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AN/0417/2026

Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln

Änderungsantrag BV5 (Grüne) 05.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 12.03.2026

Änderungsantrag (Grüne BV5)

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Änderungsantrag (Grüne BV5)

3207 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 04.03.2026 
AN/0417/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates 
und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a 
BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln 
-Änderungantrag der Grünen - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
BV Nippes zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Der erste Abschnitt des Punkts 4.2 der Anlage 2 „Leitlinien“ der Beschlussvorschlag wie folgt 
ersetzt: 
 
Die Verwaltung wird im Falle von 
 
 Widersprüchen zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Konzepten, oder 
 der besonderen städtebaulichen Relevanz oder  
 durch das Vorhaben ausgelösten Planungskonflikten, die einer Gewichtung von städte-
baulichen Zielen erfordern (siehe 2.3) oder 
 bei allen Vorhaben über 50 Wohneinheiten, im Bereich eines qualifizierten Bebauungs-
planes und im unbeplanten Innenbereich sowie  
 
 Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

 in sämtlichen Vorhaben im (baurechtlichen) Außenbereich und bei sämlichten Vorhaben 
nach § 246e 
 
dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und zeitgleich der/den 
betroffenen Bezirksvertretungen die Vorhaben vor Antragstellung, bzw. rechtzeitig vor Ge-
nehmigung (nach Abschluss der Planungsphase A) zur Beratung vorlegen. 
 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausreichend Zeit (mind. 14 Tage) zwischen Information 
der Gremien und anvisierten Beschlussfassung gegeben sein muss. Den politischen Gre-
mien wird bei Bedarf nach Mitteilung und vor Antragstellung der Vorhabenträger die Möglich-
keit der Beratung ggf. Fachbereich durch die Verwaltung eingeräumt.  
  
Wird im Falle eines der o.g. Kriterien der Antrag auf Bauturbo vor der maßgeblichen Informa-
tion der politischen Gremien (wie oben beschrieben) gestellt, ist der Antrag von der Verwal-
tung abzulehnen.  
 
Begründung: 
 
Die Einführung des sog. Bauturbos mit den darin vorgesehenen Verwaltungsvereinfachun-
gen und zusätzlichen Handlungsoptionen, insbesondere für bestehende qualifizierte Bebau-
ungspläne und den unbeplanten Innenbereich, werden grundsätzlich positiv eingeschätzt 
und begrüßt.  
 
Die Vorlage scheint jedoch partiell die Chancen der Partizipation der Bezirksvertretungen 
und des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit nicht in ausrei-
chendem Maße zu berücksichtigen.  
 
Durch die vorgeschlagenen Änderungen wird eine Beurteilung der Zustimmungsfähigkeit 
durch den Fachausschuss sowie der betroffenen Bezirksvertretung bei Vorhaben mit poten-
ziell städtebaulicher Wirkung sichergestellt. Es besteht damit die Möglichkeit einer vorhaben-
bezogenen Beschlussfassung zur Festlegung oder Sicherung von städtebaulichen Zielen vor 
Antragstellung. 
 
 
 
gez. Roth

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0417/2026
Typ
Änderungsantrag BV5 (Grüne)
Datum
05.03.2026
Erstellt
04.03.2026 17:09