1329/2025/2
Baubeschluss zur Dachsanierung inkl. Photovoltaikanlage und Begrünung sowie Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann-Gymnasiums (exkl. 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 13.06.2025 1329/2025/2 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Sportausschuss 26.06.2025 Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann- Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4 durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 den anliegenden Be- schluss gefasst, der hiermit zur Kenntnis gegeben wird. Gez. Greitemann Anlagen
Anlage 3 - Dach- und Fassadenschnitt
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Anlage 3
Anlage 6 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Chorweiler
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W7 Stadt Köln o o3 1. „Der Rat der Stadt Köln nimmt die Kostenberechnung gemäß Ratsbeschluss vom 13.02.2025 (Vorlagen-Nummer 3905/2024) zur Dachsanierung inklusive einer Dachbegrü nung und Photovoltaikanlage am Schulgebäude des Heinrich-Mann-Gymnasiums Fühlinger Weg 4, 50765 Köln (Chorweiler) in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro zur Kenntnis und beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Umsetzung der Maßnahme. 2. Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Köln die Kölner Schulbaugesellschaft mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung der Fenster und der Fassaden bis einschließlich Leistungsphase 3 (LPh3) unter Berücksichtigung des künftigen Raumnutzungskonzeptes am Heinrich-Mann Gymnasium. Sobald die endgültige Kostenermittlung im weiteren Planungsverlauf vorliegt, wird diese dem Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 1329/2025/1 Dezernat, Dienststelle VI/26 FreigabedatumlyaMUUQIUI I I Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann- Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4 durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH Gremium Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Datum 26.06.2025 Begründung für die Dringlichkeit: Die Beschlussvorlage konnte wegen Abstimmungsbedarfs zwischen der Kölner Schulbau GmbH und beteiligten den städtischen Dienststellen leider nur verfristet vorgelegt werden. Die dokumentierten und festgestellten Schäden am Dach des Schulgebäudes begründen eine zügige Umsetzung, um die Nutzbarkeit des Heinrich-Mann-Gymnasium sicherzustellen. Eine besondere Dringlichkeit ergibt sich insbesondere daraus, dass die Dachsanierung noch inner halb der Sommerferien 2025 erfolgen soll. Deshalb käme ein Beschluss in der letzten Sitzung vor den Sommerferien zu spät. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft wer den im Nachgang durch eine Mitteilung über das Ergebnis der Beratungen unterrichtet. Die Bezirksvertretung Chorweiler ist vorab im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung anzu hören. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 2 3. Die zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Dachsanierung und die Planung der Fenster- und Fassadensanierung durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und die erforderlichen Bau- und Planungskosten bis einschließlich LPh 3 werden über deren Wirtschaftsplan finanziert. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.“ □ungeändert zugestimmt geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“oder „Anlage 1 und 2“) □ abgelehnt □ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht, (ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) Datum Unterschrift 7 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) b) c) Personalaufwendungen Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) bilanzielle Abschreibungen ab Haushaltsjahr: 2026 siehe Begründung € □ □ % □ % € € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € € Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. Beginn, Dauer ab Haushaltsjahr: ab Haushaltsjahr: € € Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Durch die Sanierung des Daches inklusive Begrünung und Photovoltaikanlage erfolgt eine energetische Aufwertung des Bestandsgebäudes. Eine Sanierung der Fenster und Fassaden hilft, den Verbrauch fossiler Brennstoffe deutlich zu reduzieren. Weiterhin führt eine den heutigen Standards entsprechende Gebäudehülle zu ei nem erheblich besseren und behaglicheren Raumklima, welches sich positiv auf die Aufent haltsqualität auswirkt. Die komplette Erneuerung der Gebäudehülle kann eine Verbesserung des emotionalen Empfindens in den Räumen erzeugen sowie Lernerfolge und die Identifika tion der Nutzer mit der Schule fördern. