4234/2018
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock
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Anlage 4 Luftbild
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A n l a g e 4 : L u f t b i l d
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Makr Az Vorlagen-Nummer 4234/2018 Freigabedatum 18.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich des Kalscheurer Wegs, südlich und östlich der Siedlergenossenschaft am Kalscheurer Weg mit den Flurstücksnummern 2314/8, 911, 416/70 und 735 (Flur 55, Gemarkung Rondorf) —Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwick- lung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock— einzuleiten mit dem Ziel, die Fläche als Wohnbaufläche festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg eG hat am 02.05.2018 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Umsetzung einer integrierte Quartier- sentwicklung westlich des Kalscheurer Wegs, südlich und östlich der Siedlergenossenschaft am Kalscheurer Weg auf den Flurstücken mit den Flurstücksnummern 735, 911, 2314 sowie 416/70 (Flur 55, Gemarkung Rondorf) beantragt. Vorgesehen ist die Erweiterung der sogenannten "Indianersied- lung" durch eine zweigeschossige Einzelhausbebauung mit Staffelgeschoss mit rund 120 Wohnein- heiten. Das Vorhaben trägt zur Schaffung neuen Wohnraums in der Stadt Köln bei. Sämtliche Wohneinheiten entstehen als geförderter Wohnungsbau. Auswirkungen: Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt einen Teil des Areals bereits als "Wohnbaufläche" (W), den nord-östlichen Teil jedoch als "Grünfläche" dar. Das Plangebiet grenzt an den Südfriedhof in Zollstock und befindet sich nördlich des Äußeren Grüngürtels. Entsprechend der vorgesehenen Wohnnut- zungserweiterung, die bis an den Weg S heranrücken soll, besteht die Notwendigkeit, den Flächen- nutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Der überwiegende Teil des Plangebiets ist nach § 35 BauGB als Außenbereich zu bewerten. Um die vorgesehene Planung zu realisieren ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB notwendig. Anlagen Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Begründung Anlage 3: Auszug FNP Anlage 4: Luftbild Anlage 5: Planungskonzept
Anlage 2 Begründung
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A N L A G E 2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ in Köln – Zollstock 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg eG beabsichtigt, das Plangebiet mit einer zwe i- geschossigen Einzelhausbebauung mit rund 120 Wohneinheiten zu entwickeln. Das Vorh a- ben soll auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans planungsrechtlich vorbe- reitet werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsp lan wird im Normalverfahren erstellt. Eine notwendige Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB 1.2 Ziel der Planung Die integrative Quartiersentwicklung mit rund 120 Wohneinheiten (ca. 30 % für Flüchtlinge) ist als E rweiterung der sog. „Indianersiedlung“ (Siedlungsgenossenschaft Kalscheurer Weg eG) geplant. Planungsziele sind neben der Erstellung kostengünstigen Wohnraums, gemein- schaftsfördernde Maßnahmen für die Nutzer („Soziale Mitte“) und ökologische Maßnahmen. Die Quartiersentwicklung will einen Beitrag zur sozialräumlichen Integration leisten. Neben generationenübergreifenden, altersgerechten und sozialen Wohnformen sollen Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus durch Mitwirkung bei der Herstellung der eigen en Wo h- nung und des unmittelbaren Wohnumfeldes integriert werden. Alle Wohneinheiten entstehen im geförderten Wohnungsbau. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Der Geltungsbereich des Vorhaben - und Erschließungsplans (Plangebiet ) umfasst in der Gemarkung Rondorf, Flur 55 Teile der Flurstücke 735, 911, 2314/8 sowie 416/70 mit einer Fläche von rd. 2,0 ha. 2.2 Vorhandene Struktur Der städtebauliche Vertrag für den bestehenden Teil der Siedlung gibt als gestalterische Vorgabe für Neu-, An- und Umbauten eine maximale Wandhöhe von 2,90 m, eine Firsthöhe von maximal 4,80 m und die maximale Dachneigung von 25° vor. Das Plangebiet liegt zwischen der „Indianersiedlung“ und dem Kalscheurer Weg. An der Kendenicher Straße 83 – 87 wurde in den 1970er Jahren eine 5 -geschossige Wohnbebau- ung errichtet. Westlich daran angrenzend plant die Stadt Köln die Errichtung von Flüchtling s- unterkünften (bis zu 150 Unterkunftsplätze; geplante Fertigstellung 2019). Im Kreuzungsbereich zum Oberen Komarweg befind et sich ein Steinmetzbetrieb. Im weit e- ren Umfeld sind zwei Sportanlagen (Te nnisclub Buchholz, SV Rot Weiss, Köln -Zollstock) vorhanden. Südöstlich des Kalscheurer Wegs grenzt der Südfriedhof an. Entlang der öffentlichen Verkehrsfläche befinden sich auf der zum Friedhof angrenzenden Seite unbefestigte Parkplätze. Zusätzlich werden Flächen angrenzend an den vorhandenen Steinmetzbetrieb zum Parken genutzt. 2.3 Erschließung Das Plangebiet ist über den Kalscheurer Weg erschlossen. Der Kalscheurer Weg mündet auf die Kendenicher Straße bzw. führt in nördlicher Richtung weiter bis zum Zollstockgürtel. - 2 - In südlicher Richtung wird über den Oberen Komarweg der Militärring erreicht. Über die Straße „Am Eifeltor“ ist auch die Anschlussstelle Köln -Eifeltor auf die Bundesautobahn A4 in ca. 1.000 m mit dem Pkw zur erreichen. Am Höninger Platz kann die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 (ca. 800 m Entfernung) erreicht werden. In der Kendenicher Straße / Kalscheurer Weg verlaufen die Buslinien 131 und 138. Haltestellen befi nden sich im Kreuzungsbereich des Kalscheurer Wegs mit der Kendenicher Straße bzw. dem Oberen Komarweg. Das Plangebiet ist noch nicht erschlossen. Mittelfristig ist eine Generalsanierung des Kalscheurer Wegs geplant. Die Entwässerung des Kalscheurer Wegs e rfolgt derzeit über Sickerbrunnen. Diese werden bei Bedarf abgepumpt. 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Das Plangebiet liegt innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Waldbereichs, überl a- gertmit der Festlegung „Grundwasser - und Gewässerschutz“ und „regionaler Grünzug“. Der nördlich angrenzende Allgemeine Siedlungsbereich übernimmt als Grenze den Verlauf der Kendenicher Straße bis zur westlichen Grenze der „Indianersiedlung“. 3.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet südwestlich des Kalscheurer Wegs ST überwiegend als Wohnbaufläche dar. Lediglich ein maximal 20 m breiter Streifen nördlich des Kalscheurer Wegs und die Flächen nordöstlich des Kalscheurer Wegs ST sind als Grünfläche dargestellt. Im Parallelverfahren soll die Darstellung des Flächennutzungsplans geändert werden. 3.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 17 „Äußerer Grüngürtel Mü n- gersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Es umfasst die historischen Parkanla- gen von der Aachener Straße bis zum Rhein an der Rodenkirchener Brücke, die verbinde n- den Grünzüge in den Innenbereich zum Volksgarten und zum Zollstock -/Raderthalgürtel so- wie als Verbindungen in die freie Lan dschaft den geplanten Grünzug Weiden/Ju nkersdorf und den Landschaftsraum um Gut Horbell. 3.4 Angrenzende Bebauungspläne Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 65410/03 „Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock“ (rechtsverbindlich seit 10.2.1969) umfasst die Wohnbebauung an der Kendenicher Straße sowie die westlich daran angrenzende Fläche, festgesetzt als öffentliche Grünfläche (Erwe i- terung Südfriedhof). Der Kalscheurer Weg ist durch eine Teilaufhebung im Jahr 2015 aus dem Gel- tungsbereich ausgenommen worden. Eine 2. Teilaufhebung dieses Bebauungsp lans befindet sich in der U msetzung und betrifft die westlich an das Plangebiet angrenzende Fläche. Diese 2. Teilaufhebung dient der Real i- sierung der geplanten Flüchtlingsunterkunft. 3.