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4234/2018

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock

Beschlussvorlage Ausschuss 18.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 25.02.2019, TOP 9.2.2

Anlage 4 Luftbild

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Begründung

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Anlage 3 Auszug FNP

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Anlage 1 Lageplan

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Anlage 5 Planungskonzept

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Anlage 4 Luftbild

33 Zeichen

A n l a g e  4 :  L u f t b i l d

Beschlussvorlage Ausschuss

3141 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Makr Az 
Vorlagen-Nummer 
 4234/2018 
Freigabedatum  18.01.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich des Kalscheurer Wegs, südlich und 
östlich der Siedlergenossenschaft am Kalscheurer Weg mit den Flurstücksnummern 2314/8, 
911, 416/70 und 735 (Flur 55, Gemarkung Rondorf) —Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwick-
lung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock— einzuleiten mit dem Ziel, die Fläche als 
Wohnbaufläche festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis 
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Bezirksvertretung 2 
(Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.02.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg eG hat am 02.05.2018 die Einleitung eines Verfahrens 
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Umsetzung einer integrierte Quartier-
sentwicklung westlich des Kalscheurer Wegs, südlich und östlich der Siedlergenossenschaft am 
Kalscheurer Weg auf den Flurstücken mit den Flurstücksnummern 735, 911, 2314 sowie 416/70 (Flur 
55, Gemarkung Rondorf) beantragt. Vorgesehen ist die Erweiterung der sogenannten "Indianersied-
lung" durch eine zweigeschossige Einzelhausbebauung mit Staffelgeschoss mit rund 120 Wohnein-
heiten. 
 
Das Vorhaben trägt zur Schaffung neuen Wohnraums in der Stadt Köln bei. Sämtliche Wohneinheiten 
entstehen als geförderter Wohnungsbau. 
 
Auswirkungen: 
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt einen Teil des Areals bereits als "Wohnbaufläche" (W), den 
nord-östlichen Teil jedoch als "Grünfläche" dar. Das Plangebiet grenzt an den Südfriedhof in Zollstock 
und befindet sich nördlich des Äußeren Grüngürtels. Entsprechend der vorgesehenen Wohnnut-
zungserweiterung, die bis an den Weg S heranrücken soll, besteht die Notwendigkeit, den Flächen-
nutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. 
 
Der überwiegende Teil des Plangebiets ist nach § 35 BauGB als Außenbereich zu bewerten. Um die 
vorgesehene Planung zu realisieren ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
nach § 12 BauGB notwendig. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Begründung 
Anlage 3: Auszug FNP 
Anlage 4: Luftbild 
Anlage 5: Planungskonzept

Anlage 2 Begründung

9613 Zeichen

A N L A G E 2 
 
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel: „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer 
Weg“ in Köln – Zollstock 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
1.1 Anlass der Planung 
Die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg eG beabsichtigt, das Plangebiet mit einer zwe i-
geschossigen Einzelhausbebauung mit rund 120 Wohneinheiten zu entwickeln. Das Vorh a-
ben soll auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans planungsrechtlich vorbe-
reitet werden. 
Der vorhabenbezogene Bebauungsp lan wird im Normalverfahren erstellt. Eine notwendige 
Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB 
 
1.2 Ziel der Planung 
Die integrative Quartiersentwicklung mit rund 120 Wohneinheiten (ca. 30 % für Flüchtlinge) 
ist als E rweiterung der sog. „Indianersiedlung“ (Siedlungsgenossenschaft Kalscheurer Weg 
eG) geplant. Planungsziele sind neben der Erstellung kostengünstigen Wohnraums, gemein-
schaftsfördernde Maßnahmen für die Nutzer („Soziale Mitte“) und ökologische Maßnahmen. 
Die Quartiersentwicklung will einen Beitrag zur sozialräumlichen Integration leisten. Neben 
generationenübergreifenden, altersgerechten und sozialen Wohnformen sollen Flüchtlinge 
mit gesichertem Aufenthaltsstatus durch Mitwirkung bei der Herstellung der eigen en Wo h-
nung und des unmittelbaren Wohnumfeldes integriert werden. 
Alle Wohneinheiten entstehen im geförderten Wohnungsbau. 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Der Geltungsbereich des Vorhaben - und Erschließungsplans (Plangebiet ) umfasst in der 
Gemarkung Rondorf, Flur 55 Teile der Flurstücke 735, 911, 2314/8 sowie 416/70 mit einer 
Fläche von rd. 2,0 ha. 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
Der städtebauliche Vertrag für den bestehenden Teil der Siedlung gibt als gestalterische 
Vorgabe für Neu-, An- und Umbauten eine maximale Wandhöhe von 2,90 m, eine Firsthöhe 
von maximal 4,80 m und die maximale Dachneigung von 25° vor. 
Das Plangebiet liegt zwischen der „Indianersiedlung“ und dem Kalscheurer Weg. An der 
Kendenicher Straße 83 – 87 wurde in den  1970er Jahren eine 5 -geschossige Wohnbebau-
ung errichtet. Westlich daran angrenzend plant die Stadt Köln die Errichtung von Flüchtling s-
unterkünften (bis zu 150 Unterkunftsplätze; geplante Fertigstellung 2019). 
Im Kreuzungsbereich zum Oberen Komarweg befind et sich ein Steinmetzbetrieb. Im weit e-
ren Umfeld sind zwei Sportanlagen (Te nnisclub Buchholz, SV Rot Weiss, Köln -Zollstock) 
vorhanden. Südöstlich des Kalscheurer Wegs grenzt der Südfriedhof an. 
Entlang der öffentlichen Verkehrsfläche befinden sich auf der zum Friedhof angrenzenden 
Seite unbefestigte Parkplätze. Zusätzlich werden Flächen angrenzend an den vorhandenen 
Steinmetzbetrieb zum Parken genutzt. 
 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist über den Kalscheurer Weg erschlossen. Der Kalscheurer Weg mündet 
auf die Kendenicher Straße bzw. führt in nördlicher Richtung weiter bis zum Zollstockgürtel.