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Dachsanierung inklusive Dachbegrünunq und Photovoltaikanlage: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 zugestimmt, dass die Gebäude wirtschaft die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dringenden Sanierungsarbeiten am Hein- rich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, in 50765 Köln-Chorweiler beauftragt (Vorlaqen- Nummer 3905/2024). Hintergrund der kurzfristig erforderlichen Aufnahme der Sanierungsar beiten waren Verdachtsfälle auf asbesthaltige Baustoffe, die im Zuge von Verkabelungsarbei ten auftraten, sowie erhebliche Dachschäden, die bereits mit Schimmelbefall einhergingen. Die Kölner Schulbaugesellschaft wurde daraufhin mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Sa nierung des Daches beauftragt. Die Arbeiten in Bezug auf mögliche Schadstoffe werden von 4 der Gebäudewirtschaft selbst weiter durchgeführt. Die Schulbaugesellschaft hat nun die Planung und Kostenermittlung der notwendigen Sanie rungsarbeiten des Daches inklusive Dachbegrünung und Photovoltaikanlage vorgelegt (Anla gen 1 und 2). Die gutachterliche Stellungnahme zur Dachabdichtung führt dazu aus: „Die Wärmedämmung wurde seinerzeit mit den Ausgleichskanälen nach oben hin verlegt. Diese Anordnung stellt einen wesentlichen Ausführungsfehler dar. ... Bedingt durch die hohe Wasseraufnahme des Dämmstoffes entfaltet er keine Schutzwirkung mehr.“ Es wird um Freigabe der Bauausführung gebeten. Fenster- und Fassadensanierung: Im Rahmen der Untersuchungen und Planung zur Dachsanierung ergaben sich zahlreiche An haltspunkte, dass eine energetische Sanierung auch der Fassade des Gebäudes angezeigt ist. Die Aluminiumfenster mit Zweifach-Isolierglas erreichen bei weitem nicht die heute gängigen Wärmedämmwerte. Das führt zu einer Überhitzung der Räume in der warmen Jahreszeit. Sämtliche Bauteile der Fenster (Griffe, Beschläge und so weiter...) sind alters- und verschleiß bedingt zu ersetzen. Die Beschaffung der Ersatzteile gestaltet sich wegen der veralteten Technikzunehmend schwieriger. Eine erforderliche Reparatur der vorhandenen Sonnenschutzanlagen ist wirtschaftlich nicht zu realisieren, so dass diese nur komplett erneuert werden können. Die Gebäudehülle ist nach circa 45 Jahren am Ende der technischen und wirtschaftlichen Le bensdauer angelangt mit Auswirkungen auf die tragende Konstruktion. Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH soll daher mit der Planung der notwendigen Fenster- und Fassadensanierung beauftragt werden. Nach Abschluss der Planungsarbeiten und nach erfolgter Kostenermittlung wird dem Rat der Stadt Köln eine weitere Beschlussvorlage vor Durchführung der Baumaßnahmen vorgelegt. Zeitliche Abfolge der Maßnahmen: Aufgrund der dringend notwendigen Dachsanierung soll unverzüglich mit diesen Arbeiten be gonnen werden. Die Dachsanierung soll in zwei Phasen durchgeführt werden: 1. Sanierung des Daches zur Wiederherstellung der Dichtigkeit der Gebäudehülle und Vorbe reitung der Dachbegrünung und Photovoltaikanlage noch in den Sommerferien 2025. 2. Dachbegrünung und Installation der Photovoltaikanlage und damit Abschluss der Dachsa nierung in den Herbstferien 2025. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schulbetrieb geringstmöglich gestört wird und die Schule anlässlich des 50jährigen Bestehens im Herbst über ein neues Dach verfügt. Parallel dazu werden die Planungen für die Fenster- und Fassadensanierung erstellt. Die Fas sadenplanung soll im Einklang mit dem zukünftigen Raumnutzungskonzept der Schule über arbeitet werden. Kostenschätzung und Finanzierung Die Gesamtkosten für die Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Dachbegrünung betragen gemäß der Kostenberechnung rund 3,7 Mio. Euro brutto. Die Kosten zur Sanierung der Fenster und Fassaden sind derzeit noch nicht vollständig bezifferbar. Eine grobe Schät zung geht von Kosten oberhalb des mittleren 7-stelligen Bereichs aus. Die endgültige Kosten ermittlung für die Sanierung der Fassaden und Fenster erfolgt im weiteren Planungsverlauf und wird dem Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. Hierin wer- 5 den sodann die entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf den Teilergebnisplan des Am tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen dargestellt. Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses 2360/2022 über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann je weils gültigen Flächenverrechnungspreises. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Aus der Dachsanierung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 188.000 Euro. Die Aufwendungen sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2026 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergeb nisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren. Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer so wie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstell bar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten . Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlagen Anlage 1 - Kostenberechnung Anlage 2 - Bestandsfotos Anlage 3 - Dach- und Fassadenschnitt Anlage 4 - Dachaufsichten über 2.OG Anlage 5- Beschlussvorlage 1329/2025 Kostenberechnung (Stand 30.04.2025) Projekt: 005-GYM-HMG Dach- und Fassadensanierung Heinrich-Mann-Gymnasium Kölner Schulbau Anlage 1 Projekt: Standort: Bauherrin: Sanierungsarbeiten Heinrich-Mann-Gymnasium Fühlinger Weg 4, 50765 Köln Kölner Schulbaugesellschaft mbH rr ._______7 TIE Kostenberechnung »111 MXUJI X-Üd kiMU tr^* Dachsanierung Kölner Schulbaugesellschaft mbH Wittekindstraße 5 50937 Köln Kostengruppe Kosten in EUR 360 Dächer 300 Baukonstruktion 1,881.137,20 EUR 1.881.137,20 EUR 440 Elektrische Anlagen 400 Technische Anlagen 507.500,00 EUR 507.500,00 EUR 710 Bauherrenaufgaben 730 Objektplanung 740 Fachplanung 700 Baunebenkosten 30.000,00 183.400,00 155.000,00 EUR EUR EUR 368.400,00 EUR Risiken aus Umbau im Bestand Risiken aus Änderungsbedarf und Bauablauf Risiken aus Preisentwicklung____________ Risiken und Preisentwicklung 238.000,00 86.600,00 28.300,00 EUR EUR EUR 352.900,00 EUR Gesamt (netto) zzgl. MwSt. Gesamt (brutto) 3.109.937,20 EUR 590.888,07 EUR 3.700.825,27 EUR Seite 1 von 1 Anlage 2 ' X' . IL ■^' IE Y1 k ' Ar vl /F 1 ;'X r . K« k x ■I h i t?. Y. . Y V» ’.S ;<v / ■■: *'• v‘ Y T/ ■ .^1 / Ä .< W: 51 V - a X “W’Tssapw^M ; ■K ! a ..■ w j’> ‘A . I i. 5 »Y - > »\ ■’ 'i ■' Y > '• > ßi *1 . 1 I - K A- "Y ■' ■„- ', y^'.t ’'- Y '■ SS® A rf** KW fei ■k 'S A•/ ' ^W\l ,o \ V i. <■• •»< * ■■ u ;• • ;;'i * ' ' V ..... ,-'<-?CsYf !• •. K =?< f ■ A ' , ■ '..' ... ■ s E IO D B I I 2 I 1 I I I WÄRMESCHUTZANFORDERUNGEN GEG 2024: WÄRMESCHUTZ NACH DIN 4108, BEIBLATT 2: 27 OK WAND -H2,71m=57,60m kru HOLZKEII ID PLANUNG: 8 135 •10: 175 5 GEFÄLLEESTF ICH I 15 1.00 BETON 20 co CM E Anlage 3 r 5 31 20 20 2: 517' OKFF 2.0G I H I D J c +7.80m = 52,69m BETON I I Änderungen Gepr Planungsstufe: ENTWURFSPLANUNG B II II J o Entwvrtrverf aller/ Bauherr: Kölner Schulbaugesellschaft mbH Wittekindstraße 5 50937 Köln Kölner Schulbau Bauvortiaben. DACHSANIERUNG Heinrich-Mann-Gymnasium | Fühlinger Weg 4 | 50765 Köln Planbererthnung DETAILSCHNITT ATTIKA-FASSADE geprüft 03.04.2025 TBr BlattgrbHa: 84,10 ) 59 40 Projekt-Nummer; 005-GYM-HMG Ii TTT —IH 1 F HH-। I _^3 i H- - - 2880 I I REV-SCHACHT EINGANG J----------EINGANi EINGANG EINGANG EINGANG ' Z^^ ,x 14.40 | ^18.00 21.60 ^25.20 / . ^28.80 . 32.40 j_________ ^39^60^) 0.00 nzz I □NGANG 46.8046.80 GE=OKFF ±0.00m Anlage 4 I I HAUPT --------EINGANG HT (fc) wwa I 4. Wi T u c »O pnc ) I■<2- K'(ci '42 ,M 40HTA ESCHAE HT 4IT RQ HABMC -e OKGE=OKFF EG ±0.00m IS? - PLASTIK MIT WASSERFLÄCHE n rMLh Hfl r- :HI ICHBi .NC (GF UN NC •I :ÄN JEF T'E 21k I Innenhof ± o.oom EINGANG NORD z RINNE (HEU) • •2 I- ■•'. T--11 — EREI V HM . ' FILTER RLT- ~ ANLAGE MASCHINENR AUFZUG ; DacHfiach« 1 |; (ca 17 m Q OKra«Br h'- ka U- 23,07 m i i imta) u CK CH ' RR®125 ■ -■ □ _ iR 12 Uff • F .] ATOft so Rjh^- IL-U D*CF LIC 41 B u ■ST Wl’ Fi in 41 .; mi*. tRe125> £ 4VE RÄ IDE >25. entöl' iHpiw !Mr~ir~ii iFff~rff öö räoil ^2 12 - ■ ' l e ff x..: 'PH " mn f iR +2 — F 4» 25 0 0 OKGE=OKFF EG +0.00m 16.13 OKGE -3.00m I I I I Z lF ' 4?4 &118' §• g 3 - "CtBWStHJCE ~ ■iM.-CAUyjnu^H TT. I .ffvRnil I' ^npnl RR&125 RRt .. RR0125. U 1 2 r z tu I Pt ■ .8 s ---n —g __2 —8 ui || OKGE-1.00m 3 2 I RRo12E4 ■ -1 Mi t k - I t: EtNGANG. I RRo125 _EINGANG— OKGE-1.00m I- I LUfWHcs-yt || SCHACHT | I Vita** uMEfi SCHAD ENTWURFSPLANUNG Kölner Schulbaugesellschaft mbH Wittekindstraße 5 50937 Köln Kölner Schulbau DACHSANIERUNG Heinrich-Mann-Gymnasium | Fühlinger Weg 4 | 50765 Köln DACHAUFSICHTEN SANIERUNG DACHFLÄCHEN ÜBER 2.OG 6/8 005-GYM-HMG ^9^ Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 1329/2025 Dezernat, Dienststelle VI/26 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann- Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4 durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH Beschlussorgan Rat Gremium Finanzausschuss Datum 26.05.2025 Rat 27.05.2025 Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Kostenberechnung gemäß Ratsbeschluss vom 13.02.2025 (Vorlagen-Nummer 3905/2024) zur Dachsanierung inklusive einer Dachbegrü nung und Photovoltaikanlage am Schulgebäude des Heinrich-Mann-Gymnasiums Fühlinger Weg 4, 50765 Köln (Chorweiler) in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro zur Kenntnis und beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Umsetzung der Maßnahme. 2. Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Köln die Kölner Schulbaugesellschaft mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung der Fenster und der Fassaden bis einschließlich Leistungsphase 3 (LPh3) unter Berücksichtigung des künftigen Raumnutzungskonzeptes am Heinrich-Mann Gymnasium. Sobald die endgültige Kostenermittlung im weiteren Planungsverlauf vorliegt, wird diese dem Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. 