AN/0417/2026
Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln
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Änderungsantrag (Grüne BV5)
3207 Zeichen
www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 04.03.2026 AN/0417/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln -Änderungantrag der Grünen - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Nippes zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der erste Abschnitt des Punkts 4.2 der Anlage 2 „Leitlinien“ der Beschlussvorschlag wie folgt ersetzt: Die Verwaltung wird im Falle von Widersprüchen zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Konzepten, oder der besonderen städtebaulichen Relevanz oder durch das Vorhaben ausgelösten Planungskonflikten, die einer Gewichtung von städte- baulichen Zielen erfordern (siehe 2.3) oder bei allen Vorhaben über 50 Wohneinheiten, im Bereich eines qualifizierten Bebauungs- planes und im unbeplanten Innenbereich sowie Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de in sämtlichen Vorhaben im (baurechtlichen) Außenbereich und bei sämlichten Vorhaben nach § 246e dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und zeitgleich der/den betroffenen Bezirksvertretungen die Vorhaben vor Antragstellung, bzw. rechtzeitig vor Ge- nehmigung (nach Abschluss der Planungsphase A) zur Beratung vorlegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausreichend Zeit (mind. 14 Tage) zwischen Information der Gremien und anvisierten Beschlussfassung gegeben sein muss. Den politischen Gre- mien wird bei Bedarf nach Mitteilung und vor Antragstellung der Vorhabenträger die Möglich- keit der Beratung ggf. Fachbereich durch die Verwaltung eingeräumt. Wird im Falle eines der o.g. Kriterien der Antrag auf Bauturbo vor der maßgeblichen Informa- tion der politischen Gremien (wie oben beschrieben) gestellt, ist der Antrag von der Verwal- tung abzulehnen. Begründung: Die Einführung des sog. Bauturbos mit den darin vorgesehenen Verwaltungsvereinfachun- gen und zusätzlichen Handlungsoptionen, insbesondere für bestehende qualifizierte Bebau- ungspläne und den unbeplanten Innenbereich, werden grundsätzlich positiv eingeschätzt und begrüßt. Die Vorlage scheint jedoch partiell die Chancen der Partizipation der Bezirksvertretungen und des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit nicht in ausrei- chendem Maße zu berücksichtigen. Durch die vorgeschlagenen Änderungen wird eine Beurteilung der Zustimmungsfähigkeit durch den Fachausschuss sowie der betroffenen Bezirksvertretung bei Vorhaben mit poten- ziell städtebaulicher Wirkung sichergestellt. Es besteht damit die Möglichkeit einer vorhaben- bezogenen Beschlussfassung zur Festlegung oder Sicherung von städtebaulichen Zielen vor Antragstellung. gez. Roth
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0417/2026
- Typ
- Änderungsantrag BV5 (Grüne)
- Datum
- 05.03.2026
- Erstellt
- 04.03.2026 17:09