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1398/2019

Umsetzung der Marktsatzung und der Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.04.2019

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 02.05.2019, TOP 8.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5748 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 23.04.2019 
 1398/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 02.05.2019 
 
Umsetzung der Marktsatzung und der Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der 
Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten 
Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im 
Rat der Stadt Köln in den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses am 26.01.2017, 
(AN/0084/2017), Fragen aus der Sitzung am 07.09.2018, (2655/2017) und Fragen aus der Bera-
tung des Wirtschaftsausschusses am 21.03.2019 zu der Beschlussvorlage zur 
Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner 
Wochenmärkten (3817/2018). 
 
In der Sitzung am 21.03.2019 hat der Wirtschaftsausschuss die Gebührenfestsetzung für die 
Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten zurückgestellt und gebeten, die 
noch offenen Fragen von Herrn Dr. Strahl, MdR, aus der Sitzung am 26.01.2017 zunächst zu 
beantworten. Auf Wunsch von Herrn Frank, MdR, soll die Anlage 1 dahingehend ergänzt werden, 
dass über die Prognose hinaus die Kalkulation im Soll-Ist-Vergleich über mehrere Jahre (2016 – 
2018) dargestellt wird. 
 
Vor diesem Hintergrund werden die offenen Fragen wie folgt beantwortet:  
 
 
Frage aus der Sitzung vom 21.03.2019, 3817/2018, TOP 9.1 
 
Herr Frank möchte wissen, was die Haupttreiber bei den Aufwendungen sind und wie sich 
diese beeinflussen lassen. Er bemängelt, dass die Anlage 1 der Vorlage keinen Vergleich 
über die drei abgelaufenen Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 enthält. Sie sei daher nicht 
aussagekräftig hinsichtlich der Frage, wo sich eventuelle Stellschrauben befinden, um den 
Aufwand u. U. auch zu minimieren. Die  Beteiligung der Marktbeschicker am Aufwand habe 
seine Grenzen und eine Gefährdung der Wochenmärkte als Teil der Daseinsvorsorge sei 
nicht im Interesse der Politik.  
Er bittet deshalb, die Kalkulation im Soll -Ist-Vergleich über mehrere Jahre darzustellen.  
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Eine entsprechende Ergänzung der Kalkulation im Soll-Ist-Vergleich 2016 – 2018 ist in Anlage 1 der 
Beschlussvorlage (3817/2018) erfolgt. 
 
 
Fragen aus der Sitzung vom 07.09.2017, 2655/2017, TOP 3.3 
 
Herr Dr. Strahl kritisiert, dass die Fragen 1 bis 4 nicht ausreichend beantwortet seien. Seine 
Fraktion werde zu gegebener Zeit an die Mitteilung der geforderten Daten erinnern.

2 
 
1. Wie gestalten sich die Belegungszahlen der Wochenmärkte im Vergleich: 1. Halbjahr 2016 
vs. 1. Halbjahr 2017 (aufgeschlüsselt nach Tagesplatzhändlern und Dauerhändlern)? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aufgrund des erst am 17.04.2017 begonnenen neuen Abrechnungsverfahrens sind die auswertbaren 
Daten des 2. Halbjahres herangezogen worden und mit dem entsprechenden Folgezeitraum vergli-
chen worden.  
 
 
 1. Halbjahr 
2016 
Zweites 
Halbjahr 
2017 
Zweites Halbjahr 
2018 
Tagesplatzhändler 
Anteil 
39 % 34,43 % 23,63 % 
 
Dauerhändler  
Anteil 
61 % 65,57 % 76,37 % 
 
 01.07.2016 01.07.2017 01.07.2018 
Anzahl der aktiven 
Tageshändler 
Keine Auswertung 
möglich 
385 345 
Anzahl der zuge-
wiesenen Dauer-
händler 
Keine Auswertung 
möglich 
347 
 
364 
 
 
2. Wie hoch ist die Anzahl der Tagesplatzhändler, die am unbaren Gebührenerhebungsver-
fahren beteiligt sind im Vergleich: 1. Halbjahr 2016 vs. 1. Halbjahr 2017? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In 2016 erfolgte noch die Bargeldkassierung auf den Wochenmärkten.  
 
 2016 
 
Zweites Halbjahr 
2017 
Zweites Halbjahr 
2018 
Anzahl der 
unbar abge-
rechneten Ta-
geshändler 
Barzahlung 385 345 
 
 
3. Wie hoch ist die Anzahl der Händler, die von einem Einzelplatz auf einen Dauerplatz umge-
stiegen sind? Ergeben sich hierdurch entsprechende Leerstände? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Anzahl neuer Dauerhändler können derzeit leider nicht auf bestehende Tagesplatzeinträge hin 
ausgewertet werden, da die dv-unterstütze Umstellung und Zuweisung der Tageshändler erst im 4. 
Quartal 2018 faktisch realisiert werden konnte. Ersatzweise wird die Anzahl der noch vorliegenden 
Bewerbungen auf Dauerstandplätze aufgeführt, die eine deutliche Steigerung ausweist. Leerstände 
ergeben sich daraus nicht. Zusätzliche Dauerhändler verdichten vielmehr die Frequentierung der 
Plätze. 
 
 
  2017 2018 
Anzahl der 
Umsteiger lt. 
Antrag * 
0 85 Anträge 148 Anträge

3 
 
 
 
4. Gibt es Akzeptanzprobleme beim neuen Verfahren? Falls ja, wie kann es verbessert wer-
den? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In Anlehnung an die Beantwortung vom 07.09.2017 ist auch heute die Akzeptanz der Händler nicht in 
dem von der Verwaltung gewünschten Umfang zu verzeichnen. Beispielsweise wird beanstandet, 
dass die Rechnungen (Strom) und Bescheide (Tagesstandgebühr) vorwiegend erst ab der zweiten 
Woche des Folgemonats der Erfassung versandt werden und nicht immer fehlerfrei sind. 
 
Diese auf die vorhandenen Erfassungsgeräte und deren Datenübertragung zurückzuführenden Miss-
stände sollen in diesem Jahr im Wege der Weiterentwicklung der Digitalisierung durch aktuelle neue 
Geräte und einer ständigen online-Verbindung zur gehosteten Anwendung behoben werden. 
 
Ferner sind jedoch auch die Händler gefordert, die aus der mobilen Datenerfassung erhaltenen Leis-
tungsnachweise sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu prüfen. Eine solche Prüfung auf 
Übereinstimmung würde die Fälle der vermeintlich falschen Auswertung und Inrechnungstellung ent-
gegenwirken. 
 
Aufgrund der gesammelten Erfahrungen prüft die Verwaltung im Übrigen derzeit gemeinsam mit der 
Herstellerfirma Schweers die weiteren Möglichkeiten der Verbesserung der unbaren Kassierung. 
 
Gez. Greitemann i.V. für Blome

Beratungsverlauf (1)

02.05.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1398/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.04.2019
Erstellt
15.04.2019 18:10