Mandari Insight

3069/2017

Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie Erweiterung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages vom 12.06.2015

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.04.2018

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1_Seite 1

4556 Zeichen

RheinEnergie AG
         - FRI -
Anlage 1 gemäß Beschlussvorlage Michael Rabe 
32 25  
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028
Instandhaltung 49,87                          50,68                 51,57                 52,44                 53,39                 54,29                 55,22                 56,17                 57,14                 58,13                 59,13                 60,15                 61,19                    
169,74                        257,25              347,82              441,38              538,48              638,43              741,79              848,67              959,05              1.073,09           1.190,69           1.312,13           1.437,49              
4,70                            4,78                   4,86                   4,94                   5,03                   5,11                   5,20                   5,29                   5,38                   5,47                   5,56                   5,66                   5,76                       
-                               -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                          
Energie 43,78                          33,46                 27,23                 22,23                 21,18                 20,14                 19,10                 18,06                 17,02                 15,97                 14,93                 13,89                 12,85                    
ges. Bel. 59,72                          59,77                 59,73                 59,69                 56,89                 54,09                 51,29                 48,50                 45,70                 42,90                 40,10                 37,30                 34,50                    
327,81                        405,94              491,20              580,67              674,97              772,06              872,60              976,68              1.084,28           1.195,56           1.310,41           1.429,14           1.551,79              
582                             582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                        
190.786,25               236.257,87      285.880,68      337.951,17      392.834,13      449.341,69      507.854,07      568.429,04      631.050,65      695.817,65      762.660,86      831.756,81      903.141,37          
19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0%
227.035,64               281.146,86      340.198,01      402.161,89      467.472,61      534.716,61      604.346,35      676.430,56      750.950,27      828.023,00      907.566,42      989.790,61      1.074.738,23      
Sämtliche Parameter der Preisgleitklausel wurden mit der Entwicklung der jeweils letzten 5 Jahre fortgeschrieben.
Der Preis für den Energiebezug wurde mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre für die Zukunft festgeschrieben.
98.790,35                  98.790,35        98.790,35        98.790,35        98.790,35        98.790,35        98.790,35        98.790,35        98.790,35        98.790,35        98.790,35        98.790,35        98.790,35            
91.995,90                  137.467,52      187.090,33      239.160,82      294.043,77      350.551,33      409.063,72      469.638,69      532.260,30      597.027,30      663.870,51      732.966,46      804.351,02          
19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0%
109.475,12               163.586,35      222.637,49      284.601,37      349.912,09      417.156,09      486.785,83      558.870,04      633.389,75      710.462,48      790.005,90      872.230,09      957.177,71          
Schalten / Steuern 
Energiebedarf
Preis / Leuchtstelle
Anzahl der Leutstellen
Gesamt (Netto)
USt
Rechnungsbetrag
Rate (Altbestand)
Gesamt (Netto)
USt
Rechnungsbetrag
Betriebsmanagement
Dienstleistung  “beleuchtete Stadt “  Leistungspreise gemäß §6 Abs.1 
Leistungsmerkmal Teilleistungspreis  / Leuchtstelle
Errichtung / Erweiterung / 
Änderung
 (inkl. Reduzierung) / 
Erneuerung   
Projektabwicklung mit 
unmittelbarer
Bezuschußung Stadt Köln oder 
Dritter
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Anlage 1_Seite 2