- 2 - 
In südlicher Richtung wird über den Oberen Komarweg der Militärring erreicht. Über die 
Straße „Am Eifeltor“ ist auch die Anschlussstelle Köln -Eifeltor auf die Bundesautobahn A4 in 
ca. 1.000 m mit dem Pkw zur erreichen. 
Am Höninger Platz kann die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 (ca. 800 m Entfernung)  
erreicht werden. In der Kendenicher Straße / Kalscheurer Weg verlaufen die Buslinien 131  
und 138. Haltestellen befi nden sich im Kreuzungsbereich des Kalscheurer Wegs mit der 
Kendenicher Straße bzw. dem Oberen Komarweg. 
Das Plangebiet ist noch nicht erschlossen. Mittelfristig ist eine Generalsanierung des  
Kalscheurer Wegs geplant. Die Entwässerung des Kalscheurer Wegs e rfolgt derzeit über 
Sickerbrunnen. Diese werden bei Bedarf abgepumpt. 
 
3. Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan 
Das Plangebiet liegt innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Waldbereichs, überl a-
gertmit der Festlegung „Grundwasser - und Gewässerschutz“ und „regionaler Grünzug“. Der 
nördlich angrenzende Allgemeine Siedlungsbereich übernimmt als Grenze den Verlauf  der 
Kendenicher Straße bis zur westlichen Grenze der „Indianersiedlung“. 
 
3.2 Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das  Plangebiet südwestlich des Kalscheurer  
Wegs ST überwiegend als Wohnbaufläche dar. Lediglich ein maximal 20 m breiter Streifen  
nördlich des Kalscheurer Wegs und die Flächen nordöstlich des Kalscheurer Wegs ST sind  
als Grünfläche dargestellt. 
Im Parallelverfahren soll die Darstellung des Flächennutzungsplans geändert werden. 
 
3.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 17 „Äußerer Grüngürtel Mü n-
gersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Es umfasst die historischen  Parkanla-
gen von der Aachener Straße bis zum Rhein an der Rodenkirchener Brücke, die verbinde n-
den Grünzüge in den Innenbereich zum Volksgarten und zum Zollstock -/Raderthalgürtel so-
wie als  Verbindungen in die freie Lan dschaft den geplanten Grünzug Weiden/Ju nkersdorf 
und den Landschaftsraum um Gut Horbell. 
 
3.4 Angrenzende Bebauungspläne 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 65410/03 „Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock“ 
(rechtsverbindlich seit 10.2.1969) umfasst die Wohnbebauung an der Kendenicher Straße 
sowie die westlich daran angrenzende Fläche, festgesetzt als öffentliche Grünfläche (Erwe i-
terung 
Südfriedhof). Der Kalscheurer Weg ist durch eine Teilaufhebung im Jahr 2015 aus dem  Gel-
tungsbereich ausgenommen worden. 
Eine 2. Teilaufhebung dieses Bebauungsp lans befindet sich in der U msetzung und betrifft 
die westlich an das Plangebiet angrenzende Fläche. Diese 2. Teilaufhebung dient der Real i-
sierung der geplanten Flüchtlingsunterkunft. 
 
3.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
Der Rat der Stadt Köln  hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK  
Wohnen) beschlossen. Der Im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010 -2029 
in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Bevölkerungsprognose  
2011. In der aktuellen Bevö lkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund  
1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf  
beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis  
2019. Diese Zahlen sind der Beschlussvorlage „Umsetzung STEK Wohnen“ – Ratsbeschluss 
vom 20.12.2016 – zu entnehmen.

