Mandari Insight

0384/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 28.11.2023 betreffend "Bahnhof Belvedere/Fällgenehmigung für die Platane 1" (3945/2023)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.02.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 12.03.2024, TOP 10.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Auszug Naturschutzbeirates vom 29.01.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Bahnhof Belvedere - Fällgenehmigung für die Platane 1 (3945/2023)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8487 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer  05.02.2024 
 0384/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 28.11.2023  betreffend "Bahnhof 
Belvedere/Fällgenehmigung für die Platane 1" (3945/2023) 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender mündlicher Anfragen: 
 
1. In welchen Schritten wird das in der Mitteilung dargestellte Verfahren jetzt umgesetzt, um 
eine Fällung vor der Vegetationsphase zu erreichen? 
 
2. Kann das Verfahren zeitlich dargestellt und ein Zeitpunkt für den Vollzug der Fällung ge-
nannt werden? 
 
3. Welche Folgerungen zieht die Verwaltung aus den Empfehlungen des Petitionsausschus-
ses zu Platane 2? 
 
4. Welche Folgerungen zieht die Verwaltung für das weitere Verfahren aus den Empfehlun-
gen und Feststellungen des Petitionsausschusses zu den Stichworten „Denkmal von nati-
onaler Bedeutung“, „Platanen mangels Pflege ausgewachsene Bäume einer früheren Gar-
tenanlage“, Gefahr weiterer „Unterwurzelung“, Umgang mit dem Ehrenamt und mit den 
Förderern? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
zu 1. und 2. Umsetzung / Ablauf des Genehmigungsverfahrens / Zeitliche Darstellung des 
Verfahrens / Vollzug der Fällung 
 
Da sich der zu fällende Baum in einem nach Landschaftsplan der Stadt Köln ausgewiesenen 
geschützten Landschaftsbestandteil (LB 3.04) befindet und eine Fällung den Verboten für ge-
schützte Landschaftsbestandteile entgegensteht, wird ein Befreiungsverfahren gem. § 67 (1) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich. Im Rahmen der Abhandlung des Befrei-
ungsverfahrens sind nachfolgende Verfahrensschritte einzuhalten:  
 
Verbandsbeteiligung 
Bei der Erteilung von Befreiungen in geschützten Landschaftsbestandteilen ist einer vom Land 
anerkannten Naturschutzvereinigung Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die 
einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben (§ 66 (1 Nr. 3a) Landesnaturschutzge-
setz (LNatSchG) NRW i. V. m. § 63 (2, 3) BNatSchG). 
Die Naturschutzvereinigungen können innerhalb eines Monats nach Übersendung der Unter-
lagen eine Stellungnahme abgeben (§ 67 (4) LNatSchG NRW).

2 
 
Die entsprechenden Unterlagen sind am 07.12.2023 versandt worden. Innerhalb der gesetz-
ten Frist (Verlängerung bis zum 28.01.2024) haben der Naturschutzbund NRW e. V. und der 
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. eine 
Stellungnahme abgegeben. 
 
Widerspruchsrecht des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Beabsichtigt die Untere Naturschutzbehörde (UNB) eine Befreiung von den Verboten des 
Landschaftsplans gem. § 67 BNatSchG zu erteilen, so hat der Beirat bei der Unteren Natur-
schutzbehörde (Beirat) ein Widerspruchsrecht gemäß § 75 (1) LNatSchG NRW.  
Widerspricht der Beirat der beabsichtigen Befreiung zur Fällung, ist die höhere Naturschutzbe-
hörde (HNB) über den Widerspruch des Beirates zu unterrichten. 
Der vom Beirat gefasste Widerspruch wird dem als von der Vertretungskörperschaft der kreis-
freien Stadt beauftragten Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zur Entscheidung vorgelegt. 
Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die UNB die Befreiung versagen. 
Hält der Ausschuss den Widerspruch für unberechtigt, hat die UNB die Befreiung zu erteilen 
(§ 75 (1) LNatSchG NRW). 
Gibt der Beirat nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen eine entsprechende Stellungnahme 
ab, kann die UNB ohne Stellungnahme entscheiden. 
Die Befugnisse der HNB bleiben hiervon unberührt. 
 
