A-W/0022/2007
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB 1 zwischen den Autobahnkreuzen Münster-Süd und
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Originalantrag
2568 Zeichen
CDU Fraktion in der BV West
CDU – Kreisgeschäftsstelle, Mauritzstraße 4-6, • 48143 Münster
Telefon (02 51) 41842-0 • Telefax (02 51) 41842-44
Post@cdu-muenster.de
http://www.cdu-muenster.de
Fraktion in der BV Wes t
Münster, den 22.08.2007
An die Bezirksvorsteherin der BV West
Frau Elisabeth Westrup
Schelmenstiege 1
48161 Münster
Die BV West möge beschließen:
Die BV West beantragt bei der Bezirksregierung Münster, eine Ge schwindigkeitsbegrenzung auf
der BAB 1 (zwischen den Autobahnkreuzen Münster-Süd und Münster-Nord) in der Zeit von 22
Uhr bis o6 Uhr auf Tempo 100km/h festzulegen. Im Zuge der Fertigstel lung des sechsstreifigen
Ausbaus der BAB 1 ist eine entsprechende Beschilderung durchzuführen. Die Einhaltung der Ge-
schwindigkeitsbeschränkung ist durch regelmäßige Kontrollen zu gewährleisten..
Begründung:
Nach der Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 1 z wischen den Autobahnkreuzen
Münster-Süd und Münster-Nord (Ende 2007) ist für Kraftfahrzeuge bis 2,8 t eine Richtgeschwin-
digkeit von 130 km/h vorgesehen. Bislang bestand eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Der Anteil der Kraftfahrzeuge bis 2,8 t am Verkehraufkommen nimmt zwar in der Nacht ab ( von
84 % auf 60 %), jedoch verursachen PKWs und Motorräder mit sehr hoher Ges chwindigkeit hohe
Pegelspitzen in Form der als besonders lästig empfundenen Einzelschallereignisse.
Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr besteht bei den Bürgerinnen und Bürgern ein verstärkt es Ruhebedürf-
nis. Die vielen Beschwerden im Westen Münsters, die seit der Fer tigstellung der aktiven Lärm-
schutzmaßnahmen aufgelaufen sind, zeigen, dass weitere Maßnahmen zur S enkung der Lärmemis-
sionen dringend erforderlich sind, um zu einer spürbaren Minderung des Lärms zu kommen.
Nach Angaben von „Straßen NRW“ ist eine Lärmminderung erst bei minus 3 db(A) zu spüren.
Eine Aufbringung des lärmmindernden Splittmastixasphaltes (minus 2 db (A) ) reicht deshalb nicht
aus. Ferner müssen weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen hinzukommen, um eine spürbare Lärm-
minderung zu erreichen. Dazu gehören nach Ansicht der Bezriksvertretung Münster West eine
Temporeduzierung auf 100km/h (minus 1-2 db(A)) im oben genannten Zeitraum, das langfristige
Wirksamwerden der Wiederaufforstung südlich der Autobahnraststätte Müns terland-West (minus
0,5-1 db(A)) sowie eine Verlängerung der Lärmschutzwand zwischen der Autobahnraststätte Müns-
terland-West und dem Autobahnkreuz Münster-Süd (minus 15 db (A))..
Gez. Ediger, Stähler, Ahrens und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0022/2007
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 23.08.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37