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V/0584/2021

Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung der Beratung von Anträgen

Vorlagen 08.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 30.11.2021, TOP 10

Anlage 3

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Anlage A

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Anlage 2

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Berichtsvorlage

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Anlage 3

57753 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage V/0584/2021 
00 A. Maria Salinas, Dr. Kajo Schukalla und Josephine Kronfli 27.500 € (Förderung Haus der Kultu-
ren/Eine-Welt-Haus) 
    
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  x    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen     X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag          kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist        plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt         vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
       nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen  x    vertretbar    x   nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen   x   vertretbar   x    nicht zu empfehlen.

00 B. Träger:  Bischof-Hermann-Stiftung  139.072 € (Förderung Europa.Brücke.Münster plus) 
   
    
Beantragt wird          eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  x    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen     X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag          kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist        plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt         vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
       nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen       vertretbar    x   nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar   x    nicht zu empfehlen.

1.  FAGA Beantragter Mehrbedarf in € (88.708,41 jährlich Gesamt: 4 Jahre: 
354.833,64) 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
    eine Anhebung des Zuschusses   
  x    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    X   auf Initiative des Trägers     auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  x    höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
  x   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau   X   realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  X     plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt    X    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  X     nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    X   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

2. GGUA  Erhöhung des Personal- und Sachkostenzuschusses für Refugio um 
50.000 € auf 103.900 € ab 2022  
                                                                                      
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen     X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X    auf Initiative des Trägers           auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  X    höheren Kosten     X    höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden    X  geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  X    geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel      nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt    X    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar     X     dem Grunde nach nachvollziehbar      nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen.

3. DRK Münster Sozialwerk gGmbH  Fortführung des Projekts „Zuhause finden“ (Ehrenamts-koordina-
tion für die DRK-Münster Wohnungssuche-Projekte) ab 2022 (jährl. 
52.340 €) 
 
Beantragt werden        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X   die Fortsetzung der Förderung und eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
 X   und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen   X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung/Fortsetzung der Förderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X    auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit dem Fortbestehen des Bedarfs, 
  X   höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung/Fortsetzung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fach-
lich  
     angezeigt    X   vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  X    nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach   X   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach    X   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

4. Caritasverband Münster    89.000 € für die Schuldner- und Insolvenzberatung (eine zus. Stelle) 
und 22.000 € f. die Koordination der ehrenamtl. Schuldnerberatung 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  X   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist    X    (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
      eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen     X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten    X    höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden    X   geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar     X      dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen.

5. SKF Erhöhung des Personal- und Sachkostenzuschusses 2022-2025 auf jährlich 54.050 € 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  x    eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 x   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen      x   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  X    höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
    x    nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach     x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

6. Begegnungszentrum Kinderhaus  Erhöhung des Sachkostenzuschusses um 9.900 € in den Jahren 2022 
und 2023 
  
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X    eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022         X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X    auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  X    höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
       nachvollziehbar     X     dem Grunde nach nachvollziehbar      nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach        zu empfehlen  X    vertretbar*        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach         zu empfehlen  X    vertretbar*        nicht zu empfehlen. 
* Einmalig für 2022.

7. Caritasverband (J.-Beckmann-Str. 5) Anhebung des Miet- und Betriebskostenzuschusses 2022-2025 um 
jährlich 23.500 € (beantragter Gesamtzuschuss: 75.000 €/Jahr) 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X  eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  x    eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    x     nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
 x     höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar      x     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen   X   vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar    X   nicht zu empfehlen.

8. Bahnhofsmission  Anhebung des Zuschusses um 34.000 € auf 108.450 € ab 2022 und 
dynamisierte Fortschreibung der Personalkostenanteile 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen   X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X    auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  X   höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar     X     dem Grunde nach nachvollziehbar      nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen  X    vertretbar         nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach         zu empfehlen        vertretbar   X    nicht zu empfehlen.

9a.  Caritasverband der Stadt Münster  Beantragter Mehrbedarf für stadtteilorientierte  
  soziale Arbeit in Angelmodde mit 55.570 €  
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X  eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist   X   (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
      eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten    X   höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden   X   geplant sind 
 X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  X   geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt   X   vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar    X    dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach        zu empfehlen  X   vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen  X   vertretbar        nicht zu empfehlen.

9b.  Caritasverband der Stadt Münster  Beantragter Mehrbedarf für Quartiersentwicklung  
  in Hiltrup-Ost und Aaseestadt/Pluggendorf 
  mit 77.040 €  
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X  eine Anhebung des Zuschusses   
 X   die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist       (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X  eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
 X  und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
 X   höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
 X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  X   geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt   X   vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar    X    dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach        zu empfehlen  X   vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen  X   vertretbar        nicht zu empfehlen.

10. Diakonie Beratungs- und BildungsCentrum  Erhöhung der Stellenanteile für die stadtteilorien-
tierte soziale Arbeit (+ 92.920 €) 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten    X   höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden   X   geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  X   geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt   X    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar    X     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    X  zu empfehlen        vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen   X    vertretbar        nicht zu empfehlen.

11. KCR – Konkret Consult Ruhr GmbH Fortsetzung der Förderung „Starke Pflege Münster“ für 2 Jahre mit 
58.750 €  
 
Beantragt wird   X   eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
 X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist   X    geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist   X    plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt   X    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar     X      dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    X   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen  X     vertretbar        nicht zu empfehlen.

12.  Parea gGmbH  Förderung der Quartiersentwicklung Nevinghoff (55.220 € in den 
Jahren 2022-2024; Einrichtungskosten: 29.760 €) 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  x     die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  x    eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden     x   geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist   x    geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
  X   angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
   X    nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    X   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach     X   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

13. Bischof-Hermann-Stiftung  Personalaufstockung z. Erweiterung d. Öffnungszeiten (66.400 €), 
Einstellung einer Krankenpflegefachkraft (34.590 €) 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  X    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
 X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  X   geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  X   plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar   X    eher nicht geeignet         nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar     X     dem Grunde nach nachvollziehbar      nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen       vertretbar    X    vorerst nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar         nicht zu empfehlen. 
Die Verwaltung empfiehlt, das Anliegen in die Prüfung der im Ratsantrag A-R/0075/2021 aufgeführten Vorschläge 
einzubeziehen.

14.  Bischof-Hermann-Stiftung  Arbeiterwohnhaus 2.0 (48.800 €/Jahr) 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  X    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X    eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen    X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X    auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten        höheren Leistungsmengen, die       bereits erbracht werden        geplant sind 
  x   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist    x   geplant      im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  x    plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar   x     eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar    x      dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen       vertretbar   x    vorerst nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen. 
Die Verwaltung empfiehlt, das Anliegen in die Prüfung der im Ratsantrag A-R/0075/2021 aufgeführten Vorschläge 
einzubeziehen.

15.  Franko e.V. Zuschuss zu den Angeboten des Vereins 2022-2025 jährlich 15.000 € 
 
Beantragt wird       eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
     eine Anhebung des Zuschusses   
 x    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist       (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
  x    eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die       bereits erbracht werden        geplant sind 
 x   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant    x   im Aufbau  x   realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  x   plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt   x    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
       nachvollziehbar     x    dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen  x    vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen        vertretbar   x   nicht zu empfehlen.

16.  Caritas Beratungsangebot f. ehem. Bewohner/-innen der SKM gGmbH 
(62.970 € insgesamt für die Jahre 2022-2024) 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
   X    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X    eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X    auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten        höheren Leistungsmengen, die       bereits erbracht werden        geplant sind 
  x   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant    X   im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  X    plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt    X    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar      X     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen       vertretbar   X   vorerst nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen. 
Die Verwaltung empfiehlt, das Anliegen in die Prüfung der im Ratsantrag A-R/0075/2021 aufgeführten Vorschläge 
einzubeziehen.

17.  ASB Personal- und Sachkostenzuschuss zur Ergänzung der sozialen Ar-
beit in Angelmodde Waldsiedlung 2022 (33.490 €), 2023 (34.160 €) 
und 2024 (34.850 €) 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  x     die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
   x   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    x     nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  x    kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   x    auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
  x   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist   x    geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  x     plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt     x   vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
   x     nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen   x    vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen   x    vertretbar        nicht zu empfehlen.