Beiratssitzung 
Der Beirat hat in seiner Sitzung am 29.01.2024 die Entscheidung über die Befreiung seiner 
Arbeitsgruppe Bahnhof Belvedere übertragen (s. Anlage: Auszug aus dem Entwurf zur Nie-
derschrift). Der Beirat hat die Abgabe einer Stellungnahme, bzw. eine Entscheidung zehn 
Tage vor der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 07.03.2024 avisiert. 
 
Weiteres Verfahren 
Bei Zustimmung des Beirates wird eine Befreiung für die Fällung der Platane im Laufe des 
Februars 2024 erteilt werden. 
Bei einem Widerspruch des Beirates gegen die Befreiung wird die Entscheidung über den Wi-
derspruch des Beirates dem Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 07.03.2024 vorgelegt. 
Bei einer Zustimmung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün wird die Befreiung kurzfristig 
erteilt. Eine Fällung der Platane soll dann kurzfristig durchgeführt werden. Maßnahmen, die im 
öffentlichen Interesse nicht zu einer anderen Zeit durchgeführt werden können und behördlich 
zugelassen sind können auch innerhalb der Schutzfrist (01.03. – 30.09.) durchgeführt werden. 
 
 
zu 3. Mögliche Konsequenzen für die Platane 2 aufgrund der Empfehlungen des Petitionsaus-
schusses 
 
Die aus der Fällung der Platane 1 hervorgehenden Folgen für Platane 2 können erst nach der 
Fällung der Platane 1 beurteilt werden, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eindeutig er-
kennbar ist, wie die jeweiligen Baumkronen ineinandergreifen und Wurzel- oder Stammschä-
den durch die Fällung sichtbar oder verursacht werden. Nach einer Fällung der Platane 1 ist 
durch Fachleute eine Schadenserhebung sowie eine Habitus- und Statikbeurteilung vorzuneh-
men, ggf. ist ein externer Gutachter zu beauftragen. Wird durch die Fällung in Wurzelwerk ein-
gegriffen, muss ggf. ein Zugversuch vorgenommen werden. 
 
 
zu 4. Anmerkungen der Verwaltung zu den Stichworten: 
 
a) Denkmal von nationaler Bedeutung 
 
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege sieht, ähnlich der Auffassung der Fachexper-
ten, in dem „ehemaligen Bahnhof Belvedere“ ein Denkmal von nationaler Bedeutung. Er ist 
das älteste erhaltene Bahnhofsgebäude Deutschlands an der ersten internationalen Eisen-
bahnverbindung weltweit (sogenannter „Eiserner Rhein"). Dementsprechend wurde das Ge-
bäude bereits 1980 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Der Sanierungsprozess 
des Gebäudes erfolgte auf Grund der denkmalpflegerischen Bedeutung des Objektes in enger 
Abstimmung und fachlicher Unterstützung durch das Amt für Denkmalschutz der Stadt.

3 
 
 
Die Abwägung der vorliegenden widerstreitenden Belange ist aus rein denkmalpflegerischer 
Sicht folgerichtig nachvollziehbar; allerdings sind hierzu die o.a. rechtlichen Abläufe einzuhal-
ten. 
 
b) Platanen mangels Pflege ausgewachsene Bäume einer früheren Gartenanlage 
 
Zu dem als Baudenkmal eingetragenen, ehemaligen Bahnhofsgebäude gehört ein Park mit 
einem altem Baumbestand, der aus mehreren bis zu 180 Jahre alten Platanen besteht. An-
hand von Luftbildaufnahmen aus den 50er Jahren ist zu erkennen, dass die Baumkronen das 
Dach des Bahnhofs bereits deutlich überschritten haben. 
 
Die Grundpflege/Verkehrssicherung für die Bäume am Bahnhof Belvedere wurde in den letz-
ten Jahren verstärkt. Seitdem werden die Platanen jedes Quartal durch eine Baumpflegefirma 
kontrolliert. 
 
c) Gefahr weiterer Unterwurzelung  
 
Das interdisziplinäre Gutachten verfasst zu der in der Aufgabenstellung zum Gutachten ge-
stellten Fragestellung, wie schnell die vorhandenen Wurzeln weiterwachsen und welchen Um-
fang sie erreichen werden, dass sich diese Frage auf Grundlage der vor Ort erhobenen Daten 
nicht abschließend klären lässt. 
 
