Mandari Insight

1329/2025/2

Baubeschluss zur Dachsanierung inkl. Photovoltaikanlage und Begrünung sowie Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann-Gymnasiums (exkl. 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4

Mitteilung Ausschuss 13.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.06.2025, TOP 6.4

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Dach- und Fassadenschnitt

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Chorweiler

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Bestandsfotos Dächer

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Kostenberechnung Fühlinger Weg

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Dachaufsichten über 2-Obergeschoss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

· application/pdf

Ansehen

Anlage - Beschlussvorlage 1329/2025

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

695 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 13.06.2025 
 1329/2025/2 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Sportausschuss 26.06.2025 
 
Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie 
Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann-
Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4 durch 
die Kölner Schulbaugesellschaft mbH 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 den anliegenden Be-
schluss gefasst, der hiermit zur Kenntnis gegeben wird. 
 
 
Gez. Greitemann 
 
 
Anlagen

Anlage 3 - Dach- und Fassadenschnitt

8 Zeichen

Anlage 3

Anlage 6 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Chorweiler

28952 Zeichen

W7 Stadt Köln
o o3
1. „Der Rat der Stadt Köln nimmt die Kostenberechnung gemäß Ratsbeschluss vom 
13.02.2025 (Vorlagen-Nummer 3905/2024) zur Dachsanierung inklusive einer Dachbegrü­
nung und Photovoltaikanlage am Schulgebäude des Heinrich-Mann-Gymnasiums Fühlinger 
Weg 4, 50765 Köln (Chorweiler) in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro zur Kenntnis und beauftragt 
die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Umsetzung der Maßnahme.
2. Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Köln die Kölner Schulbaugesellschaft mit den 
vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung der Fenster und der Fassaden bis einschließlich 
Leistungsphase 3 (LPh3) unter Berücksichtigung des künftigen Raumnutzungskonzeptes am 
Heinrich-Mann Gymnasium.
Sobald die endgültige Kostenermittlung im weiteren Planungsverlauf vorliegt, wird diese dem 
Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt.
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1329/2025/1
Dezernat, Dienststelle 
VI/26
FreigabedatumlyaMUUQIUI I I
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung
Betreff
Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie 
Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann- 
Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4 durch 
die Kölner Schulbaugesellschaft mbH
Gremium
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Datum
26.06.2025
Begründung für die Dringlichkeit:
Die Beschlussvorlage konnte wegen Abstimmungsbedarfs zwischen der Kölner Schulbau 
GmbH und beteiligten den städtischen Dienststellen leider nur verfristet vorgelegt werden.
Die dokumentierten und festgestellten Schäden am Dach des Schulgebäudes begründen eine 
zügige Umsetzung, um die Nutzbarkeit des Heinrich-Mann-Gymnasium sicherzustellen. Eine 
besondere Dringlichkeit ergibt sich insbesondere daraus, dass die Dachsanierung noch inner­
halb der Sommerferien 2025 erfolgen soll.
Deshalb käme ein Beschluss in der letzten Sitzung vor den Sommerferien zu spät.
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft wer­
den im Nachgang durch eine Mitteilung über das Ergebnis der Beratungen unterrichtet.
Die Bezirksvertretung Chorweiler ist vorab im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung anzu­
hören.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

2
3. Die zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Dachsanierung und die Planung der Fenster- und Fassadensanierung durch 
die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und die erforderlichen Bau- 
und Planungskosten bis einschließlich LPh 3 werden über deren Wirtschaftsplan finanziert.
Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.“
□ungeändert 
zugestimmt
geändert zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“oder
„Anlage 1 und 2“)
□ abgelehnt
□ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht, 
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“)
Datum Unterschrift 
7

3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) 
b) 
c)
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) 
bilanzielle Abschreibungen
ab Haushaltsjahr: 2026
siehe Begründung 
€
□ 
□
%
□
%
€
€
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
€
€
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc. 
Beginn, Dauer
ab Haushaltsjahr:
ab Haushaltsjahr:
€
€
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Durch die Sanierung des Daches inklusive Begrünung und Photovoltaikanlage erfolgt eine 
energetische Aufwertung des Bestandsgebäudes.
Eine Sanierung der Fenster und Fassaden hilft, den Verbrauch fossiler Brennstoffe deutlich zu 
reduzieren. Weiterhin führt eine den heutigen Standards entsprechende Gebäudehülle zu ei­
nem erheblich besseren und behaglicheren Raumklima, welches sich positiv auf die Aufent­
haltsqualität auswirkt. Die komplette Erneuerung der Gebäudehülle kann eine Verbesserung 
des emotionalen Empfindens in den Räumen erzeugen sowie Lernerfolge und die Identifika­
tion der Nutzer mit der Schule fördern.
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Dachsanierung inklusive Dachbegrünunq und Photovoltaikanlage:
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 zugestimmt, dass die Gebäude­
wirtschaft die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dringenden Sanierungsarbeiten am Hein- 
rich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, in 50765 Köln-Chorweiler beauftragt (Vorlaqen- 
Nummer 3905/2024). Hintergrund der kurzfristig erforderlichen Aufnahme der Sanierungsar­
beiten waren Verdachtsfälle auf asbesthaltige Baustoffe, die im Zuge von Verkabelungsarbei­
ten auftraten, sowie erhebliche Dachschäden, die bereits mit Schimmelbefall einhergingen.
Die Kölner Schulbaugesellschaft wurde daraufhin mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Sa­
nierung des Daches beauftragt. Die Arbeiten in Bezug auf mögliche Schadstoffe werden von