18. ASB  Weiterführung des Tagesaufenthaltes für obdach- und wohnungslose Menschen: Personal-
kostenzuschuss 08/2021-07/2024 und Bereitstellung von Räumlichkeiten; Finanzierungsbe-
darf 2021: 94.800 € 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  X    die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X    eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen    X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X    auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Ver-
waltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten        höheren Leistungsmengen, die       bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant     im Aufbau  X  realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist      plausibel oder i. W. plausibel        nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen        vertretbar        nicht zu empfehlen. 
Mit der Wiederöffnung des Treffs am 17.09.2021 wurde das Antragsanliegen in der Sache vorerst (bis Ende März 
2022) aufgegriffen. Die Verwaltung empfiehlt im Übrigen, das Kernanliegen in die Prüfung der im Ratsantrags A-
R/0075/2021 aufgeführten Vorschläge einzubeziehen.

19.  AWO Betrieb eines Quartierstreffs in Berg Fidel 50.000 € pro Jahr 2022-
2025 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
  x     die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 x     eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden   x   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt    x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
  x   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist   x    geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
 x    angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
  x      nachvollziehbar           dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach     x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen.

20. Krisenhilfe Münster e. V.      Aufstockung der Personalstellen um 20 Std., Erhöhung des Zuschus-
ses um 40.000 € 
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X  eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X  eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen    X   nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X  auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten    X   höheren Leistungsmengen, die   X    bereits erbracht werden    X   geplant sind 
 X   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  X   geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt   X   vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist zum Teil 
        nachvollziehbar    X     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen  X   vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen  X   zum Teil vertretbar        nicht zu empfehlen.

21. Aids-Hilfe Münster e.V. Zuschusserhöhung um 38.990 € ab 2022 ff. 
 
 
beantragt wird          eine Förderung im Umfang des Vorjahres 
 x   eine Anhebung des Zuschusses   
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist    x  (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
      eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2021      vorgesehen     x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden  x    kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
  x    höheren Kosten    x     höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden   x   geplant sind 
 x    konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder -änderung oder einem neuen Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  x     geplant       im Aufbau      realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar    x    eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar     x     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen  x    vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen  x    zum Teil vertretbar        nicht zu empfehlen.

22. ASB-Regionalverband Münsterland e. V.         Hebammenzentrale: Zuschuss von jährlich 30.540 € ab 2022 
 
Beantragt wird     x  eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
     die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 x   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    x    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden x    kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt  x   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
  x   konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder einem neuen/dem bereits bestehenden Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant    x   im Aufbau  x    realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  x     plausibel oder i. W. plausibel        nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
  x   angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
       nachvollziehbar    x     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach    x   zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen  x     vertretbar       nicht zu empfehlen.

23. Ev. Frauenhilfe in Westfalen e.V.    Anteilige jährliche Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle 
"Tamar" ab 2022 ff. 35.050 € / 35.990 € 
 
 
Beantragt wird          eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
 X   eine Anhebung des Zuschusses  und Weiterförderung 
       die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X    eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen        X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag          kann angeboten werden   X   kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt   X   auf Initiative des Trägers           auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
     konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung o. -änderung oder einem neuen/bestehenden Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau  X     realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel       nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
      angezeigt  X    vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
       nachvollziehbar    X     dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach         zu empfehlen X     vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach         zu empfehlen X      vertretbar        nicht zu empfehlen.

24. Projekt Marischa                Zuschuss von jährlich jew. 34.000 € Personalkosten und 540 € 
Sachkosten in 2022 und 2023 
                   
Beantragt wird          eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  X   eine Anhebung des Zuschusses  (Sachkosten) und Fortführung der Personalkosten 
      die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden X    kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt  X   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
X    konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder einem neuen/dem bereits bestehenden Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau        realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel        nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
 X    angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
 X    nachvollziehbar         dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach   X      zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach     X    zu empfehlen       vertretbar       nicht zu empfehlen.

25. Projekt Marischa                 Zuschuss von jährlich jew. 34.000 € Personalkosten und 4.510 € 
Sachkosten in 2022 und 2023 
                   
Beantragt wird          eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
  X   eine Anhebung des Zuschusses   
      die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen    X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden X    kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt  X   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
X    konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder einem neuen/dem bereits bestehenden Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist  X    geplant       im Aufbau        realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist  X    plausibel oder i. W. plausibel        nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
 X    angezeigt        vertretbar        eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
 X    nachvollziehbar         dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach   X      zu empfehlen       vertretbar        nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach     X    zu empfehlen       vertretbar       nicht zu empfehlen.

26.  Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V.     Zuschuss von jährlich 30.000 € ab 2022  
 
Beantragt wird        eine Förderung im Umfang des Vorjahres  
      eine Anhebung des Zuschusses   
 X   die Neuförderung eines Angebots 
Das Angebot ist        (Teil) eine(r) kommunale(n) Pflichtaufgabe dem Grunde nach 
 X   eine freiwillige Aufgabe  
     und ergänzt eine kommunale Pflichtaufgabe 
     und ergänzt eine freiwillige kommunale Maßnahme 
Der Ansatz im beantragten Umfang ist im Haushaltsplanentwur f 2022      vorgesehen   X    nicht vorgesehen 
 
Ein Deckungsvorschlag         kann angeboten werden X    kann nicht angeboten werden.   
Soweit eine Anhebung des Zuschusses oder eine Neuförderung beantragt wird: 
Die Förderung wird beantragt  X   auf Initiative des Trägers      auf Initiative des Trägers und der Verwaltung 
Der beantragte (zusätzliche oder neue) Zuschussbedarf wird begründet mit 
      höheren Kosten         höheren Leistungsmengen, die        bereits erbracht werden        geplant sind 
X    konzeptionell-inhaltlicher Angebotserweiterung oder einem neuen/dem bereits bestehenden Angebot  
Die Angebotserweiterung/-änderung/das neue Angebot ist       geplant       im Aufbau  X    realisiert 
Das Angebotskonzept liegt vor und ist       plausibel oder i. W. plausibel        nicht plausibel  
Die Erweiterung/Änderung des bestehenden Angebots/das neue Angebot ist aus Verwaltungssicht fachlich  
     angezeigt        vertretbar  X    eher nicht geeignet          nicht vertretbar 
Die Kalkulation des finanziellen Bedarfs/Mehrbedarfs ist 
        nachvollziehbar    X    dem Grunde nach nachvollziehbar       nicht nachvollziehbar 
Die Förderung des Anliegens ist aus Verwaltungssicht nach Maßgabe der finanziellen Bedingungen  
dem Grunde nach       zu empfehlen       vertretbar  X    nicht zu empfehlen, 
der Höhe nach        zu empfehlen       vertretbar  X   nicht zu empfehlen.

Anlage A

1037 Zeichen

Anlage A zur V/0584/2021
Kurzüberblick
Übersicht über die Anträge freier Träger zum Haushalt 2022 (Produktgruppen 0501, 0502, 0503
und 0701) mit Kurzbewertungen der Anträge.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Überblicksinformation zur Vorbereitung der Etatberatungen 2022 im ASGVAf
Finanzierung
Produktgruppe: 0501, 0502, 0503, 0701 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
Sicherung des Lebensunterhalts, Sicherung
besonderer sozialer Bedarfe, Gesundheitsdienste
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? Ja Nein X teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Entscheidung des Rates zum
Haushalt 2022
Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Von Antrag zu Antrag verschieden.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine.

Anlage 4

3062 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage V/0584/2021 
 
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 30.04.2021 
 50.10.0001 
Information zu den Zuschüssen im Feld Soziales  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
zu den Haushaltsplanberatungen 202 2 und zum Verwendungsnach-
weis 2020 möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben:  
 
Haushaltsplanberatungen 2022: 
 
Zur Finanzierung Ihrer Aufgaben im Feld Soziales erhalten Sie städti-
sche Fördermittel. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen 
wird der Haushaltsplan der Stadt Münster auch im nächsten Jahr 
Fördermittel für Ihre Aufgaben mindestens in gleicher Höh e vorse-
hen. Sollte sich in den nächsten Monaten an diesem Planungsstand  
etwas ändern, werde ich Sie unverzüglich informieren. Der für Sozia-
les zuständige Fachausschuss des Rates hat am 3. Juni 2015 be-
schlossen, dass Anträge zum Haushalt des jeweils folgenden Jahres 
der Verwaltung zu Beginn der Sommerferien des laufenden Jahres 
vorliegen müssen 
 
Sofern Sie beabsichtigen, für das Jahr 202 2 und möglicherweise für  
die Folgejahre zusätzliche Mittel zu beantragen, muss Ihr Antrag der  
Verwaltung daher am 05.07.2021 vorliegen.  
 
Einen später eingehenden Antrag, den Sie zum Haushalt 2022 an die  
Stadt Münster richten, wird die Verwaltung zu den Etatberatungen  
2022 in der Sache nicht kommentieren und den Fachausschuss wis-
sen lassen, dass sie mangels Gelegenh eit zur fachlichen Aufberei-
tung nicht empfehlen kann, das Anliegen aufzugreifen . 
 
