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1399/2023

Absolutes Halteverbot auf der Vorgebirgsstraße in Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.05.2023, TOP 7.3.8.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6261 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
1930/2022 
Vorlagen-Nummer 
 1399/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 
 
Absolutes Halteverbot auf der Vorgebirgsstraße in Rodenkirchen 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
07.11.2022, TOP 7.2.6 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
Frage 1:  
„Die Verwaltung spricht von einem Drittel der Fahrten, die dann nicht mehr durch die Vorge-
birgsstraße fahren werden, also zwischen 3000 und 5000 Fahrten pro Tag. Da dies kein 
Quellverkehr ist sondern Durchgangsverkehr, werden diese Fahrten über den ohnehin schon 
hoch belasteten Höninger Weg, die Rhöndorfer Straße und die Luxemburger Straße geführt. 
Im Durchschnitt bedeutet das einen zusätzlichen Weg von mindestens einem Kilometer. Auf  
das Jahr hochgerechnet werden also mindestens zwischen 800.000 km und 1,3 Millionen km 
zusätzlich gefahren. Wie ist dieser unnötige zusätzliche CO2- und Feinstaubausstoß zu recht-
fertigen in Zeiten, wo Kohlekraftwerke – auch Braunkohlekraftwerke wieder hoc hgefahren 
werden müssen und es für Radfahrer eine hervorragende Alternative über einen gut ausge-
bauten, straßenunabhängigen Radweg durch den Vorgebirgspark wenige Meter parallel zu 
Vorgebirgsstraße gibt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der südliche Abschnitt der Vorgebirgstraße zwischen den Straßen „Am Vorgebirgstor“ und 
„Raderthalgürtel“, der jetzt umgeplant werden soll, weist im Bestand eine geringere Kfz-
Belastung als der nördliche Abschnitt, zwischen Lothringer Straße und Volksgarten, wo be-
reits heute eine Kfz-Fahrspur und ein Fahrradschutzstreifen realisiert ist, auf. Die Vorgebirg-
straße kann auch bei Wegnahme einer Kfz-Spur die bisherige Verkehrsmenge aufnehmen. 
Der südliche Abschnitt ist mit einer Fahrspur für den Kfz-Verkehr für die Bestandsbelastung 
ausreichend dimensioniert.  
Durch die Einspurigkeit wird eine Reduzierung der Kfz-Fahrgeschwindigkeit erreicht, wodurch 
die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen erhöht wird.  
 
 
Frage 2:  
„Es wurde weiterhin angeführt, dass eine Radspur von ca. 1000 Radf ahrern täglich genutzt 
werden wird. Das würde bedeuten, dass ca. jeder zweite Bewohner der Vorgebirgsstraße 
dann einmal am Tag mit dem Rad über die Vorgebirgsstraße fährt. Davon ausgehend, dass 
der 95 % der Fahrten zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfinden würde, müssten dann in 
jeder einzelnen Stunde 63 Radfahrer zusätzlich die Vorgebirgsstraße benutzen, nicht nur in 
den Stoßzeiten sondern auch z.B. zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr oder zwischen 20:00 
Uhr und 21:00 Uhr.  Wie kommt die Verwaltung zu der Zahl von 1000 Fahrten täglich? Und 
wie viele Fahrten davon sind keine Verlagerung vom Radweg durch den Vorgebirgspark und 
werden wirklich zusätzlich gemacht, für die das Auto stehen gelassen wird?“

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es finden schon jetzt, ohne Radverkehrsanlage, auf dem südlichen Abschnitt der Vorgebirgs-
straße über 1.000 Radfahrten pro Tag statt. Dies belegen z. B. Zahldaten aus dem Jahr 2001. 
Hier wurden über 1.350 Radfahrer*innen/Tag in Höhe Herthastraße und in Höhe Gottesweg 
1.000 Radfahrer*innen/Tag erfasst. 
Entsprechend den Erfahrungen, die mit der Neueinrichtung von Radverkehrsanlagen z. B. an 
der Ulrichgasse oder der Severinstraße gemacht wurden, ist mit deutlichen Zuwächsen im 
Radverkehr zu rechnen. 
 
