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Wertstoffhöfe

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/1027/2021 vom 10.05.2021

Stand: Am 04.06.2021 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln geändert beschlossen.

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Volt-Fraktion An die Vorsitzende des Betriebsausschuss Abfallwirtschaft Frau Denise Abé An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1027/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 04.06.2021 Wertstoffhöfe Sehr geehrte Frau Abé, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sommerpause 2022 ein Konzept zu erstellen, wie die Aktivitäten zur Wiederverwendung bzw. zur Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfall- stoffen durch Recyclingbörsen u.ä. in Köln unterstützt und ausgeweitet werden können. Die Qualität soll durch Dachmarken (z.B. WIRD) gesichert werden. Die Verwaltung soll auch prüfen, inwieweit eine Ausschreibung von mindestens zwei Wert- stoffhöfen durchgeführt werden kann, die diesem Ziel dient. Die beschränkte Ausschreibung soll sich an gemeinnützige Träger richten, welche auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Per- sonen, z.B. Langzeitarbeitslose, beschäftigen. Der Annahmekatalog soll dabei gegenüber dem des bisherigen Wertstoffhofs des Umwelt- zentrums Köln-West gGmbH deutlich ausgeweitet werden. Ziel ist es, möglichst viele Wert- stoffe sortenrein einer Wiederverwertung bzw. einem werkstofflichen Recycling zuzuführen. Begründung: - 2 - Wiederverwendung und „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ wie es das Kreislaufwirt- schaftsgesetz (KrWG) bei formal zu Abfall gewordenen Produkten nennt – also das ReUse – ist das oberste Gebot zur Ressourcenschonung. In der Abfallhierarchie der EU- Abfallrah- menrichtlinie steht das Ziel "Vorbereitung zur Wiederverwendung" direkt hinter dem Ziel "Ab- fallvermeidung". Das KrWG übernimmt in § 6 die Abfallhierarchie der Abfallrahmenrichtlinie. Diejenige Maßnahme soll Vorrang haben, die „den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge-und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet“; dabei „ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls zugrunde zu legen“. Eine Förderung aller Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung von „Abfällen“ aus den Müll- gebühren ist gesetzlich vorgesehen. Um den Forderungen des KrWG zu genügen sind Wertstoffhöfe/-center von enormer Bedeu- tung, da hier sortenrein getrennt und Altprodukte zur Wiederverwendung vorbereitet werden (können). In Köln existiert - Stand heute – bloß ein von der Stadt geförderter Wertstoffhof (Umweltzentrum Niehler Straße) neben zwei Wertstoff-Centern der AWB. Die Förderung des Umweltzentrums läuft allerdings Ende nächsten Jahres aus, sodass bis dahin eine neue Lö- sung gefunden und organisiert werden muss, um auch weiterhin dem lokalen Müllaufkom- men zu begegnen. Hinzu kommt, dass der Annahmekatalog des heutigen Umweltzentrums (Pappe/Papier, Elektrokleingeräte, Metallschrott, Kleidung, Leichtverpackungen) nicht ausreichend ist und entsprechend ausgeweitet werden muss. In Köln gibt es zahlreiche Initiativen zur Wieder-/ Weiterverwendung von Produkten, wie Re- pair-Cafés oder Secondhand-Kaufhäuser. Durch städtische Unterstützung und Zusammen- arbeit mit Wertstoffhöfen könnten wesentlich mehr alte Produkte/ Abfälle einer Wiederver- wendung zugeführt werden. Siehe z.B. die Recyclingbörse Herford (https://www.recyclingboerse.org/) Einige Kölner Initiativen sind bereits bundesweit vernetzt; zum Beispiel unter der Dachmarke WIRD. Das ist die bundesweite Dachmarke für Kooperation und garantierte Qualität in der Ressourcenschonung durch Wiederverwendung und Reparatur sowie das Upcycling (Auf- wertung eines Materials) in Secondhand- und Gebrauchtwarenhäusern . Es ist das Label für gemeinwohlorientierte Wiederverwendungs- und Reparatureinrichtungen und für kooperie- rende öffentlich-rechtliche Wertstoffhöfe, Hersteller und Händler. (https://www.wir-d.de) Bereits beim Beschluss des ersten Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Köln im Jahre 1988 waren Wertstoffhöfe Gegenstand der Planung. Damals beauftragte der Rat die Verwaltung u.a „ ..durch Klärung von Standort- und Grundstücksfragen die Errichtung von Recyclingzen- tren vorzubereiten. Die Recyclingzentren werden vorzugsweise in freier gemeinnütziger Trä- gerschaft geführt...“ 2011 folgte ein Dringlichkeitsbeschluss des Betriebsausschusses Abfallwirtschaft zur Aus- schreibung von zwei Wertstoffhöfen. Bis heute gibt es lediglich das Pilotprojekt Umweltzent- rum Köln-West an der Niehler Str. Mit freundlichen Grüßen - 3 - gez. Lino Hammer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2021

    Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

    TOP 2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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