Haben Sie vielen Dank für Ihr Verständnis.  
 
  
 
 
 
Hafenstraße 8, 48153 Münster 
 
Sprechzeiten: 
Termine nach Vereinbarung  
Öffnungszeiten  
Kundenzentrum Soziales 
Mo, Di 8.00 bis 16.00 Uhr 
Mi, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr 
Do 8.00 bis 18.00 Uhr  
  
  
 
Ihr/e Ansprechpartner/-in: 
Frank Treutler 
Zimmer: 108 
Telefon: 0251 492-5026 
Fax: 0251 492-7793 
Frank.Treutler@stadt-muenster.de 
 
Aus städtischen Mitteln geförderte Träger und  
 
Einrichtungen im Aufgabenbereich Soziales  
 
in Münster  
Stadt Münster · 48127 Münster   
Stadt Münster 
Telefon: 0251 492-0 
Fax: 0251 492-7700 
stadtverwaltung@stadt-muens-
ter.de 
www.stadt-muenster.de 
Service für Menschen  
mit Behinderung: 
www.stadt-muenster.de/ 
barrierefrei 
Konten der Stadtkasse 
Sparkasse Münsterland Ost 
IBAN: 
DE10 4005 0150 0000 0007 52 
BIC: WELADED1MST 
Gläubiger-ID: 
DE 93 100 000 000 20799

Seite 2 von 2 
Verwendungsnachweis 2020:  
 
Wenn Sie im vergangenen Jahr für Ihre Angebote einen Zuschuss 
aus Mitteln des Sozialamts erhalten hab en: Bitten reichen Sie den  
Nachweis über die Verwendung der für 2020 bewilligten Fördermittel,  
sofern nicht bereits geschehen und nicht anders vereinbart, bis spä-
testens zum 31.05.2021 ein. 
 
Den Verwendungsnachweis fertigen Sie bitte anhand des standardi-
sierten Vordrucks an. Den Vordruck können Sie am Computer ausfül-
len. Sie finden das Formular im Anhang der Mail, mit der Sie dieses  
Schreiben erhalten.  
 
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Frank Treutler

Anlage 1

23429 Zeichen

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021
Anlage 1
zur Vorlage V/0584/2021
1.
2021 2022 2023 befristet bis
128 0503 Caritasverband für die Stadt  Münster e.V. 
(Bescheid)
Bahnhofsmission. Zielgruppen: Ratsuchende, neben Reisenden 
insbes. Personen mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 83.890 € 74.450 € 74.450 € keine
128 0503 Caritasverband für die Stadt  Münster e.V. 
(Bescheid)
Trägerantrag: Anhebung des Zuschusses für die Bahnhofsmission 
um 34.000 € ab 2022 83.890 € 108.450 € 108.450 € keine
129 0503 Telefonseelsorge Münster (Bescheid) Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: alle Personen (Ratsuchende 
insbes. aus MS) 44.080 € 44.550 € 44.550 € keine
127.970 € 119.000 € 119.000 €
127.970 €        153.000 €       153.000 €       
0 € 34.000 € 34.000 €
0,00% 28,57% 28,57%
2.
2021 2022 2023 befristet bis
131 0503 Caritasverband für die Stadt  Münster e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Mietkostenzuschuss für Sozialarbeit im Wohngebiet Osthuesheide. 
Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII in Münster-
Südost
15.730 € 15.730 € 15.730 € keine
132 0503 Der Paritätische Wohlfahrtsverband 
(Leistungsvereinbarung)
zielgruppenorientierte Arbeit inkl. Selbsthilfekontaktstelle
Zielgruppen: Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 109.170 € 109.170 € 109.170 € keine
133 0503 Jüdische Gemeinde Münster (Bescheid)  
Institutioneller Zuschuss
Zielgruppen: Angehörige der Jüdischen Gemeinde Münster mit 
Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII
26.710 € 26.950 € 26.950 € keine
134 0503 Wohlfahrtsverbände 
(Leistungsvereinbarungen)
stadtteilorientierte soziale Arbeit (AWO, CV, DW, DRK). Zielgruppen: 
Personen mit Bedarfen gem. Kap. 3-9 SGB XII 605.430 € 605.430 € 605.430 € keine
0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Trägerantrag: zusätzliche Personal- und Sachkosten (0,5 VZÄ) für 
Angelmodde 2022-2024 - zusätzlicher Betrag: 0 € 55.570 € 56.680 € 31.12.2024
0503 Diakonie Münster Trägerantrag: Erhöhung d. Stellenanteile für die stadtteilorientierte 
soziale Arbeit um 1,0 auf 1,8 VZÄ ab 2022 - zusätzlicher Betrag: 0 € 92.920 € 95.710 € keine
147 0503 Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland-
Recklinghausen  (Bescheid) Förderung des Projektes "coerde mittendrin" 80.690 € 81.460 € 81.460 € keine
152 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Zuschuss für ein Modellprojekt psychosoziale Beratung für 
alleinstehende (vereinsamte) Menschen 40.040 € 40.040 € 0 € 31.12.2022
877.770 € 878.780 € 838.740 €
877.770 €        1.027.270 €     991.130 €       
0 € 148.490 € 152.390 €
0,00% 16,90% 18,17%
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Stadtteil- und zielgruppenbezogene Arbeit der Wohlfahrtsverbände und der Jüdischen Gemeinde (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile) 
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Summen ohne markierte Zeilen
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Grundversorgungsangebote ohne Konkretisierung leistungsrechtlicher Zielgruppen (überwiegend freiwillig)
Summen ohne markierte Zeilen
Seite 1

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021
Anlage 1
zur Vorlage V/0584/2021
3.
2021 2022 2023 befristet bis
135 0503 ASB Regionalverband Münster e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen. Zielgruppen: Personen 
in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII 370.000 € 371.000 € 372.000 € keine
136 0503 Begegnungsangebote im Feld Inklusion 
(Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten 30.710 € 20.200 € 20.200 € jährlich
137 0503 Bischöfliches Generalvikariat  (Bescheid) Tilgung Darlehen Sonderkindergarten Arche 1.810 € 1.810 € 1.810 € keine
138 0503 Gehörlosenverein Münster 1913 Förderung von Begegnungsstätten 9.430 € 9.430 € 9.430 € keine
139 0503 Lebenshilfe Münster e.V.  (Bescheid) 
Familienentlastender Dienst / Mietkostenzuschuss Windthorststr. 7. 
Zielgruppen: Personen in MS mit Bedarfen gem. Kap. 6 SGB XII und 
Angehörige
40.020 € 40.360 € 40.360 € keine
140 0503 PariSozial Münsterland gGmbH  
(Bescheid)
Förderung der Hörbehindertenberatung. Zielgruppen: Menschen mit 
Hörbehinderung (= mit Bedarfen gem. Kap.6), insbes. aus MS 50.730 € 51.190 € 51.190 € keine
145 0503 HfR Rümpelfix gGmbH  (Bescheid) Zuschuss für den Betrieb der Firma Rümpelfix 60.900 € 61.480 € 61.480 € keine
149 0503 PariSozial Münsterland gGmbH  
(Bescheid) Beratungsstelle für schwerhörige und spätertaubte Menschen 37.000 € 37.350 € 37.350 € keine
600.600 € 592.820 € 593.820 €
4.
2021 2022 2023 befristet bis
142 0503 Hospizbewegung Münster e.V.  (Bescheid) Hospizbewegung. Zielgruppen: Sterbende und Angehörige/Freunde 45.360 € 45.720 € 45.720 € keine
143 0503 Alexianer-Krankenhaus GmbH  (Bescheid) Gerontopsychiatrische Beratungsstelle. Zielgruppen: Personen in MS 
mit Bedarfen gem. Kap. 7 und Angehörige 99.720 € 100.680 € 100.680 € keine
144 0503 Ambulante Pflegeeinrichtungen  (Bescheid) Investitionskostenförderung; Zielgruppen: Personen in MS mit 
Bedarfen gem. Kap. 7 SGB XII 1.150.000 € 1.150.000 € 1.150.000 € jährlich
146 0503 Alzheimer Gesellschaft Münster e.V.  
(Bescheid) Aufgabenzuschuss 27.610 € 27.700 € 27.700 € keine
148 0503 Konkret Consult Ruhr (KCR) GmbH Zuschuss für das Projekt "Pflege-Modellregion Münster!" 56.000 € 0 € 0 € 31.12.2021
148 0503 Konkret Consult Ruhr (KCR) GmbH Trägerantrag: Starke Pflege in Münster (Pflegemodellregion 2.0), 
Fortsetzung der Förderung 2022-2023 56.000 € 58.750 € 58.750 €  31.12.2023
1.378.690 € 1.324.100 € 1.324.100 €
1.378.690 €     1.382.850 €     1.382.850 €     
0 € 58.750 €         58.750 €         
0,00% 4,44% 4,44%
Lfd. 
Nr.
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Summen ohne markierte Zeilen
Angebote für Menschen mit Behinderung (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Angebote für Menschen mit Pflegebedarf, angrenzende Aufgabenfelder (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Summen ohne markierte Zeilen
Lfd. 
Nr.
Seite 2