4 
der Gebäudewirtschaft selbst weiter durchgeführt.
Die Schulbaugesellschaft hat nun die Planung und Kostenermittlung der notwendigen Sanie­
rungsarbeiten des Daches inklusive Dachbegrünung und Photovoltaikanlage vorgelegt (Anla­
gen 1 und 2).
Die gutachterliche Stellungnahme zur Dachabdichtung führt dazu aus: 
„Die Wärmedämmung wurde seinerzeit mit den Ausgleichskanälen nach oben hin verlegt. 
Diese Anordnung stellt einen wesentlichen Ausführungsfehler dar. ... Bedingt durch die hohe 
Wasseraufnahme des Dämmstoffes entfaltet er keine Schutzwirkung mehr.“
Es wird um Freigabe der Bauausführung gebeten.
Fenster- und Fassadensanierung:
Im Rahmen der Untersuchungen und Planung zur Dachsanierung ergaben sich zahlreiche An­
haltspunkte, dass eine energetische Sanierung auch der Fassade des Gebäudes angezeigt 
ist.
Die Aluminiumfenster mit Zweifach-Isolierglas erreichen bei weitem nicht die heute gängigen 
Wärmedämmwerte. Das führt zu einer Überhitzung der Räume in der warmen Jahreszeit. 
Sämtliche Bauteile der Fenster (Griffe, Beschläge und so weiter...) sind alters- und verschleiß­
bedingt zu ersetzen. Die Beschaffung der Ersatzteile gestaltet sich wegen der veralteten 
Technikzunehmend schwieriger.
Eine erforderliche Reparatur der vorhandenen Sonnenschutzanlagen ist wirtschaftlich nicht zu 
realisieren, so dass diese nur komplett erneuert werden können.
Die Gebäudehülle ist nach circa 45 Jahren am Ende der technischen und wirtschaftlichen Le­
bensdauer angelangt mit Auswirkungen auf die tragende Konstruktion.
Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH soll daher mit der Planung der notwendigen Fenster- 
und Fassadensanierung beauftragt werden. Nach Abschluss der Planungsarbeiten und nach 
erfolgter Kostenermittlung wird dem Rat der Stadt Köln eine weitere Beschlussvorlage vor 
Durchführung der Baumaßnahmen vorgelegt.
Zeitliche Abfolge der Maßnahmen:
Aufgrund der dringend notwendigen Dachsanierung soll unverzüglich mit diesen Arbeiten be­
gonnen werden. Die Dachsanierung soll in zwei Phasen durchgeführt werden:
1. Sanierung des Daches zur Wiederherstellung der Dichtigkeit der Gebäudehülle und Vorbe­
reitung der Dachbegrünung und Photovoltaikanlage noch in den Sommerferien 2025.
2. Dachbegrünung und Installation der Photovoltaikanlage und damit Abschluss der Dachsa­
nierung in den Herbstferien 2025.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schulbetrieb geringstmöglich gestört wird und 
die Schule anlässlich des 50jährigen Bestehens im Herbst über ein neues Dach verfügt.
Parallel dazu werden die Planungen für die Fenster- und Fassadensanierung erstellt. Die Fas­
sadenplanung soll im Einklang mit dem zukünftigen Raumnutzungskonzept der Schule über­
arbeitet werden.
Kostenschätzung und Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Dachbegrünung 
betragen gemäß der Kostenberechnung rund 3,7 Mio. Euro brutto. Die Kosten zur Sanierung 
der Fenster und Fassaden sind derzeit noch nicht vollständig bezifferbar. Eine grobe Schät­
zung geht von Kosten oberhalb des mittleren 7-stelligen Bereichs aus. Die endgültige Kosten­
ermittlung für die Sanierung der Fassaden und Fenster erfolgt im weiteren Planungsverlauf 
und wird dem Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. Hierin wer-

5
den sodann die entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf den Teilergebnisplan des Am­
tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 
16, sonstige ordentliche Aufwendungen dargestellt.
Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses 
2360/2022 über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus 
dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann je­
weils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech­
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi­
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er­
träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die 
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit 
der Nutzer*innendienststelle abgerechnet.
Aus der Dachsanierung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte 
Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 188.000 Euro. Die 
Aufwendungen sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2026 aus dem Teilergebnisplan des 
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergeb­
nisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren.
Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und 
Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer so­
wie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige 
Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstell­
bar.
Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite­
ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten . 
Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, 
auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.
Anlagen
Anlage 1 - Kostenberechnung
Anlage 2 - Bestandsfotos
Anlage 3 - Dach- und Fassadenschnitt
Anlage 4 - Dachaufsichten über 2.OG
Anlage 5- Beschlussvorlage 1329/2025

Kostenberechnung (Stand 30.04.2025)
Projekt: 005-GYM-HMG Dach- und Fassadensanierung Heinrich-Mann-Gymnasium
Kölner 
Schulbau
Anlage 1
Projekt:
Standort:
Bauherrin:
Sanierungsarbeiten Heinrich-Mann-Gymnasium 
Fühlinger Weg 4, 50765 Köln
Kölner Schulbaugesellschaft mbH
rr
._______7 TIE
Kostenberechnung
»111 MXUJI X-Üd kiMU tr^*
Dachsanierung
Kölner Schulbaugesellschaft mbH
Wittekindstraße 5
50937 Köln
Kostengruppe Kosten in EUR
360 Dächer
300 Baukonstruktion
1,881.137,20 EUR
1.881.137,20 EUR
440 Elektrische Anlagen
400 Technische Anlagen
507.500,00 EUR
507.500,00 EUR
710 Bauherrenaufgaben
730 Objektplanung
740 Fachplanung
700 Baunebenkosten
30.000,00
183.400,00
155.000,00
EUR
EUR
EUR
368.400,00 EUR
Risiken aus Umbau im Bestand
Risiken aus Änderungsbedarf und Bauablauf
Risiken aus Preisentwicklung____________
Risiken und Preisentwicklung
238.000,00
86.600,00
28.300,00
EUR
EUR
EUR
352.900,00 EUR
Gesamt (netto) 
zzgl. MwSt.
Gesamt (brutto)
3.109.937,20 EUR
590.888,07 EUR
3.700.825,27 EUR
Seite 1 von 1

