AN/2001/2021
Antrag der CDU-Fraktion: Sanierung Bezirkssportanlage BOCKLEMÜND
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Antrag nach § 3 (CDU BV4)
4745 Zeichen
Herrn
Bezirksbürgermeister
Bernd Schößler
Neusser Str. 450
50733 Köln
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
- Rathaus-
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/2001/2021
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021
Antrag der CDU-Fraktion: Sanierung Bezirkssportanlage BOCKLEMÜND
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die CDU - Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen:
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung,
1. die Bezirkssportanlage Bocklemünd unverzüglich zu sanieren und
die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen,
sowie
2. hierbei die sofortige Ausstattung der Bezirkssportanlage mit umweltfreundlichem
Kunstrasen vorzunehmen und
CDU-Fraktion in der
Bezirksvertretung Ehrenfeld
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Straße 419 – 421
50825 Köln
Tel: 0221 -221 94 305
Fax: 0221-221 94 305
www.fraktion.cdu-koeln.de
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld
Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln
3. die bestehende alte Sporthalle in Standzusetzen, damit sie wieder genutzt werden kann.
4. Hilfsweise ist zeitnah die Planung, mit Bauzeitenplanung eines Neubaus für die alte, noch
bestehende Halle der Bezirksvertretung vorzulegen.
Begründung:
Die Bezirkssportanlage Bocklemünd ist in einem Zustand, der Sporttreibenden nicht länger zugemutet werden
kann.
So kann die alte Sporthalle nicht dazu genutzt werden, dass Sporttreibende sich umziehen, duschen und zur
Toilette gehen können. Dies ist unzumutbar.
Weiterhin ist der Rasenplatz in einem Zustand, dass er in Folge seiner Unebenheit beim Belaufen zu Stürzen
führen kann und Sporttreibende, insbesondere Jugendliche sich verletzen können. Es zu kommt Unfällen. Wir
erinnern an die Verkehrssicherungspflicht der Betreiberin der Bezirkssportanlage Bocklemünd.
Wer einen öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück eröffnet, unterhält oder duldet, hat Vorkehrungen zum
Schutz Dritter zu treffen. Hundertprozentige Sicherheit ist nicht zu gewährleisten.
Jedoch sind Eigentümer, Besitzer und Veranstalter veranlasst, ihre Sportanlagen im Freien zu überprüfen, so dass
der Nutzer entsprechend der üblichen Sicherheitserwartungen vor Schäden zu schützen sind.
Dies bezieht sich auf die gesamte Sportfreianlage. Sie besteht aus der nutzbaren Spiel- und Sportfläche (inkl. dem
Sicherheitsabstand), dem hindernisfreien Raum und den Ergänzungsflächen. D. h. auch Wegeflächen, Zäune,
Zuschaueranlagen, Funktionsräume und Kabinen müssen verkehrssicher sein, denn sie sind Sportanlagen.
Der Betreiber haftet für den Zustand der Anlage. Gefahrenquellen sind zu verhindern
oder durch die notwendigen Maßnahmen in ihrer Wirkung zu begrenzen. Hierzu gehört
auch die korrekte Durchführung der Wartung, Kontrolle und Instandhaltung sowie die Auswahl und Qualifizierung
des Personals.
Vor dem Hintergrund, dass unvorsichtige Kinder den Platz nutzen, ist zu verlangen, dass die Gebietskörperschaft
Stadt Köln, den Platz sofort reparieren zu lässt. Eine Haftungsmilderung für die Stadt Köln ist ausgeschlossen,
Dadurch, dass auf dem Platz American Football trainiert und gespielt wird, hier die Cologne Crocodiles ist die
Anforderung eine andere, als die, die an einen Bolzplatz zu stellen ist.
Für die Cologne Crocodiles beseht folgende Situation:
• Trainingsgelände Bezirkssportanlage Bocklemünd
• Keine angemessenen Trainingsbedingungen
• Kein markierter Trainingsplatz
• Keine Drainage des Platzes, dadurch regelmäßige Platzsperren
• Keine Kabinen zum Umziehen, nur 1 Toiletten -Container
• Zahlreiche Verletzte durch Löcher und Unebenheiten auf dem Platz
• Seit 5 Jahren wird ein Kunstrasenplatz in Bocklemünd avisiert,
bis heute keine Umsetzung
• Seit 6 Jahren in regelmäßigen Austausch mit dem Sportamt wegen
möglicher Nutzung des Kunstrasens auf der Ostkampfbahn (OKB)
• Nun wird der einzige Kunstrasen-Footballplatz (OKB) in Köln an die
neu gegründete Cologne Centurions Football GmbH vergeben
Dem ist endlich und unverzüglich Rechnung zu tragen.
