AN/0977/2017
Entsiegelung von Flächen auf dem Friedhof Steinneuerhof hier: Konkretisierung der Beschlussfassung der BV-Rodenkirchen vom 08.05.2017, TOP 8.1.8
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht BV
1691 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0977/2017 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Entsiegelung von Flächen auf dem Friedhof Steinneuerhof hier: Konkretisierung der Beschlussfassung der BV-Rodenkirchen vom 08.05.2017, TOP 8.1.8 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 8.1.13 Entsiegelung von Flächen auf dem Friedhof Steinneuerhof hier: Konkretisierung der Beschlussfassung der BV-Rodenkirchen vom 08.05.2017, TOP 8.1.8 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/0977/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen konkretisiert ihre Beschlussfassung aus der Sitzung vom 08.05.2017 unter TOP 8.1.8. wie folgt: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die mit dem Landesbetrieb Straßen NRW im Zusammenhang mit der Planfeststellung der Ortsumgehung Meschenich abgestimmte, in der Begründung beschriebene Entsiegelung von asphaltierten Wegeflächen auf dem Friedhof Stein- neuerhof nur insoweit zu betreiben, dass weder der Besuch von Individualgrabstätten, noch bisher mögliche Spaziergänge im Sinne der Naherholung insbesondere für in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger erschwert und/oder eingeschränkt werden. Sachstand 2018: Es wird auf die Mitteilung 2881/2018 zur Sitzung am 12.11.2018 verwiesen. Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen die Erreichbarkeit der ein- zelnen Gräberfelder weiterhin gewährleistet wird. Ebenso ist die Nutzung des Friedhofs zu Spazier- gängen auch durch in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger möglich. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV2)
7918 Zeichen
CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion die Grünen FDP-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0977/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 Entsiegelung von Flächen auf dem Friedhof Steinneuerhof hier: Konkretisierung der Beschlussfassung der BV-Rodenkirchen vom 08.05.2017, TOP 8.1.8 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die genannten Fraktionen bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 26.06.2017 zu setzen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen konkretisiert ihre Beschlussfassung aus der Sit- zung vom 08.05.2017 unter TOP 8.1.8. wie folgt: die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Landesbetrieb Straßen NRW im Zusammenhang mit der Planfeststellung der Ortsumgehung Meschenich abgestimmte, in der Begründung beschriebene Entsiegelung von asphaltierten Wegeflächen auf dem Friedhof Steinneuerhof nur insoweit zu betreiben, dass weder der Besuch von Individualgrabstätten, noch bisher mögliche Spaziergänge im Sinne der Naherholung insbesondere für in der Mobilität einge- schränkte Bürgerinnen und Bürger erschwert und/oder eingeschränkt werden. Begründung: Das von dem Landesbetrieb beauftragte Büro hat ein Kompensationsflächenkonzept ver- fasst. Diese Unterlagen hat der Landesbetrieb an die Stadt Köln übersandt mit der Bitte um Zustimmung. Das Amt für Umweltschutz, das Grünflächenamt und das Stadtplanungsamt haben keine Bedenken gegenüber dem Konzept. Das Grünflächenamt hat zudem speziell - 2 - zur Frage der Entsiegelung von Wegeflächen im Bereich des Steinneuerhofs die folgende Stellungnahme abgegeben: „gegen das im Betreff genannte Kompensationsflächenkonzept bestehen aus der Sicht von 67 keine Bedenken. Die BV2 lehnte in Ihrer Sitzung am 08.05.2017 das Entsiegelungskonzept Friedhof Stein- neuerhof zur Verwendung als Kompensation für die OU Meschenich aus den folgenden Gründen ab: Bei Wegfall der entsiegelten Wege würde die Nutzungsmöglichkeit des Friedhofs als Naherholungsgebiet für die Höninger Bürger stark eingeschränkt, insbesondere für sol- che Personen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind. Es würden zudem die beiden Längsachsen und die mittlere Querachse, d.h. die längsten Wege des Friedhofs - welche insbesondere für alte und gehbehinderte Menschen eine erhebliche Erleichterung bedeuten - entsiegelt. Zu den vorgenannten Bedenken der BV 2 nimmt 67 wie folgt Stellung: Friedhöfe erfüllen eine Vielzahl wichtiger gesellschaftlicher und ökologischer Funktionen. An erster Stelle steht jedoch stets die Bestattungsfunktion, die Naherholungsfunktion ist dieser gegenüber nachrangig. Nach Umsetzung des Entsiegelungskonzepts wird der Friedhof wei- terhin nutzbar sein, auch für mobilitätseingeschränkte Personen, da insgesamt auf dem Friedhof immer noch ein ausgedehntes Wegenetz besteht. Das Entsiegelungskonzept wird natürlich Veränderungen auf dem Friedhof bewirken, wer spazieren gehen möchte, kann dies aber auch künftig tun. Das Entsiegelungskonzept, welches