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Widmung von Teilstücken der Mozartstraße in Köln-Rodenkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4149/2018 vom 14.12.2018

Stand: Am 28.01.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 4149/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung von Teilstücken der Mozartstraße in Köln-Rodenkirchen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Teilstücke der Mozartstraße (Gemarkung Ron- dorf-Land, Flur 18, Flurstücke 323, 325, 327, 329, 331,363, 365, (T)367, 371, 372, 373, 374) in Köln- Rodenkirchen als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wege- gesetz NRW (StrWG) zu widmen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Mozartstraße wurde bereits am 17.07.1970 gewidmet. Teilstücke der Mozartstraße wurden erst nach dem Ausbau erworben und sind bislang nicht förmlich gewidmet. Die Flächen sind endgültig ausgebaut. Mit der Widmung werden die Flächen zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wegegeset- zes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaubehörde und Stra- ßenbaulastträger gestellt. Anlage: Widmungsplan
  • Widmungsplan Mozartstraße

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    80m6040200 Mittelpunkt: [359971,5638466] 1:2000 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 21.11.2018

Beratungsverlauf

  1. 28.01.2019

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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