 
Frage 3:  
„In der Bürgerinformation präsentierte die Verwaltung eine 4,1 km lange Radachse Ulrichgas-
se – Vorgebirgsstraße, die den Abschnitt vom Zollstockgürtel bis zum Höninger Platz beinhal-
tet. Abgesehen davon, dass die Realisierung dieses letzten Abschnitts noch einmal weitere 30 
Parkplätze kosten würde, stellt sich die Frage: Was ist für den Radfahrer sicherer, die Route 
über den gut ausgebauten Radweg durch den Vorgebirgspark ohne jede Ampel mit der Opti-
on, problemlos bis nach Rondorf fahren zu können, oder der Weg über die Vorgebirgsstraße, 
wo am Höninger Platz eine höchst problematische Situation mit dem Kreuzen der Stadtbahn-
linie 12, zweier Buslinien und zwei vorfahrtsberechtigten Straßen die Weiterfahrt Richtung 
Militärring äußerst umständlich ist?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die bestehende Route durch den Vorgebirgspark ist keine Alternative als Pendlerroute, son-
dern als Freizeitroute zu sehen und im Bestand sehr gut ausgelastet. Eine Zunahme des 
Radverkehrs im Vorgebirgspark würde noch mehr potentielle Konflikte mit zu Fuß Gehenden 
und Hunden bedingen. 
 
 
Frage 4:  
„In der Sitzung vom 11.11.2019 hat die BV Rodenkirchen die Verlängerung der Parkzeiten auf 
der Vorgebirgsstraße beschlossen (AN/1541/2019). Das wäre von zwei Personen innerhalb 
einer Stunde machbar, nämlich durch den Austausch eines kleinen Zusatzschildes, das Ver-
kehrszeichen 1040-31, am Verkehrszeichen 283, absolutes Halteverbot. Dann stünde da statt 
Werkstags von 7 -10 und 16 bis 20 Uhr nur noch werktags von 07:00 bis 10 Uhr. Warum 
schafft es die Verwaltung, sich ohne politisc hen Beschluss derart intensiv mit einem noch 
nicht beratenen Antrag – Umgestaltung der Vorgebirgsstraße - zu beschäftigen, ist aber nicht 
in der Lage, nach drei Jahren einen bereits mehrheitlich getroffenen Beschluss umzusetzen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Straßenverkehrsbehörde hat die Situation auf der Vorgebirgsstraße verkehrsrechtlich be-
gutachtet und kommt zu dem Schluss, dass die Verlängerung der Parkzeiten durch die Ver-
änderung der Haltverbotszeiten kritisch gesehen wird. In der Zeit von 16 Uhr bis 20 Uhr ist 
während des Berufsverkehrs ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen. Auf der Vorgebirgsstraße 
parken auf der Mittelallee die Fahrzeuge senkrecht und es kommt dort zum Ein- und Auspar-
ken. Weiter ist auf der Vorgebirgsstraße bei einer Gesamtbreite von knapp über 6 Metern so 
immer die Möglichkeit gegeben, bei ausparkendenden Fahrzeugen nach rechts auszuweichen 
bzw. bei rechtsabbiegendem Verkehr etwas linksseitiger zu fahren. Diese Situation erhöht die 
Sicherheit. Weiter ist das Überholen von Radfahrendenden mit ausreichendem Abstand ge-
geben. Abschließend spricht sich die Straßenverkehrsbehörde gegen die Verlängerung der 
Parkzeiten aus.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Rhöndorfer Straße
  • Luxemburger Straße
  • Lothringer Straße
  • Ulrichgasse
  • Severinstraße
  • Höninger Weg
  • Höninger Platz
  • Am Vorgebirgstor
  • Vorgebirgstraße
  • Raderthalgürtel
  • Zollstockgürtel
  • Herthastraße
  • Gottesweg 1

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Details

Aktenzeichen
1399/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.05.2023
Erstellt
26.04.2023 14:13