Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen von Manuela Gruber aus der Sitzung des
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2560/2025 vom 01.09.2025
Stand: Am 04.09.2025 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 2560/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen von Manuela Gruber aus der Sitzung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) vom 05.09.2024 betreffend "Denkmalschutz Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl-Platz" (AN/1086/2024) Frage: Frau Gruber fragt, 1. Welche Maßnahmen der Stadtkonservator und das Amt für Denkmalschutz und Denk- malpflege zum Erhalt der denkmalgeschützten Kulturhallen 75-77 gemäß §7 (2) DSchG NRW verfügt haben. 2. Welche Maßnahmen der Stadtkonservator und das Amt für Denkmalschutz und Denk- malpflege zum Erhalt der denkmalgeschützten Kulturhallen 75-77 gemäß §7 (4) DSchG NRW verfügt haben. 3. Welche Folgen ein möglicher (Teil-)Einsturz der Kulturhallen 57-77 für die Stadt Köln als Besitzerin und für den Stadtkonservator und das Amt für Denkmalschutz und Denk- malpflege als zuständige Instanz hätte. 4. Ob es im Stadtbezirk Kalk weitere Baudenkmäler im Besitz der Stadt Köln gibt, deren Erhaltung aktuell nicht gesichert ist. Antwort zu Frage 1 und 2: Einleitend zur allgemeinen Information: Zwar ist das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege eine Genehmigungs- und Ordnungsbehörde, die sich für den Erhalt der Denkmäler einsetzt, allerdings führt sie von Rechtswegen selber keine Erhaltungs-, Sanierungs - oder Umbaumaßnahmen an kommunalen und privaten Denkmälern durch. Darüber hinaus kann sie dies auch auf Grund der fachlichen Ausrichtung des Personals nicht leisten. Der Schwerpunkt der Behörde liegt in der Beratung und Überwachung von (baulichen) Maßnahmen an Denkmälern. Insofern ist die Verwendung des Wortes „Maßnahmen“ im Denkmal- schutzgesetz etwas unscharf gewählt und bezieht sich auf die rein administrativen ‚Tätigkeiten‘ der Behörde und nicht auf aktive (Bau-)Maßnahmen; d.h. die Denkmalbe- hörde baut nicht selber, sondern berät fachlich, begleitet, und überwacht die Pro- zesse. Insofern hat auch das Amt des Stadtkonservators – auf der verwaltungsinternen Ebene – die Prozesse fachlich begleitet und vorangetrieben; und zwar: angefangen 2 bei der formal-rechtlichen Ablehnung des Abrissantrages (2015), über die anschlie- ßenden verschiedenen Umnutzungsplanungen, die Sicherungsmaßnahmen (letzte in 2023), bis hin zu der aktuellen laufenden „europaw eiten Markterkundung“ über ein In- vestorenmodell (vgl. hierzu Vorlage 2208/2024), die vom Dezernat Kunst und Kultur durchgeführt wird. Antwort zu Frage 3: Zum aktuellen Zeitpunkt kann nicht vorhergesagt bzw. eingeschätzt werden, welche Folgen sich aus einem (Teil-)Einsturz der Kulturhallen 75 – 77 ergeben könnten. Antwort zu Frage 4: Dies trifft z.B. auf die Halle 60 im Komplex der Hallen Kalk zu, die einsturzgefährdet ist. Es ist beschlossen das der Teilbereich, der unmittelbar an die für das Museum Selma vorgesehene Halle 70 angrenzt, abgerissen wird. Dies geschieht allerdings hauptsächlich auf Grund der städtebaulichen Erschließung des Areals, die an dieser Stelle zwingend notwendig ist. Weitere städtische, abgängige Baudenkmale sind im Stadtbezirk Kalk nicht bekannt.
Beratungsverlauf
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04.09.2025
TOP 9.1.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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