AN/1022/2024
Änderungsantrag zur Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel TOP 10.18
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Linke Änderungsantrag nach § 13
3573 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.06.2024 AN/1022/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat Änderungsantrag zur Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel TOP 10.18 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP Ö 10.18 „Haushaltsplan- Entwurf 2025/2026 Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 27.06.2024 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltungsvorlage ist durch folgenden Beschlusstext zu ersetzen. Der Rat beschließt die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 auf 1.763.100 € pro Jahr festzusetzen. Von diesem Gesamtbetrag entfallen auf die einzelnen Stadtbezirke die folgenden Teilbeträge: 1 Innenstadt 202.700 € 2 Rodenkirchen 184.300 € 3 Lindenthal 236.500 € 4 Ehrenfeld 182.400 € 5 Nippes 191.100 € 6 Chorweiler 146.900 € 7 Porz 188.500 € 8 Kalk 196.800 € 9 Mülheim 233.900 € Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend konkret sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich. Begründung: § 37 Abs. 3 GO NRW besagt, dass die bezirksbezogenen Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen der Stadt sowie des Umfangs der entsprechenden Anlagen und Einrichtungen fortgeschrieben werden sollen. Für die Berechnung der Mittel in Höhe von 1.763.100 € hat DIE LINKE basierend auf den Beschlüssen des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen-Nr. 2221/2016), vom 07.11.2019 (Vorlagen-Nr. 3619/2019) und vom 24.06.2021 (Vorlagen-Nr. 1763/2021) folgendes zugrunde gelegt: je Bezirk einen Sockelbetrag in Höhe von 38.600 € je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,30 € die Statistik der mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldeten Einwohner*innen zum 31.12.2023 für den Sockelbetrag die Inflationsraten von 2016 bis 2024 und für den Kopfbetrag die Inflationsraten von 2019 bis 2024. Danach ergibt sich für die Haushaltsjahre 2025/2026 die folgende Aufteilung auf die einzelnen Stadtbezirke: Bezirk Einwoh- nerinnen Kopfbetrag je Einwoh- nerin Anteil der Einwoh- nerinnen Sockel- betrag je Bezirk Gesamt- betrag aufgerundet 1 Innenstadt 126.253 1,30 € 164.129 € 38.600 € 202.729 € 202.700 € 2 Rodenkirchen 112.056 1,30 € 145.673 € 38.600 € 184.273 € 184.300 € 3 Lindenthal 152.214 1,30 € 197.878 € 38.600 € 236.478 € 236.500 € 4 Ehrenfeld 110.589 1,30 € 143.766 € 38.600 € 182.366 € 182.400 € 5 Nippes 117.339 1,30 € 152.541 € 38.600 € 191.141 € 191.100 € 6 Chorweiler 83.273 1,30 € 108.255 € 38.600 € 146.855 € 146.900 € 7 Porz 115.324 1,30 € 149.921 € 38.600 € 188.521 € 188.500 € 8 Kalk 121.718 1,30 € 158.233 € 38.600 € 196.833 € 196.800 € 9 Mülheim 150.198 1,30 € 195.257 € 38.600 € 233.857 € 233.900 € Summe 1.088.964 1.415.653 € 1.763.053 € 1.763.100 € Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1022/2024
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 27.06.2024
- Erstellt
- 27.06.2024 10:30