3643 Zeichen

RheinEnergie AG
         - FRI -
Anlage 1 gemäß Alternative Michael Rabe 
32 25  
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028
Instandhaltung 49,87                 50,68                 51,57                 52,44                 53,39                 54,29                 55,22                 56,17                 57,14                 58,13                 59,13                 60,15                 61,19                    
294,40              366,73              457,30              535,68              617,60              702,38              790,56              882,27              977,47              1.076,34           1.178,77           1.285,03           1.395,21              
4,70                   4,78                   4,86                   4,94                   5,03                   5,11                   5,20                   5,29                   5,38                   5,47                   5,56                   5,66                   5,76                       
-                      -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                      -                          
Energie 43,78                 33,46                 27,23                 22,23                 21,18                 20,14                 19,10                 18,06                 17,02                 15,97                 14,93                 13,89                 12,85                    
ges. Bel. 59,72                 59,77                 59,73                 59,69                 56,89                 54,09                 51,29                 48,50                 45,70                 42,90                 40,10                 37,30                 34,50                    
452,46              515,42              600,68              674,97              754,10              836,02              921,38              1.010,28           1.102,71           1.198,82           1.298,49           1.402,04           1.509,52              
582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                    582                        
263.333,91      299.973,67      349.596,48      392.835,11      438.886,21      486.561,92      536.242,45      587.985,56      641.775,31      697.710,46      755.721,81      815.985,91      878.538,61          
19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0%
313.367,35      356.968,67      416.019,81      467.473,78      522.274,60      579.008,68      638.128,52      699.702,82      763.712,62      830.275,44      899.308,95      971.023,23      1.045.460,95      
Sämtliche Parameter der Preisgleitklausel wurden mit der Entwicklung der jeweils letzten 5 Jahre fortgeschrieben.
Der Preis für den Energiebezug wurde mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre für die Zukunft festgeschrieben.
Betriebsmanagement
Dienstleistung  “beleuchtete Stadt “  Leistungspreise gemäß §6 Abs.1 
Leistungsmerkmal Teilleistungspreis  / Leuchtstelle
Errichtung / Erweiterung / 
Änderung
 (inkl. Reduzierung) / 
Erneuerung   
Projektabwicklung mit unmittelbarer
Bezuschußung Stadt Köln oder Dritter
Rechnungsbetrag
Schalten / Steuern 
Energiebedarf
Preis / Leuchtstelle
Anzahl der Leutstellen
Gesamt (Netto)
USt
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Beschlussvorlage Rat

9801 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 3069/2017 
Freigabedatum 
03.04.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen 
Sportanlagen an die RheinEnergie sowie Erweiterung des bestehenden 
Straßenbeleuchtungsvertrages vom 12.06.2015 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städti-
schen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in 
den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie vom 12.06.2015. Der Rest-
buchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € wird aufwandswirksam auf die Laufzeit von 20 Jahren (d.h., ca. 
100.000 €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die in Rechnung gestellten Nettoaufwendun-
gen für die Instandhaltung für 20 Jahre um gleichfalls ca. 100.000 €/Jahr. Dieser Preisnachlass wird 
in dem mit der RheinEnergie abzuschließenden Vertrag festgeschrieben. Die Aufwendungen für die 
Instandhaltung der Anlagen betragen demnach voraussichtlich ca. 223.000 € brutto im Jahr 2018 
bzw. durchschnittlich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021. 
 
Alternative 1: 
Die Trainingsbeleuchtungsanlagen werden an die RheinEnergie gegen Zahlung des Restbuchwertes 
in Höhe von ca. 2 Mio. € verkauft. Die Erweiterung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages 
erfolgt ansonsten wie oben ausgeführt. Bei dieser Alternative betragen die Instandhaltungskosten 
voraussichtlich ca. 416.000,-- € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 523.000 € brutto in 
den Jahren 2019 – 2021. 
 
Alternative 2: 
Die Trainingsbeleuchtungsanlagen verbleiben im Eigentum der Stadt Köln. Die Instandhaltung wird 
weiterhin durch die Gebäudewirtschaft unter Einbindung externer Unternehmen durchgeführt. 
 
