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0069/2018

Straßenverkehrsförderung – Nahmobilität 2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.04.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 15.05.2018, TOP 6.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7639 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
661/5 
Vorlagen-Nummer 23.04.2018 
 0069/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 15.05.2018 
 
Straßenverkehrsförderung – Nahmobilität 2018 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TOP 1.7 
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Verkehrsausschusses bitten um Be-
antwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Gibt es in der Stadt Köln nicht noch mehr förderwürdige und förderfähige Projekte?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In den Bereichen „Bike and Ride“, Fahrradstationen, Radverkehrsnetzbeschilderung oder Infostelen 
an Dauerzählstellen gibt es verschiedene Maßnahmen, die förderfähig sind. Im Einzelfall muss abge-
wogen werden, ob der erhöhte Zeit- und Personalaufwand für die Antragstellung und die aufwendige-
re Abrechnung im vertretbaren Verhältnis zu der in Aussicht gestellten Fördersumme steht. Grund-
sätzlich werden bestehende Fördermöglichkeiten geprüft und in der Folge bei Bedarf entsprechende 
Förderanträge gestellt. 
 
 
Frage 2: 
 
„Welche Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit in 2018 kostet 105.000,00 Euro?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und 
Kreise in NRW (AGFS) hat sich die Stadt Köln verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die den Anteil 
am Radverkehr steigern und darüber hinaus ein fahrradfreundliches Klima herzustellen. 
Dieses Ziel will Köln auch in Zukunft mit einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit verfolgen. Durch Wer-
bung und Aktionen sollen die vielen Vorteile des Fahrradfahrens deutlich aufgezeigt werden. Bürge-
rinnen und Bürgern vor Ort sollen die bereits erreichten Erfolge, aber auch die Ziele der künftigen 
Radverkehrspolitik plakativ und lebendig vermittelt werden. Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger 
dazu bewegt werden, den Gebrauch ihres Verkehrsmittels hinsichtlich Stadt-, Umwelt-, und Sozialver-
träglichkeit sowie mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit zu überdenken. Das Fahrrad soll das Ver-
kehrsmittel ihrer Wahl sein. 
 
Für 2018 sind die Neuerstellung, Überarbeitung und Neuauflagen von Infomaterial und Tourenflyern 
geplant (ca. 10.000 €). Weiterhin sind Aktionen zum Thema Radverkehr und die Teilnahme an Ver-
anstaltungen (Radreisemesse Bonn, Tag des guten Lebens) vorgesehen (15.000 €). Auch in diesem 
Jahr wird es wieder eine Plakataktion zur Radverkehrssicherheit geben (7.000 €). Diese Plakataktion

2 
 
wird mit diversen Werbemitteln und -aktionen begleitet (8.000 €). Auch in 2018 hat sich die Stadt Köln 
wieder für die Aktion „Stadtradeln“ angemeldet (10.000 €). Regelmäßig werden Anzeigen in verschie-
denen Mitgliederzeitschriften von Interessensverbänden geschaltet (5.000 €). In 2018 ist eine Agentur 
mit der Vorbereitung und Ausarbeitung einer Kampagne zur Förderung des Radverkehrs in Köln be-
auftragt (50.000 €). Ziel ist es, Perspektiven in der Radverkehrsförderung aufzuzeigen und eine ge-
meinsame Kommunikationsstruktur auszuarbeiten. 
 
Diese Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Radverkehrs ergeben in der Summe 
105.000 €. 
 
 
Frage 3: 
 
„Gibt es auch Überlegungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Fußgängersituation, insbesondere in 
der Innenstadt zu planen und anzumelden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Maßnahmen zur Förderung des Fußgängerverkehrs in Köln sind in den Leitlinien des Strategie-
papiers „Köln Mobil 2025“ verankert. 
 
Zur vertieften Erprobung von fußgängerfreundlichen Planungen ist das Amt für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung der Stadt Köln derzeit am Modellvorhaben „Aktive Mobilität in städtischen Quartie-
ren“ beteiligt (Laufzeit 2017 bis Mitte 2019), bei dem insbesondere die Belange von zu Fuß Gehen-
den gefördert werden sollen. Es handelt sich dabei um ein ExWoSt-Vorhaben (experimenteller Woh-
nungs- und Städtebau), bei dem ein Schwerpunkt auf der Förderung der Nahmobilität (Fuß- und Rad-
verkehr) liegt. Diesbezüglich soll für das Modellgebiet „Severinsviertel“ ein kleinräumiges Fußver-
kehrskonzept erstellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Ergebnisse des kleinräumigen Fußver-
kehrskonzeptes für das Severinsviertel zunächst abzuwarten, um auf dieser Basis weitere konzeptio-
nelle Überlegungen zur Förderung des Fußverkehrs abzuleiten. Die Verwaltung wird dem Verkehrs-
ausschuss und der Bezirksvertretung Innenstadt die Ergebnisse unaufgefordert vorstellen. 
 
