V/0561/2008
Zuschussgewährung für Kommunikation und Begegnung im Stadtbezirk Ost
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Anlage 1
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Arne Kleingärtnerverein Lammerbach e.V. Der Vorstand C./O. Dieter Lenfert, Am Diekamp 15 48157 Münster Münster, 25.05.2008 Bezirksverwaltung Ost Vennemannstraße5 . 48157 Münster Sehr geehrte Frau Groh, sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantragen wir einen Zuschuss zu unseren geplanten Ausgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gemeinschaftshauses mit Zisterne zur Regenwassernutzung in unserer Anla- ge. Gründe: Vor über 13 Jahren übernahmen wir unsere Kleingartenanlage. Seitdem sind wir nicht in der Lage, Gemeinschaftsveranstaltungen in unserer Anlage durchzuführen, da ein Gemeinschaftshaus fehlt. Unsere Vorstandssitzungen haben wir teilweise in Gaststätten oder, sehr provisorisch, an oder in der Gartenlaube eines Vorstandsmitglieds. Die Frauengruppe hat gar keine Möglichkeit sich zur aktiven Beschäftigung zu treffen und auch der Fachberater kann in der Anlage keine vernünftigen Termine anberaumen. Nunmehr haben wir nach genehmigtem Bauantrag mit der Errichtung eines Gemeinschaftshauses begonnen und stellen fest, dass das uns zur Verfügung stehende Geld nicht ausreicht, um es zü- gig fertig zu stellen. Einen Kostenplan zu dem Vorhaben fügen wir bei. Wir bitten sie nunmehr, uns zu den zu erwartenden Kosten einen Zuschuss zu gewähren und uns diesen zu überweisen. Unseren Dank äußern wir schon im Voraus und zeichnen „mit freungllichen Dieter L (Vertreter des Vorsitzenden) Bankverbindung: Volksbank Münster; BLZ 401 600 50; Konto-Nr.: 200 778 2200 Kleingärtnerverein Lammerbach e.V. Der Vorstand Kostenplan zur Errichtung eines Gemeinschaftshauses mit Zisterne im Kleingärtnerverein Lammerbach e.V. alle Beträge in € [ArtderKosten | _ fürMaterai | fürArbet _] Eigenleistung |] jArchitektund Statiker | 2 | 40 | | [Baugenehmigung | | [Eundament | | | 600 | Stromanschlüsse | 600 | oo | go | [Fensterund Türen | 000 | 3000 | 3000 | q WB ir Er 22400 21600 17100 Gesamtkosten 44000, davon Eigenleistung 17100 = 38,86%, verbleiben 26400 Finanzierung: Eigenkapital 10000 Zuschüsse ?7? Nach Verbrauch des Eigenkapitals und evtl. Zuschüsse wird die Arbeit eingestellt, bis wieder Kapital vorhanden ist. Vom Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. ist kein Zuschuss zu erwarten. Bankverbindung: Volksbank Münster;BLZ 401 600 50 Konto-Nr.: 200 778 2200
Anlage 2
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Anlage 2 Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Vergabe von Zuschüssen für Kommunikation und Begegnung 1. Förderungszweck Die in der Haushaltsstelle „Zuschüsse für Kommunika tion und Begegnung“ von der Bezirksvertretung Münster-Ost bereitgestellten Mitt el dienen der Förderung örtlicher Kommunikation und Begegnung nach Maßgabe dieser Richtlinien. Ziel dieser Förderung sind − eine Vielfalt von Aktivitäten zu gewährleisten sow ie − Eigeninitiative und Mitverantwortung zu unterstütz en. 2. Förderungsgrundlage Grundlagen der Förderung sind − die jeweiligen für diesen Zweck von der Bezirksver tretung Münster-Ost bereitge- stellten Haushaltsmittel − die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und W irtschaftlichkeit sowie − diese Richtlinien. 3. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen, Ve rbände, Initiativen und Vereine, die im Bezirk Münster-Ost ihren Sitz haben. 4. Grundsätze der finanziellen Förderung 4.1 Zuschüsse können nur für solche Maßnahmen gewä hrt werden, die Projekte und Aktivitäten im Bereich der Bezirksvertretung M ünster-Ost betreffen. Dazu gehören u. a.: − einmalige Kosten für konkrete Programme − einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenz te Projekte − wiederkehrende Sachkosten, Programmkosten und Betr iebskosten (keine Personalkosten). Im Einzelfall können gegebenenfall s Mietkosten bezu- schusst werden. 4.2 Zuschussfähig sind nur die unbedingt erforderl ichen Ausgaben unter Beach- tung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaft lichkeit. Der Zuschuss wird maximal in Höhe eines tatsächlich entstandene n Fehlbetrages gewährt. 