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2078/2022

Bürgereingabe gem.§ 24 GO, betr.: Denkmal Erzberger Platz in Nippes Aktenz. 69/22 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.09.2022, TOP 2.4

Anlage 2 Bürgereingabe 69/22B

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Bürgereingabe 69/22B

2113 Zeichen

Bürgereingabe gem.§ 24 GO, betr.: Denkmal Erzberger Platz in Nippes Aktenz. 69/22 B 
Denkmal Erzbergerplatz in Nippes - das Erbe von Fritz Encke 
 
 
Hallo, 
nachdem es mir Ende letzten Jahres nicht gelungen ist, bei den Entscheidungsträgern zu 
erreichen, dass der neue Transformator der Rheinenergie (der alte musste ersetzt werden) 
außerhalb der Gartenanlage aufgestellt wird (dazu war das Verrücken des Transformators 
nur um 2 Meter erforderlich), will ich dennoch einen weiteren Anlauf nehmen, dieses Erbe 
von Fritz Encke hier in Nippes weiter aufzuwerten, so dass sich Encke nicht im Grabe 
rumdrehen und weinen täte, wenn er heute seine Arbeit sähe. 
Da ist eben diese Ruine, dieses Fragment auf dem Erzbergerplatz. Ich meine damit die übrig 
gebliebenen Betonquadersäulen, auf denen tiefblaue Doppel-T- Träger liegen, die südlich 
der mittigen Spielplatzanlage in U-Form stehen. Das sind die Reste von ehemals 2 
Laubengängen, die Encke mit Holzbalken belegt hatte und diese insgesamt mit 
Rankpflanzen bewachsen ließ. Diesen äußeren Säulen fehlen heute die jeweils 
gegenüberstehenden 3 Säulen. Auf der beigefügten Ansichtskarte sind die schön zu sehen. 
Ich meine, dass diese Laubengänge wieder hergestellt werden müssten, sind sie doch 
entscheidende Gestaltungsmerkmale für diese typische gärtnerische Schmuck- und 
Spielplatzanlage aus der Feder von Encke. 
 
Ein weiteres Ärgernis sind die jeweils vier Waschbetonzylinder an der Südost- und 
Südwestecke des Platzes. Wie auf den beiden Fotos zu sehen ist, stehen die völlig 
ungeordnet herum. Sie sind völlig aus dem Gleichmaß geraten, warum auch immer. Die 
müssten endlich mal wieder sinnvoll und im Gleichmaß angeordnet werden, damit sie nicht 
so ein verwildertes Bild abgeben, nämlich nah ran an die Fahrbahn, in einem vom 
Bürgersteig vorgegebenen Bogen. So standen sie mal früher. Und darüber hinaus wieder 
ihren Zweck erfüllen, nämlich diese beiden kleinen Plätzchen vor dem wilden Parken von 
Autos, Motorrädern und –rollern zu schützen. 
 
In der Hoffnung, dass sich jemand dieser Themen annimmt, verbleibe ich 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1534 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5201 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 2078/2022 
Freigabedatum 
16.08.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem.§ 24 GO, betr.: "Denkmal Erzberger Platz in Nippes- das Erbe von Fritz 
Encke" Az. 69/22 B 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe und beauftragt die Verwaltung 
folgende Umgestaltungsmaßnahmen im Straßenland rings um den Erzberger Platz zu planen: 
 
- Der vorhandene Baumbestand wird durch Baumstandortsanierung nachhaltig gesichert und 
Fehlstellen durch Neupflanzungen ergänzt. 
 
- Die Baumscheibenvergrößerungen werden mit Rohrzaunbügel gegen parkende Autos gesi-
chert. 
 
- Die nicht bewirtschafteten Parkplätze zwischen den vergrößerten Baumscheiben werden künf-
tig zum geordneten Abstellen von Fahrrädern an sogenannte Haarnadeln genutzt. 
 
- Alle notwendigen Absperrmaßnahmen werden nach den Vorgaben des Gestaltungshand-
buchs vereinheitlicht.  
 
- Die Zugänge zum Kinderspielplatz werden durch Umlaufschranken entsprechend den Regel-
details des Grünhandbuches gesichert. 
 