Die Vernachlässigung oder die gänzliche Aufgabe der Instandhaltung einer Sportanlage für den ständigen Betrieb
ändert am grundsätzlichen Bestehen von Verkehrssicherungspflichten übrigens nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser
Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeister
Sachstandsbericht BV v. 12.06.2025
3713 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/52
Vorlagen-Nummer
AN/2001/2021
Stand: 12.06.2025
Sachstandsbericht
Antrag der CDU-Fraktion: Sanierung Bezirkssportanlage BOCKLEMÜND
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung,
1. die Bezirkssportanlage Bocklemünd unverzüglich zu sanieren und
die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen,
sowie
2. hierbei die sofortige Ausstattung der Bezirkssportanlage mit umweltfreundlichem Kunstra-
sen vorzunehmen und
3. die bestehende alte Sporthalle in Stand zu setzen, damit sie wieder genutzt werden kann.
4. Hilfsweise ist zeitnah die Planung, mit Bauzeitenplanung eines Neubaus für die alte, noch
bestehende Halle der Bezirksvertretung vorzulegen.
Sachstandsbericht Stand Juni 2025:
zu 2.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Generalsanierung der beiden Tennen-Großspielfelder wurde im Jahr 2021 begonnen und
im Jahr 2022 abgeschlossen. Im Rahmen der Umsetzung wurden Kunststoffrasenbeläge mit
einer Polfüllung aus umweltfreundlichen Kork verwendet. Damit wurden die in den Kunststoff-
rasenprioritätenlisten 2013-2017 unter Nr. 12 und 2018-2020 unter Nr. 7 aufgeführten Plätze
saniert. Weitere Informationen werden unter „Anlage 1 – Auszüge Sachstand Kunststoffrasen-
prioritätenlisten 2013-2017, 2018-2020, 2021-2025 – Stand: März 2025“ aufgeführt.
Nächste Schritte:
Es sind keine weiteren Schritte vorgesehen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2
Für Punkt 2 sind keine weiteren Sachstandsberichte vorgesehen, da das Projekt abgeschlos-
sen wurde.
zu 1., 3., 4.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die städtische Sporthalle an der Hugo-Eckener-/Heinrich-Rohlmann-Straße in 50829 Köln-
Bocklemünd soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch ein externes Planungsbüro zur Neugestaltung der
Sporthalle in Köln-Bocklemünd wurden zwei Umsetzungsvarianten geprüft. Der Lösungsvor-
schlag sieht den Abriss der bestehenden Halle sowie den Neubau von zunächst sechs und
anschließend drei weiteren Sportübungseinheiten in zwei Bauabschnitten vor.
In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2016 bereits eine Ersatzsporthalle errichtet. Es han-
delt sich um eine Dreifachsporthalle mit einer mobilen Tribüne für 200 Zuschauer.
Aktuell wird die Sportanlage mit ihren Außenflächen von verschiedenen Nutzergruppen ver-
wendet. Dazu zählen:
die Max-Ernst-Gesamtschule
der Inline-Skatehockey-Verein HC Köln-West
der Sportverein für Allgemeinsport TPSK Köln
der Handballverein HSV Bocklemünd
die DJK Köln, Verein für Tennis
Darüber hinaus wird empfohlen, eine zukünftige Neuplanung der Sporthalle eng mit der Ge-
staltung der Außenanlagen zu verzahnen. Es ist sinnvoll, ein ganzheitliches Konzept zu entwi-
ckeln, das sowohl die Innen- als auch die Außenbereiche berücksichtigt. Eine integrierte Pla-
nung schafft Synergien und ein harmonisches Gesamtbild, das den Bedürfnissen aller Nutzer-
gruppen gerecht wird. Durch eine abgestimmte Gestaltung können Funktionalität und Attrakti-
vität des Gesamtareals erheblich gesteigert werden – dies führt zu einer nachhaltigen und zu-
kunftssicheren Lösung.
Nächste Schritte:
Im nächsten Schritt wäre ein Ausschreibungsverfahren zu gestalten, um ein Projekt in dieser
Größenordnung in die planerische Umsetzung zu bringen. Da für die Fortführung des Projek-
tes jedoch im aktuellen Haushaltsplan 2025/2026 unzureichende Mittel zur Verfügung gestellt
wurden, ist der zeitliche Rahmen der weiteren Projektumsetzung derzeit seitens der Verwal-
tung nicht abschätzbar.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
15.06.2026
Anlage 1: Sachstand Kunststoffrasenprioritätenlisten 2013-2017, 2018-2020, 2021-2025 - Stand März 2025
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2001/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 21.09.2021
- Erstellt
- 21.09.2021 12:07