V/0584/2021
Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung der Beratung von Anträgen
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Anlage 3
57753 Zeichen
Anlage 3
zur Vorlage V/0584/2021
00 A. Maria Salinas, Dr. Kajo Schukalla und Josephine Kronfli 27.500 € (Förderung Haus der Kultu-
ren/Eine-Welt-Haus)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
x die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen x vertretbar x nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen x vertretbar x nicht zu empfehlen.
00 B. Träger: Bischof-Hermann-Stiftung 139.072 € (Förderung Europa.Brücke.Münster plus)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
x die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen.
1. FAGA Beantragter Mehrbedarf in € (88.708,41 jährlich Gesamt: 4 Jahre:
354.833,64)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
x die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau X realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist X plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
2. GGUA Erhöhung des Personal- und Sachkostenzuschusses für Refugio um
50.000 € auf 103.900 € ab 2022
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten X höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden X geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
3. DRK Münster Sozialwerk gGmbH Fortführung des Projekts „Zuhause finden“ (Ehrenamts-koordina-
tion für die DRK-Münster Wohnungssuche-Projekte) ab 2022 (jährl.
52.340 €)
Beantragt werden eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X die Fortsetzung der Förderung und eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
X und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung/Fortsetzung der Förderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit dem Fortbestehen des Bedarfs,
X höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung/Fortsetzung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fach-
lich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
4. Caritasverband Münster 89.000 € für die Schuldner- und Insolvenzberatung (eine zus. Stelle)
und 22.000 € f. die Koordination der ehrenamtl. Schuldnerberatung
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist X (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten X höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden X geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
5. SKF Erhöhung des Personal- und Sachkostenzuschusses 2022-2025 auf jährlich 54.050 €
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
6. Begegnungszentrum Kinderhaus Erhöhung des Sachkostenzuschusses um 9.900 € in den Jahren 2022
und 2023
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar* nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar* nicht zu empfehlen.
* Einmalig für 2022.
7. Caritasverband (J.-Beckmann-Str. 5) Anhebung des Miet- und Betriebskostenzuschusses 2022-2025 um
jährlich 23.500 € (beantragter Gesamtzuschuss: 75.000 €/Jahr)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar x dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen.
8. Bahnhofsmission Anhebung des Zuschusses um 34.000 € auf 108.450 € ab 2022 und
dynamisierte Fortschreibung der Personalkostenanteile
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen.
9a. Caritasverband der Stadt Münster Beantragter Mehrbedarf für stadtteilorientierte
soziale Arbeit in Angelmodde mit 55.570 €
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist X (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten X höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden X geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
9b. Caritasverband der Stadt Münster Beantragter Mehrbedarf für Quartiersentwicklung
in Hiltrup-Ost und Aaseestadt/Pluggendorf
mit 77.040 €
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
X und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
X höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
10. Diakonie Beratungs- und BildungsCentrum Erhöhung der Stellenanteile für die stadtteilorien-
tierte soziale Arbeit (+ 92.920 €)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten X höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden X geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
11. KCR – Konkret Consult Ruhr GmbH Fortsetzung der Förderung „Starke Pflege Münster“ für 2 Jahre mit
58.750 €
Beantragt wird X eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist X plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
12. Parea gGmbH Förderung der Quartiersentwicklung Nevinghoff (55.220 € in den
Jahren 2022-2024; Einrichtungskosten: 29.760 €)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
x die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden x geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist x geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
X angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
13. Bischof-Hermann-Stiftung Personalaufstockung z. Erweiterung d. Öffnungszeiten (66.400 €),
Einstellung einer Krankenpflegefachkraft (34.590 €)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist X plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar X eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar X vorerst nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Die Verwaltung empfiehlt, das Anliegen in die Prüfung der im Ratsantrag A-R/0075/2021 aufgeführten Vorschläge
einzubeziehen.
14. Bischof-Hermann-Stiftung Arbeiterwohnhaus 2.0 (48.800 €/Jahr)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist x geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist x plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar x eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar x dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar x vorerst nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Die Verwaltung empfiehlt, das Anliegen in die Prüfung der im Ratsantrag A-R/0075/2021 aufgeführten Vorschläge
einzubeziehen.
15. Franko e.V. Zuschuss zu den Angeboten des Vereins 2022-2025 jährlich 15.000 €
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
x die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant x im Aufbau x realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist x plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt x vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar x dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen x vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar x nicht zu empfehlen.
16. Caritas Beratungsangebot f. ehem. Bewohner/-innen der SKM gGmbH
(62.970 € insgesamt für die Jahre 2022-2024)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant X im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist X plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar X vorerst nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Die Verwaltung empfiehlt, das Anliegen in die Prüfung der im Ratsantrag A-R/0075/2021 aufgeführten Vorschläge
einzubeziehen.
17. ASB Personal- und Sachkostenzuschuss zur Ergänzung der sozialen Ar-
beit in Angelmodde Waldsiedlung 2022 (33.490 €), 2023 (34.160 €)
und 2024 (34.850 €)
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
x die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist x geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist x plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt x vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen x vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen x vertretbar nicht zu empfehlen.
18. ASB Weiterführung des Tagesaufenthaltes für obdach- und wohnungslose Menschen: Personal-
kostenzuschuss 08/2021-07/2024 und Bereitstellung von Räumlichkeiten; Finanzierungsbe-
darf 2021: 94.800 €
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau X realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
Mit der Wiederöffnung des Treffs am 17.09.2021 wurde das Antragsanliegen in der Sache vorerst (bis Ende März
2022) aufgegriffen. Die Verwaltung empfiehlt im Übrigen, das Kernanliegen in die Prüfung der im Ratsantrags A-
R/0075/2021 aufgeführten Vorschläge einzubeziehen.
19. AWO Betrieb eines Quartierstreffs in Berg Fidel 50.000 € pro Jahr 2022-
2025
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
x die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist x geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
x angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
x nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
20. Krisenhilfe Münster e. V. Aufstockung der Personalstellen um 20 Std., Erhöhung des Zuschus-
ses um 40.000 €
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten X höheren Leistungsmengen, die X bereits erbracht werden X geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist zum Teil
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X zum Teil vertretbar nicht zu empfehlen.
21. Aids-Hilfe Münster e.V. Zuschusserhöhung um 38.990 € ab 2022 ff.
beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
x eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist x (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
x höheren Kosten x höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden x geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist x geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar x eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar x dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen x vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen x zum Teil vertretbar nicht zu empfehlen.
22. ASB-Regionalverband Münsterland e. V. Hebammenzentrale: Zuschuss von jährlich 30.540 € ab 2022
Beantragt wird x eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
x eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen x nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden x kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt x auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
x konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder einem neuen/dem bereits bestehenden Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant x im Aufbau x realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist x plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
x angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar x dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach x zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen x vertretbar nicht zu empfehlen.
23. Ev. Frauenhilfe in Westfalen e.V. Anteilige jährliche Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle
"Tamar" ab 2022 ff. 35.050 € / 35.990 €
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses und Weiterförderung
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung o. -änderung oder einem neuen/bestehenden Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau X realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt X vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen X vertretbar nicht zu empfehlen.
