3069/2017
Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie Erweiterung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages vom 12.06.2015
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Anlage 1_Seite 1
4556 Zeichen
RheinEnergie AG
- FRI -
Anlage 1 gemäß Beschlussvorlage Michael Rabe
32 25
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028
Instandhaltung 49,87 50,68 51,57 52,44 53,39 54,29 55,22 56,17 57,14 58,13 59,13 60,15 61,19
169,74 257,25 347,82 441,38 538,48 638,43 741,79 848,67 959,05 1.073,09 1.190,69 1.312,13 1.437,49
4,70 4,78 4,86 4,94 5,03 5,11 5,20 5,29 5,38 5,47 5,56 5,66 5,76
- - - - - - - - - - - - -
Energie 43,78 33,46 27,23 22,23 21,18 20,14 19,10 18,06 17,02 15,97 14,93 13,89 12,85
ges. Bel. 59,72 59,77 59,73 59,69 56,89 54,09 51,29 48,50 45,70 42,90 40,10 37,30 34,50
327,81 405,94 491,20 580,67 674,97 772,06 872,60 976,68 1.084,28 1.195,56 1.310,41 1.429,14 1.551,79
582 582 582 582 582 582 582 582 582 582 582 582 582
190.786,25 236.257,87 285.880,68 337.951,17 392.834,13 449.341,69 507.854,07 568.429,04 631.050,65 695.817,65 762.660,86 831.756,81 903.141,37
19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0%
227.035,64 281.146,86 340.198,01 402.161,89 467.472,61 534.716,61 604.346,35 676.430,56 750.950,27 828.023,00 907.566,42 989.790,61 1.074.738,23
Sämtliche Parameter der Preisgleitklausel wurden mit der Entwicklung der jeweils letzten 5 Jahre fortgeschrieben.
Der Preis für den Energiebezug wurde mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre für die Zukunft festgeschrieben.
98.790,35 98.790,35 98.790,35 98.790,35 98.790,35 98.790,35 98.790,35 98.790,35 98.790,35 98.790,35 98.790,35 98.790,35 98.790,35
91.995,90 137.467,52 187.090,33 239.160,82 294.043,77 350.551,33 409.063,72 469.638,69 532.260,30 597.027,30 663.870,51 732.966,46 804.351,02
19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0%
109.475,12 163.586,35 222.637,49 284.601,37 349.912,09 417.156,09 486.785,83 558.870,04 633.389,75 710.462,48 790.005,90 872.230,09 957.177,71
Schalten / Steuern
Energiebedarf
Preis / Leuchtstelle
Anzahl der Leutstellen
Gesamt (Netto)
USt
Rechnungsbetrag
Rate (Altbestand)
Gesamt (Netto)
USt
Rechnungsbetrag
Betriebsmanagement
Dienstleistung “beleuchtete Stadt “ Leistungspreise gemäß §6 Abs.1
Leistungsmerkmal Teilleistungspreis / Leuchtstelle
Errichtung / Erweiterung /
Änderung
(inkl. Reduzierung) /
Erneuerung
Projektabwicklung mit
unmittelbarer
Bezuschußung Stadt Köln oder
Dritter
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Anlage 1_Seite 2
3643 Zeichen
RheinEnergie AG
- FRI -
Anlage 1 gemäß Alternative Michael Rabe
32 25
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028
Instandhaltung 49,87 50,68 51,57 52,44 53,39 54,29 55,22 56,17 57,14 58,13 59,13 60,15 61,19
294,40 366,73 457,30 535,68 617,60 702,38 790,56 882,27 977,47 1.076,34 1.178,77 1.285,03 1.395,21
4,70 4,78 4,86 4,94 5,03 5,11 5,20 5,29 5,38 5,47 5,56 5,66 5,76
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Energie 43,78 33,46 27,23 22,23 21,18 20,14 19,10 18,06 17,02 15,97 14,93 13,89 12,85
ges. Bel. 59,72 59,77 59,73 59,69 56,89 54,09 51,29 48,50 45,70 42,90 40,10 37,30 34,50
452,46 515,42 600,68 674,97 754,10 836,02 921,38 1.010,28 1.102,71 1.198,82 1.298,49 1.402,04 1.509,52
582 582 582 582 582 582 582 582 582 582 582 582 582
263.333,91 299.973,67 349.596,48 392.835,11 438.886,21 486.561,92 536.242,45 587.985,56 641.775,31 697.710,46 755.721,81 815.985,91 878.538,61
19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0% 19,0%
313.367,35 356.968,67 416.019,81 467.473,78 522.274,60 579.008,68 638.128,52 699.702,82 763.712,62 830.275,44 899.308,95 971.023,23 1.045.460,95
Sämtliche Parameter der Preisgleitklausel wurden mit der Entwicklung der jeweils letzten 5 Jahre fortgeschrieben.
Der Preis für den Energiebezug wurde mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre für die Zukunft festgeschrieben.
