2690/2023/1
Änderung der Satzungen der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose Personen
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Anlage 4 Gebührenvergleichsübersicht 2024
11032 Zeichen
Anlage 4/OH Veränderung Gesamtgebühr Einrichtungen Nutzfläche Grundgebühr bisherige Satzung Grundkosten- gebühr Beschluss- vorschlag Heizkostengebühr bisherige Satzung Heizkostengebühr Beschluss- vorschlag Gesamtgebühr bisherige Satzung Gesamtgebühr Beschluss- vorschlag BV u. bisherige Gebühr: Differenz je Monat Am Rolshover Hof 22 2.428,00 qm 6,90 € 7,70 € - € - € 6,90 € 7,70 € 0,80 € Auf dem Ginsterberg 2 1.105,25 qm 6,52 € 7,40 € 0,59 € 2,00 € 7,11 € 9,40 € 2,29 € Auf dem Ginsterberg 6-34 1.524,00 qm 6,15 € 7,00 € - € - € 6,15 € 7,00 € 0,85 € Berg. Gladbacher Str. 145 279,22 qm 10,25 € 11,40 € 1,51 € 2,00 € 11,76 € 13,40 € 1,64 € Berg. Gladbacher Str. 161 216,55 qm 5,26 € 6,10 € - € - € 5,26 € 6,10 € 0,84 € Berg. Gladbacher Str. 972 223,49 qm 5,26 € 6,10 € - € - € 5,26 € 6,10 € 0,84 € Brühler Str. 267 - 269, PWH 675,74 qm 10,30 € 11,60 € - € - € 10,30 € 11,60 € 1,30 € Buchholzstr. 16, 18 1.493,38 qm 5,83 € 6,70 € - € - € 5,83 € 6,70 € 0,87 € Burgenlandstr. 3 1.385,05 qm 5,83 € 6,70 € - € - € 5,83 € 6,70 € 0,87 € Burgenlandstr. 5-7 2.193,00 qm 5,83 € 6,70 € - € - € 5,83 € 6,70 € 0,87 € Dellbrücker Str. 34 1.360,67 qm 5,26 € 6,10 € - € - € 5,26 € 6,10 € 0,84 € Escher Str. 154 629,28 qm 4,55 € 5,20 € - € - € 4,55 € 5,20 € 0,65 € Escher Str. 304 665,97 qm 4,55 € 5,20 € - € - € 4,55 € 5,20 € 0,65 € Flemingstr. 1 1.515,23 qm 5,11 € 5,90 € - € - € 5,11 € 5,90 € 0,79 € Flemingstr. 3 1.533,48 qm 5,83 € 6,70 € - € - € 5,83 € 6,70 € 0,87 € Flemingstr. 8-36 5.468,51 qm 8,15 € 9,30 € 1,80 € 2,00 € 9,95 € 11,30 € 1,35 € Flittarder Hauptstr. 80 459,06 qm 9,81 € 11,10 € 0,42 € 2,00 € 10,23 € 13,10 € 2,87 € Hermann-Ehlers-Str. 17-19 1.206,41 qm 4,98 € 5,70 € 0,13 € 2,00 € 5,11 € 7,70 € 2,59 € Homarstr. 84 1.027,09 qm 5,83 € 6,70 € - € - € 5,83 € 6,70 € 0,87 € Honschaftsstr. 274 615,50 qm 8,90 € 10,10 € 1,00 € 1,00 € 9,90 € 11,10 € 1,20 € Kalscheurer Weg 2 1.006,19 qm 4,46 € 5,10 € 0,09 € 2,00 € 4,55 € 7,10 € 2,55 € Kalscheurer Weg 2 (beh.gerecht) 202,54 qm 4,46 € 5,10 € 0,09 € 2,00 € 4,55 € 7,10 € 2,55 € Keimesstr. 24 158,24 qm 8,90 € 10,10 € 1,80 € 1,80 € 10,70 € 11,90 € 1,20 € Kottenforststr. 1-5 2.932,95 qm 5,90 € 6,70 € 0,49 € 2,00 € 6,39 € 8,70 € 2,31 € Kürtenstr. 1 736,40 qm 5,83 € 6,70 € - € - € 5,83 € 6,70 € 0,87 € Lilienthalstr. 34 1.069,50 qm 4,55 € 5,20 € - € - € 4,55 € 5,20 € 0,65 € Longericher Str. 151 1.059,69 qm 5,83 € 6,70 € - € - € 5,83 € 6,70 € 0,87 € Longericher Str. 153 957,97 qm 5,26 € 6,10 € - € - € 5,26 € 6,10 € 0,84 € Max-Fremery-Str. 2 742,24 qm 5,83 € 6,70 € - € - € 5,83 € 6,70 € 0,87 € Neue Kempener Str. 215-219 2.123,12 qm 5,83 € 6,70 € - € - € 5,83 € 6,70 € 0,87 € Niehler Str. 85-87 860,29 qm 8,91 € 10,20 € 0,65 € 2,00 € 9,56 € 12,20 € 2,64 € Nürnberger Str. 25 807,03 qm 8,90 € 10,10 € 1,00 € 1,00 € 9,90 € 11,10 € 1,20 € Objektbezogene Gebühren Gebührenvergleichsübersicht Heizkostengebühr je qm/Monat Gesamtgebühr je qm/Monat Grundkostengebühr je qm/Monat Seite 1 von 2 Anlage 4/OH Veränderung Gesamtgebühr Einrichtungen Nutzfläche Grundgebühr bisherige Satzung Grundkosten- gebühr Beschluss- vorschlag Heizkostengebühr bisherige Satzung Heizkostengebühr Beschluss- vorschlag Gesamtgebühr bisherige Satzung Gesamtgebühr Beschluss- vorschlag BV u. bisherige Gebühr: Differenz je Monat Objektbezogene Gebühren Gebührenvergleichsübersicht Heizkostengebühr je qm/Monat Gesamtgebühr je qm/Monat Grundkostengebühr je qm/Monat Ostmerheimer Str. 712 150,00 qm 11,03 € 12,20 € 1,56 € 2,00 € 12,59 € 14,20 € 1,61 € Passauer Str. 2 1.419,46 qm 5,26 € 6,10 € - € - € 5,26 € 6,10 € 0,84 € Raderberger Str. 204, 204a, b, c, d 2.385,89 qm 8,90 € 10,10 € 1,80 € 1,80 € 10,70 € 11,90 € 1,20 € Rather Str. 37 2.005,35 qm 8,90 € 10,10 € 1,80 € 1,80 € 10,70 € 11,90 € 1,20 € Rathausstr. 18 222,19 qm 5,61 € 6,30 € 1,54 € 2,00 € 7,15 € 8,30 € 1,15 € Scheuermühlenstr. 63 108,00 qm 11,09 € 12,80 € - € - € 11,09 € 12,80 € 1,71 € Schmaler Wall 17 140,00 qm 8,68 € 10,00 € 1,08 € 2,00 € 9,76 € 12,00 € 2,24 € Stammheimer Deichweg 41, Whg. 36 146,83 qm 6,90 € 7,70 € - € - € 6,90 € 7,70 € 0,80 € Stammheimer Deichweg 45, Whg. 37 56,56 qm 6,90 € 7,70 € - € - € 6,90 € 7,70 € 0,80 € Steinkauler Str. 29-33a 4.238,58 qm 8,34 € 9,50 € 0,85 € 2,00 € 9,19 € 11,50 € 2,31 € Winterberger Str. 11 2.370,93 qm 9,25 € 10,50 € 1,31 € 2,00 € 10,56 € 12,50 € 1,94 € Wittener Str. 5a-c 1.392,41 qm 5,26 € 6,10 € - € - € 5,26 € 6,10 € 0,84 € Xantener Str. 72 643,60 qm 4,55 € 5,20 € - € - € 4,55 € 5,20 € 0,65 € Gesamtnutzfläche OH: 53.940,84 qm Seite 2 von 2
