2263/2023
Stadtklima und Stadtverschönerungsprogramm 2023 im Stadtbezirk Porz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 2263_2023
1106 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Vergabe der Stadtklima- und Stadtverschönerungsmittel erfolgt nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 beschlossenen Kriterienkatalogs. Die Bezirksvertretungen sollen über die Verwendung dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Vor diesem Hintergrund ist kein Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
FA 03 04 2017 - Auszug TOP 12 6 Überarbeitung des Kriterienkatalogs
3782 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Hengstenberg Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: michael.hengstenberg@stadt-koeln.de Datum: 06.04.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 03.04.2017 öffentlich 12.6 Stadtklima- und Verschönerungsprogramm für die neun Kölner Stadt- bezirke hier: Überarbeitung des Kriterienkataloges 3968/2016 Ratsmitglied Petelkau macht auf den bisher noch nicht umgesetzten Beschluss zum Stadtklima- und Verschönerungsprogramm der Bezirksvertretung Nippes aufmerk- sam. Dieser Beschluss aus dem Jahr 2015 könne durch den neugestalteten Kriteri- enkatalog nicht mehr umgesetzt werden. Aus diesem Grund schlägt er vor, die be- reits vom Ausschuss Umwelt und Grün geänderte Beschlussvorlage erneut abzuän- dern und den präzisierten Kriterienkatalog erst ab dem Haushaltsjahr 2018 gültig werden zu lassen. Der Ausschussvorsitzende begrüßt den Vorschlag der CDU-Fraktion. Ratsmitglied Frank zeigt sich ebenfalls erfreut über diesen Änderungsvorschlag, sieht allerdings noch weiteren Änderungsbedarf. Er bittet den Passus hinsichtlich der Folgekosten zu streichen, da eine Finanzierung aus Bezirksmitteln nicht gewährleis- tet werden könne, solange jedes Jahr erneut unklar sei, in welcher Höhe ein Bezirk Mittel erhalte. Zudem lasse dieser Passus viel Raum zur Interpretation, was dem Ziel einer Konkretisierung des Stadtklima- und Verschönerungsprogramms entgegenste- he. Über die Übernahme von Folgekosten könne aus diesem Grund nur im Einzelfall entschieden werden. Im Übrigen könne der Beschluss in der Fassung des Ausschusses Umwelt und Grün beibehalten werden. Beschluss in der Fassung des Ausschusses Umwelt und Grün mit folgender Änderung: Der Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 ab dem Haushaltsjahr 2018 die je Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungs- maßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden können: - Nachhaltigkeit der Maßnahme - Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation füh- ren. Dies kann erfolgen durch: o Aufwertung o Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität o Verbesserung der Pflege und Unterhaltung - Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen - Die Maßnahme sollte in der Regel ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen - Die Maßnahmen werden mit Prioritäten versehen Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Verbesserung des Stadtklimas orientieren sich an folgendem Katalog: - Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen - Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben, Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen) - Neubepflanzung von Beeten - Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren - Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-, Aufwertungs- und Sicherungsmaßnahmen - Ersatz- und Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Ge- hölze), Blumen, Blumenzwiebeln) - Sanierung denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen - Verbesserung der Nutzung von Grünanlagen und anderen öffentlichen Flä- chen, z.B. durch Reparatur, Ersatz- oder Neubeschaffung von Bänken, Trimm-Dich-Geräten, Anlage von Boule-Flächen, u.ä. - Unterhaltung und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen - Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen - Sanierung und Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Be- schlussvorlagen vor. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Ausschuss
3425 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-7/0 Vorlagen-Nummer 2263/2023 Freigabedatum 31.07.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima und Stadtverschönerungsprogramm 2023 im Stadtbezirk Porz Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die vom Rat im Haushaltsplan 2023/2024 bereitge- stellten Mittel in Höhe von 150.000,00 Euro p.a. im Haushaltsjahr 2023 für Maßnahmen zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 be- schlossenen Kriterienkatalogs wie folgt zu verwenden Nr. Maßnahme Betrag in Euro 1 Mobiliar im öffentlichen Raum im Stadtbezirk Porz Austausch alter und nicht mehr barrierefreier Ruhebänke gegen neue Bänke gemäß des Gestaltungshandbuchs, Un- terplattensanierungen, Ergänzungen und Ertüchtigung, Ver- besserung der Aufenthaltsqualität durch neue Standorte 30.000,00 2 Neu- und Nachpflanzungen von Bäumen im Stadtbezirk Porz, Ergänzungen und Optimierung von Beeten und Straßenbegleitgrün im öffentlichen Raum 70.000,00 3 Überarbeitung von wegebaulichen Anlagen und befes- tigten Flächen In öffentlich zugänglichen Bereichen des Stadtbezirks Porz sowie Ergänzungen und Instandsetzungen 50.000,00 150.000,00 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 150.000,00 Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für die von der Bezirksvertretung Porz vor- gesehenen Maßnahmen. 3. Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die vorgesehene Maßnahme im Nachgang zur Kenntnis. Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat im Haushaltsplan 2023/2024 für jeden Stadtbezirk Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,00 € p.a. für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen beschlossen. Die Aufwendungen unterliegen dem Freigabevorbehalt durch den Finanzausschuss auf der Basis des Kriterienkatalogs, welcher am 03.04.2017 vom Finanzausschuss beschlossen wurde. Die Maßnahmen tragen vor Ort der besonderen Bedeutung lokaler, bezirklicher Strukturen Rechnung. Die konkrete Maßnahmenabstimmung erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Die Neupflanzungen von Bäumen etc. haben einen positiven Einfluss auf das Stadtklima.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2263/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.07.2023
- Erstellt
- 13.07.2023 16:56