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3152/2022

Beantwortung der Anfrage AN/1804/2021 aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 28.08.2021 Teilnutzung der Schulgarage als Quartiersgarage in Müngersdorf

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 30.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.12.2022, TOP 7.1.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3797 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 3152/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1804/2021 aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 28.08.2021 
Teilnutzung der Schulgarage als Quartiersgarage in Müngersdorf 
 
Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, Lothar Müller/Die Linke, Gerd 
Kaspar/FDP vom 28.08.2021 in der Bezirksvertretung Lindenthal 
AN/1804/2021 
 
 
Antrag: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die zuständige Verwaltung, einen Teil der Tiefgarage des neuen 
Schulgebäudes Aachener Straße in Köln-Müngersdorf  als Quartiersgarage zu nutzen. Auch sollten 
Stellplätze für Car-Sharing – wie Cambio – eingerichtet werden.  
Die  Tiefgarage wird zu einem weiteren Teil für die Schule als deren Fahrradstellplatz genutzt. Zudem 
kann sie als öffentlicher Stellplatz für private Lastenräder wie auch Mietlastenräder genutzt werden. 
 
Begründung: 
 
Mit der Anmietung des Gebäudes durch die Stadt Köln wurden knapp über 200 Tiefgaragenautopark-
plätze angemietet. Nicht alle Autoparkplätze werden für das Lehrerkollegium und Oberstufenschüler 
gebraucht. 
 
In Alt-Müngersdorf bestehen große Bedarfe nach einem Stellplatz für Autos und Lastenräder. Eine Quar-
tiersgarage einzurichten, wäre sinnvoll und notwendig. Die Lage an der Aachener Straße zwischen den 
Haltestelle der Linie 1 und den Bushaltestellen bietet sich ebenfalls an, um hier eine Cambio-Station 
einzurichten. Dieses Angebot trägt zur Entspannung der Autoparksituation in Müngersdorf bei. Neben 
dem Angebot an Autos können weitere Mietangebote von Lastenrädern, etc. hier einen Standort erhal-
ten. Und private Lastenräder einen Stellplatz erhalten. Damit viele Schüler und Schülerinnen und auch 
das Personal der Schule mit dem Rad kommen, ist eine gute Abstellanlage für Fahrräder in der Tiefga-
rage einzurichten. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Tiefgarage wurde im Rahmen des Umbaus des ehemaligen Bürogebäudes Aachener Straße 744-
750 in Köln-Müngersdorf zum Gymnasium betrachtet. 
 
Vorhanden sind 111 Stellplätze auf der Parkebene -01 und 95 Stellplätze auf der Parkebene -02. Bauli-
che Veränderungen haben nicht stattgefunden, die Parkebenen sind derzeit baurechtlich zur „Nutzung 
durch Lehrende und Lernende“ genehmigt. Zum Untergeschoss zählen neben der Tiefgarage weitere

2 
 
Räume, die unmittelbar an diese anschließen. Diese Räume werden für den Ganztags-Betrieb genutzt.  
 
Die bisherigen Betrachtungen kommen zu dem Schluss, dass die Nutzung der Tiefgarage durch Dritte 
wesentliche Risiken im Hinblick auf das unbefugte Betreten der Schulräume durch schulfremde Perso-
nen birgt.  
 
Die Verwaltung plant, nach Abschluss der laufenden Umbauarbeiten und Inbetriebnahme der Schule zu 
prüfen, ob eine Verlegung der Fahrradstellplätze vom Außengelände in die Tiefgarage möglich ist, und 
weiterhin Kfz.-Parkplätze für Personal und Schüler*innen sowie Anfahrtsmöglichkeiten für Lieferverkehr 
vorgehalten werden können. Maßgeblich ist hierfür, Gefährdungen zu vermeiden. Dies bedeutet zum 
einen, Begegnungsverkehr zu minimieren, also sichere Wege für das Einfahren mit dem Rad sowie den 
Gang aus der Tiefgarage zu schaffen. Zum anderen sind, wie oben dargelegt, der Aufenthalt in der Tief-
garage von und das unbefugte Betreten der Schule durch schulfremde Personen zu verhindern. Die Prü-
fung wird voraussichtlich in ein entsprechendes Verkehrskonzept münden. 
 
Aus Sicht der Verwaltung kann auf diesem Wege Raum für den Schulbetrieb geschaffen werden, wäh-
rend zugleich die Parkmöglichkeiten für Kfz. und Fahrräder in der Umgebung nicht von der Schulge-
meinschaft genutzt werden müssen und den anderen Anliegern zur Verfügung stehen.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3152/2022
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
30.11.2022
Erstellt
23.09.2022 16:23