3. Die zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Dachsanierung und die Planung der Fenster- und Fassadensanierung durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und die erforderlichen Bau- und Planungskosten bis einschließlich LPh 3 werden über deren Wirtschaftsplan finanziert. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen □ □ Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja € % □ Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) b) c) Personalaufwendungen Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) bilanzielle Abschreibungen € siehe Begründung ________€ Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten ab Haushaltsjahr: € € Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. Beginn, Dauer ab Haushaltsjahr: € € Auswirkungen auf den Klimaschutz □ Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Durch die Sanierung des Daches inklusive Begrünung und Photovoltaikanlage erfolgt eine energetische Aufwertung des Bestandsgebäudes. Eine Sanierung der Fenster und Fassaden hilft, den Verbrauch fossiler Brennstoffe deutlich zu reduzieren. Weiterhin führt eine den heutigen Standards entsprechende Gebäudehülle zu ei nem erheblich besseren und behaglicheren Raumklima, welches sich positiv auf die Aufent haltsqualität auswirkt. Die komplette Erneuerung der Gebäudehülle kann eine Verbesserung des emotionalen Empfindens in den Räumen erzeugen sowie Lernerfolge und die Identifika tion der Nutzer mit der Schule fördern. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Dachsanierunq inklusive Dachbeqrünunq und Photovoltaikanlage: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 zugestimmt, dass die Gebäude wirtschaft die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dringenden Sanierungsarbeiten am Hein- rich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, in 50765 Köln-Chorweiler beauftragt (Vorlaqen- Nummer 3905/2024). Hintergrund der kurzfristig erforderlichen Aufnahme der Sanierungsar beiten waren Verdachtsfälle auf asbesthaltige Baustoffe, die im Zuge von Verkabelungsarbei ten auftraten, sowie erhebliche Dachschäden, die bereits mit Schimmelbefall einhergingen. 3 Die Kölner Schulbaugesellschaft wurde daraufhin mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Sa nierung des Daches beauftragt. Die Arbeiten in Bezug auf mögliche Schadstoffe werden von der Gebäudewirtschaft selbst weiter durchgeführt. Die Schulbaugesellschaft hat nun die Planung und Kostenermittlung der notwendigen Sanie rungsarbeiten des Daches inklusive Dachbegrünung und Photovoltaikanlage vorgelegt (Anla gen 1 und 2). Die gutachterliche Stellungnahme zur Dachabdichtung führt dazu aus: Die Wärmedämmung wurde seinerzeit mit den Ausgleichskanälen nach oben hin verlegt. Diese Anordnung stellt einen wesentlichen Ausführungsfehler dar. ... Bedingt durch die hohe Wasseraufnahme des Dämmstoffes entfaltet er keine Schutzwirkung mehr. " Es wird um Freigabe der Bauausführung gebeten. Fenster- und Fassadensanierung: Im Rahmen der Untersuchungen und Planung zur Dachsanierung ergaben sich zahlreiche An haltspunkte, dass eine energetische Sanierung auch der Fassade des Gebäudes angezeigt ist. Die Aluminiumfenster mit Zweifach-Isolierglas erreichen bei weitem nicht die heute gängigen Wärmedämmwerte. Das führt zu einer Überhitzung der Räume in der warmen Jahreszeit. Sämtliche Bauteile der Fenster (Griffe, Beschläge und so weiter...) sind alters- und verschleiß bedingt zu ersetzen. Die Beschaffung der Ersatzteile gestaltet sich wegen der veralteten Technikzunehmend schwieriger. Eine erforderliche Reparatur der vorhandenen Sonnenschutzanlagen ist wirtschaftlich nicht zu realisieren, so dass diese nur komplett erneuert werden können. Die Gebäudehülle ist nach circa 45 Jahren am Ende der technischen und wirtschaftlichen Le bensdauer angelangt mit Auswirkungen auf die tragende Konstruktion. Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH soll daher mit der Planung der notwendigen Fenster- und Fassadensanierung beauftragt werden. Nach Abschluss der Planungsarbeiten und nach erfolgter Kostenermittlung wird dem Rat der Stadt Köln eine weitere Beschlussvorlage vor Durchführung der Baumaßnahmen vorgelegt. Zeitliche Abfolge der Maßnahmen: Aufgrund der dringend notwendigen Dachsanierung soll unverzüglich mit diesen Arbeiten be gonnen werden. Die Dachsanierung soll in zwei Phasen durchgeführt werden: 1. Sanierung des Daches zur Wiederherstellung der Dichtigkeit der Gebäudehülle und Vorbe reitung der Dachbegrünung und Photovoltaikanlage noch in den Sommerferien 2025. 2. Dachbegrünung und Installation der Photovoltaikanlage und damit Abschluss der Dachsa nierung in den Herbstferien 2025. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schulbetrieb geringstmöglich gestört wird und die Schule anlässlich des 50jährigen Bestehens im Herbst über ein neues Dach verfügt. Parallel dazu werden die Planungen für die Fenster- und Fassadensanierung erstellt. Die Fas sadenplanung soll im Einklang mit dem zukünftigen Raumnutzungskonzept der Schule über arbeitet werden. Kostenschätzung und Finanzierung Die Gesamtkosten für die Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Dachbegrünung betragen gemäß der Kostenberechnung rund 3,7 Mio. Euro brutto. Die Kosten zur Sanierung der Fenster und Fassaden sind derzeit noch nicht vollständig bezifferbar. Eine grobe Schät zung geht von Kosten oberhalb des mittleren 7-stelligen Bereichs aus. Die endgültige Kosten ermittlung für die Sanierung der Fassaden und Fenster erfolgt im weiteren Planungsverlauf 4 und wird dem Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. Hierin wer den sodann die entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf den Teilergebnisplan des Am tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen dargestellt. Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses 2360/2022 über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann je weils gültigen Flächenverrechnungspreises. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Aus der Dachsanierung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 188.000 Euro. Die Aufwendungen sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2026 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergeb nisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren. Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer so wie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstell bar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlagen Anlage 1 - Kostenberechnung Anlage 2 - Bestandsfotos Anlage 3 - Dach- und Fassadenschnitt Anlage 4 - Dachaufsichten über 2.OG Anlage 5 14 143 26.05.2025 Dezernat VI Amt 26 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1329/2025, Stand 22.05.2025 Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann-Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4 durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH RPA-Nr. 143/20/02/25 Eingereichte Kosten (Dachsanierung) Eingereichte Kosten (Fenster-/ Fassadensanierung) 3.700.825,27 € (brutto) ca. 5 - 9 Mio. € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit der oben genannten Beschlussvorlage beabsichtigt 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln einen Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie einen Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann-Gymnasiums in Köln-Chorweiler zu erlangen. Abgewickelt wird das Projekt über die Kölner Schulbaugesellschaft mbH. Die Vorlage ist bei 14 Rechnungsprüfungsamt (14) am 23.05.2025 mit Vorlauf von einem Tag zum Finanzausschuss am 26.05.2025 eingegangen. Die Vorlage soll per Dringlichkeitsentscheidung verfristet vorgelegt werden, da die festgestellten Schäden am Dach des Gymnasiums in den Sommerferien 2025 behoben werden sollen, um die Nutzbarkeit des Gebäudes sicherzustellen. Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist innerhalb eines Tages nicht möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann insoweit seiner Verpflichtung zur Beratung der Politik nicht nachkommen. Gem. Rech nungsprüfungsordnung § 7 (2) sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem Rechnungsprüfungsamt eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlage pflichtigen Kostenberechnungen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise ein Monat /2 -2- (siehe Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025)). Unabhängig davon wurde für die Dachsanierung neben dem Beschlusstext nur eine Zusammenfassung der Kostenberechnung vorgelegt, die nicht nachvollziehbar und prüfbar ist. Kosten für die Sanierung der Fassade und Fenster bzw. für die zugehöri ge Planung, mit der die Schulbaugesellschaft beauftragt werden soll, werden nicht benannt. Laut Beschlusstext geht „eine grobe Schätzung [..] von Kosten oberhalb des mittleren 7-stelligen Bereichs aus“, d.h. es soll die Planung für eine Maßnahme mit Kosten, die zwischen 5 Mio. € und 9 Mio. € liegen könnten, beschlossen werden, zu denen keine Kostenermittlung vorgelegt wurde. Eine technisch wirtschaftliche Prüfung durch 14 ist nicht erfolgt. Dennoch ist nach Durchsicht der Beschlussvorlage nicht nachvollziehbar, warum im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung neben der Dachsanierung auch ein Planungs- bzw. Be darfsfeststellungsbeschluss für die Sanierung der Fassade und Fenster erwirkt wer den soll. Gem. der im Beschlusstext dargestellten zeitlichen Abfolge bestehen zwi schen den beiden Maßnahmen keine zeitlichen Abhängigkeiten. Insoweit könnte un abhängig von der dringlichen Dachsanierung für die Fenster- und Fassadensanie rung eine Kostenermittlung und Bedarfsplanung erstellt und vorgelegt werden, so dass ein politischer