0384/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 28.11.2023 betreffend "Bahnhof Belvedere/Fällgenehmigung für die Platane 1" (3945/2023)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
8487 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 05.02.2024 0384/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 28.11.2023 betreffend "Bahnhof Belvedere/Fällgenehmigung für die Platane 1" (3945/2023) Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender mündlicher Anfragen: 1. In welchen Schritten wird das in der Mitteilung dargestellte Verfahren jetzt umgesetzt, um eine Fällung vor der Vegetationsphase zu erreichen? 2. Kann das Verfahren zeitlich dargestellt und ein Zeitpunkt für den Vollzug der Fällung ge- nannt werden? 3. Welche Folgerungen zieht die Verwaltung aus den Empfehlungen des Petitionsausschus- ses zu Platane 2? 4. Welche Folgerungen zieht die Verwaltung für das weitere Verfahren aus den Empfehlun- gen und Feststellungen des Petitionsausschusses zu den Stichworten „Denkmal von nati- onaler Bedeutung“, „Platanen mangels Pflege ausgewachsene Bäume einer früheren Gar- tenanlage“, Gefahr weiterer „Unterwurzelung“, Umgang mit dem Ehrenamt und mit den Förderern? Stellungnahme der Verwaltung zu 1. und 2. Umsetzung / Ablauf des Genehmigungsverfahrens / Zeitliche Darstellung des Verfahrens / Vollzug der Fällung Da sich der zu fällende Baum in einem nach Landschaftsplan der Stadt Köln ausgewiesenen geschützten Landschaftsbestandteil (LB 3.04) befindet und eine Fällung den Verboten für ge- schützte Landschaftsbestandteile entgegensteht, wird ein Befreiungsverfahren gem. § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich. Im Rahmen der Abhandlung des Befrei- ungsverfahrens sind nachfolgende Verfahrensschritte einzuhalten: Verbandsbeteiligung Bei der Erteilung von Befreiungen in geschützten Landschaftsbestandteilen ist einer vom Land anerkannten Naturschutzvereinigung Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben (§ 66 (1 Nr. 3a) Landesnaturschutzge- setz (LNatSchG) NRW i. V. m. § 63 (2, 3) BNatSchG). Die Naturschutzvereinigungen können innerhalb eines Monats nach Übersendung der Unter- lagen eine Stellungnahme abgeben (§ 67 (4) LNatSchG NRW). 2 Die entsprechenden Unterlagen sind am 07.12.2023 versandt worden. Innerhalb der gesetz- ten Frist (Verlängerung bis zum 28.01.2024) haben der Naturschutzbund NRW e. V. und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. eine Stellungnahme abgegeben. Widerspruchsrecht des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde Beabsichtigt die Untere Naturschutzbehörde (UNB) eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 BNatSchG zu erteilen, so hat der Beirat bei der Unteren Natur- schutzbehörde (Beirat) ein Widerspruchsrecht gemäß § 75 (1) LNatSchG NRW. Widerspricht der Beirat der beabsichtigen Befreiung zur Fällung, ist die höhere Naturschutzbe- hörde (HNB) über den Widerspruch des Beirates zu unterrichten. Der vom Beirat gefasste Widerspruch wird dem als von der Vertretungskörperschaft der kreis- freien Stadt beauftragten Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zur Entscheidung vorgelegt. Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die UNB die Befreiung versagen. Hält der Ausschuss den Widerspruch für unberechtigt, hat die UNB die Befreiung zu erteilen (§ 75 (1) LNatSchG NRW). Gibt der Beirat nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen eine entsprechende Stellungnahme ab, kann die UNB ohne Stellungnahme entscheiden. Die Befugnisse der HNB bleiben hiervon unberührt. Beiratssitzung Der Beirat hat in seiner Sitzung am 29.01.2024 die Entscheidung über die Befreiung seiner Arbeitsgruppe Bahnhof Belvedere übertragen (s. Anlage: Auszug aus dem Entwurf zur Nie- derschrift). Der Beirat hat die Abgabe einer Stellungnahme, bzw. eine Entscheidung zehn Tage vor der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 07.03.2024 avisiert. Weiteres Verfahren Bei Zustimmung des Beirates wird eine Befreiung für die Fällung der Platane im Laufe des Februars 2024 erteilt werden. Bei einem Widerspruch des Beirates gegen die Befreiung wird die Entscheidung über den Wi- derspruch des Beirates dem Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 07.03.2024 vorgelegt. Bei einer Zustimmung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün wird die Befreiung kurzfristig erteilt. Eine Fällung der Platane soll dann kurzfristig durchgeführt werden. Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht zu einer anderen Zeit durchgeführt werden können und behördlich zugelassen sind können auch innerhalb der Schutzfrist (01.03. – 30.09.) durchgeführt werden. zu 3. Mögliche Konsequenzen für die Platane 2 aufgrund der Empfehlungen des Petitionsaus- schusses Die aus der Fällung der Platane 1 hervorgehenden Folgen für Platane 2 können erst nach der Fällung der Platane 1 beurteilt werden, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eindeutig er- kennbar ist, wie die jeweiligen Baumkronen ineinandergreifen und Wurzel- oder Stammschä- den durch die Fällung sichtbar oder verursacht werden. Nach einer Fällung der Platane 1 ist durch Fachleute eine Schadenserhebung sowie eine Habitus- und Statikbeurteilung vorzuneh- men, ggf. ist ein externer Gutachter zu beauftragen. Wird durch die Fällung in Wurzelwerk ein- gegriffen, muss ggf. ein Zugversuch vorgenommen werden. zu 4. Anmerkungen der Verwaltung zu den Stichworten: a) Denkmal von nationaler Bedeutung Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege sieht, ähnlich der Auffassung der Fachexper- ten, in dem „ehemaligen Bahnhof Belvedere“ ein Denkmal von nationaler Bedeutung. Er ist das älteste erhaltene Bahnhofsgebäude Deutschlands an der ersten internationalen Eisen- bahnverbindung weltweit (sogenannter „Eiserner Rhein"). Dementsprechend wurde das Ge- bäude bereits 1980 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Der Sanierungsprozess des Gebäudes erfolgte auf Grund der denkmalpflegerischen Bedeutung des Objektes in enger Abstimmung und fachlicher Unterstützung durch das Amt für Denkmalschutz der Stadt. 3 Die Abwägung der vorliegenden widerstreitenden Belange ist aus rein denkmalpflegerischer Sicht folgerichtig nachvollziehbar; allerdings sind hierzu die o.a. rechtlichen Abläufe einzuhal- ten. b) Platanen mangels Pflege ausgewachsene Bäume einer früheren Gartenanlage Zu dem als Baudenkmal eingetragenen, ehemaligen Bahnhofsgebäude gehört ein Park mit einem altem Baumbestand, der aus mehreren bis zu 180 Jahre alten Platanen besteht. An- hand von Luftbildaufnahmen aus den 50er Jahren ist zu erkennen, dass die Baumkronen das Dach des Bahnhofs bereits deutlich überschritten haben. Die Grundpflege/Verkehrssicherung für die Bäume am Bahnhof Belvedere wurde in den letz- ten Jahren verstärkt. Seitdem werden die Platanen jedes Quartal durch eine Baumpflegefirma kontrolliert. c) Gefahr weiterer Unterwurzelung Das interdisziplinäre Gutachten verfasst zu der in der Aufgabenstellung zum Gutachten ge- stellten Fragestellung, wie schnell die vorhandenen Wurzeln weiterwachsen und welchen Um- fang sie erreichen werden, dass sich diese Frage auf Grundlage der vor Ort erhobenen Daten nicht abschließend klären lässt. Das Gutachten formuliert, dass unter Berücksichtigung des dokumentierten Wurzelvorkom- mens im Bereich des halbkreisförmigen Anbaus (Wintergarten) bei Errichtung einer durchge- henden Bodenplatte nicht mit einem