0069/2018
Straßenverkehrsförderung – Nahmobilität 2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 23.04.2018 0069/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 15.05.2018 Straßenverkehrsförderung – Nahmobilität 2018 hier: Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TOP 1.7 Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Verkehrsausschusses bitten um Be- antwortung folgender Fragen: Frage 1: „Gibt es in der Stadt Köln nicht noch mehr förderwürdige und förderfähige Projekte?“ Antwort der Verwaltung: In den Bereichen „Bike and Ride“, Fahrradstationen, Radverkehrsnetzbeschilderung oder Infostelen an Dauerzählstellen gibt es verschiedene Maßnahmen, die förderfähig sind. Im Einzelfall muss abge- wogen werden, ob der erhöhte Zeit- und Personalaufwand für die Antragstellung und die aufwendige- re Abrechnung im vertretbaren Verhältnis zu der in Aussicht gestellten Fördersumme steht. Grund- sätzlich werden bestehende Fördermöglichkeiten geprüft und in der Folge bei Bedarf entsprechende Förderanträge gestellt. Frage 2: „Welche Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit in 2018 kostet 105.000,00 Euro?“ Antwort der Verwaltung: Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) hat sich die Stadt Köln verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die den Anteil am Radverkehr steigern und darüber hinaus ein fahrradfreundliches Klima herzustellen. Dieses Ziel will Köln auch in Zukunft mit einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit verfolgen. Durch Wer- bung und Aktionen sollen die vielen Vorteile des Fahrradfahrens deutlich aufgezeigt werden. Bürge- rinnen und Bürgern vor Ort sollen die bereits erreichten Erfolge, aber auch die Ziele der künftigen Radverkehrspolitik plakativ und lebendig vermittelt werden. Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger dazu bewegt werden, den Gebrauch ihres Verkehrsmittels hinsichtlich Stadt-, Umwelt-, und Sozialver- träglichkeit sowie mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit zu überdenken. Das Fahrrad soll das Ver- kehrsmittel ihrer Wahl sein. Für 2018 sind die Neuerstellung, Überarbeitung und Neuauflagen von Infomaterial und Tourenflyern geplant (ca. 10.000 €). Weiterhin sind Aktionen zum Thema Radverkehr und die Teilnahme an Ver- anstaltungen (Radreisemesse Bonn, Tag des guten Lebens) vorgesehen (15.000 €). Auch in diesem Jahr wird es wieder eine Plakataktion zur Radverkehrssicherheit geben (7.000 €). Diese Plakataktion 2 wird mit diversen Werbemitteln und -aktionen begleitet (8.000 €). Auch in 2018 hat sich die Stadt Köln wieder für die Aktion „Stadtradeln“ angemeldet (10.000 €). Regelmäßig werden Anzeigen in verschie- denen Mitgliederzeitschriften von Interessensverbänden geschaltet (5.000 €). In 2018 ist eine Agentur mit der Vorbereitung und Ausarbeitung einer Kampagne zur Förderung des Radverkehrs in Köln be- auftragt (50.000 €). Ziel ist es, Perspektiven in der Radverkehrsförderung aufzuzeigen und eine ge- meinsame Kommunikationsstruktur auszuarbeiten. Diese Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Radverkehrs ergeben in der Summe 105.000 €. Frage 3: „Gibt es auch Überlegungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Fußgängersituation, insbesondere in der Innenstadt zu planen und anzumelden?