2144/2018
Sachstand der Planung zu den Sportflächen des Jean-Löring-Sportparks im Rahmen des Projektes Parkstadt Süd; Anfrage SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln; AN/1010/2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2271 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/0 thur ma Vorlagen-Nummer 05.07.2018 2144/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Sportausschuss 18.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 19.06.2018 betreffend Sachstand der Planung zu den Sportflächen des Jean-Löring-Sportparks im Rahmen des Projektes Parkstadt Süd AN/1010/2018 Text der Anfrage: Die Flächen des Jean-Löring-Sportparks sind nicht Bestandteil der integrierten Planung Parkstadt Süd. Die integrierte Planung Parkstadt Süd, wie sie aktuell mit der Vorlage 1250/2018 in die politische Beratung eingebracht wird, befasst sich mit dem städtebaulichen Entwurf der zukünftig zu bebauen- den Flächen. Die Planung für den Inneren Grüngürtel und somit auch für den Jean-Löring-Sportpark erfolgt aufgrund anderer Aufgabenschwerpunkte in einem separaten Verfahren. 1. Wie wird das Thema Ausbau des Jean-Löring Sportsparks in Zusammenarbeit mit der Uni Köln im Rahmen des Projektes Parkstadt Süd vorangetrieben? Wie ist insbesondere die aktuelle Planung für den Neubau der maroden Sporthalle? 2. Zwischen den beteiligten Akteuren wurde 2017 beschlossen, eine genaue Vermessung des Sportparks in Auftrag zu geben. Hierdurch sollte unter anderem sichergestellt werden, dass das Areal die Anzahl von 4 Fußballplätzen mit ausreichenden Maßen aufnehmen kann. Gibt es hierzu bereits Resultate? Stellungnahme der Verwaltung: zu 1. Zur Abstimmung der Gesamtkonzeption wie auch von Einzelthemen, wie Neubau der Mehrfachsport- halle, Stellplatznachweise, diverse Nutzeranforderungen ist die Verwaltung mit allen Beteiligten (Nut- zern, Eigentümer, Universität zu Köln) in einem konstruktiven Dialog. zu 2. Die Vermessung des Sportparks wurde vereinbarungsgemäß durchgeführt. Der planerische Abgleich der zur Verfügung stehenden Flächen mit den erforderlichen Spielfeldgrößen, der Fläche für die Sporthalle sowie Erschließungs- und Rettungswege liegt noch nicht vor. Sowie die Ergebnisse vorlie- gen, wird die Verwaltung diese den politischen Gremien vorstellen. 2 Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2144/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.07.2018
- Erstellt
- 22.06.2018 08:50