1546/2022
Planung der Änderung der Verkehrsführung in der Cäsarstraße und Schillerstraße in Bayenthal, Einrichtung einer Einbahnstraße
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Anlage 1_Lageplan
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Anlage1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 661/3 Vorlagen-Nummer 1546/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planung der Änderung der Verkehrsführung in der Cäsarstraße und Schillerstraße in Bayenthal, Einrichtung einer Einbahnstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung in der Cäsar- straße in Bayenthal zu ändern und eine Einbahnstraße zwischen Bernhardstraße und Schillerstraße in Fahrtrichtung Westen sowie eine Einbahnstraße zwischen Cäsarstraße und Novalisstraße in Fahrt- richtung Süden zur sicheren Schulwegerschließung einzurichten. Beschlussalternative: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, zunächst eine neue Verkehrszählung durchzuführen und die Situation erneut zu bewerten. Die Ergebnisse sind in einer neuen Vorlage ein- zubringen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am Schulstandort Cäsarstraße fand im Auftrag des Bezirksbürgermeisters ein Ortstermin zur Schul- bringsituation an der Cäsarstraße statt, um die morgendliche Verkehrssituation zu beobachten. Es konnte festgestellt werden, dass die Situation aufgrund von gefährlichen Wendemanövern von bringenden Eltern auf der Straße kritisch ist. Zur Überprüfung der Verkehrsmengen wurden Verkehrszähldaten aus Oktober 2016 verwendet, da keine aktuelleren vorliegen. Zwischenzeitlich (2018-2019) wurde die Fahrradstraße in der Schiller- straße im Abschnitt Hölderlinstraße bis Cäsarstraße erweitert. Weitere Entwicklungen im näheren Umfeld, die eine verkehrliche Auswirkung haben, erfolgten seither nicht, sodass diese Daten unkri- tisch für die Prüfung und belastbar sind. Verkehrliche Maßnahme zur Steigerung der Schulwegsicherung: Im Nachgang zum Ortstermin wurde geprüft, ob zu den abgestimmten Maßnahmen, wie die zusätzli- che Anbringung der Beschilderung „absolutes Haltverbot“ (VZ 283 StVO) auf dem westlichen Gehweg der Schillerstraße südlich der Einmündung Schillerstraße/Cäsarstraße, zur Entschärfung der mor- gendlichen Bringsituation zusätzlich die Einrichtung einer Einbahnstraße im Schulnahbereich (Cäsar- straße im Abschnitt zwischen Bernhardstraße und Schillerstraße sowie Schillerstraße im Abschnitt zwischen Cäsarstraße und Novalisstraße) eine Steigerung der Verkehrssicherheit herbeiführen würde (s. Lageplan). Mit dieser Maßnahme sollen Wendemanöver durch den Elternverkehr im Knotenpunkt- bereich Cäsarstraße/Schillerstraße vermieden werden. Um das Gebiet verlassen zu können, sind die Straßen Novalisstraße oder Bayenthalgürtel für den abfließenden Verkehr aufzunehmen. Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr in entgegengesetzter Fahrtrichtung geöffnet. Die Erschließungssituation durch die Einrichtung einer Einbahnstraße wird nicht wesentlich beein- trächtigt. Es entstehen lediglich Einschränkungen für in das Gebiet einfahrende Anlieger*innen mit dem Kfz aus Richtung Bonner Straße kommend, sodass diese über die Straße Bayenthalgürtel nach Norden bzw. über die Straße Mathiaskirchplatz oder Schönhauser Straße nach Süden fahren müs- sen, um den Abschnitt Cäsarstraße und Schillerstraße zu erreichen. Die Umsetzung der Maßnahme soll zwischen Ende dieses Jahres und Anfang nächsten Jahres erfol- gen. Anlage: Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Cäsarstraße
- Schillerstraße
- Schönhauser Straße
- Hölderlinstraße
- Mathiaskirchplatz
- Bernhardstraße
- Bayenthalgürtel
- Bonner Straße
- Novalisstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1546/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.06.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 18:00