“ Antwort der Verwaltung: Die Maßnahmen zur Förderung des Fußgängerverkehrs in Köln sind in den Leitlinien des Strategie- papiers „Köln Mobil 2025“ verankert. Zur vertieften Erprobung von fußgängerfreundlichen Planungen ist das Amt für Straßen und Ver- kehrsentwicklung der Stadt Köln derzeit am Modellvorhaben „Aktive Mobilität in städtischen Quartie- ren“ beteiligt (Laufzeit 2017 bis Mitte 2019), bei dem insbesondere die Belange von zu Fuß Gehen- den gefördert werden sollen. Es handelt sich dabei um ein ExWoSt-Vorhaben (experimenteller Woh- nungs- und Städtebau), bei dem ein Schwerpunkt auf der Förderung der Nahmobilität (Fuß- und Rad- verkehr) liegt. Diesbezüglich soll für das Modellgebiet „Severinsviertel“ ein kleinräumiges Fußver- kehrskonzept erstellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Ergebnisse des kleinräumigen Fußver- kehrskonzeptes für das Severinsviertel zunächst abzuwarten, um auf dieser Basis weitere konzeptio- nelle Überlegungen zur Förderung des Fußverkehrs abzuleiten. Die Verwaltung wird dem Verkehrs- ausschuss und der Bezirksvertretung Innenstadt die Ergebnisse unaufgefordert vorstellen. Bei allen laufenden und zukünftigen Planungen zur Umgestaltung der Straßenräume, insbesondere in der Innenstadt, werden diese Empfehlungen zugrunde gelegt. Grundsätzlich werden bei allen Pla- nungen von Verkehrsanlagen die Belange von Fußgängern/innen eingehend geprüft und wenn mög- lich die Situation verbessert. Auch die verkehrlichen Vorgaben für die städtebaulichen Maßnahmen, die im Zuge der Bauleitplanung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens erteilt werden, beinhalten die Aufforderungen bezüglich der Verbesserung der Fußgängersituation. Dies betrifft auch konzeptionelle Planungen, die von der Verwaltung erstellt werden. Hierzu ist das aktuelle Projekt „Verkehrsführungskonzept Altstadt“ zu erwähnen. Die Zielsetzung des Konzeptes war unter anderem die Aufwertung der Straßenräume der Altstadt für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Nach den Beratungen in der Bezirksvertretung Innenstadt und im Stadtentwicklungsausschuss hat der Verkehrsausschuss am 27.06.2017 beschlossen, den zukünftigen planerischen Überlegungen eine der drei vorgeschlagenen Erschließungsvarianten zu Grunde zu legen (Variante 3). Darüber hin- aus wurde die Verwaltung beauftragt, eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung durchzufüh- ren. Unabhängig von der endgültig zu beschließenden Variante werden durch das Verkehrsführungskon- zept folgende Ziele verfolgt: • Einrichtung von weiteren Fußgängerzonen, • Fußgängerfreundliche Umgestaltung von Straßen, die auch zukünftig im Mischverkehr genutzt werden, 3 • Reduzierung der oberirdischen Stellplätze in der Altstadt, ausgenommen Ladezonen; dadurch Schaffung von Mehrflächen für den Fußverkehr. Diese Maßnahmen führen dazu, dass zum einen die Straßenräume an Aufenthaltsqualität gewinnen können. Zum anderen wird damit der Parksuchverkehr reduziert, was zu einer Verringerung des Ver- kehrsaufkommens führen wird. Der Betrachtungsraum des o. a. Verkehrsführungskonzeptes ist als ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der städtebaulichen Qualität zu verstehen und kann auf weitere Teilbereiche der Stadt schrittweise ausgeweitet werden. Die durchgeführten Analysen, die dem Konzept zugrunde gelegt wurden, sind für den Gesamtbereich Altstadt innerhalb der Nord-Süd-Fahrt, der Goldgasse, des Rheinufers und der Cäcilienstraße bezogen und können für weitere Überlegungen verwendet werden. Das „Verkehrsführungskonzept Altstadt“ bildet einen ersten bedeutsamen Schritt zur Umgestaltung und Aufwertung der öffentlichen Straßenräume im Rahmen des großen städtebaulichen Entwick- lungsprozesses im kulturhistorisch wichtigen Stadtraum der Altstadt. Dabei steht die Förderung des Fußverkehrs im Vordergrund. Die beschlossene Bürgerinformation wurde im Rahmen von zwei Veranstaltungen am 25.10.2017 mit einem vorangegangenen Spaziergang und am 21.11.2017 durchgeführt. Die Ergebnisse der Diskussionen wurden ausgewertet und in der laufenden Ausschussvorlage „Ver- kehrsführungskonzept Altstadt“, 2835/2016/1 in der Anlage 7: “Resultate der Bürgerinformationsver- anstaltung“ erfasst. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0069/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.04.2018
- Erstellt
- 08.01.2018 09:26