Anlage 2

' X'
.
IL
■^'
IE
Y1
k ' Ar vl
/F
1
;'X
r
.
K« k x
■I
h i
t?.
Y.
.
Y
V»
’.S
;<v
/
■■:
*'• v‘
Y
T/ ■ 
.^1
/ Ä .<
W:
51 V
-
a X
“W’Tssapw^M
;
■K
! a ..■
w
j’>
‘A
.
I
i.
5
»Y
- > »\
■’ 'i ■' Y > '•
>
ßi *1
. 1 I
- K
A-
"Y ■' ■„- ', 
y^'.t 
’'- Y '■
SS®
A
rf**
KW fei
■k 'S
A•/
'
^W\l ,o
\
V
i. <■• •»<
*
■■ u ;•
•
;;'i *
' ' V
.....
,-'<-?CsYf !•
•. K
=?< f ■ A
'
, ■ '..' ... ■ s

E
IO
D
B
I
I 2
I
1
I
I I
WÄRMESCHUTZANFORDERUNGEN GEG 2024: WÄRMESCHUTZ NACH DIN 4108, BEIBLATT 2:
27
OK WAND -H2,71m=57,60m
kru
HOLZKEII
ID
PLANUNG:
8
135 •10: 175 5
GEFÄLLEESTF ICH
I
15 1.00
BETON
20
co CM
E
Anlage 3
r 5 31 20 20
2: 517'
OKFF 2.0G
I
H
I
D
J
c
+7.80m = 52,69m
BETON
I
I
Änderungen Gepr
Planungsstufe:
ENTWURFSPLANUNG
B
II
II
J
o
Entwvrtrverf aller/ Bauherr:
Kölner Schulbaugesellschaft mbH
Wittekindstraße 5
50937 Köln
Kölner
Schulbau
Bauvortiaben.
DACHSANIERUNG
Heinrich-Mann-Gymnasium | Fühlinger Weg 4 | 50765 Köln
Planbererthnung
DETAILSCHNITT ATTIKA-FASSADE
geprüft
03.04.2025 TBr
BlattgrbHa: 
84,10 ) 59 40 Projekt-Nummer;
005-GYM-HMG
Ii
TTT

—IH
1 F
HH-।
I
_^3 i
H-
-
-
2880
I
I REV-SCHACHT
EINGANG
J----------EINGANi
EINGANG EINGANG
EINGANG ' Z^^
,x 14.40 | ^18.00 21.60 ^25.20 / . ^28.80 . 32.40 j_________ ^39^60^)
0.00
nzz I
□NGANG 
46.8046.80
GE=OKFF 
±0.00m
Anlage 4
I I
HAUPT­
--------EINGANG
HT (fc) 
wwa
I 4.
Wi T u c »O pnc ) I■<2- K'(ci
'42 ,M
40HTA ESCHAE HT
4IT RQ HABMC -e
OKGE=OKFF EG 
±0.00m
IS?
-
PLASTIK MIT
WASSERFLÄCHE
n rMLh
Hfl
r-
:HI ICHBi .NC (GF UN
NC
•I :ÄN JEF T'E
21k
I
Innenhof ± o.oom
EINGANG NORD
z RINNE (HEU)
• •2 I-
■•'. T--11 —
EREI V HM . '
FILTER 
RLT- ~ 
ANLAGE
MASCHINENR
AUFZUG ;
DacHfiach« 1 |;
(ca 17 m Q OKra«Br
h'- ka
U- 23,07 m i i
imta) u CK CH '
RR®125 ■ -■
□
_ iR 12
Uff •
F 
.]
ATOft
so
Rjh^- IL-U
D*CF LIC 41
B 
u
■ST Wl’
Fi
in
41
.; mi*.
tRe125> £
4VE RÄ IDE
>25.
entöl' iHpiw
!Mr~ir~ii iFff~rff
öö
räoil
^2 12
- ■ ' l
e
ff
x..:
'PH " mn f
iR +2 —
F 4» 25 0
0
OKGE=OKFF EG 
+0.00m
16.13
OKGE -3.00m
I
I
I
I
Z
lF
' 4?4 &118'
§• g
3
-
"CtBWStHJCE ~
■iM.-CAUyjnu^H TT. I .ffvRnil I'
^npnl
RR&125 RRt
.. RR0125.
U
1
2
r
z 
tu
I
Pt ■
.8
s ---n 
—g 
__2 
—8
ui
||
OKGE-1.00m
3
2 I
RRo12E4
■
-1
Mi
t
k
- I
t:
EtNGANG. I
RRo125
_EINGANG—
OKGE-1.00m
I-
I LUfWHcs-yt 
|| SCHACHT |
I
Vita**
uMEfi
SCHAD
ENTWURFSPLANUNG
Kölner Schulbaugesellschaft mbH
Wittekindstraße 5
50937 Köln
Kölner 
Schulbau
DACHSANIERUNG
Heinrich-Mann-Gymnasium | Fühlinger Weg 4 | 50765 Köln
DACHAUFSICHTEN
SANIERUNG DACHFLÄCHEN ÜBER 2.OG
6/8
005-GYM-HMG