Sportausschuss 12.04.2018 
Finanzausschuss 30.04.2018 
Rat 03.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  323.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    451.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Die Sportverwaltung ist Eigentümerin der Trainingsbeleuchtungsanlagen auf insgesamt 106 städti-
schen Sportanlagen. Diese betreibt sie teilweise selbst, zu einem großen Teil sind sie an Kölner 
Sportvereine vermietet. Bei den Trainingsbeleuchtungsanlagen handelt es sich entweder um 6-Mast – 
oder 4-Mast-Anlagen. 
Vor dem Hintergrund einer sich immer mehr verschärfenden Rechtsprechung zur Verkehrssiche-
rungspflicht einhergehend mit einer Umstrukturierung innerhalb der Sportverwaltung, hat diese ab 
2014 begonnen, die Trainingsbeleuchtungsanlagen – grundsätzlich mit den ältesten beginnend – 
durch die städtische Gebäudewirtschaft, im Rahmen der dortigen personellen Ressourcen, einer 
Standsicherheitsüberprüfung sowie elektronischen Anlagenüberprüfung zu unterziehen. Bei diesen 
Überprüfungen hat sich herausgestellt, dass eine Vielzahl der untersuchten Trainingsbeleuchtungsan-
lagen schadhaft ist und teilweise unmittelbar stillgelegt werden musste. Bedingt durch die begrenzten 
personellen Kapazitäten bei der städtischen Gebäudewirtschaft war und ist es nicht möglich, die fest-
gestellten Mängel zeitnah zu beseitigen, so dass die Sportanlagen in den Wintermonaten ohne Trai-
ningsbeleuchtungsanlagen auskommen mussten bzw. aktuell müssen. 
Die Sportverwaltung hat dies nach Rücksprache mit der Gebäudewirtschaft zum Anlass genommen, 
mit der RheinEnergie als zentralem und erfahrenem Dienstleister, unter Entlastung der Gebäudewirt-
schaft, Gespräche über eine Übertragung des Eigentums auf die RheinEnergie aufzunehmen. Der 
Eigentumsübergang ist Voraussetzung für die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den 
bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie vom 12.06.2015, auf dessen Grund-
lage die Instandhaltung der Anlagen künftig durchgeführt werden soll. Auf Basis dieser Vorlage soll 
daher die entsprechende Erweiterung des Straßenbeleuchtungsvertrages beschlossen werden. 
Die RheinEnergie wird mit der Erweiterung des Straßenbeleuchtungsvertrages und der Übertragung 
des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen das komplette Handling in Bezug auf diese 
übernehmen. Dazu gehören insbesondere der unverzügliche Austausch von Leuchtmitteln bei Aus-

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fall, die Standsicherheitsüberprüfung, die Überprüfung des Blitzschutzes und der elektrischen Anla-
gen und die Behebung von Mängeln, die sich aus diesen Überprüfungen ergeben. 
Beim Neubau von Trainingsbeleuchtungsanlagen umfasst dies: 
 