24. Projekt Marischa Zuschuss von jährlich jew. 34.000 € Personalkosten und 540 €
Sachkosten in 2022 und 2023
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses (Sachkosten) und Fortführung der Personalkosten
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder einem neuen/dem bereits bestehenden Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
X angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
25. Projekt Marischa Zuschuss von jährlich jew. 34.000 € Personalkosten und 4.510 €
Sachkosten in 2022 und 2023
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
X eine Anhebung des Zuschusses
die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder einem neuen/dem bereits bestehenden Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist X geplant im Aufbau realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist X plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
X angezeigt vertretbar eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
X nachvollziehbar dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen,
der Höhe nach X zu empfehlen vertretbar nicht zu empfehlen.
26. Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. Zuschuss von jährlich 30.000 € ab 2022
Beantragt wird eine Förderung im Umfang des Vorjahres
eine Anhebung des Zuschusses
X die Neuförderung eines Angebots
Das Angebot ist (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach
X eine freiwillige Aufgabe
und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe
und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022 vorgesehen X nicht vorgesehen
Ein Deckungsvorschlag kann angeboten werden X kann nicht angeboten werden.
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird:
Die Förderung wird beantragt X auf Initiative des Trägers auf Initiative des Trägers und der Verwaltung
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit
höheren Kosten höheren Leistungsmengen, die bereits erbracht werden geplant sind
X konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder einem neuen/dem bereits bestehenden Angebot
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist geplant im Aufbau X realisiert
Das Angebotskonzept liegt vor und ist plausibel oder i. W. plausibel nicht plausibel
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich
angezeigt vertretbar X eher nicht geeignet nicht vertretbar
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist
nachvollziehbar X dem Grunde nach nachvollziehbar nicht nachvollziehbar
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen
dem Grunde nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen,
der Höhe nach zu empfehlen vertretbar X nicht zu empfehlen.
Anlage A
1037 Zeichen
Anlage A zur V/0584/2021 Kurzüberblick Übersicht über die Anträge freier Träger zum Haushalt 2022 (Produktgruppen 0501, 0502, 0503 und 0701) mit Kurzbewertungen der Anträge. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Überblicksinformation zur Vorbereitung der Etatberatungen 2022 im ASGVAf Finanzierung Produktgruppe: 0501, 0502, 0503, 0701 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sicherung des Lebensunterhalts, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, Gesundheitsdienste Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Entscheidung des Rates zum Haushalt 2022 Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Von Antrag zu Antrag verschieden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Anlage 4
3062 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage V/0584/2021 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 30.04.2021 50.10.0001 Information zu den Zuschüssen im Feld Soziales Sehr geehrte Damen und Herren, zu den Haushaltsplanberatungen 202 2 und zum Verwendungsnach- weis 2020 möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben: Haushaltsplanberatungen 2022: Zur Finanzierung Ihrer Aufgaben im Feld Soziales erhalten Sie städti- sche Fördermittel. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen wird der Haushaltsplan der Stadt Münster auch im nächsten Jahr Fördermittel für Ihre Aufgaben mindestens in gleicher Höh e vorse- hen. Sollte sich in den nächsten Monaten an diesem Planungsstand etwas ändern, werde ich Sie unverzüglich informieren. Der für Sozia- les zuständige Fachausschuss des Rates hat am 3. Juni 2015 be- schlossen, dass Anträge zum Haushalt des jeweils folgenden Jahres der Verwaltung zu Beginn der Sommerferien des laufenden Jahres vorliegen müssen Sofern Sie beabsichtigen, für das Jahr 202 2 und möglicherweise für die Folgejahre zusätzliche Mittel zu beantragen, muss Ihr Antrag der Verwaltung daher am 05.07.2021 vorliegen. Einen später eingehenden Antrag, den Sie zum Haushalt 2022 an die Stadt Münster richten, wird die Verwaltung zu den Etatberatungen 2022 in der Sache nicht kommentieren und den Fachausschuss wis- sen lassen, dass sie mangels Gelegenh eit zur fachlichen Aufberei- tung nicht empfehlen kann, das Anliegen aufzugreifen . Haben Sie vielen Dank für Ihr Verständnis. Hafenstraße 8, 48153 Münster Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Öffnungszeiten Kundenzentrum Soziales Mo, Di 8.00 bis 16.00 Uhr Mi, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr Do 8.00 bis 18.00 Uhr Ihr/e Ansprechpartner/-in: Frank Treutler Zimmer: 108 Telefon: 0251 492-5026 Fax: 0251 492-7793 Frank.Treutler@stadt-muenster.de Aus städtischen Mitteln geförderte Träger und Einrichtungen im Aufgabenbereich Soziales in Münster Stadt Münster · 48127 Münster Stadt Münster Telefon: 0251 492-0 Fax: 0251 492-7700 stadtverwaltung@stadt-muens- ter.de www.stadt-muenster.de Service für Menschen mit Behinderung: www.stadt-muenster.de/ barrierefrei Konten der Stadtkasse Sparkasse Münsterland Ost IBAN: DE10 4005 0150 0000 0007 52 BIC: WELADED1MST Gläubiger-ID: DE 93 100 000 000 20799 Seite 2 von 2 Verwendungsnachweis 2020: Wenn Sie im vergangenen Jahr für Ihre Angebote einen Zuschuss aus Mitteln des Sozialamts erhalten hab en: Bitten reichen Sie den Nachweis über die Verwendung der für 2020 bewilligten Fördermittel, sofern nicht bereits geschehen und nicht anders vereinbart, bis spä- testens zum 31.05.2021 ein. Den Verwendungsnachweis fertigen Sie bitte anhand des standardi- sierten Vordrucks an. Den Vordruck können Sie am Computer ausfül- len. Sie finden das Formular im Anhang der Mail, mit der Sie dieses Schreiben erhalten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Frank Treutler
Anlage 1
23429 Zeichen
Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0584/2021 1. 2021 2022 2023 befristet bis 128 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. (Bescheid) Bahnhofsmission. Zielgruppen: Ratsuchende, neben Reisenden insbes. Personen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 83.890 € 74.450 € 74.450 € keine 128 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. (Bescheid) Trägerantrag: Anhebung des Zuschusses für die Bahnhofsmission um 34.000 € ab 2022 83.890 € 108.450 € 108.450 € keine 129 0503 Telefonseelsorge Münster (Bescheid) Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: alle Personen (Ratsuchende insbes. aus MS) 44.080 € 44.550 € 44.550 € keine 127.970 € 119.000 € 119.000 € 127.970 € 153.000 € 153.000 € 0 € 34.000 € 34.000 € 0,00% 28,57% 28,57% 2. 2021 2022 2023 befristet bis 131 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. (Leistungsvereinbarung) Mietkostenzuschuss für Sozialarbeit im Wohngebiet Osthuesheide. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII in Münster- Südost 15.730 € 15.730 € 15.730 € keine 132 0503 Der Paritätische Wohlfahrtsverband (Leistungsvereinbarung) zielgruppenorientierte Arbeit inkl. Selbsthilfekontaktstelle Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 109.170 € 109.170 € 109.170 € keine 133 0503 Jüdische Gemeinde Münster (Bescheid) Institutioneller Zuschuss Zielgruppen: Angehörige der Jüdischen Gemeinde Münster mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 26.710 € 26.950 € 26.950 € keine 134 0503 Wohlfahrtsverbände (Leistungsvereinbarungen) stadtteilorientierte soziale Arbeit (AWO, CV, DW, DRK). Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 605.430 € 605.430 € 605.430 € keine 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Trägerantrag: zusätzliche Personal- und Sachkosten (0,5 VZÄ) für Angelmodde 2022-2024 - zusätzlicher Betrag: 0 € 55.570 € 56.680 € 31.12.2024 0503 Diakonie Münster Trägerantrag: Erhöhung d. Stellenanteile für die stadtteilorientierte soziale Arbeit um 1,0 auf 1,8 VZÄ ab 2022 - zusätzlicher Betrag: 0 € 92.920 € 95.710 € keine 147 0503 Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland- Recklinghausen (Bescheid) Förderung des Projektes "coerde mittendrin" 80.690 € 81.460 € 81.460 € keine 152 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Zuschuss für ein Modellprojekt psychosoziale Beratung für alleinstehende (vereinsamte) Menschen 40.040 € 40.040 € 0 € 31.12.2022 877.770 € 878.780 € 838.740 € 877.770 € 1.027.270 € 991.130 € 0 € 148.490 € 152.390 € 0,00% 16,90% 18,17% Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe Summen beantragte Mehrbedarfe Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Stadtteil- und zielgruppenbezogene Arbeit der Wohlfahrtsverbände und der Jüdischen Gemeinde (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Summen ohne markierte Zeilen Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe Summen beantragte Mehrbedarfe Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % Grundversorgungsangebote ohne Konkretisierung leistungsrechtlicher Zielgruppen (überwiegend freiwillig) Summen ohne markierte Zeilen Seite 1 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0584/2021 3. 2021 2022 2023 befristet bis 135 0503 ASB Regionalverband Münster e.V. (Leistungsvereinbarung) Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen. Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII 370.000 € 371.000 € 372.000 € keine 136 0503 Begegnungsangebote im Feld Inklusion (Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten 30.710 € 20.200 € 20.200 € jährlich 137 0503 Bischöfliches Generalvikariat (Bescheid) Tilgung Darlehen Sonderkindergarten Arche 1.810 € 1.810 € 1.810 € keine 138 0503 Gehörlosenverein Münster 1913 Förderung von Begegnungsstätten 9.430 € 9.430 € 9.430 € keine 139 0503 Lebenshilfe Münster e.V. (Bescheid) Familienentlastender Dienst / Mietkostenzuschuss Windthorststr. 7. Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII und Angehörige 40.020 € 40.360 € 40.360 € keine 140 0503 PariSozial Münsterland gGmbH (Bescheid) Förderung der Hörbehindertenberatung. Zielgruppen: Menschen mit Hörbehinderung (= mit Bedarfen gem. Kap.6), insbes. aus MS 50.730 € 51.190 € 51.190 € keine 145 0503 HfR Rümpelfix gGmbH (Bescheid) Zuschuss für den Betrieb der Firma Rümpelfix 60.900 € 61.480 € 61.480 € keine 149 0503 PariSozial Münsterland gGmbH (Bescheid) Beratungsstelle für schwerhörige und spätertaubte Menschen 37.000 € 37.350 € 37.350 € keine 600.600 € 592.820 € 593.820 € 4. 2021 2022 2023 befristet bis 142 0503 Hospizbewegung Münster e.V. (Bescheid) Hospizbewegung. Zielgruppen: Sterbende und Angehörige/Freunde 45.360 € 45.720 € 45.720 € keine 143 0503 Alexianer-Krankenhaus GmbH (Bescheid) Gerontopsychiatrische Beratungsstelle. Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 7 und Angehörige 99.720 € 100.680 € 100.680 € keine 144 0503 Ambulante Pflegeeinrichtungen (Bescheid) Investitionskostenförderung; Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 7 SGB XII 1.150.000 € 1.150.000 € 1.150.000 € jährlich 146 0503 Alzheimer Gesellschaft Münster e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss 27.610 € 27.700 € 27.700 € keine 148 0503 Konkret Consult Ruhr (KCR) GmbH Zuschuss für das Projekt "Pflege-Modellregion Münster!" 56.000 € 0 € 0 € 31.12.2021 148 0503 Konkret Consult Ruhr (KCR) GmbH Trägerantrag: Starke Pflege in Münster (Pflegemodellregion 2.0), Fortsetzung der Förderung 2022-2023 56.000 € 58.750 € 58.750 € 31.12.2023 1.378.690 € 1.324.100 € 1.324.100 € 1.378.690 € 1.382.850 € 1.382.850 € 0 € 58.750 € 58.750 € 0,00% 4,44% 4,44% Lfd. Nr. Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe Summen beantragte Mehrbedarfe Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % Summen ohne markierte Zeilen Angebote für Menschen mit Behinderung (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Angebote für Menschen mit Pflegebedarf, angrenzende Aufgabenfelder (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Summen ohne markierte Zeilen Lfd. Nr. Seite 2 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0584/2021 5. 2021 2022 2023 befristet bis 97 0503 Altes Backhaus (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 13.080 € 13.080 € 13.080 € keine 98 0503 Begegnungsangebote für Seniorinnen und Senioren (Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten 65.230 € 65.230 € 65.230 € jährlich 99 0503 Gemeindediakonie Hiltrup (Bescheid) stadtteilorientierte Arbeit. Zielgruppen: ältere Personen in MS-Hiltrup 47.580 € 47.980 € 47.980 € keine 100 0503 Seniorentreff Hansahof (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.000 € 12.000 € 12.000 € keine 101 0503 büne e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss Seniorenportal 3.300 € 3.300 € 3.300 € keine 141.190 € 141.590 € 141.590 € 6. 