Mandari Insight

1948/2019/1

Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für die Erweiterungsbauten Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium, Nikolausstr. 51 -55 50937 Köln, Köln-Lindenthal

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 04.09.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2019, TOP 11.3

141-32-12-19 Stelungnahme RPA

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

141-32-12-19 Stelungnahme RPA

2513 Zeichen

14 (6 .08.2019
14113 Herr Müller
22987

40

Einrichtung und Ausstattung der Erweiterungsbauten sowie der Naturwissenschaftli-
chen Fachräume Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schiller-Gymnasium in
Köln-Sülz, Nikolausstr.
Hier: Bedarfsprüfung 40/402/23 vom 17.07.2019 (Eingang 14 am 23.07.2019 per E-
Mail) RPA Nr. 141/32/12/19
Voraussichtlicher Auftragswert 1.720.000 € netto/2.046.800 € brutto

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit E-Mail vom 23.07.2019 haben Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Einrich-
tung und Ausstattung des Erweiterungsbaus der o. g. Schulen zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Ausstattung und Beschaffung soll in den Jahren 2019 bis 2020 erfolgen. Für die notwen-
dige Einrichtung wurden von Ihnen Kosten in Höhe von 2.046.800 € brutto ermittelt.

Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken.

In Ihrer Bedarfsprüfung verweisen Sie auf den Baubeschluss (Rat am 22.09.2016, TOP
11.11; 1888/2016) und die seinerzeit beschlossenen Gesamtkosten von rd. 18,25 Mio. € incl.
der Einrichtung und Ausstattung. Hier wurden die Einrichtungs- und Ausstattungskosten incl.
der Großküche mit 1.403.700 € brutto angegeben. Die nunmehr ausgewiesenen Kosten be-
laufen sich auf insgesamt 2.046.800 € brutto incl. eines Zuschlags von 15 % für Unvorherge-
sehenes. Somit liegt eine wesentliche tatsächliche Veränderung vor.

Ich bitte Sie, diese wesentliche Veränderung entsprechend $ 5 Abs. 4 der Zuständigkeits-
ordnung der Stadt Köln den zuständigen Gremien mitzuteilen.

Wie Sie mir auf Nachfrage mitgeteilt haben, wurden für die Planung der Ausstattung und
Einrichtung der naturwissenschaftlichen Fachräume Fachraumplaner beauftragt. Die Kosten
hierfür konnten Sie mir nicht mitteilen. Ich bitte Sie, die entsprechenden Kosten zu ermitteln
und ebenfalls den zuständigen politischen Gremien mitzuteilen um eine umfassende Infor-
mation sicherzustellen.

Aktuell steht eine Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelfreigabe an. Hier wird auf die seiner-
zeit beschlossenen Kosten verwiesen (Baubeschluss). Die nunmehr im Rahmen der vorlie-
genden Bedarfsprüfung ermittelten Einrichtungs- und Ausstattungskosten werden nicht ge-
nannt.

12

an

Ich bitte Sie, die aktuellen voraussichtlichen Kosten aus der mir vorliegenden Bedarfsprüfung
in die Vorlage aufzunehmen. Diese sind um die Kosten für die Fachraumplanung zu ergän-
zen.

Das von Ihnen genannte Datum des Baubeschlusses (27.05.2016) bitte ich auf den
22.09.2016 zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

\

7

/

/

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

6021 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 1948/2019/1 
Freigabedatum 
04.09.2019  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für die Erweiterungsbauten 
Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium, Nikolausstr. 51 -55, 50937 Köln, 
Köln-Lindenthal 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 23.09.2019 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
 
Der Rohbau der Erweiterungsbauten wird in Kürze fertiggestellt. Da für die weiteren Baumaßnahmen 
die Planung der Anschlüsse für die Fachraumausstattung für die anstehenden Leitungsmontagen 
zwingend erforderlich ist, ist eine kurzfristige Ausschreibung der Fachraumausstattung notwendig.  
 
Eine Freigabe der hierfür benötigten Mittel kann erst in der Sitzung des Finanzausschusses am 
23.09.2019 erfolgen. Dieses Datum kann nicht abgewartet werden, da sich sonst die Planungen der 
Leitungsmontage verzögern wird. Dies kann zur Folge haben, dass sich die Gesamtbaumaßnahme 
verzögert oder Leitungsführung später kosten- und zeitaufwendig korrigiert werden müssen. 
 
