1398/2019
Umsetzung der Marktsatzung und der Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/236 Vorlagen-Nummer 23.04.2019 1398/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 02.05.2019 Umsetzung der Marktsatzung und der Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln in den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses am 26.01.2017, (AN/0084/2017), Fragen aus der Sitzung am 07.09.2018, (2655/2017) und Fragen aus der Bera- tung des Wirtschaftsausschusses am 21.03.2019 zu der Beschlussvorlage zur Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten (3817/2018). In der Sitzung am 21.03.2019 hat der Wirtschaftsausschuss die Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten zurückgestellt und gebeten, die noch offenen Fragen von Herrn Dr. Strahl, MdR, aus der Sitzung am 26.01.2017 zunächst zu beantworten. Auf Wunsch von Herrn Frank, MdR, soll die Anlage 1 dahingehend ergänzt werden, dass über die Prognose hinaus die Kalkulation im Soll-Ist-Vergleich über mehrere Jahre (2016 – 2018) dargestellt wird. Vor diesem Hintergrund werden die offenen Fragen wie folgt beantwortet: Frage aus der Sitzung vom 21.03.2019, 3817/2018, TOP 9.1 Herr Frank möchte wissen, was die Haupttreiber bei den Aufwendungen sind und wie sich diese beeinflussen lassen. Er bemängelt, dass die Anlage 1 der Vorlage keinen Vergleich über die drei abgelaufenen Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 enthält. Sie sei daher nicht aussagekräftig hinsichtlich der Frage, wo sich eventuelle Stellschrauben befinden, um den Aufwand u. U. auch zu minimieren. Die Beteiligung der Marktbeschicker am Aufwand habe seine Grenzen und eine Gefährdung der Wochenmärkte als Teil der Daseinsvorsorge sei nicht im Interesse der Politik. Er bittet deshalb, die Kalkulation im Soll -Ist-Vergleich über mehrere Jahre darzustellen. Antwort der Verwaltung: Eine entsprechende Ergänzung der Kalkulation im Soll-Ist-Vergleich 2016 – 2018 ist in Anlage 1 der Beschlussvorlage (3817/2018) erfolgt. Fragen aus der Sitzung vom 07.09.2017, 2655/2017, TOP 3.3 Herr Dr. Strahl kritisiert, dass die Fragen 1 bis 4 nicht ausreichend beantwortet seien. Seine Fraktion werde zu gegebener Zeit an die Mitteilung der geforderten Daten erinnern. 2 1. Wie gestalten sich die Belegungszahlen der Wochenmärkte im Vergleich: 1. Halbjahr 2016 vs. 1. Halbjahr 2017 (aufgeschlüsselt nach Tagesplatzhändlern und Dauerhändlern)? Antwort der Verwaltung: Aufgrund des erst am 17.04.2017 begonnenen neuen Abrechnungsverfahrens sind die auswertbaren Daten des 2. Halbjahres herangezogen worden und mit dem entsprechenden Folgezeitraum vergli- chen worden. 1. Halbjahr 2016 Zweites Halbjahr 2017 Zweites Halbjahr 2018 Tagesplatzhändler Anteil 39 % 34,43 % 23,63 % Dauerhändler Anteil 61 % 65,57 % 76,37 % 01.07.2016 01.07.2017 01.07.2018 Anzahl der aktiven Tageshändler Keine Auswertung möglich 385 345 Anzahl der zuge- wiesenen Dauer- händler Keine Auswertung möglich 347 364 2. Wie hoch ist die Anzahl der Tagesplatzhändler, die am unbaren Gebührenerhebungsver- fahren beteiligt sind im Vergleich: 1. Halbjahr 2016 vs. 1. Halbjahr 2017? Antwort der Verwaltung: In 2016 erfolgte noch die Bargeldkassierung auf den Wochenmärkten. 2016 Zweites Halbjahr 2017 Zweites Halbjahr 2018 Anzahl der unbar abge- rechneten Ta- geshändler Barzahlung 385 345 3. Wie hoch ist die Anzahl der Händler, die von einem Einzelplatz auf einen Dauerplatz umge- stiegen sind? Ergeben sich hierdurch entsprechende Leerstände? Antwort der Verwaltung: Die Anzahl neuer Dauerhändler können derzeit leider nicht auf bestehende Tagesplatzeinträge hin ausgewertet werden, da die dv-unterstütze Umstellung und Zuweisung der Tageshändler erst im 4. Quartal 2018 faktisch realisiert werden konnte. Ersatzweise wird die Anzahl der noch vorliegenden Bewerbungen auf Dauerstandplätze aufgeführt, die eine deutliche Steigerung ausweist. Leerstände ergeben sich daraus nicht. Zusätzliche Dauerhändler verdichten vielmehr die Frequentierung der Plätze. 2017 2018 Anzahl der Umsteiger lt. Antrag * 0 85 Anträge 148 Anträge 3 4. Gibt es Akzeptanzprobleme beim neuen Verfahren? Falls ja, wie kann es verbessert wer- den? Antwort der Verwaltung: In Anlehnung an die Beantwortung vom 07.09.2017 ist auch heute die Akzeptanz der Händler nicht in dem von der Verwaltung gewünschten Umfang zu verzeichnen. Beispielsweise wird beanstandet, dass die Rechnungen (Strom) und Bescheide (Tagesstandgebühr) vorwiegend erst ab der zweiten Woche des Folgemonats der Erfassung versandt werden und nicht immer fehlerfrei sind. Diese auf die vorhandenen Erfassungsgeräte und deren Datenübertragung zurückzuführenden Miss- stände sollen in diesem Jahr im Wege der Weiterentwicklung der Digitalisierung durch aktuelle neue Geräte und einer ständigen online-Verbindung zur gehosteten Anwendung behoben werden. Ferner sind jedoch auch die Händler gefordert, die aus der mobilen Datenerfassung erhaltenen Leis- tungsnachweise sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu prüfen. Eine solche Prüfung auf Übereinstimmung würde die Fälle der vermeintlich falschen Auswertung und Inrechnungstellung ent- gegenwirken. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen prüft die Verwaltung im Übrigen derzeit gemeinsam mit der Herstellerfirma Schweers die weiteren Möglichkeiten der Verbesserung der unbaren Kassierung. Gez. Greitemann i.V. für Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1398/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.04.2019
- Erstellt
- 15.04.2019 18:10