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V/0099/2026

Lamberti-Brunnen Grundsatzbeschluss zur Sanierung

Vorlagen 30.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 17.03.2026, TOP 5.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11811 Zeichen

V/0099/2026 
V/0099/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Lamberti-Brunnen Grundsatzbeschluss zur Sanierung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   10.03.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Lamberti-Brunnens unter den beschriebe-
nen Herausforderungen fortzuführen. 
 
2.)  Der Verwaltung kann unabhängig des noch ausstehenden Baubeschlusses die vorbereiten-
den Maßnahmen auf dem Lamberti-Kirchplatz durchführen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Basis der überarbeiteten Kostenschätzung Gesamtkosten 
in Höhe von 850.000,- € entstehen. Zur Finanzierung wird ein Zuschuss i.H.v. 370.000 € aus einer 
privaten Stiftung erwartet, sodass eine Investitionssumme von 480.000 € verbleibt, die aus städti-
schen Mitteln getragen werden muss.  
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Investitionsmaßnah-
me 
5970 Sanierung Brunnen STEP 2    
Auszahlung   2026 160.000    
   2027 200.000  
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit  
 
17.02.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Determann  
Telefon: 492-6740 
Determann@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0099/2026 
Investitionsmaßnah-
me 
0080 Wasser ist Leben    
Auszahlung   2027 80.000  
Investitionsmaßnah-
me 
5990 Sanierung Brunnen Lamber-
tikirchplatz 
   
Auszahlungen   2026 410.000   
Einzahlungen   2023-
2025 
120.000 bereits ver-
einnahmt 
   2026 250.000  
Saldo  480.000    
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2026/2027 bei 
der o. g. Produktgruppe grundsätzlich veranschlagt.  
 
Der bei der Investitionsmaßnahme 5990 „Sanierung Brunnen Lambertikirchplatz“ gegenüber dem 
Ansatz im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bestehende Mehrbedarf in Höhe von 160.000 Euro wird 
durch das investive Budget des Dezernates für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit 
getragen. 
 
Die Verwaltung wird im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2026/2027 ein Veränderungs-
blatt einbringen. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Beschlussvorlage V/0201/2022/2 wurde vom Rat der Stadt Münster ein Sanierungskonzept für 
die städtischen Brunnen- und Wasserspiele beschlossen. Für den Bezirk Mitte ist demnach insbe-
sondere der Lamberti-Brunnen prioritär zur sanieren.  
Vorgesehen war der Umbau des kompletten wassertechnischen Systems mit automatischer Wasser-
aufbereitung in einem neuen Unterflurbauwerk mit Technikschacht und Wasserreservoir, sowie die 
oberflächliche Sanierung der Wasserbecken und Abdichtung der umlaufenden Rinne um Wasserver-
luste des neuen Systems zu vermeiden.  
Da es sich bei dieser Brunnenanlage um eine wassertechnische Anlage mit viel „sichtbarem“ Wasser 
handelt, war auch eine neue Wasseraufbereitungstechnik, die die Wasserhygiene verbessert, vorge-
sehen. Eine komplette Demontage, Restaurierung und Wiederaufbau des Brunnenbauwerkes war 
nicht angedacht. Die Kosten sollten im Jahr 2022 247.000,- € ohne Planungskosten betragen. 
 
 
Bei der weiteren Grundlagenermittlung haben sich ergänzende Erkenntnisse ergeben, die sich mas-
siv auf Umfang und Kosten der Sanierungsmaßnahme auswirken. Als besonders gravierend hat sich 
die Lokalisierung eines Kampfmittel -Verdachtspunktes in unmittelbarer Nähe des Brunnens gezeigt. 
Die erforderlichen Tiefbauarbeiten können nicht ohne eine Bohrlochdetektion durchgeführt werden. 
Das dafür erforderliche Bohrraster liegt zum Teil unter dem bestehenden Brunnen. Damit ist ein Ab-
bau des Brunnens erforderlich. Hieraus ergeben sich zahlreiche bautechnische und zeitliche Abhän-
gigkeiten: 
 
 
- Eine weitere Bearbeitung des Projektes gem. STEP2 im Brunnenkonzept (V0201/2022) ist nur 
möglich, wenn der Kampfmittelverdachtspunkt ausgeräumt ist.