Bei allen laufenden und zukünftigen Planungen zur Umgestaltung der Straßenräume, insbesondere in 
der Innenstadt, werden diese Empfehlungen zugrunde gelegt. Grundsätzlich werden bei allen Pla-
nungen von Verkehrsanlagen die Belange von Fußgängern/innen eingehend geprüft und wenn mög-
lich die Situation verbessert. Auch die verkehrlichen Vorgaben für die städtebaulichen Maßnahmen, 
die im Zuge der Bauleitplanung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens erteilt werden, beinhalten die 
Aufforderungen bezüglich der Verbesserung der Fußgängersituation. Dies betrifft auch konzeptionelle 
Planungen, die von der Verwaltung erstellt werden. 
 
Hierzu ist das aktuelle Projekt „Verkehrsführungskonzept Altstadt“ zu erwähnen. Die Zielsetzung des 
Konzeptes war unter anderem die Aufwertung der Straßenräume der Altstadt für zu Fuß Gehende 
und Radfahrende.  
 
Nach den Beratungen in der Bezirksvertretung Innenstadt und im Stadtentwicklungsausschuss hat 
der Verkehrsausschuss am 27.06.2017 beschlossen, den zukünftigen planerischen Überlegungen 
eine der drei vorgeschlagenen Erschließungsvarianten zu Grunde zu legen (Variante 3). Darüber hin-
aus wurde die Verwaltung beauftragt, eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung durchzufüh-
ren.  
 
Unabhängig von der endgültig zu beschließenden Variante werden durch das Verkehrsführungskon-
zept folgende Ziele verfolgt: 
 
• Einrichtung von weiteren Fußgängerzonen,  
 
• Fußgängerfreundliche Umgestaltung von Straßen, die auch zukünftig im Mischverkehr genutzt 
werden,

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• Reduzierung der oberirdischen Stellplätze in der Altstadt, ausgenommen Ladezonen;  
dadurch Schaffung von Mehrflächen für den Fußverkehr. 
 
Diese Maßnahmen führen dazu, dass zum einen die Straßenräume an Aufenthaltsqualität gewinnen 
können. Zum anderen wird damit der Parksuchverkehr reduziert, was zu einer Verringerung des Ver-
kehrsaufkommens führen wird.  
 
Der Betrachtungsraum des o. a. Verkehrsführungskonzeptes ist als ein wichtiger Schritt zur Erhöhung 
der städtebaulichen Qualität zu verstehen und kann auf weitere Teilbereiche der Stadt schrittweise 
ausgeweitet werden. Die durchgeführten Analysen, die dem Konzept zugrunde gelegt wurden, sind 
für den Gesamtbereich Altstadt innerhalb der Nord-Süd-Fahrt, der Goldgasse, des Rheinufers und 
der Cäcilienstraße bezogen und können für weitere Überlegungen verwendet werden. 
 
Das „Verkehrsführungskonzept Altstadt“ bildet einen ersten bedeutsamen Schritt zur Umgestaltung 
und Aufwertung der öffentlichen Straßenräume im Rahmen des großen städtebaulichen Entwick-
lungsprozesses im kulturhistorisch wichtigen Stadtraum der Altstadt. Dabei steht die Förderung des 
Fußverkehrs im Vordergrund. 
 
Die beschlossene Bürgerinformation wurde im Rahmen von zwei Veranstaltungen am 25.10.2017 mit 
einem vorangegangenen Spaziergang und am 21.11.2017 durchgeführt.  
 
Die Ergebnisse der Diskussionen wurden ausgewertet und in der laufenden Ausschussvorlage „Ver-
kehrsführungskonzept Altstadt“, 2835/2016/1 in der Anlage 7: “Resultate der Bürgerinformationsver-
anstaltung“ erfasst. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

15.05.2018 Verkehrsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0069/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.04.2018
Erstellt
08.01.2018 09:26