Betriebsmanagement
Dienstleistung “beleuchtete Stadt “ Leistungspreise gemäß §6 Abs.1
Leistungsmerkmal Teilleistungspreis / Leuchtstelle
Errichtung / Erweiterung /
Änderung
(inkl. Reduzierung) /
Erneuerung
Projektabwicklung mit unmittelbarer
Bezuschußung Stadt Köln oder Dritter
Rechnungsbetrag
Schalten / Steuern
Energiebedarf
Preis / Leuchtstelle
Anzahl der Leutstellen
Gesamt (Netto)
USt
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Beschlussvorlage Rat
9801 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 3069/2017 Freigabedatum 03.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie Erweiterung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages vom 12.06.2015 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städti- schen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie vom 12.06.2015. Der Rest- buchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € wird aufwandswirksam auf die Laufzeit von 20 Jahren (d.h., ca. 100.000 €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die in Rechnung gestellten Nettoaufwendun- gen für die Instandhaltung für 20 Jahre um gleichfalls ca. 100.000 €/Jahr. Dieser Preisnachlass wird in dem mit der RheinEnergie abzuschließenden Vertrag festgeschrieben. Die Aufwendungen für die Instandhaltung der Anlagen betragen demnach voraussichtlich ca. 223.000 € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021. Alternative 1: Die Trainingsbeleuchtungsanlagen werden an die RheinEnergie gegen Zahlung des Restbuchwertes in Höhe von ca. 2 Mio. € verkauft. Die Erweiterung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages erfolgt ansonsten wie oben ausgeführt. Bei dieser Alternative betragen die Instandhaltungskosten voraussichtlich ca. 416.000,-- € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 523.000 € brutto in den Jahren 2019 – 2021. Alternative 2: Die Trainingsbeleuchtungsanlagen verbleiben im Eigentum der Stadt Köln. Die Instandhaltung wird weiterhin durch die Gebäudewirtschaft unter Einbindung externer Unternehmen durchgeführt. Sportausschuss 12.04.2018 Finanzausschuss 30.04.2018 Rat 03.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 323.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 451.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Sportverwaltung ist Eigentümerin der Trainingsbeleuchtungsanlagen auf insgesamt 106 städti- schen Sportanlagen. Diese betreibt sie teilweise selbst, zu einem großen Teil sind sie an Kölner Sportvereine vermietet. Bei den Trainingsbeleuchtungsanlagen handelt es sich entweder um 6-Mast – oder 4-Mast-Anlagen. Vor dem Hintergrund einer sich immer mehr verschärfenden Rechtsprechung zur Verkehrssiche- rungspflicht einhergehend mit einer Umstrukturierung innerhalb der Sportverwaltung, hat diese ab 2014 begonnen, die Trainingsbeleuchtungsanlagen – grundsätzlich mit den ältesten beginnend – durch die städtische Gebäudewirtschaft, im Rahmen der dortigen personellen Ressourcen, einer Standsicherheitsüberprüfung sowie elektronischen Anlagenüberprüfung zu unterziehen. Bei diesen Überprüfungen hat sich herausgestellt, dass eine Vielzahl der untersuchten Trainingsbeleuchtungsan- lagen schadhaft ist und teilweise unmittelbar stillgelegt werden musste. Bedingt durch die begrenzten personellen Kapazitäten bei der städtischen Gebäudewirtschaft war und ist es nicht möglich, die fest- gestellten Mängel zeitnah zu beseitigen, so dass die Sportanlagen in den Wintermonaten ohne Trai- ningsbeleuchtungsanlagen auskommen mussten bzw. aktuell müssen. Die Sportverwaltung hat dies nach Rücksprache mit der Gebäudewirtschaft zum Anlass genommen, mit der RheinEnergie als zentralem und erfahrenem Dienstleister, unter Entlastung der Gebäudewirt- schaft, Gespräche über eine Übertragung des Eigentums auf die RheinEnergie aufzunehmen. Der Eigentumsübergang ist Voraussetzung für die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie vom 12.06.2015, auf dessen Grund- lage die Instandhaltung der Anlagen künftig durchgeführt werden soll. Auf Basis dieser Vorlage soll daher die entsprechende Erweiterung des Straßenbeleuchtungsvertrages beschlossen werden. Die RheinEnergie wird mit der Erweiterung des Straßenbeleuchtungsvertrages und der Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen das komplette Handling in Bezug auf diese übernehmen. Dazu gehören insbesondere der unverzügliche Austausch von Leuchtmitteln bei Aus- 3 fall, die Standsicherheitsüberprüfung, die Überprüfung des Blitzschutzes und der elektrischen Anla- gen und die Behebung von Mängeln, die sich aus diesen Überprüfungen ergeben. Beim Neubau von Trainingsbeleuchtungsanlagen umfasst dies: - Grundlagenermittlung der Trainingsbeleuchtungsanlagen und des Blitzschutzes im Außenbe- reich und der damit