Anlage 1 Änderung Errichtungssatzung 2024
4365 Zeichen
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose Personen vom ________________ (Datum der Ausfertigung durch die Oberbürgermeisterin) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 05.07.2018 aufgrund der §§ 2, 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) - in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: I. Die Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose Perso- nen der Stadt Köln (ABl. Stadt Köln 2018, Nr. 29, S. 298) wird wie folgt geändert: Die in § 1 Abs. 3 Satz 1 genannte Anlage der Standorte, die Bestandteil dieser Satzung ist, wurde aktualisiert und angefügt. § 3 wird um Absatz (7) ergänzt: „(7) Im Zuge von notwendigen Räumungen, die sich aus § 10 ergeben, sind eigene einge- brachte Möbel - falls erforderlich - aus den Räumlichkeiten zu entfernen. Sollte dies durch die Bewohnenden nicht umgesetzt werden, ist die Stadt Köln berechtigt, Gegen- stände aus den Unterkünften zu entfernen und einzulagern. Durch die Bewohnenden eingebrachte Gegenstände, die aufgrund eines Ungezieferbefalls keinen Wert darstel- len, können von der Stadt Köln unmittelbar entsorgt werden.“ § 10 Abs. 3 wird um Buchstabe s) und t) ergänzt: „s) wenn im Zuge von Entwesungs- oder Reiniungsarbeiten eine Räumung aus Sicht der Stadt Köln notwendig ist. t) wenn Bewohnende in den Brand- und Katastropheneinrichtungen länger als einen Monat untergebracht sind.“ § 11 erhält folgende Fassung: „§ 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.“ Anlage zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose Personen Aktuelle Objekte Straße Ort Stadtteil Am Rolshover Hof 22 51105 Köln Poll Amsterdamer Str. 149 50735 Köln Riehl Auf dem Ginsterberg 2, 6-34 50737 Köln Weidenpesch Bergisch Gladbacher Str. 145 51065 Köln Mülheim Bergisch Gladbacher Str. 161 51065 Köln Mülheim Bergisch Gladbacher Str. 972 51069 Köln Dellbrück Brühler Str. 267 - 269 50968 Köln Raderthal Buchholzstr. 16, 18 51061 Köln Mülheim Burgenlandstr. 3 - 7 51105 Köln Humboldt-Gremberg Dellbrücker Str. 34 51067 Köln Buchheim Egonstr. 22, 40 51061 Köln Stammheim Escher Str. 154 50739 Köln Bilderstöckchen Escher Str. 304 50739 Köln Bilderstöckchen Flemingstr. 1 50735 Köln Niehl Flemingstr. 3 50735 Köln Niehl Flemingstr. 8 - 36 50735 Köln Niehl Flittarder Hauptstr. 80 51061 Köln Flittard Hermann-Ehlers-Str. 17 - 19 51109 Köln Neubrück Homarstr. 84 51107 Köln Vingst Honschaftsstr. 274 51061 Köln Höhenhaus Kalscheurer Weg 2 50969 Köln Zollstock Keimesstr. 24 50765 Köln Volkhoven/Weiler Kottenforststr. 1 - 5 50969 Köln Zollstock Kürtenstr. 1 51107 Köln Vingst Lilienthalstr. 34 51103 Köln Kalk Longericher Str. 151 50739 Köln Bilderstöckchen Longericher Str. 153 50739 Köln Bilderstöckchen Max-Fremery-Str. 2 50827 Köln Bickendorf Neue Kempener Str. 215, 217, 219 50739 Köln Mauenheim Niehler Str. 85 - 87 50733 Köln Nippes Nürnberger Str. 25 51103 Köln Höhenberg Ostmerheimer Str. 220 51109 Köln Merheim Ostmerheimer Str. 712 51109 Köln Merheim Passauer Str. 2 51103 Köln Vingst Raderberger Str. 204, 204 a - d 50968 Köln Raderberg Rathausstr. 18 51143 Köln Porz Rather Str. 37 51149 Köln Gremberghoven Scheuermühlenstr. 63 51147 Köln Wahnheide Schmaler Wall 17 50769 Köln Worringen Stammheimer Deichweg 41, Whg. 36 51061 Köln Mülheim Straße Ort Stadtteil Stammheimer Deichweg 45, Whg. 37 51061 Köln Mülheim Stammheimer Ring 151 51061 Köln Stammheim Stammheimer Ring 153 51061 Köln Stammheim Stammheimer Ring 157 51061 Köln Stammheim Steinkaulerstr. 29 - 33a 51063 Köln Mülheim Winterberger Str. 9 51109 Köln Merheim Winterberger Str. 11 51109 Köln Merheim Wittener Str. 5 a, b, c 51065 Köln Buchforst Xantener Str. 72 50733 Köln Nippes aufgegebene Objekte Straße Ort Stadtteil Geisbergstr. 47 - 49, 51, 53 50939 Köln Klettenberg Gummersbacher Str. 25 50679 Köln Deutz Kalk-Mülheimer Str. 168 51103 Köln Kalk Lüderichstr. 1 51105 Köln Humboldt/Gremberg Niehler Str. 179 50733 Köln Nippes Vogelsanger Str. 4 50672 Köln Innenstadt
