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2834/2022

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Kockerbeck zu Top.8.8 in der Sitzung vom 22.08.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.09.2022, TOP 5.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3566 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer  01.09.2022 
 2834/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.09.2022 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Kockerbeck zu Top.8.8 in der Sitzung vom 
22.08.2022 
In der Sitzung vom 22.08.2022 wurden zu TOP 8.8 von Herrn Kockerbeck folgende Fragen an die 
Verwaltung gerichtet: 
 
1. Wurde die Einschulungshilfe seit 2009 aufgestockt und wann wurde sie zuletzt aufge-
stockt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei der Beantwortung sind zunächst zwei unterschiedliche Leistungen zu differenzieren: 
 
 *„Ersteinschulungsbeihilfe“ als freiwillige Leistung der Stadt Köln  
 *„Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf“ als Leistung aus dem Bildungs- und 
  Teilhabepaket 
 
Die „Ersteinschulungsbeihilfe“ ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln gemäß Ratsbeschluss vom 
30.06.2009. Alle Familien, deren Kinder im jeweiligen Schuljahr erstmalig eingeschult werden und im 
Besitz eines gültigen Köln-Passes sind, können eine einmalige „Ersteinschulungsbeihilfe“ von bis zu 
100 Euro zur Anschaffung von Schulmaterial erhalten. Die Eltern können hierfür einen entsprechen-
den Antrag beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren stellen.  
Anerkennungsfähige Schulmaterialien können beispielsweise sein: Ranzen, Turnbeutel, Sportbeutel, 
Sporthose, T-Shirt, Sportschuhe, Mäppchen, Bleistifte, Buntstifte, Radiergummi, Spitzer, Folienstift, 
Wachsmalstifte, Schere, Klebestift, Knete, Deckfarbkasten, Pinsel, Zeichenblock, Schnellhefter, di-
verse Hefte, Briefblock, Ringbucheinlagen, Sammelmappen (für Zeichnungen, Hefte und ähnliches), 
Lineal. 
Die Höhe der „Ersteinschulungsbeihilfe“ wurde seit 2009 nicht aufgestockt  
 
Die „Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf“ ist ein Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepa-
ketes. Anspruchsberechtigte Familien erhalten die Leistung jährlich in Höhe von aktuell insgesamt 
156 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen zu Beginn der Schulhalbjahre (aktuell 1. 
Schulhalbjahr 104 Euro, 2. Schulhalbjahr 52 Euro). Der Betrag wurde erstmalig mit in Kraft treten des 
Starke-Familien-Gesetzes zum 01.07.2019 erhöht (vorher jährlich 100 Euro, Auszahlung in 2 Raten á 
70 Euro und 30 Euro) und wird nun jährlich wie der Regelsatz dynamisiert zur Berücksichtigung von 
Preissteigerungen. Anspruchsberechtigte Familien mit laufendem Bezug von SGB II, SGB XII oder 
AsylbLG - Leistungen erhalten die Beträge automatisch zum jeweiligen Stichtag mit der laufenden 
Zahlung der Transferleistungen. Alle anderen Rechtskreise (kinderzuschlags- / wohngeldberechtigte 
Familien sowie Geringverdienende erhalten die „Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf“ auf An-
trag.  
Zum persönlichen Schulbedarf zählen nach der Gesetzesbegründung neben Schulranzen, Schul-
rucksack und Sportzeug insbesondere die für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmten 
Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschen-

2 
 
rechner, Geodreieck, Schulhefte und Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial, Knetmasse). 
 
Im Fall der Ersteinschulung können bei Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen beide 
genannten Leistungen beantragt und bewilligt werden. 
 
 
2. Ist für die Aufstockung ein politischer Beschluss notwendig? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für eine Erhöhung der freiwilligen Leistung „Ersteinschulungsbeihilfe“ ist ein entsprechender Ratsbe-
schluss erforderlich. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

26.09.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2834/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.09.2022
Erstellt
29.08.2022 14:14