1948/2019/1
Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für die Erweiterungsbauten Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium, Nikolausstr. 51 -55 50937 Köln, Köln-Lindenthal
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
141-32-12-19 Stelungnahme RPA
2513 Zeichen
14 (6 .08.2019 14113 Herr Müller 22987 40 Einrichtung und Ausstattung der Erweiterungsbauten sowie der Naturwissenschaftli- chen Fachräume Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schiller-Gymnasium in Köln-Sülz, Nikolausstr. Hier: Bedarfsprüfung 40/402/23 vom 17.07.2019 (Eingang 14 am 23.07.2019 per E- Mail) RPA Nr. 141/32/12/19 Voraussichtlicher Auftragswert 1.720.000 € netto/2.046.800 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit E-Mail vom 23.07.2019 haben Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Einrich- tung und Ausstattung des Erweiterungsbaus der o. g. Schulen zur Stellungnahme vorgelegt. Die Ausstattung und Beschaffung soll in den Jahren 2019 bis 2020 erfolgen. Für die notwen- dige Einrichtung wurden von Ihnen Kosten in Höhe von 2.046.800 € brutto ermittelt. Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken. In Ihrer Bedarfsprüfung verweisen Sie auf den Baubeschluss (Rat am 22.09.2016, TOP 11.11; 1888/2016) und die seinerzeit beschlossenen Gesamtkosten von rd. 18,25 Mio. € incl. der Einrichtung und Ausstattung. Hier wurden die Einrichtungs- und Ausstattungskosten incl. der Großküche mit 1.403.700 € brutto angegeben. Die nunmehr ausgewiesenen Kosten be- laufen sich auf insgesamt 2.046.800 € brutto incl. eines Zuschlags von 15 % für Unvorherge- sehenes. Somit liegt eine wesentliche tatsächliche Veränderung vor. Ich bitte Sie, diese wesentliche Veränderung entsprechend $ 5 Abs. 4 der Zuständigkeits- ordnung der Stadt Köln den zuständigen Gremien mitzuteilen. Wie Sie mir auf Nachfrage mitgeteilt haben, wurden für die Planung der Ausstattung und Einrichtung der naturwissenschaftlichen Fachräume Fachraumplaner beauftragt. Die Kosten hierfür konnten Sie mir nicht mitteilen. Ich bitte Sie, die entsprechenden Kosten zu ermitteln und ebenfalls den zuständigen politischen Gremien mitzuteilen um eine umfassende Infor- mation sicherzustellen. Aktuell steht eine Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelfreigabe an. Hier wird auf die seiner- zeit beschlossenen Kosten verwiesen (Baubeschluss). Die nunmehr im Rahmen der vorlie- genden Bedarfsprüfung ermittelten Einrichtungs- und Ausstattungskosten werden nicht ge- nannt. 12 an Ich bitte Sie, die aktuellen voraussichtlichen Kosten aus der mir vorliegenden Bedarfsprüfung in die Vorlage aufzunehmen. Diese sind um die Kosten für die Fachraumplanung zu ergän- zen. Das von Ihnen genannte Datum des Baubeschlusses (27.05.2016) bitte ich auf den 22.09.2016 zu korrigieren. Mit freundlichen Grüßen \ 7 / /
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
6021 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 1948/2019/1 Freigabedatum 04.09.2019 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für die Erweiterungsbauten Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium, Nikolausstr. 51 -55, 50937 Köln, Köln-Lindenthal Gremium Datum Finanzausschuss 23.09.2019 Begründung der Dringlichkeit: Der Rohbau der Erweiterungsbauten wird in Kürze fertiggestellt. Da für die weiteren Baumaßnahmen die Planung der Anschlüsse für die Fachraumausstattung für die anstehenden Leitungsmontagen zwingend erforderlich ist, ist eine kurzfristige Ausschreibung der Fachraumausstattung notwendig. Eine Freigabe der hierfür benötigten Mittel kann erst in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.09.2019 erfolgen. Dieses Datum kann nicht abgewartet werden, da sich sonst die Planungen der Leitungsmontage verzögern wird. Dies kann zur Folge haben, dass sich die Gesamtbaumaßnahme verzögert oder Leitungsführung später kosten- und zeitaufwendig korrigiert werden müssen. Die erforderlichen Unterlagen und Abstimmungen mit den Bau- und Fachplanern konnten erst in den letzten Tagen zum Abschluss gebracht werden, so dass die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt wer- den konnte. Beschluss: Gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit §10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: Wir beschließen die erste Mittelfreigabe in Höhe von 150.000 € im Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanz- plan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3080 Gym Nikolausstr. 