4.3 Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistung en gebunden. Sie können in Form von Sach- und Geldleistungen (z. B. Einnahmen) oder als Selbsthilfe- und ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden. 4.4 Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht. 2 5. Verfahren der Antragstellung und Förderung 5.1 Antragstellung 5.1.1 Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antra g gewährt. Der Antrag ist an die Bezirksverwaltung Münster-Ost zu richten. 5.1.2 Anträge auf Projektförderung müssen eine klar e Beschreibung des ge- planten Vorhabens und einen Kostenplan enthalten. D er Kostenplan muss mindestens enthalten: Angaben über Eigenleistu ngen, evtl. Zu- schüsse von anderen Stellen, evtl. Spenden, evtl. E intrittsgelder, evtl. sonstige Einnahmen. 5.1.3 Anträge auf Förderung wiederkehrender Aktivit äten müssen die im An- tragszeitraum geplanten Aktivitäten und deren Finan zierung sowie die Finanzierung der im Vorjahr durchgeführten Aktivitäten enthalten. 5.1.4 Grundsätzlich übernimmt eine Person aus dem K reis der geförderten Gruppen, Initiativen, Vereine, Verbände und sonstig en Zusammen- schlüsse die Verantwortung gegenüber der Stadt Münster. 5.2 Entscheidung Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft die Bezirksvertretung Münster-Ost. Die Verwaltung gibt dafür gegebenenfalls eine Empfehlung ab. 6. Nachweis der Verwendung und Auszahlung Die Kostenzusage erfolgt bis zum bewilligten Höchs tbetrag. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der jeweiligen Rechnungen/ Quittungen und einer Aufstel- lung der Einnahmen bei der Bezirksverwaltung Ost. D ie vorgelegten Belege dienen gleichzeitig als Nachweis für die zweckentsprechende Verwendung.
Beschlussvorlage
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V/0561/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Ost Betrifft Zuschussgewährung für Kommunikation und Begegnung im Stadtbezirk Ost Beratungsfolge 14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. erhält einen Zuschuss von 1.000,00 Euro. II. Kosten/Folgekosten Kosten ergeben sich in Höhe der unter Punkt „Sachentscheidung“ beschlossenen Zuschusshöhe; jedoch keine Folgekosten. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 2008 1 000,00 Insgesamt: 1 000,00 Begründung: Der Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. beantragt einen Zuschuss für die Errichtung eines Ge- meinschaftshauses (Anlage 1). Seit Bestehen der Anlage gibt es keine Möglichkeit, das Vereinsleben gemeinschaftlich auszu- üben. Mit der Fertigstellung des Gemeinschaftshauses wird es dem Verein künftig möglich sein, unter anderem auch Gemeinschaftsveranstaltungen in der Anlage durchzuführen. Vorlagen-Nr.: V/0561/2008 Auskunft erteilt: Frau Groh Ruf: 2 10 97-20 E-Mail: GrohK@stadt-muenster.de Datum: 02.07.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0561/2008 Grundsätzlich stehen im städtischen Haushalt Mittel für die Förderung von Gemeinschaftseinrich- tungen in Kleingartenanlagen zur Verfügung, die über den Stadt- und Bezirksverband der Klein- gärtner an die angeschlossenen Vereine nach einem vereinbarten Schema weitergegeben wer- den. Auch der Kleingärtnerverein Lammerbach hat hieraus schon Gelder erhalten. Im vorliegenden Fall wäre aber lediglich der Sanitärtrakt des Gemeinschaftshauses förderfähig. Dieser wurde je- doch schon beim Bau der Anlage mit städtischen Mitteln errichtet. Damit entfällt die Grundlage einer weiteren Förderung aus Mitteln des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz. Aus diesem Grund wird das Projekt in erster Linie mit Eigenmitteln durchgeführt. Damit entspricht es den Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Vergabe von Zuschüs- sen für Kommunikation und Begegnung. Für die Förderung von Kommunikation und Begegnung im Stadtbezirk hat die Bezirksvertretung Ost für das Jahr 2008 einen Betrag von 1.000,00 Euro vorgesehen. Da keine weiteren Anträge vorliegen, kann die Gesamtsumme dem Kleingärtnerverein Lammerbach als Zuschuss für den Bau eines Gemeinschaftshauses gewährt werden. I. A. gez. Groh Anlagen: Anlage 1 Antrag des Kleingärtnervereins Lammerbach e. V. Anlage 2 Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen für Kommunikation und Begegnung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Am Diekamp 15
- Vennemannstraße
- Lammerbach
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0561/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.07.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37