^9^ Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1329/2025
Dezernat, Dienststelle 
VI/26
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie 
Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann- 
Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4 durch 
die Kölner Schulbaugesellschaft mbH
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Finanzausschuss
Datum
26.05.2025
Rat 27.05.2025
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Kostenberechnung gemäß Ratsbeschluss vom 
13.02.2025 (Vorlagen-Nummer 3905/2024) zur Dachsanierung inklusive einer Dachbegrü­
nung und Photovoltaikanlage am Schulgebäude des Heinrich-Mann-Gymnasiums Fühlinger 
Weg 4, 50765 Köln (Chorweiler) in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro zur Kenntnis und beauftragt 
die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Umsetzung der Maßnahme.
2. Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Köln die Kölner Schulbaugesellschaft mit den 
vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung der Fenster und der Fassaden bis einschließlich 
Leistungsphase 3 (LPh3) unter Berücksichtigung des künftigen Raumnutzungskonzeptes am 
Heinrich-Mann Gymnasium.
Sobald die endgültige Kostenermittlung im weiteren Planungsverlauf vorliegt, wird diese dem 
Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt.
3. Die zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Dachsanierung und die Planung der Fenster- und Fassadensanierung durch 
die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und die erforderlichen Bau- 
und Planungskosten bis einschließlich LPh 3 werden über deren Wirtschaftsplan finanziert.
Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
□ 
□
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
€
%
□ Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026
a) 
b)
c)
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) 
bilanzielle Abschreibungen
€
siehe Begründung
________€
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
ab Haushaltsjahr:
€
€
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen 
b) Sachaufwendungen etc. 
Beginn, Dauer
ab Haushaltsjahr:
€
€
Auswirkungen auf den Klimaschutz
□ Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Durch die Sanierung des Daches inklusive Begrünung und Photovoltaikanlage erfolgt eine 
energetische Aufwertung des Bestandsgebäudes.
Eine Sanierung der Fenster und Fassaden hilft, den Verbrauch fossiler Brennstoffe deutlich zu 
reduzieren. Weiterhin führt eine den heutigen Standards entsprechende Gebäudehülle zu ei­
nem erheblich besseren und behaglicheren Raumklima, welches sich positiv auf die Aufent­
haltsqualität auswirkt. Die komplette Erneuerung der Gebäudehülle kann eine Verbesserung 
des emotionalen Empfindens in den Räumen erzeugen sowie Lernerfolge und die Identifika­
tion der Nutzer mit der Schule fördern.
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Dachsanierunq inklusive Dachbeqrünunq und Photovoltaikanlage:
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 zugestimmt, dass die Gebäude­
wirtschaft die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dringenden Sanierungsarbeiten am Hein- 
rich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, in 50765 Köln-Chorweiler beauftragt (Vorlaqen- 
Nummer 3905/2024). Hintergrund der kurzfristig erforderlichen Aufnahme der Sanierungsar­
beiten waren Verdachtsfälle auf asbesthaltige Baustoffe, die im Zuge von Verkabelungsarbei­
ten auftraten, sowie erhebliche Dachschäden, die bereits mit Schimmelbefall einhergingen.

3
Die Kölner Schulbaugesellschaft wurde daraufhin mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Sa­
nierung des Daches beauftragt. Die Arbeiten in Bezug auf mögliche Schadstoffe werden von 
der Gebäudewirtschaft selbst weiter durchgeführt.
Die Schulbaugesellschaft hat nun die Planung und Kostenermittlung der notwendigen Sanie­
rungsarbeiten des Daches inklusive Dachbegrünung und Photovoltaikanlage vorgelegt (Anla­
gen 1 und 2).
Die gutachterliche Stellungnahme zur Dachabdichtung führt dazu aus:
Die Wärmedämmung wurde seinerzeit mit den Ausgleichskanälen nach oben hin verlegt.
Diese Anordnung stellt einen wesentlichen Ausführungsfehler dar. ... Bedingt durch die hohe 
Wasseraufnahme des Dämmstoffes entfaltet er keine Schutzwirkung mehr. "
Es wird um Freigabe der Bauausführung gebeten.
Fenster- und Fassadensanierung:
Im Rahmen der Untersuchungen und Planung zur Dachsanierung ergaben sich zahlreiche An­
haltspunkte, dass eine energetische Sanierung auch der Fassade des Gebäudes angezeigt 
ist.
Die Aluminiumfenster mit Zweifach-Isolierglas erreichen bei weitem nicht die heute gängigen 
Wärmedämmwerte. Das führt zu einer Überhitzung der Räume in der warmen Jahreszeit. 
Sämtliche Bauteile der Fenster (Griffe, Beschläge und so weiter...) sind alters- und verschleiß­
bedingt zu ersetzen. Die Beschaffung der Ersatzteile gestaltet sich wegen der veralteten 
Technikzunehmend schwieriger.
Eine erforderliche Reparatur der vorhandenen Sonnenschutzanlagen ist wirtschaftlich nicht zu 
realisieren, so dass diese nur komplett erneuert werden können.
Die Gebäudehülle ist nach circa 45 Jahren am Ende der technischen und wirtschaftlichen Le­
bensdauer angelangt mit Auswirkungen auf die tragende Konstruktion.
Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH soll daher mit der Planung der notwendigen Fenster- 
und Fassadensanierung beauftragt werden. Nach Abschluss der Planungsarbeiten und nach 
erfolgter Kostenermittlung wird dem Rat der Stadt Köln eine weitere Beschlussvorlage vor 
Durchführung der Baumaßnahmen vorgelegt.
Zeitliche Abfolge der Maßnahmen:
Aufgrund der dringend notwendigen Dachsanierung soll unverzüglich mit diesen Arbeiten be­
gonnen werden. Die Dachsanierung soll in zwei Phasen durchgeführt werden:
1. Sanierung des Daches zur Wiederherstellung der Dichtigkeit der Gebäudehülle und Vorbe­
reitung der Dachbegrünung und Photovoltaikanlage noch in den Sommerferien 2025.
2. Dachbegrünung und Installation der Photovoltaikanlage und damit Abschluss der Dachsa­
nierung in den Herbstferien 2025.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schulbetrieb geringstmöglich gestört wird und 
die Schule anlässlich des 50jährigen Bestehens im Herbst über ein neues Dach verfügt.
Parallel dazu werden die Planungen für die Fenster- und Fassadensanierung erstellt. Die Fas­
sadenplanung soll im Einklang mit dem zukünftigen Raumnutzungskonzept der Schule über­
arbeitet werden.
Kostenschätzung und Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Dachbegrünung 
betragen gemäß der Kostenberechnung rund 3,7 Mio. Euro brutto. Die Kosten zur Sanierung 
der Fenster und Fassaden sind derzeit noch nicht vollständig bezifferbar. Eine grobe Schät­
zung geht von Kosten oberhalb des mittleren 7-stelligen Bereichs aus. Die endgültige Kosten­
ermittlung für die Sanierung der Fassaden und Fenster erfolgt im weiteren Planungsverlauf

