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AN/0899/2022

Erhöhtes Risikomanagement der Stadt Köln - 11.11.

Die PARTEI Anfrage nach § 4 02.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 4.6

Die FRAKTION Anfrage nach § 4 (Version AVR)

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Die FRAKTION Anfrage nach § 4

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Die FRAKTION Anfrage nach § 4 (Version AVR)

3132 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.04.2022 
 
AN/0899/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 28.04.2022 
 
Erhöhtes Risikomanagement der Stadt Köln - 11.11. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Petelkau, 
 
wir bitten Sie folgende Anfrage auf die TO des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales zu setzten. 
 
Erhöhtes Risikomanagement der Stadt Köln  
Dem AVR liegt die Beschlussvorlage 0014/2022 zur Beratung vor. Es soll ein Bedarf in Höhe von netto 
über 6 Millionen Euro für die externe Planung, Umsetzung und Koordination der Sicherheitsmaßnahmen 
zur Eröffnung der Karnevalssession am 11.11. festgestellt werden.  
Nach unserer Auffassung ist eine der Be darfsfeststellung vorangehende Prüfung erforderlich, um eine 
fundierte Aussage zu dem mit Beschlussvorlage 0014/2022 zu beschließenden Bedarf treffen zu kön-
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Allgemei-
ne Verwaltung und Rechtsfragen 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

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nen. Hierbei interessieren uns insbesondere die Erfahrungen anderer Städte mit ähnlichen Menschen-
aufkommen sowie die Einschätzungen der mit städtischen Sicherheitsfragen befassten Praktiker. Die 
Stadt Köln ist seit 2016 Mitglied bei EFUS/DEFUS (Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit 
e.V.) und dort im Vorstand vertreten, um die interkommunale und europäische Zusammenarbeit in Prä-
ventionsfragen zu intensivieren. Zudem hat die Stadt Köln mit dem seit 2019 bestehenden kriminalprä-
ventiven Rat ein Gremium geschaffen, in dem eine enge Kooperation zwischen der Stadt Köln und der 
Polizei stattfinden soll.  
Die nunmehr unter 0014/2022 zur Prüfung vorgelegte Beschlussvorlage lässt in ihrer Begründung nicht 
erkennen, dass die Maßnahmen, für die ein Bedarf angemeldet wird, mit den benannten Gremien abge-
stimmt worden sind. Auch die Notwendigkeit der zu finanzi erenden Maßnahmen wird von der Be-
schlussvorlage mehr vorausgesetzt als begründet. 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
1. Welche Expertise konnte die Stadt bislang durch ihre Mitgliedschaft im EFUS/DEFUS gewinnen? 
Bitte nennen Sie uns dazu Veröffentlichungen oder Praxisbeispiele. 
2. Wurde das DEFUS und/oder der kriminalpräventive Rat bezüglich des Risikomanagements kon-
taktiert? 
3. In welchem Umfang könnte die gewünschte Koordination „aus einer Hand“ vom Zentrum für Kri-
minalprävention und Sicherheit (Dez. I, I/3) erbracht werden? 
4. Wie zur Hölle funktioniert diese Stadt, und warum nicht? 
 
Zur Beschlussfassung im Rat am 05.05. ist die Beantwortung im Vorlauf von Nöten. 
Wir bitten daher um schnellstmögliche Antwort. Das wäre toll! 
 
 
Gez. Michael Hock (Geschäftsführer Die FRAKTION)

Die FRAKTION Anfrage nach § 4

2917 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.05.2022 
 
AN/0899/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.05.2022 
 
Erhöhtes Risikomanagement der Stadt Köln - 11.11. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten Sie folgende Anfrage auf die TO des Rates zu setzen. 
 
Erhöhtes Risikomanagement der Stadt Köln  
Dem Rat liegt die Beschlussvorlage 0014/2022 zur Beratung vor. Es soll ein Bedarf in Höhe von netto 
über 6 Millionen Euro für die externe Planung, Umsetzung und Koordination der Sicherheitsmaßnahmen 
zur Eröffnung der Karnevalssession am 11.11. festgestellt werden.  
Nach unserer Auffassung ist eine der Bedarfsfeststellung vorangehende Prüfung erforderlich, um eine 
fundierte Aussage zu dem mit Beschlussvorlage 0014/2022 zu beschließenden Bedarf treffen zu kön-
nen. Hierbei interessieren uns insbesondere die Erfahrungen anderer Städte mit ähnlichen Menschen-
aufkommen sowie die Einschätzungen der mit städtischen Sicherheitsfragen befassten Praktiker. Die 
Stadt Köln ist seit 2016 Mitglied bei EFUS/DEFUS (Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

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e.V.) und dort im Vo rstand vertreten, um die interkommunale und europäische Zusammenarbeit in Prä-
ventionsfragen zu intensivieren. Zudem hat die Stadt Köln mit dem seit 2019 bestehenden kriminalprä-
ventiven Rat ein Gremium geschaffen, in dem eine enge Kooperation zwischen der S tadt Köln und der 
Polizei stattfinden soll.  
Die nunmehr unter 0014/2022 zur Prüfung vorgelegte Beschlussvorlage lässt in ihrer Begründung nicht 
erkennen, dass die Maßnahmen, für die ein Bedarf angemeldet wird, mit den benannten Gremien abge-
stimmt worden s ind. Auch die Notwendigkeit der zu finanzierenden Maßnahmen wird von der Be-
schlussvorlage mehr vorausgesetzt als begründet. 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
1. Welche Expertise konnte die Stadt bislang durch ihre Mitgliedschaft im EFUS/DEFUS gewinnen? 
Bitte nennen Sie uns dazu Veröffentlichungen oder Praxisbeispiele. 
2. Wurde das DEFUS und/oder der kriminalpräventive Rat bezüglich des Risikomanagements kon-
taktiert? 
3. In welchem Umfang könnte die gewünschte Koordination „aus einer Hand“ vom Zentrum für Kri-
minalprävention und Sicherheit (Dez. I, I/3) erbracht werden? 
4. Wie zur Hölle funktioniert diese Stadt, und warum nicht? 
 
Zur Beschlussfassung im Rat am 05.05. ist die Beantwortung im Vorlauf von Nöten. 
Wir bitten daher um schnellstmögliche Antwort. Das wäre toll! 
 
 
 
Gez. Michael Hock (Geschäftsführer Die FRAKTION)

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
TOP 4.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/0899/2022
Typ
Die PARTEI Anfrage nach § 4
Datum
02.05.2022
Erstellt
25.04.2022 12:35