1455/2023
Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 betreffend "Altlasten im Lindgens-Areal"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3142 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 15.05.2023 1455/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 betreffend "Altlasten im Lindgens-Areal" Folgende Fragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2023 zur Be- antwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Stadtentwick- lungsausschusses am 02.12.2022 betreffend „Altlasten im Lindgens-Areal“ (4311/2022) wur- den von der SPD-Fraktion gestellt: 1. Wie ist die Planung in Bezug auf ein Altlastenkataster im Lindgens-Areal mit der Bitte dieses, wenn vorhanden, dem Stadtentwicklungsausschuss zur Verfügung zu stellen. 2. Gibt es einen Sanierungsplan und wie wird dieser mit den aktuellen Plänen für eine Bebauung koordiniert? Antwort der Verwaltung: Frage 1: Altlastenkataster: Gemäß dem Altlastenkataster des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln be- finden sich im Bereich des Plangebietes zwei Altlastenverdachtsflächen. Es handelt sich um eine Altablagerung (Nr. 901265) und einen Altstandort (Nr. 901281). Zur Abschätzung des Gefährdungspotentials durch Altlasten wurde eine nutzungs- und planungsorientierte Boden- untersuchung in Anlehnung an das untergesetzliche Regelwerk des Bundesbodenschutzge- setzes (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), durch- geführt. Im Rahmen der weiteren Planungen sind weitere Untersuchungen und gegebenen- falls Boden-, Bodenluft und Grundwassersanierungen erforderlich. Zu den Gebäuden des Areals die zum Abriss vorgesehen sind, wurde ein Schadstoffkataster und Entsorgungskonzept erstellt. Der Abriss und die Bodensanierung läuft unter gutachterli- cher Begleitung und ist noch nicht abgeschlossen. Eine Abriss- und Sanierungsdokumentation wird nach Ende der Abriss und Sanierungsarbeiten erstellt. Das Altlastenkataster ist beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln einsehbar, es sind allerdings vorher datenschutzrechtliche und eigentumsrechtlich Belange zu prüfen. Ein Auszug aus dem Altlastenkataster ist der Vorlage als Anlagen 1 beigefügt Frage 2: Sanierungsplan: 2 Nach Abschluss der Abriss - und Sanierungsmaßnahmen und nach Auswertung deren Doku- mentation kann über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und der Ausarbeitung eines Sanierungsplanes entschieden werden. Derzeit gibt es für die Altlastenverdachtsflächen im Lindgens-Areal noch keinen Sanierungsplan. Bei der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69472/01 „Lindgens - Areal“ werden große Teile des kontaminierten Bodens im Zuge der Baumaßnahmen entnom- men, ausgetauscht und deponiert und ein Großteil der Bodenfläche versiegelt. Weitere Ausführungen sind auch in der Vorlage betreffend „Altlasten im Lindgens-Areal“ vom 02.02.2023 (Session-Nr. 4311/2022) zu entnehmen. Anlagen: Anlage 1 Auszug aus dem Altlastenkataster, Lindgens-Areal Gez. Greitemann
2023-05-09_LIA_Altlasten_Lageplan_Anlage1
193 Zeichen
ANFRAGE AUF AUSKUNFT AUS DEM KATASTER ÜBER ALTLASTVERDÄCHTIGE FLÄCHEN UND ALTLASTEN Lindgens-Areal Altlastverdacht Altablagerung Altstandort Legende 573/1 Bernhauser Stand: 09.05.2023 Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1455/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 15.05.2023
- Erstellt
- 02.05.2023 17:02