Beschluss hierzu mit einer höheren Kostensicherheit gefasst werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 26.05.2025 143 Dezernat VI Amt 26 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1329/2025, Stand 22.05.2025 Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann-Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4 durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH RPA-Nr. 143/20/02/25 Eingereichte Kosten (Dachsanierung) 3.700.825,27 € (brutto) Eingereichte Kosten (Fenster-/ Fassadensanierung) ca. 5 - 9 Mio. € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit der oben genannten Beschlussvorlage beabsichtigt 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln einen Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie einen Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann-Gymnasiums in Köln-Chorweiler zu erlangen. Abgewickelt wird das Projekt über die Kölner Schulbaugesellschaft mbH. Die Vorlage ist bei 14 Rechnungsprüfungsamt (14) am 23.05.2025 mit Vorlauf von einem Tag zum Finanzausschuss am 26.05.2025 eingegangen. Die Vorlage soll per Dringlichkeitsentscheidung verfristet vorgelegt werden, da die festgestellten Schäden am Dach des Gymnasiums in den Sommerferien 2025 behoben werden sollen, um die Nutzbarkeit des Gebäudes sicherzustellen. Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist innerhalb eines Tages nicht möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann insoweit seiner Verpflichtung zur Beratung der Politik nicht nachkommen. Gem. Rech- nungsprüfungsordnung § 7 (2) sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem Rechnungsprüfungsamt eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlage- pflichtigen Kostenberechnungen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise ein Monat Anlage 5 - 2 - (siehe Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025)). Unabhängig davon wurde für die Dachsanierung neben dem Beschlusstext nur eine Zusammenfassung der Kostenberechnung vorgelegt, die nicht nachvollziehbar und prüfbar ist. Kosten für die Sanierung der Fassade und Fenster bzw. für die zugehöri- ge Planung, mit der die Schulbaugesellschaft beauftragt werden soll, werden nicht benannt. Laut Beschlusstext geht „eine grobe Schätzung [..] von Kosten oberhalb des mittleren 7-stelligen Bereichs aus“, d.h. es soll die Planung für eine Maßnahme mit Kosten, die zwischen 5 Mio. € und 9 Mio. € liegen könnten, beschlossen werden, zu denen keine Kostenermittlung vorgelegt wurde. Eine technisch wirtschaftliche Prüfung durch 14 ist nicht erfolgt. Dennoch ist nach Durchsicht der Beschlussvorlage nicht nachvollziehbar, warum im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung neben der Dachsanierung auch ein Planungs- bzw. Be- darfsfeststellungsbeschluss für die Sanierung der Fassade und Fenster erwirkt wer- den soll. Gem. der im Beschlusstext dargestellten zeitlichen Abfolge bestehen zwi- schen den beiden Maßnahmen keine zeitlichen Abhängigkeiten. Insoweit könnte un- abhängig von der dringlichen Dachsanierung für die Fenster- und Fassadensanie- rung eine Kostenermittlung und Bedarfsplanung erstellt und vorgelegt werden, so- dass ein politischer Beschluss hierzu mit einer höheren Kostensicherheit gefasst werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 - Bestandsfotos Dächer
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Anlage 2
Anlage 1 - Kostenberechnung Fühlinger Weg
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Kostenberechnung (Stand 30.04.2025) Projekt: 005-GYM-HMG Dach- und Fassadensanierung Heinrich-Mann-Gymnasium Seite 1 von 1 Projekt: Sanierungsarbeiten Heinrich-Mann-Gymnasium Standort: Fühlinger Weg 4, 50765 Köln B auherrin: Kölner Schulbaugesellschaft mbH Kostenberechnung Dachsanierung Kostengruppe Kosten in EUR 3 60 Dächer 1.881.137,20 EUR 300 Baukonstruktion 1.881.137,20 EUR 440 Elektrische Anlagen 507.500,00 EUR 400 Technische Anlagen 507.500,00 EUR 710 Bauherrenaufgaben 30.000,00 EUR 730 Objektplanung 183.400,00 EUR 740 Fachplanung 155.000,00 EUR 700 Baunebenkosten 368.400,00 EUR Risiken aus Umbau im Bestand 238.000,00 EUR Risiken aus Änderungsbedarf und Bauablauf 86.600,00 EUR Risiken aus Preisentwicklung 28.300,00 EUR Risiken und Preisentwicklung 352.900,00 EUR G esamt (netto) 3.109.937,20 EUR zzgl. MwSt. 590.888,07 EUR Gesamt (brutto) 3.700.825,27 EUR Anlage 1
Anlage 4 - Dachaufsichten über 2-Obergeschoss
