AN/0266/2026
Veröffentlichung der Corona-Protokolle der Stadt Köln
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BSW Anfrage nach § 4
2856 Zeichen
BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln Ratsfrau Lidija Rukavina Ratsherr Guido Spinnen Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln Tel.: 0221-221-35608 E-Mail: bsw-ratsgruppe@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.02.2026 AN/0266/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 19.03.2026 Veröffentlichung der Corona-Protokolle der Stadt Köln Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die BSW-Gruppe bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 19.3.26 zu setzen: Der Corona-Krisenstab der Stadt Köln hat vom 4.3.2020 bis zum 20.1.2023 in über 200 Sit- zungen Maßnahmen des Infektionsschutzes beraten und empfohlen. Der Corona-Krisenstab beschloss unter anderem die Einführung eine zeitweise Ausgangssperre in Köln von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, sowie eine Maskenpflicht im F reien auf Kölner Grünfläche. Im Rahmen einer konsequenten Aufarbeitung der Coronazeit ist unter anderem zu klären, welche wissenschaftliche Expertise der Krisenstab in die Maßnahmenpolitik hier in Köln mit einbezo- gen hat und welche Stimmen aus Wissenschaft, Verwaltung oder Zivilgesellschaft möglicher- weise nicht beachtet wurden. Während die Zusammensetzung des Krisenstabs bekannt ist, sind seine Arbeitsweise, Bera- tung und Entscheidungsfindung für die Bürgerinnen und Bürger bis heute nicht transparent nachvollziehbar. Die Veröffentlichung der insgesamt 203 Protokolle des Krisenstabs steht auch im Jahr 2026 weiter aus. Der Kölner Bürger René Röderstein hatte bereits am 29. März 2024 in einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die Protokolle der Kri- senstabssitzungen beantragt. Die Stadtverwaltung hatte zunächst auf diese Bürgeranfrage gar nicht reagiert, dann jedoch nach Einschaltung des Landesdatenschutzbeauftragten am 19. August 2024 die Übermittlung der Protokolle nach Schwärzung sensibler Mitarbeiterdaten zu- gesagt. Aufgrund der aufwendigen Schwärzung der Protokolle setzte die Stadt für die Heraus- gabe der Protokolle den in NRW maximal möglichen Gebührenbetrag von 1000 € fest. Herr Röderstein stimmte zu, die Gebühr zu übernehmen. - 2 - Seit der Anfrage sind mehrere von der Landesdatenschutzbeauftragten NRW gesetzte Fristen zur Herausgabe der Protokolle verstrichen, ohne dass die Stadtverwaltung Herrn Röderstein über den Stand der Bearbeitung informiert hätte. Die BSW-Ratsgruppe unterstützt die Anfrage von Herrn Röderstein und teilt sein Anliegen, die Corona-Politik umfassend aufzuarbeiten. Da- her fragen wir: Bis wann wird die Stadt Köln die Protokolle ihres Corona-Krisenstabs veröffentlichen? Gez. Lidija Rukavina und Guido Spinnen (BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0266/2026
- Typ
- BSW Anfrage nach § 4
- Datum
- 13.02.2026
- Erstellt
- 11.02.2026 17:30