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021
Anlage 1
zur Vorlage V/0584/2021
5.
2021 2022 2023 befristet bis
97 0503 Altes Backhaus  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 13.080 € 13.080 € 13.080 € keine
98 0503 Begegnungsangebote für Seniorinnen und 
Senioren  (Bescheide [Richtlinien]) Förderung von Begegnungsstätten 65.230 € 65.230 € 65.230 € jährlich
99 0503 Gemeindediakonie Hiltrup  (Bescheid) stadtteilorientierte Arbeit. Zielgruppen: ältere Personen in MS-Hiltrup 47.580 € 47.980 € 47.980 € keine
100 0503 Seniorentreff Hansahof  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.000 € 12.000 € 12.000 € keine
101 0503 büne e.V.  (Bescheid) Aufgabenzuschuss Seniorenportal 3.300 € 3.300 € 3.300 € keine
141.190 € 141.590 € 141.590 €
6.
2021 2022 2023 befristet bis
102 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung)
Institutioneller Zuschuss. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen nach 
Kap. 8 SGB XII und Bezug zu MS, insbes. Inhaftierte, Haftentlassene 
und Angehörige
181.910 € 183.400 € 183.400 € keine
103 0503 Diakonisches Werk Münster e.V.  
(Bescheid)
Soziale Beratungsstelle/Tagesstätte alleinstehende Wohnungslose. 
Zielgruppe: Männer mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 83.010 € 83.810 € 83.810 € keine
104 0503 draußen! e.V.  (Bescheid) Aufgabenzuschuss 14.800 € 14.940 € 14.940 € keine
105 0503 Förderverein für Wohnhilfen e.V./Bischof-
Hermann-Stiftung  (Bescheid) Personalkosten im Wohnprojekt "Wohnen 60plus" 79.280 € 79.280 € 79.280 € keine
106 0503 Kassenärztliche Vereinigung  Westfalen-
Lippe  (Bescheid)
Aufsuchende Krankenpflege. Zielgruppen: Personen mit Bedarfen 
gem. Kap. 8 SGB XII 28.080 € 28.080 € 28.080 € keine
107 0503 Misericordia GmbH  (Bescheid) Treffpunkt "An der Clemenskirche". Zielgruppen: Personen mit 
Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 11.630 € 11.710 € 11.710 € keine
108 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V.  
(Bescheid)
Frauentreff für wohnungslose Frauen. Zielgruppen: Frauen mit 
Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII 47.040 € 47.330 € 47.330 € keine
109 0503 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V.  
(Bescheid)
Aufsuchende Sozialarbeit. Zielgruppen: Frauen mit Bedarfen gem. 
Kap. 8 SGB XII 59.580 € 59.980 € 59.980 € keine
110 0503 Wohlfahrtsverbände 
(Leistungsvereinbarung)
Haushalte mit besonderen Wohnungsproblemen. Zielgruppen: 
Familien in MS mit Bedarfen gem. Kap. 8 SGB XII oder anderen für 
ihre Lebenslage nachteiligen sozialen Bedarfen 
109.880 € 111.030 € 111.030 € keine
158 0503 Bischof-Hermann-Stiftung (Bescheid) Personalkosten Sozialarbeit im Haus der Wohnungslosenhilfe 31.830 € 32.130 € 32.130 € keine
0503 Bischof-Hermann-Stiftung
Trägerantrag: (Angebotserweiterung HuK) Personalaufstockung zur 
Erweiterung der Öffnungszeiten (66.400 €), Einstellung einer 
Krankenpflegefachkraft (34.590 €) ab 2022
0 € 168.990 € 168.990 € keine
0503 Bischof-Hermann-Stiftung Trägerantrag: Arbeiterwohnhaus 2.0, Personalkostenzuschuss und 
Überlassung von Räumen (F.-Ebert-Str. 1) ab 2022 0 € 48.800 € 48.800 € keine
0503 Caritasverband Trägerantrag: Beratungsangebot f. ehem. Bewohner/-innen der SKM 
gGmbH, Personal- und Sachkostenzuschuss 2022-2024 0 € 20.990 € 20.990 € 31.12.2024
Summen ohne markierte Zeilen
Angebote für Seniorinnen und Senioren (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Angebote für Menschen mit Hilfebedarfen gem. Kap. 8 SGB XII (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Seite 3

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021
Anlage 1
zur Vorlage V/0584/2021
2021 2022 2023 befristet bis
0503 ASB Trägerantrag: Weiterführung des Tagesaufenthaltes für obdach- und 
wohnungslose Menschen, Personalkostenzuschuss 08/2021-07/2024 94.800 € 227.530 € 227.530 € 31.07.2024
647.040 € 651.690 € 651.690 €
743.861 €        1.120.022 €     1.120.023 €     
96.821 € 468.332 € 468.333 €
14,96% 71,86% 71,86%
7.
2021 2022 2023 befristet bis
111 0503 Arbeitslose brauchen Medien e.V.  
(Bescheid) Betriebskosten. Zielgruppe: Arbeitslose in MS 27.000 € 27.000 € 27.000 € keine
112 0503
Cultur- u. Begegnungszentrum 
Achtermannstraße e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Sozialhilfe- und Arbeitslosenberatung. Zielgruppen: Arbeitslose und 
Personen in MS mit leistungsrechtlichen Bedarfen 198.360 € 200.260 € 200.260 € keine
225.360 € 227.260 € 227.260 €
8.
2021 2022 2023 befristet bis
113 0503 Verbraucherzentrale NRW 
(Leistungsvereinbarung)
Zuwendung an die Verbraucherberatung: Schuldnerberatung. 
Zielgruppen: Personen mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. § 
16a Nr.2 SGB II)
52.710 € 53.690 € 55.950 € keine
114 0503 Schuldnerberatung  (Bescheid) soziale Schuldnerberatung (AWO, CV, DW). Zielgruppen: Personen 
mit Verschuldung in MS (Kontingente gem. § 16a Nr. 2 SGB II) 173.670 € 133.670 € 133.670 €
ehrenamtl. 
Beratung 
befristet bis 
31.12.2021
114 0503 Schuldnerberatung
Trägerantrag: zusätzliche Personal- und Sachkosten für eine 
zusätzliche Stelle 'Schuldner- und Insovenzberatung' (1,0 VZÄ) und für 
die Fortführung der ehrenamtl. Schuldnerberatung (0,25 VZÄ) beim 
Caritasverband (2022-2024)
173.670 € 242.940 € 245.130 €
Erhöhung 
befristet bis 
31.12.2024
118 0503 Wohlfahrtsverbände / Verbraucherzentrale  
(Bescheid)
Integrationshilfen für arbeitssuchende Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte (Kontingente [60 Fälle pro Jahr und Träger] 
gem. § 16a SGB II)
170.830 € 172.480 € 172.480 € keine
397.210 € 359.840 € 362.100 €
397.210 €        469.110 €       473.560 €       
0 € 109.270 € 111.460 €
0,00% 30,37% 30,78%
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Summen ohne markierte Zeilen
Summen ohne markierte Zeilen
Beratungsangebote im Feld Existenzsicherung, Arbeitslosigkeit (überwiegend freiwillig)
Summen ohne markierte Zeilen
Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung gem. § 16a Nr. 3 SGB II (überwiegend verpflichtend)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Seite 4

