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2560/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen von Manuela Gruber aus der Sitzung des

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.09.2025, TOP 9.1.13

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3257 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer 
 2560/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen von 
Manuela Gruber aus der Sitzung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) vom 05.09.2024 
betreffend "Denkmalschutz Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl-Platz" (AN/1086/2024) 
Frage: 
 
Frau Gruber fragt,  
 
1. Welche Maßnahmen der Stadtkonservator und das Amt für Denkmalschutz und Denk-
malpflege zum Erhalt der denkmalgeschützten Kulturhallen 75-77 gemäß  
§7 (2) DSchG NRW verfügt haben. 
 
2. Welche Maßnahmen der Stadtkonservator und das Amt für Denkmalschutz und Denk-
malpflege zum Erhalt der denkmalgeschützten Kulturhallen 75-77 gemäß  
§7 (4) DSchG NRW verfügt haben. 
 
3. Welche Folgen ein möglicher (Teil-)Einsturz der Kulturhallen 57-77 für die Stadt Köln 
als Besitzerin und für den Stadtkonservator und das Amt für Denkmalschutz und Denk-
malpflege als zuständige Instanz hätte. 
4. Ob es im Stadtbezirk Kalk weitere Baudenkmäler im Besitz der Stadt Köln gibt, deren 
Erhaltung aktuell nicht gesichert ist. 
 
Antwort zu Frage 1 und 2: 
 
Einleitend zur allgemeinen Information: 
Zwar ist das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege eine Genehmigungs- und 
Ordnungsbehörde, die sich für den Erhalt der Denkmäler einsetzt, allerdings führt sie 
von Rechtswegen selber keine Erhaltungs-, Sanierungs - oder Umbaumaßnahmen an 
kommunalen und privaten Denkmälern durch. Darüber hinaus kann sie dies auch auf 
Grund der fachlichen Ausrichtung des Personals nicht leisten. Der Schwerpunkt der 
Behörde liegt in der Beratung und Überwachung von (baulichen) Maßnahmen an 
Denkmälern. Insofern ist die Verwendung des Wortes „Maßnahmen“ im Denkmal-
schutzgesetz etwas unscharf gewählt und bezieht sich auf die rein administrativen 
‚Tätigkeiten‘ der Behörde und nicht auf aktive (Bau-)Maßnahmen; d.h. die Denkmalbe-
hörde baut nicht selber, sondern berät fachlich, begleitet, und überwacht die Pro-
zesse. 
Insofern hat auch das Amt des Stadtkonservators – auf der verwaltungsinternen 
Ebene – die Prozesse fachlich begleitet und vorangetrieben; und zwar: angefangen

2 
 
bei der formal-rechtlichen Ablehnung des Abrissantrages (2015), über die anschlie-
ßenden verschiedenen Umnutzungsplanungen, die Sicherungsmaßnahmen (letzte in 
2023), bis hin zu der aktuellen laufenden „europaw eiten Markterkundung“ über ein In-
vestorenmodell (vgl. hierzu Vorlage 2208/2024), die vom Dezernat Kunst und Kultur 
durchgeführt wird.  
 
Antwort zu Frage 3: 
 
Zum aktuellen Zeitpunkt kann nicht vorhergesagt bzw. eingeschätzt werden, welche 
Folgen sich aus einem (Teil-)Einsturz der Kulturhallen 75 – 77 ergeben könnten. 
 
Antwort zu Frage 4: 
 
Dies trifft z.B. auf die Halle 60 im Komplex der Hallen Kalk zu, die einsturzgefährdet 
ist. Es ist beschlossen das der Teilbereich, der unmittelbar an die für das Museum 
Selma vorgesehene Halle 70 angrenzt, abgerissen wird. Dies geschieht allerdings 
hauptsächlich auf Grund der städtebaulichen Erschließung des Areals, die an dieser 
Stelle zwingend notwendig ist. Weitere städtische, abgängige Baudenkmale sind im 
Stadtbezirk Kalk nicht bekannt.

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2560/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.09.2025
Erstellt
15.08.2025 09:15