1589/2017
Nutzung der Lanxess-Parkhauses für Gottesdienstbesucher / verkehrsgefährdendes Parken
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/3 Vorlagen-Nummer 1589/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 Nutzung der Lanxess-Parkhauses für Gottesdienstbesucher/verkehrsgefährdendes Parken hier: Anfrage der Bezirksvertretung Innenstadt aus der Sitzung vom 04.05.2017, TOP 8.4 Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um Beantwortung fol- gender Fragen: Fragen: „Frage 1: Im Rahmen des o.a. Beschlusses vom 03.03.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, bezüglich einer eventuellen Nutzungsmöglichkeit des dortigen Parkhauses für Gottesdienstbesucher der griechisch- orthodoxen Gemeinde am Wochenende Gespräche mit der Firma Lanxess aufzunehmen. Wie ist diesbezüglich der Sachstand? Frage 2: Noch immer wird der Platzbereich vor dem Caritas-Altenzentrum regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Noch immer entstehen dadurch gefährliche Situationen für die Bewohner/innen des Zentrums, wenn Rettungswagen nicht bis an das Gebäude vor-dringen können. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung bis wann zu ergreifen, um auch diesen Teil des Beschlusses vom 30.04.2015 umzuset- zen und dort ein verbotswidriges Parken wirkungsvoll und dauerhaft zu verhindern?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Zu Beantwortung der Frage 1 kann seitens des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik keine Stel- lung genommen werden. Hier muss die griechisch-orthodoxe Gemeinde Kontakt mit der Firma Lan- xess aufnehmen. Zu Frage 2: Die Platzfläche in der Urbanstraße ist eindeutig mit Verkehrszeichen 283 der Straßenverkehrsord- nung (Haltverbot) ausgeschildert. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln überwacht den Bereich täglich. Im direkten Bereich vor dem Caritas-Altenzentrum bestehen 5 Parkstände, die in Absprache mit der Leitung des Caritas-Altenzentrums dringend erforderlich sind. Die Parkplätze werden noch gesondert ausgeschildert. Zum einen dienen diese dem Altenzentrum als Anfahrfläche für Krankenwagen, zum 2 anderen müssen Fahrdienste und Angehörige die Möglichkeit haben, die zumeist gehbehinderten Senioren abzuholen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (1)
- Urbanstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1589/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27