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021
Anlage 1
zur Vorlage V/0584/2021
9.
2021 2022 2023 befristet bis
115 0503
Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt - 
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Beratung bei häuslicher Gewalt. Zielgruppen von Gewalt betroffene 
oder bedrohte Frauen, insbes. in MS. 77.170 € 78.460 € 78.460 € keine
115 0503 SKF, Fachberatungsstelle häusliche 
Gewalt
Trägerantrag: Erhöhung des Personal- und Sachkostenzuschusses 
ab 2022 77.170 € 116.340 € 116.340 € keine
116 0503 Frauenhäuser (Leistungsvereinbarung) Personalkosten. Zielgruppen: Schutz vor Gewalt suchende Frauen 
und Kinder 530.450 € 530.450 € 530.450 € keine
150 0503 Frauenhaus und Beratung e.V. Zuschuss zu ad-hoc Hotelkosten in Einzelfällen für von Gewalt 
betroffene Frauen und deren Kinder 2.000 € 2.000 € 2.000 € keine
153 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Gewaltberatung und Deeskalation 30.270 € 30.530 € 30.530 € keine
154 0503 Chance e.V. (Leistungsvereinbarung) Fachberatungsstelle Opferhilfe 32.310 € 32.610 € 32.610 € keine
161 0503
Frauenhaus und Beratung e.V., Frauen 
helfen Frauen e. V., Beratung und therapie 
für Frauen e. V.
Fonds für dolmetschergestützte Beratung 20.000 € 20.000 € 20.000 € keine
692.200 € 694.050 € 694.050 €
692.200 € 731.930 € 731.930 €
0 € 37.880 € 37.880 €
0,00% 5,46% 5,46%
10.
2021 2022 2023 befristet bis
92 0502 Träger von Flüchtlingseinrichtungen 
(Leistungsvereinbarung) Soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen 372.760 € 441.510 € 507.560 € verschieden
93 0502
Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V.  
(Leistungsvereinbarung)
Flüchtlingsberatung und -betreuung, Integrationsarbeit 186.180 € 187.970 € 187.970 € keine
94 0502
Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Psychosoziale Flüchtlingshilfe Münster, Refugio 53.390 € 53.900 € 53.900 € keine
94 0502
Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V. 
(Leistungsvereinbarung)
Trägerantrag: Erhöhung des städt. Zuschusses für Refugio um 
50.000 € ab 2022 53.390 € 103.900 € 103.900 € keine
95 0502 Vereine, Verbände und Initiativen 
(Bescheid) Haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberatung und -betreuung 58.460 € 59.030 € 59.030 € jährlich
96 0502 DRK Münster Sozialwerk gGmbH 
(Leistungsvereinbarung)
Förderung der "Ehrenamtskoordination Flüchtlingshilfe für die DRK-
Münster Wohnungssuche-Projekte" 51.400 € 0 € 0 € 31.12.2021
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Summen geplante Ansätze
Beratung und Hilfe für von Gewalt betroffene oder bedrohte Personen (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Lfd. 
Nr.
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Beratung und Hilfe für Geflüchtete (pflichtige und freiwillige Aufgabenbestandteile)
Seite 5

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021
Anlage 1
zur Vorlage V/0584/2021
2021 2022 2023 befristet bis
96 0502 DRK Münster Sozialwerk gGmbH Trägerantrag: Fortsetzung der Förderung der Wohnungssuche-
Projekts der DRK-Flüchtlingshilfe (Projekt 'Zuhause finden') ab 2022 51.400 € 52.340 € 52.340 € keine
722.190 € 742.410 € 808.460 €
722.190 € 844.750 € 910.800 €
0 € 102.340 € 102.340 €
0,00% 13,78% 12,66%
11.
2021 2022 2023 befristet bis
117 0503 Vereine und Initiativen  (Bescheide 
[Richtlinien])
Förderung im Feld Migration / Integration. Zielgruppen: Personen in 
MS mit M-Vorgeschichte 26.730 € 26.730 € 26.730 € verschie-
dene
117 0503 Kaktus Münster e.V.  (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 49.720 € 50.000 € 50.000 € keine
117 0503 Arbeitskreis International e.V. (Bescheid) Personal- und Sachkostenzuschuss 45.480 € 45.750 € 45.750 € keine
151 0530 AFAQ e.V. (Leistungsvereinbarung in 
Vorbereitung) Sachkostenzuschuss 49.680 € 59.680 € 59.680 € keine
171.610 € 182.160 € 182.160 €
12.
2021 2022 2023 befristet bis
119 0503 Alte Post Berg Fidel  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 5.430 €            5.480 €           5.480 €           keine
120 0503 Atrium e.V.  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 3.600 €            3.600 €           3.600 €           keine
121 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. 
(Leistungsvereinbarung) Förderung von Begegnungsstätten 107.250 €        98.170 €         98.170 €         keine
121 0503 Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. Trägerantrag: Anhebung des Sachkostenanteils im Zuschuss 2022-
2023 107.250 € 108.070 € 108.070 €
Erhöhung 
befristet bis 
31.12.2023
122 0503 Bewohnertreff Südviertel  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 12.760 €          12.880 €         12.880 €         keine
123 0503
Caritasverband für die Stadt Münster 
(vorm. Kinderhauser Arbeitslosen Initiative 
e.V., Leistungsvereinbarung)
Beratung und Projekte in MS-Kinderhaus-Brüningheide. Zielgruppen: 
Personen mit sozialen, erzieherischen oder bildungsbezogenen 
Bedarfen iim Wohngebiet
51.500 €          51.500 €         51.500 €         keine
123 0503 Caritasverband für die Stadt Münster Trägerantrag: Erhöhung der Miet- und Betriebskosten ab 2022 51.500 €          75.000 €         75.000 €         keine
124 0503 Südviertelbüro  (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen in MS Mitte-Süd 25.420 €          25.420 €         25.420 €         keine
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Angebote in Stadtteilen mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung, Quartiersentwicklung (überwiegend freiwillig)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte [ohne Geflüchtete] (freiwillig)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Haushaltsansatz
Summen ohne markierte Zeilen
Summen ohne markierte Zeilen
Seite 6

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021
Anlage 1
zur Vorlage V/0584/2021
2021 2022 2023 befristet bis
125 0503 Treffpunkt Waldsiedlung e.V.  (Bescheid) Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen im Wohngebiet 
Bonnenkamp/Osthuesheide 8.600 €            8.600 €           8.600 €           keine
141 0503 Start e.V., Café Trockendock  (Bescheid) Förderung von Begegnungsstätten 49.870 €          50.200 €         50.200 €         keine
155 0503 Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef 
(Bescheid) Förderung des Projekts "freiRAUM" 11.000 €          11.000 €         11.000 €         keine
156 0503 Münster-Tafel e.V. (Bescheid) Sachkostenzuschuss 10.000 €          10.000 €         -  €               31.12.2022
157 0503 Diakonie Münster e.V. 
(Leistungsvereinbarung in Vorbereitung)
Personal- und Sachkostenzuschuss. Quartiersentwicklung in Münster-
Rumphorst 180.000 €        110.000 €       110.000 €       keine
159 0503
MuM-Mehrgenerationenhaus und 
Mütterzentrum e.V.  
(Leistungsvereinbarung)
Aufgabenzuschuss. Zielgruppen: Menschen in Gievenbeck 65.000 €          97.400 €         99.800 €         keine
160 0503 Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Personal- und Sachkostenzuschuss. Quartiersentwicklung 
Aaseestadt/Pluggendorf 30.000 € 50.000 € 52.000 €         keine
0503 Caritasverband für die Stadt Münster e. V.
Trägerantrag: Übernahme der QE in Hiltrup-Ost (0,5 Stelle), 
Aufstockung der QE Aaseestadt/Pluggendorf (0,25 Stelle) jeweils 2022-
2024
30.000 € 127.500 € 129.500 €       31.12.2024
Trägerantrag: Zuschuss für die laufenden Personal- und Sachkosten 
des Quartiersprojektes Nevinghoff 2022-2024 0 € 55.220 € 55.220 €         31.12.2024
Trägerantrag: Einmalzuschuss für das Quartiersprojekt Nevinghoff 0 € 29.760 € -  €               einmalig
0503 FranKo e. V. Trägerantrag: Förderung der Vereinsangebote in Coerde ab 2022 0 € 15.000 € 15.000 €         keine
0503 ASB
Trägerantrag: Personal- und Sachkostenzuschuss 2022-2024:  
Ergänzung der sozialen Angebote in Angelmodde und  Unterstützung 
des bürgerschaftlichen Engagements
0 € 33.490 € 34.160 €         31.12.2024
0503 AWO Trägerantrag: städt. Mitfinanzierung eines Quartierstreffs in Berg 
Fidel (Peronal- und Sachkostenzuschuss) ab 2022 0 € 50.000 € 50.000 €         keine
562.451 €        536.272 €       530.673 €       
562.451 €        830.642 €       795.953 €       
0 € 294.370 € 265.280 €
0,00% 54,89% 49,99%
Summen geplante Ansätze plus beantragte Mehrbedarfe
Summen beantragte Mehrbedarfe
Beantragte Mehrbedarfe gegenüber Planansätzen in %
Summen ohne markierte Zeilen
0503 Parea gGmbH
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Seite 7

Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) sortiert nach Aufgabenfeldern
Angaben über vorgesehene Beträge und Befristungen: Haushaltsplan 2021
Anlage 1
zur Vorlage V/0584/2021
13.
2021 2022 2023 befristet bis
130 0503 Verbraucherzentrale NRW 
(Leistungsvereinbarung)
Zuwendung an die Verbraucherberatung. Zielgruppen: alle Personen 
(Konsumenten, insbes. aus MS) 187.730 € 192.990 € 204.110 € keine
187.730 € 192.990 € 204.110 €
14.
2021 2022 2023 befristet bis
126 0503
Caritasverband Münster, Sozialdienst Kath. 
Frauen, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, 
Arbeiterwohlfahrt (Leistungsvereinbarung)
Förderung ehrenamtlicher Betreuung 182.660 € 182.660 € 182.660 € keine
127 0503
Caritasverband Münster, Sozialdienst Kath. 
Frauen, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, 
Arbeiterwohlfahrt  (Bescheid)
Förderung der Beratung von ehrenamtlichen Bevollmächtigten 32.030 € 32.030 € 32.030 € keine
214.690 € 214.690 € 214.690 €
6.946.701 € 6.857.652 € 6.892.443 €
Verbraucherberatung (überwiegend freiwillig)
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Summen ohne markierte Zeilen
Ehrenamtliche Betreuung (überwiegend freiwillig)
Summen aller Zuschüsse ohne markierte Zeilen
Lfd. 
Nr.
Produkt-
gruppe Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung
Haushaltsansatz
Seite 8

Anlage 2

8810 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage V/0548/2021
Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand
2022 2023 2024 *2025
0.A Maria Salinas, 
Dr. Kajo 
Schukalla, 
Josephine 
Kronfli
2021-
00210 31.8.21 31.8.21 nein
Haus der 
Kulturen/Eine-Welt-
Haus HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 27.500 0 0 0 
Differenz 27.500 0 0 0 
0.B Bischof-
Hermann-
Stiftung
2021-
00140 18.6.21 18.6.21 ja
Europa.Brücke.Mün
ster plus HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 139.072 0 0 0 
Differenz 139.072 0 0 0 
166.572 0 0 0 
1. Verein zur 
Förderung der 
Bewährungs-
hilfe Münster 30.6.21 1.7.21 ja Projekt Emshof HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 88.710 88.710 88.710 88.710 
Differenz 88.710 88.710 88.710 88.710 
88.710 88.710 88.710 88.710 
2. GGUA
an Verw. 27.5.21 5.7.21 ja
Refugio, 
psychosoziale 
Flüchtlingshilfe HHPlan 2021 53.900 53.900 53.900 53.900 
beantragt 103.900 103.900 103.900 103.900 
Differenz 50.000 50.000 50.000 50.000 
3. DRK Münster 
Sozialwerk 
gGmbH an Verw. 30.6.21 1.7.21 ja
Projekt "Zuhause 
finden" HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 52.340 52.340 52.340 52.340 
Differenz 52.340 52.340 52.340 52.340 
102.340 102.340 102.340 102.340 
Anhebung der Sockelfinanzierung um 50.000 
€/Jahr
Förderung (€)
*Planansätze 
wie 2024
Fortsetzung der Finanzierung über vier Jahre 
ab 2022 und Anhebung des Zuschusses 
PG 0501: ∑ beantragte Mehrbedarfe 
PG 0116: ∑ beantragte Mehrbedarfe
einm. Zuschuss für die Weiterentwicklung des 
Projekts von 27.500 €
Zuschussvon 139.072 € für die Teit vom 1.7. 
bis 31.12.2022 
Fortführung und Erhöhung der Förderung ab 
2022
PG 0502: ∑ beantragte Mehrbedarfe

Anlage 2
zur Vorlage V/0548/2021
Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand
2022 2023 2024 *2025
Förderung (€)
*Planansätze 
wie 2024
4. Caritasverband 2021-00162 28.6.21 ja Schuldnerberatung HHPlan 2021 43.450 43.450 43.450 43.450 
beantragt 152.720 154.910 157.140 43.450 
5. SKF 2021-00155 28.6.21 1.7.21 ja HHPlan 2021 16.170 16.170 16.170 16.170 
beantragt 54.050 54.050 54.050 54.050 
Differenz 37.880 37.880 37.880 37.880 
6. BGZ 
Kinderhaus 2021-00158 30.6.21 2.7.21 ja
institutionelle 
Förderung HH-Planentwurf 98.170 98.170 98.170 98.170 
beantragt 108.070 108.070 98.170 98.170 
Differenz 9.900 9.900 0 0 
7. Caritasverband
2021-00164 28.6.21 1.7.21 ja
Beratungsangebot 
Josef-Beckmann-
Str. 5 HHPlan 2021 51.500 51.500 51.500 51.500 
beantragt 75.000 75.000 75.000 75.000 
Differenz 23.500 23.500 23.500 23.500 
8. Caritasverb., 
Diakonie 2021-00165 2.7.21 2.7.21 ja Bahnhofsmission HHPlan 2021 74.450 74.450 74.450 74.450 
beantragt 108.450 108.450 108.450 108.450 
Differenz 34.000 34.000 34.000 34.000 
9a. Caritasverband
2021-00163 28.6.21 1.7.21 ja
stadtteilorient. soz. 
Arbeit 
(Angelmodde) HHPlan 2021 253.240 253.240 253.240 253.240 
beantragt 308.810 309.920 311.060 253.240 
Differenz 55.570 56.680 57.820 0 
9b. Caritasverband 2021-00163 28.6.21 1.7.21 ja Quartiersentwicklung HHPlan 2021 50.000 52.000 54.000 54.000 
beantragt 127.040 129.580 132.170 54.000 
Differenz 77.040 77.580 78.170 0 
10. Diakonie
2021-00144 25.6.21 25.6.21 ja
stadtteilorient. soz. 
Arbeit HHPlan 2021 90.350 90.350 90.350 90.350 
beantragt 183.270 186.060 188.930 188.930 
Differenz 92.920 95.710 98.580 98.580 
Fortsetzung des Projekts 'ehrenamtliche 
Schuldnerberatung' (0,25 VZÄ) und 
Aufstockung der Schuldner- u. Inso-Beratung 
um 1,0 VZÄ für 3 Jahre
Fachberatungsstelle 
häusl. Gewalt
Erhöhung des Personal- und 
Sachkostenzuschusses
Anhebung des Sachkostenanteils
Anhebung des Miet- und 
Betriebskostenzuschusses
Anhebung des Zuschusses
zusätzliche Personal- und Sachkosten (0,5 
VZÄ) für Angelmodde für drei Jahre
Übernahme der QE in Hiltrup-Ost (0,5 Stelle), 
Aufstockung der QE Aaseestadt/Pluggendorf 
(0,25 Stelle) für drei Jahre
Erhöhung d. Stellenanteile f. d. stadtteilorient 
soz. Arbeit um 1,0 auf 1,8 VZÄ
Differenz 109.270 111.460 113.690 0

Anlage 2
zur Vorlage V/0548/2021
Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand
2022 2023 2024 *2025
Förderung (€)
*Planansätze 
wie 2024
11. Konkret 
Consult Ruhr 
gGmbH 2021-00145 29.6.21 30.6.21 ja
Starke Pflege in 
Münster, Pflege-
modellregion 2.0 HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 58.750 58.750 0 0 
Differenz 58.750 58.750 0 0 
12. Parea gGmbH
2021-00131 18.6.21 18.6.21 ja
Quartiersprojekt 
Nevinghoff HH-Planentwurf 0 0 0 0 
beantragt 84.980 55.220 55.220 0 
Differenz 84.980 55.220 55.220 0 
13.
2021-00156 23.6.21 2.7.21 HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 168.990 168.990 168.990 168.990 
Differenz 168.990 168.990 168.990 168.990 
14.
2021-00157 28.6.21 2.7.21 ja
Arbeiterwohnhaus 
2.0 HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 48.800 48.800 48.800 48.800 
Differenz 48.800 48.800 48.800 48.800 
15. FranKo e. V.
2021-00138 22.6.21 24.6.21 ja
Angebote des 
Vereins HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 15.000 15.000 15.000 15.000 
Differenz 15.000 15.000 15.000 15.000 
16. Caritasverband
2021-00161 28.6.21 2.7.21 ja
Beratungsangebot f. 
ehem. Bewohner/-
innen der SKM 
gGmbH HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 20.990 20.990 20.990 0 
Differenz 20.990 20.990 20.990 0 
17. ASB
2021-00176 2.7.21 2.7.21 ja
Ergänzung der 
sozialen Angebote 
in Angelmodde und  
Unterstützung des 
bürgerschaftlichen 
Engagements HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 33.490 34.160 34.850 0 
Differenz 33.490 34.160 34.850 0 
Fortsetzung und Anhebung der städt. 
Förderung 2022 bis 2023
Einrichtung der Quartiersbegegnungsstätte 
(2022), lfd. Förderung 2022 bis 2024
Bischof-
Hermann-
Stiftung
ja
Angebote im 
HuK-Gebäude
Personalaufstockung zur Erweiterung der 
Öffnungszeiten (66.400 €), Einstellung einer 
Krankenpflegefachkraft (34.590 €)
Bischof-
Hermann-
Stiftung Personalkostenzuschuss und Überlassung 
von Räumen (F.-Ebert-Str. 1)
jährlicher Zuschuss ab 2022
Personal- und Sachkostenförderung 2022-
2024
Personal- und Sachkostenzuschuss 2022-
2024

