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Beantwortung der Anfrage AN/1804/2021 aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 28.08.2021 Teilnutzung der Schulgarage als Quartiersgarage in Müngersdorf

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 3152/2022 vom 30.11.2022

Stand: Am 05.12.2022 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 3152/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 Beantwortung der Anfrage AN/1804/2021 aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 28.08.2021 Teilnutzung der Schulgarage als Quartiersgarage in Müngersdorf Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, Lothar Müller/Die Linke, Gerd Kaspar/FDP vom 28.08.2021 in der Bezirksvertretung Lindenthal AN/1804/2021 Antrag: Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die zuständige Verwaltung, einen Teil der Tiefgarage des neuen Schulgebäudes Aachener Straße in Köln-Müngersdorf als Quartiersgarage zu nutzen. Auch sollten Stellplätze für Car-Sharing – wie Cambio – eingerichtet werden. Die Tiefgarage wird zu einem weiteren Teil für die Schule als deren Fahrradstellplatz genutzt. Zudem kann sie als öffentlicher Stellplatz für private Lastenräder wie auch Mietlastenräder genutzt werden. Begründung: Mit der Anmietung des Gebäudes durch die Stadt Köln wurden knapp über 200 Tiefgaragenautopark- plätze angemietet. Nicht alle Autoparkplätze werden für das Lehrerkollegium und Oberstufenschüler gebraucht. In Alt-Müngersdorf bestehen große Bedarfe nach einem Stellplatz für Autos und Lastenräder. Eine Quar- tiersgarage einzurichten, wäre sinnvoll und notwendig. Die Lage an der Aachener Straße zwischen den Haltestelle der Linie 1 und den Bushaltestellen bietet sich ebenfalls an, um hier eine Cambio-Station einzurichten. Dieses Angebot trägt zur Entspannung der Autoparksituation in Müngersdorf bei. Neben dem Angebot an Autos können weitere Mietangebote von Lastenrädern, etc. hier einen Standort erhal- ten. Und private Lastenräder einen Stellplatz erhalten. Damit viele Schüler und Schülerinnen und auch das Personal der Schule mit dem Rad kommen, ist eine gute Abstellanlage für Fahrräder in der Tiefga- rage einzurichten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Tiefgarage wurde im Rahmen des Umbaus des ehemaligen Bürogebäudes Aachener Straße 744- 750 in Köln-Müngersdorf zum Gymnasium betrachtet. Vorhanden sind 111 Stellplätze auf der Parkebene -01 und 95 Stellplätze auf der Parkebene -02. Bauli- che Veränderungen haben nicht stattgefunden, die Parkebenen sind derzeit baurechtlich zur „Nutzung durch Lehrende und Lernende“ genehmigt. Zum Untergeschoss zählen neben der Tiefgarage weitere 2 Räume, die unmittelbar an diese anschließen. Diese Räume werden für den Ganztags-Betrieb genutzt. Die bisherigen Betrachtungen kommen zu dem Schluss, dass die Nutzung der Tiefgarage durch Dritte wesentliche Risiken im Hinblick auf das unbefugte Betreten der Schulräume durch schulfremde Perso- nen birgt. Die Verwaltung plant, nach Abschluss der laufenden Umbauarbeiten und Inbetriebnahme der Schule zu prüfen, ob eine Verlegung der Fahrradstellplätze vom Außengelände in die Tiefgarage möglich ist, und weiterhin Kfz.-Parkplätze für Personal und Schüler*innen sowie Anfahrtsmöglichkeiten für Lieferverkehr vorgehalten werden können. Maßgeblich ist hierfür, Gefährdungen zu vermeiden. Dies bedeutet zum einen, Begegnungsverkehr zu minimieren, also sichere Wege für das Einfahren mit dem Rad sowie den Gang aus der Tiefgarage zu schaffen. Zum anderen sind, wie oben dargelegt, der Aufenthalt in der Tief- garage von und das unbefugte Betreten der Schule durch schulfremde Personen zu verhindern. Die Prü- fung wird voraussichtlich in ein entsprechendes Verkehrskonzept münden. Aus Sicht der Verwaltung kann auf diesem Wege Raum für den Schulbetrieb geschaffen werden, wäh- rend zugleich die Parkmöglichkeiten für Kfz. und Fahrräder in der Umgebung nicht von der Schulge- meinschaft genutzt werden müssen und den anderen Anliegern zur Verfügung stehen.

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2022

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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