Antrag der CDU-Fraktion: Sanierung Bezirkssportanlage BOCKLEMÜND
Antrag nach § 3 BV4 (CDU) AN/2001/2021 vom 21.09.2021
Stand: Am 04.10.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Anlage 1: Sachstand Kunststoffrasenprioritätenlisten 2013-2017, 2018-2020, 2021-2025 - Stand März 2025
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Sachstandsbericht BV v. 12.06.2025
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Dezernat, Dienststelle IV/52 Vorlagen-Nummer AN/2001/2021 Stand: 12.06.2025 Sachstandsbericht Antrag der CDU-Fraktion: Sanierung Bezirkssportanlage BOCKLEMÜND Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, 1. die Bezirkssportanlage Bocklemünd unverzüglich zu sanieren und die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, sowie 2. hierbei die sofortige Ausstattung der Bezirkssportanlage mit umweltfreundlichem Kunstra- sen vorzunehmen und 3. die bestehende alte Sporthalle in Stand zu setzen, damit sie wieder genutzt werden kann. 4. Hilfsweise ist zeitnah die Planung, mit Bauzeitenplanung eines Neubaus für die alte, noch bestehende Halle der Bezirksvertretung vorzulegen. Sachstandsbericht Stand Juni 2025: zu 2. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Generalsanierung der beiden Tennen-Großspielfelder wurde im Jahr 2021 begonnen und im Jahr 2022 abgeschlossen. Im Rahmen der Umsetzung wurden Kunststoffrasenbeläge mit einer Polfüllung aus umweltfreundlichen Kork verwendet. Damit wurden die in den Kunststoff- rasenprioritätenlisten 2013-2017 unter Nr. 12 und 2018-2020 unter Nr. 7 aufgeführten Plätze saniert. Weitere Informationen werden unter „Anlage 1 – Auszüge Sachstand Kunststoffrasen- prioritätenlisten 2013-2017, 2018-2020, 2021-2025 – Stand: März 2025“ aufgeführt. Nächste Schritte: Es sind keine weiteren Schritte vorgesehen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2 Für Punkt 2 sind keine weiteren Sachstandsberichte vorgesehen, da das Projekt abgeschlos- sen wurde. zu 1., 3., 4. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die städtische Sporthalle an der Hugo-Eckener-/Heinrich-Rohlmann-Straße in 50829 Köln- Bocklemünd soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch ein externes Planungsbüro zur Neugestaltung der Sporthalle in Köln-Bocklemünd wurden zwei Umsetzungsvarianten geprüft. Der Lösungsvor- schlag sieht den Abriss der bestehenden Halle sowie den Neubau von zunächst sechs und anschließend drei weiteren Sportübungseinheiten in zwei Bauabschnitten vor. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2016 bereits eine Ersatzsporthalle errichtet. Es han- delt sich um eine Dreifachsporthalle mit einer mobilen Tribüne für 200 Zuschauer. Aktuell wird die Sportanlage mit ihren Außenflächen von verschiedenen Nutzergruppen ver- wendet. Dazu zählen: die Max-Ernst-Gesamtschule der Inline-Skatehockey-Verein HC Köln-West der Sportverein für Allgemeinsport TPSK Köln der Handballverein HSV Bocklemünd die DJK Köln, Verein für Tennis Darüber hinaus wird empfohlen, eine zukünftige Neuplanung der Sporthalle eng mit der Ge- staltung der Außenanlagen zu verzahnen. Es ist sinnvoll, ein ganzheitliches Konzept zu entwi- ckeln, das sowohl die Innen- als auch die Außenbereiche berücksichtigt. Eine integrierte Pla- nung schafft Synergien und ein harmonisches Gesamtbild, das den Bedürfnissen aller Nutzer- gruppen gerecht wird. Durch eine abgestimmte Gestaltung können Funktionalität und Attrakti- vität des Gesamtareals erheblich gesteigert werden – dies führt zu einer nachhaltigen und zu- kunftssicheren Lösung. Nächste Schritte: Im nächsten Schritt wäre ein Ausschreibungsverfahren zu gestalten, um ein Projekt in dieser Größenordnung in die planerische Umsetzung zu bringen. Da für die Fortführung des Projek- tes jedoch im aktuellen Haushaltsplan 2025/2026 unzureichende Mittel zur Verfügung gestellt wurden, ist der zeitliche Rahmen der weiteren Projektumsetzung derzeit seitens der Verwal- tung nicht abschätzbar. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 15.06.2026 -
