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0957/2025

Umwandlung der Katholischen Grundschule Maternus-Schule, Bülowstraße 90, 50733 Köln in eine Gemeinschaftsgrundschule

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.14

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2008 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0957/2025 
Freigabedatum 
04.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umwandlung der Katholischen Grundschule Maternus-Schule, Bülowstr. 90, 50733 
Köln in eine Gemeinschaftsgrundschule  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 81 Nr. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Umwandlung der Katholi-
schen Grundschule (KGS) Maternus-Schule, Bülowstr. 90, 50733 Köln (Nippes) in eine Ge-
meinschaftsgrundschule (GGS) ab dem Schuljahr 2025/2026. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Begründung: 
Nach § 27 Abs. 3 Schulgesetz NRW sind bestehende Grundschulen in eine andere Schulart 
umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies 
beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von mehr als die Hälfte der Schü lerinnen 
und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.  
 
Die Eltern der Schüler*innen der Katholischen Grundschule Maternus -Schule, Bülowstr. 90, 
50733 Köln (Nippes) haben in ausreichender Anzahl die Umwandlung der KGS in eine Gemein-
schaftsgrundschule beantragt.  
Das daraufhin gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von 
Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) durchgeführte geheime Abstimmungsverfahren 
führte zu folgendem Ergebnis.  
Für 289 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 211 abgege-
bene Stimmen mit Zustimmung für den Antrag auf Umwandlung der Schulart und 6 Nein-Stim-
men. 
 
In der Katholischen Grundschule Maternus-Schule wurde somit die erforderliche Mehrheit zur 
Umwandlung der Schulart erreicht. Sie ist daher nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über das 
Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) ab 
dem Schuljahr 2025/2026 in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln.  
Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger die Änderung der Schulart.

Beratungsverlauf (2)

16.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0957/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.06.2025
Erstellt
27.03.2025 16:19