Anlage 2
zur Vorlage V/0548/2021
Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand
2022 2023 2024 *2025
Förderung (€)
*Planansätze 
wie 2024
18. ASB
2021-00177 2.7.21 2.7.21 ja
Weiterführung des 
Tagesaufenthaltes 
für obdach- und 
wohnungslose 
Menschen HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 227.530 227.530 132.730 0 
Differenz 227.530 227.530 132.730 0 
19 AWO
2021-00xxx 20.7.21 20.7.21
Fristverlän-
gerung 
zuvor 
eingeräumt
Betrieb eines 
Quartierstreffs in 
Berg Fidel HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 50.000 50.000 50.000 50.000 
Differenz 50.000 50.000 50.000 50.000 
1.148.610 1.126.150 970.220 476.750 
1.250.950 1.228.490 1.072.560 579.090 
20 Krisenhilfe 
Münster
2021-00175 5.7.21 5.7.21 ja
Angebote der 
Krisenhilfe: 
Suizidprävention für 
Jugendliche/junge 
Erwachsene HHPlan 2021 116.460 116.460 116.460 116.460 
beantragt 156.460 156.460 156.460 156.460 
Differenz 40.000 40.000 40.000 40.000 
21 AidsHilfe 
Münster
2021-00xxx 1.7.21 2.7.21 ja
Prävention u. 
Betreuung von Aids-
Betroffenen HHPlan 2021 172.010 172.010 172.010 172.010 
beantragt 211.000 211.000 211.000 211.000 
Differenz 38.990 38.990 38.990 38.990 
22 ASB
2021-00xxx 2.7.21 6.7.21 ja
Hebammenzentrale
HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 30.540 30.540 30.540 30.540 
Differenz 30.540 30.540 30.540 30.540 
Personalkostenzuschuss 08/2021-07/2024 
und Bereitstellung von Räumlichkeiten; 
Finanzierunsbedarf 2021: 94.800 €
städt. Zuschuss (Mitfinanzierung) ab 2022
∑ beantragte Mehrbedarfe PGen 0502 und 0503: 
Erhöhung des Zuschusses zur Finanzierung 
einer 0,5 Stelle
Erhöhung des Zuschusses ab 2022
Fortsetzung der Förderung ab 2022
PG 0503: ∑ beantragte Mehrbedarfe

Anlage 2
zur Vorlage V/0548/2021
Nr. Antragsteller Anreg-Nr. Datum Eingang fristgerecht Gegenstand
2022 2023 2024 *2025
Förderung (€)
*Planansätze 
wie 2024
23 Ev. Frauenhilfe 
in Westfalen 2021-00180 15.7.21 16.7.21 nein
Prostituiertenbera-
tungsstelle "Tamar" HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 35.050 35.990 35.990 35.990 
Differenz 35.050 35.990 35.990 35.990 
24 Projekt 
Marischa 2021-00197 1.7.21 2.7.21 ja
Streetwork-Projekt 
Marischa HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 34.540 34.540 0 0 
Differenz 34.540 34.540 0 0 
25 Projekt 
Marischa 2021-00184 1.7.21 2.7.21 ja
Streetwork-Projekt 
Marischa HH Plan 2021 0 0 0 0 
zusätzliche Personal- und Sachkosten 0,5 beantragt 38.510 38.510 0 0 
VZÄ ab 2022 Differenz 38.510 38.510 0 0 
26
Kinderneurolo-
gie-Hilfe 2021-00119 2.6.21 7.6.21 ja
Angebote der Kin-
derneurologie-Hilfe HHPlan 2021 0 0 0 0 
beantragt 30.000 30.000 30.000 30.000 
Differenz 30.000 30.000 30.000 30.000 
247.630 248.570 175.520 175.520 
1.753.862 1.565.770 1.336.790 843.320 
Personal- und Sachkostenzuschuss ab 2022
PG 0701: ∑ beantragte Mehrbedarfe 
alle Produktgruppen: ∑ beantragte Mehrbedarfe 
Fortsetzung und Anhebung der Förderung ab 
2022
Verlängerung der Teilzeitstelle (0,5 VZÄ) und 
Sachkostenmittel für zwei Jahre. - Bei 
Stellenmehrung: Empfehlung an APDOSO; 
falls Sachkosten: Veranschl. in Zeile 16 des 
Teilergebnisplans.

Berichtsvorlage

10475 Zeichen

V/0584/2021
V/0584/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASGVAf; Vorbereitung
der Beratung von Anträgen zum Haushalt 2022
Beratungsfolge
26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
1. Inhaltsskizze und Beschlusslage
Mit dieser Vorlage vermittelt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Überblicksinformationen für die
Haushaltsplanberatungen 2022 über
 die Antragslage zum Haushalt 2022,
 die gegenwärtige und im kommenden Jahr vorgesehene städtische Förderung freier Träger im
Sektor Soziale Sicherung (Produktgruppen 0502 [Sicherung des Lebensunterhalts] und 0503
[Sicherung besonderer sozialer Bedarfe]) sowie
 die Entwicklung der Zuschussbudgets der beiden Produktgruppen 0502 und 0503 in den
vergangenen Jahren.
Beigefügt sind außerdem Kurzbewertungen aller vom ASGVAf zu beratenden Haushaltsanträge,
die der Verwaltung Anfang August d. J. vorgelegen haben.
Auftragsgrundlage ist der Beschluss des vormaligen Ausschusses für Soziales, Stiftungen,
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vom 29.04.2015 zur Vorlage V/0268/2015,
die Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen zu konkretisieren (Eingangsfrist für Etatanträge
und Anfertigung standardisierter Kurzbewertungen der Förderanliegen im Vorfeld der
Haushaltsplanberatungen).
2. Antragslage
2.1 Vorliegende Anträge zu den Produktgruppen 0501, 0502, 0503 und 0701
Sozialamt
29.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Treutler
T elefon:492-5026
Treutler@stadt-muenster.de

- 3 -
V/0584/2021
Am 02.08.2021 lagen der Verwaltung insgesamt 26 Anträge Dritter zum Haushalt 2022 vor, die die
Beratungskompetenz des Ausschusses betreffen (Produktgruppen 0501, 0502, 0503 und 0701).
Die Summe der für 2022 beantragten Mehrbedarfe aller Anträge beläuft sich auf gut 1,55 Mio. €.
2.2 Anträge zu den Produktgruppen 0502 und 0503
Von den (26) Anträgen beziehen sich 18 auf die Budgets der Produktgruppen 0502 und 0503
(Sozialamt); davon richtet sich ein T eilanliegeneines Antrags auf eine einmalige Förderung. Die
Antragsanliegen beziehen sich jeweils zur Hälfte auf Anhebungen bzw. Erweiterungen bereits
vorgesehener Zuschüsse und auf Erstanträge. Ebenfalls neun Anträge regen eine erhöhte oder
erstmalige Förderung auf unbestimmte Zeit an, während die übrigen ihr Anliegen mit einer
Förderfrist von bis zu drei Jahren verbinden. Das für 2022 beantragte zusätzliche
Zuschussvolumen (Neuförderungen und Ansatzerhöhungen) aller 18 Anträge beträgt zusammen
1.250.950 €; würden alle Anträge aufgegriffen, stiege der Ansatz für 2022 gegenüber der im
Haushaltsplan 2021 für das kommende Jahr vorgesehenen Summe1 um 18,25 %.
2.3 Zuschussbudget des Sozialamts: Entwicklung und Ausblick
Vergleich 2021 und 2022
Im Haushaltsjahr 2021 belief sich die Summe aller Zuschussansätze im Budget des Sozialamts auf
5.421.920 €; für das Jahr 2022 sieht der Haushaltsplan 2021 einen Gesamtbetrag von 5.264.120 €
vor2. Der gegenüber 2021 geringere Betrag für 2022 (-157.800 €; ≙ -2,91 %) lässt sich auf bis zum
31.12.2021 befristete Förderungen bzw. Zuschussanhebungen und auf 2021 einmalig
bereitgestellte Zuschüsse zurückführen, deren Minderaufwendungen Mehraufwendungen bei
anderen Zuschussansätzen überwiegen.
Aufwendungen durch dynamisierte Anpassung der Personalkostenanteile
In den besagten Mehraufwendungen sind 25.820 € enthalten, die der Erhöhung der
Personalkostenanteile in den Zuschüssen um 1,06 % entsprechen. Aufgrund des Ratsbeschlusses
vom 13.02.2019 zur Vorlage V/0070/2019 sind die Personalkostenanteile in Zuschüssen aus dem
Budget des Sozialamts jährlich nach Maßgabe der T arifanpassung im öffentlichen Dienst/TVöD
fortzuschreiben. Lassen sich die Personalkosten- und Sachkostenanteile eines Zuschusses nicht
eindeutig bestimmen3, gilt für die Bestimmung der Basisbeträge ein Verhältnis von 90 % Personal-
und 10 % Sachkosten. Der Anpassungsfaktor entspricht der im jeweiligen Vorjahr wirksam
gewordenen T ariferhöhung.
Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans 2021 hat das Sozialamt auf den für die
Personalkostenanpassung 2021 maßgeblichen Faktor (1,06 %) auch für die Bemessung der
Planansätze 2022 zurückgegriffen; denn neue T arifergebnisse im öffentlichen Dienst waren im
Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2021 nicht verfügbar. Die im Rahmen der Aufstellung des
Haushaltsplans 2022 angemeldeten Zuschussansätze entsprechen den im Haushaltsplan 2021 für
2022 ausgewiesenen Jahreswerten. Die T arifparteienhaben sich Ende 2020 geeinigt, die Entgelte
ab 01.04.2021 um 1,4 % zu erhöhen; ab 01.04.2022 ist eine weitere Erhöhung um 1,8 %
vorgesehen. Damit fehlt für die Personalkostenanteile der im Haushaltsplanentwurf 2022 für das
kommende Jahr vorgesehenen Zuschüsse noch ein Restbetrag von 8.280 € (0,34 %). Gleiches gilt
für zwei Zuschussansätze, die im Jahr 2022 noch keine Personalkostenanpassung aufweisen
(Mehrbedarf: 8.430 €). Um die Personalkostenanteile bei allen Zuschüssen im Budget des
1 Summe aller im Zuschussbericht ausgewiesenen Ansätze (Produktgruppen 0502 und 0503).
2 Ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante Pflegeeinrichtungen und ohne Zuschüsse an Träger
von Flüchtlingseinrichtungen (soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen).
3 Das trifft vor allem auf einzelne Förderbeziehungen mit Trägern zu, die neben dem städtischen
Zuschuss Drittmittel für denselben Zweck erhalten oder Eigenmittel in nennenswertem Umfang
beisteuern.