2021 2022 2023 befristet bis 102 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen nach Kap. 8 SGB XII und Bezug zu MS, insbes. Inhaftierte, Haftentlassene und Angehörige 181.910 € 183.400 € 183.400 € keine 103 0503 Diakonisches Werk Münster e.V. (Bescheid) Soziale Beratungsstelle/Tagesstätte alleinstehende Wohnungslose. Zielgruppe: Männer mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 83.010 € 83.810 € 83.810 € keine 104 0503 draußen! e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss 14.800 € 14.940 € 14.940 € keine 105 0503 Förderverein für Wohnhilfen e.V./Bischof- Hermann-Stiftung (Bescheid) Personalkosten im Wohnprojekt "Wohnen 60plus" 79.280 € 79.280 € 79.280 € keine 106 0503 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen- Lippe (Bescheid) Aufsuchende Krankenpflege. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 28.080 € 28.080 € 28.080 € keine 107 0503 Misericordia GmbH (Bescheid) Treffpunkt "An der Clemenskirche". Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 11.630 € 11.710 € 11.710 € keine 108 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V. (Bescheid) Frauentreff für wohnungslose Frauen. Zielgruppen: Frauen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 47.040 € 47.330 € 47.330 € keine 109 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V. (Bescheid) Aufsuchende Sozialarbeit. Zielgruppen: Frauen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 59.580 € 59.980 € 59.980 € keine 110 0503 Wohlfahrtsverbände (Leistungsvereinbarung) Haushalte mit besonderen Wohnungsproblemen. Zielgruppen: Familien in MS mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII oder anderen für ihre Lebenslage nachteiligen sozialen Bedarfen 109.880 € 111.030 € 111.030 € keine 158 0503 Bischof-Hermann-Stiftung (Bescheid) Personalkosten Sozialarbeit im Haus der Wohnungslosenhilfe 31.830 € 32.130 € 32.130 € keine 0503 Bischof-Hermann-Stiftung Trägerantrag: (Angebotserweiterung HuK) Personalaufstockung zur Erweiterung der Öffnungszeiten (66.400 €), Einstellung einer Krankenpflegefachkraft (34.590 €) ab 2022 0 € 168.990 € 168.990 € keine 0503 Bischof-Hermann-Stiftung Trägerantrag: Arbeiterwohnhaus 2.0, Personalkostenzuschuss und Überlassung von Räumen (F.-Ebert-Str. 1) ab 2022 0 € 48.800 € 48.800 € keine 0503 Caritasverband Trägerantrag: Beratungsangebot f. ehem. Bewohner/-innen der SKM gGmbH, Personal- und Sachkostenzuschuss 2022-2024 0 € 20.990 € 20.990 € 31.12.2024 Summen ohne markierte Zeilen Angebote für Seniorinnen und Senioren (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Angebote für Menschen mit Hilfebedarfen gem. Kap. 8 SGB XII (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Seite 3 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0584/2021 2021 2022 2023 befristet bis 0503 ASB Trägerantrag: Weiterführung des Tagesaufenthaltes für obdach- und wohnungslose Menschen, Personalkostenzuschuss 08/2021-07/2024 94.800 € 227.530 € 227.530 € 31.07.2024 647.040 € 651.690 € 651.690 € 743.861 € 1.120.022 € 1.120.023 € 96.821 € 468.332 € 468.333 € 14,96% 71,86% 71,86% 7. 2021 2022 2023 befristet bis 111 0503 Arbeitslose brauchen Medien e.V. (Bescheid) Betriebskosten. Zielgruppe: Arbeitslose in MS 27.000 € 27.000 € 27.000 € keine 112 0503 Cultur- u. Begegnungszentrum Achtermannstraße e.V. (Leistungsvereinbarung) Sozialhilfe- und Arbeitslosenberatung. Zielgruppen: Arbeitslose und Personen in MS mit leistungsrechtlichen Bedarfen 198.360 € 200.260 € 200.260 € keine 225.360 € 227.260 € 227.260 € 8. 2021 2022 2023 befristet bis 113 0503 Verbraucherzentrale NRW (Leistungsvereinbarung) Zuwendung an die Verbraucherberatung: Schuldnerberatung. Zielgruppen: Personen mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. § 16a Nr.2 SGB II) 52.710 € 53.690 € 55.950 € keine 114 0503 Schuldnerberatung (Bescheid) soziale Schuldnerberatung (AWO, CV, DW). Zielgruppen: Personen mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. § 16a Nr. 2 SGB II) 173.670 € 133.670 € 133.670 € ehrenamtl. Beratung befristet bis 31.12.2021 114 0503 Schuldnerberatung Trägerantrag: zusätzliche Personal- und Sachkosten für eine zusätzliche Stelle 'Schuldner- und Insovenzberatung' (1,0 VZÄ) und für die Fortführung der ehrenamtl. Schuldnerberatung (0,25 VZÄ) beim Caritasverband (2022-2024) 173.670 € 242.940 € 245.130 € Erhöhung befristet bis 31.12.2024 118 0503 Wohlfahrtsverbände / Verbraucherzentrale (Bescheid) Integrationshilfen für arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte (Kontingente [60 Fälle pro Jahr und Träger] gem. § 16a SGB II) 170.830 € 172.480 € 172.480 € keine 397.210 € 359.840 € 362.100 € 397.210 € 469.110 € 473.560 € 0 € 109.270 € 111.460 € 0,00% 30,37% 30,78% Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe Summen beantragte Mehrbedarfe Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe Summen beantragte Mehrbedarfe Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % Summen ohne markierte Zeilen Summen ohne markierte Zeilen Beratungsangebote im Feld Existenzsicherung, Arbeitslosigkeit (überwiegend freiwillig) Summen ohne markierte Zeilen Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung gem. § 16a Nr. 3 SGB II (überwiegend verpflichtend) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Seite 4 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0584/2021 9. 2021 2022 2023 befristet bis 115 0503 Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (Leistungsvereinbarung) Beratung bei häuslicher Gewalt. Zielgruppen von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen, insbes. in MS. 77.170 € 78.460 € 78.460 € keine 115 0503 SKF, Fachberatungsstelle häusliche Gewalt Trägerantrag: Erhöhung des Personal- und Sachkostenzuschusses ab 2022 77.170 € 116.340 € 116.340 € keine 116 0503 Frauenhäuser (Leistungsvereinbarung) Personalkosten. Zielgruppen: Schutz vor Gewalt suchende Frauen und Kinder 530.450 € 530.450 € 530.450 € keine 150 0503 Frauenhaus und Beratung e.V. Zuschuss zu ad-hoc Hotelkosten in Einzelfällen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder 2.000 € 2.000 € 2.000 € keine 153 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Gewaltberatung und Deeskalation 30.270 € 30.530 € 30.530 € keine 154 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Fachberatungsstelle Opferhilfe 32.310 € 32.610 € 32.610 € keine 161 0503 Frauenhaus und Beratung e.V., Frauen helfen Frauen e. V., Beratung und therapie für Frauen e. V. Fonds für dolmetschergestützte Beratung 20.000 € 20.000 € 20.000 € keine 692.200 € 694.050 € 694.050 € 692.200 € 731.930 € 731.930 € 0 € 37.880 € 37.880 € 0,00% 5,46% 5,46% 10. 