Beschlussvorlage Rat
17150 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/56
V
Vorlagen-Nummer
2690/2023/1
Freigabedatum
11.03.2024 / 13.03.2024
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Änderung der Satzungen der Stadt Köln vom 18.07.2018 über die Errichtung und
Unterhaltung und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von
Einrichtungen für obdachlose Personen
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt die
1. „Ä nderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Einrich-
tungen für obdachlose Personen“ in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung
(Anlage 1) und nimmt die darin enthaltene Objektaufteilung zustimmend zur Kenntnis.
2. „Ä nderung der Satzung der St adt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inan-
spruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen“ gemäß Anlage 2 und nimmt
die Benutzungsgebühr (Anlage 3/OH), unter Berücksichtigung der durch das SBG II
bzw. XII nicht berücksichtigungsfähigen Unterkunftskosten mit Schutz des Selbstzah-
lers, zustimmend zur Kenntnis.
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 11.03.2024
Finanzausschuss 18.03.2024
Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.03.2024
Rat 21.03.2024
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2,35 Mio. € (anteilig)
Ertrag 4,3 Mio. € (anteilig)
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 01.01.2025
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 3,2 Mio. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 01.01.2025
a) Erträge 5,9 Mio. €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Zu Ziffer 1:
Die Stadt Köln ist nach den Bestimmungen des Ordnungsbehördengesetzes verpflichtet, Ein-
richtungen zur vorübergehenden Unterbringung obdachloser Personen zu errichten und zu
unterhalten.
Die Betriebsführung dieser Objekte erfolgt derzeit auf Grundlage der „Satzung der Stadt Köln
über die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose Personen“ vom
18. Juli 2018 (Amtsblatt Stadt Köln vom 25. Juli 2018, Nr. 29, S. 298).
Bedingt durch zwischenzeitlich erfolgte Errichtung und Anmietung von weiteren Objekten zur
Nutzung als Einrichtung zur vorübergehenden Unterbringung obdachloser Personen als auch
Aufgabe bisher genutzter Standorte ist es gemäß § 1 Abs. 3 der o.g. Satzung notwendig, die
Anlage 1, die Bestandteil der Satzung ist, anzupassen.
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Zu Ziffer 2
Die Einrichtungen und Wohnheime werden als öffentlich-rechtliche Einrichtungen aufgrund
der o. a. „Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für
obdachlose Personen“ (siehe Ziffer 1) geführt.
Durch die Aufnahme in die jeweilige Einrichtung wird mit den Bewohnenden ein öffentlich-
rechtliches Benutzungsverhältnis begründet. Hierfür sind von den Bewohnenden auf der
Grundlage der „Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruch-
nahme von Einrichtungen für obdachlose Personen“ vom 18. Juli 2018 Benutzungsgebühren
nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zu erheben. Diese Satzung ist
aus den genannten Gründen ebenfalls fortzuschreiben.
Aufgrund der in Ziffer 1, Absatz 3 genannten Anpassung der Objektliste ist nach § 6 Abs. 2
KAG eine Neuberechnung der Gebührenkalkulation notwendig. An der Aufteilung der Einrich-
tungen nach unterschiedlichen Objekten soll im Rahmen der vorgesehenen Änderungen fest-
gehalten werden, d.h., die Gesamtgebühr setzt sich je Objekt zusammen aus einer Grundkos-
tengebühr, die die Verbrauchsgebühr für Strom und Wasser enthält sowie der Verbrauchsge-
bühr für Heizkosten, sofern eine dieser Kostenarten nicht von den Bewohnenden selbst ge-
zahlt wird. Diese Kosten werden daher in der Gebühr separat ermittelt, um die selbstzahlen-
den Bewohnenden nicht doppelt zu belasten. Somit ist eine gerechte und genaue Gebühren-
erhebung pro Standort gewährleistet.
Die Objekte ergeben sich aus der Anlage zur Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von
Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen (Anlage
3/OH), die Gebührenübersichten ergeben sich aus der Anlage 4/OH. Die finanziellen Auswir-
kungen der neuen Satzung sind in Anlage 5/OH dargestellt.
