0150/2020
Verlängerung des Prüfungsmandats zur Jahresabschlussprüfung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Ausschuss
4543 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 0150/2020 Freigabedatum 27.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung des Prüfungsmandats zur Jahresabschlussprüfung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss stimmt der Verlängerung der Beauftragung der DORNBACH GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer der Eigenbetriebsähnli- chen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln gemäß Ziffer 6 der Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüferinnen und -prüfern bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrie- ben / eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen bis einschließlich der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zu. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die DORNBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wird seitens der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (AWB eE) seit der Prü- fung des Abschlusses des Geschäftsjahres 2014 als Abschlussprüfer eingesetzt. Entsprechend der vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüferinnen und - prüfern bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben / eigenbetriebsähnlichen Ein- richtungen (in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 04.03.2008) wäre bei der AWB eE spätestens nach fünfjähriger Tätigkeit, d. h. zur Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres 2019, ein Wech- sel vorzunehmen. Die Betriebsleitung der AWB eE bittet, einer Verlängerung der Prüftätigkeit um zwei Geschäftsjahre entsprechend Ziffer 6 der vorgenannten Richtlinie zuzustimmen. Damit wird die Beauftragung von DORNBACH zur Prüfung bis einschließlich des Jahresabschlusses 2020 verlängert. Gemäß der vorgenannten Richtlinie entscheidet der Finanzausschuss über eine Verlängerung der Prüftätigkeit. Die Verlängerung der Prüftätigkeit für das Geschäftsjahr 2019 ist aus mehreren Gründen erforderlich: Die personellen Kapazitäten im kaufmännischen Bereich sind seit geraumer Zeit bereits über die Ma- ßen mit der noch laufenden, zwingenden und dringenden Rückstandsaufarbeitung ausgelastet. Eine anderweitige Priorisierung der Aufgabenerledigung, um Kapazitäten zu schaffen, ist nicht möglich. Die Rückstandsaufarbeitung geschieht in enger Abstimmung mit Dez. II. Es bestehen keine freien zeitlichen bzw. personellen Kapazitäten, um die im Falle der Neubeauftragung einer anderen Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft vor Prüfbeginn notwendigen umfassenden Vorleistungen und Unterrich- tungen durchzuführen. Durch die Verlängerung der Prüftätigkeit für das Geschäftsjahr 2019 kann zu- dem das Ziel der Ratsauftrages zur Vorlage des Jahresabschlusses 2019 bis 30.06.2020 (Ziffer 3 des Änderungsantrags im Rat AN/1727/2019 zur Beschlussvorlage 3274/2019 vom 12.12.2019) fristge- recht erreicht werden. Die weitere Verlängerung der Prüftätigkeit auch für das Geschäftsjahr 2020 ist aus folgenden Grün- den erforderlich: Erst mit der Rückstandsaufarbeitung ist es überhaupt möglich, in einen normalen Berichtslauf im kaufmännischen Bereich zu gelangen, der sich ab dem zweiten Halbjahr 2020 einstel- len und in 2021 durchweg sichergestellt werden soll. Hinzu kommt, dass insbesondere ab der zweiten Hälfte 2020 in die Zukunft gerichtete und mit dem Dez. II abgestimmte qualitätsverbessernde Maß- nahmen im kaufmännischen Bereich angestoßen werden, die zusätzlich zu den laufenden und regel- haft wahrgenommenen Controlling- und Berichtspflichten umgesetzt werden. Vor allem ist auf die Umsetzung des Ratsauftrages zur Durchführung einer umfassenden Strukturanalyse (Ziffer 4 des Änderungsantrags im Rat AN/1727/2019 zur Beschlussvorlage 3274/2019 vom 12.12.2019) zu ver- weisen. Es bestehen somit auch hier keine freien zeitlichen wie personellen Kapazitäten, um die im Falle der Neubeauftragung einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor Prüfbeginn notwendi- gen umfassenden Vorleistungen und Unterrichtungen durchzuführen. Die AWB eE sichert zu, von einer Verlängerung der Prüftätigkeit um zwei Geschäftsjahre einmalig Gebrauch zu machen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0150/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.02.2020
- Erstellt
- 16.01.2020 10:29