2806/2023
Modernes Köln GmbH
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2806/2023 Freigabedatum 09.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Modernes Köln GmbH; Liquidation Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit der Liquidation der modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH einverstanden. Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Gesellschafter der modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (modernes köln) sind moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeent- wicklung mbH (moderne stadt) mit 41 %, die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit 25,0 %, die Grund und Boden GmbH mit 25,0 % sowie die Sparkasse KölnBonn mit 9,0 %. An moderne stadt ist SWK mit 51,0 % beteiligt. Die Stadt Köln hält mittelbar durchgerechnet Anteile von 89,5% an der modernes köln. Auflösung der Gesellschaft modernes köln verfügt seit mehreren Jahren über kein aktives Projektgeschäft mehr. Trotz in- tensiver Bemühungen der Gesellschafter sind gemeinsame Projekte auch in Zukunft nicht ab- sehbar. Zur Vermeidung weiterer Kosten soll die Gesellschaft im Wege der Liquidation aufge- löst werden. Die Auflösung bedarf nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG bzw. § 20 Abs. 1 Satz 1 lit. k) des Ge- sellschaftsvertrages der modernes köln eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Vor diesem Hintergrund ist zur Stimmrechtsausübung zum Auflösungsbeschluss durch die Gesellschafter auch ein Beschluss in den jeweiligen Beschlussgremien der beteiligten Gesell- schaften zu fassen. Die Vertreter*innen der SWK und der Stadt in der Gesellschafterver- sammlung der moderne stadt haben der Liquidation in der Sitzung am 29.08.2023 - vorbehalt- lich der Zustimmung des Rates der Stadt Köln und der Nichtbeanstandung der Aufsichtsbe- hörde – zugestimmt. Eckdaten der Auflösung / Auflösungsbeschluss Vorgesehen ist die Auflösung der modernes köln mit Ablauf des 31.12.2023 (Liquidations- stichtag). Im Zuge des Auflösungsbeschlusses in der Gesellschafterversammlung der moder- nes köln sollen die Geschäftsführer, Herr Andreas Röhrig und Herr Thomas Scheitza, zum 31.12.2023 abberufen werden. Gleichzeitig sollen Herr Andreas Röhrig und Herr Thomas Scheitza als Liquidatoren der Ge- sellschaft, die die Gesellschaft gemeinsam vertreten, eingesetzt werden. Die anschließende Liquidation der GmbH hat nach § 72 GmbHG die Verteilung des Gesell- schaftsvermögens an die Gesellschafter zum Ziel. Der Auflösungsbeschluss führt zu einer Än- derung des Unternehmensgegenstandes der ehemals wirtschaftlich-werbenden Gesellschaft. modernes köln ist sodann eine Abwicklungsgesellschaft. Bis zur Vollbeendigung der Gesell- schaft bleibt der Aufsichtsrat bestehen und überwacht die Liquidatoren im Liquidationssta- dium. Die Schriften und Bücher der modernes köln werden bei moderne stadt aufbewahrt. Die Anmeldung zum Handelsregister hat ab dem Auflösungszeitpunkt (Ablauf des 31.12.2023) unverzüglich durch die Liquidatoren zu erfolgen. Die Auflösung ist zudem von den Liquidato- ren unverzüglich im Bundesanzeiger mit der Aufforderung an Gläubiger bekannt zu machen, 3 sich bei der Gesellschaft zu melden (§ 65 Abs. 2 GmbHG). Die Geschäftsbriefe erhalten mit Eintragung den Zusatz „i.L.“ (in Liquidation). Sperrjahr Auf den Tag der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft im Handelsregister haben die Li- quidatoren eine Liquidations-Eröffnungsbilanz zu erstellen, die von der Gesellschafterver- sammlung festzustellen ist. Während des Sperrjahres ist der übliche Jahresabschluss mit La- gebericht zu erstellen und beschließen zu lassen. Um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden, soll die Auflösung der Gesellschaft zum Ablauf des 31.12.2023 beschlossen werden. Auf diese Weise kann der Jahresabschluss 2023 als Grund- lage für die Liquidations-Eröffnungsbilanz fungieren. Das maßgebliche Liquidationsgeschäfts- jahr wäre dann das Kalenderjahr 2024, in welchem die Sperrfrist läuft. Unabhängig davon er- folgt die vollständige Abwicklung im Jahr 2025, so dass sich selbst bei planmäßigem Verlauf ein Rumpfgeschäftsjahr 2025 anschließt. Verteilung des Gesellschaftsvermögens, Löschung der Gesellschaft Nach Ablauf des Sperrjahrs wird das Gesellschaftsvermögen nach Erfüllung aller Verbindlich- keiten an die Gesellschafter verteilt und sodann eine Schlussrechnung erstellt. Die Liquidato- ren sind zu entlasten. Der Abschluss der Liquidation ist abschließend zum Handelsregister an- zumelden. Mit der Eintragung ist die Gesellschaft gelöscht. Finanzielle Auswirkungen der Auflösung Die Bilanz der modernes köln weist zum 31.12.2022 ein bilanzielles Eigenkapital in Höhe von rd. 2.609,6 TEUR aus. Bei planmäßigen Verlauf kann die Gesellschaft frühestens im Ge- schäftsjahr 2025 beendet werden und das voraussichtliche Restvermögen (Bilanzielles Eigen- kapital 2022 abzüglich Jahresfehlbeträge 2023/2024 und Kosten der Liquidation) in Höhe von rd. 2.252,2 TEUR im Verhältnis der Anteile auf die Gesellschafter ausgekehrt werden. Die Auflösung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Gremienbefassungen Die Auflösung der modernes köln bedarf Beschlussfassungen der Gesellschafter der modernes köln in ihren Gremien, die Zustimmung des Rates der Stadt Köln, die Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht sowie die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der modernes köln. An der kommunalwirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Auflösung bestehen keine Zweifel. Es ist vorgesehen, dass die Gesellschafterversammlung der modernes köln nach Vorliegen der Zustimmung des Rates der Stadt Köln und der Nichtbeanstandung durch die Kommu- nalaufsicht über die Auflösung beschließt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2806/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.10.2023
- Erstellt
- 30.08.2023 15:00