Das Gutachten formuliert, dass unter Berücksichtigung des dokumentierten Wurzelvorkom-
mens im Bereich des halbkreisförmigen Anbaus (Wintergarten) bei Errichtung einer durchge-
henden Bodenplatte nicht mit einem gesteigerten Wurzelwachstum unterhalb des Wintergar-
tens zu rechnen ist. Darüber hinaus beschreibt es, dass bei Errichtung einer Wurzelsperre 
entlang der Außenkante des Gebäudes das zukünftig zu erwartende Wurzelwachstum unter-
halb des Gebäudes weiter reduziert werden wird. In diesem Zusammenhang sei die Tiefe der 
errichteten Wurzelsperre in Bezug auf das zukünftig zu erwartende Wurzelwachstum entspre-
chend zu beachten. 
 
d) Umgang mit dem Ehrenamt und mit den Förderern 
 
Anhand der fortgeschrittenen Bausanierung ist eindeutig zu erkennen, dass die Stadt Köln ein 
großes Interesse an dem nachhaltigen Erhalt des Baudenkmals besitzt und die Leistung des 
Fördervereins vollumfänglich würdigt. Sie hat das Vorhaben den rechtlichen Vorgaben ent-
sprechend, zu jeder Zeit intensiv und positiv begleitet. 
 
 
Anlagen 
Vorab-Auszug aus der Niederschrift des Naturschutzbeirates am 29.01.2024 
Bahnhof Belvedere/Fällgenehmigung für die Platane 1 (3945/2023) 
 
 
 
Gez. Wolfgramm

Anlage 1 - Auszug Naturschutzbeirates vom 29.01.2024

1339 Zeichen

Geschäftsführung  
Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde  
Frau Christ 
Telefon:  (0221) 221 36542 
 
E-Mail:  laura.christ@stadt-koeln.de 
Datum: 30.01.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde  vom 
29.01.2024  
öffentlich 
3.1 Fällung einer Platane am historischen Bahnhofsgebäude Be lvedere, 
Belvedere Straße 147, Geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 Hier: 
Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 
67 Bundesnaturschutzgesetz  
0164/2024 
Der Vorsitzende erläutert das bisherige Vorgehen in dieser Angelegenheit. Er stellt 
fest, dass die Unterlagen nicht fristgerecht vorliegen und dass in der Beschlussvorlage 
der alternative Beschlussvorschlag fehle.  
 
Frau Schwab merkt an, dass die Arbeitsgruppe (AG) Bahnhof Belvedere sich noch 
nicht auf Grundlage der Stellungnahmen aus der Verbändebeteiligung beraten konnte, 
da diese noch nicht vorlagen. 
 
Nach reger Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, dass die Angelegenheit in die AG 
verwiesen wird. 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde verweist die Angelegen-
heit in die AG Bahnhof Belvedere des Naturschutzbeirates. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme mehrheitlich zugestimmt.

Anlage 2 - Bahnhof Belvedere - Fällgenehmigung für die Platane 1 (3945/2023)

1301 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 28.11.2023 
 3945/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 
Liegenschaftsausschuss 22.01.2024 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024 
 
Bahnhof Belvedere / Fällgenehmigung für die Platane 1 
Der Petitionsausschuss des Landtages hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die Ange-
legenheit des Denkmalensembles „Bahnhof Belvedere“ beraten.  
Der Petitionsausschuss empfiehlt der Stadt Köln, die unverzügliche Fällung der Pla-
tane 1, „um den Erhalt des Denkmals und zu diesem Zweck bisher eingeworbene so-
wie zukünftig dringend erforderliche Fördergelder sicherzustellen“. 
 
Die Oberbürgermeisterin hat am 27.11.2023 die Entscheidung getroffen, die Fällge-
nehmigung für Platane 1 zu erteilen. 
 
Im nächsten Verfahrensschritt wird eine Verbandsbeteiligung erforderlich. Danach ist 
der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde zur Fällgenehmigung der Platane 1 zu 
beteiligen. 
 
Nach Behandlung im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde im Januar 2024 ist 
ggfs. (bei Ablehnung der Fällung) eine Befassung des Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün (AKUG) erforderlich.  
 
Bei einer Zustimmung des AKUG zur Fällung Platane 1 ist die Höhere Naturschutzbe-
hörde zu informieren. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0384/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.02.2024
Erstellt
23.01.2024 19:23