4
und wird dem Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. Hierin wer­
den sodann die entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf den Teilergebnisplan des Am­
tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 
16, sonstige ordentliche Aufwendungen dargestellt.
Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses 
2360/2022 über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus 
dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann je­
weils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech­
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi­
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er­
träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die 
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit 
der Nutzer*innendienststelle abgerechnet.
Aus der Dachsanierung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte 
Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 188.000 Euro. Die 
Aufwendungen sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2026 aus dem Teilergebnisplan des 
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergeb­
nisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren.
Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und 
Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer so­
wie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige 
Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstell­
bar.
Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite­
ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten 
Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, 
auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.
Anlagen
Anlage 1 - Kostenberechnung
Anlage 2 - Bestandsfotos
Anlage 3 - Dach- und Fassadenschnitt
Anlage 4 - Dachaufsichten über 2.OG

Anlage 5
14
143
26.05.2025
Dezernat VI
Amt 26
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1329/2025, Stand 22.05.2025
Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung 
sowie Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des 
Heinrich-Mann-Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, 
Fühlinger Weg 4 durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH
RPA-Nr. 143/20/02/25
Eingereichte Kosten (Dachsanierung)
Eingereichte Kosten (Fenster-/ Fassadensanierung)
3.700.825,27 € (brutto)
ca. 5 - 9 Mio. € (brutto)
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit der oben genannten Beschlussvorlage beabsichtigt 26 Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln einen Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und 
Begrünung sowie einen Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und 
Fenstern des Heinrich-Mann-Gymnasiums in Köln-Chorweiler zu erlangen.
Abgewickelt wird das Projekt über die Kölner Schulbaugesellschaft mbH.
Die Vorlage ist bei 14 Rechnungsprüfungsamt (14) am 23.05.2025 mit Vorlauf von 
einem Tag zum Finanzausschuss am 26.05.2025 eingegangen. Die Vorlage soll per 
Dringlichkeitsentscheidung verfristet vorgelegt werden, da die festgestellten Schäden 
am Dach des Gymnasiums in den Sommerferien 2025 behoben werden sollen, um 
die Nutzbarkeit des Gebäudes sicherzustellen.
Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist 
innerhalb eines Tages nicht möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann insoweit 
seiner Verpflichtung zur Beratung der Politik nicht nachkommen. Gem. Rech­
nungsprüfungsordnung § 7 (2) sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem 
Rechnungsprüfungsamt eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlage­
pflichtigen Kostenberechnungen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise ein Monat 
/2

-2-
(siehe Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber 
dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025)).
Unabhängig davon wurde für die Dachsanierung neben dem Beschlusstext nur eine 
Zusammenfassung der Kostenberechnung vorgelegt, die nicht nachvollziehbar und 
prüfbar ist. Kosten für die Sanierung der Fassade und Fenster bzw. für die zugehöri­
ge Planung, mit der die Schulbaugesellschaft beauftragt werden soll, werden nicht 
benannt. Laut Beschlusstext geht „eine grobe Schätzung [..] von Kosten oberhalb 
des mittleren 7-stelligen Bereichs aus“, d.h. es soll die Planung für eine Maßnahme 
mit Kosten, die zwischen 5 Mio. € und 9 Mio. € liegen könnten, beschlossen werden, 
zu denen keine Kostenermittlung vorgelegt wurde.
Eine technisch wirtschaftliche Prüfung durch 14 ist nicht erfolgt. Dennoch ist nach 
Durchsicht der Beschlussvorlage nicht nachvollziehbar, warum im Rahmen der 
Dringlichkeitsentscheidung neben der Dachsanierung auch ein Planungs- bzw. Be­
darfsfeststellungsbeschluss für die Sanierung der Fassade und Fenster erwirkt wer­
den soll. Gem. der im Beschlusstext dargestellten zeitlichen Abfolge bestehen zwi­
schen den beiden Maßnahmen keine zeitlichen Abhängigkeiten. Insoweit könnte un­
abhängig von der dringlichen Dachsanierung für die Fenster- und Fassadensanie­
rung eine Kostenermittlung und Bedarfsplanung erstellt und vorgelegt werden, so­
dass ein politischer Beschluss hierzu mit einer höheren Kostensicherheit gefasst 
werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Genseke 
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