2021 2022 2023 befristet bis 92 0502 Träger von Flüchtlingseinrichtungen (Leistungsvereinbarung) Soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen 372.760 € 441.510 € 507.560 € verschieden 93 0502 Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (Leistungsvereinbarung) Flüchtlingsberatung und -betreuung, Integrationsarbeit 186.180 € 187.970 € 187.970 € keine 94 0502 Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (Leistungsvereinbarung) Psychosoziale Flüchtlingshilfe Münster, Refugio 53.390 € 53.900 € 53.900 € keine 94 0502 Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (Leistungsvereinbarung) Trägerantrag: Erhöhung des städt. Zuschusses für Refugio um 50.000 € ab 2022 53.390 € 103.900 € 103.900 € keine 95 0502 Vereine, Verbände und Initiativen (Bescheid) Haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberatung und -betreuung 58.460 € 59.030 € 59.030 € jährlich 96 0502 DRK Münster Sozialwerk gGmbH (Leistungsvereinbarung) Förderung der "Ehrenamtskoordination Flüchtlingshilfe für die DRK- Münster Wohnungssuche-Projekte" 51.400 € 0 € 0 € 31.12.2021 Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe Summen beantragte Mehrbedarfe Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Summen geplante Ansätze Beratung und Hilfe für von Gewalt betroffene oder bedrohte Personen (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Lfd. Nr. Lfd. Nr. Produkt- gruppe Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Beratung und Hilfe für Geflüchtete (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) Seite 5 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0584/2021 2021 2022 2023 befristet bis 96 0502 DRK Münster Sozialwerk gGmbH Trägerantrag: Fortsetzung der Förderung der Wohnungssuche- Projekts der DRK-Flüchtlingshilfe (Projekt 'Zuhause finden') ab 2022 51.400 € 52.340 € 52.340 € keine 722.190 € 742.410 € 808.460 € 722.190 € 844.750 € 910.800 € 0 € 102.340 € 102.340 € 0,00% 13,78% 12,66% 11. 2021 2022 2023 befristet bis 117 0503 Vereine und Initiativen (Bescheide [Richtlinien]) Förderung im Feld Migration / Integration. Zielgruppen: Personen in MS mit M-Vorgeschichte 26.730 € 26.730 € 26.730 € verschie- dene 117 0503 Kaktus Münster e.V. (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 49.720 € 50.000 € 50.000 € keine 117 0503 Arbeitskreis International e.V. (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 45.480 € 45.750 € 45.750 € keine 151 0530 AFAQ e.V. (Leistungsvereinbarung in Vorbereitung) Sachkostenzuschuss 49.680 € 59.680 € 59.680 € keine 171.610 € 182.160 € 182.160 € 12. 2021 2022 2023 befristet bis 119 0503 Alte Post Berg Fidel (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 5.430 € 5.480 € 5.480 € keine 120 0503 Atrium e.V. (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 3.600 € 3.600 € 3.600 € keine 121 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. (Leistungsvereinbarung) Förderung von Begegnungsstätten 107.250 € 98.170 € 98.170 € keine 121 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. Trägerantrag: Anhebung des Sachkostenanteils im Zuschuss 2022- 2023 107.250 € 108.070 € 108.070 € Erhöhung befristet bis 31.12.2023 122 0503 Bewohnertreff Südviertel (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.760 € 12.880 € 12.880 € keine 123 0503 Caritasverband für die Stadt Münster (vorm. Kinderhauser Arbeitslosen Initiative e.V., Leistungsvereinbarung) Beratung und Projekte in MS-Kinderhaus-Brüningheide. Zielgruppen: Personen mit sozialen, erzieherischen oder bildungsbezogenen Bedarfen iim Wohngebiet 51.500 € 51.500 € 51.500 € keine 123 0503 Caritasverband für die Stadt Münster Trägerantrag: Erhöhung der Miet- und Betriebskosten ab 2022 51.500 € 75.000 € 75.000 € keine 124 0503 Südviertelbüro (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen in MS Mitte-Süd 25.420 € 25.420 € 25.420 € keine Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe Summen beantragte Mehrbedarfe Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % Angebote in Stadtteilen mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung, Quartiersentwicklung (überwiegend freiwillig) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte [ohne Geflüchtete] (freiwillig) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Haushaltsansatz Summen ohne markierte Zeilen Summen ohne markierte Zeilen Seite 6 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0584/2021 2021 2022 2023 befristet bis 125 0503 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen im Wohngebiet Bonnenkamp/Osthuesheide 8.600 € 8.600 € 8.600 € keine 141 0503 Start e.V., Café Trockendock (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 49.870 € 50.200 € 50.200 € keine 155 0503 Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef (Bescheid) Förderung des Projekts "freiRAUM" 11.000 € 11.000 € 11.000 € keine 156 0503 Münster-Tafel e.V. (Bescheid) Sachkostenzuschuss 10.000 € 10.000 € - € 31.12.2022 157 0503 Diakonie Münster e.V. (Leistungsvereinbarung in Vorbereitung) Personal- und Sachkostenzuschuss. Quartiersentwicklung in Münster- Rumphorst 180.000 € 110.000 € 110.000 € keine 159 0503 MuM-Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e.V. (Leistungsvereinbarung) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen in Gievenbeck 65.000 € 97.400 € 99.800 € keine 160 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Personal- und Sachkostenzuschuss. Quartiersentwicklung Aaseestadt/Pluggendorf 30.000 € 50.000 € 52.000 € keine 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Trägerantrag: Übernahme der QE in Hiltrup-Ost (0,5 Stelle), Aufstockung der QE Aaseestadt/Pluggendorf (0,25 Stelle) jeweils 2022- 2024 30.000 € 127.500 € 129.500 € 31.12.2024 Trägerantrag: Zuschuss für die laufenden Personal- und Sachkosten des Quartiersprojektes Nevinghoff 2022-2024 0 € 55.220 € 55.220 € 31.12.2024 Trägerantrag: Einmalzuschuss für das Quartiersprojekt Nevinghoff 0 € 29.760 € - € einmalig 0503 FranKo e. V. Trägerantrag: Förderung der Vereinsangebote in Coerde ab 2022 0 € 15.000 € 15.000 € keine 0503 ASB Trägerantrag: Personal- und Sachkostenzuschuss 2022-2024: Ergänzung der sozialen Angebote in Angelmodde und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements 0 € 33.490 € 34.160 € 31.12.2024 0503 AWO Trägerantrag: städt. Mitfinanzierung eines Quartierstreffs in Berg Fidel (Peronal- und Sachkostenzuschuss) ab 2022 0 € 50.000 € 50.000 € keine 562.451 € 536.272 € 530.673 € 562.451 € 830.642 € 795.953 € 0 € 294.370 € 265.280 € 0,00% 54,89% 49,99% Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe Summen beantragte Mehrbedarfe Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in % Summen ohne markierte Zeilen 0503 Parea gGmbH Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Seite 7 Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0584/2021 13. 2021 2022 2023 befristet bis 130 0503 Verbraucherzentrale NRW (Leistungsvereinbarung) Zuwendung an die Verbraucherberatung. Zielgruppen: alle Personen (Konsumenten, insbes. aus MS) 187.730 € 192.990 € 204.110 € keine 187.730 € 192.990 € 204.110 € 14. 2021 2022 2023 befristet bis 126 0503 Caritasverband Münster, Sozialdienst Kath. Frauen, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt (Leistungsvereinbarung) Förderung ehrenamtlicher Betreuung 182.660 € 182.660 € 182.660 € keine 127 0503 Caritasverband Münster, Sozialdienst Kath. Frauen, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt (Bescheid) Förderung der Beratung von ehrenamtlichen Bevollmächtigten 32.030 € 32.030 € 32.030 € keine 214.690 € 214.690 € 214.690 € 6.946.701 € 6.857.652 € 6.892.443 € Verbraucherberatung (überwiegend freiwillig) Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Summen ohne markierte Zeilen Ehrenamtliche Betreuung (überwiegend freiwillig) Summen aller Zuschüsse ohne markierte Zeilen Lfd. Nr. Produkt- gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Haushaltsansatz Seite 8
Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0548/2021 Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand 2022 2023 2024 *2025 0.A Maria Salinas, Dr. Kajo Schukalla, Josephine Kronfli 2021- 00210 31.8.21 31.8.21 nein Haus der Kulturen/Eine-Welt- Haus HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 27.500 0 0 0 Differenz 27.500 0 0 0 0.B Bischof- Hermann- Stiftung 2021- 00140 18.6.21 18.6.21 ja Europa.Brücke.Mün ster plus HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 139.072 0 0 0 Differenz 139.072 0 0 0 166.572 0 0 0 1. Verein zur Förderung der Bewährungs- hilfe Münster 30.6.21 1.7.21 ja Projekt Emshof HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 88.710 88.710 88.710 88.710 Differenz 88.710 88.710 88.710 88.710 88.710 88.710 88.710 88.710 2. GGUA an Verw. 27.5.21 5.7.21 ja Refugio, psychosoziale Flüchtlingshilfe HHPlan 2021 53.900 53.900 53.900 53.900 beantragt 103.900 103.900 103.900 103.900 Differenz 50.000 50.000 50.000 50.000 3. DRK Münster Sozialwerk gGmbH an Verw. 30.6.21 1.7.21 ja Projekt "Zuhause finden" HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 52.340 52.340 52.340 52.340 Differenz 52.340 52.340 52.340 52.340 102.340 102.340 102.340 102.340 Anhebung der Sockelfinanzierung um 50.000 €/Jahr Förderung (€) *Planansätze wie 2024 Fortsetzung der Finanzierung über vier Jahre ab 2022 und Anhebung des Zuschusses PG 0501: ∑ beantragte Mehrbedarfe PG 0116: ∑ beantragte Mehrbedarfe einm. Zuschuss für die Weiterentwicklung des Projekts von 27.500 € Zuschussvon 139.072 € für die Teit vom 1.7. bis 31.12.2022 Fortführung und Erhöhung der Förderung ab 2022 PG 0502: ∑ beantragte Mehrbedarfe Anlage 2 zur Vorlage V/0548/2021 Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand 2022 2023 2024 *2025 Förderung (€) *Planansätze wie 2024 4. Caritasverband 2021-00162 28.6.21 ja Schuldnerberatung HHPlan 2021 43.450 43.450 43.450 43.450 beantragt 152.720 154.910 157.140 43.450 5. SKF 2021-00155 28.6.21 1.7.21 ja HHPlan 2021 16.170 16.170 16.170 16.170 beantragt 54.050 54.050 54.050 54.050 Differenz 37.880 37.880 37.880 37.880 6. BGZ Kinderhaus 2021-00158 30.6.21 2.7.21 ja institutionelle Förderung HH-Planentwurf 98.170 98.170 98.170 98.170 beantragt 108.070 108.070 98.170 98.170 Differenz 9.900 9.900 0 0 7. Caritasverband 2021-00164 28.6.21 1.7.21 ja Beratungsangebot Josef-Beckmann- Str. 5 HHPlan 2021 51.500 51.500 51.500 51.500 beantragt 75.000 75.000 75.000 75.000 Differenz 23.500 23.500 23.500 23.500 8. Caritasverb., Diakonie 2021-00165 2.7.21 2.7.21 ja Bahnhofsmission HHPlan 2021 74.450 74.450 74.450 74.450 beantragt 108.450 108.450 108.450 108.450 Differenz 34.000 34.000 34.000 34.000 9a. Caritasverband 2021-00163 28.6.21 1.7.21 ja stadtteilorient. soz. Arbeit (Angelmodde) HHPlan 2021 253.240 253.240 253.240 253.240 beantragt 308.810 309.920 311.060 253.240 Differenz 55.570 56.680 57.820 0 9b. Caritasverband 2021-00163 28.6.21 1.7.21 ja Quartiersentwicklung HHPlan 2021 50.000 52.000 54.000 54.000 beantragt 127.040 129.580 132.170 54.000 Differenz 77.040 77.580 78.170 0 10. Diakonie 2021-00144 25.6.21 25.6.21 ja stadtteilorient. soz. Arbeit HHPlan 2021 90.350 90.350 90.350 90.350 beantragt 183.270 186.060 188.930 188.930 Differenz 92.920 95.710 98.580 98.580 Fortsetzung des Projekts 'ehrenamtliche Schuldnerberatung' (0,25 VZÄ) und Aufstockung der Schuldner- u. Inso-Beratung um 1,0 VZÄ für 3 Jahre Fachberatungsstelle häusl. Gewalt Erhöhung des Personal- und Sachkostenzuschusses Anhebung des Sachkostenanteils Anhebung des Miet- und Betriebskostenzuschusses Anhebung des Zuschusses zusätzliche Personal- und Sachkosten (0,5 VZÄ) für Angelmodde für drei Jahre Übernahme der QE in Hiltrup-Ost (0,5 Stelle), Aufstockung der QE Aaseestadt/Pluggendorf (0,25 Stelle) für drei Jahre Erhöhung d. Stellenanteile f. d. stadtteilorient soz. Arbeit um 1,0 auf 1,8 VZÄ Differenz 109.270 111.460 113.690 0 Anlage 2 zur Vorlage V/0548/2021 Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand 2022 2023 2024 *2025 Förderung (€) *Planansätze wie 2024 11. Konkret Consult Ruhr gGmbH 2021-00145 29.6.21 30.6.21 ja Starke Pflege in Münster, Pflege- modellregion 2.0 HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 58.750 58.750 0 0 Differenz 58.750 58.750 0 0 12. Parea gGmbH 2021-00131 18.6.21 18.6.21 ja Quartiersprojekt Nevinghoff HH-Planentwurf 0 0 0 0 beantragt 84.980 55.220 55.220 0 Differenz 84.980 55.220 55.220 0 13. 2021-00156 23.6.21 2.7.21 HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 168.990 168.990 168.990 168.990 Differenz 168.990 168.990 168.990 168.990 14. 2021-00157 28.6.21 2.7.21 ja Arbeiterwohnhaus 2.0 HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 48.800 48.800 48.800 48.800 Differenz 48.800 48.800 48.800 48.800 15. FranKo e. V. 2021-00138 22.6.21 24.6.21 ja Angebote des Vereins HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 15.000 15.000 15.000 15.000 Differenz 15.000 15.000 15.000 15.000 16. Caritasverband 2021-00161 28.6.21 2.7.21 ja Beratungsangebot f. ehem. Bewohner/- innen der SKM gGmbH HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 20.990 20.990 20.990 0 Differenz 20.990 20.990 20.990 0 17. ASB 2021-00176 2.7.21 2.7.21 ja Ergänzung der sozialen Angebote in Angelmodde und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 33.490 34.160 34.850 0 Differenz 33.490 34.160 34.850 0 Fortsetzung und Anhebung der städt. Förderung 2022 bis 2023 Einrichtung der Quartiersbegegnungsstätte (2022), lfd. Förderung 2022 bis 2024 Bischof- Hermann- Stiftung ja Angebote im HuK-Gebäude Personalaufstockung zur Erweiterung der Öffnungszeiten (66.400 €), Einstellung einer Krankenpflegefachkraft (34.590 €) Bischof- Hermann- Stiftung Personalkostenzuschuss und Überlassung von Räumen (F.