Die erforderlichen Unterlagen und Abstimmungen mit den Bau- und Fachplanern konnten erst in den 
letzten Tagen zum Abschluss gebracht werden, so dass die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt wer-
den konnte.  
 
 
Beschluss: 
 
Gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit 
§10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung:  
 
Wir beschließen die erste Mittelfreigabe in Höhe von 150.000 € im Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanz-
plan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3080 Gym Nikolausstr. 51-55 – Erweiterung für 
die Einrichtung der naturwissenschaftlichen Fachräume und weiterer Ausstattung des Elisabeth-von-
Thüringen-Gymnasiums und Schillergymnasiums, Nikolausstr. 51-55, 50937 Köln-Lindenthal.  
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
04.09.2019    gez. Reker  gez. Petelkau

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen                     10.000  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss vom 22.09.2016 / 1888/2016 beschloss der Rat die Errichtung und Ausstattung von 
Erweiterungsbauten für das Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und das Schillergymnasium, Nikol-
ausstr. 51-55, 50937 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 18,25 Mio. €. Hierin waren die 2016 
geschätzten Kosten für die Einrichtung in Höhe von rd. 1,237.000 € und die Einrichtung der Großkü-
che in Höhe von rd. 166.700 € enthalten (Gesamtvolumen: 1.403.700 € brutto). Davon waren ca. 
421.100 € für investive und ca. 982.590 € für konsumtive Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände 
vorgesehen und wurden in der Folge im Hpl. 2019 bzw. Hpl.-Entwurf 2020/2021 für die Jahre 2019 
und 2020 im Teilfinanzplan bzw. Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben entsprechend veran-
schlagt bzw. berücksichtigt. 
 
 
Der Rohbau der Erweiterungsbauten wird in Kürze fertiggestellt. Im Bereich der naturwissenschaftli-
chen Experimentierräume und der Großküche sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse vorzusehen, 
die der späteren Ausstattung der Räume entsprechen müssen. Die Planung dieser Leitungsführun-
gen und die Planung der Ausstattung und deren  Anschlüsse müssen dementsprechend überein-
stimmen. Da der Rohbau fertiggestellt ist, muss diese Abstimmung dringend erfolgen, da es sonst zu 
Verzögerungen bei der Fortsetzung der Gesamtbaumaßnahme oder zu späteren Kosten- und zeit-
aufwendigen Korrekturen der Leitungsführung führen wird. Im Haushaltsjahr 2019 werden nunmehr 
Mittel in Höhe von 150.000,-- € dringend benötigt, um die Planungen für die Abstimmungen der An-
schlüsse herbeiführen zu können. 
 
Zur Maßnahmendurchführung ist daher die erste Freigabe von investiven Finanzmittel in Höhe von 
150.000 € erforderlich. Gemäß Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszahlungen 
beschließt der Finanzausschuss erste Freigaben für neue Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten über 
300.000 € nach Vorberatung im Fachausschuss.

3 
 
Die Mittelfreigabe i. H. v. 150.000 € erfolgt im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilfi-
nanzplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 
4013-0301-3-3080 GYM Nikolausstr. 51-55 - Erweiterung im Haushaltsjahr 2019. 
 
Im Rahmen der Bedarfsprüfung wurde dem Rechnungsprüfungsamt, abweichend zum Baubeschluss 
vom 22.09.2016, Gesamteinrichtungskosten von 2.046.800 € vorgelegt. Die hier in Rede stehenden 
Mehrkosten werden derzeit überprüft und sind nicht Gegenstand der Dringlichkeitsentscheidung. Sie 
werden im Rahmen anderer Verfahren bearbeitet und, soweit notwendig, in die entsprechenden 
Gremien, unter Darlegung der Finanzierung, eingebracht. Aufgrund der geschilderten besonderen 
Dringlichkeit ist es nicht möglich, dieses Prüfergebnis abzuwarten.  
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

Beratungsverlauf (1)

23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 11.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1948/2019/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
04.09.2019
Erstellt
15.07.2019 14:09