V/0375/2009
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5084 Zeichen
V/0375/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Südost
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen
im Stadtbezirk Münster-Südost
Beratungsfolge
09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im Stadtbe-
zirk werden folgende Zuschüsse gewährt:
1.1 Zuschüsse zu Vereinsjubiläen
Freiwillige Feuerwehr Löschzug Wolbeck 100-jähriges Jubiläum 300 €
VDK Sozialverband Angelmodde/Gremmendorf 60-jähriges Jubiläum 200 €
Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 10-jähriges Jubiläum 100 €
1.2 Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
Freiwillige Feuerwehr Löschzug Angelmodde
- Tag der offenen Tür am/im erweiterten Feuer-
wehrgerätehaus
1.000 €
Seniorengemeinschaft St. Bernhard
- Seniorennachmittage
100 €
Rassegeflügelzuchtverein Westfalia
- Zuchtausstellung am 31.10./01.11.09
130 €
Geflügelzuchtverein Phönix
- Geflügelzuchtschau am 30.10./01.11.09
130 €
Vorlagen-Nr.:
V/0375/2009
Auskunft erteilt:
Herr Hagel
Ruf:
0 25 06/93 19 160
E-Mail:
Hagel@stadt-muenster.de
Datum:
18.05.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0375/2009
Heimatfreunde Angelmodde
- Ausstellungen und Vorträge im Gallitzin-Haus
- Erstellung der Ortschronik Heft 20
1.200 €
Rassekaninchenzuchtverein W 467
- Zuchtausstellung am 07./08.11.09
130 €
1.3 Zuschüsse für gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten
Schützenverein Hubertus-Angelmodde
- Anschaffung von Flöten und einer Pauke für
den Spielmannszug
- Anschaffung einer Sicherheitslampe und einer
Schießauflage
880 €
Trägerverein Bahnhof-Wolbeck e.V.
- Erweiterung der Ausstattung (für den kulturellen
Bereich, die pädagogische Gruppenarbeit und
den Veranstaltungsbereich) des Jugendzent-
rums
1.750 €
Förderkreis Drostenhof
- Anschaffung eines Konzertflügels
1.500 €
Freiwillige Feuerwehr Löschzug Angelmodde
- Brandschutzaufklärung und –erziehung von
Jugendlichen (mit Migrationshintergrund in so-
zialen Brennpunkten)
2.000 €
Bürgerforum Wolbeck
- Skulptur für den Kreisverkehr Münsterstraße
(bis zu)
4.000 € *)
*) Die Auszahlung erfolgt erst nach Zustimmung der Bezirksvertretung
Münster-Südost zum Skulpturen-Vorschlag der Fachhochschule für Kunst
Freiwillige Feuerwehr Löschzug Wolbeck
- Ausstattung des Übungsraumes zur theoreti-
schen Ausbildung
- Inventar für die Teeküche
- Material für die Wiederherrichtung des Außen-
bereichs des Gerätehauses
1.800 €
Heimatfreunde Angelmodde
- Gestaltung/Herrichtung des geplanten Standor-
tes des Bildstocks am Twenhövenweg
3.000 €
Familienzentrum St. Bernhard
- Einbau eines Balkens in der Turnhalle zur Be-
festigung von Tauen, Schaukeln und Ringen
- Anschaffung von Schaukeln
1.760 €
- 3 -
V/0375/2009
1.4 Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen
Gartenbauverein Wolbeck
- Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck
550 €
- Heimatfreunde Angelmodde
- Weihnachtsbaumbeleuchtung in Angelmodde-
Dorf
350 €
2. Die nachstehenden Anträge werden zurückgestellt:
Ev. Kinder-, Jugend- und Familiendienst „Mobile“
- Kurzfreizeit („Besuch der Hauptstadt als Beitrag zur Integration“) für 15 Jugendliche
des Stadtteils
Wolbeck-Marketing im Bürgerforum Wolbeck e.V.
- Projekt Ortseingangsschilder
3. Die nachstehenden Anträge werden abgelehnt:
TSV Angelmodde e.V.
- Kauf von Tischtennisplatten
Treffpunkt Waldsiedlung e.V.
- Münstertafel und jährliche Renovierung der Räume und Grundreinigung des Fußbo-
dens
Tennisabteilung „Hohes Ufer“
- Besuch von Mitgliedern des Tennisvereins Upten LTC aus England
Chor St. Nikolaus
- Konzert in der Kirche St. Nikolaus
Gewerbeverein Wolbeck e.V.
- Wolbecker Weihnachtsmarkt
Männerchor Sängerbund Münster
- Konzert in der Hansa-Schule
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 20.880 € aber keine Folgekosten ent-
stehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
- 4 -
V/0375/2009
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 101 Bezirksvertretungen
Teilergebnisplan
(Zeile)
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2009 900 €
Teilergebnisplan (Zei-
le)
15 Transferaufwendungen 2009 19.980 €
Insgesamt: 20.880 €
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonsti-
gen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen
im Stadtbezirk Münster-Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost in der Sitzung
am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien (Anlage).
Im Auftrag
gez.
Hagel
Anlage
Anlage
3227 Zeichen
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Südost
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind
• für besondere Einzelveranstaltungen
• für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten
• für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie n icht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden .
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der auch im Internet unter
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2008 in Kraft.
Bezirksvertretung Münster-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Münsterstraße
- Twenhövenweg 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0375/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37