- Schrottfahrräder insbesondere an der Schillstraße und Schrottfahrzeuge rings um den Erzber-
ger Platz werden entfernt. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt an, das Aussehen des Erzberger Platzes unter Berücksichtigung der historischen 
Planung von Fritz Enke zu verbessern und unterbreitet hierfür die Vorschläge, 
die historischen Laubengänge wiederherzustellen, da sie entscheidende Gestaltungsmerkmale für 
diese typische gärtnerische Schmuck- und Spielplatzanlage aus der Feder von Encke waren sowie  
die bestehenden Absperrmaßnahmen im Gehwegbereich zu ordnen und die Flächen gegen wildes 
Parken von Autos, Motorrädern und –rollern zu schützen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Erzberger Platz wurde nach Plänen von Fritz Encke aus 1907 gestaltet und ist heute als denk-
malgeschützte Anlage ausgewiesen. 
Fritz Encke plante einen dreigeteilten Grünplatz, in dessen Mitte als zentrales Element eine U-förmige 
Doppelpergola aus Holz angeordnet wurde.  
Südlich dieses Laubengangs wurde ein Rosengarten und nördlich davon ein Spielbereich mit säulen-
förmigen Bäumen angelegt. Zwei Baumreihen im angrenzenden Straßenland fassen den Platz an den 
Längsseiten ein. 
 
Im Jahre 2003 wurde die gesamte Platzanlage unter Berücksichtigung der Ursprungsplanung erneu-
ert, wobei die Doppelpergola durch einen blauen Doppel-T-Träger ersetzt wurde. 
Der denkmalgeschützte Platz ist in seinen historischen Proportionen erhalten geblieben. Die ur-
sprüngliche aufwändige Ausgestaltung konnte nicht erhalten werden. Im Bereich des ehemaligen 
Rosengartens wurde eine Rasenfläche mit einzelnen Rosen angelegt und der nördliche Kinderspiel-
bereich mit zeitgemäßen Kinderspielelementen ausgestattet. 
 
Der Petent ist Platzpate für den südlichen Bereich des Erzberger Platzes und pflegt diesen dankens-
werterweise ehrenamtlich. 
 
Der Petent regt die Wiederherstellung dieses Laubengangs an. 
 
Unter gartendenkmalpflegerischen Gesichtspunkten ist diese Anregung des Petenten nachvollzieh-
bar. 
 
Der historische Grünplatz ist heute allerdings im gesamten inneren Bereich als Kinderspielplatz aus-
gewiesen. Das für die Planung von Kinderspielplätzen zuständige Fachamt sieht in den nächsten 
Jahren keine Umgestaltungsmaßnahmen vor. 
 
Darüber hinaus bemängelt der Petent die ungeordneten Absperrmaßnahmen im Straßenland. 
 
Die Verwaltung hat die Situation des öffentlichen Straßenlandes geprüft und schlägt folgende Maß-
nahmen zur Verbesserung des Umfelds vom Erzberger Platz vor:

3 
Der vorhandene Baumbestand auf der dem Platz zugewandten Seite des Straßenlands entspricht im 
Wesentlichen dem historischen Vorbild und soll nachhaltig gesichert werden durch Baumstandortsan-
ierung und Neubepflanzung der Fehlstellen. 
 
Zwischen den Bäumen zwischen der Schillstraße und den Eingängen zum Kinderspielplatz ist Parken 
erlaubt. Diese Parkplätze werden nicht bewirtschaftet, da die Flächen für PKW nicht ausreichend 
groß und nicht befestigt sind. 
Der Baumbestand wird zukünftig mit Rohrzaunbügeln und Baumscheibenvergrößerungen gegen par-
kende Autos gesichert. 
 
Die Flächen zwischen den vergrößerten Baumscheiben können künftig zum geordneten Abstellen 
von Fahrrädern genutzt werden. 
 
Alle notwendigen Absperrmaßnahmen werden nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs ver-
einheitlicht.  
 
Die Zugänge zum Kinderspielplatz werden durch Umlaufschranken entsprechend den Regeldetails 
des Grünhandbuches gesichert. 
 
Schrottfahrräder, insbesondere an der Schillstraße und Schrottfahrzeuge rings um den Erzberger 
Platz werden entfernt. 
 
Die vorgenannten Maßnahmen haben positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, da die den vor-
handenen Baumbestand sichern, den verdichteten Wurzelbereich der Bäume lockern und Abstell-
möglichkeiten für Fahrräder schaffen. 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schillstraße
  • Erzbergerplatz

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Details

Aktenzeichen
2078/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.08.2022
Erstellt
27.06.2022 13:51