Antrag nach § 3 (CDU BV4)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2001/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021 Antrag der CDU-Fraktion: Sanierung Bezirkssportanlage BOCKLEMÜND Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU - Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, 1. die Bezirkssportanlage Bocklemünd unverzüglich zu sanieren und die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, sowie 2. hierbei die sofortige Ausstattung der Bezirkssportanlage mit umweltfreundlichem Kunstrasen vorzunehmen und CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Tel: 0221 -221 94 305 Fax: 0221-221 94 305 www.fraktion.cdu-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln 3. die bestehende alte Sporthalle in Standzusetzen, damit sie wieder genutzt werden kann. 4. Hilfsweise ist zeitnah die Planung, mit Bauzeitenplanung eines Neubaus für die alte, noch bestehende Halle der Bezirksvertretung vorzulegen. Begründung: Die Bezirkssportanlage Bocklemünd ist in einem Zustand, der Sporttreibenden nicht länger zugemutet werden kann. So kann die alte Sporthalle nicht dazu genutzt werden, dass Sporttreibende sich umziehen, duschen und zur Toilette gehen können. Dies ist unzumutbar. Weiterhin ist der Rasenplatz in einem Zustand, dass er in Folge seiner Unebenheit beim Belaufen zu Stürzen führen kann und Sporttreibende, insbesondere Jugendliche sich verletzen können. Es zu kommt Unfällen. Wir erinnern an die Verkehrssicherungspflicht der Betreiberin der Bezirkssportanlage Bocklemünd. Wer einen öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück eröffnet, unterhält oder duldet, hat Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Hundertprozentige Sicherheit ist nicht zu gewährleisten. Jedoch sind Eigentümer, Besitzer und Veranstalter veranlasst, ihre Sportanlagen im Freien zu überprüfen, so dass der Nutzer entsprechend der üblichen Sicherheitserwartungen vor Schäden zu schützen sind. Dies bezieht sich auf die gesamte Sportfreianlage. Sie besteht aus der nutzbaren Spiel- und Sportfläche (inkl. dem Sicherheitsabstand), dem hindernisfreien Raum und den Ergänzungsflächen. D. h. auch Wegeflächen, Zäune, Zuschaueranlagen, Funktionsräume und Kabinen müssen verkehrssicher sein, denn sie sind Sportanlagen. Der Betreiber haftet für den Zustand der Anlage. Gefahrenquellen sind zu verhindern oder durch die notwendigen Maßnahmen in ihrer Wirkung zu begrenzen. Hierzu gehört auch die korrekte Durchführung der Wartung, Kontrolle und Instandhaltung sowie die Auswahl und Qualifizierung des Personals. Vor dem Hintergrund, dass unvorsichtige Kinder den Platz nutzen, ist zu verlangen, dass die Gebietskörperschaft Stadt Köln, den Platz sofort reparieren zu lässt. Eine Haftungsmilderung für die Stadt Köln ist ausgeschlossen, Dadurch, dass auf dem Platz American Football trainiert und gespielt wird, hier die Cologne Crocodiles ist die Anforderung eine andere, als die, die an einen Bolzplatz zu stellen ist. Für die Cologne Crocodiles beseht folgende Situation: • Trainingsgelände Bezirkssportanlage Bocklemünd • Keine angemessenen Trainingsbedingungen • Kein markierter Trainingsplatz • Keine Drainage des Platzes, dadurch regelmäßige Platzsperren • Keine Kabinen zum Umziehen, nur 1 Toiletten -Container • Zahlreiche Verletzte durch Löcher und Unebenheiten auf dem Platz • Seit 5 Jahren wird ein Kunstrasenplatz in Bocklemünd avisiert, bis heute keine Umsetzung • Seit 6 Jahren in regelmäßigen Austausch mit dem Sportamt wegen möglicher Nutzung des Kunstrasens auf der Ostkampfbahn (OKB) • Nun wird der einzige Kunstrasen-Footballplatz (OKB) in Köln an die neu gegründete Cologne Centurions Football GmbH vergeben Dem ist endlich und unverzüglich Rechnung zu tragen. Die Vernachlässigung oder die gänzliche Aufgabe der Instandhaltung einer Sportanlage für den ständigen Betrieb ändert am grundsätzlichen Bestehen von Verkehrssicherungspflichten übrigens nichts. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeister
Beratungsverlauf
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04.10.2021
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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