3420 Zeichen

/ 2 
14 26.05.2025 
143  
 
 
Dezernat VI 
Amt 26 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1329/2025, Stand 22.05.2025 
Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung 
sowie Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des 
Heinrich-Mann-Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, 
Fühlinger Weg 4 durch die Kölner Schulbaugesellschaft mbH 
RPA-Nr. 143/20/02/25 
 
Eingereichte Kosten (Dachsanierung)   3.700.825,27 € (brutto) 
Eingereichte Kosten (Fenster-/ Fassadensanierung) ca. 5 - 9 Mio. € (brutto) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit der oben genannten Beschlussvorlage beabsichtigt 26 Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln einen Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und 
Begrünung sowie einen Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und 
Fenstern des Heinrich-Mann-Gymnasiums in Köln-Chorweiler zu erlangen. 
Abgewickelt wird das Projekt über die Kölner Schulbaugesellschaft mbH. 
Die Vorlage ist bei 14 Rechnungsprüfungsamt (14) am 23.05.2025 mit Vorlauf von 
einem Tag zum Finanzausschuss am 26.05.2025 eingegangen. Die Vorlage soll per 
Dringlichkeitsentscheidung verfristet vorgelegt werden, da die festgestellten Schäden 
am Dach des Gymnasiums in den Sommerferien 2025 behoben werden sollen, um 
die Nutzbarkeit des Gebäudes sicherzustellen.  
Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist 
innerhalb eines Tages nicht möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann insoweit 
seiner Verpflichtung zur Beratung der Politik nicht nachkommen. Gem. Rech-
nungsprüfungsordnung § 7 (2) sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem 
Rechnungsprüfungsamt eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlage-
pflichtigen Kostenberechnungen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise ein Monat 
Anlage 5

- 2 - 
 
 
(siehe Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber 
dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025)). 
Unabhängig davon wurde für die Dachsanierung neben dem Beschlusstext nur eine 
Zusammenfassung der Kostenberechnung vorgelegt, die nicht nachvollziehbar und 
prüfbar ist. Kosten für die Sanierung der Fassade und Fenster bzw. für die zugehöri-
ge Planung, mit der die Schulbaugesellschaft beauftragt werden soll, werden nicht 
benannt. Laut Beschlusstext geht „eine grobe Schätzung [..] von Kosten oberhalb 
des mittleren 7-stelligen Bereichs aus“, d.h. es soll die Planung für eine Maßnahme 
mit Kosten, die zwischen 5 Mio. € und 9 Mio. € liegen könnten, beschlossen werden, 
zu denen keine Kostenermittlung vorgelegt wurde.  
Eine technisch wirtschaftliche Prüfung durch 14 ist nicht erfolgt. Dennoch ist nach 
Durchsicht der Beschlussvorlage nicht nachvollziehbar, warum im Rahmen der 
Dringlichkeitsentscheidung neben der Dachsanierung auch ein Planungs- bzw. Be-
darfsfeststellungsbeschluss für die Sanierung der Fassade und Fenster erwirkt wer-
den soll. Gem. der im Beschlusstext dargestellten zeitlichen Abfolge bestehen zwi-
schen den beiden Maßnahmen keine zeitlichen Abhängigkeiten. Insoweit könnte un-
abhängig von der dringlichen Dachsanierung für die Fenster- und Fassadensanie-
rung eine Kostenermittlung und Bedarfsplanung erstellt und vorgelegt werden, so-
dass ein politischer Beschluss hierzu mit einer höheren Kostensicherheit gefasst 
werden könnte.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke 
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 2 - Bestandsfotos Dächer

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 1 - Kostenberechnung Fühlinger Weg

912 Zeichen

Kostenberechnung (Stand 30.04.2025) 
Projekt: 005-GYM-HMG Dach- und Fassadensanierung Heinrich-Mann-Gymnasium 
Seite 1 von 1 
Projekt: Sanierungsarbeiten Heinrich-Mann-Gymnasium 
Standort: Fühlinger Weg 4, 50765 Köln 
B
auherrin: Kölner Schulbaugesellschaft mbH 
Kostenberechnung 
Dachsanierung 
Kostengruppe  Kosten in EUR 
3
60 Dächer 1.881.137,20 EUR 
300  Baukonstruktion 1.881.137,20 EUR 
440 Elektrische Anlagen 507.500,00 EUR  
400  Technische Anlagen 507.500,00 EUR 
710 Bauherrenaufgaben 30.000,00 EUR 
730 Objektplanung 183.400,00 EUR 
740 Fachplanung 155.000,00 EUR 
700  Baunebenkosten 368.400,00 EUR 
Risiken aus Umbau im Bestand 238.000,00 EUR 
Risiken aus Änderungsbedarf und Bauablauf 86.600,00 EUR 
Risiken aus Preisentwicklung 28.300,00 EUR 
Risiken und Preisentwicklung 352.900,00 EUR 
G
esamt (netto) 3.109.937,20  EUR 
zzgl. MwSt. 590.888,07  EUR 
Gesamt (brutto) 3.700.825,27  EUR 
Anlage 1

