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V/0561/2008

Zuschussgewährung für Kommunikation und Begegnung im Stadtbezirk Ost

Vorlagen 02.07.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 14.08.2008, TOP 3.2

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

2313 Zeichen

Arne

Kleingärtnerverein Lammerbach e.V.
Der Vorstand

C./O. Dieter Lenfert, Am Diekamp 15 48157 Münster

Münster, 25.05.2008

Bezirksverwaltung Ost
Vennemannstraße5 .
48157 Münster

Sehr geehrte Frau Groh, sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantragen wir einen Zuschuss zu unseren geplanten Ausgaben im Zusammenhang mit
der Errichtung eines Gemeinschaftshauses mit Zisterne zur Regenwassernutzung in unserer Anla-
ge.

Gründe:

Vor über 13 Jahren übernahmen wir unsere Kleingartenanlage. Seitdem sind wir nicht in der Lage,
Gemeinschaftsveranstaltungen in unserer Anlage durchzuführen, da ein Gemeinschaftshaus fehlt.
Unsere Vorstandssitzungen haben wir teilweise in Gaststätten oder, sehr provisorisch, an oder in
der Gartenlaube eines Vorstandsmitglieds. Die Frauengruppe hat gar keine Möglichkeit sich zur
aktiven Beschäftigung zu treffen und auch der Fachberater kann in der Anlage keine vernünftigen
Termine anberaumen.

Nunmehr haben wir nach genehmigtem Bauantrag mit der Errichtung eines Gemeinschaftshauses
begonnen und stellen fest, dass das uns zur Verfügung stehende Geld nicht ausreicht, um es zü-
gig fertig zu stellen. Einen Kostenplan zu dem Vorhaben fügen wir bei.

Wir bitten sie nunmehr, uns zu den zu erwartenden Kosten einen Zuschuss zu gewähren und uns
diesen zu überweisen. Unseren Dank äußern wir schon im Voraus und zeichnen

„mit freungllichen

Dieter L
(Vertreter des Vorsitzenden)

Bankverbindung:
Volksbank Münster; BLZ 401 600 50; Konto-Nr.: 200 778 2200

Kleingärtnerverein Lammerbach e.V.
Der Vorstand

Kostenplan zur Errichtung eines Gemeinschaftshauses mit Zisterne

im Kleingärtnerverein Lammerbach e.V.
alle Beträge in €

[ArtderKosten | _ fürMaterai | fürArbet _] Eigenleistung |]
jArchitektund Statiker | 2 | 40 | |
[Baugenehmigung | |
[Eundament | | | 600 |
Stromanschlüsse | 600 | oo | go |
[Fensterund Türen | 000 | 3000 | 3000 |

q WB ir Er

22400 21600 17100

Gesamtkosten 44000, davon Eigenleistung 17100 = 38,86%, verbleiben 26400

Finanzierung: Eigenkapital 10000 Zuschüsse ?7?

Nach Verbrauch des Eigenkapitals und evtl. Zuschüsse wird die Arbeit eingestellt, bis wieder
Kapital vorhanden ist.

Vom Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. ist kein Zuschuss zu erwarten.

Bankverbindung:
Volksbank Münster;BLZ 401 600 50 Konto-Nr.: 200 778 2200

Anlage 2

3437 Zeichen

Anlage 2  
 
 
Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Ost  
zur Vergabe von Zuschüssen für Kommunikation und Begegnung  
 
 
 
1. Förderungszweck 
 
 
Die in der Haushaltsstelle „Zuschüsse für Kommunika tion und Begegnung“ von der 
Bezirksvertretung Münster-Ost bereitgestellten Mitt el dienen der Förderung örtlicher 
Kommunikation und Begegnung nach Maßgabe dieser Richtlinien. 
 
Ziel dieser Förderung sind 
− eine Vielfalt von Aktivitäten zu gewährleisten sow ie 
− Eigeninitiative und Mitverantwortung zu unterstütz en. 
 
 
2. Förderungsgrundlage 
 
 
 Grundlagen der Förderung sind 
− die jeweiligen für diesen Zweck von der Bezirksver tretung Münster-Ost bereitge-
 stellten Haushaltsmittel 
− die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und W irtschaftlichkeit sowie 
− diese Richtlinien. 
 
 
3. Antragsberechtigte 
 
 
 Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen, Ve rbände, Initiativen und Vereine, 
 die im Bezirk Münster-Ost ihren Sitz haben. 
 
 
4. Grundsätze der finanziellen Förderung 
 
 
 4.1 Zuschüsse können nur für solche Maßnahmen gewä hrt werden, die Projekte 
 und Aktivitäten im Bereich der Bezirksvertretung M ünster-Ost betreffen. Dazu 
 gehören u. a.: 
− einmalige Kosten für konkrete Programme 
− einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenz te Projekte 
− wiederkehrende Sachkosten, Programmkosten und Betr iebskosten (keine 
Personalkosten). Im Einzelfall können gegebenenfall s Mietkosten bezu- 
schusst werden.  
 