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0.00 7.20 14.40 21.60 28.80 32.4018.00 25.20 39.60 46.80 54.00 61.20 68.40 75.60 82.80 90.00 97.20 0.00 7.20 14.40 21.60 28.80 36.00 43.20 50.40 57.60 75.60 4.80 12.00 19.20 61.20 68.40 INNENHOF ± 0,00m MASCHINENR. ANSCHLUSS SPORTHALLE -BSCHNITT B- -ASCHNITT A- ANSCHLUSS SPORTHALLE EINGANG NORD EINGANG EINGANGEINGANG EINGANG EINGANG EINGANG EINGANGEINGANG EINGANGEINGANG EINGANGEINGANGEINGANG EINGANG EINGANGEINGANG EINGANG EINGANG HAUPT- OKGE=OKFF EG ±0.00m OKGE=OKFF EG ±0.00m OKGE -1.00m OKGE -1.00m OKGE -3.00m OKGE -3.00m OKGE=OKFF EG ±0.00m AUFZUG PLASTIK MIT WASSERFLÄCHE Dachfläche 3 (ca. 4 m ü.OK Gelände) F= 809,80 qm U= 150,42 m Dachfläche 2 (ca. 12 bis 15 m ü. OK Gelände) F= 2.422,80 qm U= 488,43 m Dachfläche 1 (ca. 17 m ü. OK Gelände) F= 33,11 qm U= 23,07 m Dachfläche 5 (ca. 5 m ü. OK Gelände) Fläche ohne Gründach und PV-Anlagen! F= 315,00 qm U= 76,45 m Dachkonstruktion in Teilflächen aus Holz. Laut BSK liegt die Zustimmung der Feuerwehr für die Abweichung von § 35, Abs. 7 bereits vor (siehe Ziff. 3.4.5 des BSK). Dachfläche 4 (ca. 4 bis 7 m ü. OK Gelände) F= 1.010,79 qm U= 384,34 m DACHLICHTBAND (ROT) BESTAND UNVERÄNDERT DACHLICHTBAND (GRÜN) BESTAND UNVERÄNDERT DACHLICHTBAND (BLAU) BESTAND UNVERÄNDERT TREPPE FILTER RLT- ANLAGE RRø150 RRø150 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø125 RRø150RRø150 RRø125 RRø125 RRø125RRø125 RRø125 RRø125 NORDEN Anlage 4
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit zur Beschlussvorlage 1329/2025 Die Beschlussvorlage konnte wegen Abstimmungsbedarfs zwischen der Kölner Schulbau GmbH und beteiligten den städtischen Dienststellen leider nur verfristet vorgelegt werden. Die dokumentierten und festgestellten Schäden am Dach des Schulgebäudes begründen eine zügige Umsetzung, um die Nutzbarkeit des Heinrich-Mann-Gymnasium sicherzustellen. Eine besondere Dringlichkeit ergibt sich insbesondere daraus, dass die Dachsanierung noch innerhalb der Sommerferien 2025 erfolgen soll. Deshalb käme ein Beschluss in der letzten Sitzung vor den Sommerferien zu spät. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft werden im Nachgang durch eine Mitteilung über das Ergebnis der Beratungen unterrichtet. Die Bezirksvertretung Chorweiler hat die Beschlussvorlage im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorab zur Kenntnis genommen.
Anlage - Beschlussvorlage 1329/2025
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1329/2025 Freigabedatum 26.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann- Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4 durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Kostenberechnung gemäß Ratsbeschluss vom 13.02.2025 (Vorlagen-Nummer 3905/2024) zur Dachsanierung inklusive einer Dachbegrü- nung und Photovoltaikanlage am Schulgebäude des Heinrich-Mann-Gymnasiums Fühlin- ger Weg 4, 50765 Köln (Chorweiler) in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro zur Kenntnis und be- auftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Umsetzung der Maßnahme. 2. Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Köln die Kölner Schulbaugesellschaft mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung der Fenster und der Fassaden bis einschließ- lich Leistungsphase 3 (LPh3) unter Berücksichtigung des künftigen Raumnutzungskon- zeptes am Heinrich-Mann Gymnasium. Sobald die endgültige Kostenermittlung im weiteren Planungsverlauf vorliegt, wird diese dem Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. 3. Die zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Dachsanierung und die Planung der Fenster- und Fassadensanierung durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und die erforder- lichen Bau- und Planungskosten bis einschließlich LPh 3 werden über deren Wirtschafts- plan finanziert. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) per DE 1329/2025/1 Finanzausschuss 26.05.2025 Rat 27.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Durch die Sanierung des Daches inklusive Begrünung und Photovoltaikanlage erfolgt eine energetische Aufwertung des Bestandsgebäudes. Eine Sanierung der Fenster und Fassaden hilft, den Verbrauch fossiler Brennstoffe deutlich zu reduzieren. Weiterhin führt eine den heutigen Standards entsprechende Gebäudehülle zu ei- nem erheblich besseren und behaglicheren Raumklima, welches sich positiv auf die Aufent- haltsqualität auswirkt. Die komplette Erneuerung der Gebäudehülle kann eine Verbesserung des emotionalen Empfindens in den Räumen erzeugen sowie Lernerfolge und die Identifika- tion der Nutzer mit der Schule fördern. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Dachsanierung inklusive Dachbegrünung und Photovoltaikanlage: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 zugestimmt, dass die Gebäude- wirtschaft die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dringenden Sanierungsarbeiten am Hein- rich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, in 50765 Köln-Chorweiler beauftragt (Vorlagen- Nummer 3905/2024). Hintergrund der kurzfristig erforderlichen Aufnahme der Sanierungsar- beiten waren Verdachtsfälle auf asbesthaltige Baustoffe, die im Zuge von Verkabelungsarbei- ten auftraten, sowie erhebliche Dachschäden, die bereits mit Schimmelbefall einhergingen. 