- 3 - 
V/0099/2026 
- Da der Sondierungsbereich zum Teil unter dem Brunnen liegt, muss dieser zuvor zurückge-
baut werden. Erst danach kann eine Sondierung durchgeführt werden. Die vorgelegte Vorlage 
zum Grundsatzbeschluss dient dazu, diesen Rückbau zu ermöglichen. 
- Die Sondierung sollte möglichst im Mai/Juni erfolgen, damit der Lamberti -Platz zum Stadt-
fest/NRW-Tag Ende August in einem verkehrssicheren Zustand ist. 
- Sollten Kampfmittel geortet und somit eine Räumung erforderlich werden, hätte dieses um-
fangreiche Vorbereitungsplanungen bis hin zur evtl. Evakuierung des umliegenden Innen-
stadtbereiches zur Folge. Auf Grund des Planungsaufwandes könnte eine evtl. Räumung von 
Kampfmitteln voraussichtlich erst im Oktober/November 2026 erfolgen. 
- Nach Beendigung des Weihnachtsmarktes könnten die Brunnenarbeiten erst im Frühjahr 2027 
durchgeführt und im Sommer 2027 abgeschlossen werden. 
 
 
Auf Grund des zu erwartenden Aufwands und Kosten war ein Komplettrückbau der Brunnenschale 
ursprünglich nicht vorgesehen. Der Rückbau führt insgesamt zu einer erheblich aufwändigeren Bau-
maßnahme, bietet zugleich aber auch die Chance einer langfristig optimalen Sanierung aller Kompo-
nenten. Insgesamt können nun auch folgende Aspekte, die ursprünglich nicht beabsichtigt waren, 
baulich umgesetzt werden: 
 
- Auch innerhalb des Bauwerkes können sämtliche Leitungssysteme erneuert werden.  
- Das Wasserbild kann entsprechend der Ursprungsplanung (Foto 1953  in Anlage 1 zu 
V/0201/2022) mit sechs Quellfontänen innerhalb der Brunnenschale wieder hergestellt wer-
den. Dieses wäre ohne komplette Neuverlegung der Wasserversorgung nicht möglich. 
- Die Schiefstellung des Brunnenrandes von 1,5-2cm kann ausgeglichen und somit der unein-
heitlich abfließende Wasserspiegel nivelliert werden. 
- Eine tiefgründige und umfassende Abdichtung sämtlicher Fugen im Naturstein kann realisiert 
werden. Das war mit den Fugenarbeiten im Rahmen der Step1-Arbeiten nur oberflächlich ge-
lungen. 
- Die Beseitigung sämtlicher Beschädigungen und Verunreinigungen an Natursteinelementen 
und Skulpturen. 
- Es kann ausgeschlossen werden, dass Setzungen durch Ausspülungen im Zuge der hohen 
Wasserverluste der letzten Jahre Schäden im Untergrund verursacht haben. 
- Die Wurzeln der benachbarten Linde durchwachsen die Ablaufrinne und beeinträchtigen deren 
Dichtigkeit. Durch die Arbeiten können die Wurzeln fachgerecht versorgt und zugleich eine 
dauerhafte Abdichtung der Rinne erreicht werden.  
- Das an die Ablaufrinne angrenzende unebene Kleinsteinpflaster kann angeglichen werden. 
 
Im Ergebnis wird der Brunnen das Erscheinungsbild von 1953 wieder erhalten, aber gleichzeitig bau-
technisch in allen Belangen den Anforderungen an die aktuellen Normen und Richtlinien erfüllen.  
 
Die Eingriffe in den Lamberti -Kirchplatz sind aufgrund der oben beschrieben Maßnahmen insgesamt 
umfänglicher und flächenintensiver und tragen ebenfalls zur Steigerung der Kosten bei. Auch der Um-
fang der Planungsleistungen der Sanierungsmaßnahme verändert sich erheblich. 
 
Nach einer ersten Kostenprognose ergeben sich für die einzelnen Leistungsbereiche folgende Kos-
ten: 
Kampfmittelsuche und Bodendenkmalpflege 90.000 € 
Brunnentechnik, unterirdische Bauwerke und Anschlüsse 225.000 € 
Restaurierung oberirdisches Brunnenbauwerk, incl. Ab- und Aufbau 190.000 € 
Wiederherstellung des Platzes, Belagsarbeiten  175.000 € 
Planungskosten 170.000 € 
Gesamt (Brutto): 850.000 €

- 4 - 
V/0099/2026 
 
Für die Sanierung des Brunnens wurden bereits die Stadtwerke Münster GmbH als Generalüberneh-
mer beauftragt. Aufgrund der Komplexität des Projektes kann so ein effektives Zusammenspiel aller 
Gewerke gewährleistet werden. 
 