- Grundlagenermittlung der Trainingsbeleuchtungsanlagen und des Blitzschutzes im Außenbe-
reich und der damit zusammenhängenden Elektroinstallation in Gebäuden 
- Vor- und Entwurfsplanung, einschließlich der Kostenschätzung und Kostenberechnung 
- Einholung der erforderlichen Immissionsgutachten 
- Erstellung von statischen Berechnungen für die Trainingsbeleuchtungsanlagen 
- Bauantrag 
- Ausschreibung 
- Beauftragung 
- Abbau und Entsorgung der alten Trainingsbeleuchtungsanlagen 
- Ausführung einschließlich der Überprüfung aller Verkabelungen und Blitzschutz bis zum Mast 
hin sowie die Verkabelung am und rund um den Mast selbst, einschließlich des Anschlusses 
und der Installation eines neuen Stromkastens 
- Zurverfügungstellung von Revisionsplänen an die Sportverwaltung. 
Sofern neue Trainingsbeleuchtungsanlagen im Zuge der Umwandlung von Tennen- in Kunstrasen-
plätze durch die Sportverwaltung errichtet werden müssen, wird der Bauantrag durch diese gestellt. 
Die für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen im Hinblick auf Elektroinstallationen, Blitzschutz und 
Trainingsbeleuchtungsanlagen werden durch die RheinEnergie erstellt und der Sportverwaltung zur 
Verfügung gestellt. Die RheinEnergie wird dann auch Eigentümerin dieser neuen Trainingsbeleuch-
tungsanlagen. 
Die nach den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig notwendige weitere Überprüfung der Trainingsbe-
leuchtungsanlagen in Bezug auf Standsicherheit, Blitzschutz und Elektrik strebt die RheinEnergie an 
so zu terminieren, dass – einhergehend mit einer entsprechenden Vorhaltung von Masten – im jewei-
ligen folgenden Herbst/Winter die Schäden bereits wieder beseitigt sind. 
Für die Kölner Sportvereine bringt die Umstellung keine negativen Veränderungen mit sich. Die 
RheinEnergie stellt pro Mast einen Pauschalpreis in Rechnung und beliefert sich insofern selbst mit 
Strom. Die Verwaltung prüft aktuell, den Vereinen nur noch diesen Pauschalpreis in Rechnung zu 
stellen, da eine Berechnung des tatsächlichen Verbrauchs einen erheblichen Verwaltungsaufwand 
bei der RheinEnergie und der Verwaltung mit sich bringen würde. Um aus ökologischen Gesichts-
punkten eine Lichtverschmutzung durch unnötiges Einschalten der Trainingsbeleuchtungsanlagen zu 
vermeiden, wird die RheinEnergie die Trainingsbeleuchtungsanlagen nach und nach mit einer 
Lichtautomatik ausstatten. Zudem werden die Trainingsbeleuchtungsanlagen von der RheinEnergie 
im Laufe der Zeit auf LED umgestellt, was zum einen den Stromverbrauch reduziert und zum anderen 
die Lebensdauer der Trainingsbeleuchtungsanlagen erheblich verlängert. 
Die RheinEnergie wird im Hinblick auf die Trainingsbeleuchtungsanlagen in jedem Einzelfall prüfen, 
wieweit Förderanträge über Landes- und/oder Bundesprogramme zu stellen sind, was die Gegenleis-
tungsverpflichtung der Stadt Köln reduzieren würde. 
Finanzielle Auswirkungen: 
Voraussetzung für die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbe-
leuchtungsvertrag ist die Eigentumsübertragung an die RheinEnergie. Hierfür wurden zwei Varianten 
in Betracht gezogen: der Verkauf gegen Restbuchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € oder die Eigen-
tumgsübertragung unter der Bedingung, dass der Wert der übertragenen Anlagen in die Preiskalkula-
tion der RheinEnergie für die Instandhaltung der Anlagen einfließt. Bei dieser Übertragung wird der 
Restbuchwert der Anlagen in Höhe von ca. 2 Mio. € aufwandswirksam auf die Laufzeit von 20 Jahren 
(d.h., ca. 100.000,-- €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die in Rechnung gestellten lau-
fenden Nettoinstandhaltungsaufwendungen über 20 Jahre um jährlich ebenfalls ca. 100.000,-- €. Die-

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ser Preisnachlass wird durch den abzuschließenden Vertrag mit der RheinEnergie gewährleistet. 
Aus finanzieller Sicht ist die Eigentumsübertragung unter Einbeziehung in die Preisgestaltung zu prä-
ferieren. Hierbei kann die RheinEnergie mit den Mitteln längerfristig wirtschaften. Der erwartete Ertrag 
soll (zumindest zu einem gewissen Teil) ebenfalls in die Kalkulation des Preises für die Instandhal-
tung der Anlagen einfließen und somit der Stadt Köln zugutekommen. 
Diese Aufwendungen betragen voraussichtlich ca. 223.000 € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnitt-
lich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021. Zu den Einzelheiten sei auf Anlage 1 ver-
wiesen. 
Auf den mit dieser Vorlage im Zusammenhang stehenden Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes 
vom 31.08.2017 zu den Trainingsbeleuchtungsanlagen sei im Übrigen verwiesen (s. Session Nr. 
3381/2017). 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Preisübersicht zur Übernahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen (S. 1 + 2)

Beratungsverlauf (3)

12.04.2018 Sportausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.04.2018 Finanzausschuss
TOP 12.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2018 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3069/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.04.2018
Erstellt
04.10.2017 14:50