Neben den festgelegten Gebühren der zum autonomen Wohnen verwalteten Obdachlosen-
einrichtungen werden für sogenannte projektgesteuerte Objekte oder einzelne Unterbrin-
gungsformen (z. B. möblierte Einrichtungen, Punkerprojekte) entsprechende Einheitsgebüh-
ren festgelegt. Hierbei handelt es sich um:
- ein Arbeitsprojekt für Punker in der Amsterdamer Straße,
- ein Wohn- und Arbeitsprojekt in der Winterberger Str. 9,
- die für den zivilen Katastrophenschutz durch das Amt für Wohnungswesen verwalteten Ob-
jekte Boltensternstr. 2 - 4 und Brühler Str. 267 - 269
- die in den 1950er Jahren entstandenen Einfachst-Baracken in der Siedlungsanlage Egon-
straße / Stammheimer Ring
- Projekt „Wohnen auf Zeit“ in dem durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren verwal-
tete Objekt Ostmerheimer Str. 220
Die Verwaltung schlägt vor, dass für die Festlegung der Gebühr erneut, wie bei der letzten Er-
höhung, ein Aufschlag von 15 % auf die derzeitige Grundgebühr erfolgt, der sich an den im
BGB und im Kölner Recht üblichen Mietpreissteigerungen bei privatrechtlichen Mietverhältnis-
sen orientiert.(Fußnote1).
Zwar wäre es gebührenrechtlich möglich gewesen, die Gebühr ausschließlich nach Maßgabe
des KAG festzulegen, eine kostendeckende Gebühr wäre jedoch nach Auffassung der Ver-
waltung in dieser Höhe als nicht vertretbar im Sinne des § 77 Abs. 2 Nr. 1 der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen anzusehen, da hier eine Benachteiligung gegenüber
anderen Kölner Bürger*innen vermieden werden soll. Darüber hinaus wird der Meinungsbil-
dung des Ausschusses für Soziales und Senioren aus der Sitzung vom 09.06.2016 gefolgt,
dass die betroffenen Menschen, insbesondere die Selbstzahlenden, möglichst wenig belastet
werden sollten, und für zukünftige Satzungen die finanziellen Steigerungen kontrolliert niedrig
1 Aufgrund der zum 1. Juni 2019 in Kraft getretenen Kappungsgrenzenverordnung wird die Kap-
pungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichs-
miete in 59 Gemeinden in NRW, darunter auch Köln, auf 15 % begrenzt .
4
vollzogen werden. Dem folgend hält die Verwaltung somit die Gleichbehandlung zu Kölner
Mieter*innen für sinnvoll und richtig.
Mit dieser Festlegung wird zwar eine Deckung aller anrechenbaren Kosten nicht erzielt, dafür
aber wird eine vertretbare und angemessene Gebührenanpassung erreicht. Es ist davon aus-
zugehen, dass die Personengruppe der Selbstzahlenden, die über eigenes Einkommen verfü-
gen, nicht gezwungen werden, eventuell ergänzende Transferleistungen in Anspruch zu neh-
men. Bei den Selbstzahlenden handelt es sich um Haushalte, die ihre monatliche Gebühr
ohne Inanspruchnahme von jeglichen Transferleistungen bestreiten können.
Sofern untergebrachte Personen Transferleistungen nach dem SGB XII oder SGB II beziehen,
können diese Benutzungsgebühren als Kosten der Unterkunft gegenüber den Sozialleistungs-
trägern geltend gemacht werden.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) verweist im Schreiben vom
03.06.2022 auf die Rechtsauffassung des Bundesrechnungshofs (BRH), der im Rahmen von
Gebührenforderungen nur die Aufwendungen als erstattungsfähig anerkennt, die im engeren
Sinne für Unterkunft und Heizung entstehen. Aus Sicht des BRH (VI 3 – 2018 – 0869 / Teil I)
sind Gebühren, die objektiv in keinem angemessenen Verhältnis zur Überlassung der Unter-
kunft stehen und damit dem Äquivalenzprinzip entgegenstehen, nicht angemessen.
Nach rechtlicher Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt Köln kann ein Leistungsträger die
Zahlung insoweit ganz oder teilweise verweigern, als in der Gebühr auch Kostenpositionen
enthalten sind, die als Nichtbedarfe für die Unterkunft i. S. d. § 22 SGB II gelten. Dass die ak-
tuelle Satzung zur Erhebung der Gebühren für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtun-
gen, auf der die Gebührenbescheide beruhen, rechtmäßig ist, ändert hieran nichts. Die Ge-
bührensatzung wurde auf Grundlage des § 6 KAG NRW erlassen, der eine kostendeckende
Gebühr vorsieht und steht in keinem Zusammenhang mit der bundesrechtlichen Regelung in §
22 SGB II.
Die neu berechneten Nutzungsgebühren werden darüber hinaus nur dann als Kosten der Un-
terkunft durch die Sozialleistungsträger anerkannt, soweit sie angemessen sind. Als angemes-
sen in diesem Sinne gilt, dass die zu zahlende Nutzungsgebühr die aktuell geltende
Mietobergrenze (MOG) nicht überschreitet. Wenn die zu zahlende Nutzungsgebühr die MOG
überschreitet, werden die anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft auf die für diese Be-
darfsgemeinschaft geltende MOG gekürzt.
Die Anerkennung nach MOG ist abhängig von der Personenzahl der untergebrachten Be-
darfsgemeinschaft und den ihr nach den SGB zustehenden qm-Zahlen.
Diese Kürzung ist jedoch nur als Ausnahmefall zu betrachten, da durch die moderate Erhö-
hung von 15 % in den meisten Fällen die MOG nicht erreicht wird.
Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für Personen mit ent-
sprechenden Ansprüchen in unten genannter Höhe (Fußnote 2).