mit 17.912 Aufwertungspunkten (entspricht 6,4% der insgesamt erzielten Aufwertung) in das Kompensationsflächenkonzept OU Meschenich ein- geht, sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor: - 3 - Abbildung 1 Entsiegelungskonzept Friedhof Steinneuerhof (Quelle: Kompensationsflächenkonzept OU Meschenich mit Stand vom 23.05.2017, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung in 52223 Stolberg) Der im südwestlichen Bereich der Karte „Ausgleichskonzept“ blaugrün dargestellte Weg (Ab- bildung 1) soll vollständig entsiegelt und der natürlichen Eigenentwicklung überlassen wer- den, da dieser Bereich des Friedhofs für Bestattungen nicht genutzt wird. Da der Weg eine Sackgasse ist dürfte er auch für die Naherholung der Höninger Bürgerinnen und Bürger eine sehr untergeordnete Bedeutung besitzen. Der in der Karte Ausgleichskonzept dunkelgrün dargestellte Weg soll vollständig entsiegelt werden, da sich beidseitig des Weges keine Gräber befinden, und sich wenige Meter weiter östlich ein Weg mit wassergebundener Wegedecke befindet (gestrichelte Linie in der Abbil- dung 1), der für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar ist. Die in der Karte Ausgleichskonzept gelb dargestellten Wege (Abbildung 1) werden von 5m Breite auf 3m Breite zurückgebaut, d.h. beidseitig des Weges wird jeweils 1m entsiegelt, die mittigen 3m bleiben als asphaltierte Wegeverbindung für die Bürgerinnen und Bürger erhal- ten. Aufgrund des Wandels in der Bestattungskultur wurde das Grabangebot auf den Kölner Friedhöfen in den vergangenen Jahren um verschiedene neue Grabarten erweitert. Dem Wunsch der Bezirksvertretung Rodenkirchen entsprechend (Beschluss Nr. 009/15 der Be- zirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2015, Tagesordnungspunkt 8.1.9, AN/0254/2015) wurde im August 2015 auf dem Friedhof Steinneuerhof im südöstlichen Bereich ein Gräber- feld für Baumbestattungen eingerichtet. Die Baumbestattungsflächen sind prinzipiell nicht barrierefrei, da es sich um eine naturnahe Bestattungsform ohne befestigte Wege handelt. Die Baumbestattung auf dem Friedhof stellt eine Alternative zu den „Friedwäldern“ oder auch „Bestattungswäldern“ dar. Zwar kann die Baumbestattung keinen „echten“ Waldbestand um die Grabstellen bieten, er stellt aber doch einen deutlichen Schritt in Richtung Natürlichkeit - 4 - dar, und bietet zudem den Vorteil vorhandener Infrastruktur auf dem Friedhof wie Toiletten und eine Andachtskapelle, sowie die stadtnahe Lage. Die in dem naturnahen Baumbestattungsbereich vorhandenen Bäume haben durch ihr Wur- zelwachstum zu gravierenden Schäden an der Asphaltdecke der in der Karte Ausgleichs- konzept hellgrün hinterlegten Wege (Abbildung 1) geführt. Eine Beseitigung dieser Belags- schäden wäre ohne Schädigungen an den dort vorhandenen Bäumen nicht möglich, so dass das Ausgleichskonzept hier eine komplette Entsiegelung der Wege vorsieht. Zusätzlich sol- len lebensraumtypische Gehölze gepflanzt werden, die die ökologische Wertigkeit und somit auch die naturhafte Ausgestaltung dieses Friedhofsbereichs noch weiter verstärken sollen.“ Hiernach wird die Nutzung des Friedhofs durch die vorgesehenen Maßnahmen nicht einge- schränkt. Begründung der Dringlichkeit: Mit der Einbringung des Kompensationskonzeptes in das Planfeststellungsverfahren wäre die Sache entscheidungsreif, da das Anhörungsverfahren mit Ende des Erörterungstermins grundsätzlich abgeschlossen ist. Eine Ablehnung des Bereichs „Steinneuerhof“ als Bestandteil des Kompensationskonzeptes würde bedeuten, dass dieses überarbeitet, neu abgestimmt und insbesondere um alternative Maßnahmen – die zunächst gefunden werden müssen – ergänzt werden müsste. Die bishe- rige Beschlussfassung der BV Rodenkirchen könnte als Ablehnung des Kompensationskon- zepts verstanden werden. Da nunmehr die Sommerpause der Beschlussgremien ansteht, würde dies eine zeitliche Verzögerung des gesamten Planfeststellungsverfahrens um mehre- re Monate bedeuten. Um möglichst ohne weitere Verzögerung zu einer Planfeststellung der Ortsumgehung zu gelangen, ist daher eine Konkretisierung der Beschlussfassung der BV Rodenkirchen vom 08.05.2017 in dieser letzten BV-Sitzung vor den Sommerferien 2017 notwendig. Diese sollte immer zum Ausdruck bringen, dass eine Einschränkung der Nutzbarkeit der Wege im Sinne der Tenorierung ausgeschlossen ist. Die bisherige Beschlussfassung sollte aber nicht bewir- ken, dass das gesamte Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung Meschenich verzögert wird. Diesem soll vielmehr zwingend der Fortgang gewährt werden. Christoph Schykowski Dr.Jörg Klusemann Manfred Giesen Karl-Heinz Daniel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hauptstraße 85
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0977/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 26.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27