 
 
 Gewerbeverein Wolbeck e.V. 
- Wolbecker Weihnachtsmarkt 
 
 Männerchor Sängerbund Münster 
- Konzert in der Hansa-Schule 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 20.880 €  aber keine Folgekosten ent-
stehen.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:

- 4 - 
V/0375/2009 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 101 Bezirksvertretungen   
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2009 900 € 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 2009 19.980 € 
 
Insgesamt: 20.880 €  
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonsti-
gen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen 
im Stadtbezirk Münster-Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost in der Sitzung 
am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien (Anlage).  
 
 
Im Auftrag 
 
 
 
gez. 
Hagel   
 
 
 
Anlage

Anlage

3227 Zeichen

Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die 
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände  und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten 
•   für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen 
 
      Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen  erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert,    wenn sie n icht den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
 
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der  auch im Internet unter 
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm   abgerufen werden kann. 
 
10.  Die Richtlinien treten mit Wirkung vom  01.07.2008 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Münsterstraße
  • Twenhövenweg 3

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0375/2009
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37