zusammenhängenden Elektroinstallation in Gebäuden - Vor- und Entwurfsplanung, einschließlich der Kostenschätzung und Kostenberechnung - Einholung der erforderlichen Immissionsgutachten - Erstellung von statischen Berechnungen für die Trainingsbeleuchtungsanlagen - Bauantrag - Ausschreibung - Beauftragung - Abbau und Entsorgung der alten Trainingsbeleuchtungsanlagen - Ausführung einschließlich der Überprüfung aller Verkabelungen und Blitzschutz bis zum Mast hin sowie die Verkabelung am und rund um den Mast selbst, einschließlich des Anschlusses und der Installation eines neuen Stromkastens - Zurverfügungstellung von Revisionsplänen an die Sportverwaltung. Sofern neue Trainingsbeleuchtungsanlagen im Zuge der Umwandlung von Tennen- in Kunstrasen- plätze durch die Sportverwaltung errichtet werden müssen, wird der Bauantrag durch diese gestellt. Die für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen im Hinblick auf Elektroinstallationen, Blitzschutz und Trainingsbeleuchtungsanlagen werden durch die RheinEnergie erstellt und der Sportverwaltung zur Verfügung gestellt. Die RheinEnergie wird dann auch Eigentümerin dieser neuen Trainingsbeleuch- tungsanlagen. Die nach den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig notwendige weitere Überprüfung der Trainingsbe- leuchtungsanlagen in Bezug auf Standsicherheit, Blitzschutz und Elektrik strebt die RheinEnergie an so zu terminieren, dass – einhergehend mit einer entsprechenden Vorhaltung von Masten – im jewei- ligen folgenden Herbst/Winter die Schäden bereits wieder beseitigt sind. Für die Kölner Sportvereine bringt die Umstellung keine negativen Veränderungen mit sich. Die RheinEnergie stellt pro Mast einen Pauschalpreis in Rechnung und beliefert sich insofern selbst mit Strom. Die Verwaltung prüft aktuell, den Vereinen nur noch diesen Pauschalpreis in Rechnung zu stellen, da eine Berechnung des tatsächlichen Verbrauchs einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei der RheinEnergie und der Verwaltung mit sich bringen würde. Um aus ökologischen Gesichts- punkten eine Lichtverschmutzung durch unnötiges Einschalten der Trainingsbeleuchtungsanlagen zu vermeiden, wird die RheinEnergie die Trainingsbeleuchtungsanlagen nach und nach mit einer Lichtautomatik ausstatten. Zudem werden die Trainingsbeleuchtungsanlagen von der RheinEnergie im Laufe der Zeit auf LED umgestellt, was zum einen den Stromverbrauch reduziert und zum anderen die Lebensdauer der Trainingsbeleuchtungsanlagen erheblich verlängert. Die RheinEnergie wird im Hinblick auf die Trainingsbeleuchtungsanlagen in jedem Einzelfall prüfen, wieweit Förderanträge über Landes- und/oder Bundesprogramme zu stellen sind, was die Gegenleis- tungsverpflichtung der Stadt Köln reduzieren würde. Finanzielle Auswirkungen: Voraussetzung für die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbe- leuchtungsvertrag ist die Eigentumsübertragung an die RheinEnergie. Hierfür wurden zwei Varianten in Betracht gezogen: der Verkauf gegen Restbuchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € oder die Eigen- tumgsübertragung unter der Bedingung, dass der Wert der übertragenen Anlagen in die Preiskalkula- tion der RheinEnergie für die Instandhaltung der Anlagen einfließt. Bei dieser Übertragung wird der Restbuchwert der Anlagen in Höhe von ca. 2 Mio. € aufwandswirksam auf die Laufzeit von 20 Jahren (d.h., ca. 100.000,-- €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die in Rechnung gestellten lau- fenden Nettoinstandhaltungsaufwendungen über 20 Jahre um jährlich ebenfalls ca. 100.000,-- €. Die- 4 ser Preisnachlass wird durch den abzuschließenden Vertrag mit der RheinEnergie gewährleistet. Aus finanzieller Sicht ist die Eigentumsübertragung unter Einbeziehung in die Preisgestaltung zu prä- ferieren. Hierbei kann die RheinEnergie mit den Mitteln längerfristig wirtschaften. Der erwartete Ertrag soll (zumindest zu einem gewissen Teil) ebenfalls in die Kalkulation des Preises für die Instandhal- tung der Anlagen einfließen und somit der Stadt Köln zugutekommen. Diese Aufwendungen betragen voraussichtlich ca. 223.000 € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnitt- lich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021. Zu den Einzelheiten sei auf Anlage 1 ver- wiesen. Auf den mit dieser Vorlage im Zusammenhang stehenden Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 31.08.2017 zu den Trainingsbeleuchtungsanlagen sei im Übrigen verwiesen (s. Session Nr. 3381/2017). Anlagen Anlage 1 – Preisübersicht zur Übernahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen (S. 1 + 2)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3069/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.04.2018
- Erstellt
- 04.10.2017 14:50