Umwandlung der Katholischen Grundschule Maternus-Schule, Bülowstraße 90, 50733 Köln in eine Gemeinschaftsgrundschule
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0957/2025 vom 04.06.2025
Stand: Am 03.07.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 0957/2025 Freigabedatum 04.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umwandlung der Katholischen Grundschule Maternus-Schule, Bülowstr. 90, 50733 Köln in eine Gemeinschaftsgrundschule Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 81 Nr. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Umwandlung der Katholi- schen Grundschule (KGS) Maternus-Schule, Bülowstr. 90, 50733 Köln (Nippes) in eine Ge- meinschaftsgrundschule (GGS) ab dem Schuljahr 2025/2026. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Begründung: Nach § 27 Abs. 3 Schulgesetz NRW sind bestehende Grundschulen in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von mehr als die Hälfte der Schü lerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden. Die Eltern der Schüler*innen der Katholischen Grundschule Maternus -Schule, Bülowstr. 90, 50733 Köln (Nippes) haben in ausreichender Anzahl die Umwandlung der KGS in eine Gemein- schaftsgrundschule beantragt. Das daraufhin gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) durchgeführte geheime Abstimmungsverfahren führte zu folgendem Ergebnis. Für 289 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 211 abgege- bene Stimmen mit Zustimmung für den Antrag auf Umwandlung der Schulart und 6 Nein-Stim- men. In der Katholischen Grundschule Maternus-Schule wurde somit die erforderliche Mehrheit zur Umwandlung der Schulart erreicht. Sie ist daher nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) ab dem Schuljahr 2025/2026 in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger die Änderung der Schulart.
Beratungsverlauf
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16.06.2025
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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