 4.2 Zuschussfähig sind nur die unbedingt erforderl ichen Ausgaben unter Beach-
 tung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaft lichkeit. Der Zuschuss 
 wird maximal in Höhe eines tatsächlich entstandene n Fehlbetrages gewährt. 
 
4.3 Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistung en gebunden. Sie können in 
Form von Sach- und Geldleistungen (z. B. Einnahmen)  oder als Selbsthilfe- 
und ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden.  
 
4.4 Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht.

2 
 
5.  Verfahren der Antragstellung und Förderung  
 
5.1  Antragstellung 
 
 5.1.1 Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antra g gewährt. Der Antrag ist 
 an die Bezirksverwaltung Münster-Ost zu richten. 
 
5.1.2 Anträge auf Projektförderung müssen eine klar e Beschreibung des ge- 
planten Vorhabens und einen Kostenplan enthalten. D er Kostenplan 
muss mindestens enthalten: Angaben über Eigenleistu ngen, evtl. Zu- 
schüsse von anderen Stellen, evtl. Spenden, evtl. E intrittsgelder, evtl. 
sonstige Einnahmen. 
 
5.1.3 Anträge auf Förderung wiederkehrender Aktivit äten müssen die im An- 
tragszeitraum geplanten Aktivitäten und deren Finan zierung sowie die 
Finanzierung der im Vorjahr durchgeführten Aktivitäten enthalten. 
 
5.1.4 Grundsätzlich übernimmt eine Person aus dem K reis der geförderten 
Gruppen, Initiativen, Vereine, Verbände und sonstig en Zusammen- 
schlüsse die Verantwortung gegenüber der Stadt Münster. 
 
5.2 Entscheidung 
 
 Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel  trifft die Bezirksvertretung 
Münster-Ost. Die Verwaltung gibt dafür gegebenenfalls eine Empfehlung ab. 
 
 
6. Nachweis der Verwendung und Auszahlung 
  
 
 Die Kostenzusage erfolgt bis zum bewilligten Höchs tbetrag. Die Auszahlung erfolgt 
jedoch erst nach Vorlage der jeweiligen Rechnungen/ Quittungen und einer Aufstel- 
lung der Einnahmen bei der Bezirksverwaltung Ost. D ie vorgelegten Belege dienen 
gleichzeitig als Nachweis für die zweckentsprechende Verwendung.

Beschlussvorlage

2801 Zeichen

V/0561/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung für Kommunikation und Begegnung im Stadtbezirk Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. erhält einen Zuschuss von 1.000,00 Euro. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Kosten ergeben sich in Höhe der unter Punkt „Sachentscheidung“ beschlossenen Zuschusshöhe; 
jedoch keine Folgekosten. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen    
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
15 Transferaufwendungen 2008  1 000,00  
 
Insgesamt: 1 000,00   
 
 
Begründung: 
 
Der Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. beantragt einen Zuschuss für die Errichtung eines Ge-
meinschaftshauses (Anlage 1).  
 
Seit Bestehen der Anlage gibt es keine Möglichkeit, das Vereinsleben gemeinschaftlich auszu-
üben. Mit der Fertigstellung des Gemeinschaftshauses wird es dem Verein künftig möglich sein, 
unter anderem auch Gemeinschaftsveranstaltungen in der Anlage durchzuführen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0561/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
2 10 97-20 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.07.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0561/2008 
Grundsätzlich stehen im städtischen Haushalt Mittel für die Förderung von Gemeinschaftseinrich-
tungen in Kleingartenanlagen zur Verfügung, die über den Stadt- und Bezirksverband der Klein-
gärtner an die angeschlossenen Vereine nach einem vereinbarten Schema weitergegeben wer-
den. Auch der Kleingärtnerverein Lammerbach hat hieraus schon Gelder erhalten. Im vorliegenden 
Fall wäre aber lediglich der Sanitärtrakt des Gemeinschaftshauses förderfähig. Dieser wurde je-
doch schon beim Bau der Anlage mit städtischen Mitteln errichtet. Damit entfällt die Grundlage 
einer weiteren Förderung aus Mitteln des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz.   
 
Aus diesem Grund wird das Projekt in erster Linie mit Eigenmitteln durchgeführt. 
 
Damit entspricht es den Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Vergabe von Zuschüs-
sen für Kommunikation und Begegnung. 
 
Für die Förderung von Kommunikation und Begegnung im Stadtbezirk hat die Bezirksvertretung 
Ost für das Jahr 2008 einen Betrag von 1.000,00 Euro vorgesehen. Da keine weiteren Anträge 
vorliegen, kann die Gesamtsumme dem Kleingärtnerverein Lammerbach als Zuschuss für den Bau 
eines Gemeinschaftshauses gewährt werden. 
 
 
 
I. A. 
 
gez. 
Groh 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Antrag des Kleingärtnervereins Lammerbach e. V. 
Anlage 2 Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen für Kommunikation und Begegnung

Beratungsverlauf (1)

14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Am Diekamp 15
  • Vennemannstraße
  • Lammerbach

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0561/2008
Typ
Vorlagen
Datum
02.07.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37