Anlage 4 - Dachaufsichten über 2-Obergeschoss

1468 Zeichen

0.00 7.20 14.40 21.60 28.80 32.4018.00 25.20 39.60 46.80 54.00 61.20 68.40 75.60 82.80 90.00 97.20
0.00
7.20
14.40
21.60
28.80
36.00
43.20
50.40
57.60
75.60
4.80
12.00
19.20
61.20
68.40
INNENHOF ± 0,00m
MASCHINENR.
ANSCHLUSS SPORTHALLE
-BSCHNITT B-
-ASCHNITT A-
ANSCHLUSS SPORTHALLE
EINGANG NORD
EINGANG
EINGANGEINGANG
EINGANG
EINGANG
EINGANG
EINGANGEINGANG
EINGANGEINGANG
EINGANGEINGANGEINGANG
EINGANG
EINGANGEINGANG
EINGANG
EINGANG
HAUPT-
OKGE=OKFF EG
±0.00m
OKGE=OKFF EG
±0.00m
OKGE -1.00m
OKGE -1.00m
OKGE -3.00m
OKGE -3.00m
OKGE=OKFF EG
±0.00m
AUFZUG
PLASTIK MIT
WASSERFLÄCHE
Dachfläche 3 
(ca. 4 m ü.OK Gelände)
F= 809,80 qm
U= 150,42 m 
Dachfläche 2 
(ca. 12 bis 15 m ü. OK Gelände)
F= 2.422,80 qm
U= 488,43 m 
Dachfläche 1 
(ca. 17 m ü. OK Gelände)
F= 33,11 qm
U= 23,07 m 
Dachfläche 5 (ca. 5 m ü. OK Gelände)
Fläche ohne Gründach und PV-Anlagen!
F= 315,00 qm
U= 76,45 m 
Dachkonstruktion in Teilflächen aus Holz. 
Laut BSK liegt die Zustimmung der 
Feuerwehr für die Abweichung von § 35, 
Abs. 7 bereits vor (siehe Ziff. 3.4.5 des BSK).
Dachfläche 4 
(ca. 4 bis 7 m ü. OK Gelände)
F= 1.010,79 qm
U= 384,34 m 
DACHLICHTBAND (ROT)
BESTAND
UNVERÄNDERT
DACHLICHTBAND (GRÜN)
BESTAND
UNVERÄNDERT
DACHLICHTBAND (BLAU)
BESTAND
UNVERÄNDERT
TREPPE
FILTER
RLT-
ANLAGE
RRø150 RRø150
RRø125 RRø125
RRø125
RRø125
RRø125 RRø125
RRø125
RRø125 RRø125
RRø125
RRø125 RRø125
RRø125
RRø125 RRø125
RRø125
RRø125
RRø150RRø150
RRø125
RRø125
RRø125RRø125
RRø125
RRø125
NORDEN
Anlage 4

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

943 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit zur Beschlussvorlage 1329/2025 
 
Die Beschlussvorlage konnte wegen Abstimmungsbedarfs zwischen der Kölner Schulbau 
GmbH und beteiligten den städtischen Dienststellen leider nur verfristet vorgelegt werden. 
Die dokumentierten und festgestellten Schäden am Dach des Schulgebäudes begründen 
eine zügige Umsetzung, um die Nutzbarkeit des Heinrich-Mann-Gymnasium sicherzustellen. 
Eine besondere Dringlichkeit ergibt sich insbesondere daraus, dass die Dachsanierung noch 
innerhalb der Sommerferien 2025 erfolgen soll. 
Deshalb käme ein Beschluss in der letzten Sitzung vor den Sommerferien zu spät. 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
werden im Nachgang durch eine Mitteilung über das Ergebnis der Beratungen unterrichtet. 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat die Beschlussvorlage im Rahmen einer 
Dringlichkeitsentscheidung vorab zur Kenntnis genommen.

Anlage - Beschlussvorlage 1329/2025

10550 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1329/2025 
Freigabedatum 
 26.05.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss zur Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Begrünung sowie 
Planungsbeschluss zur Sanierung von Fassaden und Fenstern des Heinrich-Mann-
Gymnasiums (exklusive 3-Feld-Sporthalle) in Köln-Chorweiler, Fühlinger Weg 4 durch 
die Kölner Schulbaugesellschaft mbH  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Kostenberechnung gemäß Ratsbeschluss vom 
13.02.2025 (Vorlagen-Nummer 3905/2024) zur Dachsanierung inklusive einer Dachbegrü-
nung und Photovoltaikanlage am Schulgebäude des Heinrich-Mann-Gymnasiums Fühlin-
ger Weg 4, 50765 Köln (Chorweiler) in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro zur Kenntnis und be-
auftragt die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Umsetzung der Maßnahme. 
 
2. Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Köln die Kölner Schulbaugesellschaft mit den 
vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung der Fenster und der Fassaden bis einschließ-
lich Leistungsphase 3 (LPh3) unter Berücksichtigung des künftigen Raumnutzungskon-
zeptes am Heinrich-Mann Gymnasium. 
Sobald die endgültige Kostenermittlung im weiteren Planungsverlauf vorliegt, wird diese 
dem Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. 
 
3. Die zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Dachsanierung und die Planung der Fenster- und Fassadensanierung 
durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und die erforder-
lichen Bau- und Planungskosten bis einschließlich LPh 3 werden über deren Wirtschafts-
plan finanziert.  
 
Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) per DE 1329/2025/1 
Finanzausschuss 26.05.2025 
Rat 27.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Durch die Sanierung des Daches inklusive Begrünung und Photovoltaikanlage erfolgt eine 
energetische Aufwertung des Bestandsgebäudes. 
Eine Sanierung der Fenster und Fassaden hilft, den Verbrauch fossiler Brennstoffe deutlich zu 
reduzieren. Weiterhin führt eine den heutigen Standards entsprechende Gebäudehülle zu ei-
nem erheblich besseren und behaglicheren Raumklima, welches sich positiv auf die Aufent-
haltsqualität auswirkt. Die komplette Erneuerung der Gebäudehülle kann eine Verbesserung 
des emotionalen Empfindens in den Räumen erzeugen sowie Lernerfolge und die Identifika-
tion der Nutzer mit der Schule fördern. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Dachsanierung inklusive Dachbegrünung und Photovoltaikanlage: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 zugestimmt, dass die Gebäude-
wirtschaft die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dringenden Sanierungsarbeiten am Hein-
rich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, in 50765 Köln-Chorweiler beauftragt (Vorlagen-
Nummer 3905/2024). Hintergrund der kurzfristig erforderlichen Aufnahme der Sanierungsar-
beiten waren Verdachtsfälle auf asbesthaltige Baustoffe, die im Zuge von Verkabelungsarbei-
ten auftraten, sowie erhebliche Dachschäden, die bereits mit Schimmelbefall einhergingen.