gesteigerten Wurzelwachstum unterhalb des Wintergar- tens zu rechnen ist. Darüber hinaus beschreibt es, dass bei Errichtung einer Wurzelsperre entlang der Außenkante des Gebäudes das zukünftig zu erwartende Wurzelwachstum unter- halb des Gebäudes weiter reduziert werden wird. In diesem Zusammenhang sei die Tiefe der errichteten Wurzelsperre in Bezug auf das zukünftig zu erwartende Wurzelwachstum entspre- chend zu beachten. d) Umgang mit dem Ehrenamt und mit den Förderern Anhand der fortgeschrittenen Bausanierung ist eindeutig zu erkennen, dass die Stadt Köln ein großes Interesse an dem nachhaltigen Erhalt des Baudenkmals besitzt und die Leistung des Fördervereins vollumfänglich würdigt. Sie hat das Vorhaben den rechtlichen Vorgaben ent- sprechend, zu jeder Zeit intensiv und positiv begleitet. Anlagen Vorab-Auszug aus der Niederschrift des Naturschutzbeirates am 29.01.2024 Bahnhof Belvedere/Fällgenehmigung für die Platane 1 (3945/2023) Gez. Wolfgramm
Anlage 1 - Auszug Naturschutzbeirates vom 29.01.2024
1339 Zeichen
Geschäftsführung Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Frau Christ Telefon: (0221) 221 36542 E-Mail: laura.christ@stadt-koeln.de Datum: 30.01.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 29.01.2024 öffentlich 3.1 Fällung einer Platane am historischen Bahnhofsgebäude Be lvedere, Belvedere Straße 147, Geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz 0164/2024 Der Vorsitzende erläutert das bisherige Vorgehen in dieser Angelegenheit. Er stellt fest, dass die Unterlagen nicht fristgerecht vorliegen und dass in der Beschlussvorlage der alternative Beschlussvorschlag fehle. Frau Schwab merkt an, dass die Arbeitsgruppe (AG) Bahnhof Belvedere sich noch nicht auf Grundlage der Stellungnahmen aus der Verbändebeteiligung beraten konnte, da diese noch nicht vorlagen. Nach reger Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, dass die Angelegenheit in die AG verwiesen wird. Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde verweist die Angelegen- heit in die AG Bahnhof Belvedere des Naturschutzbeirates. Abstimmungsergebnis: Mit 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme mehrheitlich zugestimmt.
Anlage 2 - Bahnhof Belvedere - Fällgenehmigung für die Platane 1 (3945/2023)
1301 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 28.11.2023 3945/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 Liegenschaftsausschuss 22.01.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024 Bahnhof Belvedere / Fällgenehmigung für die Platane 1 Der Petitionsausschuss des Landtages hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die Ange- legenheit des Denkmalensembles „Bahnhof Belvedere“ beraten. Der Petitionsausschuss empfiehlt der Stadt Köln, die unverzügliche Fällung der Pla- tane 1, „um den Erhalt des Denkmals und zu diesem Zweck bisher eingeworbene so- wie zukünftig dringend erforderliche Fördergelder sicherzustellen“. Die Oberbürgermeisterin hat am 27.11.2023 die Entscheidung getroffen, die Fällge- nehmigung für Platane 1 zu erteilen. Im nächsten Verfahrensschritt wird eine Verbandsbeteiligung erforderlich. Danach ist der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde zur Fällgenehmigung der Platane 1 zu beteiligen. Nach Behandlung im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde im Januar 2024 ist ggfs. (bei Ablehnung der Fällung) eine Befassung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün (AKUG) erforderlich. Bei einer Zustimmung des AKUG zur Fällung Platane 1 ist die Höhere Naturschutzbe- hörde zu informieren. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0384/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.02.2024
- Erstellt
- 23.01.2024 19:23