 
Prüfung von Einsparpotentialen: 
Mit dem Ziel, einen Teil der Mehraufwendungen einzusparen, hat das Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit das Angebot der Kirchengemeinde St. Lamberti, die Wassertechnik in einem un-
terirdischen Verbindungsgang zwischen Kirche und Geschäftshaus zu verorten, prüfen lassen. 
Das beauftragte Planungsteam unter Federführung der Stadtwerke Münster GmbH kommt bei der 
Eignungsprüfung der genannten Örtlichkeiten zu folgenden Ergebnissen: 
 
Vorteile 
- Mögliche Einsparungen beim Tiefbau und Unterflurbauwerk 
- Deutlich geringere Eingriffe in Struktur des Lamberti-Kirchplatzes 
- Räumliche Nähe zu vorhandenem Stromverteiler und Wasseranschluss 
- Ausreichend Platz für Technik 
Nachteile 
- Hohe Sanierungsaufwände (derzeit nicht abschätzbar) im Technikraum und Bestandsreser-
voir. Sanierungen von Bestandsobjekten bergen stets Risiken wie versteckte Schäden (z. B. 
Schadstoffe, Schimmel, Schädlinge, statisch nicht ausreichende Wände, Decken und Böden), 
die erst während der Arbeiten sichtbar werden und zu erheblichen Kostensteigerungen führen 
können. 
- Eingriff in unterirdische Struktur eines alten Bestandsgebäudes mit diversen Leitungen => 
dadurch Risiken der Beschädigung der Struktur oder Undichtigkeiten 
- Risiko für die Stadt Münster, für später auftretende Altschäden im Verbindungsgang der Kir-
che in Haftung genommen zu werden 
- Bei Weiternutzung des alten Bestandsreservoir Sanierungskosten für die Umnutzung zu ei-
nem Gesamtbauwerk. Zudem hat das Reservoir nicht die minimal vorgeschriebene Arbeits-
raumhöhe von mind. 1,90m für Wartungsgänge. 
- Beim alternativen Neubau eines Wasserreservoirs in räumlicher Nähe sind ebenfalls umfang-
reiche Tiefbauarbeiten erforderlich und die bestehenden wassertechnischen Herausforderun-
gen blieben weitgehend bestehen, sodass keine wesentliche Verbesserung der Gesamtsitua-
tion zu erwarten wäre. 
- Lange Leitungswege für die Saugleitung (> 25m) und Druckrohrleitungen (auch für das Filter-
system) zwischen Bestandsreservoir, Technikraum Kirche und Brunnenanlage. Diese Ausfüh-
rung ist wirtschaftlich, technisch und hydraulisch nicht sinnvoll. Die Umwälztechnik müsste 
entsprechend angepasst werden. In diesem Fall größere Pumpen und somit auch höhere In-
standhaltungs- und Betriebskosten (Wartung, Strom usw.) 
- Die Erstellung eines Pumpensumpfes für die Installation eines Doppelhebepumpwerks zur Si-
cherung des Technikraumes vor Überflutung etc. im Bestandskeller wäre eine aufwändige 
Maßnahme. Die Gefahr die bauliche Substanz durch z.B. Überflutung, durch ggf. technische 
Defekte, zu beschädigen, besteht immer. 
- Zusätzliche Sicherheitstechnik zum Schutz der weiteren Kellerräume notwendig 
- Keine Lagerung von Chemikalien wie Chlor oder Formaldehyd vor Ort. Eine effektive Be- und 
Entlüftung des Raumes muss sichergestellt werden. 
- Zuwegung für spätere Wartungsarbeiten kompliziert

- 5 - 
V/0099/2026 
- Einige Wartungsarbeiten müssen von 3 Personen, statt wie beim Unterflurbauwerk mit 2 Per-
sonen durchgeführt werden. 
- Unklare Genehmigungssituation => Bei Notwenigkeit einer Nutzungsänderung => Auswirkun-
gen auf weitere Bereiche der Gebäude (z.B. Brandschutz)  
 
 
Unter Abwägung der verschiedenen Aspekte würde die Nutzung des Kellerdurchgangs eine Vielzahl 
an Unwägbarkeiten für den Bauablauf und auch den dauerhaften Betrieb beinhalten. Das tatsächliche 
Einsparpotential ist auf Grund dieser Ausgangslage nicht zu beziffern, dürfte aber eher gering ausfal-
len. Daher wird dieser Vorschlag nicht weiterverfolgt.  
 
Insgesamt ist die Sanierung des Brunnens auf dem Lamberti-Kirchplatz aufgrund der o.g. Herausfor-
derungen umfänglicher und kostenintensiver. Im Ergebnis kann aber ein dauerhaft funktionsfähiger 
Brunnen mit seinem historischen Wiedererkennungswert in der Altstadt gesichert werden. 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Arno Minas  
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

10.03.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kirchplatz
  • Lambertikirchplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0099/2026
Typ
Vorlagen
Datum
30.01.2026
Erstellt
29.01.2026 17:16