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Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe einer Planungsleistung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0970/2017 vom 22.05.2017

Stand: Am 22.06.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 - Abshofstraße

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  • Anlage 1 - Bedarfsprüfung Abshofstraße

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    14 .01.2017 143 Herr Jünger 22105 Abshofstraße in Köln-Merheim Hier: Bedarfsprüfung für Planungsleistungen von Verkehrsanlagen RPA-Nr. BD 2016/1601 Eingereichte Honorarkosten: ca. 70.000€ (Netto) Bestätigte Honorarkosten: ca. 62.000€ (Netto) n y N Sehr geehrte Damen und Herren, 48 4.44 mit Eingang 28.12.2016 legt 66 die Bedarfsprüfung für Planungsleistungen Verkehrsanlage dem RPA vor. Die eingereichten anrechenbaren Kosten setzen sich wie folgt zusammen. Für die zu überpla- nende Fläche der Verkehrsanlage von 5400m? wurden anrechenbare Kosten in Höhe von 200€/m? in Ansatz gebracht. Davon entfallen 130€/m? auf die Verkehrsanlage selbst und zusätz- lich 70€/m? für die Entsorgung einer unter der bestehenden Verkehrsanlage vorhandene Schicht aus teilweise belastetem Material. Des Weiteren wurden diese Kosten mit einem Kostenfaktor von 1,1 beaufschlagt. Die anrechenbaren Kosten beziffern sich somit auf Insgesamt 1.118.000€ (netto). Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Das angrenzende Stützwandbauwerk wurde in den anrechenbaren Kosten der Planung der Ver- kehrsanlage nicht berücksichtigt. Nach Auskunft von 66 betragen die vorläufigen anrechenbaren Kosten hierfür 1.600.000€ (netto). Gemäß HOAI 846, Abs. 4, Satz 2 (besondere Grundlagen des Honorars) sind die Kosten der Ingenieurbauwerke, hier die Stützwand, mit 10% anrechenbar, soweit dem Auftragnehmer gleichzeitig keine Grundleistungen für das Stützbauwerk übertragen werden. Die Kosten in Höhe von 130 €/m? (netto) befinden sich am oberen Marktpreisniveau. Die Kosten der Entsorgung für das unter der vorhandenen Verkehrsanlage befindlichen Abfalls zusätzlichen Abfall in Höhe von 70€ /qm sind nach meiner Auffassung deutlich zu übersetzt. Im Rahmen einer Eigenkalkulation unter Bezugnahme von aktuellen Entsorgungskosten von 44€/to für gefährlichen mineralischen Abfall halte ich eine Erhöhung der anrechenbaren Kosten von maximal 26€/qm für angemessen. Als vorläufige, anrechenbare Kosten ergibt sich somit ein Betrag von 1.002.400,-€ (netto). Hieraus ergibt sich ein vorläufiges Honorar in Höhe von ca. 62.000€ (netto), einschließlich Um- bauzuschlag und Nebenkosten. Ich bitte das Vergabeverfahren rechtzeitig mit 27 abzustimmen. Gerne kann ich die vorgenannten Aspekte in einem persönlichen Gespräch näher erläutern. Mit freundlichen Grüßen
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 0970/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe einer Planungsleistung hier: Erstmaliger, endgültiger Ausbau derAbshofstraße in Köln-Merheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk stimmt dem Bedarf zur Vergabe der Leistungsphasen 1-5 für den erstma- ligen, endgültigen Ausbau der Abshofstraße in Köln-Merheim zu und beauftragt die Verwaltung die Leistungsphasen 1-5 zu vergeben. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen ca. 75.000,-- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z.Zt. unbekannt % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 1.500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Bezirksvertretung Kalk hatte am 27.08.2015 unter TOP 8.2.4 den Planungs- und Bedarfsfeststel- lungsbeschluss für das Einbringen einer Stahlspundwand beschlossen. Auf Grundlage dieses Beschlusses beabsichtigt die Verwaltung auch die Planungsleistungen für die erstmalige, endgültige Herstellung der Abshofstraße an das mit der Spundwandplanung beauftragte Ingenieurbüro zu vergeben. Beide Planungen stehen in zwingender Abhängigkeit voneinander. Die Lage der Spundwand gibt die Vorgabe für die verfügbare Verkehrsfläche. Ausbauquerschnitt und Höhenentwicklung der Verkehrs- fläche bilden wiederum die Grundlage für die Planung der Spundwand. Daher ist es erforderlich, die Planungsleistungen der Straßenfläche ebenfalls an dieses Ingenieurbüro zu vergeben. Bei der Vergabe der Leistungen an ein Ingenieurbüro entstehen Kosten von circa 75.000 € Brutto. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfi- nanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze- in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Beratungsverlauf

  1. 22.06.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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