Der Beschlussvorschlag sieht aufgrund der oben gemachten Darstellung vor, dass bei der
Festlegung der 15 %ig erhöhten Gebühr die Vorschriften des SGB II bzw. XII Berücksichti-
gung finden müssen und sich im Einzelfall auf eine angemessene Benutzungsgebühr verrin-
gert sowie auf die für die anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft geltende MOG gekürzt
wird.
Die Gebührenübersicht ergibt sich aus der Anlage 3/OH. Die finanziellen Auswirkungen der
neuen Satzung ergeben sich aus der Anlage 5/OH.
2 Nach § 46 Abs. 6, 7 SGB II beteiligt sich der Bund an den Leistungen für Unterkunft und Heizung ab
dem 01.01.2022 in Höhe von 62,8 v.H. Im Rahmen der Gewährung von G rundsicherung im Alter und
bei Erwerbsunfähigkeit gem. SGB XII, 4. Kapitel erstattet der Bund überdies ab dem 01.01.2014 die
entstandenen Nettoaufwendungen im Umfang von 100 v.H. Für Leistungsempfänger*innen nach dem
3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) erfolgt keine Kostenerstattung.
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Die bisherige Praxis zur Senkung der Gebühr für Bewohnende, die ihren Unterhalt durch Ar-
beitsaufnahme frei von öffentlichen Leistungen bestreiten können, findet durch die vorlie-
gende Satzungsänderung keine Anwendung mehr, da hier eine Ungleichbehandlung gegen-
über anderen Kölner Bürgerinnen und Bürgern, für die auch die Mietobergrenzen gelten, ver-
mieden werden soll. Eine weitere Senkung unter die allgemein anerkannt übliche Mietober-
grenze würde eine Benachteiligung anderer berufstätiger Personen, die die MOG entrichten
können, darstellen.
Im laufenden Verwaltungsgeschäft erfolgen neben Beratungen zu Wohngeld- bzw. SGB II-
/SGB XII-Ansprüchen ebenso Beratungen zu Wohnungsvermittlungen in den freien Woh-
nungsmarkt bzw. eines der vom Amt für Wohnungswesen verwalteten Mietvertragsobjekte für
Bewohnerparteien, die als mietvertragsfähige Vertragspartner*innen eingestuft werden.
Sollte sich zukünftig für die vorgenannten Leistungen eine Umsatzsteuerpflicht ergeben, so
gelten die in der Satzung genannten Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Finanzierung:
Die Festsetzung der Gebühr würde bei 80 % Auslastung der Objekte beim Amt für Wohnungs-
wesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der
Teilplanzeile 4, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte im Haushaltsjahr 2024 zu anteiligen Er-
trägen in Höhe von rd. 3,3 Mio. und ab 2025ff zu Erträgen von 4,5 Mio. € jährlich führen (An-
lage 5/OH).
Gleichzeitig führt dies bei einem angenommenen Prozentsatz von 70 % an Leistungsbezie-
her*innen (50 % SGB II, 20 % SGB XII, 30 % Selbstzahler*innen) zu Aufwendungen beim Amt
für Soziales, Arbeit und Senioren.
Für Bewohner*innen im Leistungsbezug nach dem SGB II entstehen beim Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0502, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, in
der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, Aufwendungen im Haushaltsjahr
2024 anteilig in Höhe von rd. 1,65 Mio. € und ab 2025ff rd. 2,3 Mio. € jährlich. Demgegenüber
werden in der gleichen Produktgruppe, in der Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Umla-
gen, im Haushaltsjahr 2024 anteilige Erträge aus der Bundesbeteiligung in Höhe von rd. 1,0
Mio. € und ab 2025ff von rd. 1,4 Mio.€ jährlich zur Refinanzierung erzielt.
Für Bewohner*innen im Leistungsbezug SGB XII entstehen beim Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren in der Produktgruppe 0501, Leistungen nach dem SGB XII, Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen, im Haushaltsjahr 2024 anteilige Aufwendungen in Höhe von rd. 0,7 Mio. €
und ab 2025 in Höhe von 0,9 Mio. € jährlich. Die Refinanzierung von SGB XII Leistungen ist
abhängig von der gewährten Leistungsart und kann daher hier nicht näher beziffert werden.
Trotz der höheren Gebühren werden weiterhin erhebliche Deckungslücken bestehen.
Dringlichkeitsbegründung
Aufgrund umfangreichen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Verwaltung war eine fristge-
rechte Einbringung der Vorlage leider nicht möglich. Die Änderung der Satzung der Stadt Köln
vom 16.01.2018 über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung Obdachloser führt zu
einer Neuordnung der Nutzungsgebühren, Steigerung der Erträge und damit zu einem höhe-
ren Beitrag zur Refinanzierung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Eine Beschlussfas-
sung in der Sitzung des Rates am 21.03.2021 ist daher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ge-
boten.
Der in der laufenden Sitzungsfolge nicht mehr erreichte Ausschuss für Soziales, Seniorinnen
und Senioren wird über den Beschluss des Rates im Nachgang informiert.
