0292/2019
Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe GUT betr.: "Kulturbaustein Heliosgelände – weiteres Vorgehen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3694 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 23.01.2019 0292/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2019 Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe GUT betr.: „Kulturbaustein Heliosgelände – weiteres Vorgehen“ (AN/1807/2018) Mit Anfrage AN/1807/2018 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates bittet die Ratsgruppe GUT um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1) Welche (Zwischen-) Ergebnisse wurden in den Gesprächen des Runden Tisches erzielt? 2) Welche Empfehlungen für das weitere Vorgehen gibt die Fachverwaltung, das Ziel eines lebendi- gen Kulturbausteins zu erreichen? 3) Welches Eigentümer-/Betreibermodell gewährt am besten günstige Mieten für Ateliers, Proberäu- me und Anbieter von „Subkultur“? 4) Welche Empfehlungen gibt die Fachverwaltung um zukünftig auch „laute“ Clubkultur auf dem He- liosgelände zu ermöglichen? Die Kulturverwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Nachdem im Rahmen eines ersten Runden Tisches am 14.06. 2018 zum Kulturbaustein Helios po- tentielle Betreiber ihre jeweiligen Positionen beziehungsweise Anforderungen an das Bauwerk formu- liert hatten, wurden am 25.09.2018 erste Nutzungsideen und Flächenbedarfe in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro DeweyMuller präsentiert und mit Vertretern des Grundstückseigentümers disku- tiert. Ergebnis dieses letzten Runden Tisches war, dass der Grundstückseigentümer eine weitere Konkretisierung des Betreiberkonzeptes - besonders mit dem Blick auf ein zukünftiges Finanzie- rungsmodell - wünscht. Der aktuelle Stand dazu ist, dass zunächst laufende Gespräche des ZAMUS mit dem Eigentümer über dessen dauerhaften Verbleib in den derzeitigen Räumen in der Mantelbe- bauung der Rheinlandhalle abzuwarten sind. Die Verwaltung schließt sich der Meinung der potentiel- len Betreiber an, dass weitere Gespräche hinsichtlich Nutzungsideen, Flächenbedarfen sowie der Erstellung eines Betreibermodells und eines Businessplans für den Kulturbaustein erst nach Ab- schluss der Gespräche des ZAMUS sinnvoll wiederaufgenommen werden können. Für den weiteren Verlauf der Gespräche hält die Verwaltung es für notwendig, dass das Betreiber- konsortium möglichst bis Ende des 1. Quartals 2019 ein aktualisiertes Konzept erstellt, so dass zu Beginn des 2. Quartals 2019 die Gespräche mit der Projektentwicklungsgesellschaft Ehrenfeldgürtel wieder aufgenommen werden und infolgedessen konkrete nächste Handlungsschritte formuliert wer- den können. Im Zuge dessen geht die Verwaltung davon aus, dass zur Schaffung eines lebendigen Kulturbau- steins von den Betreibern nochmals geprüft werden muss, ob - besonders im Hinblick auf die bis jetzt formulierten Flächenbedarfe - diese individuellen Flächenbedarfe eine optimale Ausnutzung der Ge- samtfläche des geplanten Kulturbausteins gewährleisten. 2 Nach Meinung der Verwaltung kann eine Aussage über das beste Betreiberkonzept mit Blick auf die Erzielung möglichst günstiger Mieten erst verlässlich getroffen werden, wenn das Betreiberkonsortium beziehungsweise dessen Raumbedarfe final feststehen. In Bezug auf die zukünftige Ermöglichung einer „lauten“ Clubkultur auf dem Heliosgelände empfiehlt die Kulturverwaltung die Auslegungspraxis der Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm) innerhalb der Stadtverwaltung auf den Prüfstand zu stellen und die konkurrierenden Interessen abzuwägen. Dazu sind u.U. die Ergebnisse der Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Haushalt 2018 vom 07.11.2017 zum Thema „Integration von Kulturräumen in die Stadtentwicklung“ abzuwarten. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0292/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.01.2019
- Erstellt
- 21.01.2019 15:41