3 
Die Kölner Schulbaugesellschaft wurde daraufhin mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Sa-
nierung des Daches beauftragt. Die Arbeiten in Bezug auf mögliche Schadstoffe werden von 
der Gebäudewirtschaft selbst weiter durchgeführt. 
Die Schulbaugesellschaft hat nun die Planung und Kostenermittlung der notwendigen Sanie-
rungsarbeiten des Daches inklusive Dachbegrünung und Photovoltaikanlage vorgelegt (Anla-
gen 1 und 2).  
 
Die gutachterliche Stellungnahme zur Dachabdichtung führt dazu aus:  
 
„Die Wärmedämmung wurde seinerzeit mit den Ausgleichskanälen nach oben hin verlegt. 
Diese Anordnung stellt einen wesentlichen Ausführungsfehler dar. … Bedingt durch die hohe 
Wasseraufnahme des Dämmstoffes entfaltet er keine Schutzwirkung mehr.“ 
Es wird um Freigabe der Bauausführung gebeten. 
 
Fenster- und Fassadensanierung: 
Im Rahmen der Untersuchungen und Planung zur Dachsanierung ergaben sich zahlreiche An-
haltspunkte, dass eine energetische Sanierung auch der Fassade des Gebäudes angezeigt 
ist.  
Die Aluminiumfenster mit Zweifach-Isolierglas erreichen bei weitem nicht die heute gängigen 
Wärmedämmwerte. Das führt zu einer Überhitzung der Räume in der warmen Jahreszeit. 
Sämtliche Bauteile der Fenster (Griffe, Beschläge und so weiter...) sind alters- und verschleiß-
bedingt zu ersetzen. Die Beschaffung der Ersatzteile gestaltet sich wegen der veralteten 
Technik zunehmend schwieriger. 
Eine erforderliche Reparatur der vorhandenen Sonnenschutzanlagen ist wirtschaftlich nicht zu 
realisieren, so dass diese nur komplett erneuert werden können.  
Die Gebäudehülle ist nach circa 45 Jahren am Ende der technischen und wirtschaftlichen Le-
bensdauer angelangt mit Auswirkungen auf die tragende Konstruktion. 
Die Kölner Schulbaugesellschaft mbH soll daher mit der Planung der notwendigen Fenster- 
und Fassadensanierung beauftragt werden. Nach Abschluss der Planungsarbeiten und nach 
erfolgter Kostenermittlung wird dem Rat der Stadt Köln eine weitere Beschlussvorlage vor 
Durchführung der Baumaßnahmen vorgelegt. 
 
Zeitliche Abfolge der Maßnahmen: 
Aufgrund der dringend notwendigen Dachsanierung soll unverzüglich mit diesen Arbeiten be-
gonnen werden. Die Dachsanierung soll in zwei Phasen durchgeführt werden: 
 
1. Sanierung des Daches zur Wiederherstellung der Dichtigkeit der Gebäudehülle und Vorbe-
reitung der Dachbegrünung und Photovoltaikanlage noch in den Sommerferien 2025. 
2. Dachbegrünung und Installation der Photovoltaikanlage und damit Abschluss der Dachsa-
nierung in den Herbstferien 2025. 
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schulbetrieb geringstmöglich gestört wird und 
die Schule anlässlich des 50jährigen Bestehens im Herbst über ein neues Dach verfügt. 
Parallel dazu werden die Planungen für die Fenster- und Fassadensanierung erstellt. Die Fas-
sadenplanung soll im Einklang mit dem zukünftigen Raumnutzungskonzept der Schule über-
arbeitet werden.  
Kostenschätzung und Finanzierung  
Die Gesamtkosten für die Dachsanierung inklusive Photovoltaikanlage und Dachbegrünung 
betragen gemäß der Kostenberechnung rund 3,7 Mio. Euro brutto. Die Kosten zur Sanierung 
der Fenster und Fassaden sind derzeit noch nicht vollständig bezifferbar. Eine grobe Schät-
zung geht von Kosten oberhalb des mittleren 7-stelligen Bereichs aus. Die endgültige Kosten-
ermittlung für die Sanierung der Fassaden und Fenster erfolgt im weiteren Planungsverlauf

4 
und wird dem Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. Hierin wer-
den sodann die entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf den Teilergebnisplan des Am-
tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 
16, sonstige ordentliche Aufwendungen dargestellt. 
Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses 
2360/2022 über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus 
dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann je-
weils gültigen Flächenverrechnungspreises.  
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die 
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit 
der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. 
Aus der Dachsanierung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte 
Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 188.000 Euro. Die 
Aufwendungen sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2026 aus dem Teilergebnisplan des 
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilergeb-
nisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren. 
Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und 
Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer so-
wie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige 
Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstell-
bar.  
Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite-
ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. 
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten 
Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, 
auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. 
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Anlagen 
Anlage 1 – Kostenberechnung  
Anlage 2 –  Bestandsfotos 
Anlage 3 – Dach- und Fassadenschnitt 
Anlage 4 – Dachaufsichten über 2.OG

Beratungsverlauf (3)

16.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Sportausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1329/2025/2
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.06.2025
Erstellt
10.06.2025 17:13