6
Anlage zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung
von Einrichtungen für obdachlose Personen
Aktuelle Objekte
Straße Ort Stadtteil
Am Rolshover Hof 22 51105 Köln Poll
Amsterdamer Str. 149 50735 Köln Riehl
Auf dem Ginsterberg 2, 6-34 50737 Köln Weidenpesch
Bergisch Gladbacher Str. 145 51065 Köln Mülheim
Bergisch Gladbacher Str. 161 51065 Köln Mülheim
Bergisch Gladbacher Str. 972 51069 Köln Dellbrück
Brühler Str. 267 - 269 50968 Köln Raderthal
Buchholzstr. 16, 18 51061 Köln Mülheim
Burgenlandstr. 3 - 7 51105 Köln Humboldt-Gremberg
Dellbrücker Str. 34 51067 Köln Buchheim
Egonstr. 22, 40 51061 Köln Stammheim
Escher Str. 154 50739 Köln Bilderstöckchen
Escher Str. 304 50739 Köln Bilderstöckchen
Flemingstr. 1 50735 Köln Niehl
Flemingstr. 3 50735 Köln Niehl
Flemingstr. 8 - 36 50735 Köln Niehl
Flittarder Hauptstr. 80 51061 Köln Flittard
Hermann-Ehlers-Str. 17 - 19 51109 Köln Neubrück
Homarstr. 84 51107 Köln Vingst
Honschaftsstr. 274 51061 Köln Höhenhaus
Kalscheurer Weg 2 50969 Köln Zollstock
Keimesstr. 24 50765 Köln Volkhoven/Weiler
Kottenforststr. 1 - 5 50969 Köln Zollstock
Kürtenstr. 1 51107 Köln Vingst
Lilienthalstr. 34 51103 Köln Kalk
Longericher Str. 151 50739 Köln Bilderstöckchen
Longericher Str. 153 50739 Köln Bilderstöckchen
Max-Fremery-Str. 2 50827 Köln Bickendorf
Neue Kempener Str. 215, 217, 219 50739 Köln Mauenheim
Niehler Str. 85 - 87 50733 Köln Nippes
Nürnberger Str. 25 51103 Köln Höhenberg
Ostmerheimer Str. 220 51109 Köln Merheim
Ostmerheimer Str. 712 51109 Köln Merheim
Passauer Str. 2 51103 Köln Vingst
Raderberger Str. 204, 204 a - d 50968 Köln Raderberg
Rathausstr. 18 51143 Köln Porz
Rather Str. 37 51149 Köln Gremberghoven
Scheuermühlenstr. 63 51147 Köln Wahnheide
Schmaler Wall 17 50769 Köln Worringen
Stammheimer Deichweg 41, Whg. 36 51061 Köln Mülheim
Stammheimer Deichweg 45, Whg. 37 51061 Köln Mülheim
Stammheimer Ring 151 51061 Köln Stammheim
Stammheimer Ring 153 51061 Köln Stammheim
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Stammheimer Ring 157 51061 Köln Stammheim
Steinkaulerstr. 29 - 33a 51063 Köln Mülheim
Winterberger Str. 9 51109 Köln Merheim
Winterberger Str. 11 51109 Köln Merheim
Wittener Str. 5 a, b, c 51065 Köln Buchforst
Xantener Str. 72 50733 Köln Nippes
aufgegebene Objekte
Straße Ort Stadtteil
Geisbergstr. 47 - 49, 51, 53 50939 Köln Klettenberg
Gummersbacher Str. 25 50679 Köln Deutz
Kalk-Mülheimer Str. 168 51103 Köln Kalk
Lüderichstr. 1 51105 Köln Humboldt/Gremberg
Niehler Str. 179 50733 Köln Nippes
Vogelsanger Str. 4 50672 Köln Innenstadt
Anlage 3 Gebühr je Einrichtung 2024
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Anlage 3/OH Einrichtungen Grundkostengebühr je qm/Monat Heizkostengebühr je qm/Monat Gesamtgebühr je qm/Monat Am Rolshover Hof 22 7,70 € - € 7,70 € Auf dem Ginsterberg 2 7,40 € 2,00 € 9,40 € Auf dem Ginsterberg 6-34 7,00 € - € 7,00 € Berg. Gladbacher Str. 145 11,40 € 2,00 € 13,40 € Berg. Gladbacher Str. 161 6,10 € - € 6,10 € Berg. Gladbacher Str. 972 6,10 € - € 6,10 € Brühler Str. 267 - 269, PWH 11,60 € - € 11,60 € Buchholzstr. 16, 18 6,70 € - € 6,70 € Burgenlandstr. 3 6,70 € - € 6,70 € Burgenlandstr. 5-7 6,70 € - € 6,70 € Dellbrücker Str. 34 6,10 € - € 6,10 € Escher Str. 154 5,20 € - € 5,20 € Escher Str. 304 5,20 € - € 5,20 € Flemingstr. 1 5,90 € - € 5,90 € Flemingstr. 3 6,70 € - € 6,70 € Flemingstr. 8-36 9,30 € 2,00 € 11,30 € Flittarder Hauptstr. 80 11,10 € 2,00 € 13,10 € Hermann-Ehlers-Str. 17-19 5,70 € 2,00 € 7,70 € Homarstr. 84 6,70 € - € 6,70 € Honschaftsstr. 274 10,10 € 1,00 € 11,10 € Kalscheurer Weg 2 5,10 € 2,00 € 7,10 € Kalscheurer Weg 2 (beh.gerecht) 5,10 € 2,00 € 7,10 € Keimesstr. 24 10,10 € 1,80 € 11,90 € Kottenforststr. 1-5 6,70 € 2,00 € 8,70 € Kürtenstr. 1 6,70 € - € 6,70 € Lilienthalstr. 34 5,20 € - € 5,20 € Longericher Str. 151 6,70 € - € 6,70 € Longericher Str. 153 6,10 € - € 6,10 € Max-Fremery-Str. 2 6,70 € - € 6,70 € Neue Kempener Str. 215-219 6,70 € - € 6,70 € Niehler Str. 85-87 10,20 € 2,00 € 12,20 € Nürnberger Str. 25 10,10 € 1,00 € 11,10 € Ostmerheimer Str. 712 12,20 € 2,00 € 14,20 € Passauer Str. 2 6,10 € - € 6,10 € Raderberger Str. 204, 204a, b, c, d 10,10 € 1,80 € 11,90 € Rather Str. 37 10,10 € 1,80 € 11,90 € Rathausstr. 18 6,30 € 2,00 € 8,30 € Scheuermühlenstr. 63 12,80 € - € 12,80 € Schmaler Wall 17 10,00 € 2,00 € 12,00 € Stammheimer Deichweg 41, Whg. 36 7,70 € - € 7,70 € Stammheimer Deichweg 45, Whg. 37 7,70 € - € 7,70 € Steinkauler Str. 29-33a 9,50 € 2,00 € 11,50 € Übersicht über die Gebühren je Einrichtung (Basis Haushaltsjahr 2021) Seite 1 von 2 Anlage 3/OH Einrichtungen Grundkostengebühr je qm/Monat Heizkostengebühr je qm/Monat Gesamtgebühr je qm/Monat Winterberger Str. 11 10,50 € 2,00 € 12,50 € Wittener Str. 5a-c 6,10 € - € 6,10 € Xantener Str. 72 5,20 € - € 5,20 € Gesamtnutzfläche OH: 53.940,84 qm Seite 2 von 2