-Ebert-Str. 1) jährlicher Zuschuss ab 2022 Personal- und Sachkostenförderung 2022- 2024 Personal- und Sachkostenzuschuss 2022- 2024 Anlage 2 zur Vorlage V/0548/2021 Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand 2022 2023 2024 *2025 Förderung (€) *Planansätze wie 2024 18. ASB 2021-00177 2.7.21 2.7.21 ja Weiterführung des Tagesaufenthaltes für obdach- und wohnungslose Menschen HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 227.530 227.530 132.730 0 Differenz 227.530 227.530 132.730 0 19 AWO 2021-00xxx 20.7.21 20.7.21 Fristverlän- gerung zuvor eingeräumt Betrieb eines Quartierstreffs in Berg Fidel HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 50.000 50.000 50.000 50.000 Differenz 50.000 50.000 50.000 50.000 1.148.610 1.126.150 970.220 476.750 1.250.950 1.228.490 1.072.560 579.090 20 Krisenhilfe Münster 2021-00175 5.7.21 5.7.21 ja Angebote der Krisenhilfe: Suizidprävention für Jugendliche/junge Erwachsene HHPlan 2021 116.460 116.460 116.460 116.460 beantragt 156.460 156.460 156.460 156.460 Differenz 40.000 40.000 40.000 40.000 21 AidsHilfe Münster 2021-00xxx 1.7.21 2.7.21 ja Prävention u. Betreuung von Aids- Betroffenen HHPlan 2021 172.010 172.010 172.010 172.010 beantragt 211.000 211.000 211.000 211.000 Differenz 38.990 38.990 38.990 38.990 22 ASB 2021-00xxx 2.7.21 6.7.21 ja Hebammenzentrale HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 30.540 30.540 30.540 30.540 Differenz 30.540 30.540 30.540 30.540 Personalkostenzuschuss 08/2021-07/2024 und Bereitstellung von Räumlichkeiten; Finanzierunsbedarf 2021: 94.800 € städt. Zuschuss (Mitfinanzierung) ab 2022 ∑ beantragte Mehrbedarfe PGen 0502 und 0503: Erhöhung des Zuschusses zur Finanzierung einer 0,5 Stelle Erhöhung des Zuschusses ab 2022 Fortsetzung der Förderung ab 2022 PG 0503: ∑ beantragte Mehrbedarfe Anlage 2 zur Vorlage V/0548/2021 Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand 2022 2023 2024 *2025 Förderung (€) *Planansätze wie 2024 23 Ev. Frauenhilfe in Westfalen 2021-00180 15.7.21 16.7.21 nein Prostituiertenbera- tungsstelle "Tamar" HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 35.050 35.990 35.990 35.990 Differenz 35.050 35.990 35.990 35.990 24 Projekt Marischa 2021-00197 1.7.21 2.7.21 ja Streetwork-Projekt Marischa HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 34.540 34.540 0 0 Differenz 34.540 34.540 0 0 25 Projekt Marischa 2021-00184 1.7.21 2.7.21 ja Streetwork-Projekt Marischa HH Plan 2021 0 0 0 0 zusätzliche Personal- und Sachkosten 0,5 beantragt 38.510 38.510 0 0 VZÄ ab 2022 Differenz 38.510 38.510 0 0 26 Kinderneurolo- gie-Hilfe 2021-00119 2.6.21 7.6.21 ja Angebote der Kin- derneurologie-Hilfe HHPlan 2021 0 0 0 0 beantragt 30.000 30.000 30.000 30.000 Differenz 30.000 30.000 30.000 30.000 247.630 248.570 175.520 175.520 1.753.862 1.565.770 1.336.790 843.320 Personal- und Sachkostenzuschuss ab 2022 PG 0701: ∑ beantragte Mehrbedarfe alle Produktgruppen: ∑ beantragte Mehrbedarfe Fortsetzung und Anhebung der Förderung ab 2022 Verlängerung der Teilzeitstelle (0,5 VZÄ) und Sachkostenmittel für zwei Jahre. - Bei Stellenmehrung: Empfehlung an APDOSO; falls Sachkosten: Veranschl. in Zeile 16 des Teilergebnisplans.
Berichtsvorlage
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V/0584/2021 V/0584/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung der Beratung von Anträgen zum Haushalt 2022 Beratungsfolge 26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: 1. Inhaltsskizze und Beschlusslage Mit dieser Vorlage vermittelt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Überblicksinformationen für die Haushaltsplanberatungen 2022 über die Antragslage zum Haushalt 2022, die gegenwärtige und im kommenden Jahr vorgesehene städtische Förderung freier Träger im Sektor Soziale Sicherung (Produktgruppen 0502 [Sicherung des Lebensunterhalts] und 0503 [Sicherung besonderer sozialer Bedarfe]) sowie die Entwicklung der Zuschussbudgets der beiden Produktgruppen 0502 und 0503 in den vergangenen Jahren. Beigefügt sind außerdem Kurzbewertungen aller vom ASGVAf zu beratenden Haushaltsanträge, die der Verwaltung Anfang August d. J. vorgelegen haben. Auftragsgrundlage ist der Beschluss des vormaligen Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vom 29.04.2015 zur Vorlage V/0268/2015, die Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen zu konkretisieren (Eingangsfrist für Etatanträge und Anfertigung standardisierter Kurzbewertungen der Förderanliegen im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen). 2. Antragslage 2.1 Vorliegende Anträge zu den Produktgruppen 0501, 0502, 0503 und 0701 Sozialamt 29.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Treutler T elefon:492-5026 Treutler@stadt-muenster.de - 3 - V/0584/2021 Am 02.08.2021 lagen der Verwaltung insgesamt 26 Anträge Dritter zum Haushalt 2022 vor, die die Beratungskompetenz des Ausschusses betreffen (Produktgruppen 0501, 0502, 0503 und 0701). Die Summe der für 2022 beantragten Mehrbedarfe aller Anträge beläuft sich auf gut 1,55 Mio. €. 2.2 Anträge zu den Produktgruppen 0502 und 0503 Von den (26) Anträgen beziehen sich 18 auf die Budgets der Produktgruppen 0502 und 0503 (Sozialamt); davon richtet sich ein T eilanliegeneines Antrags auf eine einmalige Förderung. Die Antragsanliegen beziehen sich jeweils zur Hälfte auf Anhebungen bzw. Erweiterungen bereits vorgesehener Zuschüsse und auf Erstanträge. Ebenfalls neun Anträge regen eine erhöhte oder erstmalige Förderung auf unbestimmte Zeit an, während die übrigen ihr Anliegen mit einer Förderfrist von bis zu drei Jahren verbinden. Das für 2022 beantragte zusätzliche Zuschussvolumen (Neuförderungen und Ansatzerhöhungen) aller 18 Anträge beträgt zusammen 1.250.950 €; würden alle Anträge aufgegriffen, stiege der Ansatz für 2022 gegenüber der im Haushaltsplan 2021 für das kommende Jahr vorgesehenen Summe1 um 18,25 %. 2.3 Zuschussbudget des Sozialamts: Entwicklung und Ausblick Vergleich 2021 und 2022 Im Haushaltsjahr 2021 belief sich die Summe aller Zuschussansätze im Budget des Sozialamts auf 5.421.920 €; für das Jahr 2022 sieht der Haushaltsplan 2021 einen Gesamtbetrag von 5.264.120 € vor2. Der gegenüber 2021 geringere Betrag für 2022 (-157.800 €; ≙ -2,91 %) lässt sich auf bis zum 31.12.2021 befristete Förderungen bzw. Zuschussanhebungen und auf 2021 einmalig bereitgestellte Zuschüsse zurückführen, deren Minderaufwendungen Mehraufwendungen bei anderen Zuschussansätzen überwiegen. Aufwendungen durch dynamisierte Anpassung der Personalkostenanteile In den besagten Mehraufwendungen sind 25.820 € enthalten, die der Erhöhung der Personalkostenanteile in den Zuschüssen um 1,06 % entsprechen. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 13.02.2019 zur Vorlage V/0070/2019 sind die Personalkostenanteile in Zuschüssen aus dem Budget des Sozialamts jährlich nach Maßgabe der T arifanpassung im öffentlichen Dienst/TVöD fortzuschreiben. Lassen sich die Personalkosten- und Sachkostenanteile eines Zuschusses nicht eindeutig bestimmen3, gilt für die Bestimmung der Basisbeträge ein Verhältnis von 90 % Personal- und 10 % Sachkosten. Der Anpassungsfaktor entspricht der im jeweiligen Vorjahr wirksam gewordenen T ariferhöhung. Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans 2021 hat das Sozialamt auf den für die Personalkostenanpassung 2021 maßgeblichen Faktor (1,06 %) auch für die Bemessung der Planansätze 2022 zurückgegriffen; denn neue T arifergebnisse im öffentlichen Dienst waren im Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2021 nicht verfügbar. Die im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 angemeldeten Zuschussansätze entsprechen den im Haushaltsplan 2021 für 2022 ausgewiesenen Jahreswerten. Die T arifparteienhaben sich Ende 2020 geeinigt, die Entgelte ab 01.04.2021 um 1,4 % zu erhöhen; ab 01.04.2022 ist eine weitere Erhöhung um 1,8 % vorgesehen. Damit fehlt für die Personalkostenanteile der im Haushaltsplanentwurf 2022 für das kommende Jahr vorgesehenen Zuschüsse noch ein Restbetrag von 8.280 € (0,34 %). Gleiches gilt für zwei Zuschussansätze, die im Jahr 2022 noch keine Personalkostenanpassung aufweisen (Mehrbedarf: 8.430 €). Um die Personalkostenanteile bei allen Zuschüssen im Budget des 1 Summe aller im Zuschussbericht ausgewiesenen Ansätze (Produktgruppen 0502 und 0503). 2 Ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante Pflegeeinrichtungen und ohne Zuschüsse an Träger von Flüchtlingseinrichtungen (soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen). 3 Das trifft vor allem auf einzelne Förderbeziehungen mit Trägern zu, die neben dem städtischen Zuschuss Drittmittel für denselben Zweck erhalten oder Eigenmittel in nennenswertem Umfang beisteuern. - 3 - V/0584/2021 Sozialamts im Haushaltsjahr 2022 nach Maßgabe des besagten Ratsbeschlusses fortzuschreiben, fehlen damit insgesamt 16.710 €. Entwicklung 2011 bis 2021 Mit gut 5,42 Mio. € im Jahr 2021 hat das Volumen der Zuschüsse an Dritte aus vom Sozialamt bewirtschafteten Mitteln4 gegenüber 2011 (knapp 3,25 Mio. €) um gut 2,17 Mio. € (+ 66,85 %) zugenommen. Die mittlere jährliche Wachstumsrate beträgt in dem Zeitraum 5,25 %5. Die folgende Darstellung gibt die Zuschussentwicklung von 2011 bis 2021 der Produktgruppen 0502 und 0503 wieder (absolute Werte, ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante Pflegedienste und ohne Zuschüsse für Flüchtlingsunterkünfte): Zuschussentwicklung 2011 bis 2021 (Produktgruppen PG 0502 und 0503)6 3. Zu den Anlagen 3.1 Zuschüsse (Budget des Sozialamts) – Anlage 1 Wie zum Haushalt 2021 präsentiert die Verwaltung auch mit diesem Bericht eine nach Aufgabenfeldern sortierte Übersicht aller Zuschüsse an Dritte, die aus dem Budget des Amts 50 aufgebracht werden (Anlage 1). Die Übersicht weist die Zuschussansätze im Haushaltsjahr 2021 sowie die im Haushaltsplan 2021 für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehenen Ansätze aus, informiert über die Art der Bewilligung (Bescheid oder Vereinbarung) und gibt ausdrücklich befristete7 Förderungen an. Die Anträge zum Haushalt 2022 sind in der Übersicht markiert. Die Überschriften enthalten Hinweise zur (rechtlichen) Pflichtigkeit des Aufgabenfelds 4 s. Fußnote 2. 5 Zunahme 2010-2020: 58,25 %, mittlere jährliche Wachstumsrate 2010-2020: 4,7 % (Vorlage V/0108/2021). 6 s. Fußnote 2. 7 Aufgeführte Fristen gem. Haushaltsplan 2021. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.06.2021 zur Vorlage V/0378/2021) sind in Zukunft grundsätzlich alle Zuschussgewährungen zu befristen (max. Zeitraum: 10 Jahre). Ausnahmen beschränken sich auf Förderungen beziehen, die dauerhaft zu leisten die Stadt dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich verpflichtet ist. - 3 - V/0584/2021 (Zeilennummern laut Haushaltsplan 2021). Alle bestehenden Förderbeziehungen mit Dritten im Aufgabenbereich Soziales beruhen auf Entscheidungen des Rates, überwiegend auf Ratsentscheidungen zum Haushalt. 3.2 Übersicht über die Anträge Dritter zum Haushaltsjahr 2022 (Produktgruppen 0501, 0503, 0503 und 0701) – Anlage 2 Die Liste bezeichnet die Anträge mit Angaben zu den Einzelanliegen nach der Reihenfolge des Zuschussberichts im Haushaltsplan 2021 innerhalb der betreffenden Produktgruppe. 3.3 Kurzbewertungen der Anträge – Anlage 3 Die Anlage enthält für jeden Einzelantrag eine standardisierte Bewertung unter fachlich- inhaltlichen und kalkulatorischen Gesichtspunkten. 3.4 Information der Träger – Anlage 4 Die Anlage umfasst die an alle Träger, die 2021 einen Zuschuss aus dem Budget des Sozialamts erhalten, versandte Information, Anträge zum Haushalt 2022 betreffend. 4. Weiteres Verfahren, genereller Hinweis zur Finanzierbarkeit Die Zusammenstellung der kommentierten Anträge zum Haushalt 2022, die der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu beraten hat, haben die Mitglieder bis Anfang Oktober 2021 erhalten. 5. Stellungnahme des Finanzdezernats Die kontinuierlich steigende Anzahl, insbesondere aber das Volumen der Zuschüsse wird perspektivisch bei Fortsetzung der bisherigen Entwicklung eine kaum noch tragbare Gefährdung der finanziellen Handlungsfähigkeit bedeuten. Wie in Anlage 2 dieser Berichtsvorlage dargestellt, entstünden bei einem positiven Beschluss über alle neuen oder erweiterten Anträge Belastungen im Ergebnisplan des städt. Haushalts über die Jahre 2022 bis 2025 von rund 5,5 Mio. Euro. Diese Belastungen wären in vollem Umfang zusätzlich, das heißt, sie sind bisher im Haushalt 2022 bis 2025 nicht enthalten und führten zu einem weiteren Verzehr des Eigenkapitals. Der Abstand, ab dem die Grenze zur pflichtigen Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes überschritten ist, liegt in den Jahren 2022 bis 2025 gerade einmal bei 10,7 Mio. Euro. Bei Beschluss über alle Anträge allein aus dieser Vorlage würde der Abstand zur Haushaltssicherung bereits mehr als halbiert. Dieser Spielraum ist nicht gegeben, Mehraufwendungen durch Zuschusserhöhungen bzw. Neubeantragungen müssen daher zwingend an anderer Stelle im Haushalt durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge kompensiert werden. Zur Verdeutlichung der gesamtstädtischen Dimension greift die Berichtsvorlage V/0699/2021 die Entwicklung der Zuschüsse, deren finanzielle Bedeutung über die letzten Jahre und verschiedene Aspekte des Zuschusswesens wie der Veranschlagung im Haushaltsplanentwurf, dem Umgang mit Dynamisierungen und dem Umsetzungsstand beim Thema Befristungen auf. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin - 3 - V/0584/2021 Anlagen: Anlage A Anlage 1: Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) nach Aufgabenfeldern Anlage 2: Überblick Anträge zum Haushalt 2022 Anlage 3: Kurzbewertungen der Anträge Anlage 4: Information an Träger zur Abgabe von Anträgen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Hafenstraße 8
- Achtermannstraße
- Bonnenkamp
- An der Clemenskirche
- Windthorststraße 7
- Josef-Beckmann-Straße 5
- Brüningheide
- Kinderhaus 2021
- Pluggendorf 30
- Nevinghoff 2022
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Details
- Aktenzeichen
- V/0584/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.10.2021
- Erstellt
- 03.08.2021 09:58