51-55 – Erweiterung für die Einrichtung der naturwissenschaftlichen Fachräume und weiterer Ausstattung des Elisabeth-von- Thüringen-Gymnasiums und Schillergymnasiums, Nikolausstr. 51-55, 50937 Köln-Lindenthal. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 04.09.2019 gez. Reker gez. Petelkau 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 10.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Beschluss vom 22.09.2016 / 1888/2016 beschloss der Rat die Errichtung und Ausstattung von Erweiterungsbauten für das Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und das Schillergymnasium, Nikol- ausstr. 51-55, 50937 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 18,25 Mio. €. Hierin waren die 2016 geschätzten Kosten für die Einrichtung in Höhe von rd. 1,237.000 € und die Einrichtung der Großkü- che in Höhe von rd. 166.700 € enthalten (Gesamtvolumen: 1.403.700 € brutto). Davon waren ca. 421.100 € für investive und ca. 982.590 € für konsumtive Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände vorgesehen und wurden in der Folge im Hpl. 2019 bzw. Hpl.-Entwurf 2020/2021 für die Jahre 2019 und 2020 im Teilfinanzplan bzw. Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben entsprechend veran- schlagt bzw. berücksichtigt. Der Rohbau der Erweiterungsbauten wird in Kürze fertiggestellt. Im Bereich der naturwissenschaftli- chen Experimentierräume und der Großküche sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse vorzusehen, die der späteren Ausstattung der Räume entsprechen müssen. Die Planung dieser Leitungsführun- gen und die Planung der Ausstattung und deren Anschlüsse müssen dementsprechend überein- stimmen. Da der Rohbau fertiggestellt ist, muss diese Abstimmung dringend erfolgen, da es sonst zu Verzögerungen bei der Fortsetzung der Gesamtbaumaßnahme oder zu späteren Kosten- und zeit- aufwendigen Korrekturen der Leitungsführung führen wird. Im Haushaltsjahr 2019 werden nunmehr Mittel in Höhe von 150.000,-- € dringend benötigt, um die Planungen für die Abstimmungen der An- schlüsse herbeiführen zu können. Zur Maßnahmendurchführung ist daher die erste Freigabe von investiven Finanzmittel in Höhe von 150.000 € erforderlich. Gemäß Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszahlungen beschließt der Finanzausschuss erste Freigaben für neue Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten über 300.000 € nach Vorberatung im Fachausschuss. 3 Die Mittelfreigabe i. H. v. 150.000 € erfolgt im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilfi- nanzplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3080 GYM Nikolausstr. 51-55 - Erweiterung im Haushaltsjahr 2019. Im Rahmen der Bedarfsprüfung wurde dem Rechnungsprüfungsamt, abweichend zum Baubeschluss vom 22.09.2016, Gesamteinrichtungskosten von 2.046.800 € vorgelegt. Die hier in Rede stehenden Mehrkosten werden derzeit überprüft und sind nicht Gegenstand der Dringlichkeitsentscheidung. Sie werden im Rahmen anderer Verfahren bearbeitet und, soweit notwendig, in die entsprechenden Gremien, unter Darlegung der Finanzierung, eingebracht. Aufgrund der geschilderten besonderen Dringlichkeit ist es nicht möglich, dieses Prüfergebnis abzuwarten. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1948/2019/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.09.2019
- Erstellt
- 15.07.2019 14:09