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Der Im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010 -2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. In der aktuellen Bevö lkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zahlen sind der Beschlussvorlage „Umsetzung STEK Wohnen“ – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu entnehmen. - 3 - 4. Vorhaben Die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg eG plant eine Siedlungserweiterung, um ko s- tengünstigen Wohnraum bereitzustellen. Um Kosten zu sparen, sollen die H äuser mit Eigen- leistungen der künftigen Nutzer erstellt werden. Die geplante Ausführung im massiven Hol z- bau oder im massiven Stahlbeton-Skelettbau mit Trockenausbau und Holzfassade lassen ein hohes Maß an Eigenleistung zu. Die Ausführung der A ußenanlagen ist fast überwiegend in Selbsthilfe bzw. Eigenleistung geplant. Entlang der vorhandenen Wegeparzellen sollen 20 Wohnhäuser (neun verschiedene Woh n- haustypen) errichtet werden. Die geplanten rund 120 Wohneinheiten können bei sich ändernden Bedarfen zusammeng e- legt oder durch sog. Schalträume kombiniert, d. h. verkleinert oder vergrößert werden. Die sog. „soziale Mitte“ die als Spiel - und Veranstaltungsfläche genutzt werden kann, dient als Grünfläche. Hier soll im Kreuzungsbereich des Kalscheurer Wegs mit Weg T ein Wohn- haus mit Ladennu tzung, die der Versorgung des Gebietes dient, Versammlungsraum und Genossenschaftsbüro im Erdgeschoss entstehen. Der vorhandene dichte Baumbestand entlang des Kalscheurer Wegs wird weitgehend erha l- ten. Auch weiterer Bewuchs im Plang ebiet wird nach Möglichkeit erhalten. Die Wohngebä u- de sind in Gemeinschaftsgrünflächen mit heimischen Obst - und Nutzgehölzen geplant. Die zulässige überbaubare Grundstücksfläche soll auf eine Grundflächenzahl von 0,3 begrenzt werden. Aufweitungen der Wegeparzellen sollen teilweise für Stellplätze bzw. Ver - und Entsorgungs- flächen genutzt werden . Darüber hinaus ist vorgesehen Stellplätze an der Südseite des Kalscheurer Wegs nachzuweisen. Die Genossenschaft bietet ein eigenes Car -Sharing mit genossenschaftseigenen Elektrofahrzeugen und eine Ladestation für E -Bikes an. Die No t- wendigkeit der Verbreiterung der vorhandenen Erschließungswege wird im weiteren Verfa h- ren geprüft. Grundsätzlich entsprechen die Wege den verkehrlichen Mindestanforderungen und den A nforderungen für Rettungsfahrzeuge. Ein Erschließungs - und Mobilitätskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet. Die Erweiterung der „Indianersiedlung“ sieht eine zweigeschossige Einzelhausbebauung mit Staffelgeschoss vor. Die Konzeption von Flachdächern soll die Anlage von Hochbeeten für Nutzpflanzen auf den Dächern ermöglichen. Zusätzlich ist vorgesehen, auch Teile der Fa s- saden mit Nutzpflanzen zu begrünen. Alle Wohnhäuser werden barrierefrei errichtet. Auf den Ausbau von Abstellkellern soll zugunsten vergröß erter Abstellräume innerhalb der Wohnu n- gen verzichtet werden. 5. Kooperatives Baulandmodell Für das Vorhaben –circa 120 Wohneinheiten - kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren- zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 17.12.2018 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KooBLM unterzeichnet. 5. Umweltbelange Die Umweltbelange, wie z. B. Lärmschutz im Hinblick auf die verkehrliche Lärmbelastung, Ar-tenschutz und Luftschadstoffe werden im w eiteren Verfahren untersucht und bewertet. Das Er-fordernis weiterer Umweltuntersuchungen wird im weiteren Verfahren geprüft.
Anlage 3 Auszug FNP
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A n l a g e 3 :
Anlage 1 Lageplan
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| /stacexönn |) Stadtplanungsamt Anlage 1 Integrative Quartiersentwicklung Am Kalscheurer Weg in Köln - Zollstock Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 5 Planungskonzept
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A n l a g e 5 : P l a n u n g s k o n z e p t
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (8)
- Kendenicher Straße 83
- Aachener Straße
- Kalscheurer Weg
- Höninger Platz
- Am Eifeltor
- Zollstockgürtel
- Raderthalgürtel
- Straße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 4234/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.01.2019
- Erstellt
- 18.12.2018 07:08