- 3 - 
4. Vorhaben 
 
Die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg eG plant eine Siedlungserweiterung, um ko s-
tengünstigen Wohnraum bereitzustellen. Um Kosten zu sparen, sollen die H äuser mit Eigen-
leistungen der künftigen Nutzer erstellt werden. Die geplante Ausführung im massiven Hol z-
bau oder im massiven Stahlbeton-Skelettbau mit Trockenausbau und Holzfassade lassen ein 
hohes Maß an Eigenleistung zu. Die Ausführung der A ußenanlagen ist fast überwiegend in  
Selbsthilfe bzw. Eigenleistung geplant. 
Entlang der vorhandenen Wegeparzellen sollen 20 Wohnhäuser (neun verschiedene Woh n-
haustypen) errichtet werden. 
Die geplanten rund 120 Wohneinheiten können bei sich ändernden Bedarfen zusammeng e-
legt oder durch sog. Schalträume kombiniert, d. h. verkleinert oder vergrößert werden. 
Die sog. „soziale Mitte“ die als Spiel - und Veranstaltungsfläche genutzt werden kann, dient 
als Grünfläche. Hier soll im  Kreuzungsbereich des Kalscheurer Wegs mit Weg T ein Wohn-
haus mit Ladennu tzung, die  der Versorgung des Gebietes dient, Versammlungsraum und 
Genossenschaftsbüro im Erdgeschoss entstehen. 
Der vorhandene dichte Baumbestand entlang des Kalscheurer Wegs wird weitgehend erha l-
ten. Auch weiterer Bewuchs im Plang ebiet wird nach Möglichkeit erhalten. Die Wohngebä u-
de sind in Gemeinschaftsgrünflächen mit heimischen Obst - und Nutzgehölzen geplant. Die 
zulässige überbaubare Grundstücksfläche soll auf eine Grundflächenzahl von 0,3 begrenzt 
werden. 
Aufweitungen der Wegeparzellen sollen teilweise für Stellplätze bzw. Ver - und Entsorgungs-
flächen genutzt werden . Darüber hinaus ist vorgesehen Stellplätze an der Südseite des 
Kalscheurer Wegs nachzuweisen.  Die Genossenschaft  bietet ein eigenes Car -Sharing mit 
genossenschaftseigenen Elektrofahrzeugen und eine Ladestation  für E -Bikes an. Die No t-
wendigkeit der Verbreiterung der vorhandenen Erschließungswege  wird im weiteren Verfa h-
ren geprüft. Grundsätzlich entsprechen die Wege den verkehrlichen  Mindestanforderungen 
und den A nforderungen für Rettungsfahrzeuge. Ein Erschließungs - und Mobilitätskonzept 
wird im weiteren Verfahren erarbeitet. 
Die Erweiterung der „Indianersiedlung“ sieht eine zweigeschossige Einzelhausbebauung mit  
Staffelgeschoss vor. Die Konzeption von Flachdächern soll die Anlage von Hochbeeten für  
Nutzpflanzen auf den Dächern ermöglichen. Zusätzlich ist vorgesehen, auch Teile der Fa s-
saden mit Nutzpflanzen zu begrünen. Alle Wohnhäuser werden barrierefrei errichtet. Auf den 
Ausbau von Abstellkellern soll zugunsten vergröß erter Abstellräume innerhalb der Wohnu n-
gen verzichtet werden. 
 
5. Kooperatives Baulandmodell 
 
Für das Vorhaben –circa 120 Wohneinheiten - kommt das kooperative Baulandmodell Köln  
(KoopBLM) –Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren- zur Anwendung. 
Die Vorhabenträgerin hat am 17.12.2018 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des 
KooBLM unterzeichnet. 
 
5. Umweltbelange 
 
Die Umweltbelange, wie z. B. Lärmschutz im Hinblick auf die verkehrliche Lärmbelastung, 
Ar-tenschutz und Luftschadstoffe werden im w eiteren Verfahren untersucht und bewertet. 
Das Er-fordernis weiterer Umweltuntersuchungen wird im weiteren Verfahren geprüft.

Anlage 3 Auszug FNP

16 Zeichen

A n l a g e  3 :

Anlage 1 Lageplan

334 Zeichen

| /stacexönn |)

Stadtplanungsamt

Anlage 1

Integrative Quartiersentwicklung
Am Kalscheurer Weg in Köln - Zollstock

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage 5 Planungskonzept

47 Zeichen

A n l a g e  5 :  P l a n u n g s k o n z e p t

Beratungsverlauf (2)

07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Kendenicher Straße 83
  • Aachener Straße
  • Kalscheurer Weg
  • Höninger Platz
  • Am Eifeltor
  • Zollstockgürtel
  • Raderthalgürtel
  • Straße 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4234/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.01.2019
Erstellt
18.12.2018 07:08