Mandari Insight

1546/2022

Planung der Änderung der Verkehrsführung in der Cäsarstraße und Schillerstraße in Bayenthal, Einrichtung einer Einbahnstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.06.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 29.08.2022, TOP 9.1.1

Anlage 1_Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Lageplan

7 Zeichen

Anlage1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3597 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 1546/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planung der Änderung der Verkehrsführung in der Cäsarstraße und Schillerstraße in 
Bayenthal, Einrichtung einer Einbahnstraße 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung in der Cäsar-
straße in Bayenthal zu ändern und eine Einbahnstraße zwischen Bernhardstraße und Schillerstraße 
in Fahrtrichtung Westen sowie eine Einbahnstraße zwischen Cäsarstraße und Novalisstraße in Fahrt-
richtung Süden zur sicheren Schulwegerschließung einzurichten. 
 
 
Beschlussalternative: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, zunächst eine neue Verkehrszählung 
durchzuführen und die Situation erneut zu bewerten. Die Ergebnisse sind in einer neuen Vorlage ein-
zubringen. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Am Schulstandort Cäsarstraße fand im Auftrag des Bezirksbürgermeisters ein Ortstermin zur Schul-
bringsituation an der Cäsarstraße statt, um die morgendliche Verkehrssituation zu beobachten. 
Es konnte festgestellt werden, dass die Situation aufgrund von gefährlichen Wendemanövern von 
bringenden Eltern auf der Straße kritisch ist. 
 
Zur Überprüfung der Verkehrsmengen wurden Verkehrszähldaten aus Oktober 2016 verwendet, da 
keine aktuelleren vorliegen. Zwischenzeitlich (2018-2019) wurde die Fahrradstraße in der Schiller-
straße im Abschnitt Hölderlinstraße bis Cäsarstraße erweitert. Weitere Entwicklungen im näheren 
Umfeld, die eine verkehrliche Auswirkung haben, erfolgten seither nicht, sodass diese Daten unkri-
tisch für die Prüfung und belastbar sind. 
 
Verkehrliche Maßnahme zur Steigerung der Schulwegsicherung: 
Im Nachgang zum Ortstermin wurde geprüft, ob zu den abgestimmten Maßnahmen, wie die zusätzli-
che Anbringung der Beschilderung „absolutes Haltverbot“ (VZ 283 StVO) auf dem westlichen Gehweg 
der Schillerstraße südlich der Einmündung Schillerstraße/Cäsarstraße, zur Entschärfung der mor-
gendlichen Bringsituation zusätzlich die Einrichtung einer Einbahnstraße im Schulnahbereich (Cäsar-
straße im Abschnitt zwischen Bernhardstraße und Schillerstraße sowie Schillerstraße im Abschnitt 
zwischen Cäsarstraße und Novalisstraße) eine Steigerung der Verkehrssicherheit herbeiführen würde 
(s. Lageplan). Mit dieser Maßnahme sollen Wendemanöver durch den Elternverkehr im Knotenpunkt-
bereich Cäsarstraße/Schillerstraße vermieden werden. Um das Gebiet verlassen zu können, sind die 
Straßen Novalisstraße oder Bayenthalgürtel für den abfließenden Verkehr aufzunehmen.  
 
Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr in entgegengesetzter Fahrtrichtung geöffnet.  
 
Die Erschließungssituation durch die Einrichtung einer Einbahnstraße wird nicht wesentlich beein-
trächtigt. Es entstehen lediglich Einschränkungen für in das Gebiet einfahrende Anlieger*innen mit 
dem Kfz aus Richtung Bonner Straße kommend, sodass diese über die Straße Bayenthalgürtel nach 
Norden bzw. über die Straße Mathiaskirchplatz oder Schönhauser Straße nach Süden fahren müs-
sen, um den Abschnitt Cäsarstraße und Schillerstraße zu erreichen. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme soll zwischen Ende dieses Jahres und Anfang nächsten Jahres erfol-
gen. 
 
 
Anlage: 
Lageplan

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Cäsarstraße
  • Schillerstraße
  • Schönhauser Straße
  • Hölderlinstraße
  • Mathiaskirchplatz
  • Bernhardstraße
  • Bayenthalgürtel
  • Bonner Straße
  • Novalisstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1546/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.06.2022
Erstellt
05.05.2022 18:00