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AN/0266/2026

Veröffentlichung der Corona-Protokolle der Stadt Köln

BSW Anfrage nach § 4 13.02.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026, TOP 4.3

BSW Anfrage nach § 4

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BSW Anfrage nach § 4

2856 Zeichen

BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln 
Ratsfrau Lidija Rukavina  
Ratsherr Guido Spinnen 
 
Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea 
Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln 
 
Tel.: 0221-221-35608 
E-Mail: bsw-ratsgruppe@stadt-koeln.de 
 
 
An den Vorsitzenden des Rates  
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.02.2026 
 
 
AN/0266/2026 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 19.03.2026 
 
Veröffentlichung der Corona-Protokolle der Stadt Köln 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die BSW-Gruppe bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 19.3.26 
zu setzen: 
 
Der Corona-Krisenstab der Stadt Köln hat vom 4.3.2020 bis zum 20.1.2023 in über 200 Sit-
zungen Maßnahmen des Infektionsschutzes beraten und empfohlen. Der Corona-Krisenstab 
beschloss unter anderem die Einführung eine zeitweise Ausgangssperre in Köln von 21 Uhr 
abends bis 5 Uhr morgens, sowie eine Maskenpflicht im F reien auf Kölner Grünfläche. Im 
Rahmen einer konsequenten Aufarbeitung der Coronazeit ist unter anderem zu klären, welche 
wissenschaftliche Expertise der Krisenstab in die Maßnahmenpolitik hier in Köln mit einbezo-
gen hat und welche Stimmen aus Wissenschaft, Verwaltung oder Zivilgesellschaft möglicher-
weise nicht beachtet wurden.  
 
Während die Zusammensetzung des Krisenstabs bekannt ist, sind seine Arbeitsweise, Bera-
tung und Entscheidungsfindung für die Bürgerinnen und Bürger bis heute nicht transparent 
nachvollziehbar. Die Veröffentlichung der insgesamt 203 Protokolle des Krisenstabs steht 
auch im Jahr 2026 weiter aus. Der Kölner Bürger René Röderstein hatte bereits am 29. März 
2024 in einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die Protokolle der Kri-
senstabssitzungen beantragt. Die Stadtverwaltung hatte zunächst auf diese Bürgeranfrage gar 
nicht reagiert, dann jedoch nach Einschaltung des Landesdatenschutzbeauftragten am 19. 
August 2024 die Übermittlung der Protokolle nach Schwärzung sensibler Mitarbeiterdaten zu-
gesagt. Aufgrund der aufwendigen Schwärzung der Protokolle setzte die Stadt für die Heraus-
gabe der Protokolle den in NRW maximal möglichen Gebührenbetrag von 1000 € fest. Herr 
Röderstein stimmte zu, die Gebühr zu übernehmen.

- 2 - 
Seit der Anfrage sind mehrere von der Landesdatenschutzbeauftragten NRW gesetzte Fristen 
zur Herausgabe der Protokolle verstrichen, ohne dass die Stadtverwaltung Herrn Röderstein 
über den Stand der Bearbeitung informiert hätte. Die BSW-Ratsgruppe unterstützt die Anfrage 
von Herrn Röderstein und teilt sein Anliegen, die Corona-Politik umfassend aufzuarbeiten. Da-
her fragen wir:   
 
Bis wann wird die Stadt Köln die Protokolle ihres Corona-Krisenstabs veröffentlichen? 
 
Gez. Lidija Rukavina und Guido Spinnen 
(BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)

Beratungsverlauf (1)

19.03.2026 Rat
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0266/2026
Typ
BSW Anfrage nach § 4
Datum
13.02.2026
Erstellt
11.02.2026 17:30