3 Die Kölner Schulbaugesellschaft wurde daraufhin mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Sa- nierung des Daches beauftragt. Die Arbeiten in Bezug auf mögliche Schadstoffe werden von der Gebäudewirtschaft selbst weiter durchgeführt. Die Schulbaugesellschaft hat nun die Planung und Kostenermittlung der notwendigen Sanie- rungsarbeiten des Daches inklusive Dachbegrünung und Photovoltaikanlage vorgelegt (Anla- gen 1 und 2). Die gutachterliche Stellungnahme zur Dachabdichtung führt dazu aus: „Die Wärmedämmung wurde seinerzeit mit den Ausgleichskanälen nach oben hin verlegt. Diese Anordnung stellt einen wesentlichen Ausführungsfehler dar. … Bedingt durch die hohe Wasseraufnahme des Dämmstoffes entfaltet er keine Schutzwirkung mehr.“ Es wird um Freigabe der Bauausführung gebeten. Fenster- und Fassadensanierung: Im Rahmen der Untersuchungen und Planung zur Dachsanierung ergaben sich zahlreiche An- haltspunkte, dass eine energetische Sanierung auch der Fassade des Gebäudes angezeigt ist. Die Aluminiumfenster mit Zweifach-Isolierglas erreichen bei weitem nicht die heute gängigen Wärmedämmwerte. Das führt zu einer Überhitzung der Räume in der warmen Jahreszeit. Sämtliche Bauteile der Fenster (Griffe, Beschläge und so weiter...) sind alters- und verschleiß- bedingt zu ersetzen. Die Beschaffung der Ersatzteile gestaltet sich wegen der veralteten Technik zunehmend schwieriger. Eine erforderliche Reparatur der vorhandenen Sonnenschutzanlagen ist wirtschaftlich nicht zu realisieren, so dass diese nur komplett erneuert werden können. Die Gebäudehülle ist nach circa 45 Jahren am Ende der technischen und wirtschaftlichen Le- bensdauer angelangt mit Auswirkungen auf die tragende Konstruktion. Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH soll daher mit der Planung der notwendigen Fenster- und Fassadensanierung beauftragt werden. Nach Abschluss der Planungsarbeiten und nach erfolgter Kostenermittlung wird dem Rat der Stadt Köln eine weitere Beschlussvorlage vor Durchführung der Baumaßnahmen vorgelegt. Zeitliche Abfolge der Maßnahmen: Aufgrund der dringend notwendigen Dachsanierung soll unverzüglich mit diesen Arbeiten be- gonnen werden. Die Dachsanierung soll in zwei Phasen durchgeführt werden: 1. Sanierung des Daches zur Wiederherstellung der Dichtigkeit der Gebäudehülle und Vorbe- reitung der Dachbegrünung und Photovoltaikanlage noch in den Sommerferien 2025. 2. Dachbegrünung und Installation der Photovoltaikanlage und damit Abschluss der Dachsa- nierung in den Herbstferien 2025. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schulbetrieb geringstmöglich gestört wird und die Schule anlässlich des 50jährigen Bestehens im Herbst über ein neues Dach verfügt. Parallel dazu werden die Planungen für die Fenster- und Fassadensanierung erstellt. Die Fas- sadenplanung soll im Einklang mit dem zukünftigen Raumnutzungskonzept der Schule über- arbeitet werden. Kostenschätzung und Finanzierung Die Gesamtkosten für die Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Dachbegrünung betragen gemäß der Kostenberechnung rund 3,7 Mio. Euro brutto. Die Kosten zur Sanierung der Fenster und Fassaden sind derzeit noch nicht vollständig bezifferbar. Eine grobe Schät- zung geht von Kosten oberhalb des mittleren 7-stelligen Bereichs aus. Die endgültige Kosten- ermittlung für die Sanierung der Fassaden und Fenster erfolgt im weiteren Planungsverlauf 4 und wird dem Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. Hierin wer- den sodann die entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf den Teilergebnisplan des Am- tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen dargestellt. Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses 2360/2022 über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann je- weils gültigen Flächenverrechnungspreises. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech- nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi- schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er- träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Aus der Dachsanierung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 188.000 Euro. Die Aufwendungen sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2026 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergeb- nisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren. Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer so- wie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstell- bar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite- ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlagen Anlage 1 – Kostenberechnung Anlage 2 – Bestandsfotos Anlage 3 – Dach- und Fassadenschnitt Anlage 4 – Dachaufsichten über 2.OG
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1329/2025/2
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 17:13