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A-W/0022/2007

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB 1 zwischen den Autobahnkreuzen Münster-Süd und

Antrag an die BV West 23.08.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.09.2007, TOP 6.1

Originalantrag

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Originalantrag

2568 Zeichen

CDU Fraktion in der BV West 
CDU – Kreisgeschäftsstelle, Mauritzstraße 4-6, • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 41842-0 • Telefax (02 51) 41842-44  
Post@cdu-muenster.de 
http://www.cdu-muenster.de  
 
Fraktion in der BV Wes t 
          Münster, den 22.08.2007 
 
 
      
An die Bezirksvorsteherin der BV West 
Frau Elisabeth Westrup 
Schelmenstiege 1 
 
48161 Münster 
 
 
 
Die BV West möge beschließen: 
 
Die BV West beantragt bei der Bezirksregierung Münster, eine Ge schwindigkeitsbegrenzung auf 
der BAB 1 (zwischen den Autobahnkreuzen Münster-Süd und Münster-Nord) in  der Zeit von 22 
Uhr bis o6 Uhr auf Tempo 100km/h festzulegen. Im Zuge der Fertigstel lung des sechsstreifigen 
Ausbaus der BAB 1 ist eine entsprechende Beschilderung durchzuführen. Die Einhaltung der Ge- 
schwindigkeitsbeschränkung ist durch regelmäßige Kontrollen zu gewährleisten.. 
 
Begründung: 
 
Nach der Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 1 z wischen den Autobahnkreuzen 
Münster-Süd und Münster-Nord (Ende 2007) ist für Kraftfahrzeuge bis 2,8 t  eine Richtgeschwin- 
digkeit von 130 km/h vorgesehen. Bislang bestand eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. 
Der Anteil der Kraftfahrzeuge bis 2,8 t am Verkehraufkommen nimmt  zwar in der  Nacht ab ( von 
84 % auf 60 %), jedoch verursachen PKWs und Motorräder mit sehr hoher Ges chwindigkeit hohe 
Pegelspitzen in Form der als besonders lästig empfundenen Einzelschallereignisse. 
Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr besteht bei den Bürgerinnen und Bürgern ein verstärkt es Ruhebedürf- 
nis. Die vielen Beschwerden im Westen Münsters, die seit der Fer tigstellung der aktiven Lärm- 
schutzmaßnahmen aufgelaufen sind, zeigen, dass weitere Maßnahmen zur S enkung der Lärmemis- 
sionen dringend erforderlich sind, um zu einer spürbaren Minderung des Lärms zu kommen.  
Nach Angaben von „Straßen NRW“ ist eine Lärmminderung erst bei minus 3 db(A) zu spüren. 
Eine Aufbringung des lärmmindernden Splittmastixasphaltes (minus 2 db (A) ) reicht deshalb nicht 
aus. Ferner müssen weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen hinzukommen, um eine spürbare Lärm- 
minderung zu erreichen. Dazu gehören nach Ansicht der Bezriksvertretung Münster West eine 
Temporeduzierung auf 100km/h (minus 1-2 db(A)) im oben genannten Zeitraum, das  langfristige 
Wirksamwerden der Wiederaufforstung südlich der Autobahnraststätte Müns terland-West (minus 
0,5-1 db(A)) sowie eine Verlängerung der Lärmschutzwand zwischen der Autobahnraststätte Müns- 
terland-West und dem Autobahnkreuz Münster-Süd (minus 15 db (A)).. 
 
Gez. Ediger, Stähler, Ahrens und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

20.09.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0022/2007
Typ
Antrag an die BV West
Datum
23.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37