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0970/2017

Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe einer Planungsleistung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.06.2017, TOP 8.1.1

Anlage 2 - Abshofstraße

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Anlage 1 - Bedarfsprüfung Abshofstraße

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Abshofstraße

210 Zeichen

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Anlage 1 - Bedarfsprüfung Abshofstraße

2337 Zeichen

14 .01.2017
143 Herr Jünger
22105

Abshofstraße in Köln-Merheim
Hier: Bedarfsprüfung für Planungsleistungen von Verkehrsanlagen
RPA-Nr. BD 2016/1601

Eingereichte Honorarkosten: ca. 70.000€ (Netto)
Bestätigte Honorarkosten: ca. 62.000€ (Netto) n
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N
Sehr geehrte Damen und Herren, 48 4.44

mit Eingang 28.12.2016 legt 66 die Bedarfsprüfung für Planungsleistungen Verkehrsanlage dem
RPA vor.

Die eingereichten anrechenbaren Kosten setzen sich wie folgt zusammen. Für die zu überpla-
nende Fläche der Verkehrsanlage von 5400m? wurden anrechenbare Kosten in Höhe von
200€/m? in Ansatz gebracht. Davon entfallen 130€/m? auf die Verkehrsanlage selbst und zusätz-
lich 70€/m? für die Entsorgung einer unter der bestehenden Verkehrsanlage vorhandene Schicht
aus teilweise belastetem Material. Des Weiteren wurden diese Kosten mit einem Kostenfaktor
von 1,1 beaufschlagt.

Die anrechenbaren Kosten beziffern sich somit auf Insgesamt 1.118.000€ (netto).
Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen:

Das angrenzende Stützwandbauwerk wurde in den anrechenbaren Kosten der Planung der Ver-
kehrsanlage nicht berücksichtigt. Nach Auskunft von 66 betragen die vorläufigen anrechenbaren
Kosten hierfür 1.600.000€ (netto). Gemäß HOAI 846, Abs. 4, Satz 2 (besondere Grundlagen des
Honorars) sind die Kosten der Ingenieurbauwerke, hier die Stützwand, mit 10% anrechenbar,
soweit dem Auftragnehmer gleichzeitig keine Grundleistungen für das Stützbauwerk übertragen
werden.

Die Kosten in Höhe von 130 €/m? (netto) befinden sich am oberen Marktpreisniveau.

Die Kosten der Entsorgung für das unter der vorhandenen Verkehrsanlage befindlichen Abfalls
zusätzlichen Abfall in Höhe von 70€ /qm sind nach meiner Auffassung deutlich zu übersetzt. Im
Rahmen einer Eigenkalkulation unter Bezugnahme von aktuellen Entsorgungskosten von 44€/to
für gefährlichen mineralischen Abfall halte ich eine Erhöhung der anrechenbaren Kosten von
maximal 26€/qm für angemessen.

Als vorläufige, anrechenbare Kosten ergibt sich somit ein Betrag von 1.002.400,-€ (netto).

Hieraus ergibt sich ein vorläufiges Honorar in Höhe von ca. 62.000€ (netto), einschließlich Um-
bauzuschlag und Nebenkosten.

Ich bitte das Vergabeverfahren rechtzeitig mit 27 abzustimmen.
Gerne kann ich die vorgenannten Aspekte in einem persönlichen Gespräch näher erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2460 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0970/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe einer Planungsleistung 
hier: Erstmaliger, endgültiger Ausbau derAbshofstraße in Köln-Merheim 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk stimmt dem Bedarf zur Vergabe der Leistungsphasen 1-5 für den erstma-
ligen, endgültigen Ausbau der Abshofstraße in Köln-Merheim zu und beauftragt die Verwaltung die 
Leistungsphasen 1-5 zu vergeben. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   ca. 75.000,-- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z.Zt. unbekannt 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   1.500 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Kalk hatte am 27.08.2015 unter TOP 8.2.4 den Planungs- und Bedarfsfeststel-
lungsbeschluss für das Einbringen einer Stahlspundwand beschlossen.  
 
Auf Grundlage dieses Beschlusses beabsichtigt die Verwaltung auch die Planungsleistungen für die 
erstmalige, endgültige Herstellung der Abshofstraße an das mit der Spundwandplanung beauftragte 
Ingenieurbüro zu vergeben.  
 
Beide Planungen stehen in zwingender Abhängigkeit voneinander. Die Lage der Spundwand gibt die 
Vorgabe für die verfügbare Verkehrsfläche. Ausbauquerschnitt und Höhenentwicklung der Verkehrs-
fläche bilden wiederum die Grundlage für die Planung der Spundwand. Daher ist es erforderlich, die 
Planungsleistungen der Straßenfläche ebenfalls an dieses Ingenieurbüro zu vergeben. 
 
Bei der Vergabe der Leistungen an ein Ingenieurbüro entstehen Kosten von circa 75.000 € Brutto. Die 
erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfi-
nanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze- in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Abshofstraße

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Details

Aktenzeichen
0970/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27