- 3 -
V/0584/2021
Sozialamts im Haushaltsjahr 2022 nach Maßgabe des besagten Ratsbeschlusses fortzuschreiben,
fehlen damit insgesamt 16.710 €.
Entwicklung 2011 bis 2021
Mit gut 5,42 Mio. € im Jahr 2021 hat das Volumen der Zuschüsse an Dritte aus vom Sozialamt
bewirtschafteten Mitteln4 gegenüber 2011 (knapp 3,25 Mio. €) um gut 2,17 Mio. € (+ 66,85 %)
zugenommen. Die mittlere jährliche Wachstumsrate beträgt in dem Zeitraum 5,25 %5.
Die folgende Darstellung gibt die Zuschussentwicklung von 2011 bis 2021 der Produktgruppen
0502 und 0503 wieder (absolute Werte, ohne Investitionskostenzuschüsse für ambulante
Pflegedienste und ohne Zuschüsse für Flüchtlingsunterkünfte):
Zuschussentwicklung 2011 bis 2021 (Produktgruppen PG 0502 und 0503)6
3. Zu den Anlagen
3.1 Zuschüsse (Budget des Sozialamts) – Anlage 1
Wie zum Haushalt 2021 präsentiert die Verwaltung auch mit diesem Bericht eine nach
Aufgabenfeldern sortierte Übersicht aller Zuschüsse an Dritte, die aus dem Budget des Amts 50
aufgebracht werden (Anlage 1). Die Übersicht weist die Zuschussansätze im Haushaltsjahr 2021
sowie die im Haushaltsplan 2021 für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehenen Ansätze aus,
informiert über die Art der Bewilligung (Bescheid oder Vereinbarung) und gibt ausdrücklich
befristete7 Förderungen an. Die Anträge zum Haushalt 2022 sind in der Übersicht markiert. Die
Überschriften enthalten Hinweise zur (rechtlichen) Pflichtigkeit des Aufgabenfelds
4 s. Fußnote 2.
5 Zunahme 2010-2020: 58,25 %, mittlere jährliche Wachstumsrate 2010-2020: 4,7 % (Vorlage
V/0108/2021).
6 s. Fußnote 2.
7 Aufgeführte Fristen gem. Haushaltsplan 2021. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.06.2021 zur
Vorlage V/0378/2021) sind in Zukunft grundsätzlich alle Zuschussgewährungen zu befristen (max.
Zeitraum: 10 Jahre). Ausnahmen beschränken sich auf Förderungen beziehen, die dauerhaft zu leisten
die Stadt dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich verpflichtet ist.

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V/0584/2021
(Zeilennummern laut Haushaltsplan 2021).
Alle bestehenden Förderbeziehungen mit Dritten im Aufgabenbereich Soziales beruhen auf
Entscheidungen des Rates, überwiegend auf Ratsentscheidungen zum Haushalt.
3.2 Übersicht über die Anträge Dritter zum Haushaltsjahr 2022 (Produktgruppen 0501, 0503,
0503 und 0701) – Anlage 2
Die Liste bezeichnet die Anträge mit Angaben zu den Einzelanliegen nach der Reihenfolge des
Zuschussberichts im Haushaltsplan 2021 innerhalb der betreffenden Produktgruppe.
3.3 Kurzbewertungen der Anträge – Anlage 3
Die Anlage enthält für jeden Einzelantrag eine standardisierte Bewertung unter fachlich-
inhaltlichen und kalkulatorischen Gesichtspunkten.
3.4 Information der Träger – Anlage 4
Die Anlage umfasst die an alle Träger, die 2021 einen Zuschuss aus dem Budget des Sozialamts
erhalten, versandte Information, Anträge zum Haushalt 2022 betreffend.
4. Weiteres Verfahren, genereller Hinweis zur Finanzierbarkeit
Die Zusammenstellung der kommentierten Anträge zum Haushalt 2022, die der Ausschuss für
Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu beraten hat, haben die Mitglieder
bis Anfang Oktober 2021 erhalten.
5. Stellungnahme des Finanzdezernats
Die kontinuierlich steigende Anzahl, insbesondere aber das Volumen der Zuschüsse wird
perspektivisch bei Fortsetzung der bisherigen Entwicklung eine kaum noch tragbare Gefährdung der
finanziellen Handlungsfähigkeit bedeuten.
Wie in Anlage 2 dieser Berichtsvorlage dargestellt, entstünden bei einem positiven Beschluss über
alle neuen oder erweiterten Anträge Belastungen im Ergebnisplan des städt. Haushalts über die Jahre
2022 bis 2025 von rund 5,5 Mio. Euro. Diese Belastungen wären in vollem Umfang zusätzlich, das
heißt, sie sind bisher im Haushalt 2022 bis 2025 nicht enthalten und führten zu einem weiteren
Verzehr des Eigenkapitals. Der Abstand, ab dem die Grenze zur pflichtigen Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes überschritten ist, liegt in den Jahren 2022 bis 2025 gerade einmal bei
10,7 Mio. Euro. Bei Beschluss über alle Anträge allein aus dieser Vorlage würde der Abstand zur
Haushaltssicherung bereits mehr als halbiert. Dieser Spielraum ist nicht gegeben, Mehraufwendungen
durch Zuschusserhöhungen bzw. Neubeantragungen müssen daher zwingend an anderer Stelle im
Haushalt durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge kompensiert werden.
Zur Verdeutlichung der gesamtstädtischen Dimension greift die Berichtsvorlage V/0699/2021 die
Entwicklung der Zuschüsse, deren finanzielle Bedeutung über die letzten Jahre und verschiedene
Aspekte des Zuschusswesens wie der Veranschlagung im Haushaltsplanentwurf, dem Umgang mit
Dynamisierungen und dem Umsetzungsstand beim Thema Befristungen auf.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin

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V/0584/2021
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Zuschüsse (Produktgruppen 0502 und 0503) nach Aufgabenfeldern
Anlage 2: Überblick Anträge zum Haushalt 2022
Anlage 3: Kurzbewertungen der Anträge
Anlage 4: Information an Träger zur Abgabe von Anträgen

Beratungsverlauf (1)

30.11.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Hafenstraße 8
  • Achtermannstraße
  • Bonnenkamp
  • An der Clemenskirche
  • Windthorststraße 7
  • Josef-Beckmann-Straße 5
  • Brüningheide
  • Kinderhaus 2021
  • Pluggendorf 30
  • Nevinghoff 2022

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Details

Aktenzeichen
V/0584/2021
Typ
Vorlagen
Datum
08.10.2021
Erstellt
03.08.2021 09:58