Anlage 2 Änderung Erhebungssatzung 2024
6161 Zeichen
Anlage 2 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen vom ________________ (Datum der Ausfertigung durch die Oberbürgermeisterin) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 05.07.2018 aufgrund der §§ 2, 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) - in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: I. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen der Stadt Köln (ABl. Stadt Köln 2018, Nr. 29, S. 298) wird wie folgt geändert: § 1 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: „(3) Haushaltsangehörige können als Gesamtschuldende haftbar gemacht werden.“ § 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die Benutzungsgebühren in den Einrichtungen setzen sich zusammen aus einer Grundkostengebühr und einer Heizkostengebühr, sofern diese nicht von den Be- wohnenden selbst getragen werden.“ § 3 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die Höhe der von den Bewohnenden in der jeweiligen Einrichtung je Monat und je Quadratmeter anrechenbarer Wohnfläche zu zahlende Grundkostengebühr und die Heizkostengebühr ergibt sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Gebühren sind Nettogebühren; sofern die Leistungen der Umsatzsteuerpflicht un- terliegen, sind die Gebührensätze zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu ent- richten. (2) Im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung kann von den in § 3 Abs. 1 festgelegten Grundgebühren abgewichen werden, sobald eine Angemessenheitsgrenze über- schritten wird. Als angemessen sind regelmäßig die aktuellen Mietobergrenzen der Leistungsträ- ger maßgebend. (3) Soweit in den Einrichtungen einzelne Unterkünfte oder Wohnungen über Ausstat- tungsmerkmale verfügen, die bei der Festlegung der Grundkostengebühr gemäß Abs. 1 nicht berücksichtigt wurden, werden für die Unterkünfte oder Wohnungen die folgenden Zuschläge auf die Grundkostengebühr der Einrichtung erhoben: a) in Einrichtungen ohne Heizung 10% Zuschlag für Heizung b) in Einrichtungen mit Gemeinschafts-WC 10% Zuschlag für eigenes WC c) in Einrichtungen mit Gemeinschafts-Duschen 5% Zuschlag für eigene Dusche d) in Einrichtungen mit Einfachverglasung 5% Zuschlag f. Doppelverglasung (4) Die Benutzungsgebühr für das Projekt Amsterdamer Str. 149, 50735 Köln, beträgt 50,00 € monatlich pro Person. (5) Die Benutzungsgebühr für das Wohn- und Arbeitsprojekt in der Winterberger Str. 9 beträgt monatlich 12,50 € pro qm. (6) Die Benutzungsgebühren betragen in den Brand- und Katastrophenschutzeinrich- tungen a) Brühler Str. 267-269, 50968 Köln 11,53 EUR/qm monatlich b) Boltensternstr. 2 - 4, 50735 Köln 11,53 EUR/qm monatlich. In dieser Benutzungsgebühr sind Verpflegungs- sowie alle verbrauchsabhängigen Kosten enthalten. (7) Die Benutzungsgebühr für die Einfachst-Baracken in der Siedlungsanlage Egon- straße / Stammheimer Ring beträgt monatlich 4,10 € pro qm. (8) Die Benutzungsgebühr für das Projekt „Wohnen auf Zeit“ in der Ostmerheimer Str. 220 beträgt monatlich 12,90 € plus 0,92 € Heizkosten pro qm zzgl. einer Möb- lierungspauschale in Höhe von monatlich 33,58 € pro Unterkunft. (9) Soweit sich die Benutzung nicht auf volle Monate erstreckt, wird die monatliche Be- nutzungsgebühr bis zum Auszugstag kalendertäglich berechnet. Vorübergehende Abwesenheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Gebührenzahlung.“ § 6 erhält folgende Fassung: § 6 Inkrafttreten „Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“ Anlage zur Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Ge- bühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen Einrichtungen Grundkostengebühr je qm/Monat Heizkostengebühr je qm/Monat Gesamtgebühr je qm/Monat Am Rolshover Hof 22 7,70 € 0,00 € 7,70 € Auf dem Ginsterberg 2 7,40 € 2,00 € 9,40 € Auf dem Ginsterberg 6-34 7,00 € 0,00 € 7,00 € Berg. Gladbacher Str. 145 11,40 € 2,00 € 13,40 € Berg. Gladbacher Str. 161 6,10 € 0,00 € 6,10 € Berg. Gladbacher Str. 972 6,10 € 0,00 € 6,10 € Brühler Str. 267 – 269 (Wohnheim) 11,60 € 0,00 € 11,60 € Buchholzstr. 16, 18 6,70 € 0,00 € 6,70 € Burgenlandstr. 3 6,70 € 0,00 € 6,70 € Burgenlandstr. 5-7 6,70 € 0,00 € 6,70 € Dellbrücker Str. 34 6,10 € 0,00 € 6,10 € Escher Str. 154 5,20 € 0,00 € 5,20 € Escher Str. 304 5,20 € 0,00 € 5,20 € Flemingstr. 1 5,90 € 0,00 € 5,90 € Flemingstr. 3 6,70 € 0,00 € 6,70 € Flemingstr. 8-36 9,30 € 2,00 € 11,30 € Flittarder Hauptstr. 80 11,10 € 2,00 € 13,10 € Hermann-Ehlers-Str. 17-19 5,70 € 2,00 € 7,70 € Homarstr. 84 6,70 € 0,00 € 6,70 € Honschaftsstr. 274 10,10 € 1,00 € 11,10 € Kalscheurer Weg 2 5,10 € 2,00 € 7,10 € Keimesstr. 24 10,10 € 1,80 € 11,90 € Kottenforststr. 1-5 6,70 € 2,00 € 8,70 € Kürtenstr. 1 6,70 € 0,00 € 6,70 € Lilienthalstr. 34 5,20 € 0,00 € 5,20 € Longericher Str. 151 6,70 € 0,00 € 6,70 € Longericher Str. 153 6,10 € 0,00 € 6,10 € Max-Fremery-Str. 2 6,70 € 0,00 € 6,70 € Neue Kempener Str. 215-219 6,70 € 0,00 € 6,70 € Niehler Str. 85-87 10,20 € 2,00 € 12,20 € Nürnberger Str. 25 10,10 € 1,00 € 11,10 € Ostmerheimer Str. 712 12,20 € 2,00 € 14,20 € Passauer Str. 2 6,10 € 0,00 € 6,10 € Raderberger Str. 204, 204a, b, c, d 10,10 € 1,80 € 11,90 € Rather Str. 37 10,10 € 1,80 € 11,90 € Rathausstr. 18 6,30 € 2,00 € 8,30 € Scheuermühlenstr. 63 12,80 € 0,00 € 12,80 € Schmaler Wall 17 10,00 € 2,00 € 12,00 € Einrichtungen Grundkostengebühr je qm/Monat Heizkostengebühr je qm/Monat Gesamtgebühr je qm/Monat Stammheimer Deichweg 41, Whg. 36 7,70 € 0,00 € 7,70 € Stammheimer Deichweg 45, Whg. 37 7,70 € 0,00 € 7,70 € Steinkaulerstr. 29-33a 9,50 € 2,00 € 11,50 € Winterberger Str. 11 10,50 € 2,00 € 12,50 € Wittener Str. 5a-c 6,10 € 0,00 € 6,10 € Xantener Str. 72 5,20 € 0,00 € 5,20 €
Anlage 6 Auszug Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.03.2024
2427 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt - koeln.de Datum: 21.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 21.03.2024 öffentlich 1.1 Änderung der Satzungen der Stadt Köln vom 18.07.2018 über die Errich- tung und Unterhaltung und die Erhebung von Gebühren für die Inan- spruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen 2690/2023/1 Änderung der Satzungen der Stadt Köln vom 18.07.2018 über die Errichtung und Unterhaltung und die Erhebung von Gebühren für die In- anspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU und Volt vom 18.03.2024 AN/0490/2024 I. Abstimmung über den Änderungsantrag Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Seni- oren eine Lösung vorzuschlagen für Fälle, in denen durch die Heranziehung zu den Gebühren nach den Vorschriften dieser Satzung eine unbillige Härte entsteht. Solche Lösungen können, z.B. Ermäßigung, Erlass, finanzielle Unterstützung oder weitere Ideen sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage Beschluss: Der Rat beschließt die 1. „Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose Personen“ in der zu diesem Beschluss paraphier- ten Fassung (Anlage 1) und nimmt die darin enthaltene Objektaufteilung zustim- mend zur Kenntnis. 2. „Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen“ gemäß Anlage 2 und nimmt die Benutzungsgebühr (Anlage 3/OH), unter Berücksichtigung der durch das SBG II bzw. XII nicht berücksichtigungsfähigen Unterkunftskosten mit Schutz des Selbstzahlers, zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Soziales, Seniorin- nen und Senioren eine Lösung vorzuschlagen für Fälle, in denen durch die Heranziehung zu den Gebühren nach den Vorschriften dieser Satzung eine unbillige Härte entsteht. Solche Lösungen können, z.B. Ermäßigung, Er- lass, finanzielle Unterstützung oder weitere Ideen sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 Erzielbare Erträge 2024
929 Zeichen
Anlage 5/OH Bisherige Satzung Beschluss- vorschlag Gesamtnutzfläche (Kalkulationsbasis Gebühr) in qm 55.302,53 55.302,53 Gesamtnutzfläche inkl. neuer, abzgl. abgegebener Einrichtungen (Kalkulations- basis erzielbare Erträge) in qm 52.036,52 53.940,84 Durchschnittlicher Grundkostensatz je qm/Monat* 6,50 € 7,80 € Durchschnittlicher Heizkostensatz je qm/Monat* 0,40 € 0,80 € Durchschnittlicher Gesamtkostensatz* 6,90 € 8,60 € Gebühr (KAG) je qm/Monat 6,90 € 8,60 € Jahres-Erträge bei 80% Auslastung 3.446.899 € 4.453.356 € Veränderung im Haushalt *Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde hier jeweils eine durchschnittliche Gebühr auf Grundlage der in Anlage 4 aufgeführten einzelnen Gebührensätze je Objekt und der Anzahl der belegbaren Einrichtungen errechnet. 1.006.457 € Vergleichsübersicht erzielbare Erträge in OH-Einrichtungen Ansatzfähige Kosten § 6 KAG: Berechnung Jahres-Erträge: